GEZ: Widerspruch gegen Beitragsbescheid (JETZT!)

An alle GEZ-Verweigerer und die es noch werden wollen.

Der Leser Brexy hat gegen den Beitragsbescheid von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ Widerspruch eingelegt und mir sein Einschreiben mit der Bitte zur Weiterverbreitung zugesandt. Er hat sich m.E. intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und meiner Meinung nach einen hervorragenden Widerspruch aufgesetzt.

Besonders hervorgehoben hat er in seiner Anmerkung (s. unten) Art. 26 Abs. 1 GG.
Demnach machen sich die Bundesregierung und die Öffentlich Rechtlichen Sender strafbar.

Möglicherweise machen sich auch diejenigen strafbar, die Kriegshetze und Kriegsvorbereitungen finanzieren.
Möchten SIE auch dazugehören? Wenn nicht, widerrufen Sie sofort ihre Einzugsermächtigung und fordern einen Beitragsbescheid an.
Nach Eingang des Beitragsbescheids können Sie den folgenden Widerspruch von Brexy übernehmen.

Eine Bitte noch. Geben Sie diese Info weiter an Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Arbeitskollegen … usw.

Und nochmals vielen Dank an Brexy für die Zusendung seines Widerspruchs.

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 Gastbeitrag von Brexy

26. 6. 2014
Absender: xxxxxxxxxxxxxxx
Einwurf-Einschreiben
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

 

Widerspruch gegen Beitragsbescheid (Beitragsnummer xxxxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht Ihres Beitragsbescheids (datiert auf Sonntag, 1.6.2014, hier eingegangen 7.6.2014) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Zur Begründung:

1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es sind im übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.

2. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend“ zu zahlen.

3. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in hellgrau und damit fast nicht lesbar gedruckt. Ein solches Vorgehen kenne ich nur von unseriösen Firmen, die ihre Kunden davon abhalten wollen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Es stellt sich natürlich die Frage, was den Beitragsservice dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen. Was hält den Beitragsservice davon ab, die Rechtsbehelfsbelehrung genauso lesbar wie den Bescheid selbst zu drucken? Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen.

5. Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein „Säumniszuschlag“ von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Ich halte es für eine unglaubliche Dreistigkeit, einen Säumniszuschlag für Zahlungen in Rechnung zu stellen, die mangels Beitragsbescheid noch gar nicht fällig sein können. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar.

6. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.

7. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen.

8. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene Verdummung auch noch selbst bezahlen.

9. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt ist. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar.* Ein britisches Gericht hatte einem Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die Zahlung des BBC-Zwangsbeitrags verweigerte, Recht gegeben.

Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

——————–

* Anmerkung:
Durch Zahlen von Rundfunkbeiträgen würde ich die Kriegshetzepropaganda der Gehirnwäsche-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Ukraine-Krise, die ohne Zweifel das friedliche Zusammenleben der Völker stören, mitfinanzieren und damit gegen Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und mich strafbar machen. Und selbstverständlich ist Kriegshetze als entscheidender Teil einer Kriegsvorbereitung anzusehen.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

 

 

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1.404 Kommentare

    • … das tut mir leid … ist der Wiedereröffnung des Kommentarbereichs geschuldet wobei ich vergessen habe einen Haken zu entfernen … 🙂 [der Typ aus dem Backoffice]

  1. Kann es sein, dass die Vollstreckungsersuchen völlig willkürlich von statten gehen?

    Ich habe seit 2013 einen "Rückstand" im 4 stelligen Bereich aber meine Tochter wird bei 190 € von der Stadt zu Zahlung angewiesen.

    Natürlich haben wir darauf geantwortet. Nach dem ich das Schreiben vor ein paar Jahren an die Stadt geschickt habe, habe ich davon nie wieder was gehört. Erst 3,5 Jahre später kam ein 5 Seitiges Schreiben von dem Beitrags"service". Natürlich ohne jegliche Unterlagen dafür mit dem üblichen BlaBla.

    • Auf unser Schreiben kam dann jetzt eine Antwort, dass die Stadtverwaltung da gar nichts machen könnte außer die GEZ-Mafia (meine Beschreibung) zieht die Vollstreckung zurück.

      Leider hat meine Tochter keine Lust mehr zu kämpfen und hat die Scheiße nun bezahlt.

      Ich findes nur heftig, dass die bei Ihr bei den Peanuts so hart agieren aber bei mir mit dem 5-fachen Rückstand nur so larifari Schreiben kommen.

      Ist und bleibt ein Drecksladen.

  2. Ich habe vor Jahren den Spieß rum gedreht.

    und habe denen eine Rechnung gestellt da sie ja meine Geräte benutzen, um Ihren Vertrag mit der BRD zu erfüllen.

    Hatte sogar schon eine mündliche zusage das umgehend bezahlt wir. Kam aber leider doch nix.

    Nach der 1,2 und 3 Mahnung Rief dann deren Anwalt an , was das soll.

    Das wäre ja alles Blödsinn und ich soll das doch bitte lassen.

    30min hin und her Später aufgelegt.

    Nun Schreib ich jedes Jahr eine Rechnung, in der Hoffnung das dort auch mal jemand nicht richtig aufpasst.

    Im übrigen bezahle ich seit der Umstellung auf die Haushalte nicht mehr.

    Die haben Ihre Standard Schreiben ich die Meinen. So geht das hin und her.

    Wenn die doch wirklich was in der Hand hätten dann würden die dass doch nutzen um an das Geld zu kommen.

  3. Hallo guten Abend,

    mein Fazit: Das alles hier ist zusehends zu lang, zu alt, unübersichtlich, weitgehend inzwiischen falsch und daher sinnlos!

    Wenn sich niemand findet, der "the state of the art" also das derzeit – bestätigt – Gültige zusammenfasst, versinkt das in bzw. verkommt  zur Sinnlosigkeit.

    Die Gegenseite stützt sich in ihrer – rechtlosen! –  Position gegenseitig, wohl wissend, dass eine Gebührenpleite (2/3 dieser Gelder sind für Gehälter und Rente unabdingbar, nur 31% fürs Programm) zum Chaos, zur Anarchie und damit zum eigenen Untergang – auch der Gerichtsbarkeit –  führen würde.

    Ich klage gerade gegen die Gerichtsvollzieherin, was ich da an richterlichem Mißbrauch erlebe, wäre ein Buch wert. Der Verlag der das rausbringt, würde wahrscheinlich untergehen.

    Soviel zur Demokratur in diesem Land.

    • Nabend Webmax!
      Ja, das hier wird langsam echt zu lang,
      da gebe ich Dir recht. Sinnlos aber nicht.
      Es haben ja genug Menschen bereits Erfolg damit.
      Jedoch, wer soll sich bitte 1400 Kommentare durchlesen.
      Werde mich morgen mal ransetzten, meine Schreiben irgendwo gebündelt hochzuladen.
      Scheint akuter Bedarf zu bestehen…dauert aber ein paar Tage.

      Vielleicht macht Dieter mal ein neues/frisches GEZ-Thema auf?

      Das alles mal ordentlich gebündelt neu & aktuell zusammenkommt, jupp.
      Schließlich haben wir alle auch erst Erfahrungen mit dem Gegner sammeln müssen.
      Dieser Artikel ist mittlerweile 3,5 Jahre alt.

      BTW: Verschwende bloß nicht Dein Geld an Anwälte!
      Wenn sogar Verfassungsrechtler scheitern, wird Dein Advokat auch nix meistern.
      Dann ist es wohl eh schon zu spät? Du "sitzt bereits im Bus"…

      Bemühe mich! Bis dahin, alles Gute:)

      LG Zulu

    • …wer sich in diesem verkommenen Staat noch auf "Recht" oder deren sprechende  Brut der "Richter" verlässt, der ist verlassen… sprich mal mit deinem Anwalt in einer abgedunkelten Bar und nach dem 3. Bier…. er wird dir bestätigen, dass es kein existentes Recht mehr gibt.. das geht noch so weit, dass niemand mehr die Gerichte anruft wegen kollektiver Sinnlosigkeit…

  4. Und noch ein Hinweis an alle GEZ-Verweigerer und nicht Wissende.

    Kriminelle Richter/Polizisten: Es gibt keine Beamten in der BRD – Scheinamtsträger haften mit Privatvermögen

    • Du hast völlig Recht – aber du kannst es nicht durchsetzen! Ich habe es versucht, bin gescheitert. Anwälte nehmen den Auftrag nicht an, wollen sich beim AG oder VG/OVG "nicht lächerlich machen", Gerichtsvollzieher werden frech und pfänden knallhart. Such is life in Germany – no Democracy!

  5. Zu Eurer Info.

    "Sie haben auch eine illegale Vollstreckungs- und Pfändungsverfügung vom Mitteldeutschen Rundfunk erhalten? Laut Rechtsanwalt Uwe Pätschelt erfüllen derartige Schreiben die Straftatbestände der Nötigung und der Urkundenfälschung. Betroffene sollten deshalb unverzüglich Strafanzeige gegen den Mitteldeutschen Rundfunk erstatten."

    http://www.anonymousnews.ru/2017/11/20/zwangsgebuehren-mdr-verschickt-widerrechtlich-pfaendungs-und-vollstreckungsbescheide/

    Überprüft es bitte selbst.

     

    • Moin Hans,

      "im Auftrag"

      So, so. In wessen Auftrag? Mir ist bisher kein GEZ-Pfändungsauftrag mit einer richterlichen Unterschrift bekannt. Oder bin ich nicht mehr auf dem Laufenden? Ansonsten klärt mich bitte auf.

      • So ihr Lieben, jetzt haben diese Verbrecher mich an den Eiern. Der BS beauftragt den Landkreis mit der Pfändung. Dieser wiederum den GV vom Amtsgericht, der will jetzt eine Vermögensauskunft von mir oder die Kohle. Bei meinem Anruf stellte ich ein Paar Fragen: Wie der BS Bescheide erlassen kann, ohne rechtsfähig zu sein und warum der GV  ungerechtfertigt Amtshilfe für ein Kommerzielles Unternehmen leistet? Die Antwort war echt der Hammer !!!! Mit Reichsbürgern redet er nicht!!! Ich fragte wie er darauf kommt…. die Art wie und was ich für Fragen stelle…dann war die Leitung tot. Da meine Konten dicht sind, warte ich nun auf meine Verhaftung. Das werden dieses Jahr zauberhafte Weihnachten.

        • Uwe, wieso telefonierst Du überhaupt mit denen??

          Alles nur in Schriftform! Telefonangestellte sind geschult, Dich in die Irre zu führen
          (war selbst einer). Keinerlei Beweise für Dich hinterher. ABER, die können das zusammenschneiden, als hättest Du "JA" gesagt. Digitale Technik macht das möglich.

          Dem GVZ mußt DU DROHEN, nichts erklären!
          Scheiße:/

          • Ich hatte den GV an der Strippe und wollte wissen worum es geht, da ich mit dem Aktenzeichen nichts anfangen konnte. Das war der Grund meines anrufes…nichts weiterdevil

            • Uwe, Du mußt dem erklären, daß er einen Dreck wert ist.
              Der ist eine Privatperson, wie ein Müllmann oder Tierpfleger. Rechtlich NICHTS anderes als wir alle. Der darf Dir überhaupt nichts wegnehmen. Aber Du hast jetzt den Vorteil: Du hast endlich einen Namen! Und dafür kannst Du den persönlich für die ganze Sache haftbar machen, verstehst Du?
              Verwarnen reicht, keine Anzeige oder so. Wie nen lästigen Nachbarn.
              Freundlich aber bestimmt "bedrohen". Der knickt schon ein…wenn Du ihn ordentlich zuballerst:) Viele wissen ja selber nicht, daß der Beruf GVZ kein Beamtenstatus oder sondergleichen hat.

              Fingers crossed!

        • # Uwe

          Der BS beauftragt den Landkreis mit der Pfändung. Dieser wiederum den GV vom Amtsgericht, der will jetzt eine Vermögensauskunft von mir oder die Kohle.

          Also ich schreibe das hier ja jetzt fast einen Monat später … aber vielleicht schaust du ja doch mal vorbei und kannst den Tipp verwerten wie ich mir den GV vom Hals geschafft habe.

          Erstmal rufe ich da nicht an, weil das eine Situation schafft, die bei dem GV zur vermehrten Ausschüttung von Streßhormonen führt, weil er dann SOFORT auf etwas antworten soll, was er höchstwahrscheinlich selber gar (noch) gar nicht versteht bzw. überhaupt 'kennt'. Der Mann ist ja seit der Novellierung der Gerichtsvollzieherordnung 2012 jetzt auch offiziell kein 'Beamter' mehr (vorher war er es auch schon nicht mehr, aber … geschenkt), sondern nur noch eine Art 'Kopfgeldjäger', der von allem was er eintreiben kann eine Provision abbekommt, von der er ja dann auch seinen Einfamilienhaustraum und die – wenigstens – zwei Autos (für sich und seine Frau – und eventuell noch für ein oder zwei Blagen, die permanent nach Luxus schreien…) irgendwie abbezahlen muß.

          Um die Situation also nicht noch zusätzlich aufzuheizen, rufe ich da eben nicht an, sondern schreibe ihm einen Brief, damit er auf diese Weise wenigstens die Chance hat sich ohne unmittelbaren Zeitdruck mit der Sache/dem Inhalt … nun ja, auseinandersetzen zu können. Und darin teile ich ihm mit, daß ich selbstredend für die Vermögensauskunft zur Verfügung stehe … wenn er mir zuvor – bitte – mitgeteilt hat, auf welcher rechtmässigen gesetzlichen Grundlage er mir in seiner Funktion als Gerichtsvollzieher eigentlich gegenüber tritt.

          Falls er sich dabei auf die Novellierung der Gerichtsvollzieherordnung aus dem Jahre 2012 bezöge, bäte ich ihn mir den Nachweis zu erbringen, daß die Bundestagswahl zu dem Parlament, das diese GVO-Novellierung vorgenommen hat, auch tatsächlich insofern rechtmässig gewählt worden sei, als die Forderung des Bundeswahlgesetzes, wonach wählbar/wahlberechtigt ausschließlich Deutsche im Sinne von GG 116/1 seien auch tatsächlich erfüllt worden sei.

          Das habe ich dann dahingehend konkretisiert, daß GG 116/1 ja definiert, daß Deutsche diejenigen sind, die die deutscche Staatsangehörigkeit besitzen … und diese rechtsverbindlich nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden kann. Hier habe ich dann auf die entsprechenden Behördenaussagen verwiesen, die man bei gelberschein.info unter dem Punkt 'Interessantes' findet…

          http://gelberschein.info/interessantes/

          Und da alle Staatsangehörigkeitsausweis-Besitzer beim BVA im ESTA-Register als 'eingetragene deutsche Staatsangehörige' geführt werden, habe ich ihn eben mit Verweis darauf aufgefordert mir den Nachweis zu erbringen, daß die Wahlberechtigen /Wählbaren eben desjenigen Parlamentes, das die Novellierung der GVO in 2012 beschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Wahl auch tatsächlich alle beim BVA als 'eingetragene deutsche Staatsangehörige' geführt worden seien.

          Ohne diesen Nachweis sei die Forderung des Bundeswahlgesetzes bezüglich Wahlberechtigung/Wählbarkeit (siehe oben) nicht erfüllt und die Wahl dann somit nicht rechtmässig – und in der Folge könnten natürlich auch die durch ein nicht rechtmässig gewähltes Parlament verabschiedeten Gesetze nicht rechtmässig sein … und damit wäre natürlich auch die Novellierung der GVO nicht rechtmässig … und er hätte für sein geplantes Handeln als Gerichtsvollzieher mir gegenüber (Abnahme einer Vermögensauskunft) keine rechtmässige gesetzliche Grundlage.

          Für die Beantwortung meines Briefes bzw. die Erbringung des geforderten Nachweises habe ich ihm eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Den Brief habe ich am 04.11. abgeschickt (Übergabeeinschreiben). Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wäre am 14.11. gewesen. Die Frist lief spätestens am 06.12. ab. Eine Antwort vom Gerichtsvollzieher habe ich nicht bekommen.

          Dafür kam dann am 15.12. wieder ein Brief vom 'Vogelsbergkreis – Der Kreisausschuß', worin man mir die Pfändung weiterer Konten ankündigt, die bei der ersten Pfändungsmitteilung nicht genannt worden waren. Jetzt muß ich mich also mit denen auseinandersetzen (habe 2 Wochen Einspruchsfrist), aber daß sie weder mit irgendwelchen Polizisten aufgetaucht sind noch sonst versucht haben auf der Gerichtsvollzieherschiene weiterzumachen, zeigt meines Erachtens, daß sie meine Argumentation gegenüber dem GV akzeptiert haben.

          Der Vogelsbergkreis bekommt jetzt im Prinzip das selbe dargestellt, d.h. ich teile denen mit, daß ich den HR (Intendant) angeschrieben hatte (der hatte die selbe Argumentationslinie bekommen, die ich auch dem GV gegenüber angewendet hatte – nur mit dem Unterschied, daß der mir nachweisen sollte, daß das Landesparlament, das durch die Zustimmung zum Rundfunkbeitragsstaatsgesetz dieses in 'unmittelbar geltendes Landesrecht' übernommen haben soll, überhaupt rechtmässig gewählt worden ist … denn die Landeswahlgesetze fordern ja für die Wählbarkeit/Wahlberechtigung das selbe wie das Bundeswahlgesetz), der innerhalb der von mir gesetzten Frist überhaupt nicht geantwortet hat und dann – ca. weitere 3 Wochen später – ein Antwortschreiben geschickt hat, das von zwei Mitarbeitern des HR handschriftlich mit Vor- und Zunamen unterschrieben war, und in dem sie mich informieren, daß der Intendant mein Schreiben zur Kenntnis genommen hat, sie ansonsten auf ihren Rechtsstandpunkt verweisen (dessen Richtigkeit ich ja mit meiner Argumentation bereits widerlegt hatte) und mein Schreiben an die Rechtsabteilung weiterleiten.

          Und heuer war gerade mal wieder ein Brief mit irgendwelchen neuen Forderungen von denen an mich im Briefkasten, d.h. die machen weiter wie gehabt und gehen auf meine Argumente nicht die Bohne ein. Die entscheidende Stelle ist jetzt der Vogelsbergkreis, der ja die Vollstreckung umsetzen muß, weil der HR das nicht darf. DIE sind ja ganz direkt 'Behörde' und da kommt es jetzt drauf an wie die sich gegenüber meiner Argumentation verhalten (die kriegen natürlich auch den Briefwechsel mit dem HR mitgeschickt, damit sie sehen können, daß die auf meine Argumentation, die ihrem 'Rechtsstandpunkt' ja den Boden unter den Füßen wegzieht, überhaupt nicht eingegangen sind – damit hätte die Behörde für sich ein Argument (wenn sie denn wollte) das Amtshilfeersuchen des HR an sie … zurückzuweisen. Hoffe ich jedenfalls…

          Dem Vogelsbergkreis gegenüber will ich aber noch eine zweite Argumentationslinie vertreten:

          Der lebendige Mensch wird juristisch repräsentiert durch die natürliche Person, die zwar auch eine juristische Fiktion ist, aber eben von anderer Qualität als die juristische Person. Und die natürliche Person wiederum wird ausgewiesen durch den Staatsangehörigkeitsausweis – erkennbar durch die Schreibweise deines Namens: Verwendung von Groß- und Kleinbuchstaben … und unter deinem 'Nachnamen' steht Familienname statt Name wie beim Personalausweis (und Schreibweise deines Namens ausschließlich in Großbuchstaben = capitis deminutio maxima).

          Da aber nur lebendige Menschen eine Staatsangehörigkeit besitzen können (ich habe jedenfalls bisher noch nicht gehört, daß auch ein Auto, ein Gefrierschrank oder die Firma 'Müller & Schulze' – Installationsbetrieb GbR (beispielsweise) eine Staatsangehörigkeit besitzen würde. Aber gut … wir sind in der BRD – und da ist bekanntlich vieles möglich was in Wirklichkeit eigentlich unmöglich ist) ist es zwingend, daß – zum Nachweis der Wahlberechtigung/Wählbarkeit – eben auch ein Staatsangehörigkeitsausweis vorliegen muß, mit dem der Mensch, der wählen oder gewählt werden will, seine natürliche Person nachweisen kann, denn nur die natürliche Person repräsentiert ja juristisch den lebendigen Menschen.

          Und das wäre dann auch die Argumentation, die die Forderung des § 30 des StaG (falls die damit ankommen wollen sollten) erfüllen würde, wonach in allen Angelegenheiten für die es rechtserheblich ist, ein Staatsangehörigkeitsausweis benötigt wird. Und die 'Rechtserheblichkeit' besteht eben darin, daß ein Personalausweisträger keinen lebendigen Menschen ausweisen kann, der alleine überhaupt eine Staatsangehörigkeit besitzen kann, sondern nur eine juristische Person, die eine Firma repräsentiert (vergl. HGB § 17  https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html ) – und DIE kann keine Staatsangehörigkeit besitzen!

          Also ist es zwingend, daß wahlberechtigt/wählbar nur diejenigen sein können, die den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit über einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen können. Und die wiederum müssen beim BVA als eingetragende deutsche Staatsangehörige im ESTA-Register geführt werden.

          So, und jetzt muß ich halt nur noch die Probe aufs Exempel machen und schauen, wie die sich zu meiner Argumentation stellen…?

          Ich weiß natürlich (noch) nicht, ob ich die Nummer mit 'natürlicher Person' und 'juristischer Person' tatsächlich voll verstanden habe … aber … ich bin 'guter Hoffnung' wie man so sagt. Und gekommen bin ich auf diese Argumentation natürlich nur durch dieses Buch, daß ich dir (und allen anderen) diesbezüglich noch einmal wärmstens ans Herz legen möchte…

          https://afflictionmagazinedotcom.files.wordpress.com/2017/07/frei-max-von-geheimsache-staatsangehc3b6rigkeit-freiheit-fc3bcr-die-deutschen-2017-269-s-text.pdf

          Da solltest du alles finden, um dich fit zu machen bezüglich deiner Argumentation gegenüber den 'Behörden'. Lesen mußt du natürlich selber…

           

           

           

           

           

           

          • Moinsen, Ja ich habe reagiert und bin jetzt auf die Antwort gespannt.

            An das Amtsgericht  Fürstenwalde/Spree

            Eisenbahnstraße

            15517 Fürstenwalde / Spree

             

             

            Betreff:  DR II XXXX /17

             

            Bezug:  Ladung zur Vermögensauskunft, Pfändung

             

             Rechtsmittel gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 17 GG gegen die Androhung und den Vollzug von Zwangsmitteln wegen der Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen auf der Grundlage der Zivilprozessordnung.

            FORDERUNG:

            Gegen das gegen den Unterzeichner angedrohte und  angewendete Zwangsmittel zum Zwecke der  zwangsweisen Beitreibung der als öffentlich-rechtlich bezeichneten Forderung,  der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt wird hiermit Rechtsmittel gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 17 GG an das für den Unterzeichner zuständige Amtsgericht eingelegt, da der Unterzeichner durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt worden ist.

            Im Wege der der öffentlichen Gewalt grundgesetzlich unverbrüchlich befohlenen Folgenbeseitigung gemäß Art. 1 Abs. 1, 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung wird hier und jetzt seitens des unterzeichnenden grundgesetzwidrig in seinen Grundrechten verletzten Grundrechteträgers gefordert, die deklaratorische Feststellung des durch § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG begründeten unheilbaren Mangels der sachlichen und funktionalen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Gesetzes wegen durch das erkennende Amtsgericht für die ggf. auch zwangsweise Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf der Grundlage der Zivilprozessordnung und damit der Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit kraft Gesetzes vom gegen den Unterzeichner gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) angestrengten Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

            BEGRÜNDUNG:

            Die sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnende Rundfunkanstalt erhebt vom Unterzeichner den sogenannten Rundfunkbeitrag auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages sowie des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Dass bereits dessen Erhebung und Beitreibung eine unzulässige Verletzung des Grundrechts auf die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG unter Verletzung der Wesensgehaltsgarantie gemäß Art. 19 Abs. 2 GG darstellen, welche durch  »ungehindert« hergestellt wird, ist, wie nachstehend erkennbar, mangels sachlicher Zuständigkeit von den ordentlichen Gerichten weder zu prüfen noch festzustellen.

            Die sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnende Rundfunkanstalt ist gemäß Rundfunkstaatsvertrag sowie Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Anstalt des öffentlichen Rechts und ihre Forderung somit eine öffentlich-rechtliche Forderung, welche gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ausschließlich im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden darf.

            Die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder weisen der ggf. auch zwangsweisen Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung entweder direkt oder indirekt über entsprechende Vorschriften der Abgabenordnung zu.

            Die Abgabenordnung gilt gemäß § 1 AO für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Sie ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.

            Da es sich gemäß dem Willen der Landesgesetzgeber sowie der einhelligen Rechtsprechung bei dem Rundfunkbeitrag ausdrücklich nicht um eine Steuer gemäß § 1 AO handeln soll, ist die Anwendung der Abgabenordnung zur ggf. auch zwangsweisen Beitreibung des Rundfunkbeitrags bereits von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

            Soweit die Abgabenordnung weiterhin auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung verweist, gelten die nachstehenden Vorschriften zur sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gemäß § 1 ZPO (Zivilprozessordnung) i.V.m. § 13 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).

            Die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte wird gemäß § 1 ZPO durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

            Vor die ordentlichen Gerichte gehören gemäß § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.

            Da § 1 ZPO die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nicht selbständig bestimmt, sondern ausschließlich der Vorschrift des § 13 GVG zuweist, und § 13 GVG den ordentlichen Gerichten ausschließlich die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind, zuweist, sind die ordentlichen Gerichte bereits von Gesetzes wegen nicht zur Sachentscheidung über die öffentlich-rechtliche Forderung der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichneten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt oder zur Entscheidung über die Zulässigkeit ihrer Beitreibung bzw. Vollstreckung befugt und somit sachlich nicht zuständig.

            Was das Gerichtsverfassungsgerichtsgesetz als Bundesgesetz vorschreibt, kann gemäß Normenhierarchie durch ein auf ihm beruhendes Gesetz eines Landes nicht geändert werden.

            Soweit in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit stillschweigend vorausgesetzt wird, mangelt es einer solchen Annahme bereits an der Entsprechung und damit an der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Zuständigkeitsvorschriften der § 1 ZPO sowie § 13 GVG.

            Die Vorschriften gemäß § 1 ZPO sowie § 13 GVG sind Bundesrecht und brechen gemäß Art. 31 GG jedes ihnen entgegenstehende Landesrecht bereits von Grundgesetzes wegen.

            Dem Wortlaut der Leitnorm des § 13 GVG ist keine zu den dort genannten Anspruchsvoraussetzungen hinzutretende sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zu entnehmen. Eine etwaige Änderung dieser Vorschrift obliegt gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG dem Bundesgesetzgeber und nicht der vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt oder der Gesetzgebung der Länder.

            Die Vorschriften gemäß § 1 ZPO sowie § 13 GVG sind weiterhin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. An diese verfassungsmäßige Ordnung sind gemäß dem tragenden Verfassungsgrundsatz des Art. 20 Abs. 3 GG die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung des Bundes und der Länder unverbrüchlich gebunden. Die Richter auch an den ordentlichen Gerichten sind weiterhin gemäß Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG nur dem Gesetz unterworfen und damit bereits von Grundgesetzes wegen nicht zur Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung berufen, sondern ausschließlich zu deren Durchsetzung und Schutz auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

            Da durch die angedrohten und  angewendeten Zwangsmaßnahmen die Grundrechte des Unterzeichners auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Unversehrtheit der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG verletzt werden oder bereits verletzt worden sind, haben die am Erlass der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, an deren Vollzug und damit an der ggf. zwangsweisen Beitreibung der öffentlich-rechtlichen Forderung der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt beteiligten Landesparlamente, Vollzugsbehörden sowie Amtsgerichte und in deren Auftrag handelnden Amtsträger den tragenden Verfassungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 3 GG verletzt, wonach die unverletzlichen Grundrechte die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht unverbrüchlich binden.

            Die tragenden Verfassungsgrundsätze der Art. 1 GG und 20 GG sind mittels der Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG vor jeder ihre Bedeutung einschränkenden Änderung geschützt. Eine gemäß Art. 79 Abs. 3 GG zulässige Änderung dieser tragenden Verfassungsgrundsätze käme gemäß Art. 79 Abs. 1 GG ohnedies ausschließlich durch eine Änderung des Wortlauts des Grundgesetzes in Frage, zu der ausschließlich der verfassungsändernde Gesetzgeber befugt ist.

            Mit dem Versuch der Durchsetzung ihrer Forderung auf dem für sie gesetzlich ausgeschlossenen ordentlichen Rechtsweg unter grundgesetzeswidriger Androhung oder Vollzug der dort begründeten Zwangsmaßnahmen verletzt die sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnende öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt bereits die unverletzlichen Grundrechte des Adressaten ihrer Forderung auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Unversehrtheit der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Weiterhin wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG verletzt, indem Eingriffe und Beschränkungen dieses Grundrechts angedroht werden, welche außerhalb der gemäß Art. 13 Abs. 7 GG ausdrücklich erlaubten Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden, sowie die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gemäß Art. 14 Abs. 1 GG. Die weitere Verletzung von anderen mit o.a. Grundrechten in Korrespondenz stehenden Grundrechten ist nicht ausgeschlossen.

            Gleiches gilt für die ordentlichen Gerichte für den Fall der Durchsetzung der Forderung unter Anwendung der Zivilprozessordnung.

            Im Ergebnis sind im vorliegenden Verfahren zwischen der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden grundrechtsverpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und dem grundrechtstragenden Forderungsgegner alle grundrechtsverpflichteten Amtsträger aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit gemäß § 13 GVG i.V.m. § 1 ZPO auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 1 und 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG von Gesetzes sowie Grundgesetzes wegen vom Verfahren der Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ausgeschlossen.

            Dieser von Grundgesetzes wegen unzulässige Wechsel aus dem öffentlichen Recht in das bürgerliche Recht bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist von Grundgesetzes wegen verboten, weil der Staat und seine Institutionen in Gestalt seiner Amtswalter sich auf diese Weise nämlich dem in jeder Lage des Verfahrens erforderlichen Amtsermittlungsgrundsatz als diesem unterworfene Grundrechtsverpflichtete entgegen den Vorschriften des Grundgesetzes entziehen, um auf diese unzulässige grundgesetzwidrige Weise die sie ansonsten unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle des Art. 1 Abs. 1 und 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG grundgesetzwidrig zum Nachteil des einzelnen Grundrechteträgers unbeachtet leerlaufen zu lassen. Hierzu kommt die grundgesetzwidrige Außerkraftsetzung der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, da die öffentliche Gewalt plötzlich als Privatperson auftritt.

            Zum Ausdruck kommt dieses grundgesetzferne Denken und grundgesetzwidrige Handeln aufgrund der bis heute bundesweit grundgesetzwidrigen Anwendung der Entscheidung des OLG Kiel v. 26.03.1947 in SJZ 1947, Sp. 323 (330), wenn es darum geht, auch rechtswidrige zustande gekommene Entscheidungen gegen den einzelnen Grundrechtsträger um eines fragwürdigen »Rechtsfriedens« wegen demnach auch rechtswidrig und damit grundgesetzwidrig zu vollstrecken.

            Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland jedoch verbietet bereits gemäß Art. 19 Abs. 4 GG einen als Rechtsfrieden umschriebenen Erledigungsfrieden auf Kosten der Unverletzlichkeit der Grundrechte aller Grundrechtsträger, denn deren Grundrechte binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG alle öffentliche Gewalt.

             

            Zusammenfassung:

            Vom Verfahren zur ggf. zwangsweisen Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ist die ordentliche Gerichtsbarkeit gemäß § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG kraft Gesetzes ausgeschlossen, da es sich bei öffentlich-rechtlichen Forderungen weder um gemäß § 13 GVG erforderliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten noch um Familiensachen oder Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) oder Strafsachen handelt.

            Sodann ist zur Aufrechterhaltung der von Grundgesetzes wegen konstituierten verfassungsmäßigen Ordnung die deklaratorische Feststellung des Mangels der sachlichen und funktionalen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Gesetzes wegen durch das gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG für die Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung zuständige Amtsgericht für die ggf. auch zwangsweise Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf der Grundlage der nicht einschlägigen und somit nicht anwendbaren Zivilprozessordnung bereits von Grundgesetzes wegen zwingend geboten mit der unmittelbar einhergehenden Folge, die grundgesetzlich gebotene unverzügliche Einstellung aller mit dem vorliegenden Verwaltungsvollstreckungsverfahren im Zusammenhang stehenden grundgesetzwidrigen Zwangsmaßnahmen sowie die Rückabwicklung bereits grundgesetzwidrig vollzogener Zwangsmaßnahmen als unmittelbarer Folgenbeseitigungsanspruch, welcher sich von Grundgesetzes wegen unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG ergibt, ebenfalls deklaratorisch anzuordnen.

            XXXXX den 12.12.2017

             

             

            • Geil Uwe, genau so: Dichtballern bis der Kopf platzt, Haha! Sehr gut:)

              Hab schon angefangen am Artikel zu schreiben…leider etwas wenig Lust zur Zeit. Muß ja noch die ganzen Sachen schwärzen usw. Aber so geht das!

              • Na sicher doch Dieter….soweit solltest du mich ja kennen 

                @Hans : wenn es du es für dich als wichtig erachtest, dann ziehe deinen Nutzen draus. Dafür sind wir hier heart

              • Nöööhööö. Ich habe nicht mal ABI  So wie es da oben steht, zusammen geklaut auf anderen Seiten. Ich suche mir das raus was ich brauche und als geeignet erscheint, überprüfe den Inhalt und die Quellen, dann wird geschrieben. Wenn ich Jura studiert hätte, würden hier ganz andere Texte stehen kannste mir ruhig glauben 

                • Ich habe nicht mal ABI

                  Das kann auch ein Vorteil sein, weil du dann nämlich nie gelernt hast in den vereinheitlichten Wahrnehmungsmustern und Denkwegen des Systems zu erkennen/denken. Die anderen können dann durchaus den 'Wald vor Bäumen' nicht mehr sehen, während er dir völlig klar vor Augen steht.

                   

            • Hier eine imho größten 'Teils zutreffende, weil selbst auch erlebte Darstellung des Geschehens:

              RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE hallo@rundfunkbeitragsklage.de über web.de "Unsere dringende Empfehlung an alle Widerständler gegen den Rundfunkbeitrag:

              Zahlt den Rundfunkbeitrag, bevor eurer Leben zerstört wird.

              Jede Berufung auf den Wortlaut der Gesetze ist zwecklos, da die öffentliche Gewalt weder Grundgesetz noch einfache Bundesgesetze befolgt. Man sagt euch: Sie können klagen, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.

              Dieser Rechtsstaat existiert jedoch ausschließlich in der Form, dass politischer Widerstand gebührenpflichtig ist und jedes Rechtsmittel zur Erhebung von Folgekosten missbraucht wird. Man nimmt euch nicht das Recht, man lässt euch dafür bezahlen – bis ihr nicht mehr zahlen könnt und trotzdem weiter zahlen müsst als Dauerschuldner.

              Recht ist in Deutschland eine Ware, deren Bezahlung nicht jedem Recht garantiert.

              Selbstverständlich verfügt das Grundgesetz etwas anderes. Aber zu wenige von euch wollen das wissen und keiner von euch hat einzeln die Macht, Waffenträgern Einhalt zu gebieten.

              Und politische Organisation kommt für die meisten von euch nicht in Frage.

              Warum?

              Weil ihr Freiheit mit Faulheit verwechselt und nicht erkennt, dass jedes Recht öffentlich verteidigt und so erhalten werden muss. Ein nicht verteidigtes Recht ist kein Recht, sondern Almosen oder Zwang.

              Weil ihr Mut nur aus Geschichten von anderen kennt.

              Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut!

              Und nun?

              Effektiver politischer Widerstand als Verteidigung gegen den Entzug eurer Rechte ist nur dann sinnvoll, wenn eine kritische Masse organisiert Widerstand leistet.

              Eine solche kritische Masse ist jede Versammlung von Menschen, denen das Wohl der anderen am Herzen liegt.

              Organisation bedeutet das Verständnis, die Anerkennung und die Durchsetzung von Regeln.

              Wer nicht durch Regeln bestimmt sein will, ist nicht fähig zur Organisation.

              Wer nicht fähig ist zur Organisation, besitzt nur die Freiheit, dass andere über ihn bestimmen.

              So ist das Leben.

              Eure Grundrechtepartei"

              Kommentare bitte unter: https://rundfunkbeitragsklage.de/beschwerden

               

      • Moin Dieter,

        Du liegst absolut richtig, es gibt bisher immer nur den Festsetzungsbescheid ohne Unterschrift von einer "nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung"! Niemals würde ein Richter selber ein URTEIL unterschreiben, dafür müßte der BS erst mal klagen und das tut er nicht. Geklagt (und verloren) haben bisher immer nur Falsch informierte Menschen, dafür haben die auch noch den üblichen Prozeßkostenvorschuß bezahlt. Der BS lacht sich doch krank über diese Menschen. Es geht nur nach Handelsrecht und dafür immer brav abwarten und Fragen stellen, die in Verzug setzen. Bei mit hat sogar der NDR, obwohl ich nicht in dem Sendegebiet wohne, nette Briefe geschickt. Die habe ich mit meinen AGB abgewehrt und als der Mitarbeiter noch mal dreist wurde, hat der von mir eine nette Rechnung bekommen. Gut vor keiner Firma Gericht in diesem System wirst Du das durchsetzen können, aber wenn Du die ABG gut aufgebaut hast, dann verjährt die Forderung nicht.

        Vom NDR herrscht jetzt Ruhe, ebenso wie von Radio Bremen, aber der BS schreibt weiter nette Kontoauszüge. 2 Vollstreckungsankündigungen habe ich durch vernünftige Gespräche in der Vollstreckungsstelle abwehren können und einen Gerichtsvollzieher, wenn der wirklich kommen würde und frech wird, dann ruf doch einfach die Polizei. Hausfriedensbruch.

        Nur leider, auch wenn für eine Zeit Ruhe herrscht, irgendwann setzt der BS die Brieffreundschaft fort. Aber es wird dann immer leichter die abzuwehren. Wichtig ist dabei auch ein sehr ernsthaftes Gespräch mit den Geldinstitut und die auch ruhig stellen, dann geht auch keine Kontopfändung mehr. Aber insgesamt muß man selber auch schon sehr hart vorgehen.

        Also Kopf hoch und weiter kämpfen, und auf die Trolls achten, die setzen hier gerne auch mal Blödsinn rein.

        • Weiß nicht, ob´s bereits erwähnt wurde:
          Der Begriff "Festsetzungsbescheid" existiert im deutschen Jura nicht.
          Der ist fiktiv. Kann man auch gerne mit einbauen.
          Genau, ohne Unterschrift und Richter somit dreifach null und nichtig.
          Es wird nur auf die Angst der Menschen spekuliert.
          Oha, ein bedrohlicher Behörden-Brief! Bin hilflos, lieber schnell bezahlen!
          NEIN. Da kann ja jeder klingeln. Gar nicht von beeindrucken lassen.

        • Tja, so ist es eben nicht -nur Zeit schinden kann man auf diese Art.

          Alles Geplänkel mal beiseite – irgendwann kommt der Sender (in meinem Fall der NDR) und schickt einen "Bescheid", gegen den man binnen 30 Tagen klagen könne. Und zwar nicht in Hamburg, das dafür ausdrücklich Verwaltungsrecht verneint, sondern in Niedersachsen, VG Lüneburg. Meine mehrfach begründete Anfrage dort, ob dieser "Bescheid" überhaupt juristisch zulässig sei, wurde schlicht und kommentarlos als Einspruch dagegen (!) behandelt und mit Verweis auf 12-14 andere Urteile höherer Gerichte bundesweit abgelehnt.

          Also: Außer spesen nix gewesen. Jetzt kommt vom Sender der sofortige Vollstreckungsbescheid. Übrigens haben auch Strafanträge gegen den Chefjustiziar des NDR in Stade nix gebracht. Eine Krähe…

          • Nee Webmax. Da mußt Du von vornherein irgendwas verkehrt gemacht haben, sorry. Irgendwie/Irgendwo/Irgendwann mußt Du dem ganzen Rotz passiv zugestimmt haben, was sie nun juristisch gegen Dich verwenden können.
            Man hebt auch keinen Einspruch ein, sondern weist den Krempel zurück.
            Wie Räso schon sagt: Unerwünschte Werbung.

            Samt beigefügter Auslagen-Rechnung der stattgefundenen eigenen Belastung.
            PLUS ebenfalls eine Mahngebühr, nach Deinen AGB´s.

            DU bist genauso eine Firma wie DIE. Handelspartner. Kommt kein Vertrag zustande, wird auch nichts gehandelt. Das das Grundgesetz hierzulande ungültig ist, es keine Strafvollzugsbeamten gibt usw. steht auf nem anderen Blatt.

            Alles raushauen! Niemand kann Dir das Gegenteil beweisen, wenn Du richtig argumentierst, Zahlungsbereitschaft prinzipiell erklärst, aber Belege forderst.
            Vielleicht schreibe ich mal nen Artikel dazu. Müßte jedoch meine Schreiben umändern und hochladen. Im Moment bin ich erstmal froh, das grad Ruhe ist.
            Nix für ungut! Aber denke drüber nach. So long: Dir alles Gute!

            LG Zulu

    • Was ist ein Drittschuldner, Hans?

      Kann es sein, daß die Leute in Dieter´s Artikel es von vorne herein falsch angegangen sind?
      Also, in Kurzform mache ich es (bisher erfolgreich) so:

      Zahlungsbereiftschaft verkünden, was nichtmal gelogen ist. Ein flächendecker Rundfunkfunk sollte schon vorhanden sein, um eine Bevölkerung zu informieren.
      Wir sind uns einig, daß übertragene Informationen jedoch stimmen sollten, oder.
      Tuen sie aber nicht. Außerdem finanzieren sie sich auch durch Werbung nebenbei.
      (Empfangsgeräte natürlich vorrausgesetzt.)
      Das ist NICHT offentlich rechtlich, sondern Bereicherung am Bildungsauftrag vorbei.

      WENN nachgewiesen werden kann, daß es keine Steuer ist, kein Vertrag besteht, auf den man sich stützen könnte. Wenn doch, bitte beweisen und vorlegen. Immer Legimität verlangen.
      Können sie nicht. Weder GEZ, noch GVZ, noch sonst wer.

      P-Konto einrichten, und die Legitimität des GVZ´s ebenfalls verlangen. Kann er auch nicht. Denn er ist die ERSTE namentlich haftbar zu machende Person in der Angelegenheit. Wunderbar!

      Denn er verstößt gegen sämtliche Gesetze. Fälschliche Amtshilfe für ohne Vertrag operierende Firmen ohne Gerichtsbeschluß usw. Er ist auch kein Beamter, sondern ein Freischaffender, nee, Vogelfreier. Könnte Dein Nachbar sein. Völlig illegal unterwegs. Kaputtschreiben.

      Rechtens ist hier gar nichts! Aber man darf sich auf das Recht berufen;)

      LG Zulu

      • Ach so: Selbstverständlich ohne jemals Angabe einer "Beitragsnummer",
        die hat man ohne Vertrag schließlich nicht.
        Und Zurückweisung äußern, bloß nicht Widerspruch. Das ist wichtig!

      • " Immer Legimität verlangen.
        Können sie nicht. Weder GEZ, noch GVZ, noch sonst wer. "

        Können die nicht – und machen sie auch nicht, weil sie´s nicht nötig haben!

        Das Pack hält zusammen nach dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und kommt damit durch.

        Da werden Verhaftungen ohne Zeugen vorgenommen, bei Abwesenheit Durchsuchungen des gesamten Wohnraums – ohne Rücksicht auf Mitbewohner etc. – grundgesetzwidrig (Art.16) vorgenommen, sämtliche Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt, Pkw  (auch privat sicherungsübereignete) beschlagnahmt, je teurer desto besser, also in keinem Verhältnis zur Schuldzum. Reiner Terror ist das Ziel, wie bei Churchills Bomben auf die militärfreie Dresdner Zivilbevölkerung.

        Ist das erledigt, hilft nur Zahlen – denn ab jetzt kann man sich nur noch mit dem Gläubiger (=GEZ) auseinandersetzen, was erwiesener Maßen sinnlos ist. Jeder Schritt verteuert die Sache. Alles erlebt. Gerichte und (Ober-)Staatsanwaltschaften haben jede faule Ausrede zur Hand, gehen auf Argumente nicht ein. Alles selbst erlebt.

        "

    • Servus, bei mir flattert wohl demnächst ein Brief vom GVZ zwecks Vermögensauskunft und angedrohter Kontopfändung ins Haus.

      Wie soll ich vorgehen?

      Immerhin hat meine Partnerin die letzten Jahre immer GEZ bezahlt, bzw. holt dies jetzt nach da Ihr eine Pfändung bevorsteht.

      Demnach müsste ich ja nicht bezahlen oder?
      Bisher habe ich 1x bezahlt als ich zum GVZ musste zwecks Vermögensauskunft.

      Ich würde es zahlen, sofern diese mir eine korrekte Rechnung zuschicken oder ist es bereits zu spät? Brief kam am 02.10.2017

  6. Wird die "GEZ" jetzt endlich für verfassungswidrig erklärt?

    Hier zwei Auszüge aus dem Punktekatalog:

    2. Auf welchen Erwägungen beruht die tatbestandliche Anknüpfung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich an die Wohnungsinhaberschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz und der Zunahme mobiler Empfangsgeräte? Welche Alternativen wären vorstellbar?

    5. Wie rechtfertigt es sich, dass Einpersonenhaushalte mit der vollen Höhe eines Rundfunkbeitrags belastet werden, wohingegen Mehrpersonenhaushalte aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung den Beitrag unter sich aufteilen können? Insbesondere: Welche verwaltungstechnischen Umstände bedingen eine solche Lösung?

     

  7. Hilfe Leute! Da dies ein großes Sammelsorium an Erfahrungsträgern im Beitragskampf ist hätte ich eine ernste & brandaktuelle Frage an Euch. Also, bisher hab i ja noch nie gezahlt und selbst GVZ´s erfolgreich verjagt. Aber heute kam ein Brief von Creditreform, dem Inkasso-Unternehmen. "Zahlen bis 10.11. Sonst.." Also, vor privaten Berufs-Schlägern bekomme ich doch langsam Muffe!
    Was habt ihr gemacht? Wie sollte man reagieren??
    Danke für Eure Antworten!

    LG Zulu

    • Die sind handzahm. Such mal bei Google nach Creditreform und GEZ. Irgendwo findest Du auch eine kleine Anfrage der CDU bezüglich der Effizienz dieser Maßnahme seitens des WDR. Ich meine mich zu erinnern, dass Creditreform in ca. 3% der Fälle erfolgreich war.

      Sie schimpfen sich Inkassounternehmen, schicken Dir aber ungefähr 5-6 Briefe, in denen sie mal forsch, mal verständnisvoll das Geld einfordern. Danach leiten sie den Fall wieder zurück an den WDR. 

      • Update zu Creditreform:
        Die sind tatsächlich lammzahm. Hab eine einzige Email hingeschickt.
        Gestern kam EIN Brief zurück, der Vorgang wird eingestellt und zu BS/NDR zurückgeschickt, lol

        "In unserer Form als Verwaltungshelfer werden wir nicht selbstständig tätig[…] für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice." Paar Monate Ruhe, dann geht das Spielchen vermutlich wieder von Vorne los. Aber das Gute ist, man brauch jetzt immer nur auf die alten Schreiben zu verweisen. Hat sich etwas geändert? Nein? Tschüß. Und das nur an an den GVZ.
        Der Rest wird weggeschmissen.
        Macht also nicht viel Arbeit.

        Danke nochmal für Eure Tipp´s!

        • Moin Zulu, gratuliere.

          Bitte, aber unbedingt wachsam bleiben. Die hören nicht auf, die kommen auch in einem  oder in 2 Jahren wieder. Es geht einfach um zuviel Geld (rund 8,4 Milliarden € pro Jahr).

          Aber es wird auch für uns immer einfacher zu reagieren.

          Ich hatte gestern auch wieder einen Kontoauszug in meiner Post. Natürlich aufgemacht und kopiert, dann wieder in den Umschlag und mit dem Hinweis "unerwünschte Werbung" und 4 x ZURÜCK, unfrankiert in den Briefkasten geworfen. Das bringt Arbeit, denn das kostet Nachporto! Auch wenn das nur Nadelstiche sind, es summiert sich.

