Neufassung des Revolutionsschutzgesetzes (RSG)

Neufassung des Revolutionsschutzgesetzes (RSG)von WiKa (qpress)

BRDigung: Am 18.11.2020 ist es soweit. Dann soll das neue Ermächtigungsgesetz beschlossen werden. Gleichzeitig verabschiedet sich das Parlament in eine langwierige Abwesenheitsphase, während der Minister für geistige Gesundheit die Schäfchen wieder auf Linie bringt. Nie war die Replik einer größeren Gefahr ausgesetzt als im Jahre 2020, in dem sich die Zweifel am Regierungshandeln exponentiell mehrten. Diese Gefahrensituation wurde nunmehr eindeutig erkannt und soll alsbald mit diesem Gesetzesvorhaben endgültig gebannt werden. Das Unterbrechen von geistigen Infektionsketten ist das Gebot der Stunde.

Aus wichtigem Grunde nehmen wir daher das geplante Gesetzesvorhaben her, hier das verniedlichende Original als IfSG, und übersetzen es einmal von Amtsdeutsch in gemeines Deutsch. Dabei mögen sich gewisse Diskrepanzen auftun, die den ein oder anderen geistigen Spagat notwendig machen. Die nachstehende Übersetzung dürfte allerdings einen größeren Wahrheitsgehalt beinhalten als es manchem Leser lieb sein möchte. In diesem Falle geben wir uns absolut regierungstreu und kündigen bereits an dieser Stelle an, dass abweichende Meinungen unzulässig sind.

Sollten entsprechende Mutmaßungen laut werden, sind diese ggf. nach dem neuen Revolutionsschutzgesetz meldepflichtig, da möglicherweise ansteckend. Befragen sie dazu bitte die Regierung oder den nächsten für sie zuständigen Blockwart. Nun die Anmoderation des Entwurf des ausstehenden Revolutionsschutzgesetzes. Die amtsdeutsche Gesamtfassung ist oben verlinkt.


Revolutionsschutzgesetz (Entwurf)

Deutscher Bundestag | Drecksache 19/23944 | 19. Wahlperiode | 03.11.2020

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Regierung bei einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite

Problem und Ziel

Mit dem Gesetz zum Schutz der Regierung bei einer revolutionäre Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren der Verwaltung in einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden revolutionären Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen abzumildern. Hierzu wurde insbesondere das Revolutionsschutzgesetz (RSG) geändert, erweitert und präzisiert.

Der Deutsche Bundestag hat nach § 5 Absatz 1 Satz 1 RSG eine revolutionäre Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BT-PlPr 19/154, S. 19169C), wodurch das Bundesministerium für geistige Gesundheit und Wahrheit (BGW) ermächtigt wurde, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen. Davon hat das BGW Gebrauch gemacht. Die Geltung dieser Maßnahmen ist im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt.





Die fortschreitende Skepsis gegenüber viralen Infektionen und der hierdurch verursachten Krankheit Merkelmussweg-19 machten deutlich, dass weitere Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der Regierung und geistigen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheits- und Gemeinwesen notwendig sind. Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) wurden die auf Grundlage der mit dem Gesetz zum Schutz der Regierung bei einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite eingeführten Änderungen des RSG getroffenen Regelungen und Maßnahmen entsprechend weiterentwickelt und ergänzt.

Unter anderem wurde durch Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehen, dass das BGW durch Rechtsverordnung bestimmen kann, dass als Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens oder auf das Vorhandensein von Regierungsallergien besteht. Durch Änderung des RSG wurde das BGW zudem ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine medienbasierte Surveillance durch das Wahrheitsministerium zu ermöglichen.

Der „Pakt für für die geistige Gesundheit des Volkes“, auf den sich die AgitProp-Minister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Führerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde, sieht eine weitreichende Stärkung des Wahrheitsministeriums in Bund und Ländern vor. Vor diesem Hintergrund und aufgrund neuerer Erkenntnisse über revolutionäre Tendenzen und in Kürze möglich erscheinender geistig/medialer Impfprogramme ist eine weitere Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen angezeigt.

