Kretschmann lässt sich juristisches Gutachten pro Impfpflicht erstellen: Wer sich weigert darf finanziell ruiniert werden

Impfunwillige sind laut Winfried Kretschmann „Aasgeier der Pandemie“.  Interessant, wie ein Ministerpräsident über eine Minderheit denkt! Ich werde mich nicht zu diesem … öffentlich äußern. Gibt es in BW ein ähnliches Gesetz wie in Bayern, den Landtag absetzen zu können? Wenn ja, wird es höchste Zeit, es anzuwenden. Und was sagt die Opposition in BW dazu? Sie kann doch von einer derart menschenfeindlichen Äußerung doch nur profitieren.  Lest selbst, wie dieser … die Bürger von BW zum Impfen zwingen will. Danke an den Autor für diese Info, die nicht nur in BW massiv verbreitet werden sollte!

 

von Norbert Häring

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich von der Rechtsanwaltkanzlei Oppenländer ein Gutachten anfertigen lassen, das – sicherlich wie bestellt – zum Ergebnis kommt, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Im Gutachten steht auch, wie ruppig man eine Impfpflicht durchsetzen könnte, also ganz dem Kretschmann-Stil entsprechend.

Kretschmann, falls Sie es vergessen haben sollten, ist der, der jüngst Demonstranten gegen Impfpflicht als „Aasgeier der Pandemie“ bezeichnet hat. Kretschmann war regelmäßig ein Vorreiter der Eskalationsspirale gegen Menschen, die mit dem Impfen zögern oder es nicht wollen.

Nun hat sich sein Staatsministerium also ein Gutachten schreiben lassen, wonach eine allgemeine Impfpflicht, die Kretschmann schon lange fordert, vom Bundesgesetzgeber ohne weiteres verfügt werden könnte. Die Argumentation ist vorhersehbar und einseitig pro Impfpflicht. Gegenargumente (siehe unten unter „Mehr“) werden lieblos und kurz abgehandelt.

Interessant ist, was die Rechtsanwälte zur Durchsetzung der Impfpflicht zu sagen haben. Von unmittelbaren körperlichen Zwang, also Festhalten und zwangsweises Impfen, raten sie wegen Unverhältnismäßigkeit und wegen des Bildes in der Öffentlichkeit ab. Aber alles darunter sei in Ordnung. Wörtlich:

Es bietet sich an, dass sich der Normgeber bei der Ausgestaltung des Bußgeldrahmens an den bestehenden Regelungen des Infektionsschutzrechts orientiert: Nach § 73 Abs. 1 Nr. 24, Abs. 2 IfSG können Verstöße gegen Impfpflichten nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG i.V.m. den jeweiligen Rechtsverordnungen mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden. (…)

Zu berücksichtigen ist, dass die fortgesetzte Weigerung sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, je nach gesetzlicher Ausgestaltung und unter Berücksichtigung des Tatbegriffs ggf. als erneuter Verstoß gegen die allgemeine Impfpflicht auch erneut bebußt werden kann (z.B. bei Auffrischimpfungen).

Zudem können neben oder alternativ zu einem Bußgeldverfahren auch Zwangsgelder angeordnet werden. Es ist also nicht zu befürchten, dass sich ein nicht impfwilliger Impfpflichtiger durch einmalige Zahlung eines Bußgeldes von seiner Impfverpflichtung dauerhaft freikaufen kann.“

Mit anderen Worten. Nach Meinung der Oppenländer-Juristen können Menschen mit geringem bis mittlerem Vermögen ohne Weiteres per wiederholter Buß- oder Zwangsgelder um ihr gesamtes Vermögen gebracht werden, wenn sie sich nicht impfen lassen. Aber dabei hört es nicht auf:

Für Verstöße gegen Impfpflichten nach § 20 IfSG, also auch für Verstöße gegen die Regelungen zur Masernimpfpflicht (§ 20 Abs. 8 bis 12 IfSG), enthält § 74 Abs. 1 IfSG auch eine Strafvorschrift. Wird vorsätzlich gegen eine die Masernimpfpflicht betreffende Regelung verstoßen und werden dadurch Krankheitserreger verbreitet, so erfüllt dies den Straftatbestand des § 74 Abs. 1 IfSG, was mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert werden kann. Ob ein entsprechender Straftatbestand auch für Verstöße gegen eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 aufgenommen werden soll, obliegt der Entscheidung des Normgebers.“

Und auch damit ist noch nicht Schluss. Hinzu kommen kann der Verlust von Ansprüchen, insbesondere an Sozialversicherungen. Damit könnten der Verlust des Krankenversicherungsschutzes oder die Kürzung von Sozialhilfe gemeint sein:

