Katalin Karikó und der Turbokrebs nach Impfung

Die ungarische Biochemikerin Katalin Karikó hat im Jahr 2005 ein von ihr entwickeltes Verfahren publiziert, RNA so zu modifizieren, dass sie die Immunantwort von Zellen ausschalten kann. Seit 2013 ist Karikó die Vizepräsidentin von BioNTech/Pfizer. In 2014 hat Karikó zusammen mit BioNTech-Chef Ugur Sahin darüber publiziert, wie mit Hilfe ihres Verfahrens eine ganz neue Art von Medikamenten entwickelt werden könne. Die Firma nutzt die Technologie nun auf Lizenzbasis für die mRNA-Impfstoffe. Ist das gezielte Ausschalten des zellulären Immunsystems verantwortlich für den Turbokrebs, der nach der Corona-Impfung beobachtet wird?

Quelle: 2020news

Das Verfahren zur Unterdrückung einer Immunantwort hat sich die Ungarin Karikó, die bislang kaum öffentlich in Erscheinung getreten ist, zusammen mit zwei weiteren Kollegen patentieren lassen. Ihre Erfindung wurde in Wissenschaftskreisen als derart relevant angesehen, dass man sie bereits als Kandidatin für einen Nobelpreis handelte. Die Technologie birgt aber erhebliche Gefahren.

Normalerweise wird fremde RNA, die einer körpereigenen Abwehrzelle (z.B. in den Lymphknoten) präsentiert wird, von dieser sofort erkannt und abgebaut. Wenn man die fremde RNA jedoch dadurch modifiziert, dass man den RNA-Baustein Uridin durch Pseudouridin oder ähnlich modifizierte Bausteine ersetzt, kann die Abwehrzelle den Eindringling nicht mehr als fremd erkennen und greift ihn daher nicht an. Schlimmer noch, durch einen weiteren Prozess, der im folgenden näher beleuchtet wird, wird die Zelle mit Blick auf wichtige Funktionsmechanismen inaktiviert, so dass sie auch andere Viren, Bakterien, ja sogar Krebszellen, die in jedem lebenden Wesen permanent entstehen, aber durch ein gut funktionierendes Immunsystem in Schach gehalten werden, nicht mehr abtötet.

Genau dieser Austausch des Bausteins Uridine gegen einen künstlichen Baustein – konkret N1-Methylpseudouridin – ist bei der Entwicklung des mRNA-Corona-Impfstoffs Corminaty erfolgt. Zudem ist die Lipidhülle, in die die mRNA bei Corminaty eingekleidet ist, eigens so ausgesucht und hergestellt worden, dass die Partikel nicht an der Injektionsstelle verbleiben, sondern vielmehr zu den dentritischen (d.h. antigen-präsentierenden) Zellen, der „zentralen Schaltstelle“ der Immunanwort, wandern.

Ugur Sahin, der Präsident von BioNTech/Pfizer hat dies gegenüber der Wiener Zeitung explizit geäußert: „Für den Covid-19-Kandidatimpfstoff haben wir Lipid-Nanopartikel gewählt, die eine Wanderung aus den Muskelzellen in Lymphknoten begünstigt. Dendritische (Antigen-präsentierende; Anm.) Zellen präsentieren dann das entstandene S-Protein dem Immunsystem.“

Die Wanderung des Impfstoffes raus aus dem Muskelgewebe hin zu den Lympfknoten, die von vielen Wissenschaftlern als gefährlich angesehen wird, erfolgt also keineswegs lediglich zufällig z.B. je nachdem ob beim Setzen der Spritze ein Blutgefäss getroffen wird, sondern ist plangerecht. Dies ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt.

Was genau geschieht nun aber in einer Abwehrzelle, wenn sie mit einer künstlichen, entsprechend modifizierten RNA konfrontiert wird?

