Grundsteuer-Erklärung: Der Bürger unter den Augen der diebischen Elster

Ein Kommentar von Hermann Ploppa (apolut)

Wer Grund und Boden hat, kommt jetzt ins Schwitzen. Denn alle Daten zu Haus und Heim müssen akribisch aufgelistet werden. Fortschritt oder Schikane?

Grundbesitzer raufen sich das noch verbliebene Haupthaar. Besonders ältere, wenig computer-affine Mitbürger bekommen Nervenzusammenbrüche. Denn das Finanzamt will bis zum 31. Oktober dieses Jahres genau wissen, was der Bundesbürger so an Immobilienbesitz vorzuweisen hat. Und weil wir ja alle in die schöne neue digitale Welt überführt werden sollen, können wir unser Wissen dem Finanzamt nur über das drolligerweise „Elster“ getaufte Online-Portal mitteilen. Papier ist nicht nur sehr geduldig und absolut out, sondern bis auf das Bundesland Bayern sogar als Mitteilungsmedium vollkommen unzulässig. Warum heißt jenes digitale Folterinstrument eigentlich: „Elster“? Ist besagter Vogel namens Elster nicht dafür bekannt und berüchtigt, dass er unser Tafelsilber entwendet? Pflegt man etwa in der als dröge bekannten Finanzbürokratie eine Art von hintergründigem Humor?

Wie auch immer. Es gilt, 36 Millionen Grundstücke in Deutschland zu erfassen und sodann neu zu besteuern. Mit dem jetzt gesammelten Detailwissen sollen alle Grundstücke dann ab dem 1. Januar 2025 besteuert werden. Neuerungen mit ungewissem Ausgang sind nicht immer willkommen. Manche Mitbürger haben schon einmal hochgerechnet, dass sie nach den neuen Besteuerungsregeln bis zu zehnmal mehr Grundsteuer berappen müssten als jetzt! Dass heuer alles neu berechnet werden muss, verdanken wir im Prinzip dem ehrenwerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Ein Bundesbürger hat gegen die alte Grundsteuer geklagt. Und das Bundesverfassungsgericht hat sodann im Jahre 2018 geurteilt, dass das bisher gültige Steuerrecht für Immobilien gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde. Tatsächlich hatte es nach der deutschen Wiedervereinigung keine Neufassung der Grundsteuer-Regelungen für das gesamte Bundesgebiet gegeben. Gültig waren nach wie vor im Westen Deutschlands die Regeln von 1964, und im Osten Regeln von 1935. Die Politik wurde zu einer Neufassung des Grundsteuergesetzes bis zum Jahr 2020 verdonnert. Und, das knoteten die Richter den Politikern noch ins Taschentuch, sollte ein neues Grundsteuerrecht auf keinen Fall für eine heimliche Erhöhung der Steuereinnahmen irgendeinen Vorwand abgeben. Die bisherige Einnahme-Höhe von 15 Milliarden Euro dürfe auf keinen Fall  bei der neuen Steuer überschritten werden.

Es wurde lange gerungen. Die Sozialdemokraten wollten, dass die Reichen unter den Immobilienbesitzern in Zukunft durch ein wertabhängiges Steuermodell mehr zahlen sollten. Die Interessenvertreter der Reichen in der Politikerkaste wollten allerdings, dass in einem wertunabhängigen Steuermodell nur die reine Bodenfläche besteuert wird. Herauskam eine Mischung aus beiden. Neun Bundesländer übernehmen jenes Steuermodell, das der damalige sozialdemokratische Finanzminister Scholz ausarbeiten ließ. Sieben Bundesländer haben ihren Finanzämtern jeweils eigene Steuermodelle verordnet. In Bayern wird die Grundsteuer allein nach der Flächengröße berechnet, in Hamburg spielt auch die Lage des Objekts eine Rolle. Für Baden-Württemberg wiederum ist der Wert des Grundstücks entscheidend.

Viele Köche, viele Rezepte für den Brei. Die Verwirrung ist groß. So haben die befragten Immobilienbesitzer ihre Hausaufgaben bislang nur zu einem geringen Teil erfüllt: in Mecklenburg-Vorpommern sind gerade erst 4,2 Prozent aller Steuererklärungen beim Finanzamt abgeliefert worden, während schon 13,9 Prozent aller Hessen damit durch sind. Nun ja, es sind ja noch Ferien. Wer will sich schon die schönen Tage am Strand mit so einem trockenen Brei verderben?

Politik und Behörden waren sich schon im klaren, dass sie mit der Ausfragung nicht gerade Begeisterung auslösen würden. Und es war auch klar, dass beachtliche Mehraufwendungen durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichts auf die Solidargemeinschaft der Steuerzahler zukommen würden. Das Finanzamt hat vorgerechnet, dass seine Beamten etwa zwei Millionen zusätzliche Dienststunden für die Grundsteuer-Neuerfassung abbrummen müssen. Dafür sind nun auch etwa 3.000 neue Hilfskräfte angeheuert worden. Für diese Leistungen sind Extra-Kosten in Höhe von 462 Millionen Euro angesetzt. Um die digitale Speisung der diebischen Elster auf den Mehraufwand digital auszurichten, sind noch einmal zusätzlich 44 Millionen Euro auszugeben.

