von Kurt Kowalsky (freitum)
Es gibt nun ganz offiziell „offensichtliche rechtswidrige Inhalte“, so das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG. Bei der Anhörung im Bundestag zum Gesetzesentwurf, brachten fast alle geladenen Experten erhebliche Bedenken vor. Das Gesetz wäre verfassungswidrig. Scheiß drauf!
Dieser „Erdoganismus in Reinkultur“ (Martenstein im Tagesspiegel) ist nicht das Gesetz eines Heiko Maas, sondern ist getragen von den Fraktionen der regierenden Gewalttäter, welche nun, fast 80 Jahren nach den Novemberpogromen, die Willkür auf die unverstandene Moderne ausweiten wollten und ausgeweitet haben.
Denn auch damals schien es offensichtlich, wer Schuld hat und im kurzen Prozess abgestraft gehört. Historiker rätseln bis heute, welche Figuren der damaligen NS-Prominenz die damaligen Vorgänge anstifteten und deckten.
Gestern wie heute war klar, dass der kürzeste aller Prozesse kein Prozess ist. Und damit keinen Richter benötigt, sondern lediglich einen Denunzianten der Offensichtlichkeit und einen willigen Vollstrecker.
An diesen willigen Vollstreckern mangelte es, weshalb man sie bei Androhung drakonischer Strafen durch Gesetz dazu verdingte. Die juristischen Auseinandersetzungen, wann z.B. § 166 StGB erfüllt ist, wann der „öffentliche Frieden“ gestört ist und wann nicht, finden nun ein abruptes Ende.
Nicht mehr Bundesrichter nehmen die Rechtsauslegung wahr, sondern der Denunziant gibt einen Hinweis an den verdungenen Vollstreckungsgehilfen ohne Jurastudium und frei jeden Anscheins von Unabhängigkeit – und die Vorstellung ist beendet. Sollte man denken.
Das ist aber nicht so. Parallel dazu, sind die betroffenen Forenbetreiber verpflichtet, an die Denunzianten die Stammdaten der Opfer herauszugeben. Man rufe also lieber althergebracht in der CDU-Versammlung einmal lautstark „Herr Kauder Sie sind ein Arschloch“, als dass man Derartiges in sozialen Netzwerken schreibt.
Im kurzen Prozess hat nämlich jetzt das Arschloch Name und Wohnanschrift des Rufers. Und wird in der Früh dann an dieser Anschrift die Wohnungstür eingetreten, so ist das mit Sicherheit nicht der Milchmann, sondern die Polizei.
Macht ja nichts, diese Herrschaften haben ebenfalls kein Jurastudium und sind selbstverständlich auch nicht unabhängig.
Wer ist das schon? Wer hat in einem Herrschaftssystem des Unfriedens und der Zwietracht überhaupt noch Interesse daran, das gesellschaftliche Leben einigermaßen zu moderieren, weil er sich einer objektivierbaren Wahrheit verpflichtet fühlt? Kaum jemand.
Auch nicht die Schwachköpfe, welche im Internet Menschengruppen aufgrund ihrer Andersartigkeit verleumden und verfolgen. Dies trifft auch für eine bestimmte Sorte sogenannter Libertärer zu, welche ihre ehemalige parteipolitische Vergangenheit, ihre völkische Verortung und ihren gewalttätigen Charakter nicht zu bändigen vermögen.
Die virtuellen Stammtische unterscheiden sich von den runden Tischen in den Kneipen dadurch, dass man an Letzteren die Gefahr lief, aufs Maul geschlagen zu bekommen.
Das steigert das Denkvermögen und ist nicht wesensgleich mit staatlich angeordneter Willkür und Beliebigkeit.
Vor ein paar Wochen kommentierte ein sogenannter Anarchist einen meiner Beiträge mit der Bemerkung, dass ich doch froh sein könne, hierzulande für meine Äußerungen nicht aufgehängt zu werden. Ja, das bin ich. Auch die Opfer der Novemberpogrome 1938 waren froh, nach ein paar Tagen Dachau wieder entlassen worden zu sein. Das damalige Herrschaftssystem hat die bürgerliche Empörung über die Sachbeschädigungen registriert und sein zukünftiges Verhalten angepasst.
So wird es auch im aktuellen Fall sein. Die Empörung wird vom Bundesverfassungsgericht aufgefangen werden, und analog des Vorgehens beim Bundestrojaner, wird die beabsichtigte Überwachung, Zensur und Willkür alsbald rechtsstaatlich einwandfrei Einzug in die Wirklichkeit nehmen.
Es könnte schlimmer kommen. Und es wird schlimmer kommen.
Und wer das will, muss CDUCSUSPDFDPLINKEGRÜNE wählen. Ich nicht!
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