          Weiter kämpfen, Gruß Räso

          • Moin & Thx Räso! Klar kommen die wieder, ist ja erst Runde 2 gewesenangry
            Haha, lustig: "Unerwünschte Werbung". Vor allem unfrankiert 4x zurück.

            Schaust Du denn gar nicht rein, wegen der aktuellen Lottozahlen? So was…:)

            2 Mal hab die Zettel gebündelt damals auch zurückgeschickt…alle gesammelten Rechnungen samt Umschläge (ein echtes Müll-Paket), alles in einen Umschlag zu meiner Entlastung, mit 14 Seiten Text anbei, aber heute mache ich mir die Mühe nicht mehr. Warte auf den GVZ. Der versteht mich, weil er weiß mittlerweile, daß er ne Nullnummer ist. Das hab ich ihm erklärt. Es lohnt sich.

            Jupp. Weiter kämpfen…bzw. VERSTEHEN:
            Wir sind keine Opfer. Man kann sich immer wehren.
            Dazu braucht es weder gierigen Anwalt noch Gelben Schein.

            LG Zulu

            • Moin Zulu, natürlich habe ich rein geschaut, war ein Kto-auszug drin, rücke jetzt in immer höhere Gefilde auf, bin jetzt schon über 700 € im minus.

              Ist das erste mal das ich einen Brief unfrei zurückgeschickt habe, wollte mal was neues machen, grins. Schön daran ist, dass die Post bei denen das Porto dafür kassiert!

              Weiterhin viel Erfolg in Deinem Kampf. Gruß Räso

              • Stimmt Räso, hast Du Oben ja auch geschrieben, daß Du reinschaust.

                Nur 700€? Warum hab ich 1200? Jedenfalls sollte man sich das Geld sicherheitshalber weglegen, falls man doch scheitert.

                Bisher läuft jedoch alles gut. Scheint es regionale Unterschiede zu geben? Im Süden (WDR usw.) gehen sie anscheinend härter vor. Hab noch nie was von Autoventilen, Lohnpfändungen, Knast usw. gehört, außer in Einzefällen (Exempel?) und die waren immer südlich.

                "Wollte mal was Neues machen"…hihi! Immer gut!
                Will mit meiner besten Freundin auch mal was Neues ausprobieren.
                Nein, nicht was Du jetzt denkst:)
                Wir schreiben uns nur regelmäsig Briefe. Schau mal hier:
                Weltpostvertrag von 1891.
                Interessant, oder? Mal sehen ob´s funktioniert.
                (als Nebenbeitrag jetzt; hat nix mit GEZ zu tun)
                Danke, Dir natürlich auch weiterhin viel Erfolg!

                LG Zulu

    • ich weiß gerade nicht wer, aber jemand hatte auch schon das Problem und hat diesen Schriftverkehr Online gestellt.  War aber erfolgreich abgewehrt.

       

      Auch ich habe Gestern Post vom BS bekommen. Wow, da hat sich einer richtig Mühe gegeben. Ganze 4 Seiten und nicht nur Textbausteine. 

      Meine Frage: wie kann ich das hochladen bzw verlinken? Habe keinen Bock das alles zu tippen.

      • Moin Uwe!

        Sehr gut erarbeitet, ist exakt der Weg, den ich auch gegangen bin. Wunderbar die Fakten aufgezeigt.

        Es gibt nur ein Problem, die Landesvollstreckungsstellen" kennen offensichtlich die Rechtsgrundlagen nicht, gut man kann diese aber informieren. In meinem Fall hatte das Erfolg und ich Ruhe. Aber nach ca einem Jahr meldete sich der BS wieder. Aber auch das ist kein Problem, denn die Vollstreckungsstellen müssen nur in aller Deutlichkeit auf die Ungesetzlichkeiten (z.B. Amtshilfe) hingewiesen werden, die möchten sich keinesfalls die Finger verbrennen. Man stößt sogar auf Verständnis, denn die Sachbearbeiter werden ja auch vom BS gequält. 

        Nur wie gesagt, richtig Ruhe werden wir nicht haben, denn so in 1 bis 2 Jahren kommen wieder diese Werbeschreiben vom BS. Dann wieder auf´s neue loslegen, dann nur immer auf den vorhergegangenen Schriftverkehr hinweisen. Dann macht das sogar Spaß.

        Weiterhin viel Erfolg,  Gruß Räso

      • habe die pdf mal woanders hochgeladen. jetzt sollte man die lesen können.

        http://www.filehosting.at/file/details/704790/BSScan1.pdf

        http://www.filehosting.at/file/details/704791/BSScan2.pdf

        http://www.filehosting.at/file/details/704792/BSScan3.pdf

        http://www.filehosting.at/file/details/704793/BSScan4.pdf

        Danke Räso. Es geht nicht darum die Experten vom BS zu beschäftigen, sondern um Aufklärung. Sicherlich könnte ich meine Zeit auch anders nutzen, aber hier geht es um mehr als nur um eine "Brieffreundschaft". Denn einfach nur nicht zahlen, ist mir zu billig. Ich möchte das sich an Gesetze gehalten wird. Diese haben aber nicht nur Gütigkeit für das Pack, sondern auch für alle anderen.

        • ..sich an Gesetze halten, aha…frommer Wunsch, solange dies nicht mal mehr auf höchster Ebene geschieht.. unsere Mutti hat doch vorgemacht, wie frau das Recht und Gesetz beugt, je nach Lust und Laune und zwischen ihren Perioden..sofern sie noch eine hat..>> siehe ab über die Grenze.. da hängt sich doch jeder Handlanger dieser feinen Republik gerne hinten dran und sei es nur als Trittbrettfahrer… mal im Ernst, meiner Meinung nach ist das Übel an der Wurzel zu packen.. in diesem Fall die EWÄmter.. hier beginnt doch der eigentliche Gesetzesverstoß…alle anderen hängen nur an deren (Rock-)Zipfel…mailDDR 2.0

          • Hier seht Ihr die seit Jahren offiziell getätigten Aussagen, was man mit Europa, speziell Deutschland, vor hat – Merkel handelt folgerichtig auf Anweisung zur Durchrassung kulturell hochstehender Populationen. UNFASSBAR!
            Der Gipfel ist die Ami-Forderung: „Wer sich demwidersetzt muß getötet werden!“ Feine Demokraten…

            Und dazu braucht sie natürlich einen Staatsrundfunk und eine hörige Presse.

            Dumme Kälber wählen ihren Schlachter selber…

            https://www.youtube.com/watch?v=OOQtb5qPiY4

            • ….es wäre wünschenswert, dass jedem in dieser Republik bewusst würde, was man mit ihm/ihr eigentlich vorhat… man plant euch einzusperren wie Vieh, kontrolliert euch per RFID, nimmt euch das Bargeld weg und somit die Souveränität eurer Einnahmen/Ausgaben, pfercht euch zusammen in Großstädte die eingezäunt werden, denn das Grün und die Natur ist nur noch für die "selbsternannte Elite" frei betretbar… die globale Population soll auf 500 Mio. reduziert werden.. eine halbe Milliarde also, ohne wesentliche Rechte, die nur am Leben gelassen werden, weil man diese letzten Sklaven dazu benutzt, der Elite ein sorgenfreies und äußerst bequemes Leben zu bereiten…wollt ihr das zulassen? Und jetzt höre ich schon wieder die Verschwörungskritiker raunzen… für mich ist es vollkommen egal, wie man eine solche Bewegung nennt…doch wer Augen hat zum Sehen, Ohren zum Hören und etwas Verstand hat zwischen diesen, der kommt nicht um das Erkennen herum, was in kleinen bis kleinsten Schritten umgesetzt wird, so das man/frau es fast nicht bemerkt… Widerstand? Fehlanzeige..wirklich traurig…

        • Moin Uwe, ja Du hast absolut Recht! Letztlich werden wir NICHT einknicken, denn die Gesetze sind für alle da. Das vom BS permanent Recht gebrochen wird hat einen ganz einfachen Grund, es geht immerhin um jährlich rund 8,4 Milliarden Euro, dass wollen die sich natürlich nicht nehmen lassen. Ja und die Politik? die helfen doch nicht so kleinen Ärschen wie den Bürgern , schließlich ist alles was mit Rundfunk zu tun hat ein ideales Abschiebebecken für alte sogenannte Politiker, egal ob in den Rundfunkräten oder Programmgestaltern usw. Nein, ich meine Hilfe gibt es für uns von keiner Seite, da müssen wir schon selber ran. Der Zug ist für die Menschen schon längst abgefahren, aber gerade das ist für mich der Grund weiter zu kämpfen. Dazu zählt auch mindestens ein mal pro Woche der Besuch hier auf dieser Seite.

          Standhaft bleiben.

    • Moin Zulu!

      Ganz ruhig bleiben!

      Die nachfolgenden Zeilen sind keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung der eigenen Reaktion auf die Vorgehensweise vom BS!

      Tschuldigung, das mußte vorher sein!  

      Uwe hat recht, mußt hier mal scrollen, ich meine das war hier. aber unabhängig davon kannst Du die anschreiben, ganz kurz, sie möchten Dir bitte alle Unterlagen zusenden! Setze denen eine Großzügige Frist von 10 Tagen ab Eingang, plus 2 Tagen Postlaufzeit zu Dir. Das ist handelsrechtlich sehr großzügig, normal sind 72 Stunden plus 24 Stunden Postlaufzeit zurück, aber das kommt nicht gut an, ist doch klar, deshalb einfach großzügig sein. Creditreform hat auch schon Vorgänge an den BS zurückgegeben (weil nicht rechtskonform)! Da sind die sehr korrekt! In dem Schreiben mußt Du Deine eigenen AGB zur Kenntnis mitsenden (ohne Forderungen zu stellen), dann hängt Creditreform am Haken. Ich hoffe, Du hast gute, so richtig gemeine AGB? Gebe in Deine Suchmaschine einfach mal BS und Verein Creditreform ein, da poltern Dir sicher etliche gute Schreiben auf die Füße, eventuell auch das was Uwe meint, ich habe das auch gelesen!

      Das ist insgesamt ein totaler Witz, ein nicht rechtsfähiges Inkassounternehmen (BS) ersucht ein anderes Inkassounternehmen Geld einzutreiben und das ohne richterlichen Titel.

      Du mußt unbedingt wissen, von wem dieser Antrag an das Inkassounternehmen gestellt wurde. Vom BS? Sicher und nicht von dem ör-Rundfunksender! Dann Zurückweisen in der Sache und zur Gänze. Nicht zuviel begründen, immer nur das nötigste.

      Schau Dir doch bitte mal das Video auf Steinzeit (mit Robert Stein) an mit Matthias, aus der Familie Kleespie&szlig, ist auf Youtube): Hochinterssant, Matthias geht auch auf Marco Fredrich ein.

      Denke mal das wird Dir helfen, so habe ich das jedenfalls bisher gemacht!

      Leitspruch von mir, wenn neue Geldeintreiber kommen, immer zum Anfang zurück gehen. Der BS ist und bleibt illegal, der "Festsetzungsbescheid" ist ungesetzlich, den gibt es in der gesamten Juristerei nicht, ist ein erfundenes Wort vom BS.

      Wenn Du weitere Fragen hast, ich schaue diese Seite mindest einmal die Woche.

      Übrigens meine Brieffreundschaft mit dem BS begann mit deren Schreiben vom 23.10. 2014 und meiner Antwort vom 29.10.2014! Die GEZ kannte ich davor auch nicht, da ich keine Empfangsgeräte hatte! 

      i.A. gez.: Räsonierer

      Gruß Räso

      • ..also mal ehrlich Leute…wie ich verstanden habe, gehts euch gar nicht darum aus der Zahlpflicht beim BS rauszukommen, sondern ihr macht euch einen Volkssport daraus, diese Vollpfosten mit selbstgezimmerten Schreiben zu überziehen und zu nerven.. habt ihr wirklich so viel überflüssige Zeit? Mir wäre es das nicht wert

         

        • Joah, ist sicher ne Sportart. Weil fair sind die Annern ja nu nich grad…
          Kampflos vom Platz gehen? Nöö.

          Möchte bei der Gelegenheit nochmal in den Raum fragen:
          Wann verjähren juristisch gesehen säumige (Schein-) Zahlungen sowieso?
          Weiß das zufällig jemand? Soll 1200 Euro bezahlen. Aber warum erst jetzt?
          2013 ist nun schon lange her…würde das gerne ins Schreiben einbauen, wenn´s geht.

          Thankies! Zulu

            • ..aber auch nur, wenn der BS beim Ummelden die neue Adresse bekommt… ist das nicht der Fall, läuft jede Forderung ins Leere…und darum gehts ja letztendlich auch, oder nicht?

            • Danke Hans.
              Die geforderten Gebühren sind nämlich wie Lotto.
              Mal so, dann so? Völlig unverständlich.
              Allein deshalb kann ich schon nix bezahlen.
              Das mit den 3 Jahren meine ich auch irgendwo gelesen zu haben.
              Bin mir nur nicht sicher. Prinzipiell eigentlich auch irrelevant…
              Denn ein Vertrag ist ja nie zu Stande gekommen.

              Grüße zurück:)

          • Nicht zahlen, sollen die doch klagen, tun die aber nicht. Genau das ist die Schwachstelle. Landesvollstreckungsstellen? Mit denen kann man sehr gut reden. Kommt wider Erwarten doch ein Vollstrecker, dann mit Fakten auf seine Remonstrationspflicht hinweisen, dann geht er wieder. GV? Nichts leichter als den abzuweisen.

            Generell wichtig sind aber Deine eigenen AGB!

    • Bedanke mich sehr für Eure Antworten!

      Bin grad im Kriegszustand hier. MDK, Hausverwaltung etc.
      Jetzt noch ein neuer/unbekannter Gegner!
      Langsam etwas überfordert. Hab mittlerweile jedoch schon ein paar Videos geschaut.
      Alle deren Schreiben haben die GLEICHE, ausgedruckte unleserliche Unterschrift.
      Damit eh schon mal ungültig usw.
      Wußte halt nicht nicht, wie die Firma so drauf ist.

      Gut, auch wieder kaputtschreiben*seufz*…

      Jedenfalls danke für Eure hilfreichen Antworten!
      Euch ebenfalls weiterhin viel Erfolg!

      LG Zulu

      • Gar nicht darauf antworten. Deine Argumente interessiert die eh nicht. Das ist verschwendete Energie. Sobald Du antwortest, spielst Du das Spiel mit. Und jede Information, die Du ihnen lieferst, kann argumentativ aufgegriffen und weiterverwendet werden.

      • Bleib standhaft. Die haben keine Rechte auf Dein Geld. Wie Matthias aus der Familie Kleespies schon schrieb und sagte (in seinem Video bei Steinzeit TV), die bluffen nur, das aber schon ganz gut und die Mitarbeiter vom BS, die brauchen ja nichts aus der eigenen Tasche zahlen. 

        Unterschrift? In allen Fällen ist nach BGB und VwVfG die NAMENSUNTERSCHRIFT; DAS HEIßT VORNAMEN UND NACHNAMEN UND ZWAR LESERLICH sind gefordert!

      • Bleib standhaft. Die haben keine Rechte auf Dein Geld. Wie Matthias aus der Familie Kleespies schon schrieb und sagte (in seinem Video bei Steinzeit TV), die bluffen nur, das aber schon ganz gut und die Mitarbeiter vom BS, die brauchen ja nichts aus der eigenen Tasche zahlen. 

        Unterschrift? In allen Fällen ist nach BGB und VwVfG die NAMENSUNTERSCHRIFT; DAS HEIST VORNAMEN UND NACHNAMEN UND ZWAR LESERLICH sind gefordert!

  8. Hallo zusammen,

    die Post wollte mir heute einen Brief per Einschreiben zustellen. Ich war nicht erreichbar und kann den Brief nun in der Filiale abholen.

    Da ich einschätzen kann, von wem ich generell einen Brief erhalte, ist aus meiner Sicht die Wahrscheinlichkeit groß, dass die erfolglose Zustellung im Zusammenhang mit der GEZ stehen sollte.

    Bringt es was, den Brief nicht bei der Post abzuholen, sprich ich habe ihn nie erhalten oder macht das keinen Unterschied?

    Viele Grüße

    Niemand

    • Ich denke, wenn Du ihn nicht abholst, geht er nach einer gewissen Frist zurück zum Absender. Du könntest ja auch gerade in Urlaub, oder auf Geschäftsreise im Ausland sein. Sicher wird Dir dann ein neuer Brief zugestellt. Als Annahme verweigert gilt das wahrscheinlich erst, wenn Du dies dem Postboten sagst, oder entsprechend mit einem Vermerk ungeöffnet zurück schickst.

    • Habe ich auch so gemacht, bringt Zeitaufschub. der Bescheid kam dann später mit einfacher Post. Mein widerspruch darauf, i..e die Klage vor dem Verwaltungsgericht habe ich verloren, weil angeblich eine Vielzahl von Verfahren auch vor höheren Gerichten mmer idie Zahlungspflicht bestätigt hätten.
      Der Zugang der Post sei zwar nicht bewiesen, aber das bringe deshalb nichts. Toll, was? Gewonnen und gleich wieder verloren.
      Vielleicht stellt man das jetzt schon per Gerichtsvollzieher zu.

      • Moin webmax!

        Leider hast Du einen großen Fehler gemacht.

        Ich habe es hier schon mehrfach geschrieben, niemals einen Widerspruch einlegen, das gibt immer die gleiche Antwort, "wir können Ihrer Rechtsauffassung nicht folgen, zahlen Sie….".

        Generell nur "Zurückweisung in der Sache und zur Gänze"! Unbedingt mitteilen, dass Du aber zahlungswillig bist, wenn die Forderung rechtlich und gesetzlich einwandfrei ist! Das sollen die Dir gesetzmäßig nachweisen. Das können die aber nicht, die verweisen immer wieder auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Pech nur, dass das kein Vertrag ist, denn der ist nicht unterschrieben. Also dann hast Du erst mal Ruhe. Ja, und wenn der Gerichtsvollzieher oder der Vollstreckungsbeamte Deiner Stadt kommt? Wo ist das Problem, sofort auffordern, Dir die Grundlage für die Vollstreckung zu zeigen. Gibt es aber nicht. Das hat Marco Fredrich mal gut beschrieben, eine Grundlage ist NUR ein von einem Richter unterschriebenes Urteil. Gibt es aber niemals. 

        • Sehe ich leider anderrs. Die LRA hat jetzt ein unterschriebenes Urteil dreier OVG_Richter in der Hand – gegen das in der Hauptsache keine Rechtsmittel mehr zulässig sind.

          Vielleicht kann ein EUGh-Urteil das  ändern…

          • Moin Zulu!

            Danke! Hauptthema sollte immer sein: Beweislastumkehr! Damit haben die vom System größte Schwierigkeiten!

            Natürlich wird es immer linke "Urteile" geben, wie webmax schreibt. Die ändern aber nichts an den Anfängen und das beginnt damit, dass die angeblich öffentlich rechtlichen Sendern, halt Firmen sind. Wie anders ist es zu interpretieren, dass in allen Landes VwVfG im § 2 die Landesrundfunkanstelten explizit in der Anwendung des Landes VwVfG ausgeschlossen sind. Das ist so ziemlich das einzige mal wo das System ehrlich ist. Interessant dabei ist, dass das Landes VwVfG über den (Bundes) VwVfG steht, ist aber letztlich uninteressant, da das (Bundes) VwVfG gar nicht in Rechtsverkehr angewendet werden kann, da der Inkrafttreten § 103 leer ist, da steht einfach nix drin. Das bedeutet dass dieses "Gesetz" nie in Kraft getreten ist. Also ist nur das Landes VwVfG anzuwenden und da steht, wie gesagt explizit, dass die Landesrundfunkanstalten von der Anwendung (§ 2 Landes VwVfG) ausgeschlossen sind. Ja und was ist da mit dem Geltungszeitraum? Da schaue bitte jeder mal in seinem Landes VwVfG nach, so ganz zum Schluß, je nach dem so im Bereich von § 80 bis 110 Geltungszeiträume, die gibt es überall, schaut doch mal auf das kleine Wort (aufgehoben).Aber, man soll sich nicht täuschen, irgendwann fängt das System wieder an, Landesrundfunkanstalten und Beitragsservice, es geht einfach um zuviel Geld. Und leider, rund 4,5 Millionen Verweigerer sind noch nicht genug in diesem Geflecht von (ganz legalen) Wirtschaftsinteressen. Die machen irgendwie immer wieder weiter. So werden aber auch intensive Brieffreundschaften gepflegt, grins. 

            • Nochmal fein nachgelegt Räsonierer:)

              Ja, so mache ich das auch. 2 Mal erst hatte sich der GVZ angekündigt.
              Hab aber noch nie einen gesehen.
              GEZ verschickt ja computerrorisiert Briefe an säumige Schein-Kundschaft. Das Spiel geht jedes Jahr von vorne los…

              Dieses Jahr hatte ich verdächtige Ruhe?

              Wichtig ist natürlich auf ein, zwei Briefchen vorher hinzuweisen, also direkt zum GEZ und Intendanten geschickt zu haben. [Würde die gerne hier ablichten, aber der eine ist 13 Seiten, der andere 15…dann stürzt der Krisenfrei-Server ab…]

              So hat man jedenfalls eine Grundlage geschaffen, auf die man pochen kann. Einfach ignorieren wäre im ersten Schritt vermutlich schlecht.

              Man braucht schließlich Beweise/eine Basis/eine Grundlage. Und dann ja, ganz genau: Beweislastumkehr! Und stets "Zurückweisung & Zahlungsbereitschaft: Wenn…dann würde ich ja gerne" Das ist nicht mal gelogen! Wer sich Fußballspiele ansehen will kauft sich Sky oder Premiere oder wie das heißt? Wer Hollywood-Schinken braucht, benötigt das Kabel-Extra-Paket?

              Niemals "Einspruch" erheben, sondern stets "Zurückweisen", da hast Du recht. Das ist juristisch wirklich etwas Anderes: Wer sich einspricht, hat sich bereits auf eine Sache bereits eingelassen.

              Der anschließende (soweit wird es leider immer kommen) GVZ ist dann der ERSTE namenhaft-echte-bekannte MENSCH, den man voll persönlich dafür haftbar machen kann. Kaputtschreiben. (nochmal 14 Seiten). Der hat schließlich keinerlei Legitimation, und bekommt schnell nasse Windeln.
              Schickt sofort alles zurück, ohne mir gar zu antworten.
              Die selben Briefe hat er bereits 2 Mal bekommen.

              Glaub, ich fahr nächste Woche mal zur Stadtkasse und besuche IHN? Einfach so?…weiß ja gar nicht, mit wem ich´s da zu tun habe.
              Schließlich ist er mein Brieffreund. 14 Seiten hat noch nicht mal´n Mädel von mir bekommen?….Schreck laß nach!:)

              LG Zulu

              • hallo zulu,

                 

                ich weis nicht wie fit du digital bist – aber es wäre nett wenn du sowas wie ein filmchen in youtube von deinen langen schreiben machen könntest so in etwa wie hier   https://www.youtube.com/edit?o=U&video_id=bNf4-23xThk

                bei mir wurde gepfändet, direkt vom arbeitgeber gegen meinen willen. erst hatte der ag und ich es so ausgemacht nicht zu bezahlen erst wenn der titel da ist mit richter unterschrift.

                 

                grüßle

                • Moin Hans! Hab sogar einen YouTube Kanal…aber da geht es ums Wandern, Outdoor und VW-Busse:) Ich glaube, hier sind alle Informationen die Du brauchst bereits enthalten? Aber: Richte Dir ein P-Konto ein. Wo nix is kann auch nix gepfändet werden. Wobei: Wenn ich die ganzen Berichte so lese, scheinen die in manchen Gebieten echt hartnäckiger drauf zu sein??

                    • Wie sollen sie Deinen Lohn pfänden, wenn Du ihn noch nicht hast vor Monatsende? Bei Eingang ist das Gehalts-Konto stets sofort leerzuräumen….unter 1070 Euro halten (Pfändungssicher).

                      Muß Du halt ständig beobachten.

                      Aber eigentlich ist das nur ne Sicherheit, woist. Denn wiegesagt:
                      Den GVZ: DEN mußt Du kaputtkriegen! DER ist der Hauptdarsteller.
                      Hat aber leider überhaupt nix zu melden.
                      Nicht von den schriftlichen Drohungen einschüchtern lassen…nur heiße Luft. Die besitzen keinerlei rechtliche Handhabe.
                      Da kann auch der Nachbar klingeln und 1000 Euro fordern…Tschüß!

                      Bei dieser Gelegenheit: Hätte auch gern eine Frage in Runde gestellt. (dient nur dem Allgemeinwissen; GEZahlt hab ich ja noch nie was) Der neue Zwangsbeitrag wurde 2013 erhoben. Stimmt es juristisch, daß Forderungen nach 3 Jahren und Nichtakzeptanz bereits eh verjährt sind??

                      Vielleicht könnten Leute das ihren Argumentationen beifügen…

                      LG Zulu

              • Moin Zulu,

                Dein letzter Absatz. Niemals zum GV fahren oder wie hier zum Vollstreckungs"beamten". Die Grundsätzlich zu Dir kommen lassen, allerdings niemals reinlassen! Das ist einfach, der GV darf gar nichts, da ein selbstständiger Unternehmer und kein Beamter. Sollte, wie bei uns möglicherweise so ein Vollstreckungs"beamter" kommen, einfach den Titel zeigen lassen, hat er aber nicht sondern bestenfalls ein Blatt Papier vom Beitragsservice, Dann kannst Du ihn ganz beruhigt zurück schicken. Du hast bei Dir Hausrecht!!!

                Hinfahren? Ja zur Stadtkasse, Vollstreckungsstelle! Das ist der Auftraggeber für die Geldeintreiber. Einfach auf die Fehler und Rechtsverstöße hinweisen. Damit habe ich bereits eine Vollstreckung vermieden. Die stehen jetzt aber wieder mit einer Ankündigung der Vollstreckung in Lauerstellung. Macht aber gar nichts, denn, wenn die kein Urteil von einem Richter unterschrieben vorweisen können, ist keine Vollstreckung legal, die für sich aber generell lt. BGH nicht legal sind.

                Aber wie gesagt, so richtig Ruhe werden wir wohl niemals haben. aber macht doch Spaß.

                • Moin Räso…nein, das war auch eher als Scherz gemeint:) Als ob ich da hinfahren würde! Alles nur schriftlich erledigen. Wenn man sich einmal die Mühe gemacht hat, alle Infos zusammenzutragen, reicht es, alle 1,5 Jahre oder so dem GVZ falls er sich meldet einen 3 Zeiler mit den alten angehängten PDF´s zu schicken. Der antwortet nichtmal. Geklingelt hat auch keiner. Brauch schon gar keine Einschreiben mehr, alles per Mail.

                  • Moin Zulu, kleiner aber ganz wichtiger Hinweis noch. Für die ganz wichtigen Dinge gibt es heute eigentlich nur eines, ein Fax. Das muß aber in der Lage sein eine Sendebestätigung auszudrucken mit dem Wort und natürlich noch die ganze (n) Seite (n) die gesendet wurden. Nur das ist ein hundertprozentiger Beweis. Sonst können die ja locker behaupten in dem Einschreiben/ Rückschein lagen nur unbeschriebene Seiten Papier. Uffff, da beweise mal das Gegenteil, geht nicht.

                    Es gibt einige Möglichkeiten Fax Software über den Drucker laufen zu lassen, mit der Möglichkeit einer Sendebestätigung der kompletten Seiten.

                    Gruß Räso

                    • @Räso

                      Für die 3-4 Einschreiben 2013 habe ich eine graphische Bestätigung. Darauf ist die Empfänger-Unterschrift zu sehen. Post-Online: Angenommen. Zum Abspeichern oder Ausdrucken.

                      Heute kannst Du ja auch Email mit Bestätigung versenden. Und die Stadtkasse schickt mir eine Empfangsbestätigung zurück. Wird ebenfalls gespeichert. Moderne Faxen machen?:)

                      Fax Software über den Drucker laufen zu lassen….wie soll das denn gehen? Mein billo-Drucker druckt nur manchmal, und faxt bestimmt nix! Bin froh, wenn er überhaupt funktioniert.
                      Vielleicht besitzt Du so´n riesen Teil?

                      Ach, is ja auch egal… Hauptsache, man hat seine Ruhe und die Brötchen bleiben im Portemonaie.

                      Grüße zurück & und guten Start in die Woche!:)

                    • Hallo Zulu,

                      ich kann die Aussage von Räso zum Fax nur bestätigen. Es gibt sogar ganz gute, kostenlose Fax Software. Meistens ist die Software auch dabei.

                      Die Geräte sind nicht so sperrig, wie du schriebst. Kommt immer darauf an, was du wirklich benötigst.

                      Drucken, Scannen und Fax gibt es sogar schon für unter 100,- Flocken, in kleinem, praktischen Format.

                      Jetzt, nach etwa 10 Jahren hat mein alter HP den Geist aufgegeben, da Einzug und Druckbild verschlissen sind.

                      Werde mir wohl diesmal aber einen Brother holen, da dort auch Fremdtoner einwandfrei funzen. Das Teil kostet nur ca. 220,-, was sich bei mir bereits nach etwa 3 Monaten voll rechnet, da ich im Monat auf gut 600-800 Ausdrucke komme. Eben Rechnungen und so'n Zeugs. Angeblich soll die Software auch Fremdformate einlesen können, also auch den ganzen HP-Kram. Wenn nicht, ich habe bereits für alle Fälle ein kostenloses Konvertierprogramm gefunden.

                      Ich nehme an, einfacher und unproblematischer gehts wirklich nicht…  Solltest du dabei vielleicht Hilfe benötigen, werde ich und sicher auch andere User hier, dir gerne helfen.

                       

                      Viele Grüsse

                      micha

                    • Hallo Räsonierer,

                      für dieses "Problem" gibt es eine ganz simple Lösung.

                      Die Schreiben in der Länge fest zusammenmachen und die Schinttstellen unterschreiben (sodaß beide Blätter teilbeschrieben sind).

                      Danach die Papiere wie einen Briefumschlag falten sodaß die Rückseite nach außen kommt.

                      Die Briefmarke mit dem Stempel darauf machen daraus sogar ein Dokument.

                      Meine Vorgehensweise als ich was patentieren lassen wollte und kalte Füße bekam daß sich ein anderer vor mir/ von mir und meinem Wissen ernährt… da habe ich mich nur als Empfänger angegeben.

                      Grüße

                      Thylorix

                  • Tja. Dann tut mir das leid für Dich. Wer sich auf andere verlässt, ist verlassen. Aber: Nimms nicht so tragisch! Du hast es ja anscheinend versucht? Dann gleichst Du die Summe jetzt halt aus. Aber ärgerst die in Zukunft hoffentlich noch weiter, oder?:)

                    Das geht immer wieder von Vorne los…muß echt zum Hobby werden. Sonst ist Zahltag. Für Nix? Keinen Bock drauf.

                    Bin oft im Ausland und nutze das das wirklich nicht. Hab eine SlingBox. Die steuert & sendet TV-Signal übers Internet, d.h.: Ich sitze z.B. auf Zypern, in Italien oder Tschechien und kann zu Hause meinen Receiver bedienen, wie von der Couch. Die IR-Sensoren der Box werden an der Front angeklebt und steuern dann den Rekorder.

                    Hab die hier noch nie zu kaufen gesehen? Ein cooles Teil, für Leute die viel unterwegs sind. Im Bulli, auf´m Handy…überall kann man kucken. Man brauch nur Internet oder einen Stick oder sowas.

                    Mein Kumpel in USA hat auch eine. Kann SEINEN Fernseher umschalten. Von hier aus. Von wo auch immer….hab über 1000 Programme. Aufnehmen, Abspielen, Programmieren usw.

                    JEDOCH im Ausland sind selbst deutsche ÖRP gesperrt. Die Privaten funzen aber? Selbst über offizielle Sender-Mediatheken bekommt man dort nichts zu sehen.
                    "Dieses Angebot ist in Ihrem Land nicht verfügbar…"  Pfft.
                    Wofür dann bezahlen?

                    Dafür gibt es aber zum Glück Seiten wie Schöner Fernsehen.

                    Ohne Registrierung weltweit deutsches TV….wer es denn braucht:)
                    Viel Glück!

                    LG Zulu

                    • wie kann man hier einen anhang mitschicken dann schicke ich das mal was der arbeitgeber bekommen hat….

                       

                      grüßle

            • Hallo Räso,

              Ja, wieder ein ganz toller, inhaltsreicher und informativer Beitrag !!!

               

              Ich soll Dir übrigens ganz liebe Grüsse von Jessika schicken. Ihr geht es sehr gut, hat aber auch in Ihrer neuen Wahlheimat CH Ärger mit dem grün-rot-versifften Pack.

              Allerdings haben die dort wohl nicht so ihre Verblödung, wie in D, vollziehen können, nervig sei das aber schon….

               

              Jessie meinte, Du hättest Ihre Mailadresse und sie würde sich sehr freuen, wenn Du ihr mal schreiben würdest.

               

              Ansonsten läuft es ganz normal.

              Ich tanze jetzt oft mit Uta(h), Du weisst was ich meine, und ich habe ihr fast mein ganzes Vermögen überschrieben  😉

              Ihre Schwester und Familie(!) in Dakota kümmert sich auch ganz liebevoll um mich, bin ich ja nun mittellos……..

              Soviel zu Stiftung, blah…

               

              Seit einigen Monaten beschäftige ich mich mit gclc.uk.

              Sehr interessant, siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=tFDylYMiXDE&t=50s

               

              Wahrscheinlich kennst Du das bereits, aber was soll's  🙂

               

              Viele Grüsse

              micha, Freund von jessika

              • ..ich habe gedacht, sobald man in der Schweiz seinen Wohnsitz hat, haben diese Zecken keinen Zugriff mehr auf den Geldbeutel? Ich jedenfalls lebe sehr gut bei den Eidgenossen und habe die Bestätigung erhalten, dass Köln mein freundliches Konto löscht… so geschah es … und tschüss GEZ

              • Hallo micha, ne leider nicht, die mail Adresse von J. sie kann mir ja eine ganz einfache mail schicken.

                Das mit Uta ist klasse, Gratulation.

                gclc.uk. ist war mir nicht bekannt, scheint ja hochinteressant zu sein, werde mich reinfressen, grins.

                Zu jessi, hat sie dort etwa Ärger mit der Billag? Gegenstück zu inserem BS/GEZ!

                Dazu gibt es ein hochinteressantes Video von den Twinboys aus 2016.

                Thema Billag AG, RFGV BFA (das ist die Obermutter fast aller europäischen TV Geldsauger. Im Vorstand der RGFGV BFA ist z.B. auch unser Dr. Wolf vertreten. Bitte unbedingt ansehen, dann wird Dir fast alles klar über die TV-Geldkassierer, Du bekommst das kotzen. Trotzdem ist unser Kampf gegen die 17,50 € monatlich ganz unten an der Basis möglich, auch gegen solche Milliarden € Unternehmen.

                Micha, wir sind nicht allwissend, jeder Hinweis oder Tipp hilft uns weiter gegen das System. Also noch mal Danke für Deinen Hinweis. Werde mith in die 2 Teile heute noch reinlesen.

                Für jetzt erst mal wie wir im Norden sagen, halte die Ohren Steif.

                GlG Räso

                • Hallo Räso,

                  jessie meinte, sie wüsste deine Mail leider nicht!?

                   

                  zu gclc.uk: Ja, wirklich ganz interessante Tips und Hinweise. Wenn die bei mir in der Nähe mal eine Schulung machen, werde ich unbedingt dabei sein.

                  Es sind übrigens sechs Teile vom Video, soweit ich mich erinnern kann. Anfangs dachte ich erst, puhh, so lange?!?  Die Zeit, es sich anzusehen, hat sich aber gelohnt, denn es sind sehr viele für mich absolut neue Aspekte enthalten.

                   

                  Jessie hat keinen  Ärger mit der Billag, sondern es sind die ganzen allgemeinen Behördengänge und die daraus resultierenden Gebühren, etc.. Die Leute sollen da aber entspannter und freundlicher sein, ebenso auskunftsfreudiger. Der Gebürendschungel soll heftig sein, da sie für jeden Pipifax Erlaubnisse, usw., benötigt. Aber auch das wird sich sicher legen…

                   

                  Die Sache mit " Dr. Wolf  " ist interessant. Werde mir das Video ansehen.

                   

                  Das was du über Tipps und Hinweise geschrieben hast, sehe ich auch so. Solange wir uns gegenseitig helfen, ist Widerstand gegen dieses faschistische Geschäftsmodell nicht nur möglich, sondern zeigt bei denen auch Spuren, die für uns positiv sind.

                  Sollte kürzlich wieder eine angebliche Ordnungswidrigkeit begangen haben. Diesmal blieb es aber bei einer "Verwarnung", da der Typ meinte, er hätte 'keinen Bock' auf den Stress, den ich ihn vorher bereitet hatte.

                  Es ging um drei Plasiksäcke mit Gartenabfällen, die ich vor dem Grundstück zum Abtransport abgestellt habe. Angeblich Verkehrsbehinderung, obwohl es ein Privatweg ist……………

                   

                  Naja, diese Kapo's lernen es wohl nie, oder höchstens in einem Arbeitslager, wo sie dann mal etwas vernünftiges machen dürfen   😉

                   

                  Achja, was hälst du von dem Prinzip der WeRe-Bank?  Hier ein Videohinweis, wo auch die Kommentare ganz interessant sind:

                  https://www.youtube.com/watch?v=A1vbJaWmhtc

                   

                  Viele Grüsse

                  micha

    • Das gleiche gilt für alle Zwangsbeiträge einschließlich für Bank-"kunden" die inzwischen zu Zwangsbeitragszahlern sich haben degradieren lassen.

  9. Und noch einmal – eure Aktionen gehen so ziemlich alle am Punkt vorbei !

    Ihr müsst das RECHT HABEN, den ehemals stillschweigend eingegangenen Vertrag mit der GEZ innerhalb der BRD Treuhandverwaltung zu KÜNDIGEN !

    Dazu müsst ihr den Rechtsstand einer Natürlichen Person besitzen – nachgewiesenermaßen !

    Also weist eure Abstammung durch Geburt nach aus einem Bundesstaat des Deutschen Reichs.

    Anträge und Dokumente über das AUSLÄNDERBÜRO des Landratsamts einreichen.

    Wenn ihr das richtig gemacht habt, werdet ihr EINGEBÜRGERT in DEUTSCHLAND und seid GESETZLICHER DEUTSCHER, RECHTSSUBJEKT mit GÜLTIGEN RECHTEN die weit über den "Gesetzen" / Handelsverträgen der BRD und EU stehen.

    Ihr könnt somit ALLES rechtsgültig kündigen was ihr wollt mit z.B. BGB § 119 !

    • Naja @Sunny

      Hab noch nie einen Pfennig oder Cent gezahlt. Habe was Du sagst (noch) nicht gemacht. Interessiert mich auch irgendwie nicht? Denke das ist eher so ein Trick wie mit den Wahlen, um zu sehen (Erkennungsmerkmal/Bestätigung) wer dem ganzen Schauspiel überhaupt noch folgt. Was bringt mir das? Auf bereits besetztem Gebiet? Das ändert doch nichts.

      Aber Verwirrung ist gut:) So mache ich das auch. Es sind schließlich auch nur Menschen die dort arbeiten und die haben selbst oft keine Ahnung. Also reicht es völlig aus sie kaputtzuschreiben.

      Antwort @Angsthase: „Briefchen schreiben bringt nichts“ folgt…Moment!

      • An Angsthase:

        Das bringt nichts?? Finde ich schon. Weiß nicht wie viele Tausender gespart wurden.

        Die haben noch nicht einen Pfennig von mir bekommen. Es sind Angebote, die ich nicht nutze. Hier herrscht Handelsrecht. Es kam niemals kein Vertrag zustande. Außerdem schreibt man ja auch nur einmal, zweimal mit dem BS und der Rundfunkanstalt direkt. Aber so richtig!

        Schicken die einen Roboter-Brief, bekommen die 13 Seiten zurück. Dann antwortet evtl. mal jemand (ein Jahr später…die können das gar nicht verarbeiten) also erstmalig ein Mensch. Nochmal gleich 10 Seiten obendrauf. Das ist juristisches Beweismaterial: Man verlangt, sich ihrer Legitimität zu beweisen. Dazu steht genug im Netz. Falls ihnen das gelingt? Können sie nicht. Geht nicht. Nichtmal unterschrieben der Mist.

        Dann gez frecherweise irgendwann zum GVZ….und DER ist die erste ECHTE Mensch, der persönlich dafür haftbar zu machen ist! Hurra! Und der ist fällig.

        Amtsvortäuschung bzw. Amthilfe ohne richterlichen Beschluß für eine private nicht mal rechtliche Institution usw. Ist ja keine Steuer und es gibt keinen Vertrag. Den schreibt man dann auch kaputt. Der bekommt kalte Füße und schickt den ganzen Mist ganz schnell wieder zurück. Hab noch nie einen getroffen und nix wird gepfändet.

        P-Konto sollte man sich sicherheitshalber trotzdem einrichten….Ein Brief an die Bank genügt. Pfändungssicher bis…ich meine 1070 Euro oder so. Den Rest hebt man einfach vorher ab. (Warum soll wohl auch das Bargeld abgeschafft werden…und Zinsen gibt´s eh nicht mehr)

        BS ist ein automatisiertes Computersystem, welches die Briefe immer wieder neu verschickt. Daher gehts scheinbar immer wieder von vorne los. Die Briefe schmeiße ich ungeöffnet weg. Mit wem ich mich (aber bisher nur 2 Mal in all den Jahren) unterhalte sind die armen Futzis von der Stadtkasse. Der voherige Schriftverkehr mit BS hat nachweisbar stattgefunden und niemand konnte mir bisher seine Legitimität beweisen. Sonst würde ich ja gerne bezahlen! Wichtig: Immer unter Vorbehalt der Zahlungsbereitschaft!

        Das meine ich sogar ernst. Eine aufklärende Rundfunksache fände ich super! Aber laß mich doch nicht mit getürktem Scheiß und Mafia-Methoden abzocken.

        Insgesamt habe ich höchstens 5-6 Briefe (Einschreiben mit Rückschein) verschickt.

        • Zulu, es ist doch schön, wenn du damit einen gewissen Erfolg hast. Aber ich sammle meine Energie lieber für die Zeit, wenn hier das abzusehende Chaos ausbricht. Und sollte ich das überleben, werde ich meine gesammelte Energie für ganz andere Dinge/Ideen einsetzten, als sie jetzt mit dieser bescheuerten GEZ zu verplempern, die dann sowieso niemand mehr interessiert. Ich habe scho einmal gesagt, wenn es Euch so wichtig ist, dann schreibt doch keine Briefchen, sondern geht mit 4,5 Millionen Verweigerern einfach hin und macht den Laden dicht.

          • Ganz genau… für dieses kriminelle Pack ist jede investierte Minute zu viel… und mal allgemein gefragt…gehts hier allen darum, sich mit dem BS oder den Landesanstalten anzulegen, oder hat nicht bezahlen müssen Priorität? Mir persönlich reicht es, wenn diese Zecken aus meinem Leben verschwinden und nicht kassieren können…alles andere wäre für mich Zeitverschwendung und den Aufwand nicht wert… und wenn das ganze mit ein paar Besuchen und Schreiben an das EMA bewerkstelligt werden kann, bevorzuge ich diese lokale Lösung laugh

          • "Die Kunst des Krieges" von Sunzi kann ich nur empfehlen. Ein erstaunlich kleines Büchlein, welches jeder an nur einem Vormittag durchbekommt.

            Pragmatismus versus Sublimität (der Begriff existiert nichtmal im deutschen Wiki)

            WIE sollen wir gegen 9 Rundfunkanstalten plus die ganzen Propaganda-Sender anrennen, wenn wir hierzulande nicht mal´n Generalstreik hinbekommen?

            Bedenke all die durchgeformten Studenten, die jeden Tag emsig rotierend auf ihren Bürostühlen fleißig mithelfen alles zu zerschrotten. Denen kann man nicht helfen!
            Die wurden auf eigenen Materialerhalt und Gewinnoptimierung oder sonst was getrimmt.

            Man muss den Feind kennen. Seine Methoden.
            Mit denen er uns zersetzen will.
            UND DAS wendet man widerum dann erfolrgreich gegen ihn selbst an, woist wie i mein? In Tippelschritten, Nadelstichartig. Wir sitzen im infiltrierten & belagerten Nest.

            Welch andere Wahl hätten wir D-Sklaven sonst?

            • "…..und das wendet man wiederum dann erfolgreich gegen ihn selbst an."

              Zulu, die Methoden kennen wir doch bereits. Wie lange wollen die Verweigerer dieses Spielchen treiben? Noch 5 Jahre oder 10? Der BS stellt eher noch mehr Mitarbeiter ein auf unsere Kosten, um dieses Spiel mitzuspielen. Und wenn gar keine Gebühren mehr bezahlt werden, dann nehmen die das einfach aus den Steuertöpfen. Den Schaden haben im Endeffekt nicht die, sondern wir, solange der Laden nicht dicht gemacht wird. Und solange das nicht geschieht, bleibt es ein Kampf gegen Windmühlen.

              Leider ist es so, dass man die Leute  nicht in den benötigten Massen auf die Straße bekommt. Die Gesellschaft ist einfach zu gespalten und kaputt. Das macht mich sehr traurig.

              • Macht mich auch traurig @Angsthase…kannste glauben.

                Wie unsere Sozialsysteme geplündert werden…..woah! (Anderes Thema)

                Der Verstand wurde massenweise erfolgreich verblendet.

                Wie gut, daß ein paar wie wir nen nativen Schutzschild dagegen haben.

                Ich bereite mich seit 13 oder 15 Jahren darauf vor. Bisher ist ist zum Glück nichts passiert.

                Aber das Wissen darüber sollte uns trotzdem stolz machen. Kampfbereit. Hellwach. Zu jeder Zeit. Vorbereitet. Vorausdenkend.

                Halte durch! Solange lebe ganz normal weiter. Oder ärgere System wo geht. Wenn etwas passiert, weißt Du wie Du überlebst. Was sonst? Den heutigen Scheiß einfach ignorieren wo geht. Die Wölfe wollen beeinflußen. Das darf man nicht zulassen!!

                Eine Rose für mein Deutschland! (Musik Video)

                 

                 

                 

                • Ha!
                  Habt ihr heute gelesen: Rebellischer Richter legt BS dem EuGH vor?

                  Gut, die Tinte ist noch nicht trocken, aber bringt also DOCH was wenn man sich vereint wehrhaft zeigt.
                  Und jeder hat dafür grundlegend die Verantwortung bzw. die Pflicht dazu!

                  (der EuGH wird wohl nichts ändern…jedoch ist ein RICHTER aufgewacht, also die nächsthöhere Kaste der Pyramide! Darum fand ich´s gut:)

                  Oder man geht weiter zur Urnen-Show und begräbt sich ewig meckernd selbst. Und alle anderen Landsleute gleich mit.
                  Die einzig ECHTE Wahl die wir noch haben…

                  LG Zulu

                  • Im Prinzip eine gute Sache, doch wir kennen ja alle diese Politmaden, in ihrem unersättlichen Bereicherungswahn.

                     

                    Mal sehen was daraus für uns wird!

                    • Joah..mol kieken watt aus wird.

                      Schiets ins Bett, schiets ins Loken.
                      Schiets vorbie häst och die Schwinerie:)

        • 1 Jahr später? Das ist dann aber schon sehr schnell.

          Bei mir haben die jetzt, sage und schreibe, 3,5 Jahre gebraucht. Aber deren Schreiben war/ist sogar unterschrieben. Aber ist dennoch nur das übliche BlaBla. Keine geforderten Nachweise oder sonstwas dabei.

          • Hehe @Peter sehr gut!…daran sieht man wohl wie überfordert der ganze Drecksladen mittlerweile ist?
            Ist doch gut! Je mehr Menschen dort nicht mehr mitmachen um so besser.
            In Frankreich z.B. gibts ne RundfunkSTEUER. Wird direkt vom Gehalt abgezogen.
            9 Euro glaube ich?
            Das Vorgehen hierzulande ist privat-Betrug/Diebstahl und schändlich/schädlich zugleich.
            Bin jedenfalls froh niemals daran teilgenommen zu haben.

