Maulkorbzwang nach §240 StGB eine Nötigung?

Maulkorbzwang nach §240 StGB eine Nötigung?von WiKa (qpress)

Deutsch-Absurdistan: Nur weil eine Mehrheit der Menschen mehr oder minder klaglos diese regierungsamtlich verordnete Maskerade mitmacht, muss sie nicht zwingend rechtens sein. Es ist schön wenn sich jedermann stets auf Recht und Gesetz berufen kann. Bedauerlicherweise schützt sowas nicht zwingend gegen Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung. Der deutsche Gesetzgeber neigt schon seit geraumer Zeit dazu den Bogen zu überspannen. Gesetze sind teils kompliziert und für normale Menschen unverständlich formuliert.

Sowas ist nicht im Sinne der Menschen, eher im Sinne eines Systems, welches einen enormen Selbsterhaltungstrieb entwickelt. Der wiederum kann schon mal mit Interessen und Grundrechten des Souveräns kollidieren. Letzteres ist gemeinhin ein Beleg dafür, dass das System totalitäre Züge entwickelt, dies aber stets von sich weist. Der zweifache Verweis auf die jüngere deutsche Vergangenheit sollte uns Zeugnis genug für diese Tatsache sein. Wer den Blick dafür nicht entwickelt und dafür lieber ein Stockholm-Syndrom entwickelt, ist sicher auch nicht der passende Kritiker. Sehen wir mal was dem Professor Bhakdi, ein Epidemiologe, dazu einfällt.

Sinnfällige Fragen zum Infektionsschutzgesetz

Warum sind wir eigentlich bislang immer davon ausgegangen, dass es nur einen begrenzten Personenkreis gibt, auf den das IfSG ursächlich anwendbar ist? Infizierte, Gefährder, Aussscheider und Überträger? Vielleicht weil dieses Gesetz einstmals tatsächlich so konzipiert wurde? Beim Lesen des besagten Gesetzestextes kommt man nicht spontan darauf, dass es dafür bestimmt sein soll pauschal auf 83 Millionen Menschen Anwendung zu finden. Da fühlt man sich eher an die Massentierhaltung erinnert. Wenn dort ein Viehbestand von irgendwas infiziert ist, dann geht man hin und keult gleich den die ganze Herde. Sicher, das wäre jetzt im Rahmen der offensichtlichen Nutzmenschhaltung etwas zu weit hergeholt.

Auffällig bleibt aber die sogenannte Beweisumkehr, die jetzt mit der Novelle des IfSG zementiert wird, wonach der Bürger nachzuweisen hat, dass er den ein oder anderen Erreger nicht in sich trägt. Und solange er diesen Nachweis schuldig bleibt, sollen ihm ggf. viele der bislang auch für ihn geltenden Grundrechte ausgesetzt oder entzogen werden? Was hat das noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Das ist eine vollendete Seuchen-Dikatur durch die Hintertür. Es sei denn, wir sollen als Herde in Geiselhaft für die Impfmafia genommen werden. Der Argwohn dahingehend scheint nach dem bisherigen Vorgehensmuster der Regierung zumindest nicht gänzlich unbegründet zu sein.

§ 240 – Nötigung

Maulkorbzwang nach §240 StGB eine Nötigung?(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Und selbst wenn das IfSG pauschal und ohne Ausnahme auf 83 Millionen Menschen anwendbar sein sollte, ist der Gedanke der Nötigung noch nicht aus der Welt. Immerhin gibt es auch noch genügend Hinweise darauf, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes für die Gesundheit mehr Nach- als Vorteile bringt. Für bestimmte Menschen kann es sich unter bestimmten Umständen gar zum Hochrisiko entwickeln. Und ab diesem Zeitpunkt kommt vielleicht sogar noch eine vorsätzliche oder fahrlässige, versuchte und in Einzelfällen vollendete Körperverletzung hinzu. Irgendwie scheinen wir das mit dem Recht hier nicht mehr so richtig auf die Kette zu bekommen.

