NRW-Wahl vom 14. Mai 2017 angefochten

Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Landeswahlleiter!

Gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 3 Satz 1 des Gesetzes über die Prüfung der
Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Wahlprüfungsgesetz NW) vom
20. November 1951 wird hiermit der Einspruch gegen das Ergebnis der Landtagswahl
vom 14. Mai 2017 eingelegt und eine Prüfung der Gültigkeit dieser Wahl verlangt.
Eine aktuelle Bescheinigung meiner Heimatstadt, daß ich in Nordrhein-Westfalen wahl-
und einspruchsberechtigt bin, ist diesem Einspruch beigefügt.

Nicht beigefügt ist die in § 3 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes NW erwähnte
„Zustimmung von mindestens 50 weiteren Wahlberechtigten“, weil diese Norm schlicht
>verfassungswidrig ist und mich in meinen Grundrechten und ähnlichen Rechten aus
Artikel 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 GG, Artikel 9 Abs. 1 GG (negative Vereinigungsfreiheit),
Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG und Artikel 20 Abs. 3 GG verletzt.

Mehr Infos hier.
Das Merkel-Regime (Unrechtsystem) wird immer mehr in Frage gestellt.
Das kann ja noch spannend werden.
Herr Schneider wird uns sicherlich auf dem Laufenden halten.
Hut ab!

Vielleicht sollten wahlberechtigte NRWler mit Herrn Schneider mal Kontakt aufnehmen. Immerhin hat das BVerfG das Wahlgesetz für ungültig erklärt.

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NRW-Wahl vom 14. Mai 2017 angefochten
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