von WiKa (qpress)
Deutsch-Absurdistan: Es besteht größte Gefahr, dass die privaten Sender demnächst die grundgesetzliche Garantie des freien Zugangs zu Information kapern und so den öffentlich-rechtlichen „Staatsfunken“ zum Erlöschen bringen. Hääh? Immerhin geht es hier um einen rund 8 Milliarden Euro schweren Meinungsmarkt, den man aufgrund der Masse nicht einfach so ignorieren kann. Vermutlich haben jetzt die wenigsten Leser begriffen worum es hier wirklich geht, außer eben um die 8 Mrd. € Propaganda-Steuer. Nun, das Problem reicht bis in die deutschen Wohn- und Schlafzimmer.
Es betrifft alle Leute die ein Dach über dem Kopf haben und für selbiges registriert sind. Sollten sich demnächst die Privatsender auf die Hinterbeine stellen, wäre die Staatspropaganda zu Lasten der Wohnungsinhaber womöglich ganz schnell vorbei. Dagegen müssen wir was tun, um das Meinungsmonopol in seiner Vielfalt durch den Staat zu gewährleisten. Obgleich der BVG-Familienbetrieb gerade erst wieder den Staatsfunk und dessen Propaganda-Abgabe legitimiert hat. Wie es aussieht werden demnächst wieder vielmehr Nichtzahler im Knast verschwinden, weil ARD, ZDF und Deutschland-Radio zügig Exempel statuieren müssen, damit sich die Nichtzahler unter den Zwangsgebührenzahlern nicht wie die Karnickel vermehren. Bislang soll die Zahl der Unwilligen oder Unfähigen bei rund 2 Millionen Nasen liegen. Das ist fast schon eine halbe Milliarde Euro die da fehlt für fette Gehälter und Pensionen im Propaganda-Betrieb fehlt.
Letztlich muss ja der Streit ums Recht einmal beendet werden. Allerdings gibt es da noch ein paar rechtliche Tretminen, über die man nicht so gerne spricht. Die sollte man alsbald entschärfen, sofern man die Rechtsprechung einmal ernst nehmen möchte, was in Deutschland Gott sei dank kaum mehr vorkommt. So regiert nicht nur die Merkel recht willkürlich, vermutlich von persönlich erlittenen Traumata getrieben. Das Prinzip scheint sich in den Führungsetagen dieser Bananenrepublik merkelig verfestigt zu haben. Insoweit ist nicht wirklich klar, inwieweit die Propaganda-Steuer einige Regelungen des Grundgesetzes missachtet. Sehen wir doch mal nach.
Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 (1) Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Der fett gesetzte Teil ist in diesem Fall der Problembär. „Aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Wenn jetzt also die privaten Sender einfach mal so ihren Betrieb einstellen würden, wo garantiert dann der Staat noch einen allgemeinen und ungehinderten Zugang zu Informationsquellen? Sind damit etwa die Schau- und Aushangkästen der Gemeinden gemeint. Kaum vorstellbar. Aus welchem Grunde auch immer, können sich unsere Höchstrichter nicht vorstellen was allgemein und ungehindert zugängliche Quellen sind. Angeblich wurde das früher mal ernster genommen. Nun, für Obdachlose trifft das ja zu, soweit sie entsprechende Gerätschaften haben, diese gebührenpflichtigen Programme kostenfrei zu empfangen. Für Leute die eine Wohnung haben, ist dies mit einer Pflicht zu Bezahlung verbunden, die der Gesetzgeber lakonisch „Vorzugslast“ nennt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die so beigetriebenen Mittel für den größten Nonsens, den man sich vorstellen kann, versickern. Sicher werden auch Nachrichten, Dokus und Kultur gebracht. Aber wofür braucht es seichte Unterhaltung, Krimis, alle Arten von Mord und Totschlag und sonstigen Schrott, für den am Ende auch einige Milliarden draufgehen? Sicher, um den Verstand der Masse kurz zu halten. Ja, da hat sich eine Staatspropaganda verselbständigt und wird offenbar von der Juristerei auch noch gedeckt. Man munkelt, dass es in den hohen Richterämtern kaum Richter ohne Parteibuch gibt.
Wie war das mit dem Eigentum: Artikel 14 Grundgesetz
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Nun, es ist hinlänglich bekannt, dass die staatsferne Staatspropaganda bei der Vollstreckung der Vorzugslasten wenig zimperlich vorgeht und sich hier ganz staatsnah gibt und im Wege der Amtshilfe vollstreckt. Hmm, staatsferne Ämter die Programme machen? Ist ja seltsam. Und wer nicht zahlt wird vollstreckt, was quasi auch einer Enteignung gleichkommt. Vielleicht möchte die Staatspropaganda hier mit dem Absatz 3 des Artikels kontern? Ja, Entschädigungen braucht es da ja auch nicht, weil die Pfändung keine klassische Enteignung ist.
Geschickte Konstrukte setzen große Geister voraus
Hier haben sich ARD, ZDF, und D-Radio Staatspropaganda eine grandiose Lebensversicherung vom Erfinder der Rundfunkstaatsvertrages, in der seit 2013 vorliegenden Form, kreieren lassen. Kein geringerer als der Paul Kirchhof, der Bruder vom Ferdinand, der das jetzt alles für rechtens erachtete, hat dieses geniale Konstrukt geschaffen. So unter Brüdern kann man sich schnell schon mal helfen und an der Familienehre darf da auch keiner rütteln. Die Beitragspflicht wird kurzerhand an die Wohnung geknüpft und sobald die bewohnt ist (oder auch nicht), ist der Beitrag für Propaganda und oftmals sogar noch für echte Märchen fällig.
Um den Eigentumsgedanken zu Ende zu führen. Dem nicht rechtsfähigen Beitragsservice ist es am Ende egal in was der hinein vollstreckt. Der kann man nicht einmal verklagen. Gegen die Propagda-Abgabe ist einfach kein Kraut gewachsen, weil Fachleute es kreierten und auch höchstrichterlich stets absegenen. Dabei muss man das Grundgesetz einfach nicht ganz so ernst nehmen, denn der Zweck heiligt die Mittel und der Zweck ist, die Herde schön beisammen zu halten und eine gesunde Volksmeinung aufrecht zu halten. Das braucht richtig Kohle und wer sollte das bezahlen, außer die Herde selbst … mit ihrem Fleisch und Fell? So muss auch jedes Schaf, Schwein und Rind am Ende seinen Metzger selbst finanzieren. Warum sollte das im Rahmen der Nutzmenschhaltung anders sein?
Besser wir ändern das Grundgesetz, den Artikel 5 wie folgt:
Jeder hat die Pflicht, sich seiner Meinung in Wort, Schrift und Bild solange zu enthalten, nicht zu äußern und nicht zu verbreiten, bis sich eine staatlich kontrollierte Stelle/Quelle findet, die selbige nach Genehmigung ungehindert verbreitet. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film sind über staatliche Vorzugslasten gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt, sofern kein Anlass dazu geboten ist.
Nun, diese Variante wäre etwas ehrlicher gegenüber dem Nutzvieh. Aber aus welchem Grunde auch immer, scheint die Herrschaft davon überzeugt zu sein, dass die Sklaven soviel Ehrlichkeit gar nicht vertragen. Dafür haben wir abschließend noch eine kleine Betrachtung zur vierten Phase der Nutzmenschhaltung, die diesbezüglich weiter Rückschlüsse erlaubt.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar