Ist Deutschland souverän? – Die immer wieder neu gestellte Frage

Von Peter Helmes (conservo)

Wie steht es wirklich um unsere Souveränität?

In meiner mehr als 50-jährigen publizistischen Tätigkeit dürfte wohl kaum ein Monat vergangen sein, in dem mir nicht die Frage – in verschiedenen Textvarianten – nach der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland begegnet ist. Meist geht es den Fragestellern um das (vermeintliche?) Besatzungsstatut unserer Republik, um angebliche „Geheime Verträge“ mit den USA bzw. den Siegermächten und um „(zwangsweise) Unterschriften unter einen Vertrag, die jeder Bundeskanzler leisten müsse und in dem eine Unterwerfung unter die Siegermächte festgeschrieben“ sei.

Mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ hat die Bundesrepublik Deutschland 1990 zwar offiziell die volle Souveränität erlangt. Auch die Rechtswissenschaftliche Literatur geht von der weitgehenden Erledigung allen Besatzungsrechts aus. Aber wie steht es nun wirklich um die Souveränität Deutschlands? Und wie ist die Aussage von Wolfgang Schäuble, Deutschland ist „seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen“, zu verstehen?

Das Thema wirft viele Fragen auf. Zu keinem Thema wurde so viel Unsinn – von allen Seiten – veröffentlicht wie zu diesem. Die Spekulationen schießen ins Kraut, der Laie ist überfordert. Auch ich als Nicht-Jurist könnte die damit verbundenen Fragen nicht fach- und sachgerecht beantworten. Ich bin also auf fachkundige Hilfe angewiesen.

Rechtzeitig vor dem diesjährigen „Tag der Deutschen Einheit“ erschien nun ein Buch, das diese Fragen beantwortet. Geschrieben von einer Volljuristin und mit vielen Dokumenten unterlegt, wird die gesamte schwer überschaubare Materie des Besatzungsrechts analysiert und bewertet. Gerade deshalb ist es auch für den juristischen Laien wertvoll.

Das Buch liest sich gut und ist auch deshalb ein Gewinn, weil die Autorin in klarem, gut verständlichem Deutsch schreibt – unter Vermeidung von Fremdwörtern und der meist „Amtsdeutsch-beladenen Juristensprache“, die die Lektüre Rechts-bezogener Bücher und Artikel meist so schwierig macht.

Das Buch geht der kaum überschaubaren Materie des Besatzungsrechts nach und beantwortet Fragen zur staats- und völkerrechtlichen Lage Deutschlands. Die Kernfrage erschließt sich jedermann:

  • Ist Deutschland souverän?
  • Gilt das Besatzungsrecht immer noch – und wenn ja, welches?

Daraus ergeben sich weitere Fragen, z.B.:

• Ist die BRD ein Staat?

• Ist die BRD eine Firma oder eine GmbH?

• Ist die BRD eine GmbH, weil sie im UPIK-Datensatz eingetragen ist?

• Ist die BRD eine GmbH, weil es im Handelsregister des AG Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eine BRD-GmbH gibt?

• Hat die Vereinigung der BRD mit der DDR nicht stattgefunden, und ist die BRD im Jahre 1990 erloschen?

• Haben deutsche Grundeigentümer im Jahre 2016 ihr Eigentum an ihren Grundstücken verloren?

• Gibt es das Deutsche Reich, und wo befindet es sich?

• Ist die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 unsere Verfassung?

• Ist die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 unsere Verfassung?

• Ist die Verfassung der DDR unsere Verfassung?

• Ist das Grundgesetz die Verfassung der BRD?

• Gilt in der BRD auch heute noch Besatzungsrecht?

• Gilt gemäß Art. 139 GG weiterhin das Besatzungsrecht?

• Befinden sich die NATO-Truppen aufgrund des Besatzungsrechtes in der BRD?

• Gibt es einen Friedensvertrag, der den Zweiten Weltkrieg beendet?

• Befindet sich die BRD daher noch im Krieg mit den genannten Staaten?

• Ist die BRD ein Feindstaat gemäß der Charta der Vereinten Nationen?

