Grundsteuer nicht mehr zur Miete? Wie naiv ist SPD-Schneider?

Von Peter Haisenko (anderwelt)

Der SPD-Finanzpolitiker Carsten Schneider hat sich dafür ausgesprochen, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mietnebenkosten aufgeschlagen werden darf. Die Abgabe solle allein vom Eigentümer getragen werden. Das ist blanker Populismus für Naive.

Seit einiger Zeit wird mal wieder an der Grundsteuer gebastelt. Dass sie irgendwo niedriger werden könnte, glaubt nur, wer auch noch an den Osterhasen glaubt. So hat der bayerische Ministerpräsident Söder in diesem Zusammenhang vor weiter steigenden Mieten gewarnt, weil die Grundsteuer mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Darauf reagierte der SPD-Finanzpolitiker Schneider. Er will diese Umlage verbieten lassen und so höhere Gesamtmietkosten vermeiden. Ist die “Mietpreisbremse” schon ein Schuss in den Ofen, zeugt Schneiders Einlassung von höchster Naivität, die eines “Finanzpolitikers” unwürdig ist.

Die Belastung für Mieter wird ansteigen

Als vor Jahresfrist für die Bezahlung von Maklern das “Bestellerprinzip” eingeführt worden ist, war das tatsächlich positiv für Mieter. Auf der anderen Seite aber mussten reihenweise Makler ihren Betrieb einstellen, wenn sie sich auf die Vermittlung von Mietverhältnissen spezialisiert hatten. Das war zu erwarten, denn es gibt kostengünstigere Möglichkeiten, einen Mieter zu finden, wenn man nicht zu faul ist. Der Mietmarkt hat sich vom Makler hin zum Internet verlagert. Bei den Preisen zum Kauf einer Immobilie hat diese Maßnahme aber keinen Effekt. Hier ist man doch weitgehend auf die Dienste eines Maklers angewiesen und die Kosten für den Makler werden jetzt von Anfang an auf den Preis des Objekts aufgeschlagen. Der Käufer bezahlt weiterhin den Makler, nur nicht mehr direkt.

Viele Vermieter haben seit langem keine Mietsteigerungen verlangt, insbesondere private. Sie tun das, weil sie mit den Mieteinnahmen, der Rendite, zufrieden sind und aus reiner Menschenfreundlichkeit. Das wird sich in dem Moment ändern, wenn die Mieteinnahmen um den Betrag der Grundsteuer gemindert werden. Wenn man schon mit der Rendite zufrieden ist, so soll sie jedoch auch nicht weniger werden. Würde also die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter verboten, werden viele Vermieter die Miete erhöhen – und zwar nicht nur um den Grundsteuerbetrag. Wegen der restriktiven Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen, nur alle drei Jahre, werden die meisten Vermieter bei diesem Anlass eine maximal mögliche Mietsteigerung vornehmen und die wird dann eben höher sein als die Grundsteuer. Die Belastung für Mieter wird nicht abnehmen, sie wird ansteigen.

Typisch SPD: Umverteilungen von der linken in die rechte Tasche

Dass die Sozen nichts von Finanzen und Wirtschaft verstehen, ist wahrlich nichts Neues. Dass sie jetzt ums Überleben kämpfen, auch nicht. So verwundert es nicht, dass der SPD-Finanzminister Scholz nach gerade mal einem Jahr im Amt bekannt gibt, dass er mit seinem Geld nicht auskommen wird. Da verwundert auch nicht, dass aus ihren Reihen mit ansteigender Schlagzahl eine populistische Plattitüde nach der anderen kommt, die allesamt nicht annähernd durchdacht sind. So wenig, wie jetzt eben die geplante Reform der Grundsteuer. Es ist bezeichnend, dass sich ausgerechnet der konservative CSU-Söder um Mieter Sorgen macht und keiner von den Sozen. Die Antwort darauf vom SPD-Finanzpolitiker Schneider bestätigt, dass nicht einmal jemand in der SPD, der sich Finanzpolitiker nennen darf, eine Ahnung vom wirklichen (Finanz-)Leben hat.