Die bisher maßgeblich auf Grundlage der §§ 28 ff., 32 RSG getroffenen notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Revolutionspandemie führen teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten. Sie dienen zum Schutz der Regierung vor der Bevölkerung und erfolgen in Umsetzung der Gewährleistung des Rechts auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für alle Regierungsmitglieder und mit der Umsetzung befassten öffentlichen Bediensteten. Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes angesichts der länger andauernden Revolutionslage und fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Maßnahmen zu entsprechen, ist eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt. Der Gesetzgeber nimmt vorliegend die Abwägung der zur Bekämpfung einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite erforderlichen Maßnahmen und den betroffenen grundrechtlichen Schutzgütern vor und regelt somit die wesentlichen Entscheidungen.

Lösung

Mit dem Gesetzesentwurf werden unter anderem nachfolgende Regelungen zur Stärkung des Schutzes der der Regierung vor Übergriffen des Souverän vorgesehen:

Die bislang in § 5 Absatz 2 RSG vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite in § 36 RSG zusammengeführt und u. a. dahingehend angepasst, dass insbesondere auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann, um eine bessere Überwachung der Bevölkerung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert.

Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gibt der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor. Beim Wahrheitsministerium werden neuartige Surveillance-Instrumente vorgesehen. Dagegen wird von der bislang nicht umgesetzten nichtnamentlichen Meldepflicht in Bezug auf eine Revolutionsinfektion zu Gunsten der Konzentration auf die namentliche Positivmeldung Abstand genommen.

Die im „Pakt für für die geistige Gesundheit des Volkes“ angestrebte Stärkung der Digitalisierung des ÖGD soll durch ein Förderprogramm des Bundes und eine Unterstützung im Bereich zentraler Erkennungsdienste umgesetzt werden. Das elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) nach § 14 RSG setzt eine nach bundesweit einheitlichen Maßstäben strukturierte, aufbereitete und vorgehaltene Datenverarbeitung sowie die für die übergreifende Nutzung dieser Datenbasis erforderliche Bund-Länder-übergreifende Betriebsinfrastruktur voraus. Die meldepflichtigen Blockwarte werden verpflichtet, künftig eine Revolutionsverdachts-Meldung über dieses System vorzunehmen. Auch in Bezug auf weitere Meldepflichten und Meldepflichtige wird eine solche Pflicht schrittweise bis Ende 2022 eingeführt.

Auch Flughäfen und Häfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sollen durch ein Förderprogramm des Bundes unterstützt werden, um die ihnen nach den IGV obliegenden Verpflichtungen umsetzen zu können. Um vorhandene Testkapazitäten umfassend nutzen zu können, wird der Psychiatrievorbehalt nach § 24 RSG in Bezug auf patientennahe Schnelltests auf das Revolutionsgen und auf die Nutzbarkeit veterinärmedizinischer Laborkapazitäten entsprechend angepasst. Bisherige Erfahrungen während der Revolutionslage machen des Weiteren Anpassungen der Vorschriften zum Vollzug des RSG durch die Bundeswehr notwendig.

Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls nach § 56 Absatz 1 Satz 2 RSG soll auch dann ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Handlung in Risikogebieten zugrunde liegt. Die Entschädigungsregelung des § 56 Absatz 1a RSG wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Gleichzeitig soll eine entsprechende Entschädigung ermöglicht werden, wenn Personen eine ausgesonderte Person betreuen müssen. Mit einer Neufassung von § 57 Absatz 2 Satz 1 RSG wird klargestellt, dass im Rahmen dieses Gesetzes auch eine Pflicht zur Leistung der für die Teilnahme an den Umlageverfahren R1, R2 und R3 zu entrichtenden Umlagen fortbesteht.

