MLog – Recht und seine größten Brecher

von Russophilus (vineyardsaker)

Es wird so viel vom „rechtsstaat“ geredet, doch was ist ein rechtsstaat eigentlich? Um das zu beantworten, müssen wir uns erst ansehen, was Recht ist.

Oberflächlich betrachtet – und auf dieser Ebene durchaus richtig – ist Recht der Körper aller Festlegungen, was erlaubt und was verboten ist sowie in einem etwas erweiterten aber notwendigen Sinn die Anwendung und Umsetzung dieser Festlegungen.

Und an diesem Punkt werden bereits die ersten „Aber“ erkennbar, deren vielleicht wichtigstes die Frage nach der Durchsetzbarkeit ist. Das ist sehr leicht erkennbar, wenn wir uns vorstellen, wir hier oder vielleicht der örtliche Angler-Verein würden einfach „Recht“ schaffen; offensichtlich wäre dieses Unterfangen sinnlos, weil wir nicht die Möglichkeit haben, diese Festlegungen auch durchzusetzen.
Mein Beispiel mag befremdlich oder sogar erheiternd wirken, macht es aber leichter, einige grundlegende Probleme zu verstehen.

Eines davon ist die Frage des Ranges und wir alle kennen ein Beispiel, nämlich den Umstand, dass z.B. Bundesrecht das von Bundesländern „bricht“, also höherrangig ist. Folgt man dieser Hierarchie Richtung Spitze, so endet man sozusagen in den Wolken. Früher war die Spitze in den Wolken Gott, heute sind es internationale Institutionen.
Womit wir gleich bei einer anderen Problematik wären, der der Autorität nämlich. Diese nämlich ist der zweite Pfeiler (neben der Fähigkeit zur Um- und Durchsetzung). Recht kann nicht von irgendjemandem geschaffen werden; es muss von einer Autorität kommen.
Randnotiz: Das mag ziemlich theoretisch klingen, ist aber ganz pragmatisch und konkret. Unser höchstes Recht, das Grundgesetz, kam kurz nach dem zweiten Weltkrieg von einer „demokratischen“ Anscheins-Autorität, die jedoch nur der strikt gebundene Erfüllungsgehilfe der tatsächlichen Autorität war, der Siegermächte nämlich, vor allem der amis.

Und natürlich muss Recht gewissen formalen Ansprüchen genügen und es muss einem erkennbaren zumindest offiziellen Zweck dienen. Dieser Zweck lag und liegt ziemlich durchgängig irgendwo im (ziemlich weiten) Bereich von „ist von der Natur (oder Gott) so vorgegeben, bzw leitet sich unmittelbar aus solchen verbindlichen Vorgaben ab“ … über … „ist von der höchsten Autorität – die sich viele Jahrhunderte lang als direkter Vertreter Gottes erklärte und darstellte – so vorgegeben“ … bis hin zu „fürs Volk und zum Wohle des Volkes“. Wohlgemerkt, auch bei Letzterem wird jedenfalls unterstellt, das Recht sei notwendig und unerlässlich zum Funktionieren von [Welt/Staat/Königreich/…]; lediglich die Authorität ist eine andere, nämlich „das Volk“ und/oder „der Staat“.

Eine Milchmädchen Version dieser Erklärung lernt man bereits in der Schule und plappert sie als „gebildeter Bürger“ artig nach: „Wenn jeder machen würde, was er will, dann würde alles zusammenbrechen und es würde allerorten Mord und Totschlag herrschen“.
Offizielle Äusserungen und Erklärungen lagen schon immer zwischen der Wahrheit und der Milchmädchen Version (und meist wesentlich näher am Milchmädchen als an der Wahrheit). Ein typisches Beispiel: „Recht gilt für alle in gleicher Weise und dient dem möglichst reibungslosen Funktionieren der Gemeinschaft“.

Aber ist das wirklich so?

Die Naturgesetze, die immerhin die höchstrangigen sind und die einzigen, die nicht dem Belieben der Menschen unterliegen, scheren sich weitestgehend keinen Deut um „Gemeinschaft“, das Wohl derselben oder anderen wohlfeilen(?) Maßgaben und Messlatten von Herrschern, politikern oder sonst jemandem. Sie *sind* einfach da und zwar *absolut* verbindlich und unverrückbar.

