Was werden uns nicht alles für Schauermärchen erzählt. Die Rente sei nicht mehr finanzierbar, die Lebensarbeitszeit müsse angehoben, das Renteneintrittsalter erhöht werden, und um eine Beitragserhöhung werden wir auch nicht herumkommen, wenn das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden soll. Die Belastung des Bundeshaushalts durch Zuschüsse für die Rentenversicherung werde 2025 rund 120 Milliarden Euro betragen, und enge die Handlungsfreiheit der Regierung ganz erheblich ein.
Alles Bullshit.
Die Rentenkasse ist der Goldesel des Bundes.
Die jüngsten vorliegenden Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2023, und die sehen so aus:
| Beitragseinnahmen der Rentenversicherung: | 241 Milliarden |
| + Bundeszuschuss zur Rentenversicherung: | 84 Milliarden |
| = Summe Einnahmen | 325 Milliarden |
| Summe Ausgaben: | 325 Milliarden |
| – versicherungsfremde Leistungen | 126 Milliarden |
| = Versicherungsleistungen | 199 Milliarden |
Fällt Ihnen der Unterschied zwischen Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen auf?
42 Milliarden Euro hat der Bund im Jahr 2023 entschädigungslos aus der Rentenkasse der Arbeiter und Angestellten entnommen, um Wahlkampfversprechen zu finanzieren, für deren Finanzierung nie Beiträge gezahlt worden waren. Ohne diese Entnahme zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen hätten der gesetzlichen Rentenversicherung 241 Milliarden Euro für Rentenzahlungen zur Verfügung gestanden. 21 Prozent mehr als jene 199 Milliarden, die tatsächlich als Versicherungsleistungen zur Auszahlung gekommen sind.
Der so genannte Bundeszuschuss zur Rentenversicherung, ist alles andere als ein Zuschuss. Er ist ein unzureichender Ausgleich für jene Zahlungen, die der Rentenkasse aufgebürdet wurden, um Leistungen zu erbringen, die nichts mit der Rentenversicherung zu tun haben. 2023 wurden zwar 84 Milliarden Zuschuss gezahlt, der Griff in die Rentenkasse verschlang allerdings 126 Milliarden. 42 Milliarden Zuschuss zu wenig, um den Rentnern das zukommen zu lassen, wofür Beiträge gezahlt wurden.
Nun will ich überhaupt nicht bestreiten, dass die versicherungsfremden Leistungen dazu beitragen würden, das Problem der drohenden Altersarmut zu lindern. Aufgestockte Ost-Renten oder die Mütterrente und anderes mehr tragen sicher auch dazu bei, soziale Spannungen zu vermeiden, bzw. die Ausgaben für Bürgergeld und Sozialhilfe zu reduzieren.
Fest steht aber, dass mit der Lücke zwischen der Gesamthöhe der versicherungsfremden Leistungen und dem deutlich darunter liegenden Bundeszuschuss die Rentenansprüche aller Rentenbezieher deutlich abgesenkt wurden.
Dies bedeutet gleichzeitig, dass es eine Rentenlücke nicht gibt. Es gibt eine Lücke in den Sozialleistungen des Bundes.
Es ist nicht die Demografie, es sind nicht die Babyboomer, was die Finanzierung der Renten aktuell als Problem erscheinen lässt. Es sind die Wohltaten vieler Bundesregierungen, die zu einem erheblichen Anteil von den Rentnern bezahlt werden müssen.
Man kann zur Entschuldigung zwar vortragen, dass es sich bei den versicherungsfremden Leistungen schließlich auch um Alterseinkünfte handelt, so dass es durchaus gerechtfertigt sei, dafür in den großen Topf der Pflichtversicherung zu greifen, zumal dort ja auch eine Organisation geschaffen ist, die damit ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand gut umgehen kann.
Das ist allerdings nicht wirklich schlüssig. Es handelt sich um Leistungen, die aus einem gesamtgesellschaftlichen Bedürfnis und dem Streben nach sozialer Gerechtigkeit beschlossen wurden. Warum sollen damit nur jene belastet werden, die gezwungen sind, Beiträge für die gesetzliche Pflichtversicherung zu entrichten?
