Das Urteil ist gefallen
von Presseteam MWGFD
Das Urteil ist gefallen. Die Kinnlade der Staatsanwaltschaft ebenfalls. Entgegen dessen innigen Wunsches, den Passauer Arzt Dr. Weikl hinter Gittern zu sehen, fiel das Strafmaß deutlich milder aus. Statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug und eines dreijährigen Berufsverbots, verkündete der Richter unmittelbar nach Beginn der Verhandlung das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der große blinde Fleck aber bleibt. Nämlich, dass Dr. Ronald Weikl nie auf der Anklagebank hätte sitzen dürfen!
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Ein Kommentar von Carsten Leimert
Sehr geehrte Damen und Herren,
Weitere Gründe, warum die Verurteilung von Herrn Dr. Ronald Weikl falsch war:
1. Es war darauf gestützt, dass Herr Dr. Weikl 24 Schulkinder nicht persönlich untersucht habe. § 278 StGB spricht aber von der Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, d.h. das Gesundheitszeugnis (Ergebnis) muss falsch sein und nicht die Art der ärztlichen Untersuchung, sprich der Weg zu einem richtigen oder falschen Ergebnis. Selbst wenn ein Arzt eine falsche Untersuchungsmethode anwenden würde, dann aber zum richtigen Ergebnis bezüglich des Gesundheitszustandes gelangen würde und diesen richtigen Gesundheitszustand attestieren würde, läge kein falsches Gesundheitszeugnis vor. Abgesehen davon, dass eine ärztliche Untersuchung natürlich auch im Wege der Fremdanamnese erfolgen kann.
2. § 278 StGB muss verfassungskonform im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit beschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass mit der Ausstellung eines falschen Gesundheitszeugnisses die vorsätzlich falsche Subsumtion unter eine vertretbare medizinische Ansicht gemeint ist und nicht die Subsumtion unter die „falsche“ Ansicht. Da es die wissenschaftlich vertretbare (und begründete) Ansicht gibt, dass das Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist, durfte man auch zu solchen Attesten gelangen.
Falls § 278 StGB die Subsumtion unter die „falsche“ wissenschaftliche Ansicht verbieten würde, d.h. letztendlich das Vertreten der falschen medizinischen Ansicht bestrafen würde, dann würde er Gesinnungsstrafrecht darstellen ähnlich wie § 130 StGB und wäre auch analog den zu § 130 StGB vorgetragenen Gründen verfassungswidrig (vgl. hierzu meine Gründe für die Verfassungswidrigkeit des § 130 StGB unter dem Artikel „Scharfes Schwert“ von Ulrich Heyden vom 7.11.2022 auf Apolut sowie auf freiemeinung.de und auf Bernward.info).
3. Die Bestrafung gemäß § 278 StGB basiert letztendlich auf der verfassungswidrigen Maskenpflicht. Denn ohne die Maskenpflicht wären die Atteste nicht erforderlich gewesen und es wäre auch zu keiner Verurteilung gekommen. M.a.W. wurde Herrn Dr. Weikl ja vorgeworfen, dass er angeblich falsche Atteste ausgestellt habe, die zu einer angeblich unrechtmäßigen Befreiung von der Maskenpflicht geführt hätten. Grund für die Bestrafung ist daher letztendlich auch ein Verstoß gegen die Maskenpflicht bzw. ein vermeintlicher Betrug hinsichtlich der Maskenpflicht (genauso wie § 278 StGB letztendlich davor schützen will, dass mittels falscher Atteste kein Betrug hinsichtlich der Frührente geschieht).
Da die Maskenpflicht rechtswidrig ist und damit der Grund für die Bestrafung nach § 278 StGB falsch nicht legitim ist, muss daher auch die auf diesen Grund gestützte Verurteilung nach § 278 StGB rechtswidrig sein.
