Ihre Unterschrift

Die handschriftliche Unterschrift ist immer das „Zünglein an der Waage“. Da es sich bei allen Behördenschreiben & Co. um Vertragsangebote seitens der Behörden handelt, braucht man einzig und allein Ihre handschriftliche Unterschrift, um Sie als natürliche Person haftbar zu machen. Die von den Behörden geschaffene fiktive juristische Person kann als Ding, Sache, Gegenstand (Definition juristische Person) selbst keine Unterschrift leisten. Sobald Sie diesen Part übernehmen, haben Sie die Haftung übernommen und den Vertragsinhalt akzeptiert.

Grundsätzlich ist zu raten, überhaupt nicht auf das Vertragsangebot zu reagieren, da es sich bei allen Schreiben um rechtswidrige Verwaltungsakte handelt. Schließlich geben sich alle Behörden und Institutionen als Körperschaften des Öffentlichen Rechts aus, was sie jedoch auf Grund der fehlenden Staatlichkeit gar nicht sein können. Nur von einem Staat kann eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts verliehen werden. Woher sollte also die Urkunde für diese Körperschaft kommen? Von einer nichtlegitimierten Regierung oder vielleicht sogar von der EU???

Wenn Sie bereits auf die Schreiben reagiert haben, ist das „Kind in den Brunnen gefallen“. Der Behördenkrieg nimmt seinen Lauf. Man muß es also gleich beim ersten Schreiben abbiegen, ansonsten hat man verloren. Dabei hat man jedoch nur eine Chance, wenn man kein Personal mehr ist und somit den Sklavenstatus abgelegt hat, den man selbst mit Antrag zum Personalausweis beantragt und akzeptiert hat. Daß dieser Sachverhalt bei Beantragung des Personalausweises von den Behörden wissentlich unterschlagen wurde, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb geben ja auch immer mehr Menschen den Personalausweis zurück und machen eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person, denn die durch Antrag zum Personalausweis geschaffene juristische Person ist der Sklave der BRD und hat keine Rechte.

Es ist vollkommen egal, wie Sie auf Behördenschreiben reagieren, ob Widerspruch oder Zurückweisung, Sie akzeptieren generell mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift das Ihnen zugesandte Vertragsangebot. Da in unserem Land jede Behörde, jedes Gericht, Finanzamt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht arbeitet, benötigt man nur Ihre Unterschrift, um die gewünschten Geldeinnahmen (und nur darum geht es der BRD) zu requirieren. Ihre Unterschrift ist also das Mittel zum Zweck, Sie fertig zu machen.

Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt des ersten Schreibens von einer Behörde, unseren Mustertext „Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden“ zu nutzen. Datum noch eintragen und mit einer Kopie des Behördenschreibens an die Behörde zurücksenden. Das können Sie per Fax veranlassen, um Kosten zu sparen (Faxbericht mit aufbewahren).

Die Mustertexte können Sie auch handschriftlich unterschreiben, da sich in diesem Text keine Verbindung zum Vertragsangebot entnehmen läßt.

Mit dem Mustertext „Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden“ haben wir erfahrungsgemäß die größten Erfolge erreicht und nie wieder etwas daraufhin gehört. Die Behörden wissen vielleicht noch nicht so recht, wie sie darauf reagieren sollen.

Wenn es sich gar nicht vermeiden läßt und Sie zu einer Unterschrift unter ein Vertragsangebot (z.Bsp. Eidesstattliche Versicherung) gezwungen werden, empfehlen wir Ihnen, in Druckbuchstaben zu unterschreiben. Somit gehen Sie als natürliche Person (nur möglich, wenn Sie den Personalausweis zurückgegeben und eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person abgegeben haben) keine Haftung ein und akzeptieren nicht das zugesandte Vertragsangebot. Sie persönlich sind nicht die von den Behörden angeschriebene juristische Person! Sie haben auch nie einen Auftrag erteilt, daß diese juristische Person in Ihrem Namen agieren soll.

Sollte eine EV bereits bei Ihnen erpresst worden sein, muß zwingend ein sofortiger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei veranlasst werden. Ein Strafantrag ist nicht zu verwechseln mit einer Strafanzeige, denn einer Strafanzeige muß nicht zwangsläufig nachgegangen werden. Wenn Sie die Vorgangsnummer zum Strafantrag haben, widerrufen Sie die EV. Damit wird bis zur Klärung das Verfahren als schwebend gehalten (zumindest sollte es nach rechtstaatlichen Grundsätzen so sein…). Die EV hat in einem schwebenden Verfahren keine Rechtskraft. Das geht jedoch nur in den üblichen Fristen.

Diese ganze Prozedur ist aber auch wieder mit Vorsicht zu genießen, da bekanntlich auch die Gerichte keine staatlichen Gerichte sind und somit keine Legitimation zur Rechtsprechung besitzen. Lassen Sie sich dennoch auf die Gerichte ein, so muß Ihnen klar sein, daß Sie sich dem „Kapitän“ (Richter, Staatsanwalt etc.) und damit dem „Seerecht“ unterwerfen und seiner Rechtsauffassung ausgeliefert sind und das muß nicht zwangsläufig heißen, daß Sie Recht bekommen, wo es Ihnen zusteht. Ein Richter darf bekanntlich Deutsches Recht (Reichsrecht) nicht anwenden, da er den Eid auf das Grundgesetz der BRD geschworen hat und somit nichtiges BRD-Recht anwenden oder besser gesagt, interpretieren muß. Mit der fehlenden Unterschrift bestätigt Ihnen ja auch jeder Richter, daß er oder sie die Verantwortung für die fehlende Rechtskraft der sogenannten Urteile / Bescheide oder was auch immer zur Täuschung im Rechtsverkehr Ihnen so alles zugesandt wird, nicht übernimmt.

Wenn also die Gegenseite nicht unterschreibt, was sollte Sie dann dazu zwingen, der Gegenseite die gewünschte Unterschrift zu gönnen???

Quelle: dem-deutschen-volke

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