Die modifizierte RNA soll einen Bauplan für fremde Proteine in die Zelle einbringen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss man diejenigen Systeme umgehen, die im menschlichen Organismus dazu da sind, das Eindringen und die Translation, also den Einbau, fremder mRNA zu verhindern. Zum einen gibt es Enzyme (Ribonukleasen), die „normale“, also nicht modifizierte mRNA abbauen. Zum andern gibt es auch intrazelluläre Barrieren gegen fremde mRNA. Wenn Einzelstrang-RNA (ssRNA) über die Zellmembran in Endosomen aufgenommen wird, wird sie von den Toll-like-Rezeptoren 7 und 8, die zum angeborenen Immunsystem gehören, erkannt. Deren normale Abwehrreaktion führt dazu, dass die Proteinsynthese in der Zelle abgeschaltet wird, dass Interferone und Zytokine ausgeschüttet werden und es über die Aktivierung der Transkriptionsfaktoren TNF-alpha und AP-1 zum programmierten Zelltod (Apoptose) kommen kann. Dies kann man umgehen, indem man das System zur in-vitro-Produktion der mRNA so modifiziert, dass statt des physiologischen Nukleosids Uridin das ähnliche (auch natürlich vorkommende) Pseudouridin (Ψ) oder N1-Methylpseudouridin (m1Ψ) oder statt Cytosin das 5-Methyl-Cytosin eingebaut werden. N1-Methyl-Pseudouridin und 5-Methyl-Cytosin kommen natürlicherweise nicht vor. Wenn eine mRNA ein oder zwei dieser abgeänderten Nukleoside enthält, führt das zu einer Änderung der Sekundärstruktur, was auf der einen Seite verhindert, dass sie vom angeborenen Immunsystem erkannt wird, zum anderen aber dennoch eine effektive Translation zu einem Protein erlaubt (beim Pfizer-Impfstoff BNT162b2 sind alle Basen ausgetauscht). Durch die Modifizierung wird also die Entzündungsreaktion deutlich verringert.

Durch die Herabsetzung der Abwehrfähigkeit des zellulären Immunsystems erklärt sich möglicherweise, warum eine häufige Impfnebenwirkung der Ausbruch sogenannter schlummernder Viren z.B. aus der Herpes-Familie ist. Diese verursacht neben Lippenbläschen auch ernstzunehmende Erkrankungen wie Gürtelrose und Hirnhautentzündungen.

Unter Wissenschaftlern wird nun aber auch diskutiert, ob die impfbedingte Lähmung des zellulären Immunsystems nicht sogar das Entstehen von sehr schnell wachsenden Krebstumoren, dem sogenannten Turbokrebs, begünstigt. Das überraschend aggressive Entstehen von Rezidiven und schnell wuchernden Neubildungen ist bereits von Ärzten insbesondere im gynäkologischen Bereich beobachtet worden. Hierzu sind am 4. Dezember 2021 auf der 2. Pathologie-Konferenz in Berlin von Frau Dr. Krüger Beobachtungen geschildert worden.

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Katalin Karikó und der Turbokrebs nach Impfung
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8 Kommentare

  1. Beweise, bitte! Das A und O für Corona-Prozesse
    Carlos A. Gebauer

    „Der Schriftsatz lautet wie folgt:

    1.) Die Klägerin hat bestritten (und bestreitet ausdrücklich weiterhin), dass es eine „Indexperson“ gegeben habe, die mit dem SARS-CoV-2-Krankheitserreger tatsächlich infiziert gewesen wäre oder von der (nach dem der Beklagten zu diesem Zeitpunkt pflichtgemäß als relevant erkennbaren Stand der Wissenschaft) eine solche Infektion hat angenommen werden dürfen und von der daher mindestens dem konkretisierbaren Anschein nach objektivierbar eine Gefahr ausgegangen wäre, sie anzustecken.

    2.) Dass die Beklagte behauptet, eine derartig „infizierte“ Person habe sich in relevanter Nähe zu der Klägerin befunden, wird von ihr ersichtlich damit unterlegt, dass jene anonyme Indexperson einen „positiven PCR-Test“ aufgewiesen und (nicht näher spezifizierte) „typische Symptome“ gezeigt habe. Die Klägerin hat – prozessual fraglos zulässig – diesen Tatsachenvortrag der Beklagten bestritten. In Streit steht, ob eine Indexperson tatsächlich oder einem sachgerecht konkretisierten Anschein nach mit dem Corona-Virus infiziert war. In Streit steht, ob ein entsprechend tauglicher PCR-Test ordnungsgerecht durchgeführt wurde. In Streit steht, ob ein PCR-Test an dieser Indexperson zu einem positiven Ergebnis geführt habe.

    Gab es einen ordnungsgemäß durchgeführten PCR-Test bei dieser Indexperson nicht, kann er schon im Ansatz keine entsprechende Infektion nachgewiesen (nicht einmal indiziert) haben. Sämtliche Behauptungen der Beklagten hierzu sind klägerseits bestritten und bleiben es.