Das Finanzamt erbringt diesen Mehraufwand für die Gemeinden. Die Gemeinden haben grundsätzlich zwei steuerliche Einnahmequellen: zum einen die Gewerbesteuer. Und eben zum anderen die Grundsteuer. Die Gemeinden können aber die Höhe der Einnahmen aus diesen Quellen selber noch einmal steuern – durch den so genannten Hebesatz. Es wurde einmal ein Hebesatz festgelegt. Da der aber zu niedrig ist für den Bedarf der Kommunen, darf die Gemeinde nicht weniger als 200 Prozent des Hebesatzes verlangen. Damit soll verhindert werden, dass die Gemeinden sich in einer Art von Preisdumping gegenseitig kaputt konkurrieren. Nach oben hin ist aber bei den Hebesätzen alles offen. So verlangen manche attraktive Gemeinden in Baden-Württemberg sogar einen Hebesatz von 900 Prozent. Und das ist der Angstfaktor für manche Immobilienbesitzer. Denn die Grundsteuer wird mit dem Hebesatz multipliziert. Auf diese Weise könnten tatsächlich Grundbesitzer ab 2025 zehnmal mehr Grundsteuer berappen als bisher. Doch die Gemeinden müssen ihre Hebesätze auch so anpassen, dass insgesamt bundesweit nicht mehr als eben die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen 15 Milliarden Euro eingenommen werden. Ein hochkomplizierter Balance-Akt.

Und wer bietet die Gewissheit, dass der Gesetzgeber nicht doch noch ein Schlupfloch aufmacht, um die Grundsteuer ungeachtet der Vorgaben des BVG drastisch anzuheben? Das Misstrauen in der Bevölkerung ist nach all den Rechtsbrüchen der letzten zweieinhalb Jahr durch die Politik nicht unerheblich angewachsen.

Doch es gibt noch einen weiteren Anlass zu Misstrauen und Sorge. Denn die Kontrolle der Bundesbürger durch den Staat wird durch die Grundsteuer ganz erheblich vertieft. Viele der jetzt vom Bürger abgefragten Daten haben die Behörden schon lange. Doch die Behörden wissen nicht genau wo die Daten sind. Ein Flickenteppich von behördlichen Datenbanken macht es bislang noch schwer, den Bürger gläsern zu durchschauen. Und nun füllt der Bürger auf eigene Kosten diese Lücken. Das Handelsblatt beklagt: „Der Bürger soll in drei Monaten händisch zusammentragen, was der Staat seit mehr als einem Jahrzehnt nicht verknüpft bekommt.“ 

Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesbürger durch eigene Arbeit das Werkzeug erstellt zu seiner eigenen Überwachung. Hinzu kommt, dass jetzt gerade eine Volkszählung 2022 durchgeführt wird. Nachdem die Volkszählungen der Jahre 1983 und 1987 nicht sehr erfolgreich verlaufen sind, weil die gesamte Bevölkerung vom Großen Bruder gescannt werden sollte, und sich deswegen eine Massenbewegung gegen die Volkszählung formierte, sollen diesmal nur jeweils zehn Prozent der Bevölkerung gründlich ausgefragt werden zu ihren Lebensbedingungen. Keine Sorge, so sagt man uns: es geht doch nur darum, zukünftigen Bedarf für Kitas und Schulen zu ermitteln.

Na, dann ist ja alles gut …

Persönliche Nachbemerkung:

Dieser Beitrag erschien in der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, im Monat August. Da der Abgabe-Termin für die Grundsteuer-Erklärungen mit dem 31. Oktober dieses Jahres näher rückt, sei der Artikel hier noch einmal veröffentlicht. Es handelt sich um einen der letzten Artikel, die ich als Ressortleiter Wirtschaft und Soziales beim Demokratischen Widerstand veröffentlicht habe. Mit Ausgabe 107 endete meine redaktionelle Mitarbeit dort. Ich möchte mich neuen Aufgaben und Herausforderungen zuwenden. Unter anderem möchte ich ein neues Buchprojekt durchführen, das ich jetzt schon länger im Visier habe. Die zweieinhalb Jahre beim Demokratischen Widerstand waren eine wunderbare Zeit voller Herausforderungen, die gemeistert wurden. In einer Zeit, in der allgemein das große Schrumpfen und Sterben der Printmedien zu beklagen ist, war es eine Meisterleistung, ein ganz neues unbelastetes Printmedium auf dem Markt zu etablieren. Und das ganz ohne Werbeeinnahmen. Der Demokratische Widerstand hat jetzt seinen festen Platz im deutschen Blätterwald erobert. Im engen Zusammenspiel mit der Neuen Demokratie- und Friedensbewegung entwickelt der Demokratische Widerstand eine unerwartete Dynamik. Ich bin stolz darauf, Teil dieses aufregenden Experimentes zu sein. Und mit meinem Einsatz dieses wunderbare Print-Organ mit angeschoben zu haben. Doch es sind durch meinen Einsatz beim Demokratischen Widerstand viele meiner schon lange geplanten Projekte zurückgestellt worden. Die will ich jetzt zum Erfolg führen. Ich habe jetzt das gute Gefühl, dass dieses neue Printmedium sich behaupten kann und wünsche dem Demokratischen Widerstand alles Gute auf seinem weiteren Weg.

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Dieser Beitrag erschien zuerst in der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, Ausgabe 102, August 2022

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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1 Kommentar

  1. Soweit ich weiß, ist der Abgabetermin auf den 31. Januar 2023 verlängert worden. Wir machen den digitalen Mist nicht mit, auch nicht bei der Einkommenssteuer und haben uns das in Papierform erstmal zuschicken lassen. In Hessen ist die Abfrage relativ einfach. Trotzdem werden wir unsere Erklärung ganz sicher erst am 31. Januar 2023 abgeben. Mal sehen, was bis dahin noch so passiert.

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