            LG Zulu

        • Moin Zulu, Einschreiben/Rückschein gibt keine richtige Sicherheit! Die haben sogar schon rotzfrech behauptet in dem Brief war nur ein unbeschriebenes Blatt Papier. Jetzt beweise denen mal das Gegenteil.

          Es gibt heute einen besseren Weg. E-Post, melde Dich dort einfach kostenlos an, dann kannst Du dort kostenlos über die Post Faxe verschicken. Du bekommst eine eigene e-Postnummer und eine Faxnummer. Wenn Du dort ein E-Fax verschickst kannst Du Dir ein Sendeprotokoll ausdrucken lassen, das zeigt dann exakt die Seiten und Uhrzeit an und eben auch genau die Seiten die Du per E-Fax verschickt hast. Das ist ein absolut sicherer Sendebeweis, da können die sich nicht mehr rausreden. Ein kleiner Haken ist dabei, da Du von dem Sauverein nur eine kostenpflichtige Fax-Nummer bekommst, mußr Du Geld auf derem Konto haben. Also die Faxe NUR an die sowieso zuständige Landesrundfunkanstalt senden, über die reguläre Fax-Nummer, dann geht das absolut kostenlos. Die ex GEZ, heute BS, ist sowieso nicht rechtsfähig, also alles direkt an den Auftraggeber senden und das sind halt die Landesrundfunkanstalten.

          Also melde Dich schnellstens bei der Post für den kostenlosen E-Post (Fax) Verkehr an, dann brauchst Du nicht mal mehr eine Briefmarke kaufen, also kostenlos jede noch so kleine Kleinigkeit reklamieren. Das macht dich richtig Spaß, denn so bekommen die Landesrundfunkanstalten die ganze Verwaltungsarbeit wieder zurück, gerade die wollten die aber an den BS abwälzen, grins: Viel Erfolg.

          Gruß Räso

          • [Argh! Hatte grad ne lange Antwort an Dich verfasst und dann ist irgendwas (Script) auf der Seite abgestürzt–>Alles weg. Bin grad echt sauer, daher NOCHMAL. Nur in Kurzform*seufz*]

            Danke für den Tipp @Räsoni!

            Den Rückschein konnte ich damals (als der Mist 2013 losging/zuvor konnte man die ja einfach vom Hof jagen…) unterschrieben über die Sendungsnummer online sehen. Als Grafik gespeichert.
            Mir hat niemand einen leeren Brief vorgeworfen, sondern es wurde 2 Mal kläglich "versucht" darauf zu antworten. Was aber nicht gelingt, denn ich hab die so dichttgeballert…das schafft keiner klarzustellen. Woist wie i mein? Anscheinend macht wohl jeder andere Erfahrungen?

            Natürlich auch dank Eurer aller Hilfe!

            Gut okay, oldskol…Briefe schreiben. (Mache ich immer noch an Freunde)
            Heute rede ich ja nur (bisher 2 Mal) evtl. mit dem GVZ von der Stadtkasse.

            Per Email. Der hat mir noch NIE geantwortet. Denn: Hat sich was verändert? NÖÖ. Sie senden sofort eine Emfangsbestätigung, die ich ebenfalls natürlich speichere. Was ist an E-Post anders?
            Muss ich kucken.

            Die halten mich warscheinlich für bekloppt? Gut so. Das war auch meine Intention. GVZ schickt den ganzen Mist ohne ein Wort zurück an BS, weil er wohl auch kein Bock hat den ganzen Mist durchzukauen.

            Wobei: Vielleicht sind die beteiligten Menschen im Norden etwas lockerer drauf? Der WDR-Bereich z.B. soll ja wohl die härteste Nuss sein…k.A.

            Ach so: Die Tinte, Papier, Porto und meinen Stundenlohn habe ich denen natürlich in Rechnung gestellt.

            Entschuldigung für den kurzen unperfekten Text. Wiegesagt: Bin etwas frustriert weil eben alles weg wahr.

            Dir auch viel Erfolg!

            LG Zulu

            • PS@Räsonierer: Das mit Deinem KDG-Ausweis würde mich interessieren! Hab vor 2-3 Jahren schonmal darüber gelesen. Funzt der wirklich? Gehört vielleicht nicht hierher. Aber wenn Du den schon 10 Jahre hast?? Schreib doch bitte mal da drüber! Naja…oder ich besuche nochmal die Webseite:)

              THX!

              • Moin Zulu,

                geh am Besten auf die KDG Seite, dort ist ALLES bestens beschrieben. Wenn Du dann noch spezifische Fragen hast, melde Dich bitte.

                Weiter viel Erfolg in Deinem GEZ/BS Kampf, nicht aufgeben, ich mache mit Freuden weiter. Habe noch keinen Pfennig bezahlt.

  10. Rebellischer Richter legt Rundfunkbeitrag dem EuGH vor

    Besonders die Frage, die ich mir schon immer gestellt habe, soll behandelt werden:

    Dann will der Richter noch wissen, ob es unionsrechtlich in Ordnung ist, dass ein EU-Bürger knapp diesseits der deutschen Staatsgrenzen den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, einer knapp jenseits aber nicht, auch wenn sie sich in ihrer Nutzung oder Nichtnutzung des begünstigten öff-rechtlichen Senders nicht unterscheiden.

    Und, wie wird die Sache ausgehen? Für oder gegen die GEZ-Zwangsgebühr? Ich wette zwar nicht, aber ich tippe auf weitere Ausbeutung der Bürger zum Wohle der GEZecken. Andere Meinungen?

     

     

        • So weit ich weiß, gibt es 4,5 Millionen Verweigerer, die in inniger Brieffreundschaft mit dem Beitragsservice stehen. Geht doch einfach hin und macht den Laden dicht. 4,5 Millionen begreifen nicht, dass Briefchen schreiben nichts bringt.

  11. Nachdem ich im März 2015 dem Amtshilfeersuchen der Stadt widersprochen habe und anschließend dem Rundfunkbeitrag einen Widerspruch geschickt habe, habe ich letzte Woche nach über 2,5 Jahren doch tatsächlich eine unterschriebene Stellungnahme zu meinem Widerspruch erhalten.

    Aber meiner Forderung nach der gesetzlichen Grundlage sind die natürlich nicht nachgekommen.

  12. Hätten die einen ordentlichen Beruf gelernt, einen mit Anstand:

    http://www.n-tv.de/politik/Man-hat-nur-noch-funktioniert-article19931115.html

    Das sind genau die Säcke, die in unsere Wohnungen eindringen. Die uns die Bescheide der widerlichsten Schweine auf dem Planet, den Gerichtsvollziehern, ins Haus bringen. Recht? Anstand? Gesetz? Paaaahhh….

    In diesem dreckigen Bereich hier sind sicher mehr als genug Politiker, Juristen (Würg), Konzernlenker, Geistliche u.ä. widerliches Gelumpe beteiligt:

    https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2017/07/11/internationales-netzwerk-von-87-000-paedophilen-zerschlagen-amerikanische-massenmedien-schweigen/

    Wir haben gegen dieses sich genenseitig schützende Gesindel aus Juristen und Abzocker nur die Möglichkeit des passiven Widerstandes, ich rede von über vier Erfahrungsjahren. Ihr Säcke und Doppelnamentussys, es kommt was auf euch zu.

    Mitbetroffene, lasst euch was einfallen dieses Lumpenpack zu beschäftigen, immer im Rahmen der Gesetze.

  13. Servus zusammen,

    habe Mal wieder einen Bescheid erhalten, der einen neuen Absatz enthielt. Ist mir leider erst etwas später aufgefallen. Die Bescheide sehen aber auch verdammt ähnlich aus…

    Link zur PDF: https://drive.google.com/open?id=0B10QALh_YHdlS3NrbXNzdXBEems

    Dort steht zusätzlich:

    "Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.03.2017 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an."

    Darunter wie sonst auch:

    "Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von xxxx umgehend begleichen, können Sie künftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden."

    Künftige Maßnahmen… Es gab schon bisher keine Maßnahmen, falls ich das richtig interpretiere.

    Wie bewertet ihr die erste Zitierung? Solange kein echter Vollstreckungsbescheid vorliegt, Füße still halten und als normalen Festsetzungsbescheid betrachten?

    Viele Grüße

    Niemand

    • Habe dieses an den Landkreis geschrieben….da die Zwangsvollsteckung schon lief.

      Landkreis Oder-Spree

      Kreiskasse

      Breitscheidstr. 7

      15848 Beeskow   

                                                                                                                               XXX den 13.06.17

      Vollumfängliche Zurückweisung der ungerechtfertigten Forderungen des RBB

      Sehr geehrte Frau Hübner.

      Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2017. Ich kann durchaus verstehen, dass Ihre Rechtsauffassung eine andere ist, es geht ja nur um die Rechte des normalen Bürgers und ändert leider nichts an den Fakten:

       Sie leisten für ein Kommerzielles Unternehmen Amtshilfe (Umsatzsteuernummer ect.)

      rbb-Shop Berlin Kaiserdamm 80/81 14057 Berlin, rbb-Shop Potsdam Marlene-Dietrich-Allee 20
      14482 Potsdam, rbb-Shop Logenstraße 8 15230 Frankfurt/Oder

      Seit wann haben Behörden Fun Shops und Bestellhotlines?

      Ich bin erst seit 02.2015 Mieter dieser Wohnung!

      Laut Urteil des BVerfG vom 25.03.2014 – 1BvF 1/11 ist der Rundfunkstaatsvertrag ungültig.

       Der "Festsetzungsbescheid" schränkt unzulässig das gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltende Grundrecht  auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ein und verletzt somit dieses Grundrecht sowie die Vorschriften des Grundgesetzes über die Grundrechtsbindung (Art. 1 Abs. 3 GG) und Gesetzesbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und ist aus diesem Grunde nichtig und aufzuheben.

      Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002

      § 35
      Anzuwendendes Recht

      Für die Tätigkeit des Rundfunk Berlin-Brandenburg gilt, soweit dieser Vertrag nichts Anderes bestimmt, das Recht des Landes Berlin.

       

      Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 21. April 2016

      § 2

      Ausnahmen vom Anwendungsbereich

      (4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Rundfunks Berlin-Brandenburg.

      § 9

      Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen

      .(2) Die Vollstreckung ist einzustellen, sobald die Vollstreckungsschuldnerin oder der Vollstreckungsschuldner bei der Vollstreckungsbehörde gegen die Forderung als solche schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhebt. Die Vollstreckungsschuldnerin oder der Vollstreckungsschuldner ist über dieses Recht bei Androhung der Vollstreckung zu belehren. Bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn

       

      1.die Gläubigerin oder der Gläubiger nicht binnen eines Monats nach Geltendmachung der Einwendungen wegen ihrer oder seiner Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten Klage erhoben oder den Erlass eines Mahnbescheids beantragt hat oder

      2.die Gläubigerin oder der Gläubiger mit der Klage rechtskräftig abgewiesen worden ist. Ist die Vollstreckung eingestellt worden, so kann sie nur nach Maßgabe der Zivilprozessordnung fortgesetzt werden.

      Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift befinden sich in §§ 126 BGB, 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO sowie 37 III VwVfG und da nicht ein einziger "Festsetzungsbescheid" unterschrieben ist, besteht der Verdacht auf Nichtigkeit des selbigen  (§ 44 VwVfG)

      Gemäß § 58 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVfG) wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in die Rechte Dritter eingreift, erst dann wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.  Ich habe keinem der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugrunde liegenden Staatsverträge schriftlich zugestimmt.

       Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG  sind Sie an die Grundrechte als unmittelbar gültiges Recht sowie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz gebunden. Als auf die Grundrechte und das Grundgesetz Verpflichtete sind Sie dementsprechend zum Nachweis der Gesetzmäßigkeit Ihres hoheitlichen Handelns verpflichtet. Aus diesem Grunde und zur Überprüfung des selbigen werden Sie hiermit gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG  nochmals zur genauen Angabe der gesetzlichen Grundlagen mit  den entsprechenden Einzelnormen zur "Zwangsvollstreckung" aufgefordert.

      Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) war ein BRD- Vertrag aller deutschen Bundesländer und bis zum 1. Januar 2013 Null Uhr die Rechtsgrundlage für die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von allen Rundfunkteilnehmern erhobenen Rundfunkgebühren. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde gemäß Artikel 2 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Januar 2013 aufgehoben. An seine Stelle trat der neue, rein handelsrechtliche Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. (Artikel 1 des 15. RÄStV)

      Quellverweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenstaatsvertrag

       

      Hiermit möchte ich Sie  noch auf ihre Remonstrationspflicht (§ 36 Abs.2 BeamtStG) hinweisen.

      An dieser Stelle fordere ich Sie höflich auf, den Rechtswidrigen Akt zu stoppen und ich betone wiederholt, die Rundfunkgebühren zu begleichen, sofern es dafür  eine Gesetzliche Grundlage gibt.

       

       

      Mit freundlichen Grüßen

      Seit dem kommen Bettelbriefe vom RBB und Samstag wieder so ein Illegaler "Bescheid"

      • Hallo Uwe,

        vorab vielen Dank für Deine nützlichen Tipps.

        Sehe ich das jetzt richtig, dass Dein dokumentierter Schriftverkehr einer Zwangsvollstreckung des Landkreises LOS zugrunde liegt?

        Ergo heißt das, dass die "GEZ" die Länder, bzw. Landkreise beauftragt, das Geld "einzutreiben"?

        Demzufolge schätze ich ein, dass der mir zugestelle Brief (Feststellungsbescheid), wieder "nur ein Angebot" ist. Sehe ich das richtig?

        Danke und VG

        Niemand

        • Jaaaa, du hast die Sache richtig erkannt. Jedenfalls möchte der LK die Brieffreundschaft mit mir nicht weiter vertiefen ^^

          Nachdem ich erst dem BS und nun auch dem RBB meine AGB`s gesendet habe, rudern die nur noch rum….

          • Moin Uwe,

            bin in einer ähnlichen Situation in HB, die Landeshauptkasse wurde von Radio Bremen beauftragt die illegalen Beträge einzufordern. Das konnte ich abwehren. Wir haben einige ganz starke Punkte auf unserer Seite, ganz stark ist der § 2 in den Landes-VwVfG, der über dem Bundes-VwVfG steht und direkt die Nutzung dieses Gesetzes durch die Landesrundfunkanstalten ausschließt. Ebenfalls die Amtshilfe die die Rundfunkanstalten einfordern ist leider illegal. Dann die Zusendung der eigenen AGB, das sorgt mit der Erstellung von Rechnungen an den BS und die Intendanten der Sender für "Un"Ruhe. Weiter ein starkes Argument ist dass man keine Rechnung oder einen Bescheid bekommt sondern nur Kontoauszüge (mit dem Minuszeichen vor den angeblich offenen Betrag) ohne Unterschrift.

            Leider wird irgendwann sicher wieder so ein, im Rechtsverkehr nicht vorhandener Festsetzungsbescheid, eintrudeln, der BS gibt nicht auf, dann geht das Spiel wieder neu los, natürlich ohne zu zahlen. Wichtig ist immer seine Zahlungsbereitschaft zu erklären, wenn der Vorgang gesetzlich einwandfrei ist. Ein kleiner Hinweis noch niemals, wirklich niemals deren Aktenzeichen nennen und ebenso niemals die von denen erstellte (illegale) Beitragskontonummer, das wäre eine Einlassung in der Sache.

            Endgültig werden wir wohl vor dem BS nie Ruhe haben, aber es ist doch eine nette Brieffreundschaft. Die "Landes"rundfunkanstalten ziehen aber schon den Sch…z ein und schieben alles auf den nicht rechtsfähigen BS.

            Weiterhin viel Erfolg in diesem Kampf!

            Gruß Räso

            • Hallo Herr Räso,

              ich bin noch sehr neu im Thema und gesetzlich nicht sehr bewandert, daher erlauben Sie mir doch bitte eine Rückfrage zu :

              § 2 in den Landes-VwVfG, der über dem Bundes-VwVfG steht und direkt die Nutzung dieses Gesetzes durch die Landesrundfunkanstalten ausschließt.

              Wo steht genau dies?

              Mit Freundlich Grüßen

              Kevin

               

               

          • Hallo an alle tapferen nicht immer nur ja sager,

            beschäftige mich schon länger mit diesem leidigen Thema. Hatte auch schon mal etwas hier reingeschrieben, wurde leider nicht großartig beachtet. Soll kein Vorwurf sein. 😉

            könnte mir jemand das mit den eigenen AGBs genauer erläutern. Scheint wirkungsvoll zu sein, denn nur die Zurückweisung brachte letzten Endes dennoch die unerwünschte Vollstreckung vom Konto. Da spielen ja alle von dem Verein braf mit. 

            Mfg 

            Optimist

            • @Optimist

              zuerst, du antwortest nie dem BS direkt, sondern wenn, schreibst du immer nur an Intendant/in (Geschäftsführung, haupthaftend)!

               

              Zu den AGB:

              Was ist der BS, Firma, Verein, oder was? (Steht ja bei denen, Nicht rechtsfähig!!!)

              Was ist der Sender, Firma, Verein, oder Behörde???

              Behörde fällt schon mal weg, daher kommen auch nur Kontoaufstellungen, keine Rechnungen. So und hier ist es interessant.

              Behörde = Bescheide?

              Firma = Bescheide?

              Also soll der/die Intendant/in dir in einer angemessenen Zeit belegen, dass es sich um eine Behörde handelt.

              Wenn nicht, treten konkludent deine mitgesandten AGB's in Kraft, wo idealerweise der/die Geschäftsführer/in persönlich haftet.

              Wenn deine Kostennoten nicht zu übertrieben sind, stellst du entsprechend ordentliche Rechnungen, eben an den/die Geschäftsführer/in.

               

              Das ist jetzt, ganz grob erklärt, der eigentliche Sinn deiner AGB's…..

              • Hallo Ihr Zwei.

                Ergänzend, auch Rechnungen an Frau Dr. Vernau (BS) senden und zwar PERSÖNLICH, dann ist die auch in der Haftung, ansonsten Rechnungen auch an die Rundfunkanstalten. Da sind wir doch auf der starken Seite durch die Landes-VwVfG, wo im § 2 grundsätzlich in allen Bundesländern die jeweilige Rundfunkanstalt von der Nutzung dieses "Gesetzes" ausgeschlossen ist. Einen besseren Beweis dafür, das die Rundfunkanstalten KEINE Behörden sind, gibt es nicht. Es ist erstaunlich, dass, wenn es wirklich brisant wird, die jeweiligen Länder die Wahrheit schreiben, letztlich aus Angst vor der Privathaftung!

                Nur wirklich aufgeben werden die niemals, weder GEZ/BS noch die Rundfunkanstalten, dafür geht es einfach um zuviel Geld (Rund 8,4 Milliarden Euro erpreßte Einnahmen pro Jahr). Wer sitzt u.a. in den ganzen Gremien des TV und Rundfunks? Genau; alte abgewrackte "Politiker", die nehmen sich doch nicht selber die Butter (Euro) vom Brot, auch nicht die AfD, die sind doch nur das Sammelbecken für unzufriedene Wähler. Auch die sind in den Gremien (fette Euronen) vertreten. 

                Aber der Schriftverkehr mit denen, macht einfach Spaß, denn die ziehen nicht vor Gericht. Die lassen lieber die Vollstreckungsbehörden die Schmutzarbeit verrichten, aber die sind mit eindeutigen Gesetzen ganz leicht abzuweisen. Aber ganz wichtig: IMMER DIE ZAHLUNGSWILLIGKEIT ERKLÄREN, UNTER DER VORAUSSETZUNG DAS ALLES RECHTLICH UND GESETZLICH EINWANDFREI IST: PENG, DAS KÖNNEN DIE NIEMALS!

                LG RÄSO

              • Ach ja, natürlich werden die niemals eine Rechnung begleichen, auch einklagen vor einem hiesigen Gericht ist in diesem System praktisch unmöglich, aber trotzdem das Mahnverfahren durchziehen, aber bitte nicht bis zum Gericht. Dann hat man immerhin die Möglichkeit die Forderungenl an Inkassobüros zu verscherbeln und diese Bande in ein internationales Schuldnerregister eintragen zu lassen. Das tut selbst diesen Typen sehr weh, mit der "Karte" was bezahlen? Nix da, dann kommt die Karte plötzlich nicht mehr aus dem Lesegerät raus, das ist aber sehr peinlich.

                Na dann, weiterkämpfen.

                Wie weit seid Ihr mit dem Thema Stif…g?

                LG Räso

                • Hallo Räso,

                  Jessie ist jetzt fest in CH. Im Thema Stif…g hat sich leider noch nichts brauchbares ergeben.

                  Entweder unverschämt teuer, oder einfach zu lückenhaft…

                   

                  Über USA gäbe es eine Alternative:

                  Bestimmten "Verein" in Utah, oder anderem Indianerstaat gründen, der nicht besteuerbar ist.

                  Kosten pa ca. 860,-USD + einmalige Anmeldung 360,- USD.

                  Habe davon eine 26 S. Bröschüre erhalten, die ich gerade genau durcharbeite…

                  Ungünstig ist, dass ich keine normale Einreise über die Botschaft bekomme, da ich ja NAZI-Kennkarten mit der Glaubhaftmachung DEUTSCH schon seit Jahren ablehne. Geht kompliziert nur mit einem US-Vollbürgen, den ich nicht habe…

                  Daher hänge ich wieder an/über Malta dran, obwohl ich dabei ein eher schlechtes Gefühl habe. Kläfft EU, kippt auch Malta unter dem Druck.

                  Im Netz der int. Finanzmafia  

                   

                  VG

                  micha

                   

                  • Hallo Micha, schade für Euch wegen des Preises, aber so bleien die da oben halt unter sich. Ich meine, wir können nur, wie Andreas Clauss schon sagte, ganz klein anfangen. 

                    Geht doch mal auf die Seite der Keltisch Druidischen Glaubensgemeinschaft. Da kann man einen Ausweis der KDG bekommen, ich habe den. Damit weise ich mich praktisch überall aus, einen Perso lehne ich seit rund 10 Jahren ab, ebenso die Verlängerung. Geht um den Begriff Familienname, bzw fälschlicherweise Name  im Perso und die Definition DEUTSCH.

                    Mit dem Glaubensausweis kannst Du sogar fliegen, kommst nach Prüfung sogar in Sicherheitsbereiche rein. Lese Dir mal die Erfahrungsberichte auf der KDG-Seite durch. Die KDG wird mittlerweile von den "Behörden" sogar schon heftig attackiert und in die Reichsbürgerecke geschoben. Also nimmt das System die KDG Glaubensgemeinschaft mittlerweile schon sehr ernst. Wenn Ihr Fragen dazu habt, kurze Meldung.

                    Gruß an Euch beide, Räso 

            • Nun kommt die Härte. Nachdem die Stadt dieses Schreiben Ende November geschickt hat und ich dem wiedersprochen habe, haben sie nun das Geld ohne meiner Einwilligung von meinem Bankkonto abgebrucht.

              Woher nehmen die sich das Recht, dass Geld ohne Weiteres von meinem Bankkonto abzubuchen?

              • Moin Niemand!
                In Zukunft P-Konto (Pfändungs-Schutz-Konto) einrichten und immer rechtzeitig abräumen? Hier hat noch niemand etwas gepfändet. Info´s
                Ach, und niemals widersprechen. ZURÜCKWEISEN!
                Anscheinend wichtiger Juristen-Slang.

                LG Zulu

              • Da haben wir es wieder….Abgabeordnung!!! Diese Penner, von wegen keine Steuer. Aus Fehlern lernt man….ergo P Konto und und mal selber schauen, was die §§ hergeben, im Auftrag, nicht unterschrieben….

                Aus welchem Ort kommst du? 

    • Hey,

      also erstmal natürlich nicht in die Hose machen. Das ist alles bisher nur rum gelaber. Erstmal warten bis der Gerichtsvollzieher sich bei dir meldet. Danach bei Ihm anfragen wegen der Zwangsvollstreckung und du die Ausführlich vor dir haben möchtest damit du nach lesen kannst wer der Gläubiger ist usw.. Laut meinen Erfahrungsberichten kann das zwischen 6 und 12 Monate dauern. Bei mir war es ähnlich wie bei dir. Die ersten Drohungen kamen bei 60€ und bei ca. 160€ hat sich erst mein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und dann hat es noch 6 Monate gedauert zwischen seinem ersten und zweiten Brief. Dann hat er mir mit Haft gedroht und nach 3 Monaten habe ich Ihm das Geld überwiesen. Also insgesamt 9 Monate hatte ich Kontakt mit dem GV. Und jetzt das ganze kasperle Theater von neu bei mir. Ich durfte das erste mal mit Mahngebühren und Gerichtskosten ca. 240€ zahlen. Jetzt habe ich allein GEZ kosten 240 und in der ersten Zwangsvollstreckung ging es um 160€ aaaaaber der Gerichtsvollzieher hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Bei dem ersten mal habe ich meinem GV richtig zu Sau gemacht und richtig beleidigt und teilweise gedroht… kann ja sein das er sich bei mir nicht mehr meldet.

      Leider kann ich dir auch wirklich nicht mehr helfen.

      Gruß

    • „Es ist ja nicht mehr feierlich, was in Deutschland alles möglich ist“, ärgert sich Demmel ))))))))) und "Öffentlich knechtlich" – ich muss so lachen! Die Menschen haben noch Humor, das heißt es ist noch nicht so schlimm! "bezahlt für seine Kühe GEZ – obwohl die gar nicht fernsehn" )))))))))))))))))))))))))) ich kann nicht mehr , ich habe schon lange so nicht gelacht !!!! 😉

      Deutschland, nichts ist unmöglich , nicht zu fassen, wo geht die Reise noch hin? ))))

      • ja iss hart manche müssen für ein lager das ja auch eine adresse hat trotz dem bezahlen. sixt rossmann und autohändler haben geklagt und verloren auch für die 2 wohnung muß bezahlt werden.

        • ich zahle nicht mehr!
          GEZ ist ein Inkassounternehmen und nichts anderes!  mit der Stadt begehen die zusammen ständig Verbrechen !   
          1. Nötigung gemäß § 240 STGB
          2. Arglistige Täuschung § 123 BGB
          3. Betrug gemäß § 263 STGB

          • Rechnet nicht mit dem Rechtsweg, wer will noch davon ausgehen, dass dort keine deutliche Korruption herrscht. Dort wird stets gegen das Volk entschieden. Ordentliche Urteile gibt es gelegentlich nur bei Verfahren Bürger gegen Bürger, niemals Bürger gegen staatlich protegierte Firmen oder gar gegen Gesindel in den Verwaltungen. Die Urteile des LG Tübingen werden stets in der nächsten Instanz aufgehoben. Vergesst nie: Es gibt immer noch Luxemburg, Lichtenstein und die Malediven o.ä.

            Ein noch üblerer Verein ist die GEMA, wer mit denen zu tun hat, fällt endgültig vom Glauben auf Recht und Gesetz ab.

            Darum: Passiver Widerstand, ziviler Ungehorsam ist angesagt. Kommt nicht in Zahlungsverzug, die holen sich das Geld auch unter Mithilfe von Gerichten und mittels Knast und die Verfahrenskosten werden schnell viel höher. Bezahlt in kleinen Raten (wöchentlich), informiert die mittels Fax, jeder jeden Tag 1-2 Fax, sind meist wie Festnetztelefon kostenfrei. Fragen stellen, Info, dass man Betrag x bezahlt hat. Zuviel bezahlen, rückfordern, mit nächstem Beitrag verrechnen und immer schön mitteilen, sich für das Versehen entschuldigen. Mal für eine Woche zu den Kindern ziehen, was auch Arbeit bei den sonstigen Ämtern mit sich bringt und auch denen ihr System zum Wackeln bringt. Es gibt Millionen Möglichkeiten des zivilen, passiven Aufstandes. Und – es muss immer alles im Rahmen der ausschließlich für uns Volk geltende Gesetze erfolgen. Die mit den eigenen Waffen schlagen.

            Es geht keine Woche, bricht bei solchem Vorgehen das Abzockersystem zusammen.

            • Gute Vorschläge, wie man der Bande passiv Widerstand leisten kann.

              Zitat:

              -" Zuviel bezahlen, rückfordern, mit nächstem Beitrag verrechnen und immer schön mitteilen, sich für das Versehen entschuldigen. "-

               

              Hihi, das gefällt mir besonders gut, da man das auch bei anderen Schikanen der 'Schein-Ämter', usw.,  einsetzen kann.

              Gleich nach Ostern werde ich mir eine Liste ( Excel, o.ähnl. ) über alle 'verhassten' Zwangszahlungen anlegen, jeglichen Auto-Einzug (auch wenn er einfacher ist) kündigen und die Bande mal sportlich zur Arbeit zwingen.

               

              Das gefällt mir wirklich gut    cheeky

              Nettes Ostergeschenk…

              • Fällt mir nur gerade ein: Viel schwarz verwenden, kostet viel Toner. Da die Faxe heute meist in der DV gespeichert wird, kann eine große Anhäufung das System einstürzen lassen.

                Zwischendrin immer wieder mal ein Fax senden, das wichtig ist, dann müssen die das alles anschauen. Und das Ganze dann zur Sicherheit auch noch als Mail. Ein Bekannter hatte sowas mal mit einem Gerichtsvollzieher gemacht, der war kurz vor der Irrenanstalt. Seither herrscht Ruhe.

                Ziviler Ungehorsam, aber alles im Rahmen der Gesetze, ganz wichtig. Und niemals auf einen Rechtsstreit einlassen. Es handelt sich um ein 9 Milliardenunternehmen, da spielt eine Million aus der Portokasse keinerlei Rolle.

          • Versuche einfach mal den Klageweg gegen die rechtsbeugende Justiz-Mafia zu beschreiten.
            Chancenlos. Du wirst die erschöpfende Antwort erhalten:
            Es besteht kein öffentliches Interesse oder aber es ist kein Straftatbestand erkennbar.
            Es hilft nur – – – – – – – –
            Man msagte in alten zeiten einmal:
            „Er war Jurist. Seine Eltern aber waren ehrbare Leute.“

            • Den Klageweg kann man derzeit vergessen. Aber leistet Zahlungen prinzipiell nur per manueller Überweisung und dem Vermerk: Unter Vorbehalt der Rückforderung. Immer mal wieder an die Rückzahlung der zu Unrecht geleisteten Zahlung aufgrund der Zwangsandrohungen erinnern. Ist die Summe groß genug, kann man es auch einmal einem Inkassobüro, z.B. dem Gerichtsvollzieher geben (wird nicht klappen, ist aber den Gag wert).

              Da der nicht rechtsfähige Beitragsservice und die zuständige Rundfunkanstalt einen Gerichtsvollzieher direkt beauftragen können, besitzen diese sogar judikative Rechte. Und das in einem ständig von Politverbrechern bejubelten Rechtsstaat. Was für ein korruptes Pack in Politik und Justiz.

              Abgesehen davon, dass Gerichtsvollzieher selbständige Unternehmer sind, die keinerlei hoheitlichen Rechte besitzen und Aufträge ablehnen können, also auch solche vom BS und dies auch schon im Bekanntenkreis vorkam. Daraufhin hat der BS andere Inkassobüros beauftragt.

              Dieses Land ist derart verkommen und korrupt, dagegen ist der Sudan eine Vorzeigedemokratie.

              Aber achtet genau auf die nächsten Monate. Gibt es aufgrund der Abgasmanipulationen und dem korrupten KBA die Möglichkeit der Sammelklage, müssen wir uns einen gewieften Anwalt suchen. Dann sehen wir weiter.

              • Gebe dir völlig Recht.

                Bin derzeit beim OVG LG vorstellig, dass sich den Luxus leistet, eine BVG-Entscheidung zu ignorieren, der zu Folge keine (sowieso äußerst fragliche) Gebühren-Bescheide Bestand haben können; denn eine Bundesländerklage führte 2014  wegen politisch unsauberer Zusammensetzung des ZFD-Beirates zur rechtlichen Nichtigkeit der beitragsgebührengebenden Landesrundfunkanstalten; mit Aufgabe zur Nachbesserung bis November 2015 – welche bisher unterblieben ist!

                Dieses Urteil muss imho auch für das ARD -Gremium gelten, denn es ist mit dem des ZDF identisch.

                 

                 

                 

                 

                • Wichtig: Immer wieder den bezahlten Betrag zurückfordern, damit keine konkludente Zustimmung eintritt.

                  Das Prinzip muss sein: Sollen die das Geld bekommen, aber das müssen sie sich verdienen. Lasst euch was einfallen, Fragen stellen, so überweisen, dass bei denen der Nichtbezahlt-Vermerk auftaucht und dann sollte doch noch das Geld eingehen, damit sie nicht kostenpflichtig mahnen können.

                  Verlasst euch um Himmelswillen nicht auf Gerichte und Staatsanwälte, die sind überwiegend hochgradig korrupt. Jegliche Argumentation wird entweder widerlegt oder nicht beachtet, was soll man dann machen? Den Richter verklagen, dass er es zu beachten hat? Und dann entscheidet sein Kollege über die Klage, mit dem er sich den gleichen Golfplatz oder/und die gleiche Nutte teilt?

                  Das Geld versauft mal lieber, da hat wenigstens die Leber was davon. Aber beschäftigen das Pack, bis die Schwarte kracht. Wenn sie nicht mehr antworten, anmahnen, Fristen setzen, Fristen anmahnen und das alles bitte per Fax, geht heute oftmals kostenlos. Macht auch einmal ein Blatt ganz schwarz, damit es dem Gesindel den Toner leer macht. Oder Leerblätter zwischen die einzelnen Seiten, damit ein schön dicker Stoß Papier rauskommt. Das unbedingt auch bei den Gerichtvollziehern machen, die müssen nämlich, da absolut selbstständig, ihr Büromaterial selbst bezahlen.

                  Lasst euch was einfallen. Ich habe noch viele ganz tolle Ideen, aber die darf ich hier nicht schreiben, sonst wissen die, wer das schreibt.

    • Dann muß der Bauer eben wieder "back to the roots" und seine Kühe wieder in einen, direkt mit dem Wohnhaus verbunden Stall unterbringen, so wie früher, als die Menschen noch mit ihren Tieren unter einem Dach wohnten. Das nennt man dann wohl Wohngemeinschaft.Ironie aus.

      Das würde ja bedeuten, dass auch Betreiber von Hühnerställen, Schweineställen usw. dafür extra GEZ zahlen müssen? Ich glaub`s einfach nicht mehr. Ich gehe kaputt, wer geht mit?

       

    • Wäre ich Bauer Demmel, würde ich an die GEZ ein nettes Päckchen schnüren mit einem ordentlichen Kuhfladen drin. Natürlich mit einem Dankesschreiben  von Annegret, Gabi und Renate, die sich einen abwechslungsreichen Landfunk wünschen, denn schließlich haben die ÖR ja einen Bildungsauftrag.

    • Trump feiert täglich Sylvester und wir Karneval zu Ostern. Im Westen Nix Neues…

      Der Artikel lädt echt zum Schmunzeln ein, Dieter:)

      "…gefallen lassen will er sich eigentlich nichts, „aber dann habe ich schließlich aufgegeben“.

      Nur weiter! HELAU!!!

    • Unglaublich, nicht wahr!

      Das UnGEZiefer will noch das Letzte aus diesem maroden System rauspressen.

      Ich habe vorgestern erneut ein Festsetzungsbescheid (was ist das denn?) , datiert vom 1. April, erhalten, in dem sie mitteilen, dass sie am 01.10.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet haben. Inzwischen der sechste oder siebte Drohbrief.  Sämtliche Drohbriefe landen in einen dafür vorgesehenen Ordner, damit ich diese kriminellen Machenschaften später einmal nachweisen kann. In diesem Unrechtssystem ist dies leider nicht möglich.

      Den vielen Kommentatoren hier, die aufgezeigt haben, wie man sich gegen das UnGEZiefer wehren kann, nochmals meinen herzlichen Dank!

    • Wenn der Bauer um die Zahlpflicht nicht herumkommt, dann soll er doch wenigstens einen Fernseher im Kuhstall aufstellen, damit es den Kühen nicht langweilig wird!

    • Neues vom politisch genehmigten Abzockverein ÖR. Nein, nicht Österreichischer Rundfunk, sondern

      Öffentlich (un)rechtlicher Rundfunk. Mit Lügen wird man reich – sehr reich!

      Eine "Demokratie-Abgabe" (GEZ-Zwangsgebühr) ist doch für Nutznießer eine feine Sache.

      Schlaraffenland ARD: Im Durchschnitt 9.000 Euro Vergütung pro Mitarbeiter

      Nur die AfD ist gegen diesen Selbstbedienungsladen. Wer gerne 17,50 Euro im Monat für Staatspropaganda zahlt, muss weiterhin CDUCSUSPDGRÜNEFDPLINKE wählen.

       

    • Hallo Hans, wie sieht jetzt bei Dir aus mit dem Kampf mit der GEZ Mafia ?
      Bei mir hat Stadt zwei Mal schon Konto gepfändet. Aus Gewissensgründen kann ich freiwillig nicht mehr diese Abzocker und Propaganda "Staats"Medien finanzieren.

  14. Antwort zu https://krisenfrei.com/gez-widerspruch-gegen-beitragsbescheid-jetzt/#comment-131737 , da es dort nicht zu antworten ging.

     

    Hallo Räso,

    da Andreas Clauss ja leider nicht mehr unter uns weilt, nutzen wir die Kenntnisse von ihm jetzt, um alleine weiter zu kommen.

    Übrigens stammen unsere AGB's auch aus seiner ausgezeichneten Vorarbeit.

     

    Die Betreuungsvollmachten haben wir gemacht, allerdings nicht in das ZVR eingestellt. Ich informiere mich darüber, dann wird das ggf. unverzüglich nachgeholt!

    Danke für den Hinweis!!!

     

    Wir werden immer wieder gefragt, wie wir ohne 'BRD-PERSONALAUSWEIS' oder 'BRD-PASS' im Ausland herumreisen können.

    Der Dreh(?!) ist ein international beglaubigter Geburtsnachweis mit Passbild. Relevant sind für uns eh' nur wenige Länder, daher ist es möglich, sich zeitnah in den betreffenden Botschaften ein Visa und eine Beglaubigung zu holen.

    Anfangs guckten die Mitarbeiter dort immer etwas eigenartig, aber inzwischen geht das reibungslos. Bei Flügen und Passkontrollen ist es ähnlich. Ist zwar etwas aufwändiger wegen den jeweiligen Erklärungen, hat aber auch den Vorteil, dass auch die betreffenden Leute (Wachschutz mit Wortmarke 'POLIZEI', usw.) über die tatsächliche Rechtslage aufgeklärt werden.

    Aus Erfahrung ist es gut, auf Reisen immer die Notfallnummer der betreffenden Botschaft des Zielgastlandes dabei zu haben.

    Solltest du dann doch mal an einen Vollhonk geraten, keine Diskussionen, sofort den Vorgesetzten holen lassen und idealerweise eine vorgefertigte Dienstaufsichtsbeschwerde ausfüllen und mit deinen AGB's übergeben. Jessie hatte das am Anfang aber nur ein einziges Mal machen müssen, inzwischen wissen die Betreffenden aber ganz genau bescheid.

    Klar, auf ordentliche Unterschriften darf man dabei nicht hoffen……….

     

    Soviel erstmal nur ganz grob auch zu dieser Thematik, da das bestimmt ebenfalls von sehr grossem Interesse ist/sein könnte.

     

    Gruss

    micha

    • Hallo micha!

      Die Eintragung in das ZVR ist insofern wichtig, da Ihr dadurch Schutz habt.Wenn Ihr Ärger mit einem Privatmann namens "Richter" bekommt und der zur Zauberwaffe Mollathisierung greifen will (Zwangspsychatrie), dann schaut der IMMER grundsätzlich in das ZVR, wenn Ihr da eingetragen sind läßt er sein Vorhaben fallen wie eine heiße Kartoffel. Nachzulesen übriegens bei Matthias aus der Familie Kleespiess. Mehr dazu hier an dieser Stelle nicht, viel Erfolg dabei.

      Leider kann die Eintragung nur ein Notar vornehmen.

      Gruß Räso, auch an Jessica

  15. Hallo zusammen,

    habe seit 01/2013 immer nach Aufforderung bzw. Zahlungserinnerung bezahlt.
    Irgendwann kamen keine Schreiben mehr; nach Umzug und Wohnungswechsel
    (Danke Meldebehörde) hat man mich wieder auf dem Schirm. Mein Kontostand
    weist ca. 470 EUR aus, was zu ca. 2 Jahren nicht zahlen passt. Bin am überlegen
    ob ich jetzt warte bis ein Bescheid kommt … oder in den schriftlichen Angriff gehe.
    Kann man jetzt überhaupt noch widersprechen, wenn bereits Zahlungen in der Vergangenheit
    geleistet wurden oder wird mir das zum Nachteil ausgelegt ? Ich glaube ich habe noch nie einen Bescheid bekommen. Ist denn überhaupt schon mal jemand mit dem ganzen verweigern durchgekommen ? Ich habe auch keine Lust weiter diese Zwangsabgabe zu bezahlen, für etwas das ich nicht nutze und auch grundsätzlich für nicht gerechtertigt halte.

    • paul würde nichts machen. die kommen von alleine die bittere pille die dürfen 3 jahre rückwirkend abkassieren. das nennt sich bei denen meldeabgleich.

    • Ist denn überhaupt schon mal jemand mit dem ganzen verweigern durchgekommen ?

      Hier im Forum gibts meines Wissens nach nur eine/n, der es nachweislich (Kopie der Kontolöschung?) geschafft hat, die Bande auszutricksen. Frag mal den Admin nach dem User kael2010 wenn ich mich richtig erinnnere.

      LG

      Bea

      • das würde ich gerne sehn – ich kanns nicht glauben. ich denke mit geschafft isses so das man in ruhe gelassen wird oder nicht.

        das die eine kontolöschung bestätigen, ja wenn du dich ummeldest und n anderer die betrugsgebühr bezahlt…sonst nicht.

         

        gründe das man nicht zahlen muß iss klar harz4, mamma zahlt du bist taublind, hast keinen festen wohnsitz (geht ohne probleme)…..

        • ich weiss nicht wo dein Problem liegt, willst Du Ruhe vor denen als Einzelner, oder möchtest Du lieber die Welt retten? Es ist naiv zu glauben, Du kommst auf dem rechtlichen Weg soweit, dass sie öffentlich vor dir knien werden und dich bitten, sie zu köpfen. Die wissen um ihre rechtliche Unantatsbarkeit. Oder ist es dir nur wichtig, hin und her zu schreiben und Frust abzulassen?

          • Ich glaube nicht, dass Hans das so gemeint hat.

            In dem Punkt der "rechtlichen Unantastbarkeit" hast recht. Solange die Richter bei Rechtsbruch und Rechtsbeugung mitspielen und Anwälte Mandate gegen Beitragsservice gar nicht mehr annehmen, sind die Chancen gleich Null.

            Man kann nur passiv Widerstand leisten, diese beschäftigen, dass sie keine Luft mehr bekommen. Ich habe alles an Argumenten durch, zum Schluss reagieren die einfach nicht mehr und schicken den Gerichtsvollzieher, der aber inzwischen auch GEZ nicht mehr hören kann.

            Dann die Vollstreckungsgerichte nach der rechtlichen Handhabe befragen, an die Innenministerien schreiben und natürlich auch an die Landesjustizminsterien und nach der Rechtslage fragen.

            Das muss eine irrsinnige Beschäftigunsquote ergeben, dann wird sich was ändern. Glaubt nicht (und ich habe genug Erfahrung), dass ihr mit irgendeiner Argumentation nur einen Millimeter weiter kommt. Erst wenn das auf die Straßen geht, die Ministerien und Gerichte vor Verfahren und Protesten überlaufen, wird sich was bewegen.

            Fakt ist: Die haben die Macht, Gesetze gelten, aber nur für das Volk, nicht für die Verwaltungen und denen genehmen Firmen. Die Verwaltungsverfahrensgesetze habe ich auch durch, Gerichtsverfahren auch. Die Gerichte geben nur noch Ausfertigungen oder ungültige Abschriften mit einem Stempel als Beglaubigung oder eine Maschine hat beglaubigt.

            Reklamiert man das, kommt keine Antwort, aber eine Mahnung der Gerichtskosten. Leute, wir sind Volk, wir haben Vorschriften, die rigoros gegen uns eingesetzt werden. Selbst der Kloputzer einer öffentlichen Toilette hat mehr Rechte als wir.

            Das ist die parlamentarische, rechtsstaatliche Demokratie Deutschlands. Da kann Herr Erdogan lernen, wie man Diktatur aufbaut und alle glauben, es wäre eine Demokratie.

            Einzelkampf hat keinerlei Sinn. Das betrifft jede Verwaltung, habe das auch anderweitig durch. Erfolg: Hat mich viel Geld gekostet. Heute können die mich am Popo lecken, ich reise und geniese das Leben. Wird eh‘ nicht mehr lange halten.

            • "Es reicht" Danke für deine Ausführungen, ich denke damit hast Du es auf den Punkt gebracht. Es hilft nur Widerstand mit allen Unannehmlichkeiten die damit verbunden sind, denn Recht haben und Recht bekommen sind einfach leider immer noch zwei verschiedene paar Schuhe. Nur muss man das auch wollen, denn (gerade gelesen) … "Es ist gefährlich Recht zu Haben, wenn der Staat unrecht hat".

              Was meinst Du mit sie (GEZ?) lassen Dich in Ruhe ? Verstehe ich Dich richtig, Du warst so lange unbequem bis "sie" es irgendwann Leid waren ?

              • Oh, da ist was missverstanden. Keinesfalls lassen die einen in Ruhe. Es dauert manchmal Monate, bis sie reagieren, dann bekommt wieder eine andere Juristentuss die Akte auf den Tisch und alles beginnt von vorne.

                Passiver Widerstand bedeutet: Falls man ein Konto mit der Möglichkeit hat, halbmonatlich bezahlen, oder noch besser täglich (muss mal schauen, ob ich das kann). Gelegentlich eine zu hohe oder zu niedrige Überweisung machen, dann mitten im Monat den Betrag korrigieren.

                Durch solche Dinge werden die dermaßen überlastet, die wissen sich nach kurzer Zeit nicht mehr zu helfen. Und es ist alles im Rahmen der Gesetze. Dazu schreiben und schreiben, direkt an die einzelnen Stellen, niemals an immer die gleiche, sie sollen Ersticken im Papier. Kostenfrei per Mail oder Fax. Und das auch an die Ministerien und Gerichte. Keine Antwort? Anmahnen.

                Das ist passiver Widerstand. Sowas destabilisiert denen ihr verkommenes System. Dann ändert sich was, womöglich wird sogar die Politik aufmerksam, wobei die so mit sich selbst beschäftigt sind, dass sie womöglich gar nicht wissen, dass hier noch andere Menschen außer ihren Puderzuckerbläser und Kopfnicker leben.

  16. Ist das eigentlich normal, dass die BS keine "Bescheide" mehr verschickt? Meine Tochter bekam bisher nur die Zwangsanmeldung sowie einen Kontoauszug über 122,50 € aber keinen Bescheid oder sonstiges.

    Mich lassen die seit meinem Widerspruch an die Stadt letztes Jahr im März in Ruhe.
    Seit ich mit meiner Tochter zusammen wohne, wird nur sie angeschrieben.

    Reagieren soll man ja erst mit der Widerspruchsbelehrung auf dem Bescheid? Oder neuerdings doch vorher?

    • Hallo Peter!

      Der BS/GEZ verschickt generell nur Kontoauszüge (vorgestelltes -vor dem Betrag). Es gibt niemals eine Rechnung oder einen Bescheid.

      Der BS ist lt. eigenem Impressum eine "Nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung". Das bedeutet, dass die nichts dürfen, also nicht am Rechtsverkehr teilnehmen dürfen, weil eben nicht rechtsfähig. Also auch keine Rechnung stellen und schon gar nicht Bescheide ausstellen (da keine "Behörde"). 

      Ein wichtiger Hinweis noch, wenn Du in Schriftverkehr mit denen gehst, nenne NIEMALS Deine Beitragsnummer und lege NIEMALS einen Widerspruch ein, beides wird als Einlaß in der Sache gewertet. Generell immer "eine Zurückweisung in der Sache und zur Gänze" schreiben und dann die Rechtsgrundlagen für deren Handeln fordern. Das ist hier leider vom User Brexy hier total falsch empfohlen worden. Gut, man lernt ja nie aus. Es kann sogar passieren, dass die dann schreiben "wir haben Ihr Schreiben als Widerspruch gewertet, bitte unbedingt ablehnen und darauf bestehen, dass Du eine Zurückweisung geschrieben hast. Die versuchen immer wieder mit solchen Tricks zum Erfolg zu kommen. Wie gesagt, ein Widerspruch ist eine Einlassung in der Sache und dann schreiben die "wir können Ihre Rechtsauffassung nicht teilen", dann hängst Du drin. Besser ist es direkt mit der Landesrundfunkanstalt  in eine "Brieffreundschaft" zu treten, denn die sind zuständig und ganz nebenbei gesagt, die sind auch KEINE Behörde, obwohl die so auftreten.