    3.) Die Klägerin hat des Weiteren im vorliegenden Verfahren umfänglich und detailliert ausgeführt, aus welchen konkret substantiierten Gründen der genannte „PCR-Test“ – entgegen augenscheinlich vielerorts dauerhaft wiederholter, gleichwohl aber faktisch unrichtiger Behauptung – nicht geeignet war und ist, die Infektion einer getesteten Person im Sinne des § 2 Nr. 2 IfSG mit dem SARS-CoV-2 nachzuweisen. Die Klägerin hält an ihrem diesbezüglichen prozessualen Vortrag ausdrücklich fest. Ihr ist bewusst, dass dieser Vortrag für „Nicht-Fachleute“ auch bis heute noch immer überraschend, wenig wahrscheinlich und vielleicht sogar verstörend klingt. Angesichts einer noch immer schier überwältigenden Vielzahl medialer Berichterstattungen darüber, dass der PCR-Test geeignet (angeblich sogar besonders hervorgehoben qualifiziert) sei, eine „Corona-Infektion“ nachzuweisen, ist – wie wiederholt diesseits dargelegt – das exakte Gegenteil richtig. Für diese klägerische Behauptung ist diesseits Sachverständigenbeweis anerboten worden. An diesem Beweisantritt hält die Klägerin ausdrücklich fest.

    4.) Die Klägerin hat dem Gericht bereits die weltweit wohl derzeit „offiziellsten“ Balkendiagramm-Statistiken der WHO vorgelegt, aus denen sich der primär eigenwillige Eindruck ergibt, das Influenza-Virus wäre im Frühjahr 2020 plötzlich aus seiner weltweiten Existenz getreten. Dieser nicht nur kontraintuitive, sondern auch tatsächlich unrichtige Eindruck ergibt sich simpel aus der Tatsache, dass durch die seit Januar 2020 einsetzende weltweite Verwendung des „Corman-Drosten-PCR-Testes“ zur Suche nach einem Corona-Virus sachlich unrichtig auch Influenza-Viren in entsprechender Testung als SARS-CoV-2-Viren dargestellt wurden (sic!). Dieser Umstand ist im Termin zur mündlichen Verhandlung von dem Gericht dankenswerterweise auch nochmals ausdrücklich protokolliert worden. Beweis für die Richtigkeit dieses Umstandes durch Sachverständigengutachten ist angetreten. Die Klägerin hält an diesem Beweisanerbieten ausdrücklich fest.

    5.) Das Gesundheitsamt der Beklagten hat – mit den dort angestellten Experten der eigenen Fachbehörde – auch zu dem hier in Rede stehenden Zeitpunkt im Herbst 2020 bereits schuldhaft (mindestens sorgfaltswidrig und also fahrlässig) gehandelt, als es die bloße Meldung eines „positiven PCR-Testes“ bei der anonymen Indexperson in eine nachgewiesene Corona-Infektion der betreffenden Person umdeutete bzw. eine solche Infektion (und Infektiosität) ungeprüft unterstellte.

    Allen Fachleuten – jedenfalls aber den Bediensteten eines Gesundheitsamtes, das Eingriffe in grundgesetzlich garantierte Menschenrechte verfügte – hat schon sehr früh im Jahre 2020 bekannt und bewusst sein können (und folgerichtig auch müssen),

    DASS DER UMFÄNGLICH ZUM EINSATZ GEBRACHTE PCR-TEST NACH DEM TEST-PROTOKOLL VON CORMAN-DROSTEN AUS DEM JANUAR 2020 FÜR DEN NACHWEIS EINER TATSÄCHLICHEN INFEKTION MIT DEM SARS-CoV-2 NICHT GEEIGNET WAR.

    Im Einzelnen:

    Urheber des Test-Protokolles für den dahingehenden PCR-Test ist der weithin bekannte Virologe Prof. Dr. Christian Drosten. Sein „Protokoll“ (d.h. eine Art „Gebrauchsanweisung“ zur Testdurchführung) erschien am 23. Januar 2020 in der Zeitschrift Eurosurveillance (dem Publikationsorgan der für Infektionskrankheiten in Europa zuständigen Behörde European Centre for Disease Prevention and Control, kurz: ECDC). Schon kurz nach der Veröffentlichung dieses Protokolls war in einschlägigen Fachpublikationen wiederholt darauf hingewiesen worden, dass die Beschreibung dieses Protokolles durch Christian Drosten erhebliche methodische Fehler enthält. Der Name „Corman-Drosten-Test“ weist darauf hin, dass er von Victor Corman und Christian Drosten gemeinschaftlich entwickelt und publiziert wurde. Victor Corman ist Leiter der Arbeitsgruppe Virusdiagnostik im Virologischen Institut der Berliner Charité. Direktor dieses Institutes ist Christian Drosten. Christian Drosten ist darüber hinaus Institutsdirektor der Firma Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH, und Victor Corman ist der Leiter der dortigen Speziellen Virusdiagnostik. Der erstgenannte Autor eines Artikels in Eurosurveillance ist üblicherweise derjenige, der die meisten Arbeiten durchgeführt hat. Der letztgenannte – Christian Drosten – ist Verantwortlicher für den Artikel und Kontaktperson zur inhaltlichen Erörterung. Weiterer Mitautor des Corman-Drosten-Protokolls ist der diesseits als sachverständiger Zeuge benannte Dr. Olfert Landt, der mit seiner Berliner Firma TIB Molbiol GmbH gemeinsam mit Christian Drosten seit rund zwei Jahrzehnten PCR-Tests zur Detektierung verschiedenster Viren entwickelt.“

    ganzer Artikel: https://www.achgut.com/artikel/beweise_bitte_das_a_und__fuer_corona_prozesse

