Hardcore: 70 Jahre Bundesillusion via Grundgesetz

von WiKa (qpress)

Deutsch Absurdistan: Am heutigen Tage, dem 23. Mai 2019 überschlagen sich Politik, Parteien, Medien und Kapital bei ihren Lobpreisungen zum 70. Jubeltag des Grundgesetzes. Stets wenn die Politik den Menschen warme Semmeln im Überfluss servieren möchte, ist Vorsicht geboten. Da ist genauestens auf das Sauerbier zu achten, welches irgendwo in den Ecken herumsteht, um es doch noch an den Mann zu bringen. Meist gibt es das unerkannt als Zugabe. Ähnlich verhält es sich mit dem Grundgesetz. Auch Deutschlandradio hat aktuell eine lang anhaltende Jubelrunde zum Grundgesetz angesetzt, bei der formal auf Schwachstellen hingewiesen werden darf. Generell hat, gemäß der Planung, allerdings der Jubel zu überwiegen.

Besonders in diesem Bereich wird gerne mit Überhöhungen und Wortverzerrungen gearbeitet. Wer das kritisiert, muss sich gefallen lassen, ggf. als Nazi oder im geringeren Maße als „reaktionär“ beschimpft zu werden. Das ist heute die standardisierte Antwort auf unerwünschte Kritik, die nach dem Grundgesetz zumindest formal immer noch zulässig ist. So wird allerorten von der Verfassung geredet und damit begründet, dass das Grundgesetz ja faktisch eine Verfassung sei, obschon da immer noch „Grundgesetz“ drüber steht. Wahrheit und Klarheit ist leider nicht so sehr Sache der Politik.

Selbst der historische Ablauf bezüglich der Grundgesetz-Entstehung (Carlo Schmid) erinnert nicht wirklich an „Souveränität“, die ja gerade in den Feierlichkeiten zum Grundgesetz seinen Ausdruck finden soll. Hier gilt es zu bedenken, dass das Grundgesetz seinerzeit von den Besatzungsmächten zu genehmigen war. Anfangs hieß es sogar noch Besatzungsstatut. Weil das aber sehr herablassend klang, hat man es später lieber Grundgesetz genannt. Der Inhalt blieb der gleiche. Egal wie vorausschauend und gut das Grundgesetz auch ist, allein seine Historie geht leider mit wahrer Souveränität nicht zusammen.

Was war da noch mit der Wende?

Wäre beispielsweise nach der Wende der Wunsch aufgekommen, auch faktisch eine Verfassung haben zu wollen, wäre das problemlos machbar gewesen. Dafür hätte man einfach einen Volksentscheid angesetzt, wie es im Grundgesetz bis heute vorgesehen ist. Im Artikel 146 ist exakt diese Situation beschrieben, nur eben nach der Wende so abgewandelt, dass der Passus irgendwie zahnlos bleibt. Vor der Wende hieß es dort:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

und nach der Wende, exakt ab 1990, wurde der Artikel wie folgt hingeferkelt:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Insoweit bestand und besteht offenbar immer noch der dringende Wille innerhalb der Politik, dass Volk maximal von seinem höchsten Rechtsgut fernzuhalten, von einer Verfassung. Warum sonst hat man diesen Artikel nicht innerhalb der 30 Jahre umgesetzt? Oder fehlen da etwa noch die alten deutschen Ostgebiete? Was hätte die Politik denn daran gehindert das Grundgesetz, wie es zur Wende aussah, dem Volk zur Abstimmung als Verfassung vorzulegen?

Warum haben Politiker Angst vor dem Pöbel?

Nichts, außer vielleicht die große Angst, dem Volk könnten einige „hypermoderne Passagen“ darin nicht gefallen und zu einer Ablehnung führen. Womöglich haben Politik und Pöbel ganz unterschiedliche Auffassungen von Souveränität? Reißen wir nur einige dieser visionären Grundgesetz-Positionen an. Dies in dem klaren Wissen, dass wir spätestens seit einem Verbalnotenaustausch (Telefonat) zwischen Angela Merkel und Barack Hussein Obama im Jahre 2013 endgültig souverän sind. Hmm, eigentlich wäre genau das die Feier wert, aber dazu schweigt sich die Bundesregierung en detail aus, so nebensächlich ist das.

Grundgesetz Artikel 79 (1) | […] Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben […].

Der Artikel befasst sich mit der Zulässigkeit von Änderungen des Grundgesetzes. Für einen souveränen Staat ist sowas äußerst ungewöhnlich. Es gibt keinen anderen Staat auf diesem Planeten, der sich bereits in seiner „Verfassung“ mit Regelungen befasst, die den Verlust eines noch nicht geführten Krieges und seiner Folgen berücksichtigt. Sowas schaffen tatsächlich nur die Deutschen in unendlich weiser Vorausschau. Vermutlich wegen ihres Monopols, auch was den Dritten Weltkrieg anbelangt, damit den niemand anders abgreift.