Solide und gerechter wäre es gewesen, die Mehrwertsteuer anzuheben. Dann hätten auch Beamte und Selbständige ihren Anteil zu tragen. Es wäre auch möglich gewesen, die Einkommens- und Köperschaftssteuer anzuheben. Die Milliarden schlicht aus der Rentenkasse zu nehmen, und die teilweise Erstattung als Zuschuss zu bezeichnen, das ist jedenfalls nach meinem Empfinden – Gesetze hin, Gesetze her – ein Fall von Betrug, bzw. eine eklatante Verletzung der Treuepflicht nach
§266 StGB:
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Findet sich denn nirgends ein Jurist, der auf dieser Grundlage den Bund verklagt?
Der insgesamt seit 1957 auf diese Weise verursachte und Millionen von Rentnern zugefügte Vermögensschaden beläuft sich inzwischen übrigens auf über eine Billion Euro.
Diese Zahlen können der so genannten „Teufel Tabelle“ entnommen werden, auf die mich ein Leser hingewiesen hat, nachdem ich am 16. Juli das Thema schon einmal aufgegriffen hatte, ohne allerdings schon über die dort ausgewiesenen Zahlen zu verfügen.
Die „Teufel Tabelle“ finden Sie hier.
Sie sollten einen Blick darauf werfen.
Für die Migration werden über eine Billion Euro bereitgestellt und Rentner, die sich für den Wohlstand, der inzwischen abgeschafft wurde, abgerackert haben, müssen darben. Alles nur zum Wohle des Volkes, versteht sich. Die Pensionen der Beamten bleiben selbstverständlich unangetastet.
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Die Bundesregierungen haben schon immer aus der Rentenkasse soziale Ausgaben finanziert, die wohl teilweise sozial sinnvoll waren: „Nun will ich überhaupt nicht bestreiten, dass die versicherungsfremden Leistungen dazu beitragen würden, das Problem der drohenden Altersarmut zu lindern. Aufgestockte Ost-Renten oder die Mütterrente und anderes mehr tragen sicher auch dazu bei, soziale Spannungen zu vermeiden.“ Hinzu kommen nach meiner Kenntnis Renten für Israelis als Wiedergutmachung.
Diese sozialen Leistungen hätten jedoch von Staatseinnahmen bezahlt werden müssen und nicht von der Gemeinschaft der Rentner. Dazu hätten auch die Beamten und die ihnen gleichgestellten Abgeordneten beitragen müssen, ferner die Angestellten der multilateralen Organisartionen wie die EZB, ca. 4000, die auch keine deutsche Einkommensteuer zahlen. Warum zahlen die deutschen Beamten der EU in Brüssel keine deutsche Einkommensteuer, wobei sie doch unser Schicksal bestimmen?
Die Selbständigen (Ärzte, Rechtsanwälte usw.) haben eigene Alterswerke, die deswegen meiner Meinung nicht für die allgemeine Rente beitragen sollten. Allerdings müssen sie deswegen ihrem Schicksal überlassen bleiben und nicht staatlich unterstützt werden, weil sie konsequent ihren eigenen Weg gingen. Diese Alterswerke sollten also nicht gerettet werden, wenn sie, wie jetzt bei den Zahnärzten, in Schieflagen geraten.
Die Probleme konzentrieren sich jetzt aufgrund des staatlich zu verantwortenden Demographiedefizits ausschließlich bei den Rentnern, die alles soziale tragen sollen.