      Ganz wichtig ist dass Du immer einen Standardsatz schreibst "selbstverständlich bin ich zahlungswillig wenn die rechtliche und gesetzliche Grundlage erfüllt ist." Dann ist der Streit aus der Sache raus weil Du ja bereit bist unter einer Voraussetzung zu zahlen. Das können die aber nicht nachweisen und versuchen sich immer auf den RBSTV zu beziehen, das ist nur ein Bluff, denn der ist nicht unterschrieben, also kein inkrafgetretener Vertrag.

      Leg mal eine Lesestunde ein und studiere hier die Kommentare, aber Vorsicht, es sind auch welche dabei die von einem Troll oder U-Boot stammen, aber die erkennst Du schnell. Weiterhin viel Erfolg.

      Gruß Räso

      • Hallo Räso,

        Vielleicht wäre es sogar sinnvoll, mal alle gültigen und aktuelle Beiträge auf einer gesonderten Einzelseite darzustellen?

         

        Da das für dieter bestimmt ein extremer Zusatzaufwand wäre, würde ich mich ggf. bereiterklären, das zu übernehmen.

        Ggf. daher, da wir (ich und Jessie) auch noch nicht ganz 'rechtssicher' sind und von anderen Usern hier, die das Wissen haben, unterstützt werden müssten.

        Ideal wäre es vielleicht auch, die Beiträge in Kategorien zu teilen (eine Art Kurzanleitung???) und nicht unbedingt die ganzen Beiträge zu kopieren, sondern diese als kleine Linksammlung vorzustellen???

        Warum als Links?

        Hmm, da es ja keine Rechtsberatung darstellt, kann sich jeder interessierte Leser schnell und unkompliziert das Wissen aneignen, was er/sie am besten verwenden kann/möchte.

        Ausserdem macht man es dem System dann auch nicht so leicht, die Argumente mit weiteren Lügen zu entkräften zu versuchen…

        Man könnte diese Idee dann auch parallel weiterführen/updaten.

         

        Vielleicht macht das auch nur zuviel unnötige Arbeit/Aufwand, aber das kann dieter als erfahrener Administrator sicher besser beurteilen.

        Hihi, war nur so'ne Idee von mir, die zumindest ich erstmal als ganz gut erachte 

         

        Beste Grüsse an alle Mitstreiter,

        micha, Freund von Jessika

        • Hallo Jessika,

          das ist sicher eine gute Idee, denn sehr viele user hier haben einfach noch nicht die Erfahrung um sich rechtlich richtig gegen diese Bande zu wehren. Insofern ist eine Auflistung sicher sehr wertvoll, denn man lernt nie aus, siehe den feinen Unterschied zwischen Widerspruch und Zurückweisung. Der BS stellt viele Fettnäpfchen hin, in der Hoffnung, dass wir da reintreten, ja und wir tun das auch aus Unerfahrenheit. Ich denke es gibt aber bereits eine recht gute Anleitung, die Broschüre "Raus aus dem ZwangsTV" von Marco Fredrich. Leider ist er mit Heimat und Recht nicht mehr aktiv. die Broschüre kostet 9,95€. Das ist wirklich ein guter Leitfaden, Schritt für Schritt wird da erklärt, was wann zu tun ist. Das hat auch mir anfangs geholfen.

          Der größte Fehler, den man machen kann ist dem BS und den Rundfunkanstalten auf der falschen Rechtsebene begegnen zu wollen, die sind keine Behörden. die richtige Rechtsebene ist das BGB und HGB usw, denn genau damit arbeiten die auch. Ein Beispiel: das Verwaltungsverfahrensgesetz der jeweiligen Länder. Da z.B. der § 2. Bitte schau Dir da mal das entsprechende VwVfG Deines Bundeslandes an. Und betrachte ganz am Anfang den § 2. Ich verrate hier noch nichts, aber ich denke Du wirst aus allen Wolken fallen, Grins.

          Melde Dich einfach hier, wenn Du fündig geworden bist, ich antworte sofort.

          • Hallo Räso,

            hier ist jetzt übrigens Micha, der Freund von Jessie  😉

            Die Broschüre "Raus aus dem ZwangsTV" von Marco Fredrich kannten wir schon und ich kann bestätigen, dass sie wirklich sehr informativ und hilfreich ist.

             

            Auch der §2 "Ausnahmen vom Anwendungsbereich" des VwVfG ist uns bekannt.

            Leider konnten wir ihn noch nicht richtig einsetzen, eben wegen der mangelnden Rechtskenntnis unsererseits.

            Hier ist tatsächlich ein gezielter Hinweis gut, wie man am besten damit umgehen sollte/könnte.

            Lediglich zu einer Strafanzeige wegen Amtsanmassung, etc., gegen die 'Intentante' hatte es gereicht, da der RBB tatsächlich nur eine Firma ist, usw..

            Da bis heute noch keine Antwort der sog. 'Staatsanwaltschaft' kam, gehe ich einfach davon aus, dass das ein Treffer war. Aber leider noch nicht versenkt  😉

             

            Dein Hinweis auf -"…kein Einspruch oder Widerspruch, sondern vollumfängliche Zurückweisung!"- kann auch nur immer wieder hervorgehoben werden!!!!

            Ebenfalls bestätigen kann ich  -"Zahlungsbereitschaft ja, wenn …"-.

            Ich schicke dann auch immer gleich meine AGB's mit. So gelang es mir, z.B. das 'Amts'- und 'Land'gericht in die Schranken zu weisen!

            Allerdings braucht man da schon eine gewisse Hornhaut/innere Stabilität, um sich von deren Drohungen nicht einschüchtern zu lassen.

             

            Danke für deine bestärkende Antwort und deine ganzen informativen Beiträge!

            Hihi, alle zusammen können wir dann eben doch etwas "versenken"  no

             

            Gruss

            micha

             

            • Hallo micha, Deine Zeilen sind angekommen, werde Morgen darauf eingehen, nur soviel schon jetzt, was Du schreibst ist korrekt. Mache Morgen noch eine Auflistung über Beiträge die unbedingt ansehenswert sind und sende die Euch zu.

              Gruss Räso

              • Hallo Räso,

                vielen Dank für deine Antwort.

                Lasse dir einfach soviel Zeit, wie du eventuell dafür benötigst…

                Viele Grüsse auch von Jessie, hatte vorhin mit ihr telefoniert.

                 

                Gruss

                micha

                • Hallo micha.

                  Hier die Empfehlung: Gehe doch bitte über youtube auf euronia.com. Das ist die Seite von Matthias aus der Familie Kleespiess. Und dort klicke bitte

                  Stoppt GEZ (ARD ZDF Beitragsservice

                  an. Das ist eine Zusammenstellung verschiedenster Aktivisten, aber ganz von Anfang an die Beschreibung der gesamten BS Situation. Das sind toll aufgelistet die Vorgehensweise, unbedingt auch die updates anklicken. Eine bessere Beschreibung der Vorgehensweise gibt es meiner Meinung nach nicht.

                  Viel Freude beim lesen, lass mich bitte wissen, ob das geklappt hat.

                  Gruß Räso 

                  Der § 2 VwVfG ist in der Gesamtheit hoch interessant. Dazu möchte ich hier nichts sagen, das System kann ja mitlesen. Vielleicht fällt mir dazu noch was ein.

                  • Hallo Räso,

                    die Info's auf euronia.com sehen interessant aus, danke!!!

                    Schön ist, dass dort auch auf relevante/wichtige Nebenumstände eingegangen wird, wie z.B. NGO usw..

                    Du weisst, was ich meine…

                     

                    Auch wenn es jetzt nicht unbedingt mittelbar direkt nur zum Thema GEZ passt (??!), ich arbeite mit Jessie gerade an einer günstigen Lösung, eine ausländische, international anerkannte Stiftung einzurichten.

                    Im Prinzip ist es einfach(?!), nur die fremdsprachlichen Widerstände "bremsen" unser Begehren noch etwas ab.

                    Ganz interessant dabei ist, daher schreibe ich das hier jetzt auch nur, die BRiD ist nicht mehr existent, die Scheinnachfolge "Deutschland" wird auch nur als NGO ausgewiesen!!!

                     

                    Was das genau bedeutet und welche Relevanz das hat, kannst du dir, und auch andere aufgeklärte User/innen, sicher vorstellen.

                     

                    Wenn wir es realisiert haben, bin ich bei Interesse gerne bereit, darüber  Erfahrungen auszutauschen.

                     

                    Gruss

                    micha

                    • Danke, ja das ist interessant. Auf das Thema Stiftungen ist auch Andreas Clauss eingegangen, sehr interessant.

                      Frage, hast Du und Jessi eine gegenseitige Betreuungsvollmacht gemacht, wenn ja, die muß unbedingt in das ZVR (Zentrales Vorsorge Register) gestellt werden, (Notar) Hintergrund ist Eure Sicherheit dem System gegenüber, Thema Mollath. Da geht übrigens auch Matthias drauf ein. Ist ganz wichtig.

                      Dein letzter Satz, ja sehr interessiert.

                      Gruss Räso

          • Keine große Hoffnung für die Anwendung von Abschniit 2, denn Abschnitt 1 besagt ja zum Anwendungsbereich folgendes:

            "§ 1 Anwendungsbereich

            (1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden

            1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

            2. der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht im Auftrag des Bundes ausführen,

            soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.

            § 2 
            Ausnahmen

            vom Anwendungsbereich

            (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen.

            (2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für

            1.Verfahren der Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach der Abgabenordnung,

            2.die Strafverfolgung, die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die Rechtshilfe für das Ausland in Straf- und Zivilsachen und, unbeschadet des § 80 Abs. 4, für Maßnahmen des Richterdienstrechts,

            3.Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und den bei diesem errichteten Schiedsstellen,

            4.Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch,

            5.das Recht des Lastenausgleichs,

            6.das Recht der Wiedergutmachung."

            ——————-

            Rundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentl. Rechts. Das war also nix.

              • Bei Ausnahmen vom Anwendungsbereich steht in  Berlin noch explizit RBB.

                ( (4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Rundfunks Berlin-Brandenburg.)

                Link: http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=0573B495E8A7AF55C6E307D5A3688AD6.jp29?quelle=jlink&query=VwVfG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwVfGBE2016pP2

                 

                @webmax

                Hmm, was meintest du daher mit -"… Rundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentl. Rechts. Das war also nix."- ???

                  • Nein, was ist los? In Niedersachsen gilt für den NDR das Hamburger VwVfG da der NDR in Hamburg ansässig ist und da ist der NDR ausdrücklich ausgenommen.

                    Das gilt für alle Landesrundfunkanstalten in den jeweiligen Bundesländern. Und das mit "Körperschaften des öffentlichen Rechts" das ist doch nur ein Bluff, es sind Firmen. Was ist los mit Dir, so einen B..ds…n hast Du ja noch nie geschrieben.

                     

                • Hallo,

                  webmax zitiert aus dem (Bundes) VwVfG. Die Landesrundfunkanstalten sind aber in den Bundesländern ansässig und da gelten dann die (Landes) VwVfG. Das mit Niedersachsen ist sicher aus Unkenntnis von ihm geschrieben. Der NDR ist zuständig für Hamburg, Niedersachsen und MVP, aber der Sitz ist in Hamburg und dadurch gilt das Hamburger VwVfG. Ist halt die Ausnahme das der NDR für 3 Bundesländer zuständir ist. Zu webmex sage ich "Geographie 6 minus, setzen!"

                  Nicht irritieren lassen. Und mal ganz nebenbei das Bundes VwVfG hat einen § 103, das ist der Inkrafttreten Paragraph und der ist lehr, kein Datum steht dort. Was bedeutet das? Na klar doch, dieses Gesetz ist nie Inkraftgetreten, also nicht existent,

                  Gruß Räso

                  • Nix da, das war das VvVG Niedersachsen. An das VG Lüneburg wurde ich vom NDR-Beitragsservice zwecks Klagemöglichkeit verwiesen. Kein Wunder, das Hamburger Gesetz schließt die LRA-NDR ebenfalls aus. Wir werden sehen, wie in Lüneburg entschieden wird.

                    Übrigens ist diese ominöse Rundfunkbeitragszahlungsgesetz auf Antrag von Hamburg etc.vom Verfassungsgericht 2014 in der ZDF-Version für ungültig erklärt worden, da zuviel Politiker im AR-Grmium! Nachbesserung bis 11/2015 wurde verordnet, ist aber unterblieben.

                    Dieses Urteil muß imho auch für die ARD-Anstalten gelten, denn der Aufsichtsrat ist in der Zusammensetzung identisch!

                    Damit fehlt aber die entscheidende Rechts- und Geschäftsgrundlage für Gebühreneinzug!.

                    • Du solltest immer den Intendanten vom NDR, Lutz Marmor, anschreiben, der sitzt in Hamburg. Lüneburg? Ist wieder so eine Taktik um uns zu verwirren. Ich hate das auch in Bremen, auf einmal wurde für die Zuständigkeit im gesamten Schriftverkehr, auch Radio Bremen betreffend, auf die vereinbarte Zuständigkeit des NDR verwiesen., na so was aber auch. 

                      Auf jeden Fall sind die Rundfunkanstalten in den (Landes) VwVfG generell ausgenommen. Und das (Bundes) VwVfG? Da ist der Inkrafttreten § leer, kein Datum, also ist das NIE in Kraft getreten. Das ist der feine Unterschied

                      Schau doch sicherheitshalber einfach in das VwVfG für Niedersachsen, sollte da nichts im § 3 als Ausschluß stehen, na und, Niedersachsen hat keine EIGENE Rundfunkanstalt, sondern die werden vom NDR mit Sitz in Hamburg beglückt. Ich würde mich überhaupt nicht auf Lüneburg einlassen. Das ist doch wieder nur das übliche Verwirrspiel.

                      Momentan ist da an der Front BS, RB und NDR Ruhe im Karton, ganz sicher aber nicht endgültig.

      • Hallo,

        danke für deine Antwort.

        Ich bin schon länger hier bei, hab ja auch für meinen Part mit denen geschrieben. Letztes Jahr März kam bei mir die Stadt. Auch denen habe ich ein Schreiben geschickt, dass ich um die gesetzlichen Grundlagen bitte und die Löschung meines Kontos gebeten habe. Seit dem ist absolute Ruhe.
        Ich bin im Oktober 2016 in eine andere Stadt und mit meiner Tochter zusammen gezogen und seit dem bekommt meine Tochter so nette Schreiben. Ich hab seinerzeit noch diese netten Festsetzungsbescheide erhalten worauf ich allerdings einen Widerspruch geschrieben habe.

        Meine Tochter hat so einen Bescheid nicht bekommen, daher mein Post. Sollen wir jetzt schon eine Zurückweisung schicken oder auf irgendwas warten?

      • Schade das man  ich weiß, was bei diesen Antrag raus gekommen ist.

        Theoretisch würde ja nur eine Möglichkeit bestehen…Aber die werden sich da wieder mit irgendwelchen fadenscheinigen Dingen raus reden. Wir können echt gespannt sein, wenn das Schule macht und andere Länder nach ziehen….Dann hätten wir gewonnen. 

        • "

          Uwe sagte am 5. März 2017 um 11:50 :

          Also irgendetwas stimmt hier nicht….wollte meine Antwort nicht

          @ Webmax : ist das VwVG in allen Bundesländern inhaltlich gleich??? "

          Thematisch ja, aber alles Ländersache.

          Werde hier Mitarbeit einstellen, die Software hier ist überfordert mit der threadlänge. Ändert das!

          • Müsste man mal Dieter drauf hinweisen….aber ich habe von Dieter schon lange nichts mehr gehört bzw. gelesen…konnte ja nicht ahnen, dass der Simlie sooo groß ist….sorry.

            Aber Webmax, bleib mal hier….du bist hier echt eine Bereicherung.

            lg

  17. http://www.n-tv.de/ratgeber/Frau-klagt-vergeblich-auf-gleichen-Lohn-article19682325.html

    Da lese ich doch Folgendes:

    "Löhne fielen unter die Vertragsfreiheit. Die besserverdienenden Kollegen hätten eben besser verhandelt, so der Vorsitzende Richter Michael Ernst."

    Mister Richter Ernst: Ich dachte, bei Behörden, Verwaltungsangestellten und Beamten gäbe es Tarife, nach denen bezahlt wird? Sind das nun Beamte, wie z.B. das VwG Mannheim mittels abstruser Argumentation behauptet hat, oder sind das Firmenmitarbeiter. Werter Richter Ernst: Ihr dreht alles so hin, wie es gerade in den politischen Dreckskram passt. Wo ist denn da der Inhalt des Richtereides? Alles Makulatur, nicht einmal die Tinte wert, die zum Nachplappern dieser weltfremden Dummheit mit Titel Richtereid benötigt wird.

    Aber das kommt noch zurück, es brodelt gewaltig im Volk. Nur noch eine Frage der Zeit.

      • Die Landesrundfunkanstalten behaupten doch stets, Verwaltungen zu sein, sogar mit hoheitlicher Befugnis, beispielsweise zum Erlass einer Zwangsvollstreckung.

        Aber wenn sie hoheitliche Verwaltungen sind, dann gibt es schlichtweg die feststehenden behördlichen Tarife, nach denen die dortigen Mitarbeiter bezahlt werden. Wo ist da ein in der Urteilsbegründung angesprochener Verhandlungsspielraum?

        Es ist genau das Problem: Die ganzen Mitarbeiter der Rundfunkanstalten nehmen sich alle Vorteile der freien Marktwirtschaft und des Beamtentums. Das hat der Richter faktisch bestätigt. LG Tübingen sagt: Es ist ein freies Unternehmen, VwG Mannheim aber geht von einer Behörde aus, spricht gleichzeitig jedoch von einem Entlohnungs-Verhandlungs-Spielraum? Wo geht das zusammen?

        Das VwG Mannheim ist auch in anderen Verfahren der letzten Jahre, nicht nur bezogen auf GEZ, äußerst dubios aufgefallen. Man fragt sich schon, ob da eine gewisse Urteilssteuerung vorliegt.

        Problem sonst? Habe ich absolut keines.

  18. also hab mal genauer recherchiert und finde das gut als alternative bz ergänzung http://gez-boykott.de/

    zwecks lohnpfändung habe ich folgendes bekommen :

    ok, generell würde ich Dir vorschlagen, Kommunikation nur mit dem SWR. Briefe an den BS sind rausgeworfenes Geld. Die alleinige Verantwortung und dein Ansprechpartner ist der SWR!!!

    Wenn du die Möglichkeit hast, besuche einen "Runden Tisch" in deiner Nähe.

    Da es sich in deinem Schreiben Nicht um eine Pfändungsankündigung des Gerichtsvollzieher handelt, kannst du keine Erinnerung beim Amtsgericht einlegen. Es seidenn du hast schon ein Schreiben vom GV erhalten?

    Das Schreiben , das du online gestellt hast ist vom SWR. Damit kannst du möglicherweise zum Verwaltungsgericht und Antrag auf Eilrechtschutz stellen.

    Ich kenne deine finaziellen Verhältnisse nicht, aber es gibt auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Weitere Informationen kann Dir persönlich eine freundliche Gerichtssekretärin geben, die auch für die Niederschrift deines Antrages oder Klage zur Verfügung steht.

    Auch kannst du formlos beim SWR Befreiung beantragen und freundlich bitten bis zur Klärung von Pfändungen abzusehen.

    Wie gesagt, das ganze ist jetzt mit Rennerei, Dokumenten sortieren und Unkosten verbunden, ist aber machbar. Und am besten alle Dokumente in Kopie an den SWR.

  19. Wow, der SWR darf als Vollstreckungsbehörde vollstrecken . Da würde ich die nächst höhere Instanz anrufen. Das Ding stinkt zum Himmel.

    • Hey zusammen,

      wenn ich den Inhalt in Zusammenhang mit den Gesetzen betrachte, frage ich mich wirklich was die gute Richterin da so schreibt. Es wird ja immer noch darüber "diskutiert" ob nun Behörde oder nicht, aber selbst wenn es letzlich als Behörde angesehen wird, finde ich den Satz auf Seite zwei sehr interessant: "… insbesondere Bedarf es keiner Zustellung der Festsetzungsbescheide…" weil, wenn hier nach Verwaltungsrecht vorgegangen wird (Verwaltungsvollstreckungsverfahren), bedarf es nunmal sehr wohl eines Leistungsbescheides als Grundlage des Vollstreckungsersuchens als formaler Verwaltungsakt und dieser muss zugestellt werden. Dahinter dann zu schreiben: "…Ob dem Vollstreckungsersuchen ein wirksamer Verwaltungsakt zugrunde liegt und dieser dem Schuldner bekannt gegeben wurde, kann vorliegend dahinstehen. …" ist aus meiner Sicht völlig absurd, denn ohne Grundlage kann man einem Vollstreckungsersuchen doch gar nicht nachgehen, ergo kann es auch gar keine Vollstreckung geben. Vielleicht verstehen ich auch die Zusammenhänge nicht, aber lasse mich da gerne aufklären.

       

      Also Uwe, klar ist deine Aussage das eine Vollstreckungsbehörde vollstrecken darf richtig, aber trotzdem muss doch die Grundlage vorhanden sein oder nicht?

      Ich sehe das nicht als vernichtendes Gerichtsurteil wie der gute Hans hier schreit, sondern einfach mal wieder wie erbärmlich sich einfach das rausgepickt wird was einem gefällt und alles andere einfach ignoriert wird. Für mich klarer Amts- und Machtmissbrauch. Wundert mich das solche Leute sich nicht ständig umdrehen müssen…

      • ich habe das schreiben hier eingestellt weil ich das nicht fassen kann. aller dings habe ich nicht geschrien.

        was meinst du mit umdrehen ?

        • Hey Hans,

          ich bin wegen der Großschreibung und den vier Ausrufezeichen davon ausgegangen 😉

          Naja wenn ich so offensichtlich und gegen mein rechtliches Empfinden verarscht werde und dafür auch noch bezahlen soll… ich kennen genug … wie sage ich ich… Leute die zu Kurzschlussreaktionen in solchen Situationen neigen, da wundert es mich das diese Leute noch nicht an solche geraten sind.

          • Wartet ab liebe Freunde, das hält so nicht mehr lange. Ich als Richter würde mich heute beim Spaziergang ständig umdrehen und vor dem Losfahren unters Auto schauen. Das beginnt zu kochen auf höchster Flamme.

            Weltweit geht das Volk auf die Straßen, es werden schnell immer mehr, welche die Schnauze gestrichen voll haben. Solange können wir nur zivilen Ungehorsam anwenden.

      • Habe mal Copy & Paste gemacht….sehr treffend, viel Spaß beim puzzeln

        Betreff: Forderung zum Schriftsatz vom … zu Aktenzeichen …

        Bezug:  Ladung zur Vermögensauskunft, Pfändung

        Rechtsmittel gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 17 GG gegen die Androhung und den Vollzug von Zwangsmitteln wegen der Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen auf der Grundlage der Zivilprozessordnung

        FORDERUNG

        Gegen das gegen den Unterzeichner angedrohte und/oder angewendete Zwangsmittel zum Zwecke der ggf. zwangsweisen Beitreibung der als öffentlich-rechtlich bezeichneten Forderung der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt wird hiermit Rechtsmittel gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 17 GG an das für den Unterzeichner zuständige Amtsgericht eingelegt, da der Unterzeichner durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt worden ist.

        Im Wege der der öffentlichen Gewalt grundgesetzlich unverbrüchlich befohlenen Folgenbeseitigung gemäß Art. 1 Abs. 1, 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung wird hier und jetzt seitens des unterzeichnenden grundgesetzwidrig in seinen Grundrechten verletzten Grundrechteträgers gefordert,

        die deklaratorische Feststellung des durch § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG begründeten unheilbaren Mangels der sachlichen und funktionalen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Gesetzes wegen durch das erkennende Amtsgericht für die ggf. auch zwangsweise Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf der Grundlage der Zivilprozessordnung und damit der Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit kraft Gesetzes vom gegen den Unterzeichner gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) angestrengten Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

        BEGRÜNDUNG

        Die sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnende Rundfunkanstalt erhebt vom Unterzeichner den sogenannten Rundfunkbeitrag auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages sowie des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Dass bereits dessen Erhebung und Beitreibung eine unzulässige Verletzung des Grundrechts auf die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG unter Verletzung der Wesensgehaltsgarantie gemäß Art. 19 Abs. 2 GG darstellen, welche durch den terminus technicus »ungehindert« hergestellt wird, ist, wie nachstehend erkennbar, mangels sachlicher Zuständigkeit von den ordentlichen Gerichten weder zu prüfen noch festzustellen.

        Die sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnende Rundfunkanstalt ist gemäß Rundfunkstaatsvertrag sowie Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Anstalt des öffentlichen Rechts und ihre Forderung somit eine öffentlich-rechtliche Forderung, welche gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ausschließlich im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden darf.

        Die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder weisen der ggf. auch zwangsweisen Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung entweder direkt oder indirekt über entsprechende Vorschriften der Abgabenordnung zu.

        Die Abgabenordnung gilt gemäß § 1 AO für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Sie ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.

        Da es sich gemäß dem Willen der Landesgesetzgeber sowie der einhelligen Rechtsprechung bei dem Rundfunkbeitrag ausdrücklich nicht um eine Steuer gemäß § 1 AO handeln soll, ist die Anwendung der Abgabenordnung zur ggf. auch zwangsweisen Beitreibung des Rundfunkbeitrags bereits von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

        Soweit die Abgabenordnung weiterhin auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung verweist, gelten die nachstehenden Vorschriften zur sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gemäß § 1 ZPO (Zivilprozessordnung) i.V.m. § 13 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).

        Die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte wird gemäß § 1 ZPO durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

        Vor die ordentlichen Gerichte gehören gemäß § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.

        Da § 1 ZPO die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nicht selbständig bestimmt, sondern ausschließlich der Vorschrift des § 13 GVG zuweist, und § 13 GVG den ordentlichen Gerichten ausschließlich die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind, zuweist, sind die ordentlichen Gerichte bereits von Gesetzes wegen nicht zur Sachentscheidung über die öffentlich-rechtliche Forderung der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichneten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt oder zur Entscheidung über die Zulässigkeit ihrer Beitreibung bzw. Vollstreckung befugt und somit sachlich nicht zuständig.

        Was das Gerichtsverfassungsgerichtsgesetz als Bundesgesetz vorschreibt, kann gemäß Normenhierarchie durch ein auf ihm beruhendes Gesetz eines Landes nicht geändert werden.

        Soweit in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit stillschweigend vorausgesetzt wird, mangelt es einer solchen Annahme bereits an der Entsprechung und damit an der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Zuständigkeitsvorschriften der § 1 ZPO sowie § 13 GVG.

        Die Vorschriften gemäß § 1 ZPO sowie § 13 GVG sind Bundesrecht und brechen gemäß Art. 31 GG jedes ihnen entgegenstehende Landesrecht bereits von Grundgesetzes wegen.

        Dem Wortlaut der Leitnorm des § 13 GVG ist keine zu den dort genannten Anspruchsvoraussetzungen hinzutretende sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zu entnehmen. Eine etwaige Änderung dieser Vorschrift obliegt gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG dem Bundesgesetzgeber und nicht der vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt oder der Gesetzgebung der Länder.

        Die Vorschriften gemäß § 1 ZPO sowie § 13 GVG sind weiterhin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. An diese verfassungsmäßige Ordnung sind gemäß dem tragenden Verfassungsgrundsatz des Art. 20 Abs. 3 GG die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung des Bundes und der Länder unverbrüchlich gebunden. Die Richter auch an den ordentlichen Gerichten sind weiterhin gemäß Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG nur dem Gesetz unterworfen und damit bereits von Grundgesetzes wegen nicht zur Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung berufen, sondern ausschließlich zu deren Durchsetzung und Schutz auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

        Da durch die angedrohten und/oder angewendeten Zwangsmaßnahmen die Grundrechte des Unterzeichners auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Unversehrtheit der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG verletzt werden oder bereits verletzt worden sind, haben die am Erlass der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, an deren Vollzug und damit an der ggf. zwangsweisen Beitreibung der öffentlich-rechtlichen Forderung der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt beteiligten Landesparlamente, Vollzugsbehörden sowie Amtsgerichte und in deren Auftrag handelnden Amtsträger den tragenden Verfassungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 3 GG verletzt, wonach die unverletzlichen Grundrechte die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht unverbrüchlich binden.

        Die tragenden Verfassungsgrundsätze der Art. 1 GG und 20 GG sind mittels der Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG vor jeder ihre Bedeutung einschränkenden Änderung geschützt. Eine gemäß Art. 79 Abs. 3 GG zulässige Änderung dieser tragenden Verfassungsgrundsätze käme gemäß Art. 79 Abs. 1 GG ohnedies ausschließlich durch eine Änderung des Wortlauts des Grundgesetzes in Frage, zu der ausschließlich der verfassungsändernde Gesetzgeber befugt ist.

        Mit dem Versuch der Durchsetzung ihrer Forderung auf dem für sie gesetzlich ausgeschlossenen ordentlichen Rechtsweg unter grundgesetzeswidriger Androhung oder Vollzug der dort begründeten Zwangsmaßnahmen verletzt die sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnende öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt bereits die unverletzlichen Grundrechte des Adressaten ihrer Forderung auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Unversehrtheit der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Weiterhin wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG verletzt, indem Eingriffe und Beschränkungen dieses Grundrechts angedroht werden, welche außerhalb der gemäß Art. 13 Abs. 7 GG ausdrücklich erlaubten Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden, sowie die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gemäß Art. 14 Abs. 1 GG. Die weitere Verletzung von anderen mit o.a. Grundrechten in Korrespondenz stehenden Grundrechten ist nicht ausgeschlossen.

        Gleiches gilt für die ordentlichen Gerichte für den Fall der Durchsetzung der Forderung unter Anwendung der Zivilprozessordnung.

        Im Ergebnis sind im vorliegenden Verfahren zwischen der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden grundrechtsverpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und dem grundrechtstragenden Forderungsgegner alle grundrechtsverpflichteten Amtsträger aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit gemäß § 13 GVG i.V.m. § 1 ZPO auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 1 und 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG von Gesetzes sowie Grundgesetzes wegen vom Verfahren der Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ausgeschlossen.

        Dieser von Grundgesetzes wegen unzulässige Wechsel aus dem öffentlichen Recht in das bürgerliche Recht bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist von Grundgesetzes wegen verboten, weil der Staat und seine Institutionen in Gestalt seiner Amtswalter sich auf diese Weise nämlich dem in jeder Lage des Verfahrens erforderlichen Amtsermittlungsgrundsatz als diesem unterworfene Grundrechtsverpflichtete entgegen den Vorschriften des Grundgesetzes entziehen, um auf diese unzulässige grundgesetzwidrige Weise die sie ansonsten unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle des Art. 1 Abs. 1 und 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG grundgesetzwidrig zum Nachteil des einzelnen Grundrechteträgers unbeachtet leerlaufen zu lassen. Hierzu kommt die grundgesetzwidrige Außerkraftsetzung der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, da die öffentliche Gewalt plötzlich als Privatperson auftritt.

        Zum Ausdruck kommt dieses grundgesetzferne Denken und grundgesetzwidrige Handeln aufgrund der bis heute bundesweit grundgesetzwidrigen Anwendung der Entscheidung des OLG Kiel v. 26.03.1947 in SJZ 1947, Sp. 323 (330), wenn es darum geht, auch rechtswidrige zustande gekommene Entscheidungen gegen den einzelnen Grundrechtsträger um eines fragwürdigen »Rechtsfriedens« wegen demnach auch rechtswidrig und damit grundgesetzwidrig zu vollstrecken.

        Unter diesen grundgesetzwidrigen Umständen wird den Grundrechtsträgern jedes grundgesetzmäßige Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt entzogen und der Rechtsstaat als bloße Fiktion verkauft.

        Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland jedoch verbietet bereits gemäß Art. 19 Abs. 4 GG einen als Rechtsfrieden umschriebenen Erledigungsfrieden auf Kosten der Unverletzlichkeit der Grundrechte aller Grundrechtsträger, denn deren Grundrechte binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG alle öffentliche Gewalt.

        Zusammenfassung

        Vom Verfahren zur ggf. zwangsweisen Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ist die ordentliche Gerichtsbarkeit gemäß § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG kraft Gesetzes ausgeschlossen, da es sich bei öffentlich-rechtlichen Forderungen weder um gemäß § 13 GVG erforderliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten noch um Familiensachen oder Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) oder Strafsachen handelt.

        Sodann ist zur Aufrechterhaltung der von Grundgesetzes wegen konstituierten verfassungsmäßigen Ordnung

        die deklaratorische Feststellung des Mangels der sachlichen und funktionalen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Gesetzes wegen durch das gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG für die Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung zuständige Amtsgericht für die ggf. auch zwangsweise Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf der Grundlage der nicht einschlägigen und somit nicht anwendbaren Zivilprozessordnung bereits von Grundgesetzes wegen zwingend geboten mit der unmittelbar einhergehenden Folge, die grundgesetzlich gebotene unverzügliche Einstellung aller mit dem vorliegenden Verwaltungsvollstreckungsverfahren im Zusammenhang stehenden grundgesetzwidrigen Zwangsmaßnahmen sowie die Rückabwicklung bereits grundgesetzwidrig vollzogener Zwangsmaßnahmen als unmittelbarer Folgenbeseitigungsanspruch, welcher sich von Grundgesetzes wegen unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG ergibt, ebenfalls deklaratorisch anzuordnen.

        • Hallo Uwe, ein wirklich ganz toller, hilfreicher Beitrag von Dir     heartnoangry

          Super auch, dass Du die entsprechenden Gesetzestexte, usw., im Inhalt erhalten hast, die dadurch mit den erforderlichen Paragraphen zugleich auch untermauert sind.

           

          Bitte mehr davon,

          liebe Grüsse

          Jessie

          • Danke Jessie, Lob aus deinem Mund  Jaaaa!!!! Nun gut, es ist Euch sicherlich klar, dass dieser Text nicht aus meiner Feder stammt.Sicherlich hab ich den auf meine Bedürfnisse zugeschnitten. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die so etwas 1 zu 1 kopieren. Jeder der solche schreiben kopiert um diese selbst zu verwenden, sollte prüfen ob und in wieweit man Teile selbst verwenden kann. Vor allen Dingen nachprüfen ob die Paragraphen stimmen. Oft genug schleicht sich ein Fehler ein und man schaut dumm aus der Wäsche. Auch sollte man nicht vergessen die entsprechenden Gesetzestexte usw auch zu schreiben. Der Empfänger solcher Briefe macht sich sich die Mühe alle Paragraphen nach zu schlagen. Es ist einfacher zu lesen oder zu überlesen und durch Faulheit oder Stress die Angelegenheit ab zu haken. Wenn man da noch ein Paar Spitzfindigkeiten einbaut, sind die Herrschaften am AXsch. Bei der GEZ klappt das fast immer…da habe ich das Gefühl, dass die nicht alle Briefe lesen oder gleich in die Tonne hauen.

            • Ich habe das zum besten gegeben und es hat funktioniert. Kann man auch dem AG vorlegen und mit in Boot holen, wenn AG sich auf die Pfändung einlässt. Also genau prüfen ob die  Punkte zutreffen und umschreiben.

              Wiederspruch gegen die Zwangsvollstreckung (XXXXX)

              Begründung

              Ich habe mit den besagten Firmen keinen Vertrag geschlossen. Es handelt sich deshalb um Firmen weil laut des Impressums auf den Firmenwebseiten ein Geschäftsführer existiert und eine Umsatzsteuernummer vergeben wurde.

              Mir wurde erklärt , dass die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei. Durch die Ratifizierung der Bundesländer ist dieser in geltendes Landesrecht überführt worden. In welchem Gesetz des Landes Brandenburg, ist dies für mich nachlesbar? Ein Staatsvertrag ist kein Gesetz, sondern ein Vertrag! Erläutern Sie mir die Rechtsgrundlage anhand geltender Gesetze (Bundes- oder Landesgesetze), nicht anhand von Staatsverträgen, denen ich nicht nach § 58 (1) VerwVfG zugestimmt habe!

              Gemäß § 58 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVfG) wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in die Rechte Dritter eingreift, erst dann wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Ich habe keinem der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugrunde liegenden Staatsverträge schriftlich zugestimmt.

              Der Gebührenbescheid schränkt unzulässig das gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltende Grundrecht des Widerspruchsführers auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ein und verletzt somit dieses Grundrecht sowie die Vorschriften des Grundgesetzes über die Grundrechtsbindung (Art. 1 Abs. 3 GG) und Gesetzesbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und ist aus o.a. Gründen nichtig und deklaratorisch aufzuheben.

              Der Staat hat die Grundpflicht, diese Grundrechte zu gewährleisten. Eine Gewährleistung kann aber nicht in der Bezahlung durch den Bürger bestehen, da die Grundrechte eben unmittelbar gelten und somit von keiner Bedingung abhängig gemacht werden können. Dieses Prinzip ist gemäß Art. 79 Abs. 3 GG vor jeder Änderung geschützt.

               

              Gesetzesgrundlagen

              Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Art. 1 Abs. 3 GGDie nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Art. 20 Abs. 3 GG Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

              Das vorbehaltlos garantierte Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG bindet die öffentliche Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht. Die öffentliche Gewalt ist zudem gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz und zuvörderst an das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gebunden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine allgemein zugängliche Quelle im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG.

              Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio ist Bestandteil der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.

              Mit dem vorbehaltlosen Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist es unvereinbar, für die Gewährung und Wahrnehmung dieses Grundrechts gesonderte Gebühren zu erheben, weil so die grundgesetzliche Garantie der Ungehindertheit nicht mehr vorbehaltlos gewährleistet wird, obwohl sie von der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vorbehaltlos zu gewährleisten ist. Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBl. Berlin 2011, S. 211), in Kraft getreten am 01.01.2013, ist zudem eine verfassungswidrige Verfassungsdurchbrechung, da es den Ländern an der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenz, somit den Rundfunkanstalten an der Ertragskompetenz und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an der Erhebungskompetenz hierzu fehlt.

              Damit verstößt die öffentliche Gewalt selbst gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und entzieht sich unzulässig ihrem grundgesetzlichen Auftrag zur Garantie und zum Schutze der Grundrechte. Aus vorbenannten Gründen muss der hier mit dem rechtswidrigen Gebührenbescheid Belastete keine sein Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG einschränkenden Rundfunkgebühren zahlen und macht somit dieses gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltende Grundrecht als Abwehrrecht (status negativus) gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, sowie allen weiterhin beteiligten öffentlich-rechtlichen Institutionen geltend.

              Im Ergebnis ist jeder Zwang zur Bezahlung für die Ausübung von Grundrechten oder deren Unterlassung immer Grundgesetzwidrig.

              Auf Grund von Datenschutzbestimmungen und Rechtsgültigkeit von Verwaltungsakten sind nur Beamte berechtigt hoheitlich legitimierte Aufgaben dieser Art in Auftrag zu geben. Um die Personendaten des verantwortlichen Beamten einwandfrei festzustellen, hat dieser sich gemäß Artikel 1 GG, §§ 125 und 126 BGB mit entsprechend gültigen Schriftstücken zu identifizieren. „Zur Schriftform gehört jedoch grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift”(vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 – BVerwG 9 C 40.87 – BVerwGE 81, 32 <33>; Beschluss vom 27. Januar 2003 – BVerwG 1 B 92.02 – NJW 2003, 1544)”. „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“(BFH-Beschluss vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluss des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67,. Da Ihr Schreiben leider keinerlei Aufschlüsse über die Gültigkeit des Verwaltungsaktes zulässt, besteht Verdacht auf Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (§ 44 VwVfG). Ich fordere daher ebenfalls eine „Eidesstattliche Versicherung und Nachweis der Verantwortlichkeit” der verantwortlichen Sachbearbeiter ein.

              Desweiteren bitte ich um eine schriftliche, mit vollständigen Namen eigenhändig unterschriebene überprüfbare Bestätigung, dass Sie von der Firma Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg (D-U-N-S® Nummer: 333289663) beauftragt worden sind, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

               

              Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sind Sie an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht sowie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz gebunden. Als auf die Grundrechte und das Grundgesetz Verpflichtete/r sind Sie dementsprechend zum Nachweis der Gesetzmäßigkeit Ihres hoheitlichen Handelns gegenüber dem Adressaten dieser Handlungen verpflichtet. Aus diesem Grunde und zur Überprüfung der Übereinstimmung der im Schreiben vom 30.06.16 angekündigten hoheitlichen Handlung mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, werden Sie hiermit gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zur genauen Angabe der gesetzlichen Grundlagen mit den entsprechenden Einzelnormen zur "Zwangsvollstreckung" aufgefordert. Dazu setze ich Ihnen eine Frist von 4 Werktagen zum 07.07.2016. Für den Fall, dass Sie dieser Forderung zum Nachweis der Gesetzmäßigkeit Ihres Handelns nicht nachgekommen, wird davon ausgegangen, dass Ihr hoheitliches Handeln demnach nicht den Vorschriften des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG entspricht. Denn im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten.

              Im Übrigen enthält Ihr Schreiben keine Rechtsmittelbelehrung

               

              Mit freundlichen Grüßen

               

              Uwe XXXXX

               

               

              Dieses Schreiben enthält die Gesetzlich geforderte Unterschrift!

               

              Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sie in §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG!

              • Da haben wir es doch wieder…die Ao. Wenn der An mit dem AG gut kann, sollte es kein Prob. sein die Angelegenheit vom Tisch zu bekommen. Wer hat denn dem ganzen zugestimmt? Wurde schon mal was bezahlt, unterschrieben…usw??? 

              • Da kann ich nur mein Kompliment aussprechen. Super und vielen Dank!

                Mein Dank gilt übrigens an ALLE, die hier mit ihren Recherchen hervorragende Arbeit leisten.

                Ohne Euch alle hätte ich schon längst die Motivation verloren. Ich hatte schon häufiger die Absicht aufzuhören, aber … solche Momente stimulieren mich immer wieder.

                Außerdem wächst täglich die Zahl der Systemkritiker. Es ist doch nicht alles für die Katz, wie ich hin und wieder dachte.

                Viele GVs haben mittlerweile erkannt, dass sie keine hoheitlichen Rechte haben, Zwangsgebühren von einer Firma einzutreiben. Man muss sie nur auf die entsprechenden Gesetze hinweisen.

                Lasst uns weiter gegen dieses gesetzesbrecherische und verlogene Parteiensystem kämpfen. Wie es anders gehen könnte, kann bei Heureka diskutiert werden.

                Hört endlich auf zu kriechen vor diesen Parasiten ! 

                 

                 

                • Danke Dieter blush immer wieder gerne. Klar machst du weiter, das Forum hier hat einen festen Bestandteil in meinem Leben. Sicherlich helfen wir uns hier gegenseitig. Aber diejenigen, die es betrifft sollten lernen alleine zu Laufen und sich hier die Anregungen selbst zusammen zu suchen. Anregungen incl. Links gibt es hier mehr wie genug. Wenn es "News" gibt müssen die natürlich geteilt und ausgeschlachtet werden um Lücken zu finden. Es kann aber auch nicht zuviel verlangt sein, dass die User mal das Mausrad zum runter scrollen benutzen um zur nötigen Erkenntnis zu gelangen. Eine Idee wäre ja auch hier mal aufzuräumen und Sachen, die hier nicht rein gehören einfach mal löschen bzw. in ein Unterforum verschieben.

            • Habe noch etwas gefunden:

              Leitsatz des Urteils ihres [BverfG] 14.02.1968, [BverfGE] 23, 98 [99] Zitat:

              Einmal gesetztes Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird!“

              Erstes [Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht] im Zuständigkeitsbereich des [Bundesministeriums der Justiz] [1. BMJBBG k.a.Abk.]

              Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung
              [G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18)]; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 [G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713]; Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210 187 Änderungen durch das [1. BMJBBG] | Entwurf /Begründung des [1. BMJBBG] | 51 Vorschriften zitieren das [1. BMJBBG BRD, Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10)] Die [Zwangsvollstreckung] ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die [Zwangsvollstreckung] aufgehoben wurde.

              [(BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006)]. Artikel 56 (310-10) Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der [Zwangsvollstreckung].

              Ich weise Sie darauf hin, das Sie sich u. U. strafbar machen, wenn Sie unzulässige Gesetze zur Anwendung bringen. Weiterhin ist Ihnen ja bekannt, das die Staatshaftung aufgehoben wurde, d.h. Sie haften persönlich.

              ….oder nicht ganz so heftig aber durchaus für den AG Interesse bei Zustellung 🙂

              Sehr geehrter Damen und Herren,
              hierdurch reagiere ich auf das Schreiben vom XXXXXX, und stelle wie folgt fest:
              Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid).
              Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1NVwVfG i. V. m. § 35VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.
              Ein gültiger Verwaltungsakt bezüglich – ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam und kann entsprechend dann auch keine Grundlage einer Vollstreckung durch Sie sein. Der Beitragsservice trägt vorliegend als ersuchte "Vollstreckungsbehörde" die materielle Beweislast für die Bekanntgabe des angeblich zugegangenen Leistungsbescheids.
              Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn sie im Bestreitensfall den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu die für Sie als Teil der Finanzverwaltung bindenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az.VII B 151/85, BFHE 147, 5, BstBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall.
              Ich weise Sie in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in dieser Sache (Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO oder Klage nach § 78 VwGO) gegen den Beitragsservice als Vollstreckungsbehörde richtet, der zu erwartende positive Verfahrensausgang insoweit also zu Ihren Lasten geht, wie zuletzt durch rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zu Lasten der Hansestadt Lübeck (18.12.2014, Az. 4 B 41/14) und zu Lasten der Stadt Flensburg (05.02.2015, Az. 4 B 3/15) ergangen ist.
              Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird, fordere ich Sie nach §23 Abs.3i. V. m. Abs. 1Satz 1 Punkt 1NVwVG auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang bei Ihnen zu schließen.
              Die Ihnen anderen Falls persönlich daraus erwachsenden Schadenersatzforderungen sind Ihnen schon bekannt gegeben

        • Hallo Uwe,

          kann mich Jessie nur anschliesen

          Ich glaube gelesen hatte ich sowas schon mal. Würde ich übrigends auch jedem mal empfehlen sich das Grundgesetz zu Gemüte zu führen, wenn man jetzt noch schaut wie die Hirarchie der Gesetze aufgebaut ist, drängt sich einem in diesem Zusammenhang sehr schnell das Gefühl von Willkür auf.

           

          Werde auch weiterhin solche Sachen wie Grundrechtepartei und Zusammenschlüsse für Klagen unterstützen, hier zählt jede noch so kleine Aktion, je mehr desto besser.

           

          Natürlich muss man bedenken das wir ein gewisses System für Ordnung, Gerechtigkeit und Solidarität/Sozialität etc. benötigen und wir in Deutschland auch ein recht Gutes haben, aber die Ungerechtigkeit ,Willkür und Machtmissbrauch sind zu stark gewachsen.

          Ich bin keiner der sagt alles weg oder zurück zu sonstwas, ich finde wir müssen das System aufräumen und Ungerechtigkeiten beseitigen und Transparenz schaffen und für mich stehen die öffentlich rechtlichen genau für das was schief läuft: Untransparent (Geldvergabe/-aufteilung) und Ungerechtigkeit (Ausstieg? Geringverdiener?) gepaart mit Machtmissbrauch (Vollstreckungen etc.).

          Es gibt bestimmt noch viel mehr, aber man sieht ja erst einmal nur das was einen selber betrifft ;P

           

          MfG Alex

        • Auch sehr interessant: Offenbar befinden sich Gerichtsvolzieher seit dem 01.08.2012 im rechtsfreien Raum (Auszug):

          "Bedeutsam für die obige Fragestellung sind die bis zum 31.07.2012 geltenden Vorschriften der §§ 1 und 2 GVO gewesen, die da lauteten:

          § 1 GVO Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers

          Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.

          § 2 GVO Dienstbehörde

          1. Dienstbehörde des Gerichtsvollziehers ist das Amtsgericht, bei dem er beschäftigt ist. 2. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts.

