Noch vier Monate für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk…

Wer casht, bestimmt – bloß nicht beim Zwangsgebührenfunk (Symbolbild:Imago)

von Reiner Osbild (ansage)

Die Frist der Überschrift ist keine reißerische Versprechung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VerwG) hat am vergangenen Donnerstag, 18. Dezember 2025 meine Verhandlung gegen den „Westdeutschen Rundfunk” (WDR) in Sachen GEZ respektive Rundfunkbeitrag um vier Monate vertagt. Dies soll uns Zeit geben, Material und Beweise vorzulegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) seinem Programmauftrag nicht nachkommt. Meine Argumente vor dem VerwG gingen um folgende Eckpunkte:

  1. Was überhaupt ist ein Beitrag?
  2. Wer entscheidet über die Gegenleistung für den Beitragsschuldner?
  3. Wie kann es sein, dass man als Beitragszahler in einem Rechtsstaat keinerlei Rechte hat? (“Halt’s Maul und bezahl‘!”, so könnte man die bisherige “Rechtsprechung” salopp zusammenfassen.)
  4. Die Darlegung, dass das Äquivalenzprinzip vom ÖRR ad absurdum geführt wird.
  5. Die Frage, wieso ich mich vor Gericht gegen den Beitragsbescheid zur Wehr setzen muss, da mir doch der WDR – tatsächlich ! – schwarz auf weiß bestätigt hat, der Rundfunkbeitrag sei “kein Zwangsbeitrag”.

Was “Beitrag” bedeutet

Stellt euch vor, ihr als Anwohner würdet für einen Beitrag für eine Anliegerstraße herangezogen werden. Beiträge – das ist eine Besonderheit – sind auch dann zu entrichten, wenn ich die Straße nicht tatsächlich benutze, sondern nur potenziell benutzen könnte. Das setzt aber zwingend voraus, dass eine Straße da ist. Wenn diese dadurch hergestellt wird, dass ein paar Laster Kies ausgekippt werden, dann ist die gemeine und gemeinsame Bedeutung des Begriffs “Straße” nicht mehr gegeben. Demzufolge kann ich klagen, um das materielle Handeln der Stadt gerichtlich zu überprüfen.

Ganz anders verhält es sich beim ÖRR: In einem Schreiben des “Norddeutschen Rundfunks” (NDR) vom 18. September 2017, gegen den ich im Jahr 2020 einen Prozess um die Beitragspflicht meiner Zweitwohnung dank des Bundesverfassungsgerichts gewonnen hatte, hatte es geheißen, dass Programmanstalten bestimmen, was zur Erfüllung ihrer Funktion publizistisch erforderlich sei, und, nach weiteren Ausführungen, dass dies vom Beitragspflichtigen hinzunehmen sei. Im Schreiben des Rechtsvertreters des WDR heißt es: „Sofern der Kläger darüber hinaus rügt, der Rundfunkbeitrag werde ohne eine ‚Gegenleistung‘ des Beklagten erbracht, ändert auch dies an der Rundfunkbeitragspflicht des Klägers nichts.“ Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Müsste ich als auch bezahlen, wenn die ganze Zeit nur bayerische Blasmusik oder gar nur das Testbild gezeigt würde?

Beitragsäquivalenz im ÖRR

Dies führte mich zu der grundsätzlichen Frage, die ich auch vor Gericht stellte: Haben wir überhaupt irgendein Recht als Beitragszahler? Können wir in einem Rechtsstaat Gehör finden, oder werden wir von vornherein zu dummen und stummen Bezahlsklaven degradiert? Hierzu zwei ergänzende Bemerkungen. Erstens: Im Unterschied zu Gebühren, wie etwa für die Müllentsorgung, stellt die Definition von “Beitrag” auf die potenzielle Inanspruchnahme der Leistung ab, ob Anliegerstraße oder Rundfunk. Damit sind subjektive Gesichtspunkte – etwa ob mir als Beitragszahler etwas gefällt oder nicht, oder ob Sendeinhalte angemessen sind oder nicht – erst einmal nicht relevant. Dies war in vielen Klagen vorher ein Schwachpunkt gewesen, den die Gegenseite leicht parieren konnte mit dem Hinweis, nicht “jeder” Beitrag könne “jedem” gefallen. Mir ging es um die Überprüfbarkeit der Gegenleistung im Rechtsstaat.

