Krankenversorgung zum Nulltarif

Das Thema ist schon alt, dennoch möchte ich es erneut in Erinnerung rufen. Ich vermute, dass die meisten Bürger, die Monat für Monat ihre Krankenversicherungsbeiträge zahlen, folgendes nicht wissen:

„Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen – selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.“ (WamS, 13.04.2003)

Und was unternimmt unser Gesundheitsminister, Philipp Rösler (FDP), dagegen? Nichts! Im Gegenteil. Er beabsichtigt, die Kopfpauschale für die Krankenversicherten einzuführen und sie somit noch weiter schröpfen. Dieser Mann könnte demnächst sogar neuer Vizekanzler der BRD GmbH werden. Und dann …
Weitere Spekulationen überlasse ich Ihnen.

Zurück zur „Krankenversorgung zum Nulltarif“ für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland wohnen. Rechtsgrundlage zur Plünderung der Krankenversicherungen ist das deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit. Dieses Abkommen existiert jetzt 47 Jahre. Fragen Sie mal den Bundestagsabgeordneten, den Sie gewählt haben, ob er/sie daran etwas ändern möchte. Wahrscheinlich weiß er/sie nicht einmal, dass es dieses Abkommen gibt. Ich kenne keinen Politiker, der sich für die Aufhebung dieses Abkommens einsetzen würde. Zumindest habe ich im Netz keinerlei Bedenken eines Abgeordneten zu diesem Abkommen gefunden.

Dafür aber mehrere Kommentare besorgter Bürger. Hier ein guter Beitrag zu diesem Thema:

„…seinen SCHADEN zu mehren, und NUTZEN von ihm zu wenden !“

„Hierzulande legal lebende Türken haben Anspruch darauf, daß auch ihre im Ausland lebenden Angehörigen kostenlos mitversichert werden.

Sie haben richtig gelesen: Wenn in Deutschland lebende Türken ihre minderjährigen Töchter in der Türkei Zwangsverheiraten, dann sind diese in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung mitversichert. Hier lebende Türken haben trotz leerer Kassen auch weiterhin Anspruch darauf, daß ihre in der Türkei lebenden Angehörigen sogar die Eltern im Krankheitsfall Leistungen aus der deutschen Krankenversicherung erhalten, und zwar auch dann, wenn diese niemals in Deutschland gewesen sind.

„Rechtsgrundlage“ dieser Regelung ist das deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit. Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen widerspricht genau genommen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und stellt Deutsche erheblich schlechter als in Deutschland lebende Türken. Schließlich ist deutschen Krankenversicherten die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt. Bei Deutschen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden.

Es war das in Bielefeld beheimatete Westfalen-Blatt, das am 18. Juli 2003 zum ersten Mal über dieses Thema berichtete. (Die Überschrift des Artikels lautete „Ein Tabu milliardenschwer“.) (Der Bericht des Westfalenblatts war zwar umfangreicher, aber die Welt berichtete bereits am 13. und 20. April 2003 über das Thema, beide Artikel unten, der Artikel des Westfalenblatts ist nicht mehr auffindbar(?!), Anm. Kehrusker) Dem Bericht zufolge kostet die beschriebene Praxis die deutschen Krankenversicherungen viele Milliarden Euro. Der Artikel erregte Aufsehen und die Politik wurde wach: Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilte dann 2003 zum Thema beitragsfreie Krankenversicherung der Eltern ausländischer Arbeitnehmer in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung lapidar mit:

Insofern besteht hier in der Tat eine Ungleichbehandlung gegenüber den in Deutschland lebenden Eltern von GKV-Versicherten.

Geändert haben die Politiker allerdings nichts. Wir Deutschen zahlen weiterhin viele Milliarden Euro für Menschen, die nie in Deutschland waren und dennoch hierzulande krankenversichert sind.“

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. Darüber hinaus auch noch viele interessante Infos zu diesem Thema.

Verbreiten Sie diesen Blog-Eintrag bitte weiter.
Der deutsche Michel sollte langsam mal aufwachen und sich nicht länger ausplündern lassen!

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Krankenversorgung zum Nulltarif
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1 Kommentar

  1. So gut wie alles was hier produziert wird macht krank!
    Sonst bräuchte man keine Krankenversicherung!
    1950 kostete das GesundheitsUnwesen laut Dr. Bircher 2 Milliarden DM,
    heute sind es etwa 500 Milliarden Euro.
    Sterberate Syrien 4/1000, hier 12/1000, das sagt alles.
    Die spielen jedoch auf Kosten der Gesundheit aller Menschen mindestens das
    10-Fache ein, das verschweigt natürlich die Gesundheits-Mafia.
    Ndrangheta!

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