          Die einschlägige Neuregelung befindet sich ausschließlich in § 2 GVO, da § 1 GVO ersatzlos aufgehoben worden ist.

          Der § 2 GVO lautet seit dem 01.08.2012 wie folgt:

          § 2 Dienstaufsicht

          Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig. Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts.

          Die Neuregelung ist mit der Regelung in Art. 33 Abs. 4 GG, die einen tragenden Verfassungsgrundsatz enthält, nicht vereinbar.

          Die Unvereinbarkeit der Neuregelung der GVO mit der Vorschrift des Art. 33 Abs. 4 GG hat der Bundesrat erkennbar erkannt, denn die Drucksache 17/1210 vom 24.03.2010 aus der 17. Wahlperiode enthält den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, einen Artikel 98a einzuführen, der da lauten soll: ….

          Solange keine neue grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Vollstreckungshandlungen der Gerichtsvollzieher im Bonner Grundgesetz an Stelle der Vorschrift von Art. 33 Abs. 4 GG geschaffen wird, fehlt den nicht mehr in einem öffentlich – rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Gerichtsvollziehern seit dem 01.08.2012 die Legitimation, mit Gewalt hoheitliche Vollstreckungsakte zu vollziehen.

          Das hat zur Folge, dass die freiberuflichen Gerichtsvollzieher zurzeit nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden dürfen und auch nicht im Wege der Amtshilfe andere Behörden, die zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse einschließlich der Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt sind, zur Unterstützung heranziehen können sowie diese Behörden im Gegenzug auch keine Amtshilfe gewähren dürfen. "

          Günter Plath (Richter i.R.), Burkhard Lenniger (Kriminalbeamter a.D.)

          Lizenz Alle Rechte vorbehalten. Nur zur privaten und nicht kommerziellen Verwendung freigegeben mit Angaben der Herausgeber und Autoren.

          http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2013/Urteil-01.08.2012-Gerichtsvollzieher-sind-keine-Beamten-mehr.html

          • Gib bitte Bescheid, wenn du eine Antwort erhalten hast. Bei mit hat es funktioniert und ist zurück zum BS gegangen. Dann hab ich noch meine AGB´s hinterher geschickt und seit dem ist Ruhe.indecision

  20. Demokratischer Rechtsstaat

    https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/obergerichtsvollzieher/

    http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/st-georgen/Geldbusse-wegen-Personalausweis-8211-82-Jaehriger-geht-lieber-in-den-Knast;art410944,7667089

    http://rrredaktion.eu/schandfleck-deutschland-baden-wuerttemberg-ist-wieder-zu-einem-menschenverachtenden-land-geworden-der-82-jaehrige-siegfried-zielasko-aus-st-georgen-wurde-wegen-50-euro-von-zwei-polizisten-abg/

    Schaut euch dieses Biedermannsgesicht an:

    http://ogv-sbk.de/Hoch.html

    Der hat den armen, schwer krebskranken Mann ins Gefängnis gesteckt, der konnte kaum laufen, musste gestützt werden, auch der Bürgermeister von Sankt Georgen ist da dran beteiligt. Das muss man sich mal vorstellen.

    St. Georgen liegt im Schwarzwald, der Gerichtsvollzieher Hoch kommt aus der Nachbargemeinde Triberg, ist heute kein bisschen besser.

    In ganz Europa wurde darüber berichtet. Wäre ich so niedrigen Geistes Kind, müsste ich Abends und Morgens über mein Spiegelbild kotzen.

  21. Der folgende Link ist wichtig, gleiches Recht für alle – Art.3 Abs.1 GG

    https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2017/01/19/gez-besiegt-doch-kein-knast-fuer-alleinerziehende-mutter/

    Wir können die Juristen in den Gerichten und bei den Landesrundfunkanstalten nur mit purer Masse überzeugen. Wenn wir lediglich 1 – 2% der Verweigerer dazu bringen, in Gemeinschaftsklagen einzustimmen, ist es gewonnen. Kein Politiker wird sich so gegen die Bürger stellen, zumal hinter vielen Verweigerern auch noch Familien stehen.

    Sucht Gleichgesinnte im Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft, es sind mehr als man glaubt. Redet miteinander. Die Rundfunkanstalten haben es mit der Abzocke übertrieben. Als nächstes kommt Gema und die völlig nutzlosen Kammern dran, dann die Gängeleien der Landratsämter, die von unseren Steuergeldern warm und gut leben, sich aber jeden Mist bezahlen lassen und uns Vorschriften machen, dass die Glühbirne ausgeht. Weltweit steht das Volk auf, die Geldelite und das Verwaltungswesen hat überzockt.

    Wenn Klagen von Gemeinschaften im Dutzend kommen, werden die Gerichte nicht mehr so gegen das Volk entscheiden können, wie sie das heute noch tun. Sie werden nicht mehr jedes miese Schreiben einer Rundfunkanstalt akzeptieren, ohne Unterschrift, ohne Name eines Verantwortlichen, als Hinweis soll da "Der Intendant" genügen. Erinnert die Burschen an den Richtereid.

    Diese Dinge müssen vor den EuGH. Bildet kleine Klagegemeinschaften, ihr braucht nicht gleich zu klagen. Sobald es genügend sind mit genügend Mitglieder, schließen wir uns zusammen, dann kostet das pro Person noch wenige Euro.

    Rechnet: Wenn wir nur 50.000 zusammenfassen können, von denen jeder 30 Euro auf ein Treuhandkonto bezahlt, dann sind das 1,5 Millionen Euro. Das muss notariell treuhänderisch verwaltet werden. Aber stellt euch vor, was wir damit für Anwälte nehmen können. Dann wird das aufgrund dieser Rechnung auch für Prozesskostenfinanzierer interessant. Die wollen in der Regel so um die 50tsdn. – 100tsdn verdienen und das ist dann locker drin.

    Rechnet und überlegt und sucht über Twitter (wie Herr Trump) Facebook etc. Mitmacher, keine Labertaschen.

    • ok dann last uns das doch mao machen, am besten über fb ! ich habe jetzt post vonamtsgerich karlsruhe wegen aussetzung der lohnpfändung.

  22. Vergesst jegliches Schreiben an Beitragsservice oder Landesrundfunkanstalten, es geht nur über Klagen. Schreiben an das Pack sollten nur dann erfolgen, wenn irgendwelche Vorbedingungen zu erfüllen sind. Das kostet Geld.

    Schließt euch zu Klagegemeinschaften zusammen, dann wird das finanziell plötzlich absolut erträglich. Sucht Gleichgesinnte, es wird höchste Zeit, dass Gerichte endlich nach Recht und Gesetz handeln. Das gerichtliche Hallodriwesen muss beendet werden. Die akzeptieren die Zangvollstreckungsanträge der Rundfunkanstalten ohne Unterschrift, ohne Namen von einem Haftenden. Dieses Gesindel geht nett zusammen auf Golfplätze, trifft sich zum Schmaus und waren da bei den Pädophilen nicht auch etliche Richter dabei? Na, das ist doch die Grundlage überhaupt, nach oben Wohlgefallen auszulösen und sich weiterhin gegenseitig zu beschützen und die Klappe zu halten, wenn man gerade Kinder am Durchbumsen ist.

    Es geht nur mit der schieren Menge des Volkes, werft eure nutzlosen Schreiben in den Papierkorb, sucht Mitstreiter und einen frisch beginnenden Anwalt. Der hat zwar wenig Erfahrung, aber Motivation und das Wissen haben wir ja oftmals in reichem Maße.

    Gesindel hält zusammen, so auch die Justiziare in Deutschland. Die hören damit erst auf, wenn sie merken, dass die Bürger aufstehen und sich das nicht mehr gefallen lassen.

    Sobald wir die ersten Gespräche mit einem Prozesskostenfinanzierer geführt haben, erhaltet ihr hier Nachricht für den Bereich des SWR. Bekommen wir z.B. 100.000 Leute zusammen, können wir uns die besten Anwälte Deutschlands leisten und es kostet jeden nicht mal 20 Euro.

    Macht das auch bei den anderen Bundesländer, dann beginnt der Tanz gegen die Vampire.

    Es ist der einzige Weg, der Erfolg bringt, es muss vor den EuGH, dort sieht man das sicher etwas anders. Urteile liegen bereits vor, die nicht ungünstig sind. Aber wir müssen die durchdrücken, das kostet Geld, was nur mit Gemeinschaft geht.

  23. Moin

    Ich brauche bitte eure Hilfe

    Seit März 2014 schlage ich mich mit denen rum

    Widerspruch – Ankündigung eines Gerichtsvollziehers, der aber nach einem Anruf bei der Gemeinde und Vorlage des Widerspruchs wegblieb – Schlichtungsversuche von Creditreform – 170,45€ Vergleich, den ich letztendlich nicht angenommen habe – Androhung der Vollstreckung 673,18€ am 21.10.2016 – Anruf bei denen, in dem ich mich bedroht fühlte. Ich habe danach nicht mehr reagiert.

    Nun Schreiben vom 06.01.2017 (kam am Montag an)

    Rechnung über 673,18€ – Kontostand 21.10.2016

    01.2017-02.2017 –35€

    Mit freundlichen Grüßen

    __________________

    Wie -bitte- muss ich mich nun verhalten?

    ich habe eine Rente von 560€, bin verheiratet, aber meinen Mann lassen die in Ruhe (noch)

    Bin für jeden Rat dankbar

    liebe Grüße

    Monika

      • Moin,

        Creditreform ist ein Inkassounternehmen.

        Die haben mich -kostenfrei- als Vermittler angeschrieben und mir einige Male Raten oder Vergleich angeboten

        LG

        • Wenn du Dich darauf einlässt, erkennst Du die AGB`s von der Firma an. Laut Urteil des BVerfG vom 25.03.2014 – 1BvF 1/11 sind einige Punkte des Rundfunkstaatvertrages nicht mit dem GG vereinbar. Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden. Nach meinen Recherchen wurde das Urteil bis heute nicht umgesetzt und es gab auch keine Änderungen. Ergo ist das Ding so oder so für die Füße….nach meiner Rechtsauffassung. Aber die ist ja nun mal nicht ausschlaggebend.

          Ansonsten scrolle bitte runter bis auf Mai letzten Jahres, dort findest du jede Menge Antworten.

          • Mir geht es da um die Behördeneigenschaft der Rundfunkanstalten. Keine Behörde schaltet jemals ein privates Inkassobüro ein.

            Gut wäre, würdest Du das Schreiben der Creditreform hier einstelle, Namen etc. schwärzen. Das sind Beweisstücke einer sich häufenden Faktenlage.

            Sind die Rundfunkanstalten, so wie vom LG Tübingen beschlossen, keine Behörden, haben sie uns absolut nichts zu sagen. Als Behörden übrigens lt. § 58 Abs. 1 VwVfG auch nicht.

            Gibt es eigentlich nur noch Ganoven auf der Welt? Gehäuft in Deutschland?

            • Meines Erachtens ist seit September letzten Jahres klar das der BS sich nicht in das Kleid einer Behörde anziehen und somit sind alle "Bescheide" nichtig, da diese suggerieren das sie von einer staatlichen Behörde sind. Laut Gericht ist es Amtsanmassung!

              Nach dem ich letztes Jahr im Februar den BS aufforderte mir die entsprechenden Beweise zu liefern wo bestätigt ist das sie eine Behörde sind und mir die Verantwortlichen Personen zu benennen und mir die Kopien der Dienstausweise der betreffenden Personen die in mein Leben eingreifen dürfen und sogar mir drohen dürfen mein Hab und Gut weg zu nehmen, blieb bis vor kurzem eine Antwort aus und ich wurde in Ruhe gelassen. Habe aber letzte Woche eine "Mahnung " erhalten. Das sehe ich locker da wenn sie was Pfänden wollen oder ähnliches muss es den Gerichtlichen Weg gehen und da dazu eine übereinstimmende Willenserklärung, ergo ein VERTRAG zwischen zwei Parteien, benötigt damit das Gericht eine Klage bzw Urteil bilden kann. Da dieser Vertrag zwischen dem BS und mir nicht existiert werde ich nicht zahlen und abwarten. 

              Vergisst Bitte die "Bescheide" die sind nichtig. Wenn das Finanzamt oder die "Stadt" sich zu Wort meldet und bei euch eintreiben will macht sie darauf Aufmerksam das sie Amtshilfe für eine Private Firma leisten und das ist per Gesetz verboten. Und der benannte Eintreiber somit als Privatperson haftet. Sollte dieser vor der Tür stehen mit Polizei auch kein Ding, denn wenn er trotz der Ablehnung an der Tür in euer Reich eindringt mit Hilfe der Polizei ist der GV der Haupttäter der Raub begeht und die Polizisten leisten Hilfe und machen sich somit strafbar. Saß müsst ihr denen klar machen. Da die meisten Deppen die für die Behörden arbeiten absolut keine Ahnung haben von den Gesetzen werden sie es bei einem Versuch lassen bzw. gleich sofort los telefonieren und sich Sachkundig zu machen und daß wird meistens nicht gleich geklärt werden somit werden sie gehen und drohen das sie wieder kommen. 

              Lasst euch nicht einschüchtern! Die Versuchen es bei allen und picken sich die schwachen raus. Seit dem ich mit 19 meine erste Wohnung bezogen habe zahle ich kein Cent und das seit 1998. Trotz der aufgelaufenden Summe von über 900 Euro seit Januar 2013 werde ich nicht zahlen.

              Also weiterhin Rückgrat beweisen und die Stirn bieten.

              • noch zu sibbi, nach neuesten erkenntnissen läuft das so bs schreibt wir schreiben zurück oder auch nicht die verjährungsfrist liegt bei 3 jahren. der rückhalt ist die schuldereintragung. und irgendwann wird gepfändet. geht man gegen vor verliert man die erste instanz mal sowiso. das stuttgarter urteil ist wohl ein paradebeispiel. siehe auch festsetzungsbescheid. wir haben hier die meldepflicht und ich überlege mich abzumelden weil das ganze kotzt mich so langsam an !!!!!!

                • Das Finanzamt hat es auch mal bei mir versucht aber nach einem Brief mit diversen verwiesen auf verschiedene Gesetze wurde ich in ruhe gelassen. Stellt sich aber hier die frage ob man einen Widerspruch einlegt und darauf plädiert das kein bestehender Dienstleistungsvertrag vorliegt der dich und den BS als Vertragspartner beinhaltet. Da keiner vorliegt wird der Staatsvertrag vorgeschoben der aber lt GG keine gültigkeit hat. Da heisst es Arschbacken zu und durch die Suppe. Sorry habe keine patent Lösung wuschtel mich durch das I-net und suche mir Informationen zusammen. Aber ne kleine Anmerkung am Rande…wir wehren uns gegen den BS und schlagen uns rum mit Briefen von denen und dem GV, aber würde es nicht Sinn machen die Meldeämter zu verklagen da diese ja durch das aushändigen der Meldedaten Amtshilfe geleistet haben an eine private Firma und keine Behörde und dass stellt nach dem Gesetz klar den Bruch des Datenschutzgesetzes…Da würden sich die Grünen und Linken freuen denn der Datenschutz ist bei denen eins der höchsten Güter bzw. Rechte der Bürger.

    • Hallo Monika. Schön das Du hier her gefunden hast. Wir sind alle keine Heiligen und eine Patentlösung gibt es bei uns leider auch nicht….aber sehr viele hilfreiche Tipps und Anregungen zu diesem Thema.

      Viel weiter unten findest du auch Verlinkungen und Musterschreiben glaube ich auch. Tue Dir selber den gefallen und nimm Dir die Zeit. Es wird Dich niemand an die Hand nehmen. Wir können Dir nur die Richtung zeigen, laufen musst Du alleine und nur Du weißt, wie weit du bereit bist diesen Weg zu gehen.

       

      LG Uwe

      • Einkommen, in irgendeiner Form, wird auch er haben. Zusammengerechnet … da wird es Grenzen geben, die über- oder unterschritten werden. Kann nur darauf hinweisen.

          • Doch, wissen die. Und sie werden kommen, sich mit Forderungen melden und euch darauf hinweisen, dass nach deren eigenen Regeln ihr hättet melden müssen. 

            Es macht alles keinen Sinn, ihr verzettelt euch in sinnlosem Schreiben, letztendlich kostet es mehr, als hättet ihr gleich bezahlt.

            Es geht nur – ausschließlich und einzig – über eine Klage. Und da aus Kostengründen nur über eine Gemeinschaftsklage. Organisiert euch, bei vielen Klägern, die sich organisiert haben, muss auch der Gesetzgeber einschreiten, denn Unruhen will der sicher nicht.
            Und davor haben die richtig Angst. Zuerst kleine Gruppen bilden über Twitter und Facebook, dann zusammenschließen bundesweit. Pyramidenaufbau.

              • Ist schon geschehen, ich spreche aus Erfahrung. Die nächsten Schritte müssen über einen Anwalt laufen, die große Anzahl an Mitgliedern muss professionell organisiert werden, auch das mit einem Treuhandkonto und dem Prozessfinanzierer.

                Überlegt mal: Wenn sich 1-2% der 4 oder 5 Millionen Nichtzahler zusammenschließen und jeder 30 Euro bezahlt, gibt das 1,5 Millionen. Das gibt gute Anwälte. Und wenn man gewinnt, dann gibt es auch die 30 Euro zurück.

                Es geht nur und ausschließlich über die Masse an Menschen. Und ich sage euch: Uns ging es nie um die paar Euro pro Monat, es ging um den ausgeübten Zwang, der inzwischen auch immer stärker von Landratsämtern und den von uns bezahlten Behörden ausgeübt wird. Wir dürfen demnächst nicht mal mehr Furzen, ohne dass uns der Geruch und der Sound vorgeschrieben wird von einem Fuzzi, der sich an den von uns bezahlten Schreibtischen, Gebäuden, Heiz- und Stromkosten, seinem Gehalt, Auto und Urlaub gütlich tut und wichtig macht.

                Wie lange glauben eigentlich diese Abzocker noch, dass wir uns das gefallen lassen? Die Grenze ist überschritten, das wird von Tag zu Tag unruhiger. Das Volk beginnt aufzustehen.

          • Hallo Monika.

            Ob die deinen Mann auf dem Zettel haben oder nicht, spielt keine Rolle. Es wird nach Haushalt abgerechnet. ( Fehler incl. ) Kommt es zur Pfändung, treten diese Verbrecher an Euch beide ran.

            LG

            • Der folgende Link ist wichtig, gleiches Recht für alle – Art.3 Abs.1 GG

              https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2017/01/19/gez-besiegt-doch-kein-knast-fuer-alleinerziehende-mutter/

              Wir können die Juristen in den Gerichten und bei den Landesrundfunkanstalten nur mit purer Masse überzeugen. Wenn wir lediglich 10% der Verweigerer dazu bringen, in Gemeinschaftsklagen einzustimmen, ist es gewonnen. Kein Politiker wird sich so gegen die Bürger stellen, zumal hinter vielen Verweigerern auch noch Familien stehen.

              Sucht Gleichgesinnte im Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft, es sind mehr als man glaubt. Redet miteinander. Die Rundfunkanstalten haben es mit der Abzocke übertrieben. Als nächstes kommt Gema und die völlig nutzlosen Kammern dran, dann die Gängeleien der Landratsämter. Weltweit steht das Volk auf, die Geldelite hat überzockt.

      • Das stimmt so nicht. Wer Hartz IV bekommt, kann sich auf Antrag befreien lassen (beim Jobcenter). Bei Rente – auch unter der Höhe von Grundsicherung – gibt es keine Befreiung. Ich spreche aus Erfahrung. Hatte auch nur eine winzige Hinterbliebenenrente (ohne Anspruch auf ALG1 oder Hartz IV) und meine Schreiben an den BS wurden immer wieder abgeschmettert. Bin letztes Jahr eingeknickt, nachdem ich massiv mit Pfändung und GV bedroht wurde. Die Zahlung (über 780 EUR) leistete ich unter Vorbehalt und ohne die erhobenen Mahngebühren. Nun kam ein erneuter Festsetzungsbescheid unter erneuter Androhung von GV und Pfändung.

        Um das Geld geht es mir nicht wirklich, aber dieses Parteienfernsehen ist unerträglich. "Ich nehme diesen Fernsehpreis nicht an" – er hatte so recht 🙂 

        Ich winde mich hier, werde wohl wieder Widerspruch bzw. Zurückweisung beim BS einlegen und mich auf das letzte Tübinger Urteil berufen. 

        • Hallo Heike,

          du könntest auch einen Strafantrag gegen den/die Intendant/in stellen. Amtsanmassung wegen dem "Bescheid". Täuschung, usw., usw., usw..

           

          Mir hat ganz gut geholfen, dass ich generell nie mit dem BS kommunizierte, sondern immer direkt an die Intendantin (RBB) schrieb/faxte. Habe von der zwar nie eine Antwort erhalten, nur über den BS das übliche Geschwurbel, doch untergegangen ist es nicht!!!

          Ich stellte die Frage, wie eine FA RBB einen Bescheid erstellen könne…………….

          Zur Klärung setzte ich die imaginären 72h+2 Tage Postversand an. Gleichzeitig erhielt die Dame meine AGB/Schadensersatzforderung. Parallel dazu stellte ich einen Strafantrag gegen sie (Betrugsverdacht…). Die Staatsanwaltschaft hat sich bis heute noch nicht gemeldet, eine Klärung kam von der Intendantin nicht. Lediglich ein Drohschreiben vom BS, woraufhin ich dann der Intendantin eine Rechnung schickte.

          Seit dem ist nichts weiter gekommen……………………….

           

          Ich habe mich immer an die Hinweise von Andreas Clauss gehalten und sie einfach für mich umgeändert.

          (http://novertis.com/wp-content/uploads/2010/02/Konkludenter-Vertrag-Schadenersatz-AGB-Andreas-Clauss.pdf)

           

          Vielleicht ist das eine Inspiration für Dich, Heike?

          Ausserdem stehen hier in den Beiträgen sehr viele wirklich gute Hinweise, wie man ggf. vorgehen könnte…

          VG

          Jessika

          • Hallo Heike, Jessy indecision hat recht. Ich war es auch Überdrüssig meine Brieffreundschaft mit dem BS zu pflegen. Nach dem ich letztes Jahr alles versaut hatte, bekam er noch meine AGB`s und seit dem ist Ruhe. Ich weiß zwar nicht wie lange das anhält, aber ich bin zuversichtlich.

  24. @Fritz und Meistermagier… eure These wegen fehlender Erfolgsmeldungen hinkt… strengt mal euer Hirn an und zäumt doch mal das Pferd von hinten auf.. hinterfragt euch ganz banal selbst: "Warum gibt es keine Erfolgsmeldungen bzgl. des Betrugsservices?" Die Antwort fällt in jedem Fall schwarz oder weiß aus, oder mit anderen Worten: 1. Es gibt leider keinerlei Erfolgsmeldung zu vermelden, das heisst diese Straßenräuber gewinnen immer, oder 2. Diese Straßenräuber gewinnen nicht immer, aber dazu gibt es keine Erfolgsmeldung… na, klingelts? Was würde das bedeuten? Die Antwort ist so einfach, dass manche den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen… -> ein Erfolg gegen diese politisch gedeckten Kriminellen wird nicht publiziert! Und warum? Klingelts nun? Oder immer noch nicht?

    Stellt euch vor, ihr hättet ein probates Mittel gegen die Bande entwickelt und sie teilen euch mit, dass sie euren Vortrag akzeptieren und euer Beitragskonto wird zum soundsovielten gelöscht … …wieviele Nachahmer hättet ihr innerhalb einer zehntel Sekunde? Und da eine massive Nachahmung aller Wahrscheinlichkeit nach die Brisanz aus der Vorgehensweise waschen würde, freut sich der Sieger eben klammheimlich und mit breitem Grinsen… denn womöglich könnten die Banditen zuguterletzt noch draufkommen, dass sie aufs Kreuz gelegt worden sind, bei allzuvielen Splittergranaten überm Schützengraben

    Fritz sagte am 6. September 2015 um 17:29 :

    ich bin ja selbst auch Verweigerer, bekomme ständig Post von dem Verein.
    Aber mittlerweile glaube ich dass man aus der Nummer nicht rauskommt.
    Man liesst nie ob jemand Erfolg hatte…….

    Antworten ↓

    Meistermagier sagte am 7. September 2015 um 17:33 :

    Hallo Fritz 

    Dass es nie Erfolgsmeldungen gibt, ist mir auch schon aufgefallen.
    Aber wenn ich so drüber nachdenke, ist es auch ganz klar.
    Wenn diese illegalen Geldeintreiber nur einem Menschen ein: Sie sind befreit! schreiben würden, wäre die Hölle los und deren Angst und Panikmache wäre im Nu verraucht.
    Ich denke, die meisten kennen sich mit gesetzlichen Grundlagen nicht so gut aus und daher ist dieses Forum Gold wert! Wir müssen einfach zusammen halten und es immer immer immer weiter versuchen.
    Denn wenn du mal darüber nachdenkst: Du bestellt dir online ein Produkt und zahlst nicht.
    Was meinst du, wie lange dauert es, bis rechtliche Schritte eingeleitet werden??
    Einige (wie auch ich) kämpfen damit schon mehrere Jahre.
    So lange wartet niemand auf Geld, dass ihm rechtlich zusteht, denke ich.

  25. Ukraine- Krise! Was hat hier wieder Ukraine verloren? In welchem Zusammenhang? Wollt ihr wieder dieses arme Land für die eigenen Zwecke gebrauchen? Ist das hier ein Verein der Putin- Versteher?

    wenn ja, dann schade dass ich einige Minuten meiner wertvollen Lebenszeit verloren habe

    Olga

    • Ich habe einen kleinen Erfolg zu vermelden…GV ist wieder mit hängenden Ohren abgelaufen, Pfändungsversuch des Landkreises erfolglos und seit Oktober 16 erst mal keine Post.

      Denke aber die kommen wieder 

    • Hallo Olga. Wie unschwer zu erkennen ist geht es hier nicht um Putin. Der Präsident der der RF war nur als Beispiel der analen Ergüsse der öffentlich rechtlichen Bedürfnisanstalten. Denn wenn Sie dieses Geschwafel als objektiv bezeichnen, tun Sie mir echt leid. Wenn Sie mal ganz viel Zeit haben, dann scrollen Sie einfach mal gaaaannnnzzzz weit runter. Vielleicht erschließt sich Ihnen ja dann der Sinn und die Überschrift "GEZ: Widerspruch gegen Beitragsbescheid "

      Vielen Dank für Ihr Interesse

  26. So, bitte überlegt euch das Folgende:

    Nehmt eure Bekannten, bietet ihnen eine Teilnahme an einer Gemeinschaftsklage an. Beginnt mit 6-7 Teilnehmern. Das bringt die Rundfunkanstalten schon völlig aus den Fugen.

    Dann teilt das mit Namen und Beitragsnummer den LRA mit, die geraten völlig aus dem Konzept. Gebt Kopien an das Justizministerium eures Bundeslandes.

    Um Himmels Willen, nie beschimpfen, immer nur rein sachlich auf den Vorgang bezogen. Null – absolut Null Emotionen. Wer das nicht kann, soll es bleiben lassen und sich besaufen. Bereitet euch auf Öffentlichkeitsarbeit mittels Twitter (Herr Trump hat gezeigt, was das bewirkt) und Facebook vor, teilt das den Ganoven mt.

    Falls die nicht einlenken, müsst ihr das aber auch machen. Dann wird das bekannt, danach schließen wir uns zusammen. Zusammen an einem Strick in eine Richtung ziehen, wir erdrücken das Gesockse mit purer Menpower.

    Berechnung:  Von den 5 Millionen Nichtzahler bezahlen 100.000 Leute (= 2%) jeder 20 Euro, ergibt 2 Millionen Euro, aber das muss aus Sicherheitsgründen auf ein notarielles Treuhandkonto gehen. Das Ganze kann mittels Prozessfinanzierer erfolgen, die haben auch die "Infrastruktur" für den juristschen Ablauf, bekommen dafür 200.000 Euro angeboten, dem können sie nicht widerstehen.

    Und plötzlich bekommt man die besten, jedoch in erheblichem Maß erfolgsabhängig bezahlten  Anwälte für gutes Geld. Sobald das überall am Laufen ist, schließen wir uns bundesweit zusammen. Dann wird dieser GEZ-Drecksladen zusammenbrechen.

    Überlegt es euch, wir sind dies hier schon am machen, haben auch einen Gehilfen, der das mit hoher Intelligenz macht – aus purer Freude mittels Rache an den GEZ-Verbrechern und dem unfähigen Juristenpack.

    Und vergesst die Schreiben an Beitragsservice oder die Rundfunkanstalten. Die sind völlig für die Katz. Die brauchen die volle Dröhnung, den Justizhammer, wobei man diese Justizbehörden (z.B. über Kopien an die Landes-Justizministerien) auch erst mal aufwecken muss. Das geht aber schnell.

    Gemeinsam sind wir stark – beginnt mit den Einzelaktionen, dann schließen wir uns bundesweit zusammen. 80 Millionen gegen die Drecks-Abzocker und unfähigen Pseudo-Beamten. Bei der Masse an Menschen wird sich sogar kein Jurist mehr gegen die pure Gewalt richten.

    • hallo uwe unten links steht der arbeitgeber der als drittschuldner aufgeführt ist. es heißt auch auf der rückseite das der arbeitgeber in haftung genommen wird bzw den betrag direkt nach köln zu überweisen hat.

      was zur hölle ist eine pfändungs un einziehverfügung sind die gott??? d amß doch erst ein richter oder sowas wie ein gericht irgendwas schreiben….

      ich habe schon vieles gelesen aber sowas noch nicht !

      auf mich wirkt das relativ plump den arbeitgeber anzuschreiben. es geht hier nicht um allimente oder lebenswichtige dinge.

      ein rechtshelf dingsbehelf war auch nicht bei.

  27. ALARMSTUFE ROT so ein schreiben habt ihr bestimmt nicht gesehen, eine pfändung beim arbeitgeber.

    hahahaha !!! habs bereits kopiert wie lade ich das hoch ??

    • Hallo niemand, das musst du letzten Endes selbst wissen, wie weit du zu gehen bereit bist. Laut LG Tübingen ist keine Rundfunkanstalt berechtigt, "Festsetzungsbescheide" zu erlassen, oder Amtshilfe von GV oder Polizei in Anspruch zu nehmen, da keine Behörde.

      Ud laut OLG München sind GV keine Beamte, sondrn nur freiberufliche Inkassobüros, die nur Mahnbescheide beim AG erwirken können. Niemand darf dir wegen Eintreibung einer Geldsumme mit Haft drohen, das ist anerkanntes, höheres EU-Gesetz.

      Das ist der Rahmen, in dem du dich bewegst – was du davon gegen die Rechtsbrechermafia durchsetzen willst, wie bereits über 4 Mio. Verweigerungshaushalte, kannst nur du entscheiden. Es ist ein zäher Kampf, und der Gegner ist alles andere als fair. Viel Glück!

      Ich habe den NDR und dessen Chefjustiziar inzwischen angezeigt, mal sehen was wird. Sollten noch mehr tun, dann setzt irgendwann ein Umdenken bei den Staatsanwaltschaften ein.

    • hallo niemand. deine pdf sind bei mir auf dem kopf und bei der  letzten seite fehlen rechts u. links die buch staben. ein SEHR interessanter beitrag. vielen dank !

        • Zitat:

          "… ist das jetzt echt ?? ohne richter eine gedruckte unterschrift ???"

          Noch schärfer(?!), oben nur Ex-GEZ, unten 'Südwestfunk' und dann noch "im Auftrag"…

           

          Hmm, Täuschung im Rechtsverkehr!?!!

          • normal gibts einen titel den ein richter unterschreiben muß. pfändungen können im interesse der öffentlichkeit zb aok finanzamt problemlos erfolgen nicht aber bei rundfunkgebühren.

             was soll ein dritschuldner sein verstehe nur bahnhof trotz wiki.

             

            aber da ich es so verstehe der schuldner darfs eh nicht selbst bezahlen und der arbeitgeber haftet dafür ??

          • Hallo Jessika, 

            natürlich ist es das!

            Gesetzlich wird ganz klar und eindeutig eine Physikalische Adresse gefordert, das heißt ein klar erkennbarer Absender und das ist immer nur die Rundfunkanstalt. Der BS darf einfach NICHTS, da nicht rechtsfähig. Trotzdem werden diese Festsetzungsbescheide vom BS erstellt und kommen ja auch im Umschlag vom BS. Leider ist das auch den Inkassobanausen völlig egal. Die rennen einfach los, sind aggressiv und drohen gerne. Deshalb immer Zeugen dabei haben. Das wissen natürlich auch die Hausjuristen vom Beitragsservice und den Rundfunkanstalten. 

            Nach meiner Meinung ist das wieder so ein typisches Verwirrspiel um uns zu verunsichern.

            Also weiterkämpfen gegen das Unrecht und Fragen stellen und Fragen stellen. Die sollen sich erklären!

            • Hallo Raesonierer,

              Zitat:

              "… Also weiterkämpfen gegen das Unrecht…"

               

              Ja, da stimme ich Dir voll zu!

              Ich habe hier durch die ganzen tollen Beiträge auf krisenfrei eine ganze Menge dazu gelernt.

               

              Besonders toll fand und finde ich, wenn dann auch gewisse "Anleitungsideen" weiter gegeben werden.

              Du selber hast teilweise richtig gute 'Ideen' mit basierten Wissen weitergegeben.

              Aber auch z.B. Jean-Didier Long, mit seiner 'Handlungsidee',zu den „Kuckuckshalunken“, usw.. 

              Ich muss/muesste hier noch andere tolle Beitragsschreiber aufführen, nehme jetzt aber nur diese beiden Beispiele, da ich sonst einen ganzen Roman schreiben könnte…  cheeky

              Natürlich darf dabei auch Dieter nicht fehlen, der mit dieser Site überhaupt die Grundlage für diese sehr hilfreichen Ideen schafft.

               

              Bevor ich jetzt doch noch einen Roman schreibe, einfach ein grosses DANKE an alle User/innen, die zu einer mittelbaren Lösung und Abwehr mitgeholfen haben!!!

              Hilfe zur Selbsthilfe(!!!) ist wirklich der beste Weg für uns alle, um uns gegen diese vorsätzlichen Betrügereien zu schützen!

               

              Daher:

              -" Also weiterkämpfen gegen das Unrecht und Fragen stellen und Fragen stellen. Die sollen sich erklären! "-

              heartindecision

              LG

              Jessie

              • Hallo Jessika,

                kann Dir mit dem Danke nur voll zustimmen, mit einer Ergänzung. Wir sollten/müssen alle die user unterstützen, die erst neu von diesen Banausen geplündert werden sollen, da ist es doch unsere Pflicht unser erkämpftes Wissen weiter zu geben.

                Nur nicht nachlassen. Bist Dur gesundheitlich wieder voll auf der Höhe?

                LG Räso

                • Hallo Räso,

                  danke der Nachfrage

                  Hatte Probs mit dem Blinddarm, der mir danach auch noch Khs-Keime bescherte…

                  Dank einer befreundeten Wundärztin, die sich der Sache angenommen hat, geht es mir jetzt wieder verhältnismässig gut.

                   

                  Zu den 'neuen' Usern, die auch geplündert werden sollen, kann ich nur schreiben,

                  lest euch unbedingt die ganzen Beiträge durch und zieht unbedingt die ganzen wesentlichen Informationen heraus.

                  Nutzt sie wirklich als Hilfe zur Selbsthilfe, denn es wird keiner kommen und euch ans Händchen nehmen 

                  Klar, sind hier inzwischen sehr viele Beiträge vorhanden, einige sind Stuss, einige bereits veraltet, aber mit nur etwas gesundem Menschenverstand findet ihr euren 'richtigen' Weg…….

                  Auch keine Angst vor Paragraphen, usw., konfrontiert diese Bande damit und fordert Antworten auf eure Fragen und Zweifel.

                   

                  Allen weiterhin viel Stärke für den gemeinsamen Kampf gegen dieses faschistoide Verbrechersystem ohne jegliche Rechtsgrundlage!!!

                  Na und bei ernstgemeinten Fragen, einfach fragen 

                   

                  VG

                  Jessika

                   

    • Hallo niemand,

      danke, dass du das erhaltene Schreiben eingestellt hast. Inhaltlich sind mir verschiedene Fehler der "GEZ" aufgefallen, besonders die Zeichnung als:

      "Rundfunk Berlin-Brandenburg"

      und dann die Paraphe dieser 'Ekert-blaHhh' – natürlich "Im Auftrag".

      Hat sich diese Dame nicht ganz am Anfang des Schreibens als 'Beitragsservice' ausgegeben???!

      Auch der Hinweis zur fehlenden Unterschrift ist unrichtig, denn… "… Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen…."… 

      Nebenbei, ist BGB §126a !

      Ansonsten schliesse ich mich @webmax an, es ist eine Firma, keine Behörde, usw..  Ich soll auch vom RBB geärgert werden. Daher habe ich einen Strafantrag gegen die Intendantin gestellt und niemals den 'Beitragservice' direkt akzeptiert. Der Intendantin habe ich auch meine AGB geschickt.

      Klar, keine Antwort von der Intendantin, nur GEZ-Geschwafel….

      Wegen dem Strafantrag bekam ich bis jetzt auch keine Antwort der sog. "Staatsanwaltschaft".

      Mir soll es recht sein, denn dadurch ist die Situation geschaffene Rechtsunsicherheit, also nix zahlen.

      Hier sind wirklich viele gute Leute, die dir das sicher juristisch besser aufbröseln können , als ich jetzt gerade   🙂 

      Bin gerade nur wach, weil ich z.zt. gesundheitlich etwas angeschlagen bin und nicht schlafen kann.

      VG

      Jessika

    • Hallo Niemand.

      Erst mal Kopf hoch.

      Also ich würde das Schreiben "in der Gänze" zurückweisen! Wegen Nichteinhaltung diverser gesetzlicher Vorschriften. Nie sagen welche, dann bekommst Du nur die komische Antwort "Dass die Ihre Rechtsauffassung nicht teilen können". Stelle niemals Deine Meinung dar, nur Fragen stellen und die kommen lassen.

      Dann Begründung anfordern, auf  welcher Rechtsgrundlage der "Bescheid" erstellt wurde.

      Dann hast Du erst mal, schätze ich, mindestens 1 Jahr Ruhe, da kannst Du Dich schlau machen.

      Gehe mal auf die Seite von Matthias aus der Familie Kleespies (euronia.com) da schildert er absolut top und verständlich unter der Bezeichnung GEZ seinen Weg. Somit kannst Du Dich zwischenzeitlich schlau machen und entscheiden, ob Du weitergehen willst. Ich habe diesen Weg seit 2014 eingeschlagen und führe mittlerweile eine innige Brieffreundschaft mit dem Beitragsservice nebst Rundfunkanstalt.

      Beide sind definitiv keine Behörden und bluffen was das Zeug hält. 

      Du kannst auch eine ordentliche Rechnung verlangen als Grundlage der angeblichen Forderungen. Da winden die sich wie ein Regenwurm. Die schicken Dir nur Kontoauszüge wo der angeblich offenen Summe grundsätzlich ein Minuszeichen vorgestellt ist. Was die Dir geschrieben haben ist nur bla bla, die versuchen Dich nur unsicher zu machen. 

      In Deinen Schreiben bitte NIE deren Aktenzeichen nennen, ebenso NIEMALS Deine Beitragsnummer! Da Du sonst deren Inhalt konkludent Akzeptiert. Laß die das selber raussuchen!

      Erst mal weiterhin viel Erfolg.

      • Bereits jetzt vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt, dass Angebot durchzulesen und ein erstes Feedback zu geben.

        Für eure mentale Unterstützung bin ich euch sehr dankbar.

        Ich werde mir zeitnah die Zeit nehmen, um die Seite von Matthias aus der Familie Kleespies zu durchstöbern und mich mit Wissen zu bereichern.

        Ich finde die Ansätze wahnsinnsig interessant, obwohl es irgendwo auch ein Stück weit „mühselige Arbeit“ ist (ist wohl subjektiv). Arbeit im Sinne von, sich die Mühe machen, um sich zu informieren und zu wissen, wie man weiter und richtig kommuniziert. Da bin ich eher noch grün hinter den Ohren und ahnungslos.

          • Der Leitende Oberstaatsanwalt  hat meine Strafanzeige gegen den Chefjustitiar des NDR und die GL des Beitragsservice luschig-launig wegen "nicht hinreichendem Anfangsverdacht" abgelehnt, aber Beschwerde zugelassen. Hier ist sie:

            "Ltd. Oberstaatsanwalt D.L.

            Staatsanwaltschaft Stade

            Strafanzeige gegen die Leitung und den Chefjustitiar Dr. Kühn, NDR Hamburg, Strafanzeige gegen Geschäftsleitung der Beitragsservice GmbH (nicht rechtsfähig) Geschäftsnummer xxxxxx   Beschwerde

            Sehr geehrte Herr D.L.,

            dank für die Eingangsbestätigung der Strafanzeige gegen Chefjustitiar Dr. Kühn, NDR Hamburg.

            Bitte beachten Sie, dass meine eindeutig formulierte Anzeige ebenfalls gegen die Geschäftsleitung des – nach eigener Angabe nicht rechtsfähigen! – Beitragservice gerichtet ist, der sich nicht scheut, als GmbH-Unternehmen nach HGB massenhaft unzulässige "Festsetzungsbescheide" zu erstellen und zu versenden.

            Da wir meinem Verständnis nach nicht in einer Bananenrepublik, sondern in der Bundesrepublik Deutschland leben, bestehe ich weiter auf der gesetzlich vorgesehenen Rechtsverfolgung.

            Das Antwortschreiben kann nicht von Ihnen persönlich kommen, denn nicht nur die oben bereits erwähnte Weglassung der ebenfalls angezeigten Geschäftsleitung N.N. des Beitragservice, auch die falsche Wiedergabe (s.u.) meiner Strafanzeige sowie die einseitige und unkorrekte Wiedergabe des beigefügten Urteils vom LG Tübingen durch ihre Behörde sprechen für große Nachlässigkeit.

            Richtig ist, dass ich Erstellung/Inverkehrbringung des "Bescheides" als strafbare Amtsanmaßung und Vorteilserschleichung in betrügerischer Absicht werte (und nicht "die Ungültigkeit des Bescheides beanstande"). Und ich behaupte, dass dies mit Kenntnis und Wissen oder sogar im Auftrag des NDR-Chefjustitiars zum Vorteil dieser Anstalt mehrtausendfach geschehen ist.

            ES GILT, DEN TATHERGANG EXAKT ZU ERMITTELN! Hinreichender Tatverdacht besteht nicht wegen einer Gebührenerhebung, die ja auch auf dem Rechnungsweg erfolgen kann, sondern wegen strafbarer Amtsanmaßung, da mangels Behördenstatus diese "Bescheide" illegal sind.

            Nochmals zur Kenntnis: Das Tübinger LG-Urteil besagt eindeutig, dass nur eine Behörde einen Verwaltungsakt erlassen darf, und nicht etwa im Umkehrschluß ein Unternehmen durch einen dubiosen "Verwaltungsakt" wie etwa eine "Bescheid"-Erstellung nachträglich Behördencharakter beanspruchen darf! Das belegt eindeutig gerichtlich hinreichenden Tatverdacht als gegeben.

            MfG

            Schriftwechsel kann – auch verkürzt – veröffentlicht werden.

             

             
             

            • Wow, da bin ich mal gespannt…nicht das die Typen Dich noch einsperren…weil Du eine Gefahr für deine "Mitmenschen" bei den öffentlich rechtlichen Bedürfnisanstalten bist^^

              Halte uns bitte auf dem laufenden.

               

              lg Uwe

              • Henryk M. Broder spricht über Meinungsfreiheit in Deutschland, Einwanderung und GEZ: Der "ARD ZDF Rundfunkservice" sei keine Demokratie-, sondern eine Terror-Abgabe.

                " Er hätte mal der GEZ geschrieben, sie sei die wahre Nachfolgerin der SS – er wisse, das wäre völlig übertrieben – und auch ziemlich unfair der SS gegenüber, jedenfalls hätte sich sofort die GEZ gemeldet und erklärt, sie hätten mit der SS nichts am Hut."

                Manche dürfen eben mehr…

                 

                http://www.mmnews.de/index.php/politik/93610-broder-gez

                https://youtu.be/wzlK31St30k

              • Fachbereichs- und Dienstaufsichtsbeschwerde betreffend

                Strafanzeige gegen die Leitung und den Chefjustitiar Dr. Kühn, NDR Hamburg,Strafanzeige gegen Geschäftsleitung der Beitragsservice GmbH (nicht rechtsfähig)

                zur Weiterleitung an die Generalstaatsanwaltschaft, 29221 Celle

                 

                Sehr geehrte Damen und Herren,

                 

                der vom Ersten Staatsanwalt D. L. ablehnend und schludrig-hastig verfaßte Bescheid vom 10.01.2017 bedarf dringend der näheren Überprüfung auf Rechtmäßigkeit.

                1) Meine eindeutig formulierte Anzeige war ebenfalls gegen die Geschäftsleitung des – nach eigener Angabe nicht rechtsfähigen! – "Beitragservice" gerichtet, die sich nicht scheut, als GmbH-Unternehmen nach HGB massenhaft unzulässige, illegale, nicht unterzeichnete "Festsetzungsbescheide" zu erstellen und zu versenden. Amtsanmaßung mangels vorliegendem Behördenstatus!

                2) Auch die falsche Wiedergabe (s.u.) meiner Strafanzeige sowie die einseitige und unkorrekte Wiedergabe des beigefügten Urteils vom LG Tübingen durch ihre Behörde sprechen für große Nachlässigkeit.

                3) Das Urteil eines ordentlichen Gerichtes (LG Tübingen, s.u.) besagt eindeutig, dass nur eine Behörde einen Verwaltungsakt erlassen darf, und nicht etwa im Umkehrschluß ein Unternehmen durch einen dubiosen "Verwaltungsakt" wie etwa eine "Bescheid"-Erstellung nachträglich Behördencharakter beanspruchen kann Das belegt eindeutig und amtlich hinreichenden Tatverdacht einer strafbaren Handlung wie Täuschung und Urkundenfälschung, Betrug und Vorteilserschleichung als gegeben. Das ist mehr alls ein Anfangsverdacht, auf dessen Kriterien (umseitig) ich Sie wohl nicht mehr hinweisen muß.

                Da wir meinem Verständnis nach nicht in einer Bananenrepublik, sondern in der Bundesrepublik Deutschland leben, bestehe ich zur Wahrung des Rechtsfriedens weiter auf der gesetzlich vorgesehenen Rechtsverfolgung.

                Mit freundlichen Grüßen

                Schriftwechsel kann – auch verkürzt – veröffentlicht werden!

                Zitat: "Der Erlass von Verwaltungsakten durch die Rundfunkanstalt ist kein Beleg für deren Behördeneigenschaft. Vielmehr ist die Behördeneigenschaft Voraussetzung für die Annahme eines Verwaltungsakts. Eine Nicht-Behörde könnte auch nicht einfach die Handlungsform eines Verwaltungsakts wählen und sich damit zur Behörde aufschwingen. (Rndr. 3) "

                LG Tübingen

                ————————————-

                Anhang: Richtlinien für die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat (Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes des Landes Brandenburg vom 21. August 1998 – 411-40 -, in der Fassung vom 10. Dezember 2008), Dr. Rautenberg

                I. Grundsätzliches 1. Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 160 Abs. 1 StPO im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens „zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen“, sobald sie „durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält”. Der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderliche „Anfangsverdacht” liegt gemäß § 152 Abs. 2 StPO vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” für eine „verfolgbare Straftat” vorhanden sind. Die Prüfung des Anfangsverdachts hat somit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erfolgen.

                2. … Die Annahme eines Anfangsverdachts setzt deshalb eine sorgfältige Prüfung voraus und kann der gerichtlichen Überprüfung in einem Amtshaftungsprozess unterliegen. So stellt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dann eine Amtspflichtverletzung dar, wenn diese Entscheidung nicht mehr vertretbar, d.h. bei voller Würdigung auch der Belange einerfunktionstüchtigen Strafverfolgung nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1984, 1452; BGH NStZ 1988, 511). 3. Andererseits kann aber auch die verspätete Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ein pflichtwidriges Verhalten der Ermittlungsbehörden darstellen. So ist der Grundsatz des fairen Verfahrens gemäß Art. 6 Abs.1 Satz MRK verletzt, wenn trotz Vorliegens zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine versuchte Straftat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wird, um mit dem Zuwarten die Verfolgung wegen einer vollendeten Straftat zu erreichen (BGH JR 2005,300).

