Menschenrechte

von Michael Winkler (476. Pranger)

„Jemand wie Sie wird nicht freigesprochen.“ Solche Auskünfte erhält man wörtlich im Jahre 2014 von einer Richterin. Nicht in Rußland, nicht in Nordkorea, nein, hier, in der Bundesrepublik Deutschland, in einem Land, das angeblich die Menschenrechte beachtet. Sogar so sehr beachtet, daß die Genossin Staatsratsvorsitzende es sich herausnimmt, diese Menschenrechte bei anderen Staaten anzumahnen.

Es genügt diesem sogenannten Staat nicht, in den gleichgeschalteten Medien Meinungseinfalt zu verbreiten, er hat es sogar nötig, die wenigen Meinungsabweichler noch mit Gesinnungsterror zu überziehen. Staatsanwaltschaften warten nur darauf, daß sich endlich ein Denunziant meldet, um sogleich mit dem ganzen Instrumentarium der Repressionen loszulegen. Eine Hausdurchsuchung ist nicht etwa das letzte, mit Vorsicht gebrauchte Mittel, sondern so ziemlich das erste, sobald auch nur die Hoffnung besteht, dabei etwas zu finden, was verwertet werden könnte.

Das erste, was bei einer Hausdurchsuchung mitgenommen wird, sind Computer. Natürlich, da könnte ja etwas darauf sein, was man eventuell gegen das Opfer des staatlichen Terrors verwenden könnte. Und natürlich ist da wirklich etwas darauf, zum Beispiel Steuerunterlagen, die bald darauf das Finanzamt vorgelegt haben möchte. Oder Buchhaltungsdaten, Bestellungen, Rechnungen, Forderungen – aber das interessiert eine Staatsanwaltschaft nicht, dort kommen ja die Gehälter pünktlich an, abgepreßtes Geld der Steuerbürger und potentiellen Opfer künftiger Repressalien.

Natürlich wird so ein Rechner niemals zeitnah herausgegeben, wenn sich der ursprüngliche Verdacht nicht belegen läßt. Im Gegenteil, dann sucht die Staatsanwaltschaft etwas Neues. Irgendwo wird sich doch etwas finden lassen. Nein, nicht auf dem Rechner, der ist sauber, bei der Auswertung wurde nichts gefunden. Natürlich nicht, denn der anonyme Denunziant ist ja nicht greifbar, aber das ist noch lange kein Grund, ein Verfahren einzustellen. Das würde ja ein Eingeständnis bedeuten, zu überzogenen Maßnahmen gegriffen zu haben, und das widerspricht jeglicher Beamtenehre. Wobei Beamtenehre ein Begriff aus früheren Zeiten ist, den man nicht wörtlich nehmen und besser durch Beamten-Ego ersetzen sollte.

Die BRD steht in der Rechtstradition des Dritten Reiches und der DDR, das Übelste an Schwammigkeit in den Paragraphen wurde übernommen und heute genüßlich praktiziert. „Geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ – eine wunderbare Formulierung. Jedes Tranchiermesser ist garantiert dazu geeignet, hat es doch eine schöne lange Klinge, mit der sich nicht nur Fleischstücke, sondern auch Mitmenschen aufschlitzen lassen. Übriggebliebene Silvesterknaller eignen sich ebenfalls, die Nachtruhe einer mehr oder weniger großen Öffentlichkeit zu stören.

Hat in den letzten 50 Jahren eine einzige Schrift den öffentlichen Frieden gestört? Abgesehen von Verlautbarungen der Bundesregierung, gegen die demonstriert wurden? Irgendwo? „Holocaustleugner“ wurden zu Tausenden verurteilt, mit dem Hinweis, sie hätten den öffentlichen Frieden gefährdet, doch ist dies in keinem einzigen Fall nachweisbar. Hier wird mit hohlen Phrasen argumentiert, mit einer Gefahr, die nirgendwo greifbar gewesen ist.

