Hütchenspieler in Aktion II

Tageskommentar 20. Oktober 2012: fortunato,
Tei II/II Hütchenspieler in Aktion

von fortunato

Vertritt der Abgeordnete nun den Wählerwillen, sein Gewissen oder die Fraktion? Eigentlich sollte es den Fraktionszwang nicht geben, da ja dieser wesentlichen Teilen des Grundgesetzes widerspricht, wie man diesen Artikel auf Wikipedia entnehmen kann.

In diesem Wikipedia – Artikel wird auf den Umstand hingewiesen, dass die Partei und Fraktion über die Wahllisten und andere Mechanismen durchaus Möglichkeiten hat, indirekt auf das Gewissen des Abgeordneten einzuwirken! Sie sind also so und so nicht auf den Fraktionszwang angewiesen, können diesen aber mit den angegebenen Mitteln im Zweifelsfall durchsetzen.

Wir haben auf jeden Fall keine repräsentative Demokratie. Wenn, wie im Fall der ESM Debatte, versucht wird, den Abgeordneten auch die freie Rede zu verbieten, dann haben wir womöglich eine Demokratie auf dem Level von Kuba und Weißrussland, wie der CSU Abgeordnete Wilsch befürchtete, wie im FAZ Artikel zu lesen ist. Zum Glück ist unser Land um diesen Gesichtsverlust noch einmal herum gekommen. Wir danken den Abweichlern, wie Bundestagspräsident Lammert, Frank Schäffler, Peter Gauweiler und anderen, die sogar mit einer Verfassungsklage drohten, falls das Rederecht der Abgeordneten derart eingeschränkt werden sollte, dass sie nur noch dann sprechen sollten, wenn sie dies im Namen der Fraktion tun.

Die meisten Abgeordneten des Bundestages sind keine Demokraten, sondern Hütchenspieler.

Quelle: Wikipedia. Lizenz: Gemeinfrei

Diese sind hier auf dem schönen Gemälde von Hieronymus Bosch auch treffend dargestellt. Ob er dabei an unsere Bundestagsabgeordneten dachte? Es stehen nämlich auf dem Tisch DREI Hütchen. Eines ist die „repräsentative Demokratie“. Dieses Hütchen enthält natürlich nicht den Gewinn – die Demokratie, da drunter ist nichts! Nix Demokratie, nix Repräsentation! Das dient nur dazu, sie zur Wahl zu locken damit sie ihre Stimme „abgeben“.

Das zweite Hütchen kommt zum Einsatz, wenn das erste Hütchen als leer erkannt wird. Dieses Hütchen heißt „freie Gewissensentscheidung“! Das wird dann genommen, wenn Hütchen Nr. 1 enttarnt wurde. Aber Hütchen 2 ist ebenfalls leer. Denn man stellt schnell fest, mit der freien Gewissensentscheidung ist es nicht weit her. Im Fall dass auch hier erkannt wurde, dass der Fraktionszwang keine demokratische Institution ist, stellt man fest, dass es sie nicht gibt, zumindest nicht unter diesen drei Hütchen.

Nun erinnert man sich daran: Hütchenspiele sind so konzipiert, dass der Hütchenspieler immer gewinnt und SIE immer verlieren. Darum sind Hütchenspiele eigentlich in Deutschland verboten, nur eben nicht im Bundestag! Da herrscht ein fragwürdiger rechtstaatlicher Raum und da gibt es eine Bannmeile, in die sie nicht eintreten dürfen.

Sie erinnern sich sicher an Herrn Steinbrück, so als Beispiel?… Nun ist Herr Steinbrück „FÜR SIE“ im Bundestag aktiv gewesen und hat „FÜR SIE“ die Finanzkrise gestemmt, indem er die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert hat. (Siehe unsere Kommentare vom 12., 13. und 14. Oktober) Danach war er aber meistens gar nicht im Bundestag, sondern vergoldete seine Zunge durch Reden. Diese Reden hielt er nicht „FÜR SIE“, sondern für Andere. Und so verdiente Herr Steinbrück während seiner Arbeitszeit im Bundestag, die von „IHNEN“ übrigens bezahlt wurde, ca. 600.000 Euro!