                 

                3 IV. Verfahrensweise bei der Prüfung 1. Der Staatsanwalt hat bei der Prüfung eines Anfangsverdachts zunächst festzustellen, ob überhaupt eine Straftat, also eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung vorliegen könnte, und sodann zu klären, ob diese auch verfolgbar wäre, d.h. keine persönlichen Strafausschließungsgründe und Verfahrenshindernisse vorliegen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat zu unterbleiben, wenn ein Element der „verfolgbaren Straftat” offensichtlich fehlt. 2. Bei seiner Entscheidung über das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat hat der Staatsanwalt nach höchstrichterlicher Rechtssprechung (BGH NStZ 1988, 511) alle hierfür wesentlichen be- und entlastenden Umstände in Gestalt einer Gesamtschau abzuwägen. Deren Ergebnis hängt maßgeblich davon ab, welche Umstände der Staatsanwalt für wesentlich hält und welches Gewicht er den in die Abwägung einfließenden Sachverhaltselementen in ihrem Verhältnis beimisst. Da auch subjektive Wertungen in diese Abwägung einfließen, können verschiedene Betrachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ohne pflichtwidrig zu handeln. Deshalb gewährt die höchstrichterliche Rechtsprechung dem mit der Sache befassten Staatsanwalt bei der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Spielraum bei der Würdigung und eine gewisse Freiheit bei der Bildung seiner Auffassung. Er verfügt danach über einen Beurteilungsspielraum bei der Beantwortung der Frage, ob ein Verdacht wegen einer Straftat „zureichend” im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ist. Wird dieser Beurteilungsspielraum aber missbräuchlich genutzt, kann dies den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzen (sh. I.3).

                3. An die Annahme des Anfangsverdachts dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, weil die Erforschung des Sachverhalts gerade die Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist (sh. I.1). So braucht der Anfangsverdacht weder dringend noch hinreichend zu sein (vgl. OLG München NStZ 1985, 550).

                Andererseits hat der Bürger aber einen Anspruch darauf, dass aus der Luft gegriffene Vorwürfe nicht schon zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen, sondern der Staatsanwalt in diesen Fällen bereits einen Anfangsverdacht verneint (sh. I.2). Daher reichen bloße Vermutungen oder kriminalistische Hypothesen nicht aus, ein Ermittlungsverfah- 4 ren einzuleiten. Vielmehr muss der Anfangsverdacht auf konkreten Tatsachen beruhen (vgl. OLG Hamburg GA 1984, 289 f.).

                 

  28. Ist wirklich ganz einfach:

    Sind die Rundfunkanstalten Privatfirmen, die jetzt private Inkassobüros einsetzen wollen, was eine staatliche Behörde niemals macht, dann gilt die Vertragsfreiheit, eines der wichtigsten Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts und Ausprägung der Privatautonomie, diese ist grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und wird in § 311 Abs. 1 BGB vorausgesetzt.

    Die wären gerne staatlich? OK. Nehmen wir das am Beispiel SWR:

    „Bundes“verwaltungsetz § 59 Abs. 1 VwVfG
    (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt.

    Im Bundesverwaltungsgesetz § 1 Abs. 3 VwVfG steht aber
    (3) Für die Ausführung von Bundesrecht durch die Länder gilt dieses Gesetz nicht, soweit die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden „landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist“.

    Das Landesverwaltungsesetz BW hat – ganz toll – im § 2 Abs.1 LVwVfG BW drin
    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen „und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks“.

    Na, dann gilt eben für den SWR das Bundesverwaltungsgesetz wie oben beschrieben und schwupp ist alles, was diese Rechtsabteilungen daher reden, außerhalb der eigenen Gesetze.

    Egal, ob die Privatwirtschaftlich oder Verwaltungsgemäß tätig sind.

    Wehrt euch. Die sollen ihren Mist verschlüsseln oder aber ihrer öffentlich-rechtlichen Pflicht nachkommen. Denn dieser „Staat“ ist uns gegenüber zur Information verpflichtet und wenn ein Kernkraftwerk hochgeht, dann warten die Strahlen und der Fallout nicht, bis die Tageszeitung erschienen ist.

    Dazu gibt es die Medien, die zur Erfüllung der Informationspflicht dieses Staatsfragments verpflichtet sind, und zwar barrierefrei, also ohne Pflichten und Lasten.

    Diese Gesetze zur Verhinderung von Verträgen zu Lasten Dritter gelten für Schornsteinfeger, TÜV, eigentlich fast den gesamten Verwaltungsbereich. Wobei ich z.B. bei TÜV und vielen weiteren Dingen durchaus auch Sinn sehe.

    Warum dieses Verwaltunsgesetz so ausdrücklich gefasst ist, liegt an den Verträgen zu Lasten Dritter der Nazis, die Firmen mit der Herstellung von Gas etc. beauftragten, eben zu Lasten Dritter. Der Unterschied zum heutigen Behördenverhalten liegt lediglich im Bereich der Lasten, diese sind nicht mehr tödlich, aber nach altem Sprichwort: Wehret den Anfängen.

  29. Die Forderungen von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschland-radio ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht, wenn sie Auf-grund des Rundfunkstaatsvertrages erhoben werden.

    Begründung :
    Der Rundfunkstaatsvertrag als auch der Beitragsstaatsvertrag sind Verträge zwischen den Ländern. Da die Dritte Partei – also diejenigen die bezahlen sollen – nicht um ihre Zustimmung gefragt wurden, sind sie nicht Vertrags-partner und damit nicht zur Zahlung verpflichtet, denn dadurch wird unzulässigerweise in Grundrechte eingegriffen, nämlich Art. 2 Abs. 1, Art. 13 und Art. 14 GG. In Artikel 2 des GG ist die Privatautonomie festgelegt wonach es es jedem selber obliegt Verträge zu schließen oder nicht, während Art. 13 die Unantastbarkeit der Wohnung festschreibt so lange kein Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt die das rechtfertigt. Wer also das innehaben einer Wohnung zum Grund einer Zahlungsverpflichtung macht, die nicht Gegenstand des Mietvertrages ist, der greift in die Rechte der Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ein und verstößt damit nicht nur gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern auch gegen Art. 2 Abs. 1 und § 311 Abs. 1 BGB. Gegen Artikel 14 GG – das Recht auf Eigentum – wird verstoßen wenn Beiträge zwangsweise eingetrieben werden, weil der Konsum der Angebote der Rundfunkanstalten auch vertraglich geregelt werden kann, so das es den Anstalten obliegt den Zugang zu den Angeboten erst nach Vertragsabschluss frei zu geben, wie etwa die Provider beim Internet, und Strom, Gas und Wasser bei den Stadtwerken.

    Der Schreiber hat allerdings etwas wichtiges vergessen: Den Artikel 5 des GG in dem es im Abs. 1 wörtlich heißt:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Dabei kommt dem Wörtchen Ungehindert eine wichtige Funktion zu, denn Ungehindert bedeutet auch kostenfrei, denn Kosten stellen auch eine Hürde dar, die es demnach nicht geben dürfte, sonst hätte der Gesetzgeber es näher präzisieren müssen.
    Nun zur Krux der Sache: Da nach Artikel 79 GG die Artikel 1 bis 20 des GG nicht geändert werden dürfen, stehen die verschiedenen Artikel des Grundgesetzes in Bezug auf den Zwangsbeitrag in Widerstreit,
    Eine Lösung gäbe es dennoch: Der Verfassungsgeber, also wir als Volk müßten in einer Volksabstimmung eine Änderung des Artikels 5 GG beschließen.
    Genau das habe ich dem Petitionsausschuss des Landtags NRW mitgeteilt und damit die Landesregierung aufgefordert eine Volksabstimmung darüber einzuleiten.
    Vermutlich werden die das aber aussitzen (Papierkorb) wenn nicht eine höhere Anzahl ähnlicher Petitionen dort eingeht. Nur der Bürger der sein Recht kennt und es auch wahrnimmt kann zusammen mit Gleichgesinnten etwas erreichen! Wenn wir aber unsere Rechte nicht wahrnehmen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern wenn irgendwann das braune Hemd unter dem weißen hervorkommt.

  30. betrifft kontopfändung in anderer sache.

    ich habe heute einen brief bekommen das mein konto um einen betrag der gefordert wird mit zinz und gebühren gesperrt ist aber noch nicht abgebucht.

    abbuchung erfolgt erst am 4.11.

    ohne irgendwas von einem richter jeh gesehen zu haben – aber das ist aok – velleicht so liest man haben die mehr rechte wegen öffentlichen interessen oder so ??

    ich werde da natürchlich dagegen vorgehen.

    • moins hans, bein kk ist das etwas anders. wie genau das zusammen hängt, kann ich dir auch nicht sagen. vor 12 jahren hatte ich noch meine firma mit ein paar angestellten und immer nach der 2 mahnung wurde die kohle knallhart gepfändet. aber andere rechte dürften die kk auch nicht haben.

      • ha vor allem mit zinzen und gebühren den höchssatz für 3 wochen -900 eu??? und ich war nachweißlich krank unverschuldet durch ein unfall.
        dem krankenstand ist die arge zuständig aber nur wenn man bis 3h am tag arbeiten kann
        aber da gehe ich mal hin und versuche das zu klären.
        einen anwalt werde ich wohl schon brauchen.

  31. Wir, die Generation die vor und nach 1945 geboren wurden, haben die
    Auswirkungen des Weltkrieges noch erlebt. Uns wurde immer und immer
    wieder gesagt, so etwas darf nie wieder passieren.
    Damals wurden junge Studenten wegen der Veröffentlichung ihrer Meinung
    umgebracht. Gedenkt der „Weissen Rose“ und lernt daraus.

    http://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/die-weisse-rose/

    Im ganzen Land stehen Kriegerdenkmäler aus dem ersten Weltkrieg und
    zweiten Weltkrieg. Die Generationen haben uns folgende Nachricht hinterlassen:
    Kümmert euch um den Frieden !

    Hat die nächsten Generationen daraus gelernt ? Haben wir daraus gelernt ?

    https://www.youtube.com/watch?v=-EeNP9ouu_0

    Wenn wir genau hinsehen merken wir, daß sich die Zeit nach 1933 gerade
    wiederholt. Säbelrasseln an der russischen Grenze.
    Die Russen haben 1990 alle besetzten Länder verlassen und sich auf ihre
    Grenzen zurückgezogen. Die Nato rückt Stück für Stück mit Militär und Raketen
    an die russische Grenze. Ist das friedlich ? Wollen wir wieder Krieg ?

    Die Meinungsfreiheit wird mehr und mehr in diesem Land eingeschränkt und
    manipuliert. Andersdenkende werden vielfach als Nazis, Reichsbürger oder
    Antisemiten beschimpft und werden selbst in den eigenen Familien ausgegrenzt.
    Anstatt sich damit zu beschäftigen, schaut man lieber das manipulierte Fernsehen,
    liest die manipulierte Presse. Alles das hatten wir schon einmal …. !

    https://www.youtube.com/watch?v=tHwIIsKcU5Q

    Es werden Millionen Siedler in dieses Land geholt. Es sind keine Flüchtlinge !
    Flüchtlinge gehen in das erste Land. Das ist im Schengener Abkommen, im
    Dublin Abkommen, im Grundgesetz und in der Asylverordnung geregelt.
    Was hier zu Zeit stattfindet nennt man nach der Definition der UNO, den Nürnberger
    Prinzipien und vielen UNO Resolutionen der Nachkriegszeit Völkermord !

    https://www.youtube.com/watch?v=Sefl824vTn4

    Lasst das Fernsehen aus, lest nicht mehr die manipulierte Presse und macht
    euch in den alternativen Medien ein Bild. Benutzt nicht ausschließlich euer
    Handy oder Computerspiele. Denkt wieder selbst !

    http://nestag.at/dokumente/Souveraener_Staat_durch_Friedensvertrag_zum_ersten_WK.pdf

    Es geht um Frieden, richtig ! Wir haben seit 1918 keinen Frieden. Wir haben
    lediglich mit Großbritannien, Frankreich und den USA einen Waffenstillstand.
    Wenn wir Frieden haben wollen, brauchen wir dringend den Friedensvertrag
    zum ersten Weltkrieg. Macht euch sachkundig ! Noch ist es nicht zu spät.

    Wir, die Generation die vor und nach 1945 geboren wurde, mahnen die jüngeren
    Generationen:

    „Wer nicht aus der Geschichte lernt, der ist verflucht sie zu wiederholen !!!“

    http://www.gemeinde-neuhaus.dehttp://www.nestag.at

    • Jetzt noch mal, nur für Euch, aus einem anderen Zusammenhang,

      „Gewiß, wir brauchen keine politischen Parteien, die nur ihr Eigenes vertreten. Damit ist auch schon alles gesagt. Ob der Weg dieser Gemeinde der rechte ist? Ich weiß nicht! Eine Gesellschaft, organisiert nur auf Gemeindeebene? Oder, wenn ich das richtig verstanden habe, auf (Bundes-) Länderebene? Zurück zur Kleinstaaterei? Wo bleiben da Einigkeit und Recht und Freiheit? Will man die Zeit zurückdrehen? Will man die Deutschen Völker bewußt auseinanderdividieren? Ich vermisse hier ein schlüssiges Gesamtkonzept! Gesetzt den Fall, alle Gemeinden reaktivieren sich, was dann? Ändert das wirklich was? Wenn ja was? Gut, Dieter ist nicht diese Gemeinde, aber sie lesen ja mit.“

      Also, werte Gemeinde, gibt es darauf eine schlüssige Antwort? Ich warte!

      • @ Jürgen: „Ob der Weg dieser Gemeinde der rechte ist? Ich weiß nicht! Eine Gesellschaft, organisiert nur auf Gemeindeebene?“
        Hallo Jürgen, offenbar bist Du noch nicht über alles informiert. Das deutsche Kaiserreich war ein Bundesstaat (kgr.Preussen, Kgr. Bayern etc) und hatten die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat vergeben (Kaiserreich). Diese Bundesstaaten waren von unten nach oben konzipiert und nicht von oben nach unten wie heute. Dass sich die Gemeinden reaktivieren soll die Handlungsfähigkeit des nicht untergegangenen Deutschen Reiches (vor 1914) wieder herstellen. Wir haben nämlich jetzt seit fast 100 Jahren keinen Friedensvertrag mit den Allierten (ausser Rusland).
        Wenn Dich diese und andere Fragen interessieren, dann geh doch auf die Seite der Gemeinde Neuhaus i.W. Dort findest Du eine pdf kostenlos, die umfassend alle Fragen erläutert. Das hat nichts mit „Reichsbürgern“ (Gesetz v.A.H.) oder Kleinstaaterei zu tun.
        Die Reichsbürgerkampagne der BRiD ist darauf abgestellt, die Staatsangehörigen Status-Deutschen als Nazis zu denunzieren und man reibt sich offiziell an Leuten, die nicht verstanden haben sich ihre Abstammung vor 1914 bestätigen zu lassen. Persoinhaber sind jur. Personen (Sachen) und damit staaten- u. rechtlos.

        • Hallo,
          wer hat Sie denn geschickt?
          Wenn Sie schon so plump, nach drei Wochen, auf ausgerechnet meinen Beitrag antworten, könnten Sie vielleicht auch auf meine Fragestellungen eingehen, anstatt ausgerechnet direkt auf diese Gemeinde zu verweisen, welche ich in Frage stelle? Eines muss man euch schon lassen, eine gewisse Kreativität in der Namensgebung kann man euch nicht absprechen. Aber, ausgerechnet Radieschen??? 🙂

        • Wer ist denn dazu berechtigt, ein ganzes Volk staaten- und rechtlos zu machen? 80 Millionen Menschen? Und nur mit einem Perso? Das ist Rechtstäuschung. Und Rechtstäuschung ist Betrug, weil die Menschen darüber nicht informiert wurden. Ergo ist es eigentlich ungültig.

          In meinem alten grünen Reisepass steht ganz eindeutig drin: Der Inhaber dieses Passes ist Deutscher. Im roten Reisepass steht drin: DEUTSCH. Nur weil der Grüne abgelaufen ist, ist doch mein Status als Deutscher nicht abgelaufen.

    • Dem kann man nur vorbehaltlos zustimmen! Wer dann noch die gezielt falschen Informationen in Schule und Nachrichten erkennt, weiß auch wer und warum der es tut (cui bono?)

  32. Hallo verehrte Genossen und Genossinen,

    es gibt wieder ein neues und brauchbares Urteil gegen die GEZ. Wer hätte es gedacht das dass Urteil erneut aus Tübingen wieder mal kommt (Es scheint so als würde da ein Richter seinem Job nach gehen).

    Ich verlinke euch mal ein Video in dem wichtige Informationen erwähtn werden:
    https://www.youtube.com/watch?v=23gGulwwndc

    Wichtig ist unteranderem der Artikel 30 b):
    „Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin(die GEZ gemeint) ist unternehmerisch.“

    https://haunebu7.wordpress.com/2016/09/26/eilmeldung-die-gez-ist-damit-wohl-erledigt/

    Mit dem Urteil könnt ihr Problemlos gegen die Stadt vorgehen und gegen den Gerichtsvollzieher falls er oder die sich auf Amtshilfe berufen was dem Facto nicht möglich ist weil ja nunmal die GEZ ein Unternehmen ist.

    Und natürlich der Link zum Urteil:
    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

    Bei mir sieht es gut aus denn ich bekomme seit etwas längeren Zeit keine Briefe vom Gerichtsvollzieher obwohl die GEZ den vor 2-monaten beauftragt hat.

    Dieses Urteil ist vom 16.09.2016 also sehr aktuell. Falls einer im not ist kann sich gerne auf dieses Urteil berufen und schon sollte man aus dem schneider sein. Fragen werde ich zu diesem Urteil nicht beantworten also stellt mir auch bitte keine. Ich wollte euch nur Informieren.

    • na super 🙂 mal sehen wie lange es dauert, bis das urteil wieder aufgehoben wird. ich finde die begründung allerdings ein bissel schwammig. ich will nicht alles schlecht machen 🙂

        • Danke für diese Info. Ein Glück das ich in Baden-Würtemberg lebe =). Naja ganz aus dem Sack kommt man nicht raus aber wie gesagt das Urteil hilft dir eine Zwangsvollstreckung zu umgehen wenn sich die Stadt oder der Gerichtsvolzieher auf Amtshilfe berufen und ganz ehrlich die können mich alle mal.

          • Wahre Worte, es wieder ein Lichtblick.Laut Urteil des BVerfG vom 25.03.2014 – 1BvF 1/11 sind einige Punkte des Rundfunkstaatvertrages nicht mit dem GG vereinbar. Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden. Nach meinen Recherchen wurde das Urteil bis heute nicht umgesetzt und es gab auch keine Änderungen. Ergo ist das Ding so oder so für die Füße….nach meiner Rechtsauffassung. Aber die ist ja nun mal nicht ausschlaggebend.

            • Bei mir hat der "Vollstreckungs-Kasper" die Hosen vollbekommen, als ich ihn freudig als erste juritische Person in der Sache (der erste Name!) für voll haftbar in meiner Unternehmung erklärt habe, da er mich ohne jeglichen richterlichen Bescheid und entsprechende Legitimation seiner Funktion selbst auf meinem Grund bedroht. Der hatte wirklich überhaupt keine Ahnung und hat die Sache wieder zurück an die GEZ geschickt. Fein!

              Zur Sicherheit habe ich noch ein P-Konto eingerichtet, d.H. es wird pfändungssicher bis zum Existentminimum (also immer schön leer räumen) und die Kreditkarte muss nun halt aufgeladen werden statt ins Minus zu gehen, was ja eh nicht sein sollte. Ist nur ein Schriftstück an die Bank und eine weitere Hürde für die Diebesbande.

              Gehaltspfändung habe ich nicht so Angst vor. Der Aufwand wäre doch enorm. Vieles basiert wie gesagt rein auf Bedrohung. Einzelfälle gibt es anscheinend leider….

              Aber dann kommt halt Plan C:)

               

              LG Zulu

  33. Rundfunkbeitragsklage (22): Zwischenmeldung: Der Beitragsservice und die starken Männer

    Rundfunkbeitragsklage
    Heute um 14:23

    An

    Mailingliste Rundfunkbeitragsklage

    Nachrichtentext
    2 x 3 macht 4
    Widdewiddewitt und Drei macht Neune.
    Wir machen uns die Welt
    Widdewidde wie sie uns gefällt …

    Hey – Beitragsservice
    trallari trallahey tralla hoppsasa
    Hey – Beitragsservice,
    der macht, was ihm gefällt.

    3 x 3 macht 6 – widdewidde
    Wer will’s von uns lernen?
    Alle groß und klein
    trallalala zahlen bei uns ein.

    Hey – Beitragsservice
    trallari trallahey tralla hoppsasa
    Hey – Beitragsservice,
    der macht, was ihm gefällt.

    Nach nunmehr einem Jahr des Beginns der Aktion Rundfunkbeitragsklage
    haben wir in den letzten Tagen eine Vielzahl von Ankündigungen zur
    Zwangsvollstreckung eingesehen und auf gesetzliche Konsistenz geprüft.
    Das Ergebnis ist mehr als erschreckend.

    Da, wo eine nach den Gesetzen arbeitende Verwaltung über eindeutige
    gesetzliche Grundlagen für ihr hoheitliches Handeln verfügt und sich
    strikt an diese hält bzw. nicht außerhalb dieser arbeitet, was zugegeben
    in Deutschland die Ausnahme ist, stehen den Rundfunkanstalten und ihrem
    nicht rechtsfähigen Beitragsservice offenbar alle gesetzlichen und
    ungesetzlichen Mittel zur Beitreibung des Propagandabeitrags zur
    Verfügung. Es sollte also nicht wundern, wenn dem einen oder anderen ein
    paar »nette« Männer von der »Russenmafia« die Tür eintreten, um dafür zu
    sorgen, dass unserer allerseits geliebter Führer, Verzeihung, wir
    meinten natürlich Beitragsservice, weiterhin mal mit, mal ohne Gesetze,
    mal mit denen oder denen oder keinen, wie es ihm gefällt, operieren
    darf, um die staatliche Propaganda-Maschine auf Hochtouren zu halten.

    Die Spitze der Zwangsbeitreibung hält die Zwangsvollstreckung durch
    einen Vollstreckungsauftrag an die Amtsgerichte und deren
    Gerichtsvollzieher. Wer sich ein wenig in den gesetzlichen
    Zuständigkeiten der Gerichte auskennt, muss an dieser Stelle bereits
    in`s Grübeln kommen. Der Rest möge sich bitte noch eine Weile gedulden,
    denn wir werden demnächst auch dazu ein Musterschreiben veröffentlichen.

    Rang zwei nimmt ein die beliebte Beauftragung von Städten, Gemeinden
    oder Kommunen mit der Vollstreckung und ab dann geht es zu wie im
    Tollhaus. Die meisten dieser Ankündigungen von Zwangsmaßnahmen bis hin
    zum Freiheitsentzug und der Drohung, die berittene Kavallerie gleich
    mitzuschicken, beinhalten überhaupt keine Angaben zu den dazu benötigten
    gesetzlichen Ermächtigungsnormen. Dort steht dann schlicht und einfach:
    Zahle oder wir machen Dich sowas von platt! Warum? Weil wir es können!
    Hitler, ick hör Dir trapsen.

    Die Ankündigungen, denen hie und da ein Paragraph zu entnehmen ist,
    greifen dann in die Spielzeugkiste und breiten alles aus, was da so zur
    Verfügung steht. Da wird mit Paragraphen aus der ZPO, der
    Abgabenordnung, dem Ordnungswidrigkeitengesetz und anderen
    »Ermächtigungsnormen« um sich geworfen, dass jedem Berufsjuristen
    eigentlich die Tränen in die Augen steigen müssten – vor Scham über die
    schamlose Anleihe aus bereits von den gesetzlichen Zuständigkeiten her
    untauglichen Normen. Aber egal, Hauptsache den doofen Bürger beeindruckt
    das so was von, dass er sich in die Hose scheißt vor lauter Angst, beim
    größten anzunehmenden Unverständnis (GAU) mit einem nicht
    rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt in Form eines Polizeiprojektils von
    seiner angeblichen Zahlungspflicht befreit zu werden. Und das Erzeugen
    dieser Angst ist ja der Sinn und Zweck des Ganzen.

    Die Bronzemedaille geht an die Finanzämter, welche sich mächtig in`s
    Zeug legen und dann alle Drohparagraphen aus der Abgabenordnung
    auffahren, um das Buffet immer wieder aufzufüllen. Bei dem
    Rundfunkbeitrag soll es sich laut »höchstrichterlicher Rechtsprechung«
    zwar gerade nicht um eine Steuer handeln, aber was soll`s? Wir nehmen,
    was wir haben! Wenn der Hund nicht fliegen will, nennen wir ihn eben Vogel.

    Der vierte Platz geht dann an private Inkassofirmen, welche ja so etwas
    ähnliches wie Behörden sein wollen. Eindrucksvolle Briefe, viele
    Behauptungen, dicke Drohungen. Sie haben nur noch keinen direkten
    Zugriff auf unsere lieben schießbereiten Mitbürger und -bürgerinnen.
    Aber das kann sich jederzeit ändern.

    Die Folgen sind immer gleich schlimm und stehen alle unter dem
    Damoklesschwert des bewaffneten Zwangs: Zwangsvollstreckung,
    Vermögensauskunft, ggf. Erzwingungshaft, Eintrag in`s
    Schulderverzeichnis, bei der Schufa usw. usf.. Unterschiede zwischen
    öffentlichem und privatem Recht gibt es nicht mehr. Wie Freisler schon
    sagte: »Recht ist, was (…) nützt!« Das ganze schöne Programm zur
    Begründung der Rechtsfigur des bürgerlichen Todes zu Lebzeiten wird hier
    in aller Öffentlichkeit vor den Bürgern ausgebreitet und es ist so
    offensichtlich, dass es keiner merkt. Für alte Nazis wahrscheinlich ein
    Jungbrunnen deutscher Geschichte.

    Zuständigkeitsprüfungen? Gib es nicht. Rechtsmittel? Je nach
    Vollstrecker und dessen »herrschender Rechtsmeinung« mal an die
    Amtsgerichte, mal an die Verwaltungsgerichte, mal an die Finanzgerichte,
    mal gar kein Rechtsmittel. Im Notfall kann man sich ja an das allseits
    beliebte Bundesverfassungsgericht wenden – später, wenn man pleite,
    obdachlos und tot ist.

    Einwände gegen die Vollstreckung? Können wir leider nicht
    berücksichtigen, da wir nicht mehr im Erkenntnisverfahren, sondern im
    Vollstreckungsverfahren sind und gemäß Gesetz für die Rechtsmäßigkeit
    unserer Amtshandlungen zwar verantwortlich sind, laut BGH jedoch keine
    Prüfung der Rechtsmäßigkeit vorzunehmen brauchen. Außerdem haben ja
    bisher angeblich alle Gerichte die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
    bejaht und damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht.

    Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Rundfunkanstalten in der
    faktischen Lage sind, auch eine mit Sprengwesten ausgestattete Horde
    Schweine mit der Vollstreckung zu beauftragen und dann galoppieren die
    Schweine los; ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Endsieg. Wer dabei
    draufgeht ist egal, es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach
    sowieso um zahlungsunwillige Zwangsbeitragszahler, da bereits über die
    Hälfte der angeblich Beitragspflichtigen mit Mahnung bedroht werden. Ca.
    25 Millionen Mahnungen bei 42 Millionen angeblich Zahlungspflichtigen.
    Wenn das kein Hinweis auf den Mangel an Akzeptanz ist, was dann?

    Denn heute gehört ihnen Deutschland und morgen das ganze Geld.

    So schaut es aus, liebe Bürgerinnen und Bürger!

    Warum nun gehen wir an dieser Stelle nicht, wie gewohnt, in die
    gesetzlichen Details und klamüsern das Ganze so auf, dass wieder mal
    kaum einer versteht, worum es geht und wie es funktioniert? Eben darum
    und aus dem Grunde, dass wir mit unseren Recherchen noch nicht am Ende
    sind, damit wir für all diese Fälle jeweils auch ein gesetzlich
    eindeutig begründetes Musterschreiben entwerfen können.

    Wir bitten also noch um Geduld. Wir werden uns melden, sobald wir die
    Musterschreiben fertig haben.

    Ihr müsst unbedingt verstehen, wie dieses System der
    Parteienerbmonarchie unsere Grundrechte und das Grundgesetz außer
    Funktion setzen. Denkt immer daran, dass das nichts Neues ist, sondern
    alter Wein in neuen Schläuchen. Diesbezüglich trug der damalige
    Bundesinnenminister und spätere Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann
    anlässlich der Konferenz der Innenminister der Länder deren folgende
    Klage während der Kabinettssitzung am 11.08.1950, also bereits
    anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, vor:

    »Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung
    der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen
    nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des
    Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

    Die Grundrechtepartei kann derzeit nur aufzeigen, wie das Ganze
    funktioniert. Verstehen muss es jeder Grundrechtsträger selbst. Wer das
    nicht versteht, hat in diesem System keine Chance auf Änderung der
    Verhältnisse.

    Der Rundfunkbeitrag und dessen erzwungene Akzeptanz ist ein Lakmustest
    für den Ignoranzfaktor des deutschen Volkes gegenüber dem Grundgesetz
    und nicht der erste Schritt zum Endsieg. Das tausendjährige Reich hat
    vor gerade einmal 83 Jahren begonnen; und man ist schon weit gekommen.

    Grundrechte? Leider nur mit uns!
    Eure Grundrechtepartei.

    Quelle:
    http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/09/zwischenmeldung-der-beitragsservice-und-die-starken-maenner/

    Austragen/Ändern einer Mailadresse: https://listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/rundfunkbeitragsklage/


    Keine Lust auf Zwangsgebühren für staatliche Propaganda?
    http://rundfunkbeitragsklage.de

  34. Neuer GEZ Vortrag ist geplant. (www.heimatundrecht.de)

    Du zahlst noch GEZ, es widerstrebt dir aber?
    Du zahlst keine GEZ und erhälst Bettelbriefe? Oder bekommst Besuch vom Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamten?
    Du zahlst keine GEZ und bist raus, hast aber immer noch ein ungutes Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein?

    Wir möchten euch eine Möglichkeit vorstellen, der GEZ auf Dauer die rote Karte zu zeigen und dabei noch Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
    Dieses kluge, einfache, juristisch jahrelang ausgetüftelte Konzept stellt uns Maximilian aus München vor. Er steht auch für eure Fragen zur Verfügung.
    Das Konzept hört sich sehr gut an. Haltet euch fest! Mehr dann vor Ort.

    Datum: Samstag, den 20. August 2016
    Beginn: 10:00 Uhr
    Ort : 39638 Gardelegen Ortsteil Hemstedt, Dorfmitte siehe Stammtisch Gardelegen
    Wir haben für höchstens 80 Leute Platz, also kommt nur wenn ihr wirklich Anti GEZ interessiert seit.

    • Toll.
      Was aber tun, wenn rechtswidrig Bankkonto gepfändet wird ?
      Knarre nehmen und was dann ?
      Große Sprüche sind wenig hilfreich.
      Fakten, sich dagegen erfolgreich zur Wehr zu setzen gibt es nicht.
      Die verkommene Justiz lehnt jede Klage als unbegründet ab.
      Und nun ?

        • zulu bei der kontopfändung isses so das die nur ein bestimmten betrag pfänden dürfen aber können denoch pfänden, das was ich eingestellt habe ist eine gehalts oder lohnpfändung die drehen dann schon vorher den saft ab bevors aufm konto iss.

          • Ja, is schon klar und der Text in Deinem dankbar gezeigten Brief klingt erstmal wirklich erschreckend! Da wäre ich sicher auch erstmal platt, gebe ich absolut zu.

            Soweit ist es bei mir noch nicht. Aber was wenn Du dem System dann selbst einfach den Saft abdrehst?

            Ich habe die Weißheit nicht mit Löffeln gefressen, ganz im Gegenteil!! Aber bei einem Kampf immer vorausschauend denken: Rücklagen haben. Zumindest für ein Jahr…Zugriffssicher. Damit ist schonmal diese "Existenzangst" erledigt. Damit meine ich nicht nur Geld. Kannst auch ne Kiste mit Lebensmitteln im Wald vergraben als Beispiel, oder Dein Auto stets vollgetankt halten…..lässt sich in allen Lebensbereichen anwenden.

            Will die GEZ Dich töten?

            Nein. Verderben will sie….und braucht Dein Geld & damit Deine Arbeitsleistung.

            Und mit den Spielregeln meine ich: Wenn Dein Arbeitgeber (wenn Du arbeitslos bist brauchst Du ja eh nicht zahlen) Dich so hintergeht und mit dieser Mafia widerechtlich Dein Gehalt kürzt und paktiert, dann hast Du endlich WIEDER einen Verantwortlichen (bzw. Verantwortungslosen) anstatt anonyme GEZ! Das geht so nicht: Niemand darf Dir Dein Eigentum oder erbrachte Leistung in Form von Geld rauben! Also keine Angst:)

            Das versuchen sie Dir zwar einzureden. Aber Du hast IMMER Möglichkeiten Dich davor zu schützen. Mein lieber Vati sagte mal: "Leben ist umgeben wie ein Bilderahmen, in dem sich das Bild bewegt. Der Rahmen ist fest (Rahmenbedingungen) aber das Bild ist frei aus des Malers Hand gewachsen"….so ungefähr:)

             

            LG Zulu

             

             

            • Uff, wie so oft ist Richtiges mit Falschem verknüpft.

              Wenn ein Gläubiger eine gerichtlich bestätigte Forderung hat (hat die GEZ/RAdL nicht!) kann er ohne weiteres einen sog. Drittschuldner in Anspruch nehmen, völlig legal; in der Regel ist das der Arbeitgeber, der dem AN/Schuldner ja regelmäßig Lohn /Gehalt schuldet Von Krautern mal abgesehen, passieren dann zwei Dinge: Der AG wird seinem Angestellten den dringenden Hinweis geben, "seine Dinge zu ordnen/regeln". andernfalls kommt ratzfatz die fristlose Kündigung. Denn es ist dem Drittschuldner auf Dauer nicht zuzumuten, ständig die genaue Schuldsumme zu ermitteln, die von der Lohnleistung abgezogen werden darf und die monatlich oftmals variiert (sprich, die Pesonalabteilung deswegen aufzustocken). Er haftet als Drittschuldner dem Gläubiger nämlich für jeden nicht abgezogenen Cent selbst!

              So funktioniert das System – gnadenlos. Abhilfe könnte sein, den AG auf die fehlende Rechtsgrundlage des Pfändungsersuchens hinzuweisen – denn er haftet euch ebenfalls  für jeden unrechtmäßig abgezogenen Lohn. Aber wahrscheinlich wird er – wie ich auch – kündigen!

              • Na Webmax, da hast Du´s im Schlußteil doch selbst erkannt…der Plan C:) Und was ist hier gerichtlich bestätigt?

                Zum Glück bin ich kein Jurist. Es gibt aber Regeln für beide Seiten.

                Richtig oder Falsch interessiert mich nur soweit: Wie kann man ein System verteufeln und jeden Tag zu seinem Bestehen beitragen? Dann müssen halt Konsequenzen gezogen werden. So einfach ist das. Und es gibt immer einen Weg, besonders wenn man sich vorbereitet hat evtl. einen anderen Weg zu gehen.

                LG Zulu

                 

                • " gerichtlich bestätigt " = Titel, titulierte Forderung

                  Was die GEZ scheut wie der Teufel das Weihwasser – weil sie dann Verfahrenskosten vorstrecken muß.

                  • Für mich ist da gar nix bestätigt. Wir wissen unser Rechtssystem ist zu einer Farce verkommen und die Brüder nichtmal rechtsfähig. Es gibt weder Vertrag noch Steuer.
                    Also sind es Banditen.

                    Den Jungs möglichst viel Arbeit zu bereiten ist aber immer eine gute Idee:)

                    LG Zulu

              • webmax, ich meine es ist eine neue masche habe ich so bei niemanden gesehen. weil wenn das so ist könnte die gez das ja mit allen machen, ganz egal whoer man das geld fürs leben bezieht.

                schau mal da                        https://youtu.be/NoQolNOOPLc

                speziel in diesem video scheint ja alles klar zu sein.

                • Genau das tut sie auch, aber dosiert. Es gibt einzelne Gemeindekämmerer, die diese Art Amtshilfe wegen (noch) unklarer Haftungs- und Rechtslage ablehnen – habe ich selbst erlebt. Der zweite Schritt der GEZ war dann die neue Pfändungsankündigung per Gerichtsvollzieher – deswegen Strafanzeige gegen NDR. Jetzt bleibt noch das Finanzamt oder das Auto, Arbeitgeber scheidet aus.

                  Es ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel aber: Viele Hasen sind des Fuchses Tod!

                  Das LG Tübingen hat ja schon zum zweiten Mal unsere Auffassung bestätigt: Durch einen "Bescheid" wird aus einer Firma oder Anstalt KEINE VERWALTUNG!

                  "

                  Die Rechtslage ist so:
                  Sehr geehrter Damen und Herren,
                  hierdurch reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 11. Juli 2016, und stelle wie folgt fest:
                  Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen,
                  wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner
                  zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid).
                  Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1NVwVfG i. V. m. § 35VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m.
                  § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.
                  Ein gültiger Verwaltungsakt bezüglich – ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam
                  und kann entsprechend dann auch keine Grundlage einer Vollstreckung durch Sie sein.
                  Die Gemeinde XXX trägt vorliegend als ersuchte Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die Bekanntgabe des angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids.
                  Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn
                  sie im Bestreitensfall den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu
                  die für Sie als Teil der Finanzverwaltung bindenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
                  (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az.VII B 151/85, BFHE 147, 5, BstBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall.
                  Ich weise Sie in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in dieser Sache (Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO
                  oder Klage nach § 78 VwGO) gegen die Gemeinde XXX als Vollstreckungsbehörde richtet, der zu erwartende positive Verfahrensausgang insoweit also zu Ihren Lasten geht, wie zuletzt durch rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zu Lasten der Hansestadt Lübeck (18.12.2014, Az. 4 B 41/14) und zu Lasten der Stadt Flensburg (05.02.2015, Az. 4 B 3/15) ergangen ist.

                  Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird,
                  fordere ich Sie nach §23 Abs.3i. V. m. Abs. 1Satz 1 Punkt 1NVwVG auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang bei Ihnen zu schließen.

                  Die Ihnen anderen Falls persönlich daraus erwachsenden Schadenersatzforderungen sind Ihnen schon bekannt gegeben

                  "

                  • Und weiter gehts!

                    Angeblich werden die Rundfunkanstsalten durch "die ständige Rechtsprechung des BVG zum Rundfunkgebühreneinzug auf die Rundfunkbeiträge übertragen und deshalb (!?)sind die RFA im öffentlich-rechtlichen Bereich und somit hoheitlich tätig" NDR-Widerspruchsbescheid

                    – Was für ein gewundener Stuß!

                    Unschön ist leider auch die sich für uns ergebende Beweislastumkehr (die hat immer der Kläger).
                    Ich werde versuchen, das Gericht zu meiner Klagevorbereitung an seine gesetzliche Informationspflicht zu erinnern und mir sämtliche hier dazu ergangenen Urteile bekanntzugeben.

                    Auf Zeit spielen kann hier sehr sinnvoll sein, zuviele Baustellen sind derzeit vom Ausgang offen.

                    Meine Strafanzeige gegen den NDR-Justiziar wegen Amtsanmaßung wurde "mangels Anfangsverdacht"(!) abgelehnt, Beschwerde läuft.
                    Eine öffentlich-rchtliche Bedürfnisanstalt ist keine Verwaltung – es gilt daherfür mich klar HGB und nicht Verwaltungsrecht.! Letztere erkennt man z.B. daran, dass sie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigen und für ihre Taten haften.
                    Es ist übrigens auch nie ein für alle Bescheide und Forderungen erforderlicher LEISTUNGSBESCHEID ergangen, siehe oben (nur "Kontoauszüge"), damit sind auch alle weiteren "Bescheide" illegal.

                    Es gibt schließlich "die Beweiserhebung. Die Voraussetzungen, unter denen das Gericht aus Gründen fairer Verfahrensführung gehalten sein kann, aus Beweisantragstellungen erkannte Missverständnisse – nicht etwa bewusst unrichtige Behauptungen über den Inhalt einer Zeugenaussage – durch Hinweis auszuräumen (vgl. BGH (Kusch), NStZ 1993, 228; Basdorf, StV 1995, 310, 319)“

                     

                    WIR HABEN LANGSAM IMMER BESSERE KARTEN, wenn einzelne Gerichte schon die fehlende Verwaltungseigenschaft- und falsche Bescheiderstellung der LRA rügen.

                    • NDR

                      Sehr geehrte Damen und Herren,

                      ich bestätige den Erhalt Ihres sog. "Widerspruchsbescheids" vom 1X.0X.2017 und bestreite weiterhin die Zulässigkeit und Wirksamkeit Ihrer Amtsanmaßung.

                      Selbst wenn tatsächlich – entgegen jeder geltenden gesetzlichen Grundlage – ein Verwaltungscharakter Ihrer Institution als Körperschaft erkannt und gerichtlich bestätigt werden sollte, selbst dann gilt folgendes:

                      Alle – von mir hiermit erneut vorsorglich als nicht erhaltene bzw. nur soweit beantwortete und inhaltlich bestrittenen – "Bescheide" ihres Hauses sind de jure und de facto ungültig, weil nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG eine Vollstreckung erst beginnen darf, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (sog. Leistungsbescheid).
                      Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1NVwVfG i. V. m. § 35VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m.§ 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.
                      Ein "Kontoauszug" ist kein gültiger Leistungsbescheid; eine Leistung ist mir also nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam und kann entsprechend auch keine Grundlage eines Vollstreckungsauftrages durch Sie sein.

                      Daraus ergibt sich :

                      Die – von mir zur Remonstranz aufgeforderte! – Gemeinde trägt vorliegend als ersuchte Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die Bekanntgabe des angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids.
                      Eine Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn sie im Bestreitensfall den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu die bindenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az.VII B 151/85, BFHE 147, 5, BstBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02).

                      Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird, fordere ich Sie nach §23 Abs.3i. V. m. Abs. 1Satz 1 Punkt 1NVwVG auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang zu schließen.

                      Mindestens ist sie bis zu einer letztinstanzlich ergangenen, irreversiblen Entscheidung auszusetzen.

                      Da Sie aber keine Verwaltung sind, gilt für Sie HGB und damit ist der ordentliche Klageweg für Sie bindend. Ich werde mich dann als Beklagter wehren.

                      Bitte bestätigen sie mir dieses innerhalb eines Monats ab Zugang dieses Schreibens.

                      Hochachtungsvoll

                    • Also irgendetwas stimmt hier nicht….wollte meine Antwort nicht 🙁

                      @ Webmax : ist das VwVG in allen Bundesländern inhaltlich gleich???

                      @ Hans:  wenn der AG auf  diese Erklärung einlässt, macht er sich Strafbar.

                      Weil Verstoß gegen etliche Gesetze.

    • Ist nichts neues bei der AFD. Ich appelliere 2017 AFD WÄHLEN! Und jetzt in kürze Rheinland Pfalz genauso. Alle anderen Parteien hatten die Chance das zu beseitigen aber keine wie die AFD.

      • Das Wahlergebnis dürfte wohl schon feststehen. Es wird doch nicht umsonst daran gedacht das GG in der Form zu ändern, das die Bundeswehr auch im eigenen Land eingesetzt werden soll. Du kannst allen wählen. …Nur eben die sogenannten Volksparteien nicht. Die AfD ist da echte Alternative für Wähler. …Wenn sie denn gehen.

      • Die AfD ?
        Auch die AfD wird sich mit den Blockparteien ins Bett legen.
        Spreche hier aus Erfahrung.
        Eine der ersten Amtshandlungen der EU-Parlamentsfraktion unter Lucke war die Zustimmung zu den idiotischen Ami-Sanktionen
        gegen Russland. Entgegen einem ausdrücklichen NEIN eines Parteitagsbeschlusses.
        Auch hier geht es nur um Pöstchen und leistungslosen Wohlstand
        a´ la Westerwelle.
        Auch hier spreche ich aus Erfahrung.

        • Falsch und noch mal Falsch.
          Zu Bernd Lukes zeiten war eine endung des GEZ dramas nicht in sicht. Die Sperrung der GEZ steht jetzt sogar im Parteiprogram. Also bitte neu Informieren und anderen auch mal die Chance geben. Ohne es zu probieren und zu meckern kommt man nicht weit. Dann würde dieser Blog auch überflüssig sein weil wir bereden was möglich ist um bei der GEZ raus zu kommen und ohne den versuch der AFD die chacne zu geben können wir es auch mit diesem Blog es sein lassen. Mit AFD können wir GG 146 zu nutzen machen und eine eigene Verfassung schreiben. Mit AFD können wir der ganzen Tyrannei ein ende setzen. Nur meckern bringt garnichts. Man sollte mal den richtigen leuten vertrauen.

          • Unabhängig davon ob die Wahlen rechtmäßig sind oder nicht, warum der AfD nicht die Chance geben sich zu beweisen. Es kann ja nicht schaden…einen versuch ist es alle mal wert. Seit über 60 Jahren wird die Karre regelmäßig an die wand gefahren…

    • Neues:
      Liebe Mitstreiter,
      wir suchen in Thüringen ehrenamtliche Helfer zur Organisation und Durchführung eines Volksbegehrens gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag und zur Sammlung von Unterschriften. Bitte schreibt dazu eine Mail an: hallo@rundfunkbeitragsklage.de
      Mit dem Betreff: »Thüringer Volksbegehren« und euren Kontaktdaten.

  35. Ihr müsst euch darüber klar sein, auf was „die“ aus sind:

    Im Grundgesetz, also dem ranghöchsten Gesetz Deutschlands (lassen wir einfach weg, ob gültig oder nicht und warum (noch) nicht Verfassung) steht:

    Art. 101 Abs. 1 GG
    Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

    § 16 GvG
    Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

    Lest auch Art. 92 GG sowie Art. 97 GG durch – irgendwann erkennt man, wie verworfen dieses System ist und wie sich alle gegenseitig schützen. Ein sehr präsentes Beispiel:

    Ihr fühlt euch im Recht, geht vor Gericht, gewinnt die erste Instanz. Ab der zweiten Instanz besteht Anwaltspflicht. Warum das? Damit entzieht man euch das freie Recht auf ein Verfahren, macht es zu einer Kostenfrage und verstößt eindeutig gegen den Anspruch auf einen gesetzlichen Richter, den man sich dann durch diese Anwaltspflicht nicht mehr leisten kann. Völlig Rechtsstaats- und vielmehr Völker-/Menschenrechtwidrig.

    Also wird das Verfahren erst einmal gestoppt, bis ein zweites Verfahren zur Feststellung der Anwaltsverpflichtung eine Entscheidung brachte. Als positiv eingestellte Menschen denken wir an den Erfolg der ersten Instanz. Dann legt die Gegenseite Beschwerde ein, und schwupp herrscht für die zweite Instanz auch bei diesem Verfahren der Anwaltszwang. Und wer glaubt, dass ein Anwalt wirklich gegen den Anwaltszwang vorgeht? Oder gegen eine Behörde und damit die Zulassung zu einer Kanzlei mittels Zulassungsentzug durch die Anwaltskammern gefährdet?

    Das ist wie in der Gummizelle. Damit ist zwar der (kostenlose) Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Was da rauskommt, steht in den Sternen. Aber dort sitzen schon Kapazitäten, die sich der Problematik bewusst sind und sicher weniger korruptive Entscheidungen treffen. Das liegt am internationalen Interesse an solchen Urteilen höchster Stellen, da kann man sich weniger erlauben.

    Plötzlich reicht alleine für die Prozessiererei ein Leben nicht mehr aus. Und man versteht, dass sich radikaler eingestellte Zeitgenossen andere Wege suchen, die oftmals tatsächlich erfolgversprechender erscheinen. Und genau das ist das Problem, vor dem jeder steht: Das Juristengewerbe lässt jeden im System auflaufen. So haben sich Clans wie Mafia, FLNC etc. entwickelt, die leider oft genug aufgrund der menschlichen Gier sehr kriminell wurden und die eigenen Ideale verrieten.