Verstößt eine impfpflichtige Person gegen eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht, könnten sich hieran weitere Folgewirkungen anschließen, die u.a. zu einem Verlust von Ansprüchen bei den Betroffenen führen können. Entsprechende Anknüpfungspunkte finden sich im Infektionsschutzrecht selbst (z.B. § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG). Auch andere Rechtsgebiete, z.B. das Sozialversicherungsrecht (z.B. § 52 Abs. 2 SGB V) 178 kennen in bestimmten Fällen Einschränkungen. Bei der Ausarbeitung eines COVID-19-Impfgesetzes müssten auch solche Auswirkungen geprüft bzw. entsprechende flankierende Maßnahmen zu einer COVID-19-Impfplicht geregelt werden.“

Allgemeine Impfabopflicht

Die Gutachter setzen sich auch mit der dornigen Frage auseinander, wann genau man denn seine etwaige Impfpflicht erfüllt hat. Das muss ja genau geregelt sein, wenn derart harsche Sanktionen mit der Nichterfüllung verbunden sind.

In den Corona-Vorschriften des Bundes und der Länder wird bislang durchgehend die Formulierung „geimpfte Person“ verwendet. Diese wird in § 2 Nr. 2 SchAusnahmV definiert als „asymptomatische Person, die im Besitz eines auf
sie ausgestellten Impfnachweises ist“.

Interessanterweise befassen sich die Gutachter nicht mit dem unbequemen Sachverhalt, dass symptomatische Personen nicht mehr als geimpfte Personen gelten, auch wenn sie die vorgeschriebene Reihe von Impfungen hinter sich haben.

Stattdessen befasst man sich mit der Frage, ob es besser ist, wie bisher in einer Verweiskette zu Webseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts darauf zu verweisen, mit wie vielen Impfddosen im Arm man als vollständig geimpft gilt. Das habe den Vorteil der schnellen Änderbarkeit, sei aber für die Bürger schwerer nachzuvollziehen und möglicherweise nicht hinreichend bestimmt. Besser sei es, „im Gesetz selbst hinreichend bestimmt zu definieren, welche Voraussetzungen an einen „ausreichenden Impfschutz“ zu stellen sind bzw. unter welchen Voraussetzungen eine impfpflichtige Person als „vollständig geimpft“ gilt.“

Dem Problem, dass die Impfung so schlecht wirkt und immer mehr Impfdosen erforderlich werden und noch werden können, empfehlen die Gutachter folgendermaßen zu begegnen:

Dem Gesetzgeber bleibt es unbenommen, die nähere Konkretisierung in eine Rechtsverordnung, die schneller als ein Bundesgesetz an neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen angepasst werden kann, auszulagern“ (…) Auch Auffrischungsimpfungen können daher über das Kriterium des „vollständigen Impfschutzes“ Gegenstand einer allgemeinen Impfpflicht sein, wenn sie aus fachlichen Gründen zur Beibehaltung eines ausreichenden Immunstatus erforderlich sind.“

Was fehlt

Keine Aussage findet sich in dem Gutachten zur Frage, was passieren soll, wenn jemand die möglichen sehr hohen und wiederholten Buß- oder Zwangsgelder nicht bezahlen kann oder will. Nach der normalen Rechtssystematik dürfte dann, je nachdem, ob es sich um Bußgeld oder Zwangsgeld handelt, Ersatz- oder Erzwingungshaft drohen. Aber vielleicht haben die Gutachter das als selbstverständlich vorausgesetzt und deshalb nicht extra erwähnt.

Mehr

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte, KRiSta, hat „10 Gründe gegen die Impfpflicht“ aufgeführt, die die Gefälligkeitsgutachter weitgehend oder ganz ignorieren.

Zur Erinnerung: Kretschmer, Söder, Spahn und Merkel zur Impfpflicht

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Kretschmann lässt sich juristisches Gutachten pro Impfpflicht erstellen: Wer sich weigert darf finanziell ruiniert werden
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9 Kommentare

  1. Die Hatz auf die Ungeimpften ist ein gutes Beispiel dafür, was in „unserem“ Staat von „Freiheit“ zu halten ist. Solange unsere vermeintliche Freiheit mit den Vorstellungen der Schattenregierung und ihrer Agenten übereinstimmt, können wir uns beliebig austoben. So soll ein großer Teil des Datenverkehrs im Internet auf Pornos beruhen, was der Schattenregierung offensichtlich ganz recht ist, weil sie mittels Gender sowieso die herkömmliche Familie zugunsten einer kommunistischen Gemeinschaftsehe absterben lassen will.

