Mir „Spahnt“ Übles: Spahn will Daten aller Kassenpatienten ohne Einwilligung für Forschung freigeben

Es gibt wieder Neuigkeiten von und über Bundeskrankenminister Spahn, frei nach dem Motto: „Mir spahnt Übles.“ Und es sieht so aus, als wenn uns dabei aber auch nichts „erspahnt“ bleibt. Was also „spahnt“ sich da an?

Das Internet ist voll von diesen alarmierenden Neuigkeiten: „Spahn will Daten aller Kassenpatienten ohne Einwilligung für Forschung freigeben“.[1] Überraschung? Vielleicht nicht ganz…

Es ist kein Geheimnis, dass Herr Spahn in der Gesundheitspolitik ordentlich aufräumen will, weniger zugunsten der Betroffenen, also der Patienten, sondern eher für bessere Konditionen der Industrie zu sorgen scheint. Seine Industrienähe ist ebenfalls kein Geheimnis.

Da ist zum Beispiel das Masernimpfgesetz, welches er…

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Mit den Deutschen kann man alles machen. Sie leben immer noch in einem besetzten Land, werden von den Besatzern regiert und wehren sich nicht dagegen. Die Deutschen werden vom US-Imperium totalüberwacht. Sie wählen politische Parteien, obwohl es gar kein gültiges Wahlgesetz gibt. Sie hatten Vertrauen in Politiker, die ihnen den T€uro aufgedrückt haben, mit der Lüge, dass dieser ewigen Wohlstand bringe.

Seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 als offizielles Zahlungsmittel ist die deutsche Staatsverschuldung von 1.220 Mrd. Euro auf heute ca. 2.000 Mrd. Euro. angestiegen. Bis auf wenige Ausnahmen teigt diese Schuldenkurve Jahr für Jahr immer steiler an. Hier mehr zu Deutschlands gigantischer Staatsverschuldung.

Deutschland geht es gut!

 

Wandere aus, solange es noch geht.

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Mir „Spahnt“ Übles: Spahn will Daten aller Kassenpatienten ohne Einwilligung für Forschung freigeben
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13 Kommentare

  1. Zur „(Aus)Forschung“ freigeben oder „verkaufen“? Also ich bin noch nicht besonders lukrativ für die Pharmaindustrie und die „Forschung“. Medikamente? Niente. Arztbesuche? Niente.

    • Bei mir flattern (seit Jahren schon) unregelmäßig Werbe-Flyer von Zahnzusatzversicherungen rein. Wenn man sich die hellgedruckten/kaum lesbaren Bedingungen auf der Rückseite mal durchliest stellt man fest: Man willigt mit diesem Vertrag ein, sein Genmaterial „Dritten“ (Unternehmen; nicht den Zähnen!) zur Verfügung zu stellen. Hoppla!

      Wer Arbeitslosengeld bezieht muß auch komplett blankziehen. Die Agentur Für Arbeit hat Zugriff/Anspruch auf sämtliche ärtzliche Daten und eine unterzeichnete Entbindung der Schweigepflicht. Soso, der „Kunde“ kann also nicht arbeiten, weil er Hautkrebs hat? Selbstverschuldet, er/sie/es/divers ist im hiesigen Solarium angemeldet. Das sieht man auf den Kontoauszügen. Keine Sozialleistungen, da mutwillig herbeigeführt.

      Über den Karten-Chip haben sie bei Einführung 2015 auch schon beschworen, keine Daten werden weitergegeben! Aber der Chip verfüge über noch „ausbaufähiges/ungenutztes Potential für die Zukunft“. Das haben sie wohl damit gemeint…das berühmte kleine Sternchen bei vermeintlich tollen, neuen Sachen.

        • Nei, Jürgen. DNA/DNS ist doch in jeder Zelle vorhanden. Gezogener Zahn? Wurzelabraum? Speichelabsaugung? Lippenbändchen? Da könnte man theoretisch Klone mit Stammzellen erzeugen, oder was weiß ich. Sie wollen ALLE nur greifbaren Daten von uns, ist letzendlich auch egal wofür. Es wird damit gehandelt. Auch noch mit unserer Zustimmung.

          • Damit handeln und noch dick Kohle verdienen. Genau so ist es. Ich habe jetzt einen Organspendeausweis in der Geldbörse mit einem dicken fetten NEIN. Ich denke da nur an China und Organhandel. Mit mir nicht. Sollte ich mal ein Organ bauchen, mache ich mir eh keine Illusionen. Wir ständen mit Sicherheit ganz hinten auf der Liste.

            • Aha: „Eine besondere Bedeutung hat der Begriff der Widerspruchsregelung im Bereich der Organspende. In Ländern, in denen diese gilt, ist jeder Erwachsene, der nicht einwilligungsunfähig ist, potenzieller Organspender, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. In Ländern mit Zustimmungsregelung muss jeder, der als Organspender zur Verfügung stehen will, zu Lebzeiten eine eindeutige Willenserklärung abgegeben haben (z. B. Organspendeausweis). Die Zustimmungsregelung existiert auch in erweiterter Form, etwa in Deutschland (§ 4 Transplantationsgesetz) und der Schweiz (Art. 8 Transplantationsgesetz). Bei der erweiterten Zustimmungsregelung dürfen die Angehörigen der Organentnahme zustimmen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen hat. Die subsidiäre Zustimmungskompetenz kann vom Spender auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden. In einem Gesetzentwurf schlug der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für Deutschland im April 2019 die doppelte Widerspruchsregelung vor, durch die jede Person ab 16 Jahren, die nicht einwilligungsunfähig ist, automatisch zum potenziellen Organspender wird.

              § 28 Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes normiert eine Widerspruchsregelung im Bereich des Datenschutzes. Widerspricht der Betroffene bei der verantwortlichen Stelle der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, ist eine Verarbeitung oder Nutzung für diese Zwecke unzulässig.

              Bei der Prüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln im Strafprozess gilt für einige Fehler bei der Beweiserhebung die sog. Widerspruchslösung. Der Angeklagte muss der Verwertung eines Beweises dabei explizit widersprechen, sonst kann der Beweis dem Urteil zugrunde gelegt werden.

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