Am 29. Juli dieses Jahres habe ich per Mail eine Anfrage mit Name und Anschrift an das BVerfG zum Bundeswahlgesetz gestellt. Jetzt, eine Woche vor der Bundestagswahl, habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Wie heißt es so schön? Keine Antwort ist auch eine Antwort!
Ich werde auch keine Antwort erhalten, oder glaubt hier immer noch jemand, dass Wahlen in einer Treuhandverwaltung der Allierten, wie in der BRiD, gültig sind oder irgendwelche Auswirkungen zun Nachteil der Besatzer haben?
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An das Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11 wurde bestätigt, dass das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig sei. Daraus ließe sich ableiten, dass das Bundeswahlgesetz seit Inkrafttreten am 7. Mai 1956 ungültig und nichtig wäre.
Demnach hätten alle gewählten Bundestage und Bundesregierungen nach 1953 keine Legitimation zur Gesetzgebung. Sämtliche Gesetze und Gesetzesänderungen, sowie Beschlüsse, Verordnungen usw. wären somit ebenfalls ungültig?
Laut Art. 31 BVerfG-Gesetz haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts doch Gesetzeskraft!
Als besorgter Staatsbürger stelle ich mir die Frage, ob ich mich eventuell strafbar mache, wenn ich als Wähler an Wahlen teilnehme, obwohl es gar kein gültiges Wahlrecht gibt Mit meiner Stimmabgabe wähle ich immerhin eine politische Partei, die sich dann ja gesetzeswidrig verhält und somit verfassungswidrig handelt.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich dbzgl. aufklären könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Sordon
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