GEZ-Zwangsgebühr verfassungswidrig ?

Das Ende der GEZ? Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?

Der neue Rundfunkbeitrag sei möglicher Weise verfassungswidrig, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein  e. V. (BSZ®), der ein Aktionsbündnis gegen die „GEZ-Zwangsgebühr“ gegründet hat.

Der ab 1. Januar 2013 verbindliche Rundfunkbeitrag, der für jeden Haushalt verpflichtend gilt, ist eventuell verfassungswidrig. Das sagen zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler: Professor Ingo von Münch und Prof. Dr. Christoph Degenhart.

Die Abgabe, die unabhängig vom Vorhandensein eines Fernseh- oder Radioempfangsgerätes geleistet werden muss, könnte sowohl gegen Artikel 3 als auch Artikel 2 des Grundgesetzes (Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung) verstoßen. „Das Aktionsbündnis gegen die GEZ-Zwangsgebühr hat spezialisierte Anwälte beauftragt, einen Gebührenbefreiungsantrag und einen Antrag auf Auskunftserteilung zu stellen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V. „Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit schaffen, sich gegen diese Zwangsgebühr zu wehren. Mit dem Antrag auf Auskunftserteilung wollen wir wissen, wofür das Geld verwendet werden soll.“ Der BSZ, der auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu Bürgern ein entsprechendes Beitrittsformular für sein Aktionsbündnis zur Verfügung gestellt hat, wurde in den letzten Wochen förmlich überflutet. „Ich freue mich über die Resonanz“, sagt Horst Roosen. „Auch wenn es für uns viel Arbeit bedeutet.“

Die Datenproblematik – GEZ schafft bundesweites Datenregister

Dem neuen ARD-ZDF-Rundfunkbeitrag, wie diese Zwangsabgabe offiziell heißt, hat der BSZ den Kampf angesagt. Man wolle die Rechte der Bürger vor den zuständigen Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht oder sogar dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, so der Tenor der beauftragten Anwälte. Schließlich habe man auch Bedenken hinsichtlich der Daten, die alle Meldeämter in ganz Deutschland an die GEZ übermitteln werden. „Das könnte ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sein“, kommentiert Roosen. „Die GEZ schafft sich ein Melderegister und sammelt bundesweit Daten, obwohl sie gar keine staatliche Stelle im eigentlichen Sinn darstellt und erfährt so außer der Religionszugehörigkeit mehr Informationen über den Einzelnen, als für sie bestimmt sind.“

Der Beitrag, der kein Beitrag, sondern eine Steuer ist

Ab 1. Januar 2013 wird aus der GEZ-Gebühr also der Rundfunkbeitrag. Wer einen Beitrag zahle, müsse aber einen Nutzen aus dieser Abgabe ziehen können. Doch das sehen einige Anwälte nicht. Roosen: „Wer den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl er keine Empfangsgeräte besitzt, hat keinen Nutzen. Er bekommt keine Gegenleistung.“ Und schon wird aus dem Beitrag per Definition eine Steuer. Für die Erhebung einer Steuer hätten die Länder aber keine Kompetenz, das wäre Sache des Bundes. Viele Anwälte sehen darin einen Vorstoß, der die neue Regelung verfassungswidrig mache. „Ich empfehle jedem, sich einmal genauer über die neue Regelung zu informieren“, kommentiert BSZ-Vorstand Horst Roosen. „Kampflos sollten wir diese Neuregelung, die im Verdacht steht, verfassungswidrig zu sein, nicht hinnehmen.“

Wer sich gegen die Zwangsgebühr  wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/Kontakt?PHPSESSID=d2520debd8a45464ddf09960cf46716b
unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe  anfordern. Oder per  Telefon 06071- 9816810 Telefax 06071- 9816829.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Quelle: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

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