    Aber: Auch dort und in Gerichten gibt es viele ordentliche Menschen, die dem bösen Treiben und oft noch narzistischen Grundgedanken nicht gerne zusehen. Die narzistischen Grundgedanken in der Justiz und Verwaltung sind daran zu erkennen, dass bei Nichtbefolgen irgendwelcher Anweisung (die sehr oft gegen GG und BGB und VwVfG verstoßen) sofort mit Zwangsmaßnahmen gedroht wird. Erst wenn wir alle zusammen halten und eine Welle von Verfahren, die gar nicht sehr teuer sein müssen, da es sich nie um Summen, sondern reine Grundsatzentscheidungen zu Textauslegungen, damit niedrigen Streitwerten handelt, auf die Gerichte bis ganz oben zurollt, wird sich etwas ändern.

    Nehmen wir mal den lieben Gott: Ich kenne den Burschen und seine Lakaien nur so, dass er, wenn man nicht bedingungslos folgt, sofort Strafen bis zum Verbrennen in der Hölle androht. Wie lieb der doch ist. Was für ein tolles Finanzunternehmen das doch ist, gefördert vom Staat durch Zwangsabgaben und völlige Steuerfreiheit, auch der sozialen Unternehmen dieses Wirtschaftsunternehmens. Erkennt das, dann betet ihr ganz schnell nicht mehr um Hilfe, sondern legt die Hand an den (virtuellen) Knüppel.

    Hier noch ein toller Link, und lest nicht nur das, was angenehm klingt, sondern zum Abhärten eher das Unangenehme, denn das wird man euch vor die Nase halten. Und dann wisst ihr das schon und könnt reagieren.

    http://rechtsstaatsreport.de/gesetzlicher-richter/

    Redet mit den Nachbarn und Gleichgesinnten. Einigkeit macht stark.

      • Ich freue mich sehr, dass es dir gefällt 🙂

        Das Video war garnicht so der Hit, ist ja auch eher stümperhaft, finde ich.
        Kompliziert war es, den satten Ton/Klang aus der Zinkwanne zu holen.
        Hihi, war das eine Aktion… Fast 2h haben wir daran experimentiert.
        Der Trick nachher war, einfach einen Suppenteller auf dem Tisch, ebenfalls mit Klebeband fixiert, einen triefend nassen Autoschwamm darauf, dann die Zinkwanne darüber und gut festgeklebt. Dann musste mein Freund eben solange trommeln, bis mir der Takt und der Ton gefiel 😀
        Hat er aber ganz toll hinbekommen!

        Und einen riesen Spass hat die ganze Aktion auch gemacht. Wir lagen uns teilweise gröhlend vor Lachen in den Armen.
        Also für einen Sonnabendvormittag eine lustige Sache, finde ich.
        Spannend war es auch, was man eben aus so alltäglichen Gegenständen alles basteln kann 🙂

        VG
        Jessika

    • Landkreis Oder-Spree
      Kreiskasse
      Breitscheidstr. 7
      15848 Beeskow

      Vorab per E-Mail am 04.07.2016 per Post Erkner 06.07.2016

      Sehr geehrte Frau XXXXX,

      Widerspruch gegen die Ankündigung der Zwangsvollstreckung (XXX/XXX/16)
      Begründung
      Ich habe mit den besagten Firmen keinen Vertrag geschlossen. Es handelt sich deshalb um Firmen weil laut des Impressums auf den Firmenwebseiten ein Geschäftsführer existiert und eine Umsatzsteuernummer vergeben wurde.
      Mir wurde erklärt , dass die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei. Durch die Ratifizierung der Bundesländer ist dieser in geltendes Landesrecht überführt worden. In welchem Gesetz des Landes Brandenburg, ist dies für mich nachlesbar? Ein Staatsvertrag ist kein Gesetz, sondern ein Vertrag! Erläutern Sie mir die Rechtsgrundlage anhand geltender Gesetze (Bundes- oder Landesgesetze), nicht anhand von Staatsverträgen, denen ich nicht nach § 58 (1) VerwVfG zugestimmt habe!
      Gemäß § 58 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVfG) wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in die Rechte Dritter eingreift, erst dann wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Ich habe keinem der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugrunde liegenden Staatsverträge schriftlich zugestimmt.

      Der Gebührenbescheid schränkt unzulässig das gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltende Grundrecht des Widerspruchsführers auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ein und verletzt somit dieses Grundrecht sowie die Vorschriften des Grundgesetzes über die Grundrechtsbindung (Art. 1 Abs. 3 GG) und Gesetzesbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und ist aus o.a. Gründen nichtig und deklaratorisch aufzuheben.
      Der Staat hat die Grundpflicht, diese Grundrechte zu gewährleisten. Eine Gewährleistung kann aber nicht in der Bezahlung durch den Bürger bestehen, da die Grundrechte eben unmittelbar gelten und somit von keiner Bedingung abhängig gemacht werden können. Dieses Prinzip ist gemäß Art. 79 Abs. 3 GG vor jeder Änderung geschützt.

      Gesetzesgrundlagen
      Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Art. 1 Abs. 3 GGDie nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Art. 20 Abs. 3 GG Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      Das vorbehaltlos garantierte Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG bindet die öffentliche Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht. Die öffentliche Gewalt ist zudem gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz und zuvörderst an das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gebunden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine allgemein zugängliche Quelle im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG.
      Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio ist Bestandteil der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.
      Mit dem vorbehaltlosen Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist es unvereinbar, für die Gewährung und Wahrnehmung dieses Grundrechts gesonderte Gebühren zu erheben, weil so die grundgesetzliche Garantie der Ungehindertheit nicht mehr vorbehaltlos gewährleistet wird, obwohl sie von der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vorbehaltlos zu gewährleisten ist. Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBl. Berlin 2011, S. 211), in Kraft getreten am 01.01.2013, ist zudem eine verfassungswidrige Verfassungsdurchbrechung, da es den Ländern an der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenz, somit den Rundfunkanstalten an der Ertragskompetenz und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an der Erhebungskompetenz hierzu fehlt.
      Damit verstößt die öffentliche Gewalt selbst gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und entzieht sich unzulässig ihrem grundgesetzlichen Auftrag zur Garantie und zum Schutze der Grundrechte. Aus vorbenannten Gründen muss der hier mit dem rechtswidrigen Gebührenbescheid Belastete keine sein Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG einschränkenden Rundfunkgebühren zahlen und macht somit dieses gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltende Grundrecht als Abwehrrecht (status negativus) gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, sowie allen weiterhin beteiligten öffentlich-rechtlichen Institutionen geltend.
      Im Ergebnis ist jeder Zwang zur Bezahlung für die Ausübung von Grundrechten oder deren Unterlassung immer Grundgesetzwidrig.
      Auf Grund von Datenschutzbestimmungen und Rechtsgültigkeit von Verwaltungsakten sind nur Beamte berechtigt hoheitlich legitimierte Aufgaben dieser Art in Auftrag zu geben. Um die Personendaten des verantwortlichen Beamten einwandfrei festzustellen, hat dieser sich gemäß Artikel 1 GG, §§ 125 und 126 BGB mit entsprechend gültigen Schriftstücken zu identifizieren. „Zur Schriftform gehört jedoch grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift”(vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 – BVerwG 9 C 40.87 – BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 – BVerwG 1 B 92.02 – NJW 2003, 1544)”. „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“(BFH-Beschluss vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluss des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67,. Da Ihr Schreiben leider keinerlei Aufschlüsse über die Gültigkeit des Verwaltungsaktes zulässt, besteht Verdacht auf Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (§ 44 VwVfG). Ich fordere daher ebenfalls eine „Eidesstattliche Versicherung und Nachweis der Verantwortlichkeit” der verantwortlichen Sachbearbeiter ein.
      Des weiteren bitte ich um eine schriftliche, mit vollständigen Namen eigenhändig unterschriebene überprüfbare Bestätigung, dass Sie von der Firma Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg (D-U-N-S® Nummer: 333289663) beauftragt worden sind, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

      Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sind Sie an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht sowie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz gebunden. Als auf die Grundrechte und das Grundgesetz Verpflichtete/r sind Sie dementsprechend zum Nachweis der Gesetzmäßigkeit Ihres hoheitlichen Handelns gegenüber dem Adressaten dieser Handlungen verpflichtet. Aus diesem Grunde und zur Überprüfung der Übereinstimmung der im Schreiben vom 30.06.16 angekündigten hoheitlichen Handlung mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, werden Sie hiermit gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zur genauen Angabe der gesetzlichen Grundlagen mit den entsprechenden Einzelnormen zur „Zwangsvollstreckung“ aufgefordert. Dazu setze ich Ihnen eine Frist von 4 Werktagen zum 07.07.2016. Für den Fall, dass Sie dieser Forderung zum Nachweis der Gesetzmäßigkeit Ihres Handelns nicht nachgekommen, wird davon ausgegangen, dass Ihr hoheitliches Handeln demnach nicht den Vorschriften des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG entspricht. Denn im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten.

      Des weiteren kann ich Ihren Ausführungen nach § 93 Abs.7 Abgabeordnung nicht folgen. Da es sich Ausdrücklich um das Steuerrecht handelt und nicht um Beiträge, die nicht dem Steuerrecht unterliegen und nach Punkt 5 ich definitiv nicht zugestimmt habe. Nach meiner Kenntnis liegt keine Steuerschuld gegen mich vor.

      Was die Rundfunkgebühren betrifft, werde ich diese begleichen. Sofern es dafür eine Gesetzliche Grundlage gibt und die Gebühren neu berechnet werden. Denn tatsächlich beläuft sich der Zeitraum ab 01.2015 und nicht wie angegeben seit 01. 2013. Denn bis Januar 2015 hat ein Mitbewohner diesen Beitrag bezahlt, was die geforderte Summe nicht unerheblich minimiert.

      Im Übrigen enthält Ihr Schreiben keine Rechtsmittelbelehrung

      Mit freundlichen Grüßen

      Uwe

      Dieses Schreiben enthält die Gesetzlich geforderte Unterschrift!

      Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sie in §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG!

      Na ja gestern schrieb ne andere Frau vom Amt….ABGELEHNT!!!!

      • Toll gemacht, bravo! Nur ein Punkt: Gefordert ist die Unterschrift unter jeglichen Verwaltungsakt, der nicht elektronisch als erkennbare Massendrucksache anzusehen ist.
        Eigene Schreiben betrifft das nicht!

      • Hallo Uwe

        Wie es weiter geht, kann ich aus Erfahrung sagen: Sie kümmern sich absolut nicht um das, was wir schreiben. Die ziehen ihr gesetzloses Handeln einfach durch, insbesondere dann, wenn Frauen das Sagen haben. Und ich bin absolut kein Frauenfeind, ganz im Gegenteil.

        Es muss aber wohl an der Geschichte liegen: Jahrhunderte wurden Frauen unterdrückt, z.T. noch heute. Für z.B. die Beantragung der Staatsbürgerschaft nach Deutschem Reich werden nur Unterlagen väterlicherseits benötigt, die Mütter spielen absolut keine Rolle. Ich glaubte das fast nicht.

        Und nun bekommen derart „vorgeschädigte“ Menschen einen Hauch von Gewalt in die Hand, womöglich gegen Männer. Das Ergebnis wissen wir.

        Inzwischen beginnen jedoch auch die Vollzugsabteilungen der Amtsgerichte zu erkennen, dass sie Vollstreckungen nicht mehr einfach weiterreichen dürfen, denn sie haben durchaus auch eine Kontrollpflicht. Werden nun diese ausschließlich dem Gesetz verpflichteten Gerichte darauf hingewiesen, dass massive und vor allem bewiesene Straftaten von Seiten der Rundfunkanstalten vorliegen und dadurch diese Vollstreckung abgewiesen werden muss, lassen die das oftmals einfach liegen.

        Da herrscht natürlich immer noch das Krähenprinzip. Deutliche Unfähigkeit wird mit gegenseitigem Schulterklopfen und Schutzschirm aufspannen von Wenigen noch Fähigen überdeckt.

        Und Leute: Gebt Klagen gegen den IStGH nach Den Haag per Einschreiben/Rückschein. Alle Unterlagen dazu. Werden die dort mit solchem überhäuft, wird sich was bewegen. Denn nur die pure Masse an Menschen bewegt etwas gegen diesen unbeweglich wabbernden Haufen von großkotzigen, unfähigen, aber sich gegenseitig schützenden Sesselfurzern.

        • Guten Morgen. Bin gerade im Urlaub aber die Realität holt einen immer wieder ein. Was soll ich sagen. Ich habe alles Menschenmögliche getan und auch immer wieder meine zahlungsbereitschaft betont, natürlich nur wenn die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird bzw ich diese irgendwo nachlesen kann. Ich weiß aber das die Knechte ihr Ding durchziehen. Im Nachbarort auf dem Netto Parkplatz stehen 5 PKW. 3 mit Parkkralle und 2 mit Ventilwächtern und alLe 5 haben so einen lustigen gelben Aufkleber auf der Frontscheibe. Was passiert wenn die mich einsperren? Das sind dann Rund 1200 Euro bei 25 Euro Tagessatz. …super. Wenn du dann nach knapp 2 Monaten aus dem Zuchthaus, wo du mit schwerst Kriminellen deine Zeit verbringst, raus kommst, bist du arbeitslos und obdachlos.Deine Rechnungen laufen aber weiter….also wieder oder noch mehr Schulden. Da du diesen Zustand selbst verschuldet hast, braucht su nicht mal zum Sozialamt gehen. Mir stellt sich gerade die Frage. …Wann ist der Zeitpunkt gekommen aufzugeben? Ich weiß gerade echt nicht weiter. Das Geld ist ja da….Aber ich möchte nicht zahlen. …Da es mir widerstrebt. Für Hinweise und Ratschläge habe ich immer ein offenes Ohr. LG

          • Nachtrag. … Wenn ich am Wochenende nach Hause gekommen bin, werde ich ja sehen ob meine Wohnungstür versiegelt ist und ob mir auf meine Schreiben geantwortet wurde. Schreiben an die Kreiskasse und an den Vollstreckungsdienstmitarbeiter. Ich bin gespannt. Update gibt’s am Wochenende.

          • Vorweg: Bei so dichtem Zusammenleben vieler Menschen muss es Regeln geben, die im täglichen Umgang eingehalten werden müssen. Mit 50 und 60 durch bewohnte 30-Zonen zu brettern oder Leute anderweitig zu schikanieren findet bei mir größte Verurteilung. Es geht ausschließlich darum, diesem Verwaltungspack nicht jede Frechheit durchgehen zu lassen.

            Klagt gegen die Landesrundfunkanstlt beim Verwaltungsgericht. Gebühr 105 Euro. Dazu braucht ihr keinen Anwalt. Sich schlau machen, ordentlich und emotionslos schildern, Klage einreichen.

            Ihr braucht nicht viele Argumente, sie stehen in einem anderen Beitrag von mir.
            Ganz kurz: § 1 Abs. 3 BVwVfG verweist auf LVwVfG-Zuständigkeit, dort stehen identische Sätze bei § 58 Abs. 1 BVwVfG und bei § 59 Abs. 1 BwVfG. Bei mir ist jedoch in den LandesVwVfG der Rundfunk explizit ausgeschlossen, wodurch die BundesVwVfG Gültigkeit haben.

            Dieses Argument genügt, sicher förderlich ist der Hinweis, dass Richter ausschließlich dem Gesetz verpflichtet sind.

            Und dann zögert nicht, gebt die Unterlagen per Einschreiben/Rückschein an den IStGH Den Haag als Klage, Kopie des Rückscheins (kann 2-3 Wochen gehen) an die Rundfunkanstalt. Stellt dem Beitragsservice eine Rechnung für die aufgezwungene Arbeit fern jeder Gesetze und dazu eine Kopie an die Rundfunkanstalt.

            Denkt daran: Ein Gerichtsvollzieher ist schlichtweg nichts als ein Inkassobüro, dem man von einem Gericht Aufträge gibt. Die haben keine hoheitlichen Befugnisse. Meine Bekannten unterschreiben niemals eine EV, denn diese zu fordern haben Gerichtsvollzieher nicht die geringsten hoheitlichen Rechte, es ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Zudem müssen die Nachteile einer solchen EV ausdrücklich durch einen Richter vor Unterschrift ausführlich erläutert werden, was von dem Gerichtsvollzieherpack keiner einhält.

            Könnt auch unterschreiben und sofort per Fax mit identischem Einschreibebrief wegen Anwendung psychischer Gewalt widersprechen.

            Und kommt nicht auf die Idee zu sagen, dass nach Gesetz niemand wegen Schulden eingesperrt werden darf, denn da gehört dazu, dass man dazu nicht in der Lage sein muss, bedeutet absolut blank.

            Knallt denen in den Vollzugsabteilungen der Amtsgerichte ans Bein, denn die haben aufgrund der ausschließlich gesetzlichen Verpflichtung die Pflicht, erkennbar rechtsverstoßende Ansprüche abzulehnen. Denkt an die VwVfG § 58 und § 59 i.V.m. § 138 BGB.

            Aufhören mit der Angst, wir müssen dem um sich greifenden Gesindel ihre Gesetzesbrüche vorhalten und nachweisen. Alles schriftlich, per Fax mit Faxbestätigung. Die Fritzbox kann das übrigens mittels eines kleinen AVM-Programm hervorragend.

            Und ich sage euch: In meinem gesamten Bekanntenkreis gehen alle auf die Barrikaden, die haben die Schnauze von diesem Pseudostatat voll bis oben hin.

            Noch was: Warum wohl werden die ganzen kleinkriminellen Ausländer nicht abgeurteilt? Sie haben eine andere Staatsbürgerschaft. Wir alle haben die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft des Deutschen Reichs (nicht Dritten Deutschen Reichs, so wird das gerne hingestellt) zu erwerben. Dann plötzlich seid ihr kein Personal mehr („Personal“ausweis). Dann habt ihr die Rechte der Ausländer in Deutschland und das ist schon was.

            Irgendwo habe ich gelesen, dass man dann sogar einen Asylantrag stellen kann – oder sogar muss? Kenne mich da aber noch nicht aus. Macht euch schlau und glaubt nicht alles, was im I-net steht, es gibt auch Ratten, die gezielt falsche Infos streuen, damit man euch danach gut auflaufen lassen kann.

            • Hallo @Jean-Didier Long,
              vielen Dank mal wieder für deine umfangreichen und höchst informativen Beiträge :top:

              Interessant ist auch dein Hinweis mit dem IStGH in Den Haag.
              Vielleicht wäre es ganz nützlich, wenn wir hier mal ein Beispiel einer solchen Klage in Etwa zusammenbasteln?

              LG
              Jessie

              • Wir dürfen uns nichts vormachen. Bei diesem außerhalb jeglichen Rechts agierenden Unternehmen herrscht massiver Lobbyismus vor, es handelt sich um eine milliardenschwere Firma. Da ist es durchaus denkbar, dass plötzlich Richter alles andere als neutral und Eidtreu sind.

                Kommt man aber in obere Regionen, wird das zusehends besser. Nach einem Systemcrash sind beim „Aufräumen“ immer zuerst die oberen Ränge an der Reihe der Rechenschaft. Dann geht es weiter runter. So wurde vor wenigen Wochen ein 94-jähriger KZ-Wachmann zu 5 Jahren Haft verurteilt, weil er von den Vorgängen gewusst haben musste und nichts unternahm.

                Seine Alternative damals: Ruhig sein oder selbst in den Knast – bestenfalls. Und er handelte nach damaligem Recht, dennoch Verurteilung. Daran müssen wir dieses in sich korrupte System erinnern, dann werden die vorsichtiger.

                Derzeit jedenfalls schützen sie sich in einem unvorstellbaren Maß gegenseitig, selbst Feinde werden geschützt. Damit erklärt sich auch, dass unglaublich viel Unfähigkeit und Ignoranz herrscht, es kann ja nichts passieren. Allerdings spürt man in den Verwaltungen das rapid zunehmende Murren der Bürger und die Intelligenteren sind durchaus beunruhigt.

                Denkt auch daran: Vor dem Bundesverfassungsgericht kosten Verfahren vordergründig erst einmal nichts. Diese müssen aber sehr fundiert vorgetragen und begründet sein. Sonst ist eine „Strafe“ von 2.500 Euro zu bezahlen.

                In Den Haag gehen die Klagen ein, werden aber derzeit nur erfasst, nicht bearbeitet. Macht aber nichts, wichtig ist die Erfassung. Beim Crash kommt das dann alles hoch. Könnte mir vorstellen, dass bei massiver Klagehäufung eine Musterklage ausgelöst wird. Dann wird es für die Burschen in den Gerichten, Gerichtsvollzieher und Beitragsservice/Rundfunkanstalten plötzlich eng. Deshalb: Klage per Einschreiben/Rückschein einreichen, Unterlagen dazu, Kopie des Rückscheins an die Landesrundfunkanstalt senden. Ein Musterschreiben – das muss ich mir mal überlegen.

                Und glaubt nicht, dass beim Beitragsservice das Geschreibsel jemand liest, die gehen nach Schema vor. Drum: Eigene AGB verfassen, die sich konkludent bestätigen (so wie sie es mit uns machen wollen) und dann Rechnungen schreiben, unbedingt auch bei Nichtzahlung (was sicher ist) gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen.

                Blättert mal im Netz, da stehen viele solcher Dinge.

                  • Hallo Uwe

                    Danke für den interessanten Link.

                    Letztendlich machen die sog. Reichsbürger nichts anderes als die Justiz mit uns seit Jahrzehnten macht: Sie stellen Forderungen, die jedoch die Richter etc. selbst zu verantworten haben. Sie hätten die AGB ja nicht anerkennen müssen. Wehe, wir machen vor Gericht was falsch, das haut man uns gnadenlos um die Ohren.

                    Schaut euch doch einmal die Verhaltensweisen der selbständig tätigen Gerichtsvollzieher an: Diese maßen sich uneingeschränkt hoheitliche Rechte an, fordern einen Bereich des persönlichen Freiheitsentzugs (eidesstattliche Versicherung) ein, ohne auch nur die geringsten dafür zuständigen Gesetze zu beachten.

                    Neulich sagte sogar eine Gerichtsvollzieherin zu einem Bekannten (auch wegen GEZ): Das hier ist eine geschlossene Sitzung. Hallo? Die nimmt sogar gerichtliche Ansprüche für sich in Beschlag.

                    Man muss sich diese Frechheiten einmal vorstellen, für dieses Verwaltungspack gelten offensichtlich keine Gesetze. Wir müssen uns an jeden kleinkarierten Mist halten, Asylanten und Justiz jedoch absolut nicht? Es werden wegen 10 Euro Strafe gigantische Verfahren in Gang gesetzt, Hauptsache, das Volk wird unterdrückt.

                    Übrigens: Es könnte wirklich sein, dass man als Reichsbürger Asyl beantragen muss, sonst ist man illegal in diesem Staatsfragment. Und wie schon erlebt geht es auf keinen Fall, dass ein 82-jähriger krebskranker Rentner wegen einer Schuld von 50 Euro ins Gefängnis kommt durch einen Gerichtvollzieher – Live miterlebt.

                    Wir müssen uns wehren, es ist höchste Zeit. Gesindel greift nach uns, viele Rechte hat es schon gestohlen. Später kommt dann wie bekannt die Frage: Warum habt ihr nichts gemacht? Ihr habt es doch gewusst. Kommt euch das nicht tierisch bekannt vor? Wirft man uns das nicht weltweit vor? Was ist heute anders? Wir sehen das, was hier passiert und schauen zu?

                    • Alles gut. Ich konnte mich eines breiten grinsen nicht erwehren. Wie kann die Justiz verunsichert sein…. wo sie doch immer im „recht“ sind.Auge um Auge. Gut, einige Summen mögen vieleicht überzogen sein, aber ich vermag das nicht zu beurteilen. Den Haag klingt nicht schlecht. …Aber was genau hat es damit aus sich. Klagen sammeln kann doch nicht vordergründig die Aufgabe eines Gerichts sein. Ab wann werden die tätig? Denn die GEZ u.Co sind nun mal keine Kriegsverbrecher. Nun gut, werde mich zu hause damit auseinander setzen. Das Display auf dem Handy ist echt zu klein.

  36. Ich gebe hiermit auf.
    Nach über 2 Jahren Streit mit dem Beitragsservice und diversen Widersprüchen, Strafanzeige gegen Dr. Stefan Wolf (Geschäftsführer Beitragsservice) habe ich keine Lust und keine Kraft mehr. Ich bezahle die Forderung des Beitragsservice aus 2014.
    Auch wenn ich in der Zeit der geforderten Beiträge eine geringe Erwerbsminderungsrente erhielt und zusätzlich Wohngeld, insgesamt nicht mehr als eventuelle Sozialleistungen.
    Leider haben die Gerichte entschieden, dass man IMMER Sozialleistungen (Hartz IV, Grundsicherung) BEANTRAGEN MUSS, auch wenn diese abgelehnt würden oder man diese gar nicht in Anspruch nehmen wollte (aus persönlichen Gründen). Somit MUSS man immer einen Bescheid der Sozialbehörde vorweisen um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden.

  37. Hallo liebe Freunde

    Mal was Generelles zu den Eidesstattlichen Versicherungen (EV), auf das ich bei der Hilfestellung für einen Freund kam. Der GvZ hat uns nach 30 Sekunden aus dem Büro geworfen (wörtlich „verlassen sie mein Büro“).

    Lest bitte die Gesetze durch, die sie uns dauernd vor die Nase halten, lest sie ganz genau und beratet euch. Denn da gibt es in der immer wieder herbeigezerrten ZPO folgenden Paragraphen:

    § 480 Eidesbelehrung
    „Vor der Leistung des Eides hat !!der Richter!! den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, dass er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann.“

    Das bedeutet schlichtweg, dass

    1. Diese Belehrung durch einen (gesetzlichen) Richter mit Amtsausweis zu erfolgen hat und er bestätigen muss, den Amtseid abgelegt zu haben. Kein Richter dieser Erde wird das tun. Bitte bereitet euch vor, denn der Gerichtsvollzieher wirft euch nach dem „Nein“ zur EV aus seinem Büro und droht mit Haft, obwohl der das nie veranlassen darf. Das würde höchstens die Rundfunkanstalt veranlassen können mittels Urteil beim Vollzugsgericht, also geht das gar nicht schnell. Und die werden sich hüten, halb Deutschland einsperren zu wollen, zumal es plötzlich bekannt wird, dass man sich gegen diese Diktatur wehren kann.

    2. Und plötzlich sind alle rückwirkenden EV’s rechtsungültig und müssen rückabgewickelt werden. Viele Forderungen sind nach Rückabwicklung verjährt, so dass sie nicht mehr eingetrieben werden können. Haftpflichtig für den gigantischen Schaden ist ausschließlich der GvZ.

    3. Das betrifft alle EV’s, also nicht nur diejenigen der Rundfunkanstalten o.ä. Stellt euch auf die Hinterbeine, fordert Rückabwicklung (in ordentlichem Ton und gutem Deutsch) und zeigt die Gerichtsvollzieher wegen vollendetem Betrug in Serie, Nötigung, Rechtsbeugung, Amtsanmaßung bei der Staatsanwaltschaft an. Denn die müssen das wissen, wenn sie diesen Beruf haben. So wie ein Automechaniker wissen muss, dass man Bremsbeläge nicht mit einer Dauerschmierung versehen darf.

    Stellt euch auf, wehrt euch. Habt keine Angst, die Gegenseite hat Angst vor euch. Helft alle zusammen, dieser Schurkerei ein Ende zu setzen.

    Noch etwas muss ich allerdings einschränkend sagen: Falls jemand Waren kauft oder von Leistungen profitiert, ohne diese bezahlen zu wollen, womöglich mit Absicht, würde ich sogar einem Gerichtsvollzieher zustehen, denn das ist dann vorsätzlicher Betrug. Für solche Leute habe ich kein Verständnis. Das sind Typen, die niemals anderen Ganoventum vorhalten können, da sie selbst solche sind.

    Kauft man eine Leistung, dann bezahlt man diese auch oder kauft sie nicht. Es geht hier ausschließlich um die diktatorischen Abzockereien durch Verträge zu Lasten Dritter etc., mit denen diese für ungewünschte Dinge zahlen sollen.

      • Danke Jessika

        Es ist wichtig, dass die GvZ das Recht dazu haben, mich aus dem Büro zu verbannen, es ist ihr Büro, das sie als Selbständige anmieten, bezahlen und die gesamten Unterhaltskosten selbst tragen.

        Ich bleibe stets ganz ruhig, durch Schreien offenbart man seine Schwäche. Besser ist es oftmals, einfach den Mund zu halten, sich nicht einschüchtern lassen und gleich nach dem Gespräch Aktennotizen zu machen.

        Aber dass wir nach 30 – 40 Sekunden schon rausflogen, massiv mit ausgestrecktem Arm und Zeigefinger zur Tür weisend, hat mich doch etwas überrascht. Ich nehme immer die Gesetzestexte ausgedruckt mit, lege diese hin und fordere eine Stellungnahme.

        Und denke daran: Wenn er jemand in sein Büro zitiert, dann geht man freiwillig hin, denn das Recht zur Vorladung hat er faktisch nicht, das müsste von einem staatlichen Gericht kommen. Was dieses niemals machen wird. Die dort wissen genau von ihrem Tun.

        Geht man aber aufgrund seiner Vorladung hin und er erfüllt nicht die von ihm ständig zitierten Gesetze, bzw. verstößt gegen diese und der „Besuch“ ist vergebens, so besteht das Recht auf Ersatz der entstandenen Kosten. Das ist so pro Halbtag um die 200 Euro Pauschale zzgl. den Kosten der Anfahrt, ich rechne da mit 72 Cent pro Kilometer. Damit das möglichst rechtssicher ist, weise ich nach Vorladung auf das Recht des Richters beim Termin hin, damit es keine Ausflüchte geben kann wie nicht erhalten etc. per Fax mit Faxbestätigung, zus. per Mail und noch per einfachem Brief. Die Portokosten werden dann auf die Rechnung mit draufgeschrieben.

        Redet mit Bekannten, es ist falsche Scham, nicht offen über die geforderte EV zu reden. Auf den Tisch mit den Karten. Mit solcher Offenheit haben die ihre größten Probleme und ich kann zu allem stehen, was ich so treibe. So sollten das die meisten halten, es kommt gut rüber. Es sei denn, man müsste sich schämen, weil man selbst ein Ganove ist – siehe obigen Beitrag von mir.

        • Ahso, dein Vorgehen gefällt mir 🙂

          Danke auch für deine ‚Handlungsanweisung‘, denn ich, sicher auch viele andere User, habe keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet und möchte natürlich keine Fehler aus Unwissenheit machen.

          Den GvZ möchte ich eigentlich nicht vorwarnen, sondern ihn beim Termin vor vollendete Tatsachen stellen.
          Die Anzeige gegen ihn möchte ich dann danach stellen, ebenso die Rechnung.
          Aus meinem Bekanntenkreis werde ich Zeugen mitnehmen.

          Meinst du, das ist so ok?

          Auf die Vorwarnung möchte ich eher gerne verzichten, da er beim letzten Besuch sehr beleidigend reagierte. Er fragte mich, ob ich die PERSON sei, worauf ich antwortete, „Dieser PERSON bin ich noch nicht begegnet. Ich bin zwar die Begünstigte dieser PERSON, übernehme aber nicht die Treuhandschaft für diese PERSON.“
          Er stammelte dann etwas von „… wieder dieser Reichsbürgerquatsch…“ und trottete dann wieder los, mit der Drohung, ich würde Post von ihm bekommen…
          Meiner Aufforderung, sich überhaupt erstmal ordentlich auszuweisen, kam er auch nicht nach.

          Es wird mir sicher schwerfallen, ruhig zu bleiben, da ich bei solchen Typen gerne auch mal etwas ‚bestimmter‘ reagiere.
          Hihi, daher auch Danke für deinen Hiweis, lieber ruhig zu bleiben.
          Ich werde es auf jeden Fall beherzigen!!!

          VG
          Jessika

          • Rechtsberaten kann man da nicht, ich zeige nur auf, wie wir das machen. Deinen Weg musst selbst finden, viel Gesetze lesen und mit vielen Bekannten reden. Das wird dann immer mehr. Was der Eine nicht weiß, weiß der Andere. Darum die offenen Karten.

            Du, mit Vorwarnen hat es nichts zu tun. Es dient der Rechtssicherheit für die Forderungen, denn wenn explizit auf diese Kosten im Vorfeld hingewiesen wird, hat jeder Richter ein Problem mit Abweisen der Forderungen. Vergiss nicht: Die sind allesamt miteinander verbandelt und vergessen, dass sie bei einem Regimwechsel womöglich auch noch mit 94 Jahren vor den Kadi kommen wie neulich ein Wachmann der Nazis.

            Letztendlich ist es auch eher ein Zeichen von Schwäche, dies vorher nicht kund zu tun. Ein Zeuge genügt, aber denke daran, der GvZ kann, da es sein persönliches Büro ist, dem Zeugen den Zutritt verwehren. Dann gehst du natürlich auch, denn er hat Dir den Zeugen zu bewilligen. Deshalb sollte bei der Benennung der ggf. folgenden Kostenrechnung unbedingt auch der Zeuge erwähnt werden und dass auch dessen Kosten berechnet werden.

            Wenn dann der GvZ laut wird oder beleidigend oder wie bei uns befiehlt, den Mund zu halten und nur er stellt die Fragen, dann ruhig bleiben, die Fragen anhören und halt nicht antworten, weil man ja befehlsgetreu in seinem Büro ruhig zu sein hat. In diesem Büro hat er Befehlsgewalt, nicht vergessen.

            Nachdem er bei uns fragte: Unterschreiben sie, ja oder nein, sagten wir brav erst mal nichts. Dann nochmals drohend – ja oder nein. Das kurze Nein hat dann den Rauswurf mit sich gebracht und 30 Minuten später die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (war schon vorbereitet, musste nur noch ergänzt werden.

            Dann gingen wir Kaffee trinken, ein Stückchen Kuchen essen und waren guter Dinge. Meldung nach Berlin ans Innenministerium mit den Aktennotizen, damit von dort das Landesministerium zur Stellungnahme aufgefordert wird. Hat viel größere Wirkung, als wenn man direkt ans Landesministerium schreibt.

            Und wenn der GvZ zu beleidigend wird (da braucht man sich nichts gefallen zu lassen) aufstehen und gehen. Ihm dann schreiben und auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und die Kosten berechnen, da es ja sein Verschulden war, dass man gegangen ist.

            Die geraten völlig aus den Fugen, wenn plötzlich jemand mit Rechtswissen kommt. Deshalb: Informieren und total cool bleiben. Und viel mehr Schweigen anstelle viel Reden.

            Und niemals den Schw..z einziehen, so man(n) hat.

            • Ja, das ist wirklich gut und plausibel, danke!

              Wegen der Warnung an den GvZ, ich wüsste ehrlich nicht, wie ich das formulieren sollte. Eben der Ton und die Musik…

              Wärst du bitte so freundlich und könntest eine etwaige Formulierung als Beispiel schreiben?

              VG
              Jessika

              • Vorab: Bitte nichts tun, was irgendwie mit Reichsbürger in Zusammenhang gebracht werden könnte, denn da macht man sich derzeit nur lächerlich. Die Bürger verstehen das nicht und Pack ist es gelungen, das ins Lächerliche zu ziehen. Aber was man sagen kann ist nur der Name wie Werner. Bei der Frage wie weiter – nichts weiter. Das geht dann eine Weile hin und her und großzügig sagt man dann: Ach so, sie wollen vermutlich den Familiennamen wissen. Ich bin ein/e Mann/Frau aus der Familie Schmittschen o.ä. Immer Gesicht waren. Und wenn jemand der Inkassotätigen herum tobt wie blöd, einfach sich an dem Blutdruck ergötzen. Ich stelle mir dann vor, wie er seiner Frau beim Poppen Schweinerein ins Ohr flüstert und ob seine Unterhose sauber oder verschissen ist oder ob er keinen mehr hoch bekommt. Dann lächle ich so vor mich hin, worauf sich das Toben vervielfacht.

                Also, ich mache das bei den Bekannten so: Sehr geehrter Herr Blah..Blah

                Ihre Einladung habe ich erhalten, diese ist so dargestellt, dass für mich das Ableiten einer Verpflichtung zur Wahrnehmung dargestellt ist. Da in ihrem Schreiben das Wort „Gericht“ (Achtung: womöglich ist sogar noch das Landeswappen drauf – dann zusätzlich: und das Wappen) dargestellt ist, gehe ich von hoheitlicher Befugniss aus.

                Bei dem angedrohten Hoheitsakt ist unbedingt erforderlich, dass mir die hoheitliche Befugniss in Form eines Amts- nicht Dienstausweises sowie der gerichtliche Beschluss § 126 BGB entsprechend vorgelegt wird. Des weiteren ist auf die Einhaltung des § 480 ZPO zu achten.

                Sollte einer der Punkte nicht erfüllt werden, sehe ich das als vorsätzliche Rechtstäuschung an, werde dann keinerlei Aussagen zur von Ihnen genannten Sache machen, Ihr persönliches Inkassobüro verlassen und die Rechnung für die mir entstandenen, durch Ihre Nachlässigkeit sinnlosen, Kosten geltend machen.

                Diese spezifizieren sich zur Information wie folgt:

                Halber Tag Zeitaufwand/Lohnausfall, Verlust an Lebensqualität pauschal 200,00 Euro

                Kilometer zweimal xxx Kilometer x 0,70 Euro/km xxx Euro

                Sonstige Kosten (Porto etc.) xxx Euro

                Das fertige ich in bester Qualität formularmäßig aus, Profiverhalten ist absoluter Usus und im Prinzip ganz einfach. Man muss sich nur die Behördenschreiben (nicht den beknackten Inhalt) anschauen.

                Die GvZ sitzen so hoch oben, sind wie Götter (meinen sie) und werden antanzen lassen. Vermischen Judikative mit Exekutive, zwirbeln noch ein bisschen Legislative rein – wissen aber nicht wirklich, von was sie eigentlich reden. Dann ganz ruhig die obigen Unterlagen fordern und falls sie euch nicht zu Wort kommen lassen, lasst sie herumtanzen, seid ernst, grinst euch innerlich einen, denkt an schönen Sex und guten Wein und wenn die Burschen (oder (Doppelnamen-)Mädels) was zum Unterschreiben vorlegen: Das Wort Nein genügt und man fliegt raus. Ab zum Kaffee trinken.

                Nie laut werden. Und nun macht was draus, was hier steht, formuliert euern Stil, redet mit vielen Bekannten. Legt offen, um was es geht. Der Kuckuckskleber will kommen? Na und. Hausdurchsuchungsbefehl zeigen lasen, unterschrieben? Wenn nicht (ist er ganz sicher nicht), direkt Live beim Gericht anrufen (Nummer muss bereit liegen) und mündlich Beschwerde einlegen. Dem Kuckuckshalunken den Hörer geben.

                Und denkt daran: Man sollte nicht selbst ein Finanz-Halunke sein (die gibt es in Politik und Finanzwesen mehr als genug), sonst hat niemand Verständnis. Der gekaufte Flach-TV, den man nicht bezahlen möchte, wird keinerlei Hilfe, eher Abscheu auslösen.

                Bitte habt Verständnis, dass jeder seinen Stil finden muss und obige Vorgehensweise bei meinen Bekannten extrem erfolgreich war, auch z.B. bei der üblen Gema. Es gibt noch viel mehr Möglichkeiten, speziell GEZ bezogen, aber da schreibe ich mir die Finger wund. Also, viel Erfolg.

                • Vielen Dank, eine wirklich tolle Formulierung!!!

                  Bei mir ist es in diesem Fall kein Flach-TV, sondern ein rechtswidriger, fehlerhafter Verwaltungsakt.

                  Wie schon geschrieben, ich werde auf jeden Fall dabei ganz ruhig bleiben und nicht austicken.
                  Ich werde an den Begriff „Kuckuckshalunke“ denken und muss nur aufpassen, dass ich dabei nicht voll ablache 😉

                  Danke @Jean-Didier Long für deine tollen Hinweise und deine lebensnahe Hilfe!!!

                  • Mach’s gut und denke daran: Verwaltungsakte sind meist ziemlich rechtswidrig. Gesetze gelten nur für die Bürger, niemals für Banker, Politiker und tatsächliches Pack.

                    Und: In der Ruhe liegt die Kraft. Nachdenken, lieber mal die Klappe halten und sich nie – niemals nie nicht erpressen lassen.

                    Der Satz: Wenn sie nicht, dann .. wird von mir an der Stelle unterbochen mit dem Hinweis: Ich nehme dann.

                    • Bitte liebe Freunde:

                      Habt keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher, das sind selbstständige Hampelmänner, vergleichbar mit einem Mini-„Beamten“heimstätten-Bausparvertreter. Da die Nachbarn gerne tuscheln nach Gelbem Brief nehmt ihr den und zeigt den Nachbarn, um welches Gesindel es sich bei den Forderungsstellern handelt. Legt rundum die Karten offen auf den Tisch, sofern ihr nicht selbst Betrüger-Ganoven seid.

                      Denkt daran § 480 ZPO – kein Richter wird zu einer EV erscheinen. Die wissen ganz genau um ihre zweifelhafte (eigentlich verzweifelte) Lage.

                      Plötzlich habt ihr mit eurer Offenheit alle Sympathien. Und oftmals wieder den nächsten, der sich Gedanken macht. Lasst uns zusammen in Form eines Schneeballsystems gegen Abzockgesindel angehen, dazu gehört auch das Gema-Gelumpe. Bei denen schreibt dann ein Anwaltsbüro aus München mit wilden Drohungen. Die sind noch viel extremer als der BS. Die sind total bescheuert, anders kann man nicht sagen.

                      Jeder hier Eingefallene erhält tausende Euro, die wir bezahlen. Uns zockt man dafür ab und verhöhnt uns noch mit lautem Gelächter. Schluss damit.

                      Und da dürft ihr unbedingt auch einmal sagen: Nach meiner Meinung „n.m.M.“ sind sie ein Serienbetrüger. Wichtig ist, dass es keine Beschuldigung, sondern eure Meinung ist.

                      Und lasst das mit dem Reichsbügerzeug sein, da macht ihr euch lächerlich. Nicht, weil es nicht stimmt, sondern wegen des durch die Bagage erzeugten Nimbus. Geht streng nach Gesetzen, haltet ihnen das vor die Nase und das Pack (nicht das Pack des Gabriel) schleudert wie ein sommerbereiftes Fahrzeug bei Glatteis.

                      Bitte liebe Freunde, beratet euch miteinander. Das Grundprinzip lautet: Richtet man Kanonen auf euch, dreht die Dinger um und sagt den Abzockern: Abfeuern.

                      Ich habe entdeckt, dass es bei der Gesetzgebung wirklich extrem kluge, weitsichtige Leute gibt. Deshalb: Lest in den Gesetzen. Versucht, das juristische Denken zu erlernen. Hat man das intus, ist es total geil. Plötzlich merkt ihr, dass es in dem Bereich überwiegend schreckliche Nieten gibt, die nur eine große Klappe (gerne verbunden mit kleinem Schwanz und/oder Frigidät/Inpotenz) ohne Hintergrund haben, aber sich gegenseitig schützen, weil sie von ihrem mind. 90%-igen Dielletantentum wissen.

                      Mein Prinzip: Bekomme ich für mein Geld eine adäquate Leistung, wird ohne Kommentar bezahlt. Wenn nicht, werden die Lücken gesucht. Und faktisch immer, immer, immer findet man solche zuhauf.

                      Wichtig: Redet mit den Nachbarn, den Freunden. Schämt euch nicht. Wir müssen raus aus dem Einzelkämpfertum. Zusammen an einem Strick in eine Richtung ziehen.

                      Hört schöne Musik, esst was Gutes (bitte auch gesund), trinkt was Feines, geniest jeden Tag und mischt zusammen das hochnäsige, ignorante Pack in den Bürostuben auf. Und glaubt um Himmelswillen nicht alles, was im Netz steht. Das wirkliche Pack hat Fehlinfos eingestreut, die euch an die Wand laufen lassen. Selbst Denken ist angesagt. Glaubt nicht unbesehen, was angenehm klingt, sondern schaut nach den Gesetzen, prüft, denkt nach und redet mit den Bekannten, den Nachbarn.

                      Los geht’s!!!!

                    • Hallo @Jean-Didier Long,
                      ich habe deine ‚kleine‘ Vorgabe entsprechend für mich umgearbeitet und werde es dem „„Kuckuckshalunke“ nachher faxen.

                      Du hast so tolles, klares und wahrhaftiges Wissen verschenkt, dass ich dich mit „Weckruf“ ehren möchte. Für einen Sonnabend ist es mir jetzt zwar noch etwas zu früh, aber ich habe zumindest meinen Ablauf klar gestaltet.
                      Dazu brauche ich eine Klo-Papierrolle (also die Pappe darin), eine Zinkwanne kleineren Ausmasses (wegen dem Resonanzspektrum) und meinen Freund, der mein Taktgeber sein muss 😉
                      Das Ganze wird dann aus Spass simpel aufgenommen und ist absolut GEMA-frei!!! 🙂
                      Da ich nicht weiss, wie ich dir/euch diesen Spass zukommen lassen soll, mache ich das am besten über einen einfachen Freeserver?!!
                      Die Klo-Papierrolle soll das ‚Horn‘ sein, die Zinkwanne stellt die Trommel nach…
                      Hihi, habe ich einen Schuss??? Ich brauche jetzt erstmal einen Kaffee, um wach zu werden 😉
                      Naja, lasst euch überraschen und ggf. beglücken 😀
                      VG
                      Jessie

                • NACHTRAG/FORTSETZUNG:

                  Heute am frühen Vormittag waren wir also nun bei dem Kuckuckshalunken.
                  Er fragte, ob mein Freund bezahlen möchte. Antwort, ja, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt.
                  Der Kuckuckshalunke brach gleich damit ab, dass er nicht diskutieren wolle.
                  Mein Freund fragte dann nach seinem Amtsausweis. Etwas verdattert(?) zückte der Kuckuckshalunke dann seinen Dienstausweis. Mein Freund wies freundlich darauf hin, dass ein Dienstausweis nicht für einen Hoheitsakt ausreiche.
                  Wieder von dem Kuckuckshalunken, keine Diskussionen…
                  Er tat dann so, als wenn er etwas ausfüllen würde und mein Freund fragte dann höflich, wo der Richter sei, der nach § 480 ZPO erforderlich ist.
                  Der Kuckuckshalunke guckte nur, sagte aber kein Wort. Bestimmt knapp 2 Minuten, diese Szene.
                  Mein Freund bezog sich dann auf unser Vorabschreiben mit Rechnung, wie es hier ganz toll auch veröffentlicht wurde, und damit war die Angelegenheit beendet.
                  Beim Rausgehen rief der Kuckuckshalunke noch hinterher, dass er mit Polizei demnächst vor der Tür stehen würde…
                  Freundlich, höflich und ohne abzulachen(!!!), wie es hier auch sehr gut beschrieben wurde, sagten wir kein Wort und reagierten auch nicht darauf.

                  Jetzt sitze ich hier vor dem Kasten und grübele, wie ich den Gerichtsvollzieher wegen vollendetem Betrug in Serie, Nötigung, Rechtsbeugung, Amtsanmaßung bei der Staatsanwaltschaft „richtig“ anzeigen kann.

                  Mit den Paragraphen würde ich ja vielleicht noch klar kommen, aber es hapert mal wieder an der richtigen Wortwahl 🙁

                  Ich gebe zu, mit meiner Freundlichkeit ist es in dieser Angelegeheit jetzt gerade dahin. Irgendwie drängt sich vor meinem geistigigen Auge gerade das Bild auf, den Kuckuckshalunken richtig ausgepeitsch vor mir im Staub zu sehen….
                  Ouuppss, hihi, werde jetzt wohl besser erstmal ein Enspannungsbad nehmen 🙂

                  VG
                  Jessie

                  • Hallo Jessie,

                    habe schon lange nicht mehr hier geschrieben, bewusst habe ich mich mal ein wenig zurückgehalten.

                    Hoffe Du hast Dir den Namen des Typen notiert, am besten noch die Dienstausweisnummer.

                    Ab jetzt gilt, noch ruhiger die Sache rangehen, Schreiben aufsetzen an den ISTGH mit Inhaltlichen Angaben, bitte beachten, dass Du dies in Englisch aufsetzt, Kopien an den Kuckucksmenschen, und deren Vertreter.

                    Ansonsten auch die Kopie der Strafanzeige an den ISTGH mit beilegen.

                    Wichtig, niemals mit Deiner Originalunterschrift unterschreiben.