Wie „heiß“ das Thema ist, ersieht man im Übrigen auch aus der Vorbemerkung des Verlages, die damit einen Einblick in die verschärften Zensurmaßnahmen dieser Republik freigibt:

„Dieses Buch ist vor Drucklegung dahingegen geprüft worden, dass weder Inhalt noch Aufmachung irgendwelche BRD-Strafgesetze verletzen oder sozialethische Verwirrung unter Jugendlichen auslösen.“

Daß dieses Buch in einem Verlag erscheint, der nicht gerade zur Speerspitze der derzeit herrschenden „political correctness“ zählt, läßt auf eine Lektüre hoffen, die unvoreingenommen und frei ist von „vorgeschriebenen“ Meinungen.

Diese Erwartung wird voll erfüllt.

Geschrieben am Tag der Deutschen Einheit, 3. Oktober 2020, Peter Helmes

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VAWS-Pressebüro, „Das aktuelle »Besatzungsrecht« in Deutschland und die Souveränitätsfrage“, ISBN 978-3-927773-76-9. Preis: 24,80 €.  (https://www.klosterhaus-versand.de/vaws-pressebuero-das-aktuelle-besatzungsrecht-in-deutschland-und-die-souveraenitaetsfrage.html)

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Ist Deutschland souverän? – Die immer wieder neu gestellte Frage
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11 Kommentare

  1. Die Grundfrage nach der "Souveränität" des westdeutschen [Fremd-]Verwaltungsgebietes beantwortet bereits Art.120 des sog."Grundgesetzes für die [und nicht etwa "der"] Bundesrepublik Deutschland".

    Diese Bestimmung wurde -ungeachtet zahlloser anderer Problemkreise- bezeichnenderweise mit dem sog."2+4 Vertrag" (dieser mit diversen Zusatzprotokollen, die z.T. über den Generalvertrag [sog.Deutschlandvertrag] und den mit diesem als Annexregelung oktroierten, sog. Überleitungsvertrag ["Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen"] bestimmte SHAEF-Bestimmungen fort gelten lassen)  1990 nicht aufgehoben.

    Die sich hieran anschließende, zwingende Frage – kann ein besetztes Land souverän sein ?- gibt bereits die Antwort.

    Es sei an das Zitat Obamas anläßlich seines Besuches auf der Ramstein-Airbase erinnert:"Deutschland ist ein besetztes Land und das wird es auch bleiben."

    Eine Ansage, die neben den Diätenrittern und Polit-Kastraten der "politischen Parteien" – eine adverse Selektion ohne Präzedenz in diesem Land- dessen zweites Hauptübel, das von einer servilen Subalternmentalität geprägte Beamtenmilieu, geradezu manisch verinnerlicht hat.

    Ich denke, man sollte das Buch, das Helmes hier vorstellt, nicht vorschnell aburteilen – es dürfe lesenswert sein.

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    Art.120

    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

    (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

  2. Die nichtstaatliche BRD-Verwaltung, alles lupenreine Demokraten. Erbringt jemand den Beweis der BRD-Nichtstaatlichkeit, geraten die Organe dieser Verwaltung in Rage und kontern mit politischer Verfolgung. Offensichtlich wissen die Behördenteile von der Nichtstaatlichkeit, aber es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen (dürfen). Was soll das für eine Regierung sein? Der Wähler befähigt Menschen aus seiner Mitte ihn politisch zu vertreten und muß entsetzt zur Kenntnis nehmen, daß er nach der Wahl beim Regieren nur stört und lästig ist. Und genau das passiert hier seit Jahrzehnten.

  3. Solange sich Politiker fremdbestimmen lassen (Atlantikbrücke, NGOs, usw.) ist es egal was in Verträgen oder auf einem Papier steht. Gleiches gilt umgekehrt! 

  4. „Dieses Buch ist vor Drucklegung dahingegen geprüft worden, dass weder Inhalt noch Aufmachung irgendwelche BRD-Strafgesetze verletzen oder sozialethische Verwirrung unter Jugendlichen auslösen.“

    Na dann! …

    • BRD-Strafgesetze cryingdevil
      Seit wann haben Firmen Strafgesetze?

