Grundrente – kaum Wirkung gegen Altersarmut

Tobias Weißert (isw)

2008 | fahhradfritze, Flickr | CC BY-NC 2.0

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde versprochen: ArbeitnehmerInnen, die langjährig, d.h. 35 Jahre und mehr, in die Rentenversicherung eingezahlt haben, soll der Gang zum Sozialamt im Alter erspart werden. Das erfordere der Respekt vor ihrer Lebensleistung. Großartige Namen wie Lebensleistungsrente und Respektrente kamen zum Vorschlag. Diese Renten sollten mindestens 10 Prozent über der Grundsicherung liegen.

Wurden die Ziele mit der Grundrente erreicht? Muss eine langjährig Versicherte nicht mehr Grundsicherung beantragen?

Anfang März 2019 veröffentlichte der Minister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil seinen Vorschlag.

Die Renten der Erwerbstätigen mit mindestens 35 Rentenversicherungsjahren und einem Erwerb von durchschnittlich mindestens 0,3 Entgeltpunkte sollten bis auf 80 Prozent der Durchschnittsrente auf maximal 925,40 Euro aufgestockt werden. Renten bis 462,70 Euro sollten verdoppelt werden. Es sollte keine Einkommens – und Vermögensprüfung geben, weil die Grundrente eine Rente sei und keine Sozialleistung. Die Zahl der Berechtigten schätzte Heil auf ca. 4,5 Millionen RentnerInnen, die Kosten sollten ca. 5 Milliarden Euro betragen.

Ein Sturm der Kritik erhob sich dagegen. Vor allem die Arbeitgeberverbände lehnten den Vorschlag einhellig ab und übten immensen Druck auf die Abgeordneten von CDU/CSU aus, den Entwurf zu blockieren. Es entwickelte sich ein zähes Gerangel hinter den Türen, weil die Gefahr bestand, dass die Koalition daran zerplatzen könnte.

Der CDU gelang es, eine Einkommensprüfung durchzusetzen. Die Grundrente wird nur gewährt bis zu einer Einkommensgrenze von 1.250 Euro bei Einzelpersonen und 1.950 Euro bei Paaren. Einkünfte bis 1.600 Euro bei Einzelpersonen und 2.300 Euro bei Paaren werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Die Einkommensprüfung erfasst alle regelmäßig zufließenden Einkommensteile, wie Mieten und Kapitalerträge.

Durch die Anrechnung von Einkommen wurde die Zahl der BezieherInnen drastisch reduziert. Jetzt rechnet man nur noch mit 1,3 Millionen Berechtigten, obwohl verminderte Zuschläge auch jene erhalten sollen, die nur 33 Versicherungsjahre nachweisen können. Die Kosten der neuen Rente sinken entgegen der ursprünglich veranschlagten 5 Mrd. Euro auf 1,3 Milliarden Euro.

Zudem konnte die CDU/CSU eine Kürzung des Rentenzuschlag von grundsätzlich 12,5 Prozent durchsetzen.

Wie wird die Grundrente ermittelt?

Um zu bestimmen, wie hoch der Betrag ist, um den die persönliche Rente angehoben wird, muss man von 35 Versicherungsjahren ausgehen. Die Höhe der Grundrente ergibt sich dann in zwei Rechen-Schritten: Die persönlichen Entgeltpunkte x 35 Versicherungsjahre x 33,05 Euro ergeben die persönliche Rente.

Ein Beispiel: Die oft genannte Friseurin hat mit einen Durchschnittslohn von 1.300 Euro einen persönlichen Rentenanspruch von 0,4 Entgeltpunkten (EP) pro Jahr erworben. In 35 Jahren ergibt das 14 Entgeltpunkte. Sie hat eine persönliche Rente von 462,70 Euro.

  1. Die persönliche Rente wird nun verdoppelt und um 12,5 Prozent gekürzt. Sie erhält so einen Zuschlag zu ihrer Rente von 404,68 Euro.
  2. Ihre Grundrente setzt sich zusammen aus persönlicher Rente und dem Zuschlag (462,70 Euro + 404,68 Euro); sie ergibt 867,56 Euro. Davon gehen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Höhe von 11,25 % ab, so dass die Nettorente 774,67 Euro beträgt.

