Gutachten: Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig!

Redaktion opposition24

Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde.

„Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig“, so Murswiek.

Die Freiheitseinschränkungen durch 2G- und 3G-Regeln lassen sich nicht mehr rechtfertigen und verletzen deshalb das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit sowie weitere Grundrechte. Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Covid-19-Erkrankungen einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Eine solche Gefahr besteht jedoch nicht.

Wenn 2G und 3G dazu dienen sollen, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu minimieren, geht es nicht um Gefahrenabwehr, sondern um eine Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge. Dafür darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risken nicht verantwortlich sind. Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.

Der indirekte Impfzwang, der über 2G und 3G ausgeübt wird, ist unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität drastisch einschränkt und ihnen potentiell schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt. Zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 darf der Staat die Menschen nicht zwingen. Zum Schutz anderer bedarf es grundsätzlich keines Impfzwangs, weil die Geimpften ja bereits durch die Impfung geschützt sind.

Das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für quarantänepflichtige Ungeimpfte schränkt die Freiheiten noch erheblich weiter ein. Mit dieser Maßnahme definiert der Staat in besonders deutlicher und zynischer Weise die Impfung als „Tor zur Freiheit“. Sie wird zur Voraussetzung, um Freiheitsrechte wahrzunehmen, obwohl es dafür keine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung gibt. Damit wird das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes umgedreht: Der Einzelne ist nicht mehr kraft seiner Menschenwürde frei, sondern er ist frei, weil er sich einem staatlichen Ansinnen unterwirft – dem Ansinnen, sich impfen zu lassen.

Das Gutachten kann auf der Internetseite der Initiative freie Impfentscheidung e.V. abgerufen werden: https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2021/10/Gutachten-Die-Verfassungswidrigkeit-des-indirekten-Corona-Impfzwangs.pdf. Auch eine Kurzzusammenfassung des Gutachtens und das Kapitel Zusammenfassung aus dem 100-seitigen Rechtsgutachten steht zur Verfügung.

Quelle: https://impfentscheidung.online/rechtsgutachten-verfassungswidrigkeit-impfzwang/

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4 Kommentare

  1. Dieses hörige nichtstaatliche Konstrukt weiß nicht, wie es unbeschadet aus dem Lügenhaufen gelangen soll und verheddert sich immer mehr.

    BRD = kein Staat

  2. Warum redet ein Staatsrechtler von Verfassung, wenn wir doch nur ein Grundgesetz haben? Abgesehen davon, wie wäre es dann, endlich mal Klage zu erheben? Wieviele Beweise und Nachweise braucht es denn noch?

    • Sehr gut zusammengefasst…

      Wenn die Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von Regierungshandeln irgendeine Bedeutung hätten, dann säßen die alle schon lange hinter schwedischen Gardinen.

      Meines Erachtens ist das auch einfach ein Wiederkehrender Teil des Scheinsystems im Rechtsbankrott. Damit hält man noch einpaar Leute länger bei der Stange, die je jetzt denken: „Oh, bald wird das alles für mich geregelt… Ich kann passiv bleiben…“

    • @ Angsthase
      Selber Klage zu erheben? Davor kann ich nur warnen. Bei den weisungsgebundenen Staatsanwälten, Gerichten und auch Anwälten bringt das nichts, außer eigene Kosten.
      Der grundsätzliche weg von Martin (Sehr gut beschrieben in seinem Artikel vom 01.09. in der Laberecke). Prinzipiell gehe ich auch selbigen Weg, in Verbindung mit meinen AGB. Wenn man gegen „gewisse Verordnungen“ verstößt, laßt die Fuzzis vom „Ordnungsamt“ doch in ihren schicken blauen Uniformen antanzen. Dann sofort den Ausweis zeigen lassen, Pech die haben alle nur einen Dienstausweis wie ihn jeder Bademeister hat. Weiter kein Gespräch mit denen führen, sondern darauf bestehen, daß die eine Anteige schreiben, meine Adresse können die doch gerne haben. Wenn die dann fragen warum eine Anzeige? Da haben die einen riesen Respekt vor und mindestens 3 Tage intensiver Arbeit. Meine Antwort ist ganz knapp, ich muß doch exakt wissen, was man mir vorwirft und mündliche Belehrungen oder Verstöße können späten ja absolut bestritten werden. Die sind immer mindestens zu zweit. Wenn die dann die Bollerzei rufen wollen, na und, laßt die doch. Wir warten dann ganz brav. Und dann geht das „Spiel“ mit der Bollerzei exakt so weiter, auch die fürchten eine schriftliche Anzeige genauso wie der Deifi Weihwasser zu trinken.
      Fazit, auf eine Anzeige bestehen, ist unser verbrieftes Recht. Sollte dann wirklich eine Anzeige gestellt werden, hin und ganz intensiv lesen (eine Kopie bekommt man ja auch). Dann unbedingt sofort Akteneinsicht fordern, auch das ist mein Recht, ansonsten gibt es meine Unterschrift nicht, auch die Gegenseite muß schon die Unterschrift gesetzt haben. Auf eine Namensunterschrift bestehe ich natürlich auch (Vor- und Nachname) Dabei immer nett und höflich sein.
      Die Erfolgsquote gibt Martin doch recht. Aus meiner Erfahrung kann ich das voll bestätigen.

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