    Angeblich ist unser Körper gemäß GG unverletzlich, dem angeblichen Dr. Mengele eingedenk, so daß wir vor einer Impfpflicht geschützt sind. Allerdings führt man dieses Recht ad absurdum, indem man die Ungeimpften das Leben zur Hölle macht und indirekt zum Impfen zwingen will. Der Ungeimpfte soll seine Arbeit verlieren, eventuell deswegen auch sein verschuldetes Häuschen, so daß das Impfrecht gemäß GG ganz klar sich als Täuschung erweist.

    Diesen Gedankengang kann man auch verallgemeinern. Sucharit Bhakdi und Wolfgang Wodarg teilen wie ich nicht diese Panikmache wegen Corona:

    https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-bhakdi-wodarg-check-100.html

    Sie werden deswegen öffentlich stigmatisiert von den einheitlich orchestrierten Massenmedien. So ähnlich ging es jedoch auch Tausenden von hochbegabten Historikern, die die geistige Indoktrination über den Zweiten Weltkrieg nicht mitmachen wollten. Sie landeten heimlich auf einer black list und wurden nie zu Professorenstellen an den Universitäten berufen. Deswegen haben wir in den Staatsstellen lauter Opportunisten, die mit Hilfe des Verfassungsschutzes gemäß eines heimlichen Auswahlverfahrens zu guten Staatsstellen kamen. Deswegen kann man auch wenig Hoffnung für „unseren“ Staat haben, – wie wir sehen sind in der neuen Regierung ja lauter Vollidioten und Opportunisten -, so daß das dem Untergang entgegenschlitternde Gemeinwesen niemals stabilisieren werden kann!

    Deutschland ist seit 76 Jahren der Täuschung und des Betrugs jetzt bereit als faule Frucht zu fallen – und wer meint die relative Wohlhabenheit würde die innere geistige Fehleinschätzung und innere Leere, die sich jetzt gerade an Weihnachten wieder zeigt, kompensieren, hat sich schwer getäuscht!

  2. https://www.mmnews.de/aktuelle-presse/175163-hospitalisierungsinzidenz-sinkt-weiter-vierter-rueckgang-in-folge

    „Die bundesweite Hospitalisierungsrate für Corona-Infizierte ist weiter gesunken. Das RKI meldete am Sonntagmorgen zunächst 4,84 Einweisungen pro 100.000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen.“

    (Die Hospitalisierungsrate, auch als Hospitalisierungsinzidenz bezeichnet, ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in einem bestimmten Zeitraum.)

    Kann man überhaupt noch von einer Pandemie sprechen, wenn nur 5 Menschen von 100.000 durchschnittlich innerhalb einer Woche wegen Corona ins Krankenhaus eingeliefert werden (Hospitalisierungsrate), wobei diese überwiegend älter sind und Corona nur eine Begleiterkrankung ist?

    Und ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 gilt die 2G-Regel bei uns flächendeckend!

    Horaz: Der Berg kreißte und gebar eine Maus!!!

    https://gutezitate.com/zitat/193595

    Leider habe ich immer mehr den Eindruck mich als Ungeimpfter in einem Irrenhaus zu bewegen. Man muß sich unter den Irren ganz normal weiter bewegen; denn wie bei den ruhig dahingleitenden Fischen wird jeder, der sich anormal benimmt, als krank erkannt und sofort gefressen!

  3. Was ist denn ein „Aasgeier der Pandemie“?
    Die Ungespritzten, die nirgendwo mehr teilnehmen können? Welche aasgeierischen Vorteile haben die denn?

    Unter Aasgeier der Pandemie fallen mir da aber ganz andere ein, auf die diese Bezeichnung zu 100% zutrifft. Nämlich all diejenigen, die sich großzügig mittels dieser Plandemie bereichern. Und das sind nicht gerade wenige. Kretschmann wird sicher wissen, wer die wirklichen Aasgeier sind. Dieser grüne Kommunist macht einen fassungslos mit seinen Sprüchen.

  4. Irgendwann fliegt der ganze Schwindel auf, was machen dann die ganzen Politganoven, wer schützt die dann vor dem wütenden Mob (Pack). Ich vermute dass es schon viele ahnen was Ihnen dann blüht. Mir dürften einige dann nicht über den Weg laufen.