Die Maskentragungspflicht ist u.a. deswegen verfassungswidrig, weil es das Coronavirus nicht geben kann, wie ich anhand des artifiziellen Musters seines (angeblichen) Erbguts und der Teilidentität seines (angeblichen) Erbgutcodes mit dem Erbgut des (angeblichen) Aidsvirus nachweisen konnte und selbst dann, wenn es dieses Virus geben würde, Masken davor nicht schützen könnten, da sie zu porös wären und weil wir dann von lauter Lebewesen, die keine Maske tragen und die auch dieses Virus übertragen könnten, umringt wären, insbesondere von Bakterien, Milben, Mücken, Flöhen, Läusen und Pflanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Leimert
Ich habe vor einigen Monaten Herrn Weikl 600 Euro gespendet für die Prozesskosten. Prof. Dr. Bhakdi hatte die Bankverbindung veröffentlicht. Die Anklage gegen ihn ist ein Skandal!!
Wer wegen einer Immobilienangelegenheit oder ähnlichem einen Streit mit einer Behörde hat, sollte unbedingt vermeiden, der Behörde zu ermöglichen eine Gerichtsentscheidung zu bewirken, die zu 99 % Wahrscheinlichkeit gegen den Bürger ausfallen wird, weil die Verwaltungsgerichte fast immer gegen die Bürger erkennen. Man muß versuchen, keinen Bescheid der Behörde zu erhalten, wodurch automatisch das Problem aufgrund der kurzen Rechtsmittelfrist vor das Verwaltungsgericht kommt, wodurch man schon verloren hat.
Die Sache läuft also so ab:
Man erhält einen Bescheid der Behörde, gegen den man mit einer Rechtsmittelfrist von einem Monat Widerspruch einlegen kann gemäß § 70 VwGO:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/70.html
Dann bekommt man den Widerspruchsbescheid der Behörde:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/73.html
und hat wieder einen Monat Zeit um das Verwaltungsgericht anzurufen:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/74.html
Geht man zu Gericht, hat man schon verloren, geht man nicht, gilt sowieso der abweisende Widerspruchsbescheid. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts bringt gar nichts an der Abweisung und kostet nur unnötig! Die Rechtsanwälte haben kein Interesse daran, ihre Klienten von einem Prozeß, von dem sie genau wissen, daß er nichts bringt, abzuraten.
Normalerweise bekommt man von den Behörden vor dem Bescheid noch einmal längere Infos oder Ermahnungen. Man sollte versuchen auf diese so zu antworten, daß man keinen behördlichen Bescheid erhält! Falls möglich, antwortet man unbestimmt oder läßt die eigene Entscheidung offen! Längere Korrespondenzen ermüden häufig die Behörden, so daß die Angelegenheit im Sande verlaufen können.
Zum Corona-Ausschuß, Ungereimtheiten:
Der Corona-Ausschuss (Rechtsform BGB-Gesellschaft beziehungsweise Unternehmergesellschaft, UG) mit Viviane Fischer als (Mit-)Geschäftsführerin behauptet der Herr Füllmich habe Spendengelder für die Sammelklage unterschlagen. Dazu meint RT:
https://de.rt.com/gesellschaft/154788-corona-ausschuss-taeuschung-im-namen-der-aufklaerung/
„Der Ort für die Klärung interner Angelegenheiten, die als Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse von Gesellschaftern und Geschäftsführern entsprechend vertraulich zu behandeln sind, ist nicht die Öffentlichkeit. Solche Interna sind intern und gegebenenfalls auf dem Rechtsweg zu klären. Wird der Rechtsweg eingeschlagen, kann man die Öffentlichkeit darüber informieren. Im Rahmen öffentlicher Verhandlungen können dann auch zuvor vertrauliche Interna bekannt werden.
Wie kommt es, dass (die Rechtsanwältin Viviane) Fischer mit solchen Interna an die Öffentlichkeit geht, statt diese auf dem gebotenen Rechtsweg zu klären und nur kurz über die von ihr behauptete „Distanzierung“ wegen des „Ausmaßes“ der finanziellen „Ungereimtheiten“ die Öffentlichkeit zu informieren?