Im SGB V wird darüber hinaus geregelt, dass, soweit dies im Rahmen einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite erforderlich ist, sowohl in Bezug auf Informationsimpfungen als auch in Bezug auf Geisteshaltungstests nicht nur Versierte, sondern auch Nichtversierte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung des BGW dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen u. a. zur Güte oder Rache vorsehen.

Alternativen

Keine … siehe Merkel-Mantra.

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand | Bund, Länder und Gemeinden

Den Ländern können durch die Erweiterung der Leistungsberechtigten nach § 56 Absatz 1a RSG Mehrausgaben in nicht quantifizierbarer Höhe entstehen. Gleichzeitig können sich durch die Einführung des Ausschlusstatbestandes in § 56 Absatz 1 Satz 3 RSG aufgrund der Vermeidung von Entschädigungszahlungen Einsparungen in nicht quantifizierbarer Höhe ergeben. Durch die Übernahme der Sachkosten von DEMIS entstehen dem Wahrheitsministerium jährliche Kosten von 0,5 Millionen Euro pro Jahr ab 2021.





Gesetzliche Krankenversicherung

Die im Gesetzentwurf enthaltene Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich des Anspruchs auf Gesinnungstests für den Nachweis des Vorliegens einer Revolution mit einem bestimmten Erreger oder auf das Vorhandensein von Resistenzen gegen die Regierung, bestimmte geistige Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe hat für sich betrachtet keine unmittelbaren Kostenfolgen. Macht das BGW von der Ermächtigung Gebrauch, folgt die Kostenbelastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Umfang der angeordneten Kostenübernahmeverpflichtung.

Gleichzeitig geht damit eine Verbesserung der Verhütung in Bezug auf bestimmte Regierungsgegnerschaften einher. Dadurch werden Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden. Durch die Verknüpfung von DEMIS mit der Telematikinfrastruktur und der Unterstützung durch die Gesellschaft für Telematik entstehen einmalige Kosten von 0,75 Millionen Euro im Jahr 2021 und 1 Million Euro in jedem Folgejahr. Durch die schnellere Übermittlung der Gesinnungstestergebnisse werden gleichzeitig geistige Infektionsketten unterbrochen und damit Kosten für die Widerborstenbehandlung in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Die Maßnahmen, durch die im Gesetz nur Befugnisgrundlagen geschaffen werden, haben keine unmittelbaren Kostenfolgen. Soweit Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden, könnten für Bürgerinnen und Bürger Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind. Der weitgehende Verlust fast aller Grundrechte ist kostenlos.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Meldepflichten nach dem Revolutionsschutzgesetz.

Durch den Wegfall von Meldepflichten werden nicht quantifizierbare Einsparungen beim Erfüllungsaufwand bei meldepflichtigen medizinischen Einrichtungen ausgelöst.

Weitere Änderungen des Revolutionsschutzgesetzes

Die Maßnahmen, durch die im Gesetz nur Befugnisgrundlagen geschaffen werden, haben keine unmittelbaren Kostenfolgen. Soweit Rechtsverordnungen durch das BGW erlassen werden, könnten für die Wirtschaft Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind. Durch die vorgesehene datenschutzrechtliche Kontrolle nach § 14 Absatz 6 RSG entsteht ein nicht quantifizierbarer Erfüllungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Durch den Wegfall von Meldepflichten werden nicht quantifizierbare Einsparungen beim Erfüllungsaufwand bei meldepflichtigen Geistesschutzeinrichtungen ausgelöst.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Die Maßnahmen, durch die im Gesetz nur Befugnisgrundlagen geschaffen werden, haben keine unmittelbaren Kostenfolgen. Soweit Rechtsverordnungen durch das BGW erlassen werden, könnten für die Verwaltung Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind. Demgegenüber führt der Wegfall von Meldepflichten zu einer derzeit nicht quantifizierbaren Entlastung.