Zweitens: Die externe, gerichtliche Prüfung der Erfüllung des Programmauftrags kann meines Erachtens nicht mit dem Hinweis verweigert werden, dass es ja interne Kontrollgremien gebe wie die Rundfunkräte. Diese werden zu einen nicht vom Bürger und Beitragszahler gewählt, sondern von bestimmten Organisationen; selbst wenn jene in den Landesrundfunkgesetzen benannt sind und somit ein indirekter Bezug zur Legislative (Länderparlamente) besteht, so reicht das bei weitem nicht aus, um für den ÖRR einen rechtsfreien und de facto rechtlich kontrollfreien Raum zu kreieren. Und zum anderen müssen Akte der Legislative in einem Rechtsstaat von der Judikative überprüfbar sein, und zwar inhaltlich (also rechtlich-materiell), also über die rein formale Betrachtung hinaus. Wenn ich, um auf das Beispiel oben zurückzukommen, gegen die Stadt Klage erheben kann ob der mangelhaften Gegenleistung für meinen Beitrag zur Anliegerstraße, dann reicht es eben nicht, diese formal mit dem Hinweis auf den demokratisch legitimierten Stadtrat abzuweisen. Vielmehr kann man von einem Gericht in einem Rechtsstaat verlangen, sich substantiell mit der Sache zu befassen. Dies muss auch auf die Beitragsäquivalenz im ÖRR anzuwenden sein.

Zwischen hilflos und beleidigend

Eine weitere meiner Argumentationslinien betraf die Verletzung der Beitragsäquivalenz durch den ÖRR selber, da dieser seine Inhalte mittlerweile global verbreitet. Über das Internet kann mittlerweile jeder auf der ganzen Welt den WDR hören; am 14. April 2025 begrüßte WDR2 seine Hörer in Australien (!), die den Sender über die entsprechende App verfolgten. Provokativ gefragt: Warum ist ein europäischer Staatsbürger, der nur wenige Kilometer hinter der deutschen Grenze wohnt, etwa in den Niederlanden, nicht verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu leisten, obgleich er ÖRR-Inhalte analog und/oder digital empfangen kann? Und was bedeutet in diesem Kontext eigentlich Grundversorgung? Weltweit? “For free”? Während die Inländer das zwangs(mit)finanzieren müssen und damit quasi diskriminiert werden? Die Frage “Ist die Rundfunkgebühr ein Zwangsbeitrag?” rollte ich auf anhand eines Briefes vom 9. Juli 2020, den mir das Büro des damaligen WDR-Intendanten Tom Buhrow zugeschickt hatte. Darin wird ganz klar dargelegt: “Der Rundfunkbeitrag ist kein Zwangsbeitrag oder eine Steuer, wie so oft unterstellt wird. Sehr bewusst hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass die Finanzierung hauptsächlich durch die Bürger und zu einem kleinen Teil aus weiteren Einnahmen erfolgen soll.” Es folgt ein langatmiges Gerede über den ÖRR als Solidarmodell.

Aber: Wenn es kein Zwangsbeitrag ist, kann ich natürlich auch nicht gezwungen werden, ihn zu entrichten. Warum dann eigentlich die Verhandlung vor dem VerwG Düsseldorf? Die Erklärungsversuche der gegnerischen Rechtsvertretung schwankten zwischen hilflos und beleidigend. Hilflos klingt die Formulierung, “…weil auf bestimmten Plattformen im Internet, die der bewussten ‚Aufmischung‘ gegen den Beklagten dienen, oft unterstellt wird, es handele sich bei dem Rundfunkbeitrag um einen Zwangsbeitrag„. Die Gegenseite betreibt hier also nachträgliche Motivforschung statt eine rechtliche Würdigung vorzunehmen. Beleidigend sind die folgenden Aussagen, weil durch sie typischerweise ein Rückgriff auf ad-hominem-Scheinargumente erfolgt: Der Kläger “klammert sich”, “konstruiert hieraus”, “betreibt Wortklauberei”, möge “auf den “Boden der Tatsachen zurückfinden” und so weiter. Besser kann man seine eigene Ratlosigkeit nicht zum Ausdruck bringen. Ohnehin sagte die vom WDR beauftragte Anwältin inhaltlich und fast die ganze Zeit gar nichts. Sie wird ja auch so oder so vom Gebührenzahler bezahlt; leicht verdientes Geld in dieser öffentlich-rechtlich-privaten Beutegemeinschaft.

