Das BverfG (?) hat gegen vier Millionen GEZ-Verweigerer entschieden. Das Propagandaministerium darf weiter monatlich 17,50 Euro pro Haushalt abkassieren – auch wenn sie die Lügen und Russlandhetze, die dort verbreitet werden, nicht sehen wollen. Alle Beschlüsse und Urteile, wie auch das Tübinger Urteil, welches darlegte, dass die ÖR keine Behörde, sondern private Unternehmen sind, wurden somit gekippt. So sieht es aus, in einem demokratischen Rechtstaat.
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
Ein ARD-Bericht verdreht den Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag
Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag heute für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. Die ARD-Rechtsredaktion schreibt dazu:
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens. (…) Grundsätzlich sei alles in Ordnung, sagen die Verfassungsrichter. (…) Die Menschen hätten einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die, wie sie sagen, durch ‚authentische, sorgfältig recherchierte Informationen‘ Orientierungshilfe böten.
ARD
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet laut Gericht also „Orientierungshilfe durch sorgfältig recherchierte Informationen“? Da könnte mancher widersprechen wollen. Und ein Blick in das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt auch: So haben die Richter das gar nicht gesagt. Die ARD hat es „hineingelesen“.
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