Es ist das alte Gebaren der SPD, Umverteilungen von der linken in die rechte Tasche mit großem Tamtam anzukündigen, die in der Regel ein Nullsummenspiel sind oder zu Lasten der “Kleinen” gehen. Wo bleiben die großen Würfe? Finanztransaktionssteuer, Cum-Ex-Geschäfte, Besteuerung amerikanischer Großkonzerne? Oder gar entschiedener Protest gegen die Erhöhung des Wehretats? Ja, man will das Wohngeld erhöhen. Aber wer profitiert denn davon? Es sind die Vermieter, die so Mieten durchsetzen können, die ansonsten nicht bezahlt werden könnten. Der Steuerzahler kommt so für den Profit der Vermieter auf. Auch der Wert der Immobilien wäre ein anderer, ein geringerer, wenn hohe Mieten einfach nicht durchsetzbar wären. Die Krone setzt allerdings das Finanzamt dem Ganzen auf, indem es Vermieter oder sogar Genossenschaften bestraft, die nach seinem Dafürhalten zu geringe Mieten fordern. Hat man schon gehört, dass die SPD hierzu überhaupt eine Meinung hat?





Mit billigem Populismus ist niemand geholfen

Die SPD produziert in ihrer Absturzpanik populistischen Unsinn. Genau das ist Populismus, wenn man unausgegorene Ankündigungen in die Welt bläst, von denen man wissen muss, dass sie entweder nichts bringen, nicht durchsetzbar oder finanzierbar sind. Wir wissen heute, dass Schröders “Agenda 2010” Deutschland zum Billiglohnland gemacht hat, dass die niedrigen Löhne erst das Rentenproblem geschaffen haben. Dass es die SPD war, die deutsche Soldaten wieder in Einsätze jenseits der Landesverteidigung entsandt hat. Auch die Gesetze, die die Cum-Ex- Geschäfte erst ermöglichten, sind unter Schröder beschlossen worden. Dass Merkel das alles nicht revidieren will, war zu erwarten. So ist die Frage eigentlich geklärt, wen die SPD wirklich vertritt. Da hilft es auch nicht, wenn Herr Schneider populistisch das Mietrecht ändern will, denn auch das kann nichts anderes sein, als der berühmte Schuss in den Ofen.

Wie man wirklich etwas für alle, auch den “Kleinen Mann” tun kann, ohne Populismus, Sozialismus oder andere “Ismen”, haben wir mit unserer Humanen Marktwirtschaft vorgeführt. DAS müsste eigentlich von der SPD übernommen werden, wenn, ja wenn die SPD wirklich ein sozial gerechtes Leben für alle als Ziel hätte. Auf unsere Zusendung an SPD-Größen hat man nicht einmal den Eingang bestätigt. Sie aber können sich ein Bild davon machen, was möglich wäre, wenn man das Wohl der Allgemeinheit wirklich als Ziel hat, indem Sie unser Werk lesen und anschließend so breit wie möglich propagieren. Die Humane Marktwirtschaft nach Haisenko/von Brunn ist erhältlich im Buchhandel oder direkt zu bestellen beim Verlag hier.

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1 Kommentar

  1. 09.03.2019

    Die SPD kann man vergessen; die ist vollständig von Zionisten unterwandert, eine Tarnorganisation der Plutokratie, und zwar schon immer.

    Leider sind die Steuersachen viel zu kompliziert, um hier dargelegt zu werden, daß etwa Schröder und Fischer 1999 durch die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne der Kapitalunternehmen die Plutokratie finanziell unterstützt hat und Millionen von Arbeitern die Arbeitsplätze (heute nur noch gestattet Jobs) vernichtete. Dadurch kamen erst recht so richtig Blackrock und KKR usw. zum Zuge bei Merger & Acquisition, aber die kleinen Handwerker müssen bei der Betriebsaufgabe die Veräußerungsgewinne, hauptsächlich des Immobilienvermögens, mit der Einkommensteuer versteuern. Und das Hessische Finanzgericht fand kein bißchen Ungerechtigkeit hinsichtlich der Gleichbehandlung und schrieb:

    “Im Übrigen sieht der Senat auch keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn im Zuge der Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen entstehende Veräußerungsgewinne versteuert werden. Der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG greift nicht, denn es liegen keine vergleichbaren Sachverhalte vor. Das deutsche Steuerrecht differenziert zwischen der Besteuerung natürlicher Personen und juristischer Personen.