Dialog mit der Richterin

Meine Verhandlung – übrigens die dritte von vieren an diesem Tag im Gericht – wurde nun vertagt, und zwar aufgrund eines Spruchs des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Leipzig: Dieses besagt, dass der Zahlungsverweigerer das Verfehlen des Programmauftrags nachweisen muss für die beiden Jahre vor Einstellung der Zahlung (in meinem Fall war dies der September 2020). Kleine Einschränkung: Zwischendurch habe ich eine Barzahlung in Höhe von 41,46 Euro, säuberlich aufgeteilt in 1- und 2-Cent-Münzen, geleistet, die mir der WDR leider zurücksandte mit dem Hinweis auf die mittlerweile einzig erlaubten elektronischen Zahlungswege. Die Verhandlung selbst war über weite Strecken nichts als ein Dialog mit der Richterin: Nach rund 45 Minuten beschloss diese dann eine Vertagung um drei bis Monate, damit ich als Kläger den “Nachweis” erbringen könne, der ÖRR verfehle seinen Programmauftrag. Ich persönlich glaube, dass auch das Gericht diese Zeit benötigt, um die (ersten) Kommentierungen des Leipziger Urteils abzuwarten und in die Urteilsfindung einbeziehen zu können.

Selbst wenn es nicht gelingen sollte, für einen fünf bis sieben Jahre zurückliegenden Zeitraum genügend Beweise zu sammeln, so können wir doch für zukünftige Verhandlungen eine Schneise in den Dschungel schlagen. Doch bin ich durchaus optimistisch; denn zwischen August 2018 und August 2020 war die Migrationskrise in vollem Gange, und im ersten Dreivierteljahr 2020 erlebten wir ja schon tonnenweise Fake-News in Sachen Corona. Dennoch: Alleine kann ich das nicht schaffen.

Recherche-Mithilfe der Leser ist gefragt!

Die Unterstützung von Lesern, Informanten, Zuträgern, die Belege für das Verfehlen des Programmauftrags dokumentieren, ist nun wertvoller denn je – dringend! Es geht hier um viel – denn zum ersten Mal ist wirklich die Tür einen Spalt breit offen, um den WDR bezwingen. Benötigt werden, vor allem:

• Ton-, Bild- und Textbeiträge des ÖRR
• Gutachten und wissenschaftliche Arbeiten, die den genannten Zeitraum abdecken
• Zeugenaussagen, etwa von Aussteigern und/oder frustrierten Mitarbeitern
• Datenbank- und Archivanalysen, etwa mit Hilfe der KI, für (noch) zugängliche Programmteile.

Senden Sie Material diesbezüglich an redaktion@ansage.org, oder schreiben Sie diesbezügliche Ideen oder Beispiele gerne  in die Kommentare. All Ihre Kontaktdaten werden selbstredend vertraulich behandelt!

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1 Kommentar

  1. Leider vergebliche Liebesmühe von Herrn Osbild! Er verkennt, daß die Politik bei uns vom Rundfunk gemacht wird und nicht von den Politikern. Der Rundfunk ist der Kutscher, der den Politikern, den Pferden, die Zügel in der Hand hält. Kein Politiker kann etwas durchsetzen, wenn der Rundfunk vehement dagegen ist. Man sieht auch, daß der Rundfunk selbst teure Untersuchungen durchführt, um seine Politik durchzusetzen, was eigentlich Sache der Politik wäre.