Wo stecken denn jetzt die engagierten Juristen

Maulkorbzwang nach §240 StGB eine Nötigung?Dieser Spann ist eine laienhafte Betrachtung zu dem Komplex. Wo sind denn nun die Juristen, die zusammen mit den Medizinern diesem Spuk mal ein Ende bereiten? Die Regierung hat sich schon soweit hineingeritten, dass sie kaum mehr den Ausweg findet, ohne komplett das Gesicht zu verlieren. Darüber hinaus kann selbst ein blinder mittels Krückstock erkennen, dass die Verhältnismäßigkeit total aus den Fugen geraten ist. Da hilft zur Untermauerung der für Deutschland günstigen Zahlen auch nicht die beschönigende Ausrede, „ja aber nur weil wir so konsequent unsere Menschen weggesperrt haben“.

Die Statistiken, auch aus anderen Ländern, wenn sie denn am Ende ehrlich wären, könnte die Regierungen in einigen Monaten diesbezüglich überführen. Allein die Umdeklaration der Todesursachen ist eine überaus schlechte Vorgehensweise. Das wird sich an der fehlenden Übersterblichkeit zeigen, die für Deutschland bereits deutlich erkennbar ist. Und noch schäbiger ist es, nach dem bisherigen Stand der Dinge, sich mit Unwissenheit herausreden zu wollen. Es gab genügend Fachleute mit profunder Kritik, die etwas anderes vorhersagten, als die pharamgesteuerten Institute, auf die sich die Regierungen hier verlassen. Sicher ist ebenso damit zu rechnen, dass auch bei falscher oder überzogener Anwendung der IfSG, die Höchstgerichte die Exekutive nicht in den Senkel stellen werden. Ein idealer Nährboden für totalitäre Gelüste auch Seuchenbasis.

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1 Kommentar

  1. [GEJ.04_059,15] Betäubet euch, ihr Elenden, alle mit dem Mohngifte der Lüge, und schlafet solange ihr lebet unter dem süßen Drucke des Wahnsinns, und es geschieht jedem wohl und recht, so ihn das glücklich macht…
    http://jesusoffenbarungen.ch/Lorber/GrossesEvangeliumJohannis4.html

    [GEJ.01_072,02] … Die Mächtigen werden die Armen plagen mit allerlei Druck und werden jeden freieren Geist mit allen Mitteln verfolgen und unterdrücken, und dadurch wird eine Trübsal unter die Menschen kommen, wie auf der Erde noch nie eine war! …

    [HIM 2.420730.3] Die Not wird, ja sie muß erst die Völker belehren, daß die Erde ein Gemeingut aller Menschen, nicht aber nur jener verruchten Satanswucherer ist, die sich derselben durch geprägtes Blech und nun gar schon durch beschmierte, allerlumpigste Papierschnitzel bemächtigt haben….

    [GEJ.01_072,03] … Diese werden die im Geiste totgemachten Menschen der Erde gleichsam aus den Gräbern ihrer Nacht erwecken; und wie eine Feuersäule sich wälzt von einem Ende der Welt zum andern hin, werden diese vielen Millionen Geweckten sich hinstürzen über alle die Weltmächte, und nicht wird ihnen jemand mehr einen Widerstand zu leisten vermögen!

    10.05.2020 – Forscher warnt vor Infizierung der Erde durch Mars-Viren!
    https://de.sputniknews.com/wissen/20200510327074951-forscher-warnt-vor-infizierung-der-erdedurch-mars-viren/?utm_source=de_newsletter_links&utm_medium=email