Eine öffentliche Klärung von Geschäftsgeheimnissen ist ohne Verletzung derselben unmöglich, also auch eine Widerlegung der Darstellung von Fischer durch Füllmich – die Öffentlichkeit ist der falsche Ort dafür, da Aussage gegen Aussage steht, ohne Möglichkeit einer tatsächlichen Klärung einzig in der Öffentlichkeit, das heißt ohne den Rechtsweg.“
Man muß immer im Auge behalten, daß alle positiven Entwicklungen, seien es AfD oder Corona-Ausschuß, von gut bezahlten Maulwürfen des Verfassungsschutzes unterwandert sein können, wobei dies Wodarg noch nicht einmal bekannt sein muß!
Wer als Fachmann von einer medizinischen Maßnahme nicht überzeugt ist, kann auch ohne persönliche Überprüfung des zu Befreienden Maskenbefreiungs-Atteste ausstellen, weil er vom Nutzen der Masken prinzipiell nicht überzeugt ist.
„Gleichzeitig schlussfolgerte der Richter, dass eine ausbleibende Untersuchung die logische Konsequenz sei, wenn der angeklagte Arzt die Meinung von der Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken vertrete. Insofern stellte das Gericht richtig fest, dass vor diesem Hintergrund eine Befunderhebung irrelevant war. …
Da das Verhindern von Beschwerdesymptomen und möglichen bleibenden Schäden aufgrund des stundenlangen Tragens gesundheitsschädlicher Masken die Absicht war, ist es also nur logisch, dass Maskenbefreiungsatteste auch bei gesunden Menschen ohne Vorerkrankungen ausgestellt wurden. „Dies sei nur schlüssig und logisch, wenn man die Maßnahmen nicht für sinnvoll hält“, schlussfolgerte der Richter.“
„doch erkannte das Gericht leider nicht, dass die Prämisse, auf der das Verfahren beruht, nämlich die von Seiten der Regierung proklamierte Wirksamkeit und Ungefährlichkeit des Tragens von Masken für Kinder, hochgradig kritikwürdig, um nicht zu sagen nachweislich widerlegt ist.“ Anmerkung: Das ist zuviel von einem Einzelrichter verlangt, weil er in die Diskussion hinsichtlich des Nutzens der Masken als medizinischer Laie nicht einsteigen wollte und konnte, es wäre ihm dann so ergangen wie dem in Weimar!
Mich hat auch einmal ein Richter vor einer Ordnungswidrigkeit von 5000,- Euro bewahrt, weil ich bei der Einzäunung meiner Obstbäume gegen Vandalismus und Diebstahl doch keinen Verstoß gegen die „ordnungsgemäße Landwirtschaft“ begangen hätte. Es gilt dann gemäß StGB „nulla poena sine lege“. „Hieraus ergeben sich die Garantiefunktionen des Strafgesetzes im Rechtsstaat. Verbrechen (crimen) ist somit allein das, was der Gesetzgeber zur Straftat erklärt hat.“ Leider gilt das nicht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in der nach meiner Kenntnis noch nie ein Bürger gegen eine staatliche Behörde obsiegt hat. Wo kämen wir da hin, wenn die allesamt durch Parteimitgliedschaft zusammengesetzten Behörden im mindesten irgendwie gefehlt hätten???
Es wird immer UNGEHEUERLICHER in D. Hier trifft folgendes Zitat zu: Zitat Augustinus : „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“
Voll bescheuert, einen etablierten Arzt aus dem Gesundheitskreis zu entfernen und voll BETRUG, wenn ein „Staatsanwalt“ nicht weiß, daß es keine hoheitlichen Befugnisse in einem nichtstaatlichen Konstrukt gibt und dennoch eine LÜGE zelebriert wird.