Ganz anders sieht es schon aus bei den Gesetzen des christlichen Gottes. Sie sind fast ausschließlich an die Menschen gerichtet und ganz offenkundig – zumindest auch – für die Menschen und zu ihrem Wohl gemacht. Man braucht keinen Doktortitel, um z.B. zu begreifen, dass Morden einer Gemeinschaft gewiss nicht zuträglich ist.
Übrigens, das als kleiner Abstecher, erzwingt der Schöpfer die Einhaltung seiner Gesetze nicht und hat weder Polizisten noch Gefängnisse. Obwohl, das zu sehen ist bedeutsam, er könnte! Dass er könnte, sehen wir unmissverständlich in der Natur; in ihr sind die Gesetze ihres Schöpfers verbindlich und unverrückbar verankert. Dem Menschen aber – und das ist der springende Punkt und zugleich die Bestätigung einer äusserst wichtigen Ansage des Schöpfers – ist (sehr, sehr viel) Freiheit gegeben. Ihm werden die Gesetze zur Kenntnis gebracht und zwar so, dass kein Zweifel an ihrer Gültigkeit bestehen sollte, aber er ist nicht *gezwungen*, sich daran zu halten.

Zurück zum Hauptstrang. Alle anderen (als die natürlichen und die göttlichen) Gesetze haben einige interessante Gemeinsamkeiten und zwar über Jahrtausende hinweg.

Eine solche Gemeinsamkeit ist z.B. die, dass *nie* das Volk die Gesetze gemacht hat, ganz gleich, was man den Völkern erzählt hat. Der wirkliche wesentliche Unterschied zwischen Königreichen früher und „demokratischen rechtsstaaten“ heute ist lediglich eine Scharade: Der „König“ nennt sich nicht mehr König und tritt nicht einmal mehr offen auf und vor allem sagt er nicht mehr, er sei aus Gottes Gnade (oder Bestimmung, oder …) in seiner Funktion. Nein, heute lässt der Herrscher „Volksvertreter“ an seiner Stelle agieren und man erklärt, sie seien aus *Volkes* Gnaden (meist per „Wahlen“) in ihrer Position.
Der Rest allerdings hat sich nicht geändert. Der Herrscher, egal ob früher ein König oder heute seine Frontfiguren, also „Abgeordnete“ und eine Regierung, *macht* die Gesetze und – wichtig – kontrolliert auch sowohl den Apparat der „Rechtssprechung“ wie auch den der Durchsetzung und Erzwingung. Und bezahlt wird das Ganze natürlich wie schon seit Jahrtausenden vom untergebenen Volk.

Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass die moderne Version in der Tat ein Fortschritt ist, ein großer sogar – allerdings nicht für uns, das Volk, sondern für die Herrscher und Handlanger. Diese nämlich hatten früher zwei große Probleme:
1) war die Frage der Verantwortung klar geregelt – und mithin die des Schuldigen, was
2) durchaus nicht selten zum vorzeitigen Ableben eines Herrschers oder Handlangers führte.
Dieses Problem ist heute gelöst – und zwar sehr geschickt und infam. Und sie ist simpel, die Lösung, fast peinlich simpel: Man behauptet einfach, das Volk sei der „Souverän“ und alles geschehe also ganz offensichtlich zu seinem Wohl und auf seine Verantwortung. Dazu noch ein bisschen Zinnober und Theater mit beeindruckenden Kulissen plus emsiges Drehen an Gebetsmühlen, die Lügenmantras herunterbeten (kann heute weitgehend automatisiert erledigt werden. Wie praktisch!) und fertig ist der süße (Betäubungs-) Brei.





Inzwischen, nach Jahrzehnten von Bedämmerung und Programmierung vom Kindergarten an, ist das Märchen (eigentlich eine Horror-Geschichte) so solide und tief in den Volks-Hirnresten eingeprägt und verankert, dass selbst grell offensichtliche Widersprüche kaum je bemerkt werden.

Ein Beispiel: So ziemlich alle modernen Verfassungen beinhalten Bestimmungen der Art, dass es Terrorismus und absolut unzulässig, zu unterbinden und aufs Härteste zu bestrafen sei, den „demokratischen rechtsstaat“ anzugreifen oder auch nur daran zu rütteln; in härteren Varianten erstreckt sich das sogar auf Zweifeln.

Zugleich bekommen wir alle von klein an eingeimpft, dass der „demokratische rechtsstaat“ das Tollste und Beste seit der Erfindung des Rades sei.

Da stellt sich doch die Frage, warum in diesem Scharaffenland überhaupt jemand unzufrieden sein kann und das sogar so sehr, dass er am Schraffenland rütteln oder es gar bekämpfen will?
Wozu also muss diese verbindliche Vorgabe in so ziemlich jeder Verfassung an prominenter Stelle stehen? Das ist doch, als ob eine Mutter ihren Kindern unter heftiger Strafandrohung abverlangt, keinesfalls Spinat zu essen, immer artig Süßigkeiten zu naschen und unbedingt möglichst viel TV zu schauen. Bräuchte so eine Mutter wirklich einen Passus für Kinder, die sich hartnäckig weigern und vorm fleissigen Lernen für die Schule noch Spinat essen wollen und auf Milch und Tee statt Limonade bestehen?