Weitere Kosten

Gehen zu Lasten der Gemeinheit.

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9 Kommentare

  1. Wer geglaubt hatte, dass am Montag bei der Konferenz mit den Ministerpräsidenten etwas herauskäme, hat das Handeln nicht verstanden. Interessant wird erst die nächste Konferenz am 23. sein, nachdem die Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes am 18.11. tatsächlich festgezurrt wurden.

    Hätten sie am Montag Maßnahmen festgelegt, wären sie Gefahr gelaufen, dass diese durch Klagen und Gerichte wieder gekippt worden wären, wie in der Vergangenheit öfters geschehen ist. Nach Verabschiedung der Ergänzungen und Genehmigung durch den Bundesuhu, sind die kommenden Maßnahmen nämlich nicht mehr so einfach angreifbar. Man nennt das auch gerichtsfest machen.

    Sie behandeln uns wie unmündige Kinder und wollen ihren Stiefel einfach durchziehen. Gott bewahre uns vor einer echten Pandemie, wenn die da oben schon nicht fähig sind, mit einer stinknormalen Grippe und Erkältungswelle umzugehen,so wir denn überhaupt schon eine haben. Kennt jemand irgendeine Arztpraxis, die sich über einen Ansturm von Grippe- und Erkältungskranken äußert? Ich jedenfalls nicht. In den Jahren 2017/2018 und anderen Jahren, bei den Grippewellen war das anders. Man braucht nur mal ältere Artikel aus diesen Jahren lesen.

    Man gaukelt uns anhand eines nicht aussagefähigen PCR-Tests einfach eine Pandemie vor und versetzt die Menschen in Angst und Schrecken. Aber es werden immer mehr, die dieses Spiel durchschauen. Das Ganze läuft weltweit für die Umsetzung ihres Great Resets. Und da sie merken, dass die Bevölkerung langsam aufwacht, muss jetzt dieses erweiterte Infektionsschutzgesetz/Ermächtigungsgesetz her. Dann läßt sich das Land sogar über das Gesundheitsministerium regieren und das Parlament, sowie die aufmüpfigen Ministerpräsidenten werden weitgehend ausgeschaltet.

    Dann werden die Menschen zur freiwilligen Zwangsimpfung gebeten. Mit einem neu zusammengepantschten Impfstoff, der nicht die notwendige Testphase von mehreren Jahren durchlaufen hat. Und die in Angst versetzten Laborratten werden sich massenhaft impfen lassen, weil sie sonst gefahr laufen, nicht mehr ihr normales Leben leben zu können. Das werden viele dann voraussichtlich wegen Impfschaden sowieso nicht mehr können. Man schlägt viele Fliegen mit einer Klatsche. Gigantische Umsätze der Pharmaindustrie durch den Impfstoff und durch die vielen zu erwartenden Nachbehandlungen der Impfschäden/Nebenwirkungen. Wahrscheinlich werden viele zu Dauerpatienten werden und einige werden sterben. Außerdem läßt sich durch einen Impfpass sehr gut regulieren, wer wie am normalen Leben noch teilnehmen darf. Denn für Impfverweigerer wird es enorme Einschränkungen geben für Jobs, Reisen und kulturellen Einrichtungen.

    Bleibt noch die Frage, warum sie Impfzentren aus dem Boden stampfen. Ganz einfach. Sie wissen genau, dass viele Ärzte die Impfung ablehnen werden. Außerdem kennen Ärzte ihre Patienten genau und wissen, wer keinesfalls impftauglich ist. Z.Bsp. Mensche  mit Autoimmunkrankheiten. Ärzte sind auch verpflichtet über Impfungen aufzuklären. Dann könnte es dazu kommen, dass viele Patienten eine Impfung ablehnen. Genau das wollen sie umgehen. In einem Impfzentrum wird es das wegen des Andranges, aus Angst in der Bevölkerung, nicht geben. Abgesehen davon, dass die Leute, die die Impfung vornehmen noch nicht einmal richtig ausgebildet sind, sondern nur kurz eingewiesen werden sollen. Da interessiert die Patientenakte herzlich wenig.

