Leider trifft das Urteil gegen den AWD nicht direkt den Drückerkönig

Gerichte verurteilen AWD zu Rückzahlungen

von Jürgen Webermann

 Zwei Kunden des Finanzdienstleisters AWD haben vor dem Landgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Naumburg möglicherweise wegweisende Urteile erstritten. Demnach muss der AWD nach Informationen von NDR Info und dem ARD-Magazin Panorama den Anlegern in einem Fall die eingezahlte Summe und im anderen Fall einen Großteil des angelegten Geldes zurückerstatten.

Insgesamt geht es um rund 29.000 Euro. „Diese Urteile könnten aber eine Kehrtwende für Anleger bedeuten“, sagte die Bremer Rechtsanwältin Petra Brockmann, die die Kläger vertreten hatte. Die Richter seien in ihren Begründungen sehr weit gegangen. In den Verfahren ging es um die Medienfonds IMF 2 und 3, die das Anlegergeld in Kinofilme investierten und mit denen nach Informationen des NDR viele Tausend AWD-Kunden hohe Verluste erlitten hatten.

„Risiko wurde verharmlost“

Im Fall des Fonds IMF 2 befanden die Naumburger Richter, das schon der Fondsprospekt nicht auf die erhöhten Risiken hinweise, die die Anleger eingegangen seien. Sie bezeichneten den Medienfonds als „spekulative Anlage“. Das Risiko, einen Totalverlust zu erleiden, sei „verharmlost“ worden, so die Richter in ihrer Begründung weiter. Der AWD wies das zurück: „Wir machen deutlich, dass – wie in früheren Entscheidungen zu unseren Gunsten festgestellt – die Risikohinweise eindeutig und ausreichend waren“, so ein Sprecher.

Im Fall des Medienfonds IMF 3 hatte sich ein Kunde falsch beraten gefühlt. Das Geld habe er zur Altersvorsorge sicher anlegen wollen, so der Kläger vor dem Braunschweiger Landgericht. In der AWD-Beratung sei aber auf die Risiken nicht ausreichend hingewiesen worden. Die Richter befanden, dass der Medienfonds als „unternehmerische Beteiligung“ aber „grundsätzlich ungeeignet“ für eine Altersvorsorge gewesen sei – wegen des hohen Risikopotenzials.

Revision ist nicht möglich

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, das Oberlandesgericht Naumburg hat jedoch eine Revision nicht zugelassen. Ein AWD-Sprecher erklärte am Dienstag, man werde „Rechtsmittel einlegen und prüfen, ob wir in höhere Instanzen gehen“. In Sachen des Braunschweiger Urteils zum IMF 3, gegen das der Finanzdienstleister Berufung einlegen kann, sehe man „gute Chancen zur Korrektur“.

Zum Jahreswechsel war eine Klagewelle auf den Finanzkonzern zugerollt, weil viele Kunden vor Ablauf der Verjährungsfristen noch juristisch gegen den AWD vorgehen wollten. Allein das Landgericht Hannover verzeichnete rund 800 Klagen mehr als sonst. Insgesamt dürften nach Einschätzungen von Juristen bundesweit mehrere Tausend Klagen gegen den AWD eingereicht worden sein. Im schlimmsten Falle drohen laut Finanzrechtlern Rückzahlungen an Kunden in dreistelliger Millionenhöhe. Bislang waren AWD-Kunden vor Gericht meist erfolglos geblieben.

NDR Info und Panorama hatten im Dezember darüber berichtet, dass der AWD-Konzern beim Verkauf vieler Fondsprodukte über eine Tochterfirma überhöhte Provisionen für Fondsprodukte kassiert haben soll, ohne dass die Kunden davon wussten. Diese Praxis wäre laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs rechtswidrig. Zwei hochrangige Manager hatten die Provisionszahlungen bestätigt. Ihren Angaben zufolge hatte der AWD vor dem Börsengang im Jahr 2000 mit den Fondsprodukten einen Umsatz von 500 bis 700 Millionen Euro erzielt. Der AWD hatte dagegen erklärt, die Provisionspraxis habe immer im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung gestanden. In den aktuellen Fällen spielten überhöhte Provisionen noch keine Rolle.

Quelle: http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/awd263.html

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