Korrespondenz zwischen einem sogenannten “Gerichtsvollzieher” und der GEZ

Nicht nur die allgemeine Bevölkerung wacht mehr und mehr aus ihrem Dornröschenschlaf auf – auch Behördenmitarbeiter beginnen langsam zu erwachen und an ihrem Tun zu zweifeln.

Quelle: newstopaktuell

Kürzlich bekamen wir e-mails von einem sogenannten “Gerichtsvollzieher”, also von einem Vollstreckungsbeauftragten.

Diese e-amils haben uns gezeigt, dass auch bei der behördlichen Bevölkerung langsam aber sicher das Selber Denken einsetzt, was uns überaus freut.

Es hat nämlich keinen Sinn, wenn sich behördliche und normale Bevölkerung gegenseitig beharkt, während “die da oben” dadurch unbemerkt weitere Verbrechen auf Kosten der Bevölkerung begehen.

Korrespondenz zwischen einem sogenannten Gerichtsvollzieher und der GEZ

Der Vollstreckungsbeauftragte teilte uns folgendes mit:

Ein herzliches Hallo an das Team von Newstopaktuell,

mit Begeisterung habe ich Eure Seite entdeckt, nachdem eine aufgeweckte Kollegin mich per Link im Oktober 2014 auf Euch aufmerksam machte.

Selbst bin ich Angestellter in einer Samtgemeinde in Niedersachsen (also öffentlicher Dienst) und bin u.a. als „Vollstreckungsbeamter“ im Außendienst unterwegs.

Da ich durch das Buch „Wenn das die Deutschen wüssten…“ von Daniel Prinz (…) ein ganz neues Bewusstsein erlangt habe und mich außerhalb der “Matrix” fühle, bin ich entsprechend in einen Gewissenskonflikt geraten (siehe § 46 HLKO).

Ich bin zugleich erleichtert und erstaunt darüber, seit 2005 bis heute als „Vollstrecker“ keine Sachpfändung vorgenommen zu haben und ich mich dagegen wehren konnte. Klingt absurd – ich weiß.

Das Thema „GEZ“ von Eurer Seite habe ich mir sehr zu Herzen genommen und möchte diesbezüglich einige Erfahrungen weitergeben.
Seit Jahren schon fühle ich mich von der GEZ als Vollstrecker benutzt.
Wenn ich einen Fall mit Fruchtlos-Ergebnis an die GEZ zurückgeschickt habe, habe ich so manches Mal durch die Schuldner erfahren, dass die GEZ ein Inkasso-Büro beauftragt hat, um dieselbe Forderung erneut beizutreiben.

Privat habe ich mich im Dezember 2014 an Eurem Protestschreiben orientiert und eine Zurückweisung formuliert, nachdem ich von einer Schuldnerin ebenfalls eine Kopie ihres Protestschreibens erhalten habe.
Bis heute habe ich dazu noch keine Stellungnahme von der GEZ erhalten.

Eine andere Schuldnerin gab mir die interessante Info bzgl. eines Gerichtsbeschlusses des Landgerichts Tübingen, den ich zum Anlass nahm, sämtliche Vollstreckungsersuchen der GEZ entsprechend begründet erst mal wieder zurückzuschicken.

Den dazugehörigen Schriftverkehr findet Ihr anliegend, ebenso deren Reaktion auf meine Retourkutsche. Die Schreiben habe ich aus Datenschutzgründen “beschnitten”.

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr von Seiten der Vollstreckung oder generell von Behörden so noch keine Meldungen erhalten habt?

Mit meinen Vorgesetzten und den meisten Kollegen brauche ich derartige Gespräche gar nicht erst führen, damit würde ich dann wohl eindeutig an meinem eigenen Ast sägen.

Fraglich ist für mich nun, welche Handlungsweise für mich und uns alle die Beste ist. Es muss was passieren. Eine Chance, das Wissen weiter zu geben, sehe ich z.B. in meinem Außendienst.

Leider gibt es zu viele mediengeschädigte Menschen, die auf Durchzug schalten, bzw. sich zurücklehnen und mich machen lassen, wenn es ums Handeln geht. In solchen Fällen darf ich mich auf keinen Fall ausnutzen lassen.

Falls Ihr noch einen Tipp habt oder Anregungen, wäre ich Euch sehr dankbar.

Über eine Rückmeldung von Euch würde ich mich allenfalls sehr freuen.
Viele Grüße und tausend Dank für die wertvollen Beiträge!

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Hier nun die Korrespondenz zwischen dem Vollstreckungsbeauftragten und der GEZ:

1. GEZ Vollstr.ers. a[1]

1. GEZ Vollstr.ers. b[1]

2. GEZ Ruecksend. a[1]

2. GEZ Ruecksend. b[1]

3. GEZ Rueckmeld. a[1]

3. GEZ Rueckmeld. b[1]

3. GEZ Rueckmeld. c[1]

Wir bekamen von dem selben Vollstreckungsbeauftragten eine weitere e-mail mit folgendem Inhalt:

Hallo NTA-Team!

Möchte Euch noch ein Schreiben der “GEZ” nachreichen.

Das ist so ein Schreiben von denen die Menschen außerhalb der Rathäuser verständlicherweise nur wenig oder gar nichts mitbekommen.

(Habe leider zu spät bemerkt, dass ich die Schreiben für Euch auf Kopf stehend eingescannt habe.) Ich werd mich bessern! 🙂

Das Schreiben zeigt sehr schön, wie die Verwaltungen verdummt werden (sollen)!

