Nach dem Karlsruher Skandalurteil: Die Impf-Faschisten sind weiter unter uns

Geliefert wie bestellt: BVG-Harbath mit seiner einstigen Großen Vorsitzenden (Foto:Imago)

Von Daniel Matissek (ansage)

Mit seinem gestrigen Urteil zur Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat sich das Bundesverfassungsgericht endgültig als eine Art gleichgeschalteter „Corona-Volksgerichtshof“ erwiesen. Die durchwachsenen Reaktionen und die deutliche Kritik an der Entscheidung – diesmal auch außerhalb der ständig ins Zwielicht gerückten „Protest-Blasen” – zeigen immerhin, dass in der Bevölkerung ein gewisses Umdenken eingesetzt hat über Sinn, Zweck und Gefährlichkeit der Impfungen; ein Umdenken, das in weiten Teilen der Politik, der „Veröffentlichkeit“ und vor allem eben der Justiz nach wie vor auf sich warten lässt.

Mit Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat Karlsruhe – ganz im Sinne des Impfregimes, das zuletzt durch die gescheiterte Impfpflicht im Bundestag arg in Bedrängnis geraten war – zugleich da facto auch tausende von Klagen betroffener verzweifelter Mitarbeiter der Gesundheits- und Pflegeberufe zum Scheitern verdammt. Die zynische Rabulistik des Urteilstenors spricht Bände: Zwar greife, so der Senat, diese in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Pflegepersonals ein, dies sei jedoch „verfassungsrechtlich gerechtfertigt”, weil der Gesetzgeber den legitimen Zweck verfolge, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Das GG ist mausetot

Genau diesen Schutz bieten die Impfungen allerdings nicht. Was sie hingegen nachweislich tun, ist eine Vielzahl von Menschen schwersten Impfschäden und Nebenwirkungen auszusetzen, deren Tragweite mutmaßlich um ein Vielfaches schlimmer ist als alles, was Corona bislang anrichtete. Indem sich Karlsruhe diesen Fakten und entsprechenden wissenschaftlichen Belegen verweigert, besteht nun kein Zweifel mehr, dass sich die Bürger in diesem Gericht keinen Verbündeten mehr haben.  Erstmals hat das höchste deutsche Gericht der körperlichen Unversehrtheit ihre unbedingte Priorität und den Verfassungsrang abgesprochen zugunsten eines pharmazeutisch-politischen Pandemiekartells. Fazit: Mit dem BVG unter der „Merkel-Marionette” Stephan Harbath ist das Grundgesetz in Deutschland mausetot – denn solche Juristen winken (auf Kommando oder entsprechende „Erwartungen” hin) im Zweifel alles durch.

Der Anwalt der gescheiterten Beschwerdeführer äußerte gegenüber „Tichys Einblick denn auch vernichtende Kritik an dem Urteil: „Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. (…) Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.

Richter, die sich Realitäten verschließen

Während das Urteil bei Regierung und Union erwartungsgemäß freudig aufgenommen wurde, weil es die neue (und erstrecht die alte) Corona-Politik bestätigt, gab es – wie gesagt – jedoch auch erbitterte Kritik des zuvor konformistischen Medien-Mainstreams: So bekundete etwa der Feuilleton-Chef der „Welt”, Andreas Rosenfelder, seine Enttäuschung über das Urteil. Dieses habe ihn gleichwohl nicht überrascht, da das Verfassungsgericht den Corona-Kurs der Regierungen bis jetzt immer bestätigt habe: „Mir fehlt da die kritische Prüfung, die eigentlich die Aufgabe eines Bundesverfassungsgerichts wäre“, beklagte er. Die Frage, ob eine Impfpflicht tatsächlich zum Schutz vulnerabler Gruppen beitrage, beantwortet er eindeutig mit nein. Die letzten Monate hätten auch gezeigt, dass die Impfung nicht verhindere, dass Corona-Infektionen in die Einrichtungen hineingetragen würden, so Rosenfelder. Ohne einen Pflegemangel zu erleben, könnten dies viele Heime zudem gar nicht umsetzen. Was die Schutzwirkung der Impfstoffe angehe, sei das Bundesverfassungsgericht nicht auf dem neusten Forschungsstand. Noch vor anderthalb Jahren habe man geglaubt, die Impfung schütze vor Ansteckung und Weitergabe des Virus. Viel wichtiger seien Tests, die in Alten-oder Pflegeheimen viel wirksamer seien. Eigentlich sei man jetzt in einer Phase, „wo es auf Eigenverantwortung ankommt.