    Ein Elektronenmikroskop ist in der Lage, so kleine Dinge zu sehen, aber es kann nur tote, unbewegliche Dinge sehen, niemals lebende, sich bewegende Organismen! Außerdem kann es nur schwarz-weiße Bilder liefern, niemals in Farbe! Der letzte Nagel zum Sarg der Virus-Hypothese kam mit der Erfindung des Somatoskops. Dabei handelt es sich um ein neues Prinzip der Mikroskopie, mit dem lebende, sich bewegende Organismen in mehr als 20.000-facher Vergrößerung betrachtet werden können. Damit wurde es endlich möglich, den Lebenszyklus von "Viren" zu untersuchen. In den mehr als 30 Jahren seit der Erfindung des Somatoskops ist noch nie ein "Virus" gefunden worden! Was uns das Somatoskop gezeigt hat, ist, daß, wenn Zellen irreparabel geschädigt werden, Dein eigener Körper die Mikropartikel erzeugt, die fälschlicherweise als "Virus" bezeichnet wurden. Diese haben die Aufgabe, die Zelle zu zerstückeln, bevor sie ihre "Krankheit" auf die benachbarten Zellen übertragen kann. Darüber hinaus sammeln sie die Restproteine aus den gelösten Zellen – fälschlicherweise als "Antikörper" bezeichnet – und transportieren sie zur Leber zur Wiederaufbereitung.
    https://www.harmonyenergyconsultants.com/web/de/viren-sind-eine-religion.html

    Wenn wir jetzt ein Stück Baumwolle im Gesicht haben, sammeln sich da eine Menge Bakterien … an. Teils von Aussen, teils von Innen durch unsere Atmung. Unsere Atmung ist feucht, dadurch entsteht in dieser Mund-Nasen-Bedeckung ein wunderbar warm/feuchtes Milieu – ein idealer Nährboden damit sich die Bakterien vermehren können – Sekundärinfektionen drohen!!!! Dazu kommt es zu einer erhöhten CO2 Rückatmung, der normale und gesunde Gasaustausch O2/CO2 ist nicht mehr gewährleistet – Kreislaufschwierigkeiten und Kopfschmerzen sind hier die harmlosesten Auswirkungen. Ich möchte Aufmerksam machen auf die Gefahr! Ich möchte aufrütteln, damit wir im ein paar Monaten nicht haufenweise Menschen mit Asthma, chronischen Reizhusten oder wirklich schweren Lungenerkrankungen haben – und das ganz ohne CORONA!
    https://www.facebook.com/index.php

    Noch was – Habe ich das richtig gelesen?:

    Die 14.05.2020 beschlossene Gesetzesvorlage findet man ganz unten unter Artikel 1, das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Änderung des Paragraph 28 ist raus. Die Ursprungsfassung des Paragraph 28 bleibt erhalten. Beschlossen wurde, das der Bundeswehr die Überwachung dieses Gesetzes obliegt siehe der eingefügte Paragraph 54a, das könnte bedeuten, das die Bundeswehr auch diese Impfung vornehmen kann. Und ganz schlecht wird mir dabei, wenn ich daran denke, das durch den Paragraph 28 (IfSG) unter anderem das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz (GG) aufgehoben ist. Das könnte bedeuten, das die Bundeswehr im Falle, das dieser Immunitätsausweis (der die Impfpflicht nach sich zieht) über die EU-Gesetzgebung verabschiedet wird, vor unserer Haustüre steht und uns dann gleich mal zu Hause besucht und uns impfen kann. Das habe ich nicht irgendwo abgeschrieben, sondern selbst heraus gelesen. In Dänemark wurde diese Möglichkeit im März schon geschaffen, darüber berichtet Dirk Müller im März 2020 bereits.
    https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/corona-massnahmen-zum-schutz-der-bevoelkerung

    !!!:
    17.05.2020 – Die Beweislast wird umgekehrt: Polizisten, die angezeigt werden, müssen beweisen, dass sie unschuldig sind.
    https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/justizsenator-behrendt-drueckt-gesetz-durch-das-polizisten-schadet?fbclid=IwAR0AMcOAtfrbkoIC5gdEV8mcErYmHe5b4A4L-PczD51ZCduO5Ll31wIfbjs

    Schauen Sie auch hier:
    https://faszinationmensch.com/2020/04/15/was-es-zu-adrenochrom-aber-auch-trafficking-zu-wissen-gibt/

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