    ▶️ http://www.kulturstudio.tv

  2. „Herabsetzung der Abwehrfähigkeit des zellulären Immunsystems, oder weiter, die impfbedingte Lähmung des zellulären Immunsystems“

    Muß man da ein Wissenschaftler sein, um das zu verstehen? Fakt ist doch dann, dass das zelluläre Immunsystem an seiner natürlichen Arbeit gehindert wird. Wenn eine Impfung einen Teil des Immunsystems lähmt, anstatt es zu stimulieren, um etwas abzuwehren, ist das doch kontraproduktiv. Oder verstehe ich da was falsch? Ist es denn nötig, gegen einen Grippevirus/Coronavirus das zelluläre Immunsystem außer Gefecht zu setzen? Was tun diese Verrückten den Menschen an? Bedenklich finde ich in diesem Zusammenhang auch, dass BioNTech schon jahrelang an Krebsmedikamenten forscht. Wie praktisch. Mir fehlen da nur noch die Worte.

  3. Ach, Zulu…..besser mit lieben Tieren spielen………….Ist die Immunabwehr beschädigt, kann allerhand im Körper wachsen…..Gibt Individuen mit eigenartigen Veränderungen. Dürften die aber angeboren sein………Nice Games. Do not forget nice animals. They like kisses from you. They give you kisses too and are glad…………New Komm.

    • Yeah, lovin´ them nice animals. Always did. Vor allem beim Tauchen.
      Alles schön still, schwerelos…kommen neugierige Delphine oder Schweinswale vorbei und machen Blubberblasen, schwimmen auf dem Rücken. Kann man gar nicht in Worte fassen,
      muß man auch gar nicht…denkt dabei sowieso an nix. Man ist zu Gast in deren Welt.
      Diese Wesen sind empathischer als manch fieser Charakter an der Oberfläche.

      • To Z……..Nett, daß du so denkst……..Blubberblasen…..I have to laugh….to nice…….Gibt zu viele fiese Personen. Mir tut jemand sehr leid, daß er sich mit diesen auseinandersetzen muß. But a normal person cannot help…….Da ich nicht wirklich mit einer Änderung mancher Menschen rechne. ist die einzige Lösung davongehen, um sich nicht selbst zu zerstören.Gentechnische Änderungen wären für manche wahrscheinlich nicht hilfreich….zu tief nicht nett. ..U-Wasserwelt, überhaupt die Tierwelt ist das Restl einer wunderbaren Erde. Wurde das alles ruiniert, wie man jetzt bis auf Ausnahmen die Wesen der Erde ruinieren will..Muß man WP bewundern, obwohl er weiß, daß solche Versuche nur ihm selbst schaden, tut er sich das an…. Würde sagen, took your things in schöne Gebiete der Erde. Helfen geht nicht. Alles zu böse……..Have you animals? Look at them and you feel better.These like you… For ever.

        • Naja, man kann schon etwas verändern. Sicher nicht die Welt oder alle Menschen,
          doch in seinem Umfeld. Kostet natürlich Kraft und Anstrengung, etwas Phantasie.
          Aber in der Regel kein Geld. Auf jeden Fall bricht einem kein Zacken aus der Krone,
          sondern man fühlt sich einfach besser, naturverbundener. Als Teil des Ganzen.

          Ja, wir hatten immer Tiere, alles mögliche. Denke, dadurch lernt man bereits als Kind sehr gut Verantwortung für andere zu übernehmen. Einfühlsam zu sein und Verständnis für andere Lebewesen. Richtig wie Du sagst, wenn es denen schlecht geht, geht es uns auch schlecht. Folglich: Nicht erstrebenswert fies zu sein.

  4. Ach, Zulu…..besser mit lieben Tieren spielen………….Ist die Immunabwehr beschädigt, kann allerhand im Körper wachsen…..Gibt Individuen mit eigenartigen Veränderungen. Dürften die aber angeboren sein………Nice Games. Do not forget nice animals. They like kisses from you. They give you kisses too and are glad.

  5. Coole Anleitung! Sowas misch i mir auch. Dann wachsen überall Brüste und kann den ganzen Tag dran rumspielen. Vielleicht noch ne Penis-Nase…muß man die Hose nimmer runterziehen. Gottogottogott…Frankenstein lässt grüßen.

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