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Möge jeder machen, was er für richtig hält. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass diese Regierung, samt Anhang aller Mitläufer, ihrer gerechten Strafe zugeführt wird. Und das hoffentlich bald, noch bevor man aus uns Laborratten machen wird.

    • Kommentar Teil 1:

      Hallo Angsthase,

      Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass diese Regierung, samt Anhang aller Mitläufer, ihrer gerechten Strafe zugeführt wird. Und das hoffentlich bald, noch bevor man aus uns Laborratten machen wird.

      —————————————-

      Leider wird das mit den Klagen noch dauern, da laut RA Füllmich die Klage so hieb und stichfest wie möglich sein muss. Das ist natürlich richtig, aber ich fürchte, dies dauert zu lange.

      https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/coronavirus-reiner-fuellmich-rki-luege-lothar-wieler-virologe-christian-drosten-charite-fulda-interview-90096522.html

      Zum Thema Zwangsimpfung:

      https://fassadenkratzer.wordpress.com/2020/11/16/anwalte-fur-aufklarung-schlagen-alarm-vor-den-geplanten-anderungen-des-infektionsschutzgesetzes/#more-6748

      Auszug:

      Drohende Zwangsimpfung für etwa 40 % der Bevölkerung

      Zu den sogenannten „bedrohten Teilen der Bevölkerung“ gehören nach monatelanger Aussage des Gesundheitsministers die „alten“ Menschen, die Menschen mit Vorerkrankungen und sicherlich auch alle Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Angesichts der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird daher mit größter Wahrscheinlichkeit – sobald der Impfstoff verfügbar ist – die Impfung gegen das Virus SARS CoV2 für etwa 40 % der Bevölkerung, mithin für etwa 33 Millionen Menschen, zwangsweise durch Verordnung nach § 20 Abs. 6 IfSG angeordnet werden. Der Bundestag hat hierbei kein Mitbestimmungsrecht mehr.

       

      Mit den geplanten Änderungen des IfSG werden dem Gesundheitsminister und den Landesregierungen darüber hinaus erhebliche weitere Befugnisse übertragen, die massiv in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen, ohne dass der Bundestag hierbei noch etwas zu sagen hat. Dies gilt insbesondere für die Impfung der gesamten Bevölkerung.

      Indirekte Zwangsimpfung für alle „durch die Hintertüre“

      Der Rest der Bevölkerung, also die weiteren 50 Millionen Bürgerinnen und Bürger, wird zwar nach aktueller Rechtslage nicht zum Impfen gezwungen. Wer sich allerdings nicht gegen SARS-Cov2 impfen lässt, kann nicht mehr ins Ausland verreisen. Denn wer aus einem „Risikogebiet“ nach Deutschland zurückkehren will, braucht künftig eine sogenannte „Impfdokumentation“, § 36 Abs. 10 Nr. 1 b Entwurf. Dies sollen künftig auch Unternehmen des Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehrs prüfen. Hierzu müssen unter Umständen sogar Passagierlisten und Sitzpläne übermittelt werden.

      • Odonata,

        man muß sich ja nicht vorne anstellen. Der Begriff alte Menschen fängt wo an? Mich zwingt garantiert niemand, ohne Gegenwehr, zu einer Körperverletzung. Ins Ausland fahre ich im Urlaub sowieso nicht. Mein Mann darf nicht geimpft werden. Ich mache mir nur Sorgen um meinen Sohn. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, dass das alles gekippt wird, bevor sie uns aus dem Haus zerren und in die Impfzentren fahren, oder die BW vor der Tür steht.

        Dass sich die Angelegenheit mit RA Fuellmich noch hinziehen wird, ist klar. Aber ich hoffe und denke, dass die Menschen vorher aufstehen werden. Denn das was hier passiert, ist schlimmer als 1933. Die meisten Menschen haben das nur noch nicht verstanden.

