Obwohl die Schweiz das Sanktionspaket, von dem der Ex-Geheimdienstler Jacques Baud betroffen ist, nicht übernommen hat, kappt ihm die UBS die Karten – und schweigt. Der Fall wirft Fragen zur Macht der Banken auf.
Quelle: transition-news
Die UBS greift durch – und zwar härter, als es der Bundesrat je beschlossen hat. Ohne Vorwarnung sperrte sie sämtliche Bank- und Kreditkarten des ehemaligen Geheimdienstlers Jacques Baud. Das berichtet das Westschweizer Portal L’Impertinent (Bezahlschranke). Baud zeigt sich empört: Die Schweiz habe die gegen ihn verhängten Sanktionen ausdrücklich nicht übernommen. Dennoch steht er nun faktisch ohne Zugriff auf seine Konten da.
Der Auslöser liegt in Brüssel. Im Dezember setzte die Europäische Union Baud auf eine Schwarze Liste (siehe hier, weitere Links im Beitrag). Der Vorwurf: Er verbreite gefährliche Falschinformationen und trete als Sprachrohr prorussischer Propaganda auf.
Doch was auf EU-Ebene gilt, gilt nicht automatisch in der Schweiz. Genau das bestätigte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegenüber Transion News: Die Schweiz übernahm 2022 zwar die EU-Sanktionen zum Ukrainekrieg, nicht jedoch das separate EU-Sanktionsregime zu angeblichen russischen hybriden Bedrohungen von 2024, von dem Baud betroffen ist.
Allerdings – und hier beginnt der heikle Teil – stehe es Banken frei, «aus Risiko- und Reputationsgründen» über die Vorgaben des Bundes hinauszugehen und internationale Sanktionen freiwillig umzusetzen, wie das Seco gegenüber L’Impertinent mitteilte. Mit anderen Worten: Die UBS macht ihre eigene Außenpolitik. Die Sperrung trifft Baud empfindlich. Nicht nur Karten, auch Konten scheinen blockiert. Seine Rente, die jeweils um den 6. des Monats eingeht, blieb aus. Eine Nachfrage des Portals bei der Bank blieb unbeantwortet. Die knappe Stellungnahme: «Kein Kommentar.»
Brisant ist auch ein Telefonat vom 13. Februar. Eine UBS-Mitarbeiterin habe Baud gefragt, ob gegen ihn Sanktionen bestünden – sie habe davon in der Zeitung gelesen. Baud verwies auf die offizielle Linie des Bundes und empfahl, beim Seco nachzufragen.
Die Affäre wirft ein Schlaglicht auf eine Bank, die ihre Risikopolitik flexibel auslegt. L’Impertinent erinnert an den Fall Epstein. Nachdem die US-Großbank J.P. Morgan 2014 dessen Konten geschlossen hatte, stellte die UBS ihm dennoch eine Kreditkarte aus – trotz Vorstrafe wegen sexueller Ausbeutung Minderjähriger. Erst Monate später zog sie die Reißleine. Epsteins Vertraute Ghislaine Maxwell führte gar bis mindestens 2019 mehrere Konten bei der Bank.
Damals also Zurückhaltung – heute Härte. Die Diskrepanz ist offensichtlich. Während ein verurteilter Sexualstraftäter zeitweise als Kunde akzeptiert wurde, reicht im Fall Baud offenbar bereits der politische Makel einer EU-Liste, die in der Schweiz gar nicht gilt.
Rechtlich mag die Bank im grünen Bereich agieren. Politisch und moralisch hinterlässt sie einen schalen Nachgeschmack. Wenn Finanzinstitute eigenmächtig Sanktionen durchsetzen, die der Staat bewusst nicht übernimmt, verschiebt sich Macht – weg von demokratisch legitimierten Behörden, hin zu privaten Konzernen. Und die Kunden? Sie erfahren davon im Zweifel erst, wenn ihre Karte an der Kasse nicht mehr funktioniert.
Wie kann man sich dagegen wappnen? Die Schweizer Banken sind in ganz unterschiedlichem Ausmaß mit anderen Finanzplätzen verflochten. Große, weltweit tätige Institute mit einer starken Onshore-Präsenz in anderen wichtigen Jurisdiktionen wie der EU oder den USA sind stärker von internationalen Sanktionsmechanismen betroffen als lokale Institute. Um keine Scherereien zu bekommen, tendieren diese Institute dann dazu, Sanktionen auch im Heimmarkt zu implementieren, auch wenn die Schweiz das von ihnen gar nicht verlangt. Der Fall Jacques Baud ist ein gutes Beispiel dafür, es gäbe aber noch andere. Mutatis mutandis gilt das auch für Schweiz-Ableger anderer international tätiger Banken.
Wer fürchtet, ins Visier von Sanktionen der EU oder der USA zu geraten, tut also gut daran
- in der Schweiz mehrere Bankbeziehungen zu unterhalten. Mindestens zwei, besser aber drei und
- mindestens zwei Bankbeziehungen zu unterhalten bei kleinen und mittleren Schweizer Banken, die keine Onshore-Präsenz im EU-Raum oder in den USA haben.
- Einen gewissen Schutz bietet auch eine Kundenbeziehung mit der Postfinance. Die zur Grundversorgung gehörenden Zahlungsverkehrsdienstleistungen muss die Post allen natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz anbieten.
Das Postgesetz, das dies festlegt, bietet also einen gewissen Schutz, wenn auch nicht vollständigen Schutz gegen ausländische Sanktionen, die die Schweiz nicht mitvollzieht, wie diejenigen gegen Jacques Baud oder Nathalie Yamb.
Quelle:
L’Impertinent: Jacques Baud: ses comptes suisses bloqués sans avertissement – 23. Februar 2026
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