Mein Krieg hat begonnen…

Wer mag es schon, bevormundet zu werden?

Ich nicht und meine Frau auch nicht. Kein Mensch fragte uns, ob wir als Versicherte diese neue „Gesundheitskarte“ wollen. Wir wollten nicht und so zahlten wir unsere Arztbesuche selbst und wollten und sollten unser Geld von der BKK zurückbekommen. Machten sie aber nicht und jetzt reicht es mir.

Vielleicht ist dieser Weg auch einer für viele andere gegen das System vorzugehen. Einen Versuch ist es aber immer wert, zudem die Systemlinge dann auch sehen, es gibt ihn tatsächlich, den WIDERSTAND im Land. JA! ES GIBT IHN TATSÄCHLICH!

Krankenkassenkarte

Petra und Jörg Münchhoff
Deutsche BKK

38439 Wolfsburg

03.06.2015

Beschwerde und Ankündigung einer Klage
Ihr Zeichen: M……….
Sehr geehrte Damen und Herren.
Mit großen Erstaunen haben wir heute Ihren Brief vom 30.05.2015 erhalten, in dem Sie uns mitteilen, die Kosten zweier Rechnungen in Höhe von jeweils 16,08 € nicht zu begleichen. Nicht nur, dass Sie uns nur eine Rechnung wieder zugeschickt haben, so halten Sie sich nicht an die telefonisch vereinbarte Kostenübernahmen, weshalb wir uns gezwungen sehen, alle weiteren Vorgänge schriftlich vorzunehmen.

Sie verstoßen ganz erheblich gegen das Datenschutzgesetz, dem Sie sich selbst verpflichtet sehen. Zitat Ihrer eigenen Aussagen: „Alle von der Krankenkasse erhobenen Daten (Diagnosen, Krankheitszeiten, Krankenhausaufenthalte usw.) unter¬liegen dem besonderen Sozialdaten¬schutz nach dem Sozialgesetzbuch. Sie werden vor dem Einblick Unberechtigter geschützt. In diesem Zusammenhang darf die Krankenkasse personenbezogene Daten nur soweit erheben, verarbeiten (insbesondere speichern) und nutzen, wie dies für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zulässig und erforderlich ist. Darüber hinaus dürfen Daten von Versicherten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn diese ihre Einwilligung dazu geben.“
Wir haben bereits letztes Jahr kein Interesse an der neuen Gesundheitskarte bekundet und kein Gesetz kann und darf sich über unsere Interessen stellen.
Grundgesetz Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Sollten Sie jetzt meinen, der Gesetzgeber hat das Recht durch neue Gesetze, die Grundrechte zu ändern, so nennen Sie mir einfach die Gesetzgeber einer vom Volk gewählten, durch eine Verfassung gem. § 146 GG legitimierten Regierung einer souveränen Bundesrepublik Deutschland! Gleiches gilt für Änderungen am Sozialgesetzbuch, dass niemals durch vom Volk als Souverän beglaubigt wurde. Dieser Gewahrsamsstaat, bzw. Gewahrsamsregierung gemäß dem Genfer über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 12.08.1949 hat sich an geltendes Recht zu halten, hier: „Art. 13 Die Kriegsgefangenen sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Jede unerlaubte Handlung oder Unterlassung seitens des Gewahrsamsstaates, die den Tod oder eine schwere Gefährdung der Gesundheit eines in ihrem Gewahrsam befindlichen Kriegsgefangenen zur Folge hat, ist verboten und als schwere Verletzung des vorliegenden Abkommens zu betrachten.“
Da die BRD als Gesamtstaat nicht existent ist und auch über kein gültiges Staatsgebiet verfügt, geschweige denn über einen Geltungsbereich für Gesetze ist auch die Einführung der Gesundheitskarte ein schwerer Verstoß gegen das Genfer Abkommen.
Des Weiteren waren die verantwortlichen Politiker 1991 verpflichtet Art. 146 GG (Ausarbeitung und Abstimmung über eine Verfassung) umzusetzen, was sie nicht taten und was damit wiederum gegen das Grundgesetz und der Genfer Nachkriegskonvention verstieß.
Wenn Sie jetzt aber immer noch im Glauben sind, die BRD sei ein Rechtsstaat, dann verstößt die BKK gegen die eigene Satzung (siehe oben) und gegen das Datenschutzgesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 2000 (GV. NRW. S. 542).
ERGO:
Egal, wie Sie es auch betrachten, macht die Deutsche BKK sich schuldig entweder als Handlanger zu fungieren oder/und unrechtmäßige Gesetze umzusetzen, was uns die Möglichkeit von Klagen gibt, die entweder in Genf oder vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag entschieden werden. Wir erwarten die sofortige Zahlung der Rechnungen und einen Schadenersatz in Höhe von 10.000,- €, ansonsten ergeht der Klageweg und die Berichterstattung ohne die Mainstreammedien an die Bevölkerung.
Viele Grüße

petra und jörg münchhoff

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