Beamte sind das Rückgrat der Bundesregierungen und müssen deswegen nicht in die Rente einzahlen, bekommen aber einen Inflationsausgleich, den Scholz wegen der schieren Masse der Rentner ablehnte.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/inflationsausgleich-rentner-wenig-chancen-100.html
„Experte gibt Inflationsprämie für Rentner wenig Chancen
Beamte im Ruhestand haben im vergangenen Jahr eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe bis zu 2.000 Euro erhalten. Rentner gingen hingegen leer aus. …
Bundeskanzler nennt Prämie für Rentner unbezahlbar
Sozialpolitiker der SPD wollten sich auf kurzfristige Anfragen von MDR AKTUELL nicht äußern. Vielleicht scheint die Frage aber auch zu unrealistisch. Denn eine durchschnittliche Zahlung von gut 2.000 Euro, die das „Bündnis Inflationsausgleich“ in ihrer Online-Unterschriftenaktion fordert, würde den Steuerzahler 44 Milliarden Euro kosten.
Entsprechend machte Olaf Scholz bei einer Bürgerdialog-Veranstaltung kürzlich klar, dass er das Ansinnen für unbezahlbar hält. Engelmeier vom SoVD, die ebenfalls SPD-Mitglied ist, widerspricht ihrem Kanzler: „Übrigens kann ich mich gar nicht daran erinnern, dass über die Frage der Finanzierbarkeit der Inflationsprämie bei Pensionären, dass es da irgendeine Diskussion gab.“
Google KI: „Bundeskanzler Scholz hat klargestellt, dass Rentner keinen Inflationsausgleich in Form einer Einmalzahlung oder Prämie erhalten, wie sie von Arbeitnehmern und Beamten gezahlt wird. Dies liegt daran, dass Renten eine andere Berechnungsgrundlage haben und die Renten bereits zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst werden.
Die Inflationsprämie, die Arbeitnehmer und Beamte erhalten, ist eine Sonderzahlung, die vom Arbeitgeber oder Dienstherrn gezahlt wird, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation auszugleichen. Die Renten werden jedoch jährlich zum 1. Juli angepasst, wobei der aktuelle Rentenwert entsprechend der Entwicklung der Löhne angepasst wird. Diese Rentenanpassung ist der Inflationsausgleich für Rentner.
Es gibt also keine separate Inflationsprämie für Rentner, da ihre Renten bereits eine jährliche Anpassung erfahren, die den Inflationsausgleich beinhaltet.“
Und vom Bundesverfassungsgericht haben die Rentner rein gar nichts zu erwarten. Das hatte schon die Einkommensteuer der Rentner durchgezogen, weil ein Staatsanwalt, der sicher sehr gut verdiente, es als ungerecht empfand, daß er seine Pension, die ca. 80 % der Erwerbstätigkeit betrug, versteuern mußte. Und das Bundesverfassungsgericht kann man gar nicht erst nehmen, weil es nur aus ehemaligen Politikern, allesamt Beamte, und Beamten besteht. Wie können sie sich da gegen den staatlichen Rentenbetrug stark machen, den sie als Beamte seit Jahrzehnten mitgetragen haben?
Und Frau Brosius-Gersdorf ist Professorin, also auch eine Beamtin, von denen die Rentner nichts zu erwarten gehabt hätten, ganz abgesehen daß sie abtreibungsfreundlich sein soll und dadurch zur Linderung des Demographiedefizits der Rentenentwicklung nichts beigetragen hätte. Als beamteter Professorin gehen ihr vermutlich, wie dem Rest des Bundesverfassungsgerichts, die Probleme der mehr als 20 Millionen Rentner am Arsch vorbei! So würde sie es jedoch in ihrem erkennenden Gerichtsurteil bestimmt nicht formulieren; denn „mit Kunst muß man die Kunst betreiben“ (Goethe)!
„Bundestagsabgeordnete liegen mit der sogenannten Abgeordnetenentschädigung, umgangssprachlich Diät, in der Einkommensskala weit oben. Beschlüsse zu Diätenerhöhungen kommen daher nicht gut an. Vor einigen Jahren wurde deshalb ein Automatismus eingeführt, eine jährliche Anpassung wie bei der Rente. Doch auch dieser Mechanismus, der nach jeder Bundestagswahl für die neue Legislaturperiode verlängert werden muss, steht in der Kritik.“
Naja, wenn dem so ist, warum haben dann die Bundestagsabgeordneten die Inflationsprämie erhalten und die Rentner nicht, sicherlich weil sie besonders bedürftig sind.