Die meisten Journalisten sind jedoch stramm auf Linie. Von Einsichten wie denen Rosenfelders – oder dessen ebenfalls kritischen und mutigen „Welt”-Kollege Tim Röhn – , ist Reinhard Müller von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (FAZ) noch weit entfernt. Dieser begrüßte das Urteil in einem ebenso kurzen wie vor Arroganz strotzenden Kommentar geradezu euphorisch: Zunächst bedauerte er, dass die Corona-Pandemie „aufgrund sommerlicher Temperaturen, großer Menschenmengen und des Wegfalls vieler Beschränkungen schon wieder der alljährlichen Verdrängung anheimfällt.“ Die Abwägung des Gerichts falle nun „zu Lasten derjenigen aus, die sich partout nicht impfen lassen wollen.“ Diese würden auch weiterhin nicht gezwungen, müssten aber „die Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen”. Dies sei „keine Karlsruher Schikane, vielmehr bewegt sich demnach der Gesetzgeber in einem vertretbaren Einschätzungsspielraum.“ Wer freilich immer noch glaube, eine Impfung schütze nicht, „vermindere nicht das Ansteckungsrisiko und habe vor allem schädliche Wirkung, der hat eigentlich im Gesundheitssystem beruflich ohnehin nichts verloren. Er sollte sich aber helfen lassen.

Erschütternde Nebenwirkungen und Impfschäden

Auf die Idee, dass gerade medizinisches Fachpersonal häufig die Impfung verweigert, weil es um deren Wirkungslosigkeit und die gefährlichen Nebenwirkungen weiß, kommt Müller gar nicht. Wie jeder wissen könnte und ganz besonders Journalisten ehemaliger Qualitätszeitungen wissen müssten, ist eine Impfpflicht durch nichts zu rechtfertigen. Eine Studie der Charité hat erst kürzlich belegt, dass die Anzahl der Impfnebenwirkungen rund 40-mal höher liegt als vom zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Der Studienleiter Professor Harald Matthes forderte daher unter anderem die Einrichtung eigener Ambulanzen für die von den Impfnebenwirkungen Betroffenen. Und Anfang März war Andreas Schöfbeck, Vorstand der Münchner Krankenkasse BKK Provita, nach 21 Jahren erfolgreicher Managementtätigkeit fristlos entlassen worden, weil er in einem Brandbrief an das PEI von einer zehnfachen Untererfassung der Nebenwirkungen gesprochen hatte.

Auch praktische Ärzte wie Erich Freisleben aus Berlin oder Gunter Frank aus Heidelberg berichten stellvertretend für zahllose Mediziner, dass sie eine derartige Häufung von Nebenwirkungen wie derzeit in ihrer jahrzehntelanger Tätigkeit noch nicht gesehen hätten. Ihre Praxen würden von Patienten bestürmt, die unter den Impfschäden litten, aber kaum ärztliche Unterstützung fänden. Erst kürzlich hatte Frank in einer erbitterten Diskussion mit dem Ärztefunktionär und Corona-Hardliner Frank-Ulrich Montgomery eindringlich darauf hingewiesen, den Patienten werde nicht ausreichend bewusst gemacht, dass die Impfstoffe nur bedingt zugelassen seien und die Nebenwirkungen endlich gründlich untersucht werden müssten, bevor man mit den Impfungen fortfahre. Von alledem findet sich bei FAZ-Müller und anderen blauäugigen „nützlichen Idioten“ des Impfregimes kein einziges Wort. Stattdessen verharren sie geradezu dummdreist in einer längst durch die Realität widerlegten Sichtweise, die Impfskeptiker als verbohrte Ignoranten und die Impfung als Allheilmittel gegen das Corona-Virus ansieht. Beides ist in seiner Einseitigkeit so völlig unsinnig, dass es wehtut. Vor allem die FAZ erweist sich hier erneut als große Enttäuschung: Dass einst unbequeme, freigeistige Blatt hat sich offenbar entschlossen, gemeinsam mit dem Bundesverfassungsgericht, jede Glaubwürdigkeit und jedes Vertrauen in ihre Unabhängigkeit zugunsten politischer Unterordnung aufzugeben.

