Granate! Dr. Schiffmann zu anwaltlicher Strafanzeige wegen Corona-„Impfungen“

Strafanzeige und Strafantrag im Biontech – Komplex im Zuständigkeitsbereich des § 120 GVG – Paul Schreyer „Chronik einer angekündigten Krise“

Quelle: odysee

Die Strafanzeige und den Strafantrag finden Sie hier. Langsam aber sicher erhöht sich der Druck im politisch-korrupten  Kessel. Vielleicht erscheint ja noch im Netz ein juristisch sauberer Vordruck für das Anschreiben an den Generalbundesanwalt,  das Herr Schiffmann im Video anspricht. 

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Granate! Dr. Schiffmann zu anwaltlicher Strafanzeige wegen Corona-„Impfungen“
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6 Kommentare

  1. Zusammenfassend: Sie haben eine Anzeige bei einem der weisungsgebundenen Staatsanwälte gemacht und die mit über 100 Seiten belegt.

    Und oh Wunder, es ist nicht aber auch gar nicht passiert…

    Das ist so ähnlich wie bei meiner Anzeige gegen die Kanzlerin und andere wegen Rechtsbeugung wegen der Missachtung angeblich geltender Gesetze (Asylgesetz, etc..) im Hinblick auf die fehlende Grenzsicherung und die Nichtanwendung der Drittstaatenregelung…

    Und darauf gabe es nach vielen Monaten ein nicht unterschriebenes Schreiben einer Staatanwältin, die den Vorgang nicht bearbeitet hat…

    Diese Art von Klagen in der BRD haben keinerlei Chancen oder Auswirkungen. Sie können höchstens dazu dienen, zu dokumentieren, dass man Verstöße angemahnt hat.

    Aber schreibt ruhig mal an den entsprechenden Staatsanwalt und fragt nach, wen er denn bald alles verhaftet. Der wird sich vor Lachen gar nicht mehr einkriegen.

  2. Die Politik arbeitet mit ihrem verlängerten Arm, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie den sonstigen Massenmedien immer mehr mit unbestimmten Drohungen, was passiert, wenn der ungeimpfte Bürger nicht pariert, welche Einschränkungen auf ihn auch noch zukommen. Da frage ich mich, ob ich nicht auch zum Steuerbetrüger werden soll, wenn ich Steuern zahle, deren Nutzen ich nicht habe, sondern nur die Idioten, die sich impfen ließen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, aber auch des Naturrechts, wird eminent verletzt, wenn ich von der Gemeinschaft ausgegrenzt werde, aber sie weiter mit meinen Steuern erhalten muß.

    Es besteht keine Impfpflicht, schon deswegen weil diese ganzen sog. Impfstoffe gar nicht endgültig zugelassen wurden. Eine saubere rechtliche Darstellung inwieweit Arbeitsnehmer gekündigt werden könnten, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen, enthält das folgende YouTube. Noch nicht einmal medizinisches Personal darf deswegen gekündigt werden:

    2G im Betrieb – Impfung oder Kündigung ?

    https://www.youtube.com/watch?v=JM4Af58x0zI

    Unser Grundgesetz sieht freundlicherweise vor, daß Versuche nach der Art des Dr. Mengele nicht zulässig sind. (Ob das, was man dem Josef Mengele vorwirft, wirklich stimmt, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen!) Jedenfalls sollte die deutsche Antinazi-Regierung wenigstens akzeptieren, daß sie nicht in die behaupteten Fußstapfen des Dr. Mengele eintritt!!!

    https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Mengele

  3. Wann war das Abendessen der Richter bei Merkel? Vor oder nach dem Schreiben? War der Bundesgeneralanwalt auch dabei? Das wäre mal interessant das zu wissen.

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