    Die spezielle Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde im Zuge der Umstellung vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren eingeführt und damit gerechtfertigt, dass der Gewinn im wirtschaftlichen Ergebnis gewissermaßen aufgesummt an die Stelle der anderweitig verdienten oder zukünftig ,,verdienbaren” Dividenden tritt. Es soll eine drohende wirtschaftliche Doppelerfassung bei der Körperschaft vermieden werden (vgl. BFH, Urteil vom 23.01.2008 I R 101/06, BStBI II 2008, 719; Urteil vom 06.03.2013 I R 18/12, BStBI II 2013, 588). Damit scheidet eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 8b Abs. 2 KStG aus Gleichheitsgründen mangels eines vergleichbaren Lebenssachverhalts aus.

    Die Rechtsfrage ist daher ebenso zu verneinen wie etwa die vergleichbare Frage, ob die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete auch auf andere Steuerpflichtige zu übertragen ist (vgl. BFH, Urteil vom 11.09.2008 VI R 13/06, BStBI II 2008, 928; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.07 .2010 2 BvR 2227/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1108).”

    Fazit: Die Beamtenschaft entblödet sich niemals, die kleinen Staatsbürger zu belasten und den großen die Steuererstattungen hinterherzuschmeißen.

    Und das ganze Grundeigentum ist schon stark sozialisiert. In den 90iger Jahren wurden klamm heimlich in ganz Deutschland ca. 400 Landschaftsschutzverordnungen erlassen, die allesamt nur die Aufgabe hatten, Einzäunungen von Privaten zu verbieten, aber umso mehr Land für öffentliche PPP-Geschäfte zur Verfügung zu stellen. Und für die Einzäunung eines Zauns habe ich ca. 40.000,- Euro Strafe gezahlt, während der Vorstand der Bayrischen Landesbank für die Veruntreuung von Milliarden maximal 25.000,- Euro pro Vorstandsmitglied Strafe zahlen mußte. Daran kann man erkennen, wie hier der Hase läuft. Millionen von Deutsche, die mit ihrem Grundeigentum mit dem Boden in Verbindung bleiben wollten, wurden von der Beamtenschaft brutal an der Selbstversorgung durch Einzäunungsverbot gehindert durch ausgeklügelte spitzfindig-rabulistische Gesetzgebung und Verordnung zur Erzielung des unmüdigen und abhängigen Bürgers, auch um die Vermögensdisparitäten zu den mittellos einwandernden Migranten aufzuheben.

    Auch bei Baulandumlegungen werden alle Gewinne abgeschöpft, besonders hoch wenn eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme verordnet wird. Die Unzahl der eingewanderten Moslems erzwingen städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und das Land der privaten Grundeigentümer muß dafür herhalten, weil sie hier so willkommen sind.

    Diejenigen, die sich jetzt verschulden, weil sie meinen, mit einem Haus eine Sicherheit zu haben, könnten sich noch wundern, wenn wie in der DDR eine Zuzugsgenehmigung eingeführt wird, derzufolge sie ihr Haus nicht bewohnen dürfen. Frau Merkel dürfte das bekannt sein.

    Der Vorschlag des Herrn Schneider bedeutet deswegen nur, daß die Hauseigentümer das Geld über höhere Mieten hereinholen müssen, wie jetzt auch schon und sich nicht mehr auf die Betriebskostenverordnung berufen können. Die Verräterpartei SPD will also die Wut der Mieter nur von sich bzw. den Staatsbeamten weg auf die Vermieter schieben, die bei ohnehin ca. 10% überschuldeten Einwohnern genug Probleme haben Miete und Umlagen einzutreiben.

    https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BetrKV.pdf

    § 2 Aufstellung der Betriebskosten

    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer.

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