Und da er nicht will, dass genau transparent ist, wofür er dieses Geld nun erhalten hat, sind diese Verträge geheim, wohlgemerkt Verträge die sich auf eine Arbeit beziehen, die er während seiner bezahlten Arbeitszeit abwickelte, denn Herr Steinbrück hat hohe Fehlzeiten im Bundestag zu verbuchen!

Als die Debatte nun aufkam, meinte Herr Steinbrück, dass er es gar nicht gut fände, wenn er diese Verträge offen legen müsste, schließlich sind sie ja geheim! Aber SIE als Steuerbürger haben gefälligst SOFORT und unter Androhung von Strafe ALLES anzugeben, und wehe sie haben als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Getränk spendiert, dann wird auch schon mal unterstellt, sie haben ihnen auch ne Pizza ausgegeben… vorausgesetzt sie sind von Beruf Pizzeria – Besitzer. Wenn sie sich im Netz ein wenig umschauen, werden sie solche Fälle andauernd finden. Aber Herr Steinbrück hat geheime Verträge, die so super geheim sind, dass sie niemand anschauen darf. So, so!

Nun möchte ich nicht in Larmoyanz verfallen. Um die repräsentative Demokratie zu retten, habe ich mir zusammen mit einigen Anderen vor langer Zeit einmal einen kleinen, provisorischen Forderungskatalog ausgedacht, den man ins Wahlgesetz, ins Parteiengesetz und in einige andere Gesetze einpflegen könnte, damit unser Grundgesetz nicht nur dem Namen nach, sondern auch inhaltlich und faktisch „repräsentative Demokratie“ sein kann. Dafür muss man, wie gesagt, nicht das Grundgesetz ändern, sondern nur zusätzliche Gesetze, welche „das Nähere“ regeln. Auf diese Weise bleiben wohl die Hütchenspieler diesem Hohen Hause in Zukunft fern.

Kleiner Forderungskatalog:

Jeder, der für den Bundestag, die Landtage, etc. zur Wahl stellen möchte, tut dies in seinem Wahlkreis

Listenwahlen werden verboten, nur Direktmandate sind zulässig!

Jeder Mandatsträger hat alle 3 Monate seinem Wahlkreis mitzuteilen, wie sein Abstimmungsverhalten war und warum er wie abgestimmt hat.

Fraktionszwang (=Nötigung) muss unter Strafe verboten werden, da alle Abgeordneten dem Wähler und dem eigenen Gewissen verpflichtet sind.

Nebentätigkeiten von Mandatsträgern sind uneingeschränkt zu verbieten, im Gegenzug können solchen Mandatsträger gerne mit überdurchschnittlichen, steuerpflichtigen Bezügen ausgestattet werden.

Einführung eines Amtsanklägers, der das Recht hat, gegen jeden Mandatsträger (vom Bürgermeister bis zum Bundeskanzler) bei begründetem Verdacht auf Amtsverletzung, zu ermitteln. Bestätigt sich der Verdacht, ist als Höchststrafe neben dem sofortigen Verlust des Mandats, der Einzug des gesamten Privatvermögens des Beschuldigten zu veranlassen!

Bei wichtigen Entscheidungen, die die Zukunft des Landes betreffen, sind Volksabstimmungen vorzunehmen.

Bundeskanzler und Bundespräsident sind direkt vom Volk zu wählen.

Die Weisungsbefugnis der Politik gegenüber Staatsanwälten ist aufzuheben.

Unsere Gesetze haben für Alle zu gelten (auch und insbesondere für Banken, für die unser Konkursrecht außer Kraft gesetzt wurde).

Wie gesagt, diese Forderungen oder auch Gesetzesänderungen wären nur ein erster Versuch, das Faktum der repräsentativen Demokratie erst Mal klar festzulegen und dieses im Zuge einer wehrhaften Demokratie auch gegen innere Feinde von der Gruppe der Hütchenspieler verteidigen zu können.

Anregungen nehme ich hier gerne an.

Ihr
fortunato

Quelle: fortunanetz 

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Ich schließe mich dem Forderungskatalog von fortunato an.

 

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