Den öffentlichen Frieden hingegen gefährdet der „Kampf gegen Rechts“, weil sich da Schlägerbanden der „Antifa“ bemüßigt fühlen, gegen die Polizei zu randalieren. Die ach so bösen „Rechten“ haben keinerlei Interesse daran zu randalieren, wollen sie doch für ihre Themen werben und diese in die Öffentlichkeit tragen, was nicht geht, wenn Zuschauer attackiert werden. Es sind immer die „Gegendemonstranten“, die stören und zerstören. Es sind die Gegendemonstranten, die Polizisten angreifen und sie krankenhausreif prügeln. Es sind die Gegendemonstranten, die sich vermummen, die Straßen aufreißen und Pflastersteine werfen.

Die Regierung kämpft jedoch gegen Rechts, und der Bundespräsident bezeichnet Menschen, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen, als „Spinner“. Der Kampf gegen Rechts eint die BRD, die DDR und das Dritte Reich, denn auch die Nationalsozialisten waren eine linke Partei. Nicht umsonst spricht das Horst-Wessel-Lied von „Kameraden, die Rot Front und Reaktion erschossen“ – die gleichen „reaktionären Kräfte“, die auch der DDR im Weg gestanden waren.

Die BRD ist eine Meinungs- und Gesinnungs-Diktatur, die zwar keine Gestapo- oder Stasi-Folterkeller mehr betreibt, dafür die Vernichtung der bürgerlichen Existenz praktiziert. Mildernde Umstände gibt es für Ausländer, denen ihre „kulturellen Besonderheiten“ nachgesehen werden, aber nicht für Deutsche, bei denen patriotische Gefühle als besonders verwerflich strafverschärfend wirken.

Der Mechanismus vor Gericht ist in aller Regel eine Einbahnstraße. Wenn eine Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, muß das Gericht darüber befinden, ob es die Anklage zuläßt. Mit der Zulassung der Anklage hat jedoch bereits eine Vorverurteilung stattgefunden, denn das Gericht ist mit der Zulassung der Ansicht, daß die Anklage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen wird. Wenn der Richter im Prozeß anders urteilt, widerspricht er damit der Ansicht seines Kollegen, der diese Anklage zugelassen hat. Das mag bei einem Christian Wulff noch passieren, bei einem patriotischen Gesinnungstäter hingegen ist das ausgeschlossen.

Die Verfahren werden zudem gezielt in die Länge gezogen, wegen angeblicher Überlastung des Gerichts. Zweck dieser Verfahrensdauer ist der seelische Druck auf die Beschuldigten, außerdem liefert dies einen Vorwand, beschlagnahmte Gegenstände weiterhin einzubehalten. Parallel dazu kann ja das Finanzamt ein Verfahren wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben eröffnen. Die Behörden arbeiten gegen Staatsfeinde gerne Hand in Hand.

In Bayern muß man mittlerweile froh sein, wenn man bei einem solchen Verfahren nicht in der Psychiatrie landet. Zwar besitzen weder Staatsanwälte noch Richter in irgendeiner Form die Kompetenz, den geistigen oder psychischen Zustand eines Angeklagten zu beurteilen, aber dafür gibt es Gutachter, die derart professionell vorgehen, daß sie einen Patienten noch nicht einmal sehen müssen. Solche Ferngutachten haben in Bayern Tradition, damit wurde schon König Ludwig II. für unzurechnungsfähig erklärt, auf Betreiben seiner Minister.

Gesetzestexte hindern Gerichte nicht daran, Unrecht zu sprechen. Diese können ausgelegt werden, und sie werden, wie im Dritten Reich und der DDR, immer zu Ungunsten des Angeklagten ausgelegt, wenn es um politische Delikte geht. Da werden Jugendliche, die außer Facebook, Twitter und Ballerspielen mit ihren Handys und Computern nichts anzufangen wissen, zu gefährdeten Leseratten erklärt, die kritikunfähig tonnenweise politische Zeitschriften konsumieren und deshalb geschützt werden müssen. Nicht etwa vor gewaltverherrlichenden amerikanischen Fernsehproduktionen, sondern vor einem ™ an der falschen Stelle.