      Ich habe übrigens mal wieder Angebote für eine strafrechtliche Verfolgung erhalten und unter Ablehnung des großzügigen Angebots an die jeweiligen Firmen aus dem Firmenverbund zurückgesandt…

      An Verfahren vor Scheingerichten, Vereinsgerichten, Firmengerichten, Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Schiedsgerichten, usw… beteilige ich mich aus Prinzip nicht.

      Da die Geburtsurkunde für die Treuhand (Person) mit dem Einsturz des Kölnerstadtarchivs 2002 oder 2003 verloren gegangen ist, bezweifele ich, dass Sie überhaupt nachweisen können, dass es eine Treuhand auf den entsprechenden Namen gibt.

      Übrigens beantrage ich meine Grundsicherung aufstockend zur Rente immer als Mensch. Alles wo Person steht, wird durchgestrichen und durch Mensch ersetzt. Und untendrunter steht auch immer, dass ich ausschließlich lebendiger und unverschollener Mensch bin und nicht eine PERSON in Großbuchstaben.

      Und da mögen 100.000 Bücher erscheinen, die die Situation in der BRD schönfärben sollen…

      Wurde der 2 plus 4 Vertrag von Genscher wirksam mit seiner Unterschrift unterzeichnet oder stand da nur eine Paraphe ohne rechtskraft?

      Und wenn da die Unterschrift fehlte, war das dann nur eine weitere Kriegslist der Alliierten Besatzer?

      Übrigens ist es unmöglich, dass eine von der Alliierten eingesetzte Besatzungsverwaltung für das besetzte Land irgendwelche völkerrechtswirksamen Verträge zeichnet und dort auf Souveränität verzichtet… Das ist ein reines Insichgeschäft ohne Aussenwirksamkeit.

      Und als letztes: Von Anfang (ab 1954) gab es eine Bundestagswahl mit 1. und 2. Stimme, die ganz klar dem Wortlaut des Gundgesetzes – gleiche und unmittelbare Wahl – widerspricht. Alle Wahlen zum Bundestag waren schwebend unwirksam (bzw. nichtig). Die entsprechenden Vertreter konnten wirksam auch kein Verfassungsgericht einsetzen oder eine Verwaltung bestimmen. Da kann auch kein Verfassungsgericht später sagen, dass der Wortlaut nicht gilt…

      Insofern ist es auch kein Wunder, dass wir lauter in Delaware registriete Firmen haben. Eine davon Bundestag mit dem jeweiligen Präsidenten als Geschäftsführer.

      Ich glaube nicht, dass diese Fakten in dem Buch berücksichtig wurden… Das dient nur dazu, die Angelegenheiten zu vernebeln für diejenigen, die anfangen sich damit zu beschäftigen und der BRD doch noch eine Geltung zuzugestehen….

        • Ich konnte nicht widerstehen, als ich den Beitrag mit den Urvölkern gelesen habe, die ihre Anführer opfern und habe eine kleine Email an die Landrätin geschickt, von der mir die Mitarbeiter im Landratsamt glaubhaft mitgeteilt haben, dass sie eine 150% Maskenpflichterin ist.

          Meine Paradoxe Intervention (als Methode der Sozialarbeit) bei einer studierten Sozialpädagogin, die die Methode eigentlich erkennen müsste, wurde im ersten Schritt als Bedrohung gedeutet.

          Dazu hatte ich noch einen kleinen Diskurs mit dem Bürgermeister, der sich beleidigt gefühlt hat.

          Beides eigentlich Pillepalle. Aber die haben halt auf der untersten Ebene eine Mordsangst, dass sich der Pöbel eines Tages erhebt und sie für all die Lügen gerade stehen müssen.

          Beim Bürgermeister (SPD) habe ich mich übrigens sofort entschuldigt, für den Fall, dass ich Begriffe wie Covidioten, Pack, Verschwörungstheoretiker, Aluhutträger oder ähnliches benutzt haben sollte, denn auf das Niveau will ich mich keinesfalls herabbewegen.

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