    • Die sind mir relativ egal, Jürgi. Die bekommen schon ihre gerechte Strafe und sei ´s nur Karma. Viel schlimmer und schwerer wiegt, das Vetrauen in die ad-hoc entgleisten Freundschaften wieder aufzubauen. Oder Eltern und ihre Beziehung zu den Kindern.
      DAS wird uns alle sehr viel Arbeit kosten…

  5. Dazu wäre dann eigentlich nur die Frage zu klären, wer hier denn nun tatsächlich pandemische Aasgeier sind? Ist es vielleicht eine Regierungspartei, die es offenbar nötig hat, ausgerechnet vom Impfkonzern Pfizer maßgeblich ihren Parteitag „gesponsert“ zu bekommen, um sich für dessen Agenda kaufen zu lassen, oder sind es die dahinterstehenden honorigen Akteure selbst, die sich profitable Multi-Milliarden-Deals aus den Leichenbergen ihrer Impf-Opfer picken, während sich deren gekauften politischen Lakaien zum Lohne ein wenig als Windolf aufspielen dürfen?

  6. Wenn man das hört, kann man große Angst vor der Zukunft bekommen…

    Ich habe ja mal ausprobiert, was passiert, wenn man sich keinen Personalausweis macht… Es passiert jetzt schon lange nichts.

    Ich habe auch ausprobiert, was passiert, wenn man nicht zur Gerichtsverhandlung geht und die ganzen Vertragsangebote ablehnt. Es kommmt eine Entscheidung ohne Unterschrift und dann jetzt schon lange nichts mehr.

    Insofern ist das sehr wahrscheinlich wieder nur Illusion und Täuschung.

    Die Meisten können oder wollen es nicht riskieren, das alles zurückzuweisen. Aber sehr wahrscheinlich kommt da gar nichts, wenn man deren Vertragsangebote für die Bussgelder und dergleichen einfach ablehnt und sich an dem dann folgenden Verfahren ebenfalls nicht beteiligt.

    Ganz sicher kann ich Euch das erst in vielleicht 1-2 Jahren sagen. Aber bisher bin ich echt völlig überrascht, dass da wirklich nichts passiert ist.

    Die Einzigen, die noch ein bisschen zucken, sitzen bei der Polizei… Aber auch da bin ich zu keinem der Termine hin und habe alles abgelehnt und meine AGB eingereicht.

    Vermutlich liegt das daran, dass unten bei der Polizei die Leute nicht wissen, was Sache ist. Mittlerer Dienst mit Realschulabschluss…

    Im Prinzip hat die hiesige Polizei jetzt rund 1.3 Mio Euro Schulden bei mir, weil sie meine AGB konkludent angenommen und dann Leistungen von mir bezogen hat… Ich habe noch angeboten, dass sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten könnten und mir nur meine Aufwendungen erstatten können, aber darauf keine Antwort bekommen. Somit fällt später die Möglichkeit weg, doch noch anzufechten…

    Jedenfalls gehe ich fest davon aus, dass hier wieder mit Täuschung und sehr viel Angst gearbeitet wird.

  7. „Aasgeier der Pandemie“, ist in mehrfacher Hinsicht unzutreffend und beweist, daß auch ein Alt-Kommunist noch dieselbe Propaganda-Saite seiner Jugend spielt. Der Wolf im Schafspelz hat sich wieder einmal verraten!

    Zunächst haben wir keine „Pandemie“, sondern nur eine Wintergrippe, die diesmal als Delta-Variante bezeichnet wird, während man im letzten Winter von einer Alpha-Variante sprach. Und eine Wintergrippe ist in unseren Breiten völlig normal, weil wir wegen der fehlenden Sonneneinstrahlung kaum Vitamin D selbst produzieren. Deswegen werden wir immer Wintergrippen der verschiedensten Art haben!

    Drosten selbst sagte, die D-Variante würde im Dezember auslaufen und würde dann im Januar von Omicron abgelöst. Also bringt es nichts, sich jetzt noch gegen Alpha oder Delta überhaupt noch impfen zu lassen.

    Omicron ist jedoch derzeit äußerst selten und soll dann urplötzlich en masse uns Anfang Januar alle beglücken. Das bedeutet jedoch, daß es gar keine Probanden gibt, an denen man einen Impfstoff überhaupt jetzt erproben könnte. Und daß Herr Sahin quasi durch Eingebung des Heiligen Geistes dann plötzlich wieder die Formel gefunden hat, scheint mir eher unwahrscheinlich zu sein. Diese wird sich dann wieder vermutlich ein halbes Jahr später als massenhafter Rohrkrepierer herausstellen.

    Jedenfalls sehe ich gar kein Grund mich impfen zu lassen für den Schnee von gestern oder gegen eine bloße Fata Morgana von Omicron morgen, die weder virulent noch kurierbar ist, wobei die Virulenz von Drosten stammt, der sich seit Tagen der Schweinegrippe immer nur geirrt hat!

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