Wer träumt heute noch von Besatzung?

Bei einer Volksabstimmung wäre der zuvor erwähnte Punkt vermutlich gnadenlos durchgefallen, wie die nachfolgende Regelung aller Voraussicht nach auch. Jetzt geht es um die Besatzungskosten, mit denen wir als souveräner Staat eigentlich nichts zu tun haben.

Hardcore: 70 Jahre Bundesillusion via GrundgesetzGrundgesetz 120 (1) | Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

Ok, das scheint jetzt „Retro“ zu sein. Da geht es also nicht um die zukünftigen, sondern um die bisherigen Besatzungskosten?! Da wir aber doch mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ einen Friedensvertrag haben, ist das alles doch völlig obsolet, oder? Warum um Himmels Willen geistern denn noch so olle Kamellen durch die angebliche Verfassung? Oder ist die Politik nur zu blöd das höchste Rechtsgut der Nation binnen 30 Jahren mal korrekt zu bereinigen und den realen Lebensumständen anzupassen? So sieht das Grundgesetz doch mehr nach Grimms Märchen oder einer anderweitigen Räuberpistole aus, denn nach einer modernen Verfassung.

Sicher, wer sich nun an solchen Kleinigkeiten aufreibt, der kann gewiss kein echter Demokrat sein. Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Direktheit und Klarheit ist nichts mehr für eine modern(d)e Demokratie. Wichtiger ist beispielsweise der Fraktionszwang im Bundestag. Den kann man vielleicht mal aufheben, wenn es um die Erhöhung der Hundesteuer geht, aber bei weniger wichtigen Sachen, wie Kriegseinsätze der Bundeswehr und so, sollte man schon beim Fraktionszwang bleiben. Sowas zeichnet nach Meinung der Kanzlerin Merkel eine funktionierende und „marktkonforme Demokratie“ aus.

Weitere Fragwürdigkeiten aus dem Bereich des Grundgesetzes

Natürlich ist das alles reine Auslegungssache und wir müssen lediglich gutwillig bis blauäugig an die Sache herangehen. Juristen wissen sicherlich besser warum die graue Theorie in der Praxis ganz anders ausschaut. Dazu sehen wir auf zwei Regelungen des Grundgesetzes und wie die im praktischen Leben umgesetzt werden.

70 Jahre feinste Illusion via GrundgesetzGrundgesetz Artikel 5 (1) | Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das scheint eine Verständnisfrage zu sein. Ob der „Grundgesetzgeber“ nur die kommerziellen Konzern-Medien meinte mit dem ungehinderten Zugang zu den Quellen? Jene Medien, die sich vornehmlich über Werbung finanzieren und ansonsten ganz kapitalen Interessen unterstehen? Für das sogenannte öffentlich rechtliche Angebot, den Staatsfunk, gibt es bedauerlicherweise in Deutschland keinen ungehinderten Zugang, der ist 8 Mrd. Euro schwer. Er ist nicht gewährleistet, denn davor steht die „Demokratieabgabe“, als Zwangsentgelt für Leute, die eine Wohnung haben. Dieses Zwangsentgelt wird zur Untermauerung des „ungehindert“ auch entsprechend hemmungslos bis ungehindert beigetrieben, mit aller Staatsgewalt. Kurz um, das Recht auf ungehinderten Zugang zu Information scheint durch die gewalttätige Beitreibung der Propagandasteuer nicht eingeschränkt zu sein. Wie immer, bleibt auch das eine Sache des oder mit G’schmäckle.

Die nicht stattfindende Zensur

Im Gegenzug zur zuvor erwähnten Unannehmlichkeit, wird sogleich die „nicht stattfindende Zensur“ einfach mal ausgelagert und privatisiert und verschwindet so aus dem Blickfeld des höchsten Rechtsgutes … vom Gesetzgeber, also dem Souverän höchst selbst veranlasst?! Die Betreiber der sozialen Netzwerke werden per NetzDG zur Zensur verpflichtet. Kommen sie dieser „Rechtspflege“ nicht angemessen nach, drohen fette Bußgelder. So erkennen neben den Gerichten jetzt die Betreiber der Sozialen Netzwerke, was Recht und Gesetz im Bereich der freien Meinungsäußerung zu sein hat.

Bei den Zeitungen und Online-Medien sorgen schon deren Eigentümer regelmäßig für die allfällige „Meinungshygiene“, indem viele Kommentare und Verweise auf anderslautende Quellen sogleich sorgsam gelöscht oder gar nicht erst zugelassen werden. Das hält den Aktionärssegen gerade. Wir schließen diesbezüglich massiv zu China auf, die uns hier nur noch wenige Schritte voraus sind. Umso erstaunlicher, dass das Grundgesetz das alles hergibt. Hier kann man das hohe Maß an Flexibilität dieser Gesetzlichkeit gar nicht oft genug erwähnen.