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2 Kommentare

  1. Lügenkonstrukt.

    Die BRD ist KEIN Staat und wer das weiß, wird politisch verfolgt.

    Soviele mutlose Bürokraten, die der Wahrheit aus dem Weg gehen, gibt es nur hier in der staatslosen BRD.
    Die Angestellten, die durch das System eine feste und geregelte Arbeitsstelle gefunden haben, werden sich so sehr an dieses verlogene
    Konstrukt klammern und so abhängig von der Gunst des Systems sein, daß aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.
    Mut zur Wahrheit wird man dort vergeblich suchen.

  2. Es gab vom BundesBesatzungsgericht eine ganze Reihe Urteile, die nicht mit dem Schutz von Menschenrechten, wenn es dafür einen Schutz geben solle, vereinbar sind…

    Man sieht in welchem System man lebt, nicht daran, wie es mit der Reichen und Mächtigen umgeht, sondern wie es mit armen und einfachen Menschen umgeht.

    Und gibt es in der Unrechtsordnung folgende Erkenntnis: Je reicher und mächtiger jemand ist, desto besser ist auch seine Rechtslage. Und je ärmer er ist, desto härter sind die Schläge des Unrechtssystems.

    In Deutschland sind alle über die Sozialsystem solidarisch, außer denjenigen, die viel verdienen… In Deutschland hängt die Länge einer Haftstrafe von der Sozialprognose ab und die ist direkt davon abhängig, wieviel jemand verdient. Wer Geld hat, kann sich einen Job während der Haft organisieren und ist dann den größten Teil des Tages draussen. Und wenn es um die Verkürzung geht, dann entscheidet nochmal die Sozialprognose direkt an das Einkommen gekoppelt. Und weil er Geld hatte, hatte er auch die Möglichkeit mit Anwalt durch die Instanzen zu klagen.

    Die effektiven Steuern, der Arbeitenden Bevölkerung ist höher als die der Reichen, die von Kapitalerträgen leben oder Firmeninhaber sind. Dazu kommt dann noch die erzwungene Solidarität.

    Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei sind alle mit Parteibuchträgern besetzt, die dafür sorgen, dass eine Verfolgung armer z.B. wegen eines Unterschlagenen Pfandbons im Werte von 1,5 Euro wahrscheinlicher ist als bei Steuerstraftaten in Milliardenhöhe…

    Damit aber gar nicht erst solche Straftaten entdeckt werden, bekommt die Steuerstaatsanwaltschaft kein Personal und keine Ausstattung. Sollte dort jemand doch erfolgreich ermitteln, dann wird er in andere Bereiche versetzt und degradiert…

    Die Staatsfinanzierung oder besser Staatssimulationsfinanzierung findet zum mehr als 2/3 über Abgaben und indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, KFZ-Steuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, usw) statt, so dass der Ausgleich über eine Steuerprogression reine Augenwischerei ist.

    Am ehrlichsten sind die Kopfsteuern wie die GEZ-Rundfunkbeitrags Kopfsteuer, bei denen die gegen sie gerichtete Propaganda v.a. von den Armen selbst bezahlt werden muss…

    Für die Bankenrettung hätte man ca. 25 Jahre lang die Grundsicherung verdoppeln können.

    Das teuerste an der Grundsicherung sind die Leute, die die Empfänger kontrollieren und ausspionieren.

    Bravo Täuschland

    Wer dann aufmuckt und unbequem wird, der wird zum Abschuss freigegeben.

    Und Pfleger vs Pharmakonzern und Lobby… Keine Frage wie das Laffen entscheiden…

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