Von intelligenten Leuten darf erwartet werden, daß ihnen die Gesetze der Logik bekannt sind.
Die BRD-Regierung und die Behörden verbreiten die Annahme, daß die BRD ein Staat sei und sie, die Behörden, staatlich befugt seien, hoheitlich tätig sein zu dürfen.
Die BRD ist kein Staat. Das Deutsche Reich wurde zuletzt 2015 vom BVG als STAAT bestätigt.
Auf dem Gebiet eines Staates kann kein anderes Konstrukt eine eigene Staatlichkeit beanspruchen.
Wenn nun die Behörden staatlich auftreten und die Beantwortung von Bescheiden verlangen und die Empfänger dieser Bescheide im guten Glauben von hoheitlichen Befugnissen der Behörden ausgehen, wie nennen wir das dann?
Lüge ?
Arglist ?
Betrug ?
Prellerei ?
Komplott ?
Versehen ?
Schwindel ?
Täuschung ?
Hochstapelei?
Linke Masche ?
Übervorteilen ?
Verrat am Volk ?
Gut bezahlte Organe der Verwaltung hüllen sich in Schweigen, summen aber das Lied der Vorgesetzten mit. Fehlender Mut zur Wahrheit wird mit Blick auf den Nebenmann kaschiert, weil dieser auch den Kopf vor der Wahrheit senkt.
Nachzulesen bei Oskar Lafontaine:
10.01.2003 Lafontaine in seiner Montags-Kolumne in der Bild-Zeitung von Montag, den 06.01.2003:
. . . Wenn Washington am Golf Krieg führt, ist Deutschland immer beteiligt, weil es der „Flugzeugträger“ der USA in Europa ist.
WIR SIND KEIN SOUVERÄNER STAAT. Wir nehmen gezwungenermaßen an Angriffskriegen der Supermacht teil. Die Berliner Debatte über Beteiligung oder Nichtbeteiligung findet im Wolkenkuckucksheim statt … Soweit Lafontaine
(…)Seien Sie gewiß: Auch andere Politiker sind sich bewußt, daß wir eben nicht in einem souveränen Staat leben und werden weiter behaupten, daß die BRD eben doch souverän sei, das Grundgesetz eine Verfassung wäre, und, und, und…
Im stillen Kämmerlein versuchen sie derzeit, das Reichs- und Staatsangehörigkeits-Gesetz (RuStAG) zu ändern und umzubenennen, damit Sie vergessen sollen, Bürger des existenten Deutschen Reiches zu sein:
Derzeitiger §1 RuStAG: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen im geheimen 60. Witzfigurenbundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika.
War da noch was?
Ja, die Sache mit der Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
(…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?
Das ist nicht mehr zu toppen. Wir haben uns kraft unseres Willens ein Grundgesetz erarbeitet und darüber abgestimmt. Wo war das Deutsche Volk, kollektiv in den Ferien und wann hat das Deutsche Volk darüber abgestimmt? Niemand wurde zur verfassungsgebenden Abstimmung aufgefordert. Nicht Sie, nicht Ihre Kollegen/innen, noch sonst wer.
Ein Volk hat immer persönlich über Verfassungen abzustimmen. Da gilt keine repräsentative Demokratie, abgesehen davon, daß ab dem 18.07.1990 eigentlich eine große Entlassungswelle hätte stattfinden müssen, aber auf wundersame Weise blieben alle Politiker in Dienst und Würden. Vermutlich haben alle Staatsleute der Erde nur noch erschrocken geschaut, was so alles möglich ist.
Was wäre eigentlich gewesen, wenn die Deutschen 1990 tatsächlich für das GG als Verfassung abgestimmt hätten und den § über die Zahlung der Besatzungskosten gestrichen hätte? Mal ganz abgesehen von manch anderen nachträglichen Änderungen des GG, die durch die verschiedenen Regierungen gemacht wurden.