Die Schein-Demokratie lässt grüßen

Die Schein-Demokratie lässt grüßenBesonders die Politiker sind sich zumeist fraktionsübergreifend einig, dass der Bürger strunzdumm ist und allermeist zu blöd alle vier Jahre an der richtigen Stelle ein Kreuz zu malen. Bekanntlich ist der Bürger gehalten, seine gesamte Kompetenz und seinen Willen mittels dieses Kreuzes zu dokumentieren. Gerade am kommenden Sonntag (EU-Wahl) werden wir das unbändige Wehklagen der Profis abermals vernehmen. Sie werden Zeter und Mordio schreien, weil der Mann von der Straße wieder „die Falschen“ gewählt hat und somit die wohlmeinende Politik abstraft, die bislang die Mehrzahl der Bürger immer ärmer und eine kleine Minderheit immer reicher machte. Warum nur will sich der Bürger nicht mit seiner Blödheit und seinem unzeitgemäßen Sinn für asoziale Gerechtigkeit abfinden? Für seine weitere Niederhaltung hat er doch die Politiker.

Grundgesetz Artikel 38 (1) | Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Das Grundgesetz ist gut, aber nicht der Weisheit letzter SchlussDer Selbstbedienungsladen hat da offenbar etwas andere Vorstellungen von frei, geheim und unmittelbar. Immerhin kommen heute 50 Prozent der Volksvertreter über Klüngel in den Bundestag. Nichts anderes sind die Listen der Parteien, über die sie alle möglichen Gestalten, am Willen des Wählers vorbei, in den Bundestag schleusen. Volksvertreter, die den Parteien nicht gewogen sind, haben da gar keine Chance. Diese Vorauswahl hat nichts mit Demokratie zu tun, sondern nur mit Filz bei den Parteien und Gängelung. Irgendwie, mit einigen juristischen Kunstgriffen, haben aber die von den Parteien berufenen Höchstrichter auch diesen Zustand … oh Wunder … längst für rechtens befunden. Nur gut, dass das Recht im Grundgesetz ein rein hypothetisches ist. Sofern wir es wirklich jemals so lebten, würde die Politik vermutlich daran versterben.

Das Grundgesetz ist gut, aber nicht der Weisheit letzter Schluss

Um also der allgemeinen Jubelstimmung, das Grundgesetz betreffend, keinen Abbruch zu riskieren, sind die Kritiker gut beraten den Ball etwas flacher zu halten. Gerade zum 70. darf man ja mal ein wenig Anstand von den ewigen Großmäulern erwarten, gelle. Man muss ja nicht immer so genau hinsehen, bei den Räuberpistolen. Mit den vielen wirklich guten Regelungen, die das Grundgesetz zu bieten hat, muss man halt auch ein paar Kröten schlucken. Selbst wenn wir auf denen irgendwann ziemlich geplant ausrutschen. Solange wir Gestalten wie Merkel als Exekutoren des GG haben, die sich einen Dreck darum schert, droht auch der indirekten Demokratie, bzw. der von ihr favorisierten „marktkonformen Demokratie“ keinerlei Schaden.

Also noch mehr Grund zum ausgelassenen Feiern für die politische Kaste … dem Michel auf der Straße zum Spott. Erheben wir nun das Glas auf unsere Dummheit. Ferner auf den festen Willen, niemals mit mehr als mit einem „X“ an dieser Form der Demokratie beteiligt zu sein. Schade … zumindest die letzten 30 Jahre hätte man mit Leichtigkeit den gröbsten Unfug aus dem Werk namens Grundgesetz verbannen können, wäre da nicht die unsägliche (gespielte) Angst vor dem total harm- wie zahnlosen Bürge®.

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2 Kommentare

  1. Guten Abend!

     

    Bitte Helmut Samjeske, seiend zu Berlin, Rüdiger Hoffman, seiend zu Wittenburg, und, Alexander Wagandt, seiend zu Bayern, entspannt und umfassend studieren und ihre Wahrnehmungen in einem großen weltlichen Kontext verinnerlicht geistig aufsteigen lassen… Grüße ans Theater der Welt, zur Abwehr deines Lebens zum natürlichen Sein!

     

    Heute verfasst von stets gerufenem tibor,

    auf Mutters Erde, am Fiktionsname Standort Stadt Halle an der Saale.

    ENDLOS TRAURIG: Dass deswegen keine Aufruhr in uns Menschen mehr scheint blühen zu können…

  2. Es wäre doch einfach gewesen, als Baker den §23 gestrichen hatte, das deutsche Volk darüber abstimmen zu lassen, ob das GG (mit kleineren Änderungen) als deutsche Verfassung übernommen werden soll. Warum haben sie es nicht getan? Warum wurde eine VV nach 3 Wochen von Schäuble abgebrochen und nie wieder aufgenommen? Und trotzdem faselt jeder dahergelaufene Politiker und Jurist (die müßten es doch eigentlich wissen) ständig und überall von "unserer Verfassung". Irgendwas stimmt hier nicht.

     

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