von René Schneider
SPIEGEL ONLINE
21. November 2018, 20:28 Uhr
CDU-Regionalkonferenz
Merz fordert Debatte über Asylrecht
Deutschland sei das einzige Land auf der Welt, in dem es Individualrecht auf Asyl gebe, sagt Friedrich Merz. Auf einer CDU-Regionalkonferenz in Seebach bei Eisenach fordert er nun eine große öffentliche Debatte darüber.
Friedrich Merz hat als einer der Bewerber um den CDU-Vorsitz eine Debatte über das deutsche Asylrecht gefordert. Deutschland sei das einzige Land auf der Welt, in dem es Individualrecht auf Asyl gebe, sagte Merz während der dritten CDU-Regionalkonferenz am Mittwoch im thüringischen Seebach bei Eisenach.
Man müsse darüber reden, ob dieses Asylrecht so fortbestehen könne, betonte Merz. „Wir müssen irgendwann einmal eine große öffentliche Debatte darüber führen, ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt.“ Seiner Ansicht nach sei eine europäische Lösung beim Thema Migration sonst nicht möglich.
Kandidaten bei Uno-Migrationspakt uneins
Im Kampf um den CDU-Parteivorsitz sind bereits während derzweiten Regionalkonferenz in Idar-Oberstein am Dienstag unterschiedliche Positionen der drei aussichtsreichsten Kandidaten zum umstrittenen Migrationspakt der Vereinten Nationen deutlich geworden. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte gefordert, der CDU-Bundesparteitag im Dezember müsse über den Migrationspakt diskutieren.
Auch Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer zeigte sich offen für eine Debatte auf dem Parteitag, der auch über den Parteivorsitz entscheiden wird. Sie machte aber zugleich klar: „Ich stehe hinter diesem Uno-Migrationspakt.“
Merz hingegen sagte, er hätte sich gewünscht, dass früher mit einer Debatte dazu begonnen worden wäre. Zudem müsse die Bundesregierung klarstellen, dass die Auswirkungen des Pakts nicht bindend seien.
lie/dpa
Eine Anmerkung von René Schneider: „Herr Merz hat offenbar den Schuß nicht gehört: Den von ihm geforderten ‚gesetzlichen Vorbehalt‘ enthält Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) seit jeher, aber Politik, Verwaltung und Justiz halten sich nicht daran:
„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“
Wo war Herr Rechtsanwalt (!) Merz, als 2015 Frau Merkel die Grenzen für ihre illegalen „Gäste“ öffnete, und jeder anständige Deutsche juristisch dagegen zu Felde zog?“
Mit freundlichen Grüßen!
René Schneider Seminare
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Da kann man sehen für, wie blöd der grässliche Merz die deutschen Bürger hält.
Gott schütze uns vor Merz, Merkel, AK, Spahn, der UNO, der NATO und den USA!