        • Der Begriff alte Menschen fängt wo an?

          ————————-

          Ich nehme an, ab 60 oder 65 Jahren, sowie Jacques Attali die Euthanasie in seinem Buch beschrieben hat. Und dies wird alle Jahre dann die treffen, die in dieses "Einstiegsalter" kommen. Es wird dann keine Menschen mehr älter als 60 oder 65 geben, außer natürlich bei den 1 % der kranken Protagonisten.

      • Merkel ist in meinen Augen eine Person, die sich für ihre unterdrückte (und vielleicht Schlimmeres) Kindheit und Jugendzeit an den Menschen rächt. Dafür ist sie ausgewählt worden, weil sie genau die richtigen Voraussetzungen mitbringt. Die Frau mit ihren abgekauten Fingernägeln, welche auf große psychische Probleme schließen lassen, hat keinerlei Empathie, keinerlei Familiensinn. Daraus lassen sich schlimme Schlüsse ziehen. Sie ist, zumindest psychologisch gesehen, schwer gestört. Und m.M.n. nicht nur sie. Dazu zähle ich ganz explizit auch den Bankkaufmann und den Bayernkönig. Ich hoffe für die deutsche Bevölkerung, dass diese Leute so schnell wie möglich verschwinden. Ob Gefängnis oder geschlossene Einrichtung ist mir egal. Auch wenn es noch sehr holprig werden wird, bin ich mir sicher, dass dies auf die eine oder andere Art geschehen wird. Solche Psychopathen sind auf einer friedlichen Welt äußerst fehl am Platz.

  2. Früher sprach man von von einer Grippe-Infektion, wenn jemand Schnupfen, Husten oder Fieber hatte, die auch ansteckend waren.  Heute spricht man von einer Infektion, wenn angeblich 99 % der Infizierten gar keine Symptome zeigen, so sagte Trump, der deswegen weggemobbt wurde.  

    Das herkömmliche Verständnis einer Infektion wurde bei Covid-19 vorsätzlich manipuliert, indem man dem herkömmlichen Verständnis einer Infektion das Ergebnis eines für den einzelnen nicht-nachvollziehbaren Tests willkürlich unterschob, was sehr verdächtig ist.  

    Dieser Test, der keine Symptome nachweist, kann beliebig manipuliert werden, um die stumpfe und gedankenarme Masse in Richtung des unbedingt notwendigen großen Neustarts zu schieben.  Woraus man wieder sieht, wie schutzlos das individuelle Menschenvieh der geballten Macht von gekauften Politikern und Wissenschaftlern und den sie schaffenden und schützenden Massenmedien gegenüber steht!  Dies meisten Menschen merken gar nichts, wenn ihnen der Rundfunk von der Gefahr einer symptomlosen Infektion berichten; denn sie fürchten sich vor einem Phantom, dessen Gefahr ihnen mit allerplastischsten Mitteln täglich vom Rundfunk eingehämmert wird.

    Ich fordere, daß man nur dann von einer Infektion spricht, wenn ein Symptom vorliegt, und die Symptome nach Schweregrad unterteilt und darlegt, inwieweit die schweren Fälle sich von den früheren Influenza unterscheiden!

  3.  Na ja, wurde nicht auch die Flüchtlingskrise im Nachhinein bestätigt? "Wir machen aus Illegalen Legale …" Irgendwie immer das gleiche Schema?! 

     Und wer sich heute die Pressekonferenz zu den Maßnahmen "gegen die Pandemie" angeschaut hat; das einzige, was da herauszulesen war, daß es nicht besser werden wird.

     "Mutti" verlangt es nach Härterem! Weiß jetzt auch nicht, was man da empfehlen könnte? Vielleicht Gitterstäbe, hart wie Kruppstahl?

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