GEZ Info Meldedaten a[1]

GEZ Info Meldedaten b[1]

Bislang hatte ich 43 GEZ-Vollstreckungsersuchen kehrtwendend zurückgeschickt (und ganz wichtig: die betroffenen Bürger über meine Aktion informiert.)

Nur wenn die Bürger darum wissen, haben sie die Gelegenheit entsprechend zu reagieren und sich zur Wehr zu setzen.

Folgendes möchte ich noch ergänzen:

Die Vollstreckungsersuchen aus 2014, in welchen der Gläubiger eben nicht eindeutig erkennbar war (Es stand im Briefkopf: Norddeutscher Rundfunk, ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice), habe ich bislang noch nicht wieder auf dem Tisch. Mal schauen!

Und von den in 2015 erhaltenen Vollstreckungsersuchen der “GEZ” habe ich erst zwei Fälle wieder zurück bekommen. Deren Schreiben habe ich Euch ja zugeschickt.

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Im “öffentlichen Dienst” gibt es auch sehr deutliche Spuren, die auf eine Firma schließen lassen.

Zum einen die von oben durchgedrückte Einführung der “Doppik” (doppischen Haushaltsführung).

Das ist ein Mischmasch-Haushalt aus Kameralistik und kaufmännischer Buchführung, nur dass kein Gewinn gemacht werden darf.

Den Verwaltungsmenschen wird es damit begründet, dass jede Generation für seinen eigenen Aufwand aufkommen soll etc.

Das Land Niedersachsen hat sich jedoch geweigert, diese Doppik umzusetzen.

Inzwischen gibt es auch eine Bezahlung nach Leistungsbewertung, wobei ein Jahresziel festgelegt wird und der “Scheinbeamte” als Vorgesetzter den kleinen Angestellten nach Kriterien wie unter anderem “unternehmerisches Denken” und “Kundenfreundlichkeit” beurteilt.

“Scheinbeamte” sind jedoch von einer Beurteilung ausgeschlossen. Eine Bewertung gibt es auch nur von Oben nach Unten.

Habe meinen (ahnungslosen?) Vorgesetzten mal gefragt, ob wir eine Firma sind, da die Bewertungskriterien sehr merkwürdig formuliert sind.

Er hatte leider keine Erklärung parat, musste auch erstmal nachdenken!!!

Die Behörden werden nach und nach immer deutlicher dem Denken in einer Firma angepasst.

Und eines Tages wird das Zaubertuch weggenommen und siehe da, haben sich alle an die Firma Behörde gewöhnt, ohne dass es dann noch jemand für eine Absonderlichkeit hält.

Wie der Frosch, dem man das Wasser ganz langsam zum Kochen bringt – wenn er es dann merkt und raus will, ist es zu spät!

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Das “Bundesverfassungsgericht” hat mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und nach wie vor Rechtsfähigkeit besitzt. (siehe BRD-Lüge).

Auch ohne Gelben Schein, aber mit den notwendigen Registerauszügen der “Standesämter” kann ich meine Deutsche Staatsangehörigkeit bis vor 1914 nachweisen und mich als Deutscher des Deutschen Reiches sehen, oder nicht?

Ist die Rückgabe des Personalausweises Grundvoraussetzung dafür?
Die Willenserklärung auf “Gelber Schein.de” finde ich als Ausweis meiner Person prima! Ist sie als solche ausreichend?

Wenn das Urteil bzgl. “Deutsches Reich” nichtig ist, weil das Bundesverfassungsgericht keine legitimiertes Gericht ist, wie steht es dann aber mit dem Urteil desselben Gerichtes vom 17.12.1953 bzgl. “Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.”?

Hoffe, dass meine Mails Euch in irgendeiner Form hilfreich sind und Ihr meine Fragen beantworten würdet!
Herzlichen Dank im Voraus!

Euer ***********

Selbstverständlich haben wir diesem Leser (wie all unseren anderen Leserinnen und Lesern auch) eine Antwort zukommen lassen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass sogenannte “gelbe Scheine” absolut gar nichts bringen, außer jenen, die diese Dinger an gutgläubige Menschen verkaufen.

Es gibt hierzulande nämlich niemanden, der hoheitsrechtliche Befugnisse besitzt und einen sogenannten “gelben Schein” rechtsgültig ausstellen könnte.

Zu der Frage Gerichtsurteil vom 17.12.1953 ist folgendes mitzuteilen: Man kann dieses Urteil als Urteil bezeichnen.

Es war allerdings mehr eine Bestätigung, dass der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 von den Siegermächten abgeschafft wurde, da nicht gesetzliche Richter an nicht staatlichen Gerichten nun mal nichts zu urteilen haben.

Es ist äußerst erfreulich, dass die behördliche Bevölkerung langsam aber sicher ihr Tun hinterfragt.

 

Bevölkerung gegen Bevölkerung kann nicht der richtige Weg sein 1Zu hoffen ist, dass das Beispiel des in diesem Artikel erwähnten Behördenbediensteten Schule machen wird und viele weitere Mitglieder der behördlichen Bevölkerung erkennen werden, dass allgemeine Bevölkerung und behördliche Bevölkerung Hand in Hand gegen “die da oben” vorgehen muss, statt sich gegenseitig das Leben schwer zu machen.

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