Griechenlands Regierung übergibt Chaos

Die in Griechenland offensichtlich vor ihrem Ende stehende Regierung unter Alexis Tsipras hinterlässt 7 offene Fronten und 15 zu erfüllende Vorbedingungen.

Von den in Griechenland einzusetzenden 69 Generalsekretären ist nur einer (1) platziert worden und mittlerweile gilt es als unmöglich, dass das Prozedere innerhalb des Jahres 2019 vollendet wird.

Neuralgische Privatisierungen verzögern sich, der Saldo der fälligen staatlichen Verbindlichkeiten an den privaten Sektor ist im Jahr 2019 um fast keinen einzigen Euro reduziert worden und signifikante Eingriffe bezüglich des Finanzsektors sind anhängig.

Griechenlands Regierung erfüllt ihre Zusagen nicht

Die Rede ergeht von diversen der 15 „Vorbedingungen“, die Griechenland bis Ende Juni 2019 zu erfüllen hatte und was mittlerweile unmöglich erscheint, aber auch von den 7 Anhängigkeiten der „ausleiernden“ vorherigen „Bewertung“ (durch die Gläubiger). Nachdem also die griechische Regierung die „Tranchen“ der 973 Mio. Euro (Eingriffe bei der öffentlichen Verschuldung Griechenlands) unter dem Versprechen erhielt, alles noch … auf dem Weg befindliche zu vollenden, blieb sie dann untätig oder machte Rückschritte.

Die Liste mit den Anhängigkeiten aus der Vergangenheit, aber auch denen, die noch „auf dem Weg“ liegen, ist in dem am 05 Juni 2019 von der Europäischen Kommission bekannt gegebenen „Report Verstärkter Beaufsichtigung“ umfasst.

Eine besondere Bezugnahme erfolgt auf das fiskalische Thema, das nunmehr im Herbst 2019 untersucht werden wird. Es werden jedoch auch andere Ebenen mit fiskalischer Auswirkung verzeichnet, wie unter anderem das Clawback-Verfahren im Gesundheitssystem, eine neue „Ration“ von Änderungen bei den (Immobilien-) Einheitswerten und bei der sogenannten Einheitlichen Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA).

Die von Griechenland im Juni 2019 zu erfüllenden 15 Vorbedingungen

Laut der Europäischen Kommission ist nicht eine einzige von den bis Mitte des Jahres 2019 zu erfolgenden 25 Wegmarken / zu erfüllenden Bedingungen vollendet worden:

1. Öffentliche Finanzen. Es werden die fiskalischen Kosten der neuen Maßnahmen von über 1% des BIP und der Umstand angeführt, „die Adoption der neuen fiskalischen Maßnahmen bringt die Erreichung des vereinbarten Ziels eines Primärüberschusses in Höhe von 3,5% des BIP im Jahr 2019 und nachfolgend in Gefahr“. Es wird ebenfalls verlangt, dass sich nicht erneut ein Thema einer Untererfüllung der Höchstgrenzen des Haushalts wiederholt.

2. Gesundheitsversorgung – Clawbacks. Vollendung des Clawback für das Jahr 2018. 62% des Prozedere sind nicht erfolgt und „die Entstehung neuer Clawbacks ist hoch“.

3. Besteuerung – ENFIA. Es existiert eine Verpflichtung zu einer neuen partiellen Angleichung der Einheitswerte bis Mitte des Jahres 2019. Es wird verlangt, dass der detaillierte Zeitplan für die Realisierung dieser Aktualisierung und die einschlägige fiskalische Analyse für die Harmonisierung der ENFIA vorbereitet wird.

4. Öffentliche Finanzen – Handhabung. Heftige Kritik wird wegen der fälligen Verbindlichkeiten ausgeübt. Die Regierung verpflichtete sich, den Saldo auszugleichen. Ende März belief er sich jedoch auf 1,4 Mrd. Euro, lag also um 0,3 Mrd. Euro niedriger als sein Wert Ende August 2018. Seit Ende Dezember wurde er also nicht um … einen Euro reduziert.

Der Rhythmus der Reduzierung hat sich signifikant verlangsamt, da weiterhin neue Schulden speziell auf den Sektoren der Kassen und der Krankenhäuser entstehen„. Es werden Maßnahmen zur Beschleunigung verlangt.

5. Sozialer Schutz. Die neuen Kriterien für die Bestimmung der Invalidität auf Basis einer funktionalen Bewertung sind immer noch nicht festgesetzt worden. Ihre nachträgliche Beurteilung wird erst gegen Ende 2019 vollendet werden.

6. Finanzsystem. Der Plan für die Reduzierung der NPLs hat einen beschränkten Fortschritt verzeichnet. Der Vorschlag zur Verlagerung der „schlechten“ Vermögenswerte zusammen mit den aufgeschobenen steuerlichen Stundungen zu einem SPV ist immer noch nicht vorangeschritten. Der Aktionsplan bezüglich der Zahlungsunfähigkeit der privaten Haushalte muss bis Ende Juni 2019 revidiert werden. Ebenfalls wird eine enge Beobachtung erforderlich sein, was die rechtzeitige Realisierung der Plattform für die Einreichung und Verarbeitung der Anträge für die neue „Lex Katseli“ betrifft. Ebenfalls verpflichteten die Behörden sich nicht, in den kommenden Monaten auf eine holistische Weise die Insolvenz- und Zahlungsunfähigkeit-Status zu verbessern.





7. Justizwesen. Es muss das Ausschreibungsverfahren für den Beginn der Phase II des Einheitlichen Systems zur Verwaltung Gerichtlicher Beschlüsse (OSDDY-PP) vollendet werden.

