Masseneinwanderung: Keine Pflicht zur Aufnahme

Bild: Pixabay / geralt / CC0 Public Domain

von Thomas Seidel (freitum)

Ich lese von unbedarften Zeitgenossen immer wieder, dass Deutschland echte Kriegsflüchtlinge aufnehmen, aber reine Wirtschaftsmigranten schnell wieder abschieben solle. Diese Aussage macht in keiner Weise Sinn.Da es in Deutschlands Nachbarländern keine Kriege gibt, reist auch niemand hier ein, bloß um Schutz vor Gewalt zu suchen. Wirtschaftliche Motive spielen dagegen die Hauptrolle.

Das ist an sich nicht verwerflich. Jeder Mensch strebt nach einem besseren Leben. Allerdings sind die Aufnahmekapazitäten jeder Nation begrenzt. Insofern muss eine verantwortungsvolle Einwanderungspolitik Grenzen setzen. Sie muss Einwanderer auch zurückweisen können und vor allem solche aufnehmen, die sich voraussichtlich ohne größere Probleme in das Land eingliedern werden.

Genau dies wird durch die politische Linke jedoch mit Hinweis auf den vermeintlichen Flüchtlingsstatus der Einwanderer abgelehnt. Demnach sei man gesetzlich und moralisch verpflichtet diese aufzunehmen. Beides ist falsch. Rechtlich, weil sowohl das Asylrecht von Art. 16a GG als auch die Genfer Flüchtlingskonvention nicht für Kriegsflüchtlinge, sondern ausschließlich für politisch Verfolgte gilt. Kriegsflüchtlinge haben insofern keinerlei rechtlichen Anspruch auf Einwanderung.

Im Übrigen greift das Asylrecht nach Art. 16a GG nur, wenn Personen unmittelbar aus einem Land einreisen, in welchem sie verfolgt werden. Da Deutschland jedoch von rechtsstaatlichen Demokratien umgeben ist, wäre Asyl nach Art. 16a GG nur nach einer Einreise per Boot oder Flugzeug denkbar.

Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG lag daher im bisherigen Jahr auch lediglich bei 0,3 %. Dies entspricht 1.212 Fällen von insgesamt 392.833 entschiedenen Anträgen. Hierunter fallen jedoch nicht nur politisch Verfolgte, sondern auch deren Lebenspartner und Kinder. Die tatsächliche Zahl ist also noch niedriger.

Dann gibt es als Rechtsgrundlage noch die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese besagt in erster Linie, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in welchem ihm politische Verfolgung droht.Insofern könnte jeder Syrer, der versucht über ein Nachbarland nach Deutschland einzureisen, hieran gehindert werden. Und zwar ohne Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Denn in den europäischen Nachbarländern droht niemandem politische Verfolgung.

Das ist jedoch letztlich bloß Makulatur. Denn die Bundesregierung hat die Polizei angewiesen alle Einwanderer einreisen zu lassen und dem für die Asylprüfung zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verordnet alle Syrer ausnahmslos als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zu betrachten. Das BAMF hat diesen Umstand sogleich via Twitter bekannt gegeben – mit den bekannten Folgen. Alle Einwanderer wollten auf einmal nach Deutschland und waren Syrer.

Dass Angela Merkel in diesem Zusammenhang erklärt hat, das Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a GG kenne keine Obergrenze, ist in diesem Zusammenhang juristisch gleich doppelt falsch. Zum einen kann das Grundrecht auf Asyl sehr wohl durch eine Obergrenze gedeckelt werden, weil es mit anderen Grundrechten abgewogen werden muss.

Vor allem aber beruhte die von der Bundesregierung initiierte Masseneinwanderung nicht auf dem Asylrecht nach Art. 16a GG oder der Genfer Flüchtlingskonvention, welche hier wie dargelegt nicht anwendbar sind, sondern einzig und allein auf der freiwilligen Aufnahme durch die Bundesregierung. Dies mit Hinweis auf die Gesetzeslage verschleiern und sich damit aus der Verantwortung stehlen zu wollen ist infam.

Damit können wir abschließend zum moralischen Argument kommen. Und dieses lässt sich sehr einfach kontern: Kein Land der Welt ist moralisch dazu verpflichtet Masseneinwanderung weitgehend ungebildeter Menschen aus fernen Kulturkreisen zu erdulden und sich damit langfristig in die Gefahr von innerem Chaos und Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung zu bringen. Punkt.

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