Nach diesem Schema lassen sich Zuschlag und die neue Grundrente berechnen. Bei 35 Versicherungsjahren beträgt sie:

EP eigene Rente Zuschlag Bruttorente Nettorente
0,3 EP 347,03 € 303,65 € 650,68 € 577,48 €
0,4 EP 472,70 € 404,86 € 865,56 € 774,67 €
0,5 EP 578,38 € 303,65 € 882,02 € 782,79 €
0,6 EP 694,04 € 202,43 € 896,47 € 795,62 €
0,7 EP 809,76 € 109,94 € 919,70 € 816,13 €
0,79 EP 913,83 10,12 € 923,95 € 820,01 €

Da der Grundsicherungs- u. Sozialhilfebedarf durchschnittlich bei ca. 860 Euro beträgt, folgt daraus, dass alle Grundrenten der Berechtigten nach 35 Versicherungsjahren unterhalb der Grundsicherung liegen.

Das viel zitierte Beispiel der Friseuse, die dank Grundsicherung nun 931,78 Euro Rente erhalte, ist falsch. Sie müsste dafür nicht 35, sondern 40 Jahre gearbeitet haben. Aber selbst nach 40 Arbeitsjahren erhält sie nur eine Nettorente von 826,95 Euro und liegt damit in den meisten Städten Deutschlands deutlich unterhalb der Grundsicherung.  Das Paradebeispiel ist eine Beschönigung und hält nicht der Realität stand. Erst eine Rentnerin mit 0,6 durchschnittlichen Entgeltpunkten (entspricht einem durchschnittlichen Bruttolohn von 1.945 Euro) erhält nach 40 Versicherungsjahren eine Nettogrundrente von 883,62 Euro und liegt damit knapp oberhalb der Grundsicherung/Sozialhilfe.

75 Prozent der Grundrentenberechtigten sind Frauen. Die durchschnittliche Versicherungszeit der Frauen in Deutschland beträgt 35 Jahre (in Westdeutschland 32,8 Jahre). Die große Mehrheit der Berechtigten kommt mit der Grundrente nicht über die Grundsicherung/Sozialhilfe hinaus.





Nachdem die Ministerialbürokratie das wohl erkannt hat, wurde nun einen Freibetrag in der Grundsicherung/Sozialhilfe beschlossen. Er beträgt 100 Euro und zusätzlich 30 Prozent der über 100 Euro hinausgehenden persönlichen Rente. Der maximale Freibetrag ist 212 Euro. Erst mit diesem Freibetrag lässt sich eine Rente erzielen, die über der Grundsicherung liegt.

Ein weitere Rechenbeispiel; unterstellt wird ein Regelbedarf von 860 Euro. Eine Person hat durchschnittlich 0,3 Entgeltpunkte in 35 Versicherungsjahren erworben. Das führt zu einer Grundrente von 577,48 Euro (siehe Tabelle). Ihr Freibetrag beträgt 162,40 Euro. Dieser Freibetrag wird von der Rente abgezogen (nicht auf die Grundsicherung angerechnet). Es kommen so nur 415,05 Euro zur Anrechnung:

860,00 € Grundsicherungsbedarf
-415,05 € Eigene Rente, die auf den Bedarf angerechnet wird
__________________________________________________________________________

444,95 € Grundsicherungsbetrag (Sozialhilfe)

Grundrente 577,45 + Grundsicherung 444,95 ergeben zusammen 1.022,40 Euro individuelle Grundsicherung. Da der Freibetrag höchstens 212 Euro betragen darf, könnte bei einem Bedarf von 860 Euro und einer Nettorente von 590 Euro der Höchstbetrag in der Grundsicherung/Sozialhilfe 1.070 Euro betragen. Erst durch die Freibetragsregelung wird eine Rente möglich, die deutlich über der Grundsicherung liegt. Das aber führt zu dem kuriosen Ergebnis, dass wieder Grundsicherung beantragt werden muss. Und hier wird dann wieder neben dem Einkommen auch die Bedürftigkeit geprüft. Viele werden deswegen weiterhin darauf verzichten, Grundsicherung zu beantragen.

Das weitere kuriose Ergebnis dieser Freibetragsregelung ist, dass nun BezieherInnen von Grundsicherung deutlich mehr Rente erhalten als höher Versicherte mit längerer Versicherungszeit, die Anspruch auf Grundrente haben. Um das auszugleichen, soll auch ein Freibetrag beim Wohngeld eingeführt werden. Die Höhe dieses Freibetrags ist noch nicht bekannt.

Fazit

  1. Die Grundrente verfehlt ihre Ziele deutlich. Die meisten RentnerInnen mit geringen Arbeitseinkommen erhalten Renten unterhalb der Grundsicherung. Sehr viele von Ihnen müssen deswegen den Gang zum Sozialamt antreten. Die finanzielle Ausstattung der Grundrente ist viel zu gering.
  2. Rechtssystematisch ist die Grundrente ein Zwitter. Eine wirkliche Rente wäre sie nur dann, wenn keine Einkommensprüfung bestünde. Da viele weiterhin auf Grundsicherung/Sozialhilfe angewiesen sind, kommt die entwürdigende Vermögensprüfung der Grundsicherung noch hinzu.
  3. Die Grundrente ist ein kompliziertes Konstrukt. Da Altersarmut nur mit Freibeträgen eingegrenzt werden kann, kommen zusätzliche Gesetze zum Tragen. Die Beantragung und Berechnung wird dadurch sehr kompliziert und erfordert zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Höhe des Freibetrags beim Wohngeld ist noch nicht bestimmt.
  4. Der Verwaltungsaufwand der Grundrente allein ist schon sehr hoch. Die Rentenversicherung veranschlagt die Verwaltungskosten auf 400 Millionen Euro. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand bei der Freibetragsregelung, der in keinem Verhältnis zu den geringen Leistungen besteht.
  5. Der Name Grundrente ist eine Fälschung. Die meisten Menschen, die zu niedrigen Löhnen arbeiten mussten, bleiben ausgeschlossen. Sie verdienen anscheinend keinen Respekt und keine finanzielle Aufstockung. Der Begriff Grundrente suggeriert aber, dass es sich um eine Basissicherung für alle handelt. Erfasst wird aber nur ein exklusiver Personenkreis.
  6. Die gesellschaftlichen Kosten der Grundrente sind völlig unklar. Nirgends wird angegeben, in wie weit durch die Grundrente Grundsicherungsleistungen eingespart werden.
  7. Die Finanzierung der Grundrente ist völlig offen. Es wurde zwar zugesagt, dass sie aus Bundesmitteln finanziert wird. Unklar ist, ob das so bleibt oder ob man zu guter Letzt doch wieder auf Mittel der Rentenversicherung zurückgreift.

Die Grundsicherung ist bestenfalls ein Mini-Schritt in die richtige Richtung. Die Begeisterung der SPD und die wohlwollende Zustimmung der Gewerkschaften ist bei nüchterner Analyse nicht zu teilen. Politisch behindert sie eher das, was notwendig wäre, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Um einer bestehenden und sich bedrohlich ausbreitenden Altersarmut wirklich entgegen zu treten, wäre eine die Existenz sichernde Mindestrente erforderlich, wie sie die meisten europäischen Nachbarländer besitzen.

In Österreich beträgt beispielsweise die Mindestrente 1.088 Euro. 30 Jahre lang Versicherte erhalten sogar mindestens 1.223 Euro. Zu fordern ist eine Mindestrente für alle von 1.050 Euro netto. Diese Forderung wird inzwischen von vielen geteilt, und sie wäre ein Schritt, der das Wort „Reform“ ehrlich verdiente.

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2 Kommentare

  1. Kompliziert. Da ist das mit der GKV schon einfacher: Jedes Personal DEUTSCH hat seit 2007 pflichtversichert zu sein, auch wenn es kein Einkommen hat. Es wird dann einfach angenommen, es "verdiene" 1061,67€ im Monat (Mindestbeitragsbemessungsgrenze); irgendwoher muß es ja Geld zum Leben her haben. Ist so. Eine Befreiung von der Beitragszahlung ist vom Gesetzgeber nicht gewollt; sie nennen es "freiwillige Versicherung" oder "Selbstzahler". Bätschi! Von mir wollen sie gerade für 1 Jahr bummelig 2300€ und drohen schon mit Pfändung, obwohl mich niemand gefragt hat, "freiwillig versichert" zu sein. Versicherungspflicht besteht bei der letzten zuständigen Krankenkasse, was für ein wirrer Text!

    Tja, außer man ist pigmentiert und auf der Flucht. Nicht pflichtversichert, aber volle Versorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Ich glaub, ich komm noch mal rein…wozu denn 35 Jahre ackern?

  2. Dieser ganze Mist basiert doch auf den Fehlern die vorher gemacht worden sind. Es waren immer die SPD und die CDU, die die Rentenversicherungen mit völlig fremden Leistungen belastet hat. Würden wir heute noch 100% Rente bekommen , gäbe es diese Diskussionen gar nicht!

    Leider ist der Michel zu doof zum rechnen. Ihm kann man erzählen, ich kürze deine Rente um 50% und gebe dir dann 2% Erhöhung!

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