8. Kapitalkontrollen. Fortsetzung der Lockerung der Kapitalkontrollen gemäß der veröffentlichten Road-Map. Die Kapitalkontrollen folgen der veröffentlichten Karte, obwohl in diesem Jahr keine Lockerung bei den verbliebenen Beschränkungen verzeichnet wurde, die weiterhin bestehen.

9. Grundbuch. Vollendung der Erstellung der übrigen Forstkarten. Eine Bezugnahme erfolgt wegen Umsetzungsgefährdungen. Fünfzehn Verträge schreiten gemäß dem Zeitplan voran und der sechzehnte und letzte, der sich wegen des von einem gescheiterten Bewerber begonnenen Einspruchsverfahrens verzögerte, wurde im Mai 2019 unterzeichnet. Es erfolgt eine Bezugnahme auf die Gesetzvorlage, die von dem Parlament verabschiedet wird, und auf das Ziel bezüglich einer Vollendung der Aktionen bis Mitte des Jahres.

10. Energie. Für das angestrebte Modell (Target) ist der anfängliche Zeitplan nicht machbar und seine Entwicklung wird vor 2020 nicht möglich sein.

11. Privatisierungen. Für die Hellenic Petroleum SA (ELPE bzw. HELPE) wurden keine verbindlichen Angebote abgegeben, während bei dem Yachthafen Alimo verbindliche Offerten eingereicht wurden und die nächsten Schritte die Genehmigung des Rechnungshofs (Ende Juni 2019) und die Unterzeichnung des Überlassungsvertrags (Ende Juli 2019) betreffen.

12. Privatisierungen. Die Aufrechterhaltung des Fortschritts zur Vollendung der übernommenen Verpflichtungen bis Ende 2019 erfordert eine Reihe von Schritten bei Egnatia SA, DEPA, den regionalen Häfen Alexandroupolis und Kavala, DAA / AIA und EYDAP.

13. Super- / Privatisierungsfonds. Es wird angeführt, dass die Einstellung der professionellen Mitglieder (speziell der Exekutiv-Mitglieder) in den Vorständen der größten börsennotierten sogenannten Öffentlichen Unternehmen und Organismen (DEKO) weiterhin eine Herausforderung darstellt, und zwar wegen des niedrigen Vergütungsniveaus, dem mittels gesetzgeberischer Schritte zu begegnen ist.

14. Öffentliche Verwaltung. Vollendung der „(Leistungs-) Bewertung“ (der Bediensteten) bis Juni 2019 und gesetzliche Modifizierungen bis September 2019.

15. Öffentliche Verwaltung. Vollendung des dritten Zyklus von Mobilitätsbewertungen.

Die 7 „Schwänze“ der zweiten „Bewertung“

Die Anhängigkeiten der Themen des von der Europäischen Kommission publizierten zweiten „Berichts Verstärkter Beaufsichtigung“ sind Folgende:

  • Öffentliche Finanzen. Beobachtung und Beherrschung der fiskalischen Gefahren.
  • Besteuerung. Einstellung von Personal bei der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE). Das Prozedere zieht sich hin. Die erwartete Personalzahl wird Ende 2019 bei 12.400 angelangt sein (gegenüber der konkreten Verpflichtung von 12.500).
  • Arbeitsmarkt. Beobachtung der Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Mindestlöhne und kollektiven (Tarif-) Verhandlungen.
  • Energie – Braunkohlekraftwerke. Nach der jüngsten Bekanntmachung bezüglich der Nationalwahlen erfolgte seitens der Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) nach Beratungen mit dem Minister für Energie und Umwelt der einseitige Beschluss zur Verlängerung der Verfahrensfrist auf den 15 Juli 2019. Daher wird der Abschluss nicht innerhalb der konkreten (anfänglichen) Frist realisiert werden.
  • Öffentliche Verwaltung. Von insgesamt 69 anhängigen Platzierungen von Generalsekretären ist nur 1 vollendet worden. Mittlerweile ist unwahrscheinlich, dass dies selbst bis Ende 2019 erfolgen wird.
  • Privatisierungen – Elliniko-Areal. Heftige Verzögerungen und neue Zielsetzungen für die Erteilung der Kasino-Lizenz, für den Hauptstadt-Park usw.
  • Super- / Privatisierungsfonds. Die Vollendung der Übertragung des Olympiastadiums Athen (OAKA) zieht sich hin.

(Quelle: capital.gr)

Quelle: gr-blog

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Ein ähnliches Chaos wird die GroKo hinterlassen. Vielleicht sogar schon vor Herbst 2021. Die Wahlen, die iin wenigen Monaten in Brandenburg, Sachsen und Thüringen stattfinden, werden bei den sogenannten Volksparteien böse Spuren hinterlassen. Wir werden sehen, ob dann auch noch die Regel gilt: Die stärkste Fraktion stellt den Ministerpräsidenten/Bundeskanzler.

In Bremen wollen die Grünen ins Rot rote Bett. Die Pleitestadt Berlin läßt grüßen!
Was aber die meisten Wähler schon vergessen haben ist, daß die Raute 2005 hätte verhindert werden können – mit eben einer Rot-Rot-Grünen Koalition. Der Deutsche sucht gerne nach einem Schuldigen. Und wer ist nun schuld daran, dass das deutsche Volk mittlerweile 14 Jahre unter satanischer Herrschaft leben musste?

Die Nichtwähler definitiv nicht!

 

Wandere aus, solange es noch geht!

 

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