ESM-Bank-Vertrag
nicht ohne
Volksabstimmung
Keine Betriebsgenehmigung
für die unkontrollierbare ESM-Superbank!
Die unmittelbar drohende Genehmigung des ESM-Bank-Vertrages durch den Bundestag wird
(1) Deutschlands Finanzhoheit endgültig und unwiderruflich aushebeln und beenden
(2) das bestehende Gesetz: „Kein Land haftet für ein anderes“ ins Gegenteil verkehren
(3) den deutschen Staat und die Masse seiner Bürger finanziell ruinieren
(4) Deutschland als freien Nationalstaat eliminieren und in einer Fiskalunion auflösen
(5) der unkontrollierbaren Gewalt der ESM-Mega-Bank und ihrer Gouverneure ausliefern
(6) Deutschland und seine Bürger über die Fiskalunion und die ESM-Bank in die Hände der
internationalen Finanz- und Machtoligarchie treiben und zur Plünderung freigeben.
Genaue Nachweise für diese Feststellungen finden Sie unter www.esm-vertrag.com. Die deutschen Bürger haften vertragsgemäß (wenn die anderen Euroländer ausfallen) in voller Höhe für das gesamte Haftungskapital des ESM von (derzeit zumindest) € 700 Milliarden (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2). Die Haftung ist nicht auf 27 % beschränkt! Der ESM-Haftungsverbund entspricht Eurobonds. Der Haftungsfall würde Deutschland und seine Bürger finanziell in die Steinzeit zurückwerfen.
Deshalb stellen wir fest
• Kein Abgeordneten-/Parteien-Mandat umfasst Vollmacht zu Beschlüssen dieser Größenordnung.
• Die Zustimmung zum ESM wäre Mandatsüberschreitung und Vertrauensmissbrauch.
• Die Genehmigung des ESM-Vertrages wäre deshalb Null und Nichtig.
und wir fordern:
• Die originären Verfasser des ESM-Vertrages müssen benannt werden.
• Kein gewissenhafter Abgeordneter darf dem ESM zustimmen.
• Volksabstimmung über den ESM-Vertrag und weitere Rettungsschirme