In einem neuen Schreiben wird Multipolar von der Landesanstalt für Medien NRW aufgefordert, Artikel zu überarbeiten und vermeintlich „nachgereichte“ Quellenbelege zu ergänzen. Multipolar hatte die Aufsicht der Behörde jedoch als verfassungswidrig zurückgewiesen und in einem Schreiben der Anstalt gegenüber inhaltlich erläutert, was ohnehin bereits in den Artikeln zu lesen war. Die Multipolar-Herausgeber lehnen auch die erneute Forderung der Behörde ab und streben eine gerichtliche Überprüfung der Rechtsgrundlage an.
Als Multipolar die Corona-Krisenstabsprotokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) freigeklagt und im März 2024 veröffentlicht hatte, erlangte unser Online-Magazin bundesweit Bekanntheit. Multipolar geriet plötzlich in den Fokus der Leitmedien, die…
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