Der mündige Bürger zählt gar nichts mehr, er muß vor allem geschützt werden, was der „Offenkundigkeit“ widerspricht. Dabei wäre ein Widerspruch gegen eine echte Offenkundigkeit zum Scheitern verurteilt, weil offenkundig das ist, was jeder weiß, und keiner überzeugt werden kann, das Gegenteil auch nur ansatzweise zu glauben. Sie können ja mal versuchen, einem Sonnenbadenden, der die Wärme auf seiner Haut verspürt, zu erklären, daß die Sonne eiskalt sei.

Wer immer mit allem konform geht, niemals aufmuckt, immer brav die Meinung des Staates in der vom Staat gewünschten Form äußert, ist ein Musterbürger und genießt die Menschenrechte im vollen Umfang. Das ist in der BRD so wie in Nordkorea, das war im Dritten Reich so und in Stalins Sowjetunion. Insofern gibt es nur Rechtsstaaten auf der Welt, geführt von lupenreinen Demokraten.

Die Menschenrechte, gerne auch Grundrechte genannt, stehen im Grundgesetz und in den Länderverfassungen. Sie werden bei jeder Gelegenheit hochgehalten, so unerreichbar hoch, daß sich niemand auf sie berufen kann. Und wenn es jemand schaffen sollte, sie in greifbare Nähe herabzuziehen, werden sie umgehend mit Füßen getreten. Das Strafmaß für freie Meinungsäußerung mag in der BRD anders aussehen als in China, doch das kann nur ins Feld führen, wer gleichzeitig ignoriert, daß das Strafmaß für Mord sich ebenfalls unterscheidet.

Vor Gericht sind alle Staatsfeinde gleich. Auf der ganzen Welt werden Menschen zu Staatsfeinden erklärt und als solche behandelt, die nichts anderes getan haben, als eigene Ansichten zu vertreten. Die Staatsfeinde, die in der BRD einsitzen, haben nicht dazu aufgerufen, Politiker zu ermorden. Sie haben keine Waffenlager angelegt oder im Untergrund Revolutionstruppen ausgebildet. Sie haben sogar ihre Steuern bezahlt und die Verkehrsvorschriften eingehalten. Trotzdem werden sie vom sogenannten Staat erbarmungslos verfolgt. Dazu wurde ein Unrechtswesen geschaffen, das aus Gewohnheit Schauprozesse führt und Schandurteile fällt.

Der Versuch, mittels Gesetzeswillkür die Veränderung und Fortentwicklung eines Gemeinwesens aufzuhalten, gleicht dem Versuch, mittels eines Zettels hinter der Windschutzscheibe einen Hund daran zu hindern, am Auto das Beinchen zu heben. Nichts bleibt so, wie es ist, und wer sich Veränderungen in den Weg stellt, wird von ihnen überrollt.

Es gibt eine Gerechtigkeit auf dieser Welt, eine Gerechtigkeit, die zwangsweise stattfindet. Es mag noch zu Lebzeiten der Unrechtsprecher geschehen, und wenn nicht, so wird das Seelengericht das finale Urteil über deren Handeln sprechen. Die Römer haben Volksverräter vom Tarpeischen Felsen gestürzt, ich habe wahrlich nicht vor, die Loreley dafür umzufunktionieren. Gegen die göttliche Gerechtigkeit ist kein irdischer Richter gefeit, sie wird ihn einholen und nach seinen Taten beurteilen.

Rein persönlich habe ich für Richter und Staatsanwälte in der BRD nur einen Wunsch: Mögen sie mich überleben, mindestens 50 Jahre, und das bei bester Gesundheit und Arbeitskraft! Ehrlich! Ob sie das in Amt und Würden tun, in einem Straflager der neuen Reichsregierung oder auf den Straßen bettelnd, weil nach dem Staatsbankrott keine Pensionen mehr bezahlt werden, ist dann jedenfalls nicht mein Problem.

© Michael Winkler

 

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