von Thomas Oysmüller (tkp)
Ein Gericht hat das deutsche Kanzleramt dazu gezwungen, Informationen zu 300 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung des Kanzlers offenzulegen.
Wer den Kanzler beleidigt, dem droht in Deutschland schnell ein Ermittlungsverfahren. Aktuell laufen rund 300 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigungen gegen Friedrich Merz. Details dazu wollte das Kanzleramt jedoch geheim halten. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden: Die Behörde muss die zuständigen Staatsanwaltschaften und die Aktenzeichen offenlegen.
Das Urteil folgt einer Klage des „Tagesspiegel“. Hintergrund ist der umstrittene § 188 StGB. Dieser soll Politiker besonders vor Beleidigung schützen. Wer nach diesem Paragrafen belangt wird, kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. 2021 wurde das Gesetz erweitert. Schon lange wird es als zu schwammig kritisiert, da es zu stark in die Meinungsfreiheit eingreift.
Laut Berichten erhält das Kanzleramt monatlich 20 bis 30 Hinweise auf mögliche Beleidigungen. Diese werden über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Die Fälle reichen von scharfer Online-Kritik bis hin zu plumpen Beschimpfungen oder satirischen Beleidigungen. Schnell kann die Polizei vor der Tür stehen. Einzelne Fälle sind bekannt – auch gegen Robert Habeck wegen der Bezeichnung „Schwachkopf“.
Bei Merz sorgte der Fall eines Rentners aus Heilbronn für Aufsehen, der Merz auf Facebook als „Pinocchio“ mit langer Nase dargestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren nach § 188 ein, stellte es später jedoch wieder ein. Ein Beispiel dafür, wie dehnbar der Beleidigungsbegriff ausgelegt werden kann.
Doch es geht hier um mehr als nur einzelne Fälle – um ein ganzes „Klima“, das in Deutschland entsteht: NGOs und staatliche Meldeportale ermutigen Bürger, vermeintliche Beleidigungen zu melden – teilweise sogar anonym. Kritiker sprechen von einem „Chilling Effect“: Allein die Möglichkeit einer Anzeige, einer Vorladung oder gar einer Hausdurchsuchung führe zu Selbstzensur in sozialen Medien und bei Demonstrationen. Wie demokratisch ist eine solche Demokratie noch?
Das Gerichtsurteil ändert nichts am Bestand der Verfahren, ermöglicht aber erstmals eine öffentliche Debatte über deren Umfang und Verhältnismäßigkeit. Journalisten und Bürger können nun genauer nachvollziehen, wie das Kanzleramt mit Kritik umgeht. Ob der Beleidigungsparagraf deshalb geändert wird, ist allerdings eher unwahrscheinlich.
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