Kündigung unerlässlich!

Bundesrätlicher Lug und Trug

Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 11. Juli 2014

Von Olivier Kessler, stv. Chefredaktor «Schweizerzeit»

Die Bundesräte sind Angestellte des Volkes. Aufträge der Stimmbürger haben sie auszuführen. Beginnen diese Angestellten damit, ihren Chef anzulügen, ihm falsche Tatsachen vorzuspielen und bewusste Befehlsverweigerung zu betreiben, gibt es im Normalfall nur noch eins: die Entlassung!

Am 20. Juni 2014 versprach der Bundesrat hoch und heilig die «buchstabengetreue» Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Der Entscheid der Stimmbürger war klar: Von nun an soll die Schweiz wieder eigenständig über die Zuwanderung bestimmen.

Klarer hätte der Auftrag des Chefs an seinen Untergebenen nicht sein können. Der Chef (das Volk) zahlt dem Angestellten (dem Bundesrat) einen beachtlichen Lohn, damit dieser die Aufträge ausführt, die er ihm erteilt. Der Arbeitsvertrag, in dem dieses Arbeitsverhältnis geregelt ist, ist die Bundesverfassung.

Hintergangen

Ein Artikel in der «SonntagsZeitung» hatte vergangenes Wochenende dazu geführt, dass das sogenannte Rahmenabkommen mit der EU endlich auch einmal breit von den Massenmedien aufgenommen und diskutiert wurde. «EU rüttelt an der Souveränität der Schweiz» titelt der «Tages Anzeiger». «Schockierend» seien die Forderungen der EU («20 Minuten»).

Dabei wurde allerdings verschwiegen, dass sich die zuvor eingegangenen Zugeständnisse des Bundesrates nur unwesentlich von den Forderungen der EU unterscheiden: Wer sich als Bürger das schweizerische Verhandlungsmandat zu Gemüte führt, merkt sofort, dass der von ihm angestellte Bundesrat Arbeitsverweigerung betreibt und seinen Pflichten in keiner Weise nachkommt.

Im Mandat bezüglich «institutioneller Einbindung» in die Strukturen der EU macht der Bundesrat Zugeständnisse in einem Ausmass, dass man nur noch von «Landesverrat» sprechen kann. Gleich mehrfach verstösst er gegen die Bundesverfassung, wenn er sich bereit erklärt, fremdes Recht automatisch zu übernehmen und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als oberstes Gericht zu akzeptieren.

Verfassungsbruch

In Art. 2 unserer Bundesverfassung ist der Zweck der Eidgenossenschaft festgehalten. Darin heisst es in Abs. 1 wörtlich: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.»

Wie in aller Welt will der Bundesrat die Unabhängigkeit der Schweiz wahren, wenn er die Schweiz verpflichtet, die Rechtsetzung aus Brüssel automatisch zu übernehmen und andernfalls Sanktionen zu akzeptieren? Und wie in aller Welt will er die Rechte des Volkes (zu denen auch die politischen Rechte gehören) schützen, wenn er die Entscheidungsgewalt aus den Händen der Bürger reissen und sie zu den EU-Vögten transferieren will?

Treu und Glauben

In Art. 5 Abs. 3 der Bundesverfassung heisst es weiter: «Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.» Der Bundesrat sagt A, macht aber B. Er liess verlauten, er wolle die Masseneinwanderungsinitiative buchstabengetreu umsetzen, arbeitet aber im Hintergrund auf ein Rahmenabkommen hin, das die Personenfreizügigkeit durch die Hintertür wieder einführen soll, da der EU die letztendliche Entscheidungsbefugnis darüber übertragen wird. Was der Bundesrat hier hinter dem Rücken seines Arbeitgebers veranstaltet, hat mit Treu und Glauben rein gar nichts mehr zu tun.

In Art. 180 Abs. 2 BV heisst es weiter: «Er [der Bundesrat] informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.» Von der Erfüllung dieses Informationsauftrags kann keine Rede sein. Einerseits verbreiten die offiziellen Stellen widersprüchliche Aussagen: «Ja, es sind fremde Richter», sagte Staatssekretär Yves Rossier einst, während Bundesrat Didier Burkhalter mit gegenteiligen Aussagen Verwirrung stiftete (die sich später als wissentlich falsch herausstellten).

Ende des bilateralen Wegs

Der Bundesrat behauptet, man brauche das Rahmenabkommen mit der EU, um den «bilateralen Weg» zu stärken. Das ist offensichtliche Täuschung. Unter Kooperation mit bilateralen Verträgen versteht man die Zusammenarbeit unter gleichberechtigten, ebenbürtigen Partnern auf Augenhöhe. Die institutionelle Einbindung in die EU-Strukturen, die der Rahmenvertrag zur Folge hätte, wäre eine Unterwerfung der Schweiz, eine Herabwürdigung zu einem Untertanenstaat. Der Volksauftrag «Kooperation mit der EU mittels bilateralen Verträgen» wird mit diesem Abkommen gründlich missachtet, da er den bilateralen Weg beendet und die Schweiz zu einem unilateralen Befehlsempfänger degradiert.

Kündigung

Welche Optionen hat ein Arbeitgeber, wenn er bemerkt, dass seine Untergebenen ihn nach Strich und Faden belügen, betrügen und gegen seine Interessen arbeiten? Wenn er die Schandtaten vergeben kann, belässt er es allenfalls bei einer letzten Verwarnung. Diese gelbe Karte zeigte der Souverän allerdings schon am 9. Februar mit seinem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative, als der Bundesrat für seine unzähligen Lügen zur Personenfreizügigkeit abgestraft wurde (siehe Artikel «Bis die Balken brechen» in der «Schweizerzeit» vom 11.7.2014).

Da nun allerdings keine Anzeichen zur Besserung sichtbar sind und der Bundesrat weiterhin gegen den Willen des Volkes mit dem Rahmenabkommen einen schleichenden EU-Beitritt durch die Hintertür anstrebt, ist es ernsthaft an der Zeit, über eine Entlassung nachzudenken.

Olivier Kessler 

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