Ein anderes Beispiel, das nachdenklich machen sollte, ist die scheinbar grenzenlose Freiheit, insbesondere der Meinungsäusserung – während schon immer Polizisten dieser oder jener Art an den Grenzen des zulässigen und erwünschten Bereiches standen und jene, die die Freiheit allzu wörtlich nahmen nachdrücklich und schnmerzhaft ermahnten oder nötigenfalls entsorgten; mit Glück ins Gefängnis, mit weniger Glück auf den Friedhof. Das ist auch heute noch so.

Übrigens sind „wir“ auch da moderner geworden: Wir haben heute keine Schergen mehr und wir unterdrücken missliebige Meinungen nicht mehr. Missliebige Meinung wurde nämlich schon lange durch „hate speech“ o.ä. ersetzt und statt „Schergen“ setzt man heute lieber einen „Verfassungsschutz“ ein oder „fact-checker“. Hartnäckig meinungsfreiheitlich Gesinnte bekommen ein „Kommunist!“ bzw. heutzutage eher ein „Rassist!“ oder „Nazi!“ Etikett. Für besonders schlimme Fälle bleibt noch die Option, die Betreffenden des Terrorismus zu beschuldigen.

Und das wirkt wie eine bereits erschreckende Zahl von Fällen belegt, in denen Menschen Arbeitsplätze, viele „Freunde“ und mitunter auch ihre Bleibe verloren, weil man sie z.B. auf facebook diffamierte und/oder schlimmer Untaten wie z.B. des Rassismus bezichtigte. Dass so ein Opfer nach einer seriösen Untersuchung oder einem Gerichtsverfahren, wenn es dazu denn überhaupt kommt, entschädigt wird weil unschuldig ist dagegen die eher rare Ausnahme. Macht nix, wenn immer mehr Leichen am Wegrand liegen; ist ja für einen guten Zweck!
Übrigens, nein, das entspringt nicht meiner Phantasie. Es gibt zahlreiche Belege und gerade erst dieser Tage flog eine geheime Aktion der brit Regierung auf, die in diversen Ländern, u.a. auch unserem, Agenten hatte, die – hässlich erfolgreich übrigens – Einfluss auf die öffentliche Meinung und sogar Regierungen nahmen, indem sie z.B. in sozialen Netzwerken gezielt diffamierten.

Allerdings: Wer ist denn der *mit Abstand* massivste und schlimmste Mörder? Wer begeht *mit Abstand* die meisten Betrügereien? Wer bricht *mit Abstand* am massivsten, serienmäßig und alltäglich Recht?

Die „demokratischen rechtsstaaten“.

Aber das muss uns deutschen mit einer Kanzlerin, die ganz unverhohlen – und weitgehend ungestört oder gar gelobt! – rechtsbrecherisch handelt und sogar geradezu ostentativ aufs Grundgesetz scheisst, eigentlich niemand erklären.
Erstaunlich, dass eine alte deutsche Frau für Gedanken-Verstöße und ungefälligen Gebrauch der Meinungsfreiheit eingekerkert wurde, während die Chef-Handlangerin des Herrschers für tausende von Vergewaltigungen, Morde, Terroranschläge und Raubüberfälle – sogar in Schulen! – sowie für unzählige schwere Schäden fürs Land und unzählige gesetzeswidrig verschwendete Milliarden bestens geschützt und am hellichten Tage ihre Serie schwerer Verbrechen fortsetzt.

Und wagen Sie es ja nicht, jene eingekerkerte alte Dame in Schutz zu nehmen oder gegen die wunderbare „demokratisch rechtsstaatliche“ Kanzlerin zu maulen! Sie wollen doch kein „rechtsradikaler Rassist!“ Etikett, oder?

Es ist angerichtet. Wohl bekomm’s.

(Visited 12 times, 1 visits today)
MLog – Recht und seine größten Brecher
4 Stimmen, 5.00 durchschnittliche Bewertung (99% Ergebnis)

1 Kommentar

  1. " Womit wir gleich bei einer anderen Problematik wären, der der Autorität nämlich. Diese nämlich ist der zweite Pfeiler (neben der Fähigkeit zur Um- und Durchsetzung). Recht kann nicht von irgendjemandem geschaffen werden; es muss von einer Autorität kommen. "

    So, muß es das?

    Einspruch, Euer Ehren! Sicherlich, nicht von einer, wie im Kontext besprochenen, hierarchischen  Autorität!

    Es ist doch alles in uns! Wozu gab der Schöpfer dem Menschen Geist und ein Gewissen mit?

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*