    Der Rundfunk wollte von Anfang an den Krieg der Ukra<ine gegen Rußland. Er trommelte ununterborchen für deutsche Waffenlieferungen, von allen Slomka, denen dann Scholz immer zögerlich nachgab. Der Rundfunk spioniert der AfD hinterher, um dann im Verein mit dem Verfassungsschutz eine Bombe loszulassen, wie Remigration. Heute nacht brachte Tagesschau24 eine lange und kostspielige Reportage, daß Rußland sein Holz trotz Sanktionierung über China doch noch nach Europa liefert und verkauft. War das seine Aufgabe, mit Zwangsgeldern von sich aus solche umfangreiche Erkundungen über mehrere Kontinente durchzuführen? Das müßte eventuell die Politik machen, aber nicht ein Medium.
    Der Rundfunk trommelt auch weiter, daß wir Afghanen aufnehmen mit immer absurderen Gründen. Ein afghanischer Richter würde gegen die BRD klagen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein muslimischer Kadi die Kenntnisse hat, bei uns zu klagen. Das Geld bekommt er vermutlich aus GEZ-Zwangsgebühren. Der Rundfunk trommelt auch weiter, daß wir den natürlichen Klimawandel ändern sollen, weil eine klitzekleine Insel im Pazifik, deren Eiland 1 m über dem Meeresspiegel liegt, eine Schweizer Zementfabrik deswegen verklagt hat. Mit so einer lächerlichen Reportage verarscht er die Zwangszahler. Daß dann ganz Holland und Dänemark unter Wasser stehen würden, erwähnt er nicht. Der menschengemachte Klimawandel ist ein Irrtum, so ähnlich wie das geozentrische Weltbild, daß die Sonne sich um die Erde dreht, weswegen Kritiker wie Giordano Bruno verbrannt wurden. Und heute dürfte Palantir alle aufmerksam notieren, die nicht so dumm wie die Masse sind, also Delegitimierer des Staates. Auch bei den Elektroautos läßt der Rundfunk nicht locker.

    Als der Rundfunkbeitrag für 2013 eingeführt wurde, bestand die Gefahr, daß niemand mehr den Rundfunkbeitrag zahlen will und ihn abmeldet. Da der Rundfunk jedoch der Kern der Politik bei uns ist, hat man ihn an die Wohnung drangehängt, so daß seine verderbliche Politik nicht mehr verhindert werden kann, weil er jetzt den größten Quatsch propagieren kann und weiter Geld bekommt.

    Damals müssen umfangreiche Vorkehrungen getroffen worden sein, daß die staatlichen Vollstreckungsstellen für den Rundfunk als staatsnah vollstrecken konnten. Auch alle Gerichte müßten Anweisungen erhalten haben, sowohl zivilrechtlich etwa die Vollstreckungsstellen oder auch die Verwaltungsgerichte, Klagen abzuweisen. Nur in Tübingen hat der 5. Zivilsenat andere Entscheidungen getroffen. Der scheint jedoch aufgelöst worden sein, und seine Entscheidungen sind aus dem Internet verschwunden.

    Da der Rundfunk bei uns tatsächlich die Politik macht, kann man NIEMALS eine positive Entscheidung erwarten!!! Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist tatsächlich keine Hilfe um aus dem Zwangsbeitrag rauszukommen. Die Richter wissen natürlich zu 100 %, daß der Zwangsbeitrag eine Vergewaltigung der Meinungsfreiheit darstellt, fordern jedoch von einem Kläger so dicke Bretter zu bohren, so daß sie sicher sein können, daß er entweder aufgibt oder wenn er so unvernünftig sein sollte, eine dicke Akte vorzulegen, die sie dann mit saudummen rabulistischen Argumenten verwerfen werden. Die Richter gehen natürlich davon aus, daß kein vernünftiger Mensch für ein durch Rabulistik doch wieder abgewiesenes Urteil monatelang arbeitet, um sich letztendlich dann doch nur 220,32 = 18,36 * 12 Euro zu sparen. Und wenn es ein Überzeugungstäter sein sollte, wird er erst recht mit Rabulistik verarscht!!! Denn Strafe muß sein, wenn man klug ist und Moral hat!!!

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