                    Genaueres kannst Du auch auf meinem Blogg nachschauen.

                    Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!

                    Gruss
                    Evelyn

                    • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
                      § 27 Versicherung an Eides statt

                      (1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschrift für zuständig erklärt worden ist. Eine Versicherung an Eides statt soll nur gefordert werden, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Von eidesunfähigen Personen im Sinne des § 393 der Zivilprozessordnung darf eine eidesstattliche Versicherung nicht verlangt werden.

                      (2) Wird die Versicherung an Eides statt von einer Behörde zur Niederschrift aufgenommen, so sind zur Aufnahme nur der Behördenleiter, sein allgemeiner Vertreter sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes befugt, welche die Befähigung zum Richteramt haben oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen. Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes kann der Behördenleiter oder sein allgemeiner Vertreter hierzu allgemein oder im Einzelfall schriftlich ermächtigen.

                      (3) Die Versicherung besteht darin, dass der Versichernde die Richtigkeit seiner Erklärung über den betreffenden Gegenstand bestätigt und erklärt: „Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“ Bevollmächtigte und Beistände sind berechtigt, an der Aufnahme der Versicherung an Eides statt teilzunehmen.

                      (4) Vor der Aufnahme der Versicherung an Eides statt ist der Versichernde über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung zu belehren. Die Belehrung ist in der Niederschrift zu vermerken.

                      (5) Die Niederschrift hat ferner die Namen der anwesenden Personen sowie den Ort und den Tag der Niederschrift zu enthalten. Die Niederschrift ist demjenigen, der die eidesstattliche Versicherung abgibt, zur Genehmigung vorzulesen oder auf Verlangen zur Durchsicht vorzulegen. Die erteilte Genehmigung ist zu vermerken und von dem Versichernden zu unterschreiben. Die Niederschrift ist sodann von demjenigen, der die Versicherung an Eides statt aufgenommen hat, sowie von dem Schriftführer zu unterschreiben.

                    • Hallo @Evelyn,

                      danke für deinen Hilfeversuch.
                      Auf deiner WordPresspräsentation war leider nichts wirklich neues zu finden.

                      Hallo @Stefan,

                      § 27 VwVfG ist ein interessanter Hinweis, den ich so auch noch nicht kannte. Vielen Dank dafür!

                      So, da ich eben nicht so gut formulieren kann, die Strafanzeigen aber heute noch rausgehen sollten, kam ich auf die Idee doch einfach zur Staatsanwaltschaft Berlin in die Turmstrasse zu fahren. Die Jungs und Mädels dort müssten doch wissen, wie so etwas geht.
                      Vollgepackt mit entsprechenden Paragraphen zum Thema vollendeter Betrug in Serie, Nötigung, Rechtsbeugung, Amtsanmaßung, usw., ritten wir dann da ein.
                      Erste Probleme gab es schon am Eingang, da ich/wir ja keine BRD-NAZI mehr haben. Unsere Papiere werden zwar von allen Botschaften international anerkannt, aber ein kleiner Wach“beamter“ mit der Wortmarke ‚POLIZEI‘ hatte erhebliche Probleme. Erst eine Bestätigung einer Vertretung seines Vorgesetzten und die Zustimmung irgend eines Richters im Haus bescherte uns den gewünschten Zugang.
                      Nagut, war heute ein sehr heisser, sonniger Tag hier in Berlin usw….
                      Jedenfalls endlich in dem Kabuff der „Staatsanwaltschaft“ angekommen, trug ich dann mein Anliegen vor.
                      Es bot sich wirklich ein Bild des Schreckens. Ein „geistiger Zombie“ neben dem anderen.
                      Ich möchte euch jetzt nicht mit Details langweilen, aber ich war wirklich im „Reich von Hirntoten“.
                      Nach gut einer 1/2h war dann alles erledigt(?!), wir würden Post bekommen……………..
                      Beim Verlassen den Gebäudes meldete sich dann nochmal der zurückgebliebene(?) Wach“beamte“ mit der Wortmarke ‚POLIZEI‘ und kam sich scheinbar mit der Bemerkung ‚…ach da, die Reichsbürger…‘ sehr witzig vor.
                      Klar, „Dienst“nummer, zurück zu den „Hirntoten“, Strafanzeige wegen Beleidigung, Diskriminierung und Verhetzung hinterher.
                      Der Kerl wurde dazu geholt, da ja im Haus, und plötzlich war er garnicht mehr so arrogant überheblich.
                      Mein Freund meinte über diesen Freitag könne man sogar einen Film machen, der an tatsächlicher Absurdität und gelebter Dummheit kaum zu überbieten wäre……………………

                      VG
                      Jessie

                  • Rechtsgrundlage der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher sind vor allem § 154 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Zivilprozessordnung (ZPO), z. B. § 753 ZPO sowie die Gerichtsvollzieher-Ordnung (GVO) des jeweiligen Bundeslandes und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA).
                    Zur Durchsetzung seiner Befugnisse kann er unmittelbaren Zwang bis hin zur Zwangsräumung und Verhaftung gegen die Schuldner einsetzen; dabei kann er sich auch der Amtshilfe der Polizei bedienen.

                    • ja und ?? ich meine es ist eine leere drohung denn da hat sehr warscheinlich immer noch kein richter unterschreiben.

                      würde es aber um sehr viel geld gehen wie zb bei franjo pod und verona feldbusch dann kommen die schon mit durchsuchungsbefehl.

                      hihihi sind aber meiner meinung nach sehr gut dvongekomen.

        • Danke, sehr sauber mit Fakten erläutert. Bitte weiterhin immer daran denken, es gibt hier sehr viele junge noch unerfahrene user, die sind für ehrliche gute Ratschläge sehr sehr dankbar. Die haben einfach noch nicht die Quellen wie wir sie uns in der langen Widerstandsarbeit angeeignet haben. Das wird hier leider von einigen usern vergessen, oder steckt gar Absicht dahinter, um diese user zu verunsichern. Schlagworte helfen gar nichts. Helfen wir doch den noch unerfahrenen usern. Das macht uns auch noch stärker. Die „U-Boote“ hingegen, die kann man sehr schnell erkennen.
          Danke für die 2 Super Kommentare.

    • Folgendes steht im Impressum der GEZ

      ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

      Wie kann eine *nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung* irgendwelche Bescheide ansetzen oder Veranlassen? Nicht rechtsfähig bedeutet meines Wissens nach: nicht verklagbar und kann nicht klagen! Sehe ich das richtig oder bin ich da auf dem falschen Weg?

      • Wenn es ernst wird, steht immer auch die zuständige Rundfunkandstalt oben mit auf dem „Bescheid“.
        Trotzdem werde ich eine GmbH gründen, die „Gebärdeneinzugsservice“ heißt und als Massendrucksache an Bürger Festsetzungsbescheide in Höhe von 15€ pro Quartal verschicken wird (Drohgebärden-Einzug gegen Aufpreis). Was der einen GmbH gestatet ist, muss auch der anderen erlaubt sein! Macht mit, gründet 1Euro-GmbH-Firmen. Kostet ca. 200,- für Notar und HR-Eintragung – dann geht das Vedienen los…

  38. Grüße euch,

    ich hab nun auch, nach längerem Ausbleiben von Leistungsbescheiden seitens des Beitragsservice, nach meinem Umzug auf einmal eine maschinell erstellte Pfändungsankündigung der Stadtkasse meiner Stadt bekommen.

    Nun meine Frage: da es sich um einen Verwaltungsakt handelt, möchte hiermit um ein paar Tipps im Umgang mit Pfändungsankündigungen und dem Volltreckungsbeamten bitten.

    Hinzu kommt noch, dass ich in einer Woche einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt antreten werde und somit in der Zeit postalisch oder überm andere Kommunikationswege nicht oder nur schwer erreichbar sein werde.
    Ich habe somit kein Chance, bei einer anstehenden Zwangsvollstreckung in den nächsten 3-4 Monaten Rückweisung/Widerspruch einzulegen.

    Irgendwelche Tipps dafür. Zum Beispiel um eine Fristaufschiebung bitten,wenn man glaubhaft nachweisen kann (Belege habe ich), dass man nicht im Land ist und dieser Auslandsaufenthalt verpflichten für mich ist und halt auch nicht erreichbar sein wird.

    Wäre super. Besten Dank und Grüße

    • Update!!! Verlauf des Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten

      Ich suchte heute das persönliche Gespräch mit dem für mich zuständigen Vollstreckungsbeamten. Im Beisein eines von mir mitgebrachtem Zeugen, habe ich gefragt wie der weitere Verlauf des Sachverhalts vonstatten gehen wird, wenn ich nicht erreichbar bin.
      Das Gespräch lief natürlich darauf hinaus, dass ich um die Vorlage einer gesetzlichen Grundlage bzw. eines Gesetzes bat, in dem meine Pflicht, diesen Beitrag zahlen zu müssen, verankert ist.
      Nach dieser Frage, bat mich der nette Herr ihn zu seinem Vorgesetzen zu begleiten, da er in dieser Sache dann auf einmal nicht sprechfähig war.
      Ich stellte seinem Vorgesetzen die gleiche Frage.
      Es konnte oder wollte nichts vorgelegt werden und wurde mit den Worten „Das ist so!“ und „Das ist Gesetz!“ abgeschmettert. Außerdem verwies er mich auf auf das Urteil vom Bundesverwaltunmgsgerich vom März diesen Jahres.
      Außerdem habe ich mehrmals drauf hingewiesen, dass ich Zahlungswillig bin, dies aber nur bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage tun werde, die mich zur Zahlung verpflichtig.
      Ein Fristverschiebung wurde nicht erteilt, außer einer 2. Pfändungsankündigung mit einer weiteren Frist von 2 Wochen den Betrag zu begleichen.
      Mit der Drohung…
      – einen Beschluss vom Amtgericht zum Öffen meiner Haustür und Pfändung zu erwirken
      – Erzingungshaft
      – Abnahme einer Vermögungsauskunft
      – Lohn-,Gehalts- oder Kontopfändung

      Was muss ich erwarten wenn ich nicht zahle?
      Ich habe ein Protokoll über die Gesprächsführung und ein Schreiben eingereicht, in dem ich den netten Beamten darum bitte, mir meine Zahlungspflicht, in Form eines Gesetzes vorzulegen.

      Wie kann man gegen weitere Repressalien, wie den angedrohten Maßnahmen, am besten vorgehen, wenn diese Eintreffen bzw in die Wege geleitet werden?

  39. Vorsicht! Punkt 2 ist hinfällig!!!!!

    § 286
    Verzug des Schuldners

    (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
    3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

    (5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend.

      • Hallo webmax.
        nach meiner Auffassung ist das nicht ganz richtig, die treten zwar auf als ö.r.-Anstalten,
        sind es aber nicht. Die Grundlage zu hoheitlichem Handeln fordern, das können die nicht, also geht alles sowieso nach Privat- oder Handelsrecht usw. die versuchen uns nur auf die Schiene Verwaltungsrecht zu locken, damit würden wir verlieren. Es geht nach meiner Auffassung nur mit der Beweislastumkehr, also für alles was die behaupten Beweise, Belege oder Urkunden als Kopie von einem Notar beglaubigt fordern. Die können das nicht belegen, weil die definitiv keine Behörden sind.

      • Sorry

        Das BGB ist die zweithöchste Rechtsgrundlage nach den GG

        Natürlich gilt das. Unterrangige Gesetze können keine überrangigen Gesetze brechen, bzw. nur mittels Verweis darauf, und das nicht uneingeschränkt. Läuft unter „Zitiergebot“.

    • mag ja alles stimmen bei uns machen die kidis sichn spass und ziehen die briefe ausm briefkasten. das heißt wenn die zustellung nicht persönlich iss kann man immer noch sagen die zustellung ist nicht erfolgt oder man hat es versehentlich weggeschmissen mit der werbung. ich war mal im krankenhaus die sagten das ist egal frist gilt trotzdem – wo gibts denn sowas ???

      • Volle Zustimmung. Früher war es eine 4-Wochenfrist, heute noch 14 Tage, und das bei diesen HireandFire-Zustellern.
        Einen anwaltstermin kriegt man auch nicht sofort…
        Und der Nachweis der Abwesenheit für „wiedereinsetzung in den vorigen stand“ ist im Nachhinein manchmal auch schwer zu erbringen.

  40. Beide Briefe habe ich am 2. Juli 2016 abgesandt:

    1. Brief an das Inkassobüro Creditreform

    Ihr Ansinnen eines Geschäftsvorschlages über einen Gesamtbetrag von 575,97 Euro über eine erdachte Zeit von März 2013 bis zum Januar 2015 weise ich zurück. Bis April 2013 zahlte ich irrtümlich Rundfunkbeitrag.

    Ihrer Forderung liegt kein Mahnbescheid eines Mahngerichtes zugrunde, wie sie in einem Mahnverfahren erteilt werden. Siehe Wikipedia-Artikel „Mahnverfahren“:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

    Ein Pfändungsbeschluss kann ebenfalls nur von einem Mahngericht gefasst werden. Siehe Wikipedia-Artikel „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Pfändungs-_und_Überweisungsbeschluss

    Auch ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, der in der Bundesrepublik Deutschland dem Vertragsrecht unterworfen ist. Vertragspartner sind der Freistaat Sachsen und der Mitteldeutsche Rundfunk. Beide verfügen keineswegs über die Zahlungsmittel Dritter. Zum Erheben von Steuern oder Gebühren, Abgaben oder sonstigen Beiträgen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes nicht befugt.

    Es entsteht keine Rechtskraft durch die Justiz, die sich über in der Bundesrepublik geltendes Recht hinwegsetzt samt Vollzugsbeamten, die jemanden zur Erzwingshaft abführen. Der Tageshaftkostensatz im Jahr 2014 von 110,13 EUR im Freistaat Sachsen steht in keinem Verhältnis zu 17,50 Euro Rundfunkbeitrag.

    Ein Gebührensatz von 20 bis 23 Euro für einen Gerichtsvollzieher steht ebenfalls in keinem für diesen kostendeckenden Verhältnis im Vergleich zur erdachten Beitreibungssumme. Und Sie als Inkassounternehmen zu beauftragen, ist kein Gewinn an Rechtskraft. Lediglich das von Ihnen beanspruchte Honorar ist höher als die Gebühr für einen Gerichtsvollzieher. Es geht stets zu Lasten des Beitragsservices.

    Bitte stellen Sie Ihr Geschäftsgebaren gegenüber mehr als vier Millionen Zahlungs-verweigerern ein! Es ist eindeutig außerhalb von Recht und Gesetz angesiedelt. Mein Merkblatt auf http://www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag hat immer noch Bestand.

    2. Brief an den Beitragsservice

    Ihr erneutes Ansinnen eines Geschäftsvorschlages über einen Gesamtbetrag von 907,23 Euro über eine erdachte Zeit bis zum Juli 2016 weise ich erneut zurück.

    Auch ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, der in der Bundesrepublik Deutschland dem Vertragsrecht unterworfen ist. Vertragspartner sind der Freistaat Sachsen und der Mitteldeutsche Rundfunk. Sie verfügen keineswegs über die Zahlungsmittel Dritter. Zum Erheben von Steuern oder Gebühren, Abgaben oder sonstigen Beiträgen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes nicht befugt.

    Es entsteht keine Rechtskraft durch die Justiz, die sich über in der Bundesrepublik geltendes Recht hinwegsetzt samt Vollzugsbeamten, die jemanden zur Erzwingshaft abführen. Der Tageshaftkostensatz im Jahr 2014 von 110,13 EUR im Freistaat Sachsen steht in keinem Verhältnis zu 17,50 Euro Rundfunkbeitrag.

    Ein Gebührensatz von 20 bis 23 Euro für einen Gerichtsvollzieher steht ebenfalls in keinem für diesen kostendeckenden Verhältnis im Vergleich zur erdachten Beitreibungssumme. Und ein Inkassounternehmen zu beauftragen, ist kein Gewinn an Rechtskraft. Lediglich das von diesem beanspruchte Honorar ist höher als die Gebühr für einen Gerichtsvollzieher. Es geht stets zu Lasten des Beitragsservices.

    Bitte stellen Sie Ihr Geschäftsgebaren gegenüber mehr als vier Millionen Zahlungs-verweigerern ein! Es ist eindeutig außerhalb von Recht und Gesetz angesiedelt. Mein Merkblatt auf http://www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag hat immer noch Bestand.

      • So ist es. Wo es kein Recht mehr gibt und eine verkommene
        Justiz in die Durchsetzung des Unrechts eingebunden ist
        hat der Bürger verloren. Das wissen wir von Hitlers Volksgerichtshof, von Leuten wie Freisler und Konsorten.
        Solche Schweine konnten sogar im Nachkriegsdeutschland hohe Positionen in der Politik erreichen. Globke und Kiesinger sind Beispiele, diese die Verkommenheit des Systems Besatzungszone Deutschland aufzeigen.
        Hitler hat nicht umsonst die Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschften einführen lassen.
        Diese praktische Konstruktion wurde nach 1945 natürlich beibehalten. Der perfekten Bespitzelung diente das Schornsteinfegergesetz: die Unverletzlichkeit der Wohnung galt da nicht mehr und gilt in bestimmten Fällen auch heute nicht mehr.
        Das einzige was hilft ist die finale Abschaffung dieses kriminellen Sytems. Dabei wird uns aber niemand der brav schlafenden deutschen Michels helfen. Das können wir nur selbst.

      • Hallo zusammen,
        Danke vorab an die vielen hilfreichen Kommentare, Erfahrungen und Ratschläge. Habe selbst nach einigen wenigen Jahren Beitragszahlungen die Zurückweisung der Forderung abgeschickt und daraufhin die künftigen Zahlungen eingestellt, da meiner Aufforderung eine gültige gesetzliche Grundlage zu erbringen nicht nachgekommen wurde, seitens der Abzocken. Hatte aber auch nix anderes erwartet. Nun hatte ich alle zukunftigen Angebote ignoriert, knapp 17 Monate lang. So kam es zum Angebot seitens der zuständigen Stadtkasse über eine Vollstreckung. Dank einem recht simpelen Musterschreiben an die Kasse passiert nun seit Wochen nix mehr.
        Anders bei einem Bekannten:
        Das selbe Prozedere bis zur Vollstreckungsandrohung, nur das diese Kasse auf das Simpele Musterschreiben antwortete und dies zeitgleich als, sagen wir mal, inakzeptabel auslegte. Daraufhin wurde die Sparkasse dieser Person über einen Rückstand und somit verbundener Pfändung informiert. Diese Bank hat die Summe von ca 260€ auf ein seperates Konto geschoben und einen Tag darauf auch schon die genannte Summe an die Kasse überwiesen. Ohne einwilligung des Kontoinhabers.
        Was nun?

        • Als BRD PERSONAL habt ihr keine Chance da rauszukommen. Ihr müsst eure abstammung als Staatsbürger aus einem der 26 Volksstaaten des Deutschen Reiches nachweisen. Dann habt ihr RECHTE !
          Es gibt die Möglichkeit ein pfändungssicheres Konto einzurichten. Aber dank neuer SEPA Regelungen welchen ihr zugestimmt hat, können sie dann trotzdem zugreifen – ausser ihr könnt euch wehren weil ihr RECHTE habt.

        • Die Rechtslage ist so:
          Sehr geehrter Damen und Herren,
          hierdurch reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 11. Juli 2016, und stelle wie folgt fest:
          Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen,
          wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner
          zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid).
          Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1NVwVfG i. V. m. § 35VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m.
          § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.
          Ein gültiger Verwaltungsakt bezüglich – ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam
          und kann entsprechend dann auch keine Grundlage einer Vollstreckung durch Sie sein.
          Die Gemeinde XXX trägt vorliegend als ersuchte Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die Bekanntgabe des angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids.
          Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn
          sie im Bestreitensfall den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu
          die für Sie als Teil der Finanzverwaltung bindenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
          (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az.VII B 151/85, BFHE 147, 5, BstBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall.
          Ich weise Sie in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in dieser Sache (Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO
          oder Klage nach § 78 VwGO) gegen die Gemeinde XXX als Vollstreckungsbehörde richtet, der zu erwartende positive Verfahrensausgang insoweit also zu Ihren Lasten geht, wie zuletzt durch rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zu Lasten der Hansestadt Lübeck (18.12.2014, Az. 4 B 41/14) und zu Lasten der Stadt Flensburg (05.02.2015, Az. 4 B 3/15) ergangen ist.

          Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird,
          fordere ich Sie nach §23 Abs.3i. V. m. Abs. 1Satz 1 Punkt 1NVwVG auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang bei Ihnen zu schließen.

          Die Ihnen anderen Falls persönlich daraus erwachsenden Schadenersatzforderungen sind Ihnen schon bekannt gegeben worden. MfG

            • Hallo Marlie.
              Warum immer nur negative Schlagworte ohne Begründung. Sie pflegen genau den Stil wie die sich überall tummelnden U-Boote vom System. Werden Sie denn vom BS wenigstens gut bezahlt oder stehen Sie dort in einem festen Beschäftigungsverhältnis? Ich lese Ihre Kommentare schon länger mit Vergnügen, Sie versuchen nur Unsicherheit zu verbreiten, glauben Sie wirklich, daß Ihnen das gelingt? Bringen Sie doch begründete Fakten und nicht nur Schlagworte die sich vom Tenor ähneln, wie ein Ei dem anderen oder soll ich sagen, wie die Textbausteine vom BS.

              • Wer oder was ist „BS“ ?
                Was schreiben sie da für einen Unsinn ?
                Unsicher ist der, der nicht liest und nicht kapiert, oder nicht kapieren will.
                Statt sich zu „vergnügen“ sollten sie versuchen mal ernsthaft nachzudenken und selber nachzuforschen….

                • Hallo Marlie,
                  toll, genauso hatte ich mir Ihre Reaktion vorgestellt, Sie reagieren wie ein albernes dummes kleines Pippimädchen.
                  Ihre Einschätzung meiner Person ist phänomenal, da werde ich mich gleich hinsetzen und diese vielen Fehler und Dummbatzereien sofort versuchen abzustellen, denn Sie nehmen Ihre Ratschläge ja wirklich ernst, da möchte ich Sie doch nicht enttäuschen.
                  Eines finde ich allerdings hintervotzig (ist keine Sauerei, sondern nur urbayrischer Sprachgebrauch), ich meine Ihr Wort Unsinn. Denke mal das ist kein Unsinn, denn der Stil Ihrer Antwort läßt nur einen Schluß zu, ich habe genau ins Schwarze getroffen. Bitte überprüfen Sie sich doch mal selber, Sie geben wirklich absolut dämliche und verbiesterte Kommentare ab.
                  Ach ja, bitte geben Sie sich keine Mühe mit einer Antwort, es ist besser mit Menschen wie Sie es sind, keine innige Brieffreundschaft zu pflegen. Trotzdem wünsche ich Ihnen noch einen richtig schönen Tag.

                  • Hallo Raesonierer,

                    ihre (Marlie) klar berechtigte Frage „was ist BS..“ steht noch immer frei im Raum!!!
                    Stattdessen versuchst du sie/er/es herunter zu ziehen….

                    Ich fragte sie, wie man sich aus der Situation „befreien“ kann.
                    Sie schrieb ganz klar mit einem Hinweis/Link darauf, der sogar 2016 noch volle Gültigkeit hat!!!

                    Hmm, daher stellt sich für mich jetzt die Frage, wer jetzt der wahre „Troll“ ist…………
                    Oupsss, ich habe es sogar genau nachgelesen und auch verstanden!

                    Also lieber ‚Raesonierer‘, bitte weniger Selbstdarstellung, sondern vielleicht mehr Info lesen und auch verstehen???!

                    Und nein, ich wünsche auch „keine innige Brieffreundschaft“ mit ihnen, aber „wünsche ich Ihnen noch einen richtig schönen Tag“

                    VG
                    Jessika

                    • Ist es wirklich so schwer von „BS“ auf „Beitragsservice“ zu schließen? Auch wenn ich keine Ahnung habe, was daran „Service“ sein soll.

                    • Hallo Jessika,
                      Wofür steht BS? Wenn ein/e gewisse Marlie das nicht weiß, dann bitte, dann sollte sie/er hier auch nicht rumpupen und alles negativ mit Schlagworten ohne Fakten zu benennen beantworten. „Troll“? Wenn Sie meinen, dann gerne. Selbstdarstellung? Warum soll Kritik eine Selbststellung sein. Ich meckere doch auch nicht über Ihre Beiträge, der größte Teil ist schon ganz gut, aber einige, na ja! Ist Ihre Meinung und das hat man zumindest zu tolerieren, auch wenn man anderer Meinung ist.
                      Gerade das fällt hier auf, gewisse userinnen können einfach nicht begreifen, dass es auch andere Meinungen gibt. Bitte dann kann man doch vernünftig damit umgehen und nicht mit einem Einzeiler dümmlich zu versuchen die ohne Begründung runter zu reißen. Auch Sie liegen manchmal ein klein wenig daneben, jeder kann sich mal irren, aber man sollte lernfähig bleiben.
                      Ihr vorletzter Absatz ist schon recht anmaßend und jetzt werde ich gemein, typisch weiblich, gerade dann wenn gemeint einem anderen „Opfer“ helfen zu müssen.
                      Dass Sie in Ihrem letzten Absatz meine Zitate übernehmen ist nicht besonders intelligent, aber ich sehe es Ihnen/Dir nach, sollte wohl lustig rüber kommen.
                      Abschließend noch zu Ihrem zweiten Absatz, ich versuche hier weder sie/er/es runter zu ziehen, sondern ich habe versucht dieses permanente meckern zu kritisieren und bei dem Stil ist mein Gedanke in Richtung U-Boot doch wohl nicht so ganz abwegig. Jetzt übernehme ich Ihren Stil:
                      „Oder wollen Sie das bestreiten, gut, das hat natürlich nur Gültigkeit wenn Sie wissen, was ein U-Boot ist“!
                      Bitte seien Sie nett und versuchen Sie meine Klarstellung nicht als Versuch zu werten, mit Ihnen in eine Brieffreundschaft zu treten.

                    • Hallo Raesonierer,

                      ja, bei BS stand ich auch erst auf dem „Schlauch“ und kam nicht auf den Begriff Beitragsservice.
                      Die Sache mit dem U-Boot lehnte ich ab, da Marlie durch ihren Link zeigte, was und wie gemeint ist. Und, leider, hast sie damit recht.
                      Nur durch einen Wechsel in einen anderen Rechtskreis kann man verschiedene Sachen lösen, etc..
                      Ich habe versucht, es auch der Intendantin vom RBB klar zu machen, da sich der „BS“ 🙂 bei uns plötzlich als „Behörde“ ausgeben wollte.
                      Leider habe ich bis heute keine Antwort darauf erhalten, obwohl die Jungs und Mädels dort gerne mit Schnickschnack antworten.
                      Als Antwort kam nur ein Versuch, mit mir eine neue Geschäftsbeziehung eingehen zu wollen.
                      Hmm, eine neue Taktik von denen, oder wissen sie jetzt nicht mehr weiter?
                      Ich habe das noch nicht ganz herausgefunden…

                      Jedenfall bezog sich mein ‚Unmut‘ darauf, das ich bei Ihnen annehmen musste, dass Sie den Link von ihr scheinbar nicht gelesen und geprüft haben.
                      Natürlich ist der dortige Inhalt etwas schwer zu verstehen, auch wenn man keine ‚Gemeinde‘ aktivieren will, aber viele andere Sachen darin sind sehr hilfreich.
                      Ich praktiziere das auch in anderen Angelegenheiten, mit anderen ‚Behörden‘ eigentlich ganz erfolgreich.
                      Das ‚Eigentlich‘ daher, weil manche Sacharbeiter/innen es scheinbar noch immer nicht verstehen wollen/können/dürfen.
                      Aber ist ja nichts neues…

                      Daher entschuldigen Sie bitte, @Raesonierer, falls ich Sie da auf dem falschen Fuss getroffen habe, war jedenfalls nicht böse gemeint.
                      Wichtiger ist, dass der Widerstand gegen dieses Unrecht gemeinsam und erfolgreich bekämpft wird.

                    • Hallo Jessika!
                      Bevor ich auf Deine mail eingehe, einfach ein paar allgemeine Anmerkungen:
                      Nach meinem Kenntnisstand (rechtlich), hat der user Brexi mit seinem Schreiben (Widerspruch) formaljuristisch und auch taktisch Fehler gemacht, ich habe hier schon darauf hingewiesen, aber noch einmal:
                      Er schreibt Widerspruch gegen Beitragsbescheid und nennt danach direkt seine Beitragsnummer. Was ist daran falsch, alles und besonders die Nennung seiner ihm vom BS (Beitragsservice) zugewiesene Beitragsnummer,
                      damit hat er bereits das Konto nebst Nummer anerkannt. Die ganzen Erklärungen hätte er sich sparen können, denn die lösen beim BS nur Gelächter aus. Warum? Siehe Dein Schreiben an die Intendantin. Na, dämmerts, die nehmen doch nichts Ernst. Die gehen auf Forderungen usw überhaupt nicht ein, die ziehen ihre Linie durch und ein Großteil der user ärgert sich, fällt darauf rein und was ist damit erreicht?
                      Jetzt noch ein typischer Marlie: Sie schreibt weiter oben im Grunde genommen wir sind alle doof, denn wir haben ja bereits SEPA zugestimmt. Woher will sie das wissen? Sie stellt einfach nur Behauptungen in den Raum und meckert, verunsichert aber gleichzeitig auch die user hier.

                      So jetzt zum Kern. Man, also wir alle, sollte/n mit aller Macht gegen den BS kämpfen. Aber eines dürfen wir nich,t uns verzetteln und gegen alles mögliche kämpfen, das zieht sich hier teilweise wie ein roter Faden durch, auch bei Dir.
                      Wir kämpfen hier gegen den BS und nicht gegen den „Staat“, gegen das Firmenkonsortium BRD. Das bringt absolut gar nichts. Unsere höchsten Gerichte, so das Verfassungsgericht, das gar keine Verfassungsgericht ist, sondern richtig wäre die Bezeichnung Grundgesetzgericht. Zu denen habe ich Null Vertrauen, denn die Personen da sind von den Parteien eingesetzt, also alles andere als neutral, wie ich denke.
                      In meiner Korrespondenz mit dem BS gehe ich NUR den Weg der Beweislastumkehr. Was macht der user Brexy und Du mit Deinem Brief an die Intendantin? Ihr macht Euch viel Arbeit und wofür? Du schreibst es deutlich, die gehen absolut nicht auf Deine Punkte ein, sondern machen Dir ein neues „Vertragsangebot“, das bezeichne ich als (entschuldige) Verarsche.
                      Trotzdem haben wir gute Chancen u. U. sehr viel zu erreichen. Warum? Weil der BS NIEMALS vor Gericht zieht! Die schicken mit eigenen Vollstreckungs-Bescheiden (dürfen nur echte Behörden, gut die Finanzämter, die aber keine Ämter mehr sind machen es trotzdem), aber der BS? Vollstreckungsbeamte (die auch keine Beamte mehr sind) oder die schicken den Gerichtsvollzieher los, der auch kein Beamter mehr ist, also der auch keine hoheitlichen Aufgaben mehr wahrnehmen darf, der kann uns um Grunde genommen nur Angebote unterbreiten, die wir dann natürlich ablehnen. In diesem Zusammenhang, der erste Gerichtsvollzieher wurde wegen Amtsanmaßung festgenommen. Das ist ein wahnsinniger Teilerfolg für alle, die ernsthaft gegen den BS antreten.
                      Was man aber machen sollte, nicht alleine gegen die angehen, es gibt doch mittlerweise 2 sehr gute Zusammenschlüsse mit u. a. regelmäßigen Stammtischen in JEDEM Bundesland.
                      Ich fordere immer entsprechende Beweise für das was der BS behauptet, das stockt, die haben mir geschrieben, dass die auf weitere Schreiben ähnlichen Inhalts nicht mehr antworten werden. Der BS hat auch den NDR gegen mich „zuständigkeitshalber“ eingeschaltet, obwohl ich nicht im Einzugsgebiet des NDR lebe! Nach 3 Schreiben meinerseits, in denen ich entsprechende rechtlich und gesetzliche Beweise gefordert habe, da hat mir der NDR auch geschrieben, dass sie auf ähnliche Briefe meinerseits nicht mehr antworten werden. Nun liegt wieder alles beim BS.
                      Stand bei mir seit Gründung des BS, ist momentan das der letzte Stand, allerdings deren Kontoauszüge mit dem Minuszeichen vor den Beträgen, ganz klar, das sind keine Rechnungen, sondern NUR Kontoauszüge von einem Konto das die Zwangsweise eingerichtet haben, die bekomme ich momentan noch. Bei mir dürfte wohl ans nächster Schritt die erste richtige Mahnung eintrudeln, da freue ich mich schon drauf.
                      Solltest Du fragen haben, nur zu, unabhängig von einer „Brieffreundschaft“ werde ich versuchen die zu beantworten, Garantien kann ich aber momentan nicht geben, allerdings sehe ich auch keinen Weg wie die an mein Geld kommen können, denn der Gerichtsvollzieher ist heute keine echte Bedrohung mehr.
                      Gruß Räso

                    • Hallo Jessika,
                      ´tschuldigung, habe vergessen das Wichtigste zu erwähnen.
                      Bitte unbedingt in jedem Brief am Briefende an diese Typen immer erklären, „dass Du u. U. selbstverständlich zahlungswillig bist, natürlich nur unter der Voraussetzung, dass alles rechtlich und gesetzlich korrekt ist, natürlich auch in einer korrekten und rechtlich verbindlichen Form.“
                      Damit verhinderst Du, dass Dir sofort ein Gerichtsvollzieher auf die Pelle rückt, also NIE eine Zahlung direkt ablehnen, sondern immer wie geschrieben unter welchen Voraussetzungen Du bereit bist. Das können die nicht nachweisen und der RBStV, der ja nicht unterschrieben, ist hat überhaupt keine Rechtskraft.
                      Gruß Räso

                    • Hallo Raesonierer,

                      aus Deinem Beitrag erkenne ich, dass wir sehr konform ‚laufen‘.
                      Die Beweisumkehr habe ich bis jetzt nur bei ‚Ämtern‘, ‚Gerichten‘, etc., versucht anzuwenden.
                      Versucht daher, weil fast alles eingestellt wurde, ohne dass mir auf meine Fragen geantwortet wurde. Bei meinem letzten, aktuellen Gefecht ist der ‚Amtsrichter‘ scheinbar so genervt, dass er es einfach ans ‚Landgericht‘ abgegeben hat. Nagut, in deren Schreiben wimmelte es auch wieder nur so von Formfehlern, was eventuell wieder eine Nichtigkeit zur Folge hat?!!

                      Ja, gerne stelle ich Fragen an Dich, denn den letzten ‚Gerichtsvollzieher‘ habe ich nur durch u.a. mangelnde Forderung (nicht unterschrieben,usw.) abwimmeln können.
                      Besser wäre natürlich, wenn ich den bereits weit vorher schon vom Hals hätte 🙂
                      Toll wäre auch ein Hinweis von Dir, wo man ‚gute‘ Stammtische finden kann. Ich war mal bei einem in der Nähe von Hamburg, aber, hmm, irgendwie nur teilweise widersprüchliches erzählen, ohne wirkliche Hilfe im Detail.
                      Hihi, ‚gestandene Krieger‘ mit erfolgreicher Erfahrung wären mir da schon lieber. Gerne würde ich auch nocheinmal mit dem ‚ABC‘ anfangen, sofern ich nicht permanent in der ‚Vorschule‘ verharren muss. Du verstehst sicher was ich meine 😉

                      Ok, jedenfalls Danke für Dein Hilfsangebot, was ich sehr gerne in Anspruch nehme.

                      VG
                      Jessie

                    • Hallo Jessika,
                      da ich nicht weiß, wie weit Du bist und bei welchem Stammtisch Du warst, die Stammtische findest Du bei Heimat und Recht auf der Webseite. Unser ist in Gyhum, nahe Zeven. Wenn Du das Nachstehende verarbeitet hast und den Weg auch beschreiten willst, dann würde ich das Thema Stammtisch angehen.

                      Vorab muß das nachstehende leider sein:
                      Wichtig! Ich gebe im Nachfolgenden keine Rechtsberatung! Ich gebe lediglich die Ergebnisse meiner Recherchen, meine Überlegungen und praktischen Erfahren wieder. Die Nutzung meiner Erfahrungen sind ausdrücklich erlaubt.

                      Ich würde Dir, wenn ich darf, empfehlen, Dir einige Videos anzusehen. Vorher empfehle ich folgende Seite zu laden und zu lesen, als Punkt 3 der Reihenfolge.
                      Stoppt GEZ (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)
                      dort wird von Matthias aus der Familie Kleespies das ganze Umfeld sehr sehr gut beschrieben und auch Wege empfohlen.
                      Nach der Lektüre gehe bitte auf

                      https://www.youtube.com/

                      Dort findest Du automatisch auch Videos von SteinZeitTV. Schau Dir die bitte in der Reihenfolge an:

                      1. GEZahlt? Marco Fredrich bei SteinZeit 49,17 Min.
                      das ist eine sehr gute Einführung in das Thema GEZ/BS von Marco
                      2. NuoViso LIVE 5 – Raus ais dem Zwangs TV (Gast: Marco Fredrich) dort geht es etwas tiefer in die Thematik 1:30:16 Std.
                      3. siehe oben. Eine tolle schriftliche Erklärung mit verlinkten Videos und auch Musterbriefen..
                      4. AbGEZockt war gestern! Matthias aus der Familie Kleespies bei Steinzeit 1:24:14
                      Dort erläutert Matthias den Weg, den auch ich beschreite, erstaunlich, aber sehr praktikabel und logisch.

                      Also angenehme Lektüre und für Fragen stehe ich zur Verfügung.
                      Gruß Räso

                    • Hallo Raesonierer,
                      hmm, wie weit ich bin?!??
                      Tja, zumindest soweit, dass ich aus dem ‚Rechtskreis‘ der BRD heraus bin, usw..
                      Ja, keine Rechtsberatung deinerseits+++, alles klar und voll ok! 🙂

                      Danke für Deine erweiterte Infoliste. Einiges davon kenne ich bereits, ziehe mir das aber trotzden nocheinmal rein. Doppelt und dreifach hält besser 😉

                      Der ‚Stammtisch‘ bei dem wir (mit meinem Freund) waren, war Richtung Kiel irgendwie.

                      Gardeleben wäre da wohl näher und effektiver, aber auch Gyhum (was ich heute zum erstenmal höre) wäre ok, denn es dürften über Hamburg nur etwa 3 1/2h von Berlin sein.

                      Hihi, dann haste wenigstens ‚keene‘ imaginäre Brieffreundschaft an der Backe… 😛 (witzig und nett gemeint!)

                      Eventuell können wir noch einen anderen Mitstreiter aus RBB-Bereich mitbringen.

                      Ich studiere in der von Dir vorgeschlagenen Reihenfolge die Info’s.

                      Danke Dir erstmal, denn ich weiss, dass das (die Info’s), auch anderen Mitstreitern gut helfen wird!!!
                      LG
                      Jessie

                • Unfassbar, dass man nicht beim Ausdruck „BS“ nicht auf „Beitragsservice“ kommt, wo es sich doch ausschließlich um deren angebliche Forderungen handelt.

                  Bei „Marlie“ aber sieht man keinerlei Fakten oder wenigstens etwas annähernd Nützliches. Nur Beschimpfungen – etwas sehr wenig.

            • Na ja… immerhin schreibt mir die Obegerichtsvollzieherin heute Formbriefe, in denen die Haftandrohung handschriftlich durchgestrichen ist… Heißt wohl, dass andere „Schafe“ damit weiterhin verarscht werden – eigentlich ist da eine Strafnzeige fällig, oder?
              … Wegen der generell nicht unterzeichneten und damit ungültigen (= nichtigen) Verwaltungsakte bin ich jetzt mit dem Justizmiisterium zu Gange! Bitte fragt dort alle nach, was in D rechtsgültig ist! Lasst euch doch nicht verarschen von Schreibern mit der Floskel “ im Auftrag“ oder „maschiell erstellt“ etc.

              • meine Schreiben enden immer so:

                Dieses Schreiben enthält die Gesetzlich geforderte Unterschrift!

                Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sie in §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG!

          • @ webmax, wie immer sehr interessant. verwaltungsrecht, soweit so gut. was ist denn mit den bundesbereinigungsgesetzen…zb. damit

            Veröffentlicht: 17. April 2013 in BRD Gestzeslage

            BRD, Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10)
            Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006).

            Artikel 56 (310-10)
            Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung

            Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.

            1. BRD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/4741

            Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung
            vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302
            FNA 310-10; Bundesgesetzblatt Teil III V aufgeh. durch Art. 56 G v. 19.04.2006 I 866 mWv 25.4.2006

            zählt das garnicht bzw. kann man sichnicht darauf berufen?

            lg

            • Ich bin kein Anwalt, habe aber das gefunden:
              „Man unterscheidet die Zwangsvollstreckung im Zivilrecht wesentlich von der Verwaltungsvollstreckung.
              Für die öffentlich-rechtliche Beitreibung eines Verwaltungsaktes, etwa einer Steuerforderung oder einer Polizeiverfügung, genügt als Vollstreckungstitel ein Bescheid bzw. eine Verfügung, die mit Bestandskraft bzw. sofortiger Vollziehbarkeit durch die Behörde vollstreckbar sind.
              Im Unterschied zur privatrechtlichen Vollstreckung können sich öffentlich-rechtliche Gläubiger durch „Bescheidung“ ihre Titel selbst schaffen (Grundsatz der Selbsttitulierung).“

              Und genau Letzteres darf die Beitragsservice-GmbH imho nicht – weil keine Behörde!
              https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)#Rechtsquellen

    • wie Marlie schon sagt, es wird nichts nutzen, lesen Sie meinen letzten Beitrag dazu, die BRD Gmbh ist kein Staat, schauen Sie mal in Ihren Personal-Ausweis, da steht für die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“, kennen Sie solch einen Staat?? Ich zumindest nicht, hören Sie endlich auf, sich mit diesen Schergen auseinandersstzen wollen, es ergibt keinen Sinn, es kostet nur Nerven….hört endlich alle auf zu zahlen, die freuen sich das die Wände wackeln, wenn lauter Schreiben auf deren Tische wandern, bei ca. 5 Millionen Verweigeren, was wollen Sie denn machen, wenn es jeden Tag mehr werden!!!

      Eure
      Evelyn

  41. Hi,

    ich habe – nachdem ich die GEZ gekonnt ignoriert habe – endlich einmal ein Schreiben von der Stadtkasse erhalten. Natürlich muss ich dieses nun öffnen und bin verpflichtet zu zahlen. Selbstverständlich gehe ich dieser Forderung nach, da die Vollstreckung (Pfändung von Lohn/Gehalt, dem Bankkonto, Geldbußen und Erzwingungshaft) nicht sehr schön ist, wenn man irgendwie überleben möchte.

    Jedoch – es gibt immer ein Aber bei der GEZ – ist der angerechnete Betrag der Zahlungsaufforderung missverständlich. So wird „Amtshilfe ohne Säumniszuschlag“ berechnet, jedoch befinden sich in diesem Betrag bereits Säumniszuschlag + Mahngebühren – als sogenannte Hauptforderung. Die in den unteren Punkten genannten Mahngebühren und Säumniszuschläge werden mit 0,00 € berechnet. Da ich von der GEZ einen Einzelverbindungsnachweis angefordert habe, komme ich zu folgender Differenzsumme:

    Amtshilfe ohne Säumniszuschlag: 305,36 €
    Gebühr GEZ: 09.14 – 03.15 = 125,86 € (17,98 € p. M.)
    Gebühr GEZ: 04.15 – 11.15 = 140,00 € (17,50 € p. M.)
    Gesamtgebühren für diesen Zeitraum: 265,98 €

    Nach Adam Riese sind das 39,38 € zu viel. Also Säumniszuschläge und Mahngebühren, die laut Zahlungsaufforderung der Stadtkasse nicht berechnet werden dürften. Als treudoofes Kind melde ich mich natürlich bei der Stadtkasse und teile ihnen dieses mit. Jedoch sind diese genauso knausrig wie Dagobert Duck. Auf meine Reklamation wird nicht eingegangen, „es wäre halt so und ich müsse bezahlen“. Eine noch mehr nach Amt stinkende Antwort hätte ich nicht bekommen können und um ehrlich zu sein bin ich sauer. Verdammt sauer.

    Nun meine Frage: Wie kann ich da am besten vorgehen? Es gibt auf dem Schreiben der Stadtkasse weder eine Unterschrift, noch eine Rechtsbehelfsbelehrung (müssen die die überhaupt anfügen?). Und ich weiß ich muss die GEZ-Gebühren nun zahlen. Doch wirklich mit den Zuschlägen?

    Grüße

    • An deiner Stelle würde ich die Forderung zurückweisen. Ich denke mal das die Stadtkasse wohl das Finanzamt ist. Oder? Wenn ja weise die Kasse darauf hin das sie nur für Steuern zuständig ist, frag sie ob es einen gerichtliche Anordnung gibt (die wird es nicht geben) und das der Ersteller des Schreibens als Privat Person haftet wenn er die Forderung durchsetzt vorallem wenn er in deine Wohnung eindringt um zu pfänden. Schau mal bei Google nach da gibt es entsprechende schreiben die man sich runter laden kann. Wenn du jedoch zahlen möchtest dann nur mit dem vermerk unter Vorbehalt. Aber lieber zurückweisen die müssen die entsprechend regieren. Und das das Finanzamt von Steuergeldern bezahlt wird werden die nichts machen um diese für ein dubioses Unternehmen auszugeben.

      • Ahja und weise die Kasse darauf hin das sie den Nachweis erbringen muss das entsprechende Zahlungsaufforderungen dir zugestellt worden sind, denn da sind sie vorrangig in der Beweispflicht und lass dir nicht erzählen das der Einwurf in den Briefkasten als zugestellt gilt. Das ist nur möglich mit einer PZU.

        • Sie müssen garnichts nachweisen.
          Nicht einmal Widersprüche müssen sie bearbeiten.
          Alles andere ist nur Geschwätz.

          Sie werden einfach pfänden und keine Staatsanwaltschaft in Deutschland wird einen Strafantrag wegen diverser Vergehen dieser Behördenverbrecher verfolgen.
          Mehrfach selbst erlebt.
          Der Rechtsstaat in D ist final abgeschafft.

            • leute schaut mal da – hoffe es ist ok. copy – paste…….

              Liebe Mitglieder der Rundfunkbeitragsklage,

              wir haben, wie bereits am 2. Juni angekündigt, am 7. Juni 2016 bei der
              ARD den Antrag auf Berichterstattung über die Rundfunkbeitragsklage
              eingereicht.

              Hintergrund des Antrags ist die Rechtsfrage:

              Verfügt der einzelne und/oder gemeinschaftlich handelnde
              Grundrechtsträger als Teil des Souveräns gemäß Art. 20 Abs. 2 GG über
              das Recht, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der
              umfassenden stellvertretenden Wahrnehmung seines Grundrechts auf
              Gewährleistung der Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung
              durch Rundfunk und Film gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beauftragen für
              die Fälle, dass er a) dieses Grundrecht nicht direkt ausüben kann, weil
              er weder über den direkten Zugang zu Sendemöglichkeiten noch über
              ausreichende Eigenmittel zur Herstellung eines solchen Zugangs verfügt,
              und b) vom Staat zur Finanzierung der exklusiven Ausübung dieses
              Grundrechts durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezwungen
              wird unter der Gefahr der Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum
              gemäß Art. 14 Abs. 1 GG sowie der Grundrechte auf körperliche
              Unversehrtheit und die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 GG?

              Diese Rechtsfrage wollen wir gerichtlich klären lassen.

              Warum ist die Klärung dieser Rechtsfrage wichtig für die Aktion der
              Rundfunkbeitragsklage?

              Die Rundfunkanstalten sehen sich einerseits als Grundrechtsträger mit
              dem exklusiven Grundrecht auf die Berichterstattung durch Rundfunk und
              Fernsehen. Auf diese Ansicht stützt sich die Erhebung des Rundfunkbeitrags.

              Andererseits sehen sich die Rundfunkanstalten als Behörden, welche
              diesen Rundfunkbeitrag erheben und mittels Amtshilfe beitreiben – mit
              den bekannten Folgen der Vernichtung von Existenzen bis hin zur
              Beugehaft für Zahlungsverweigerer. Als Behörden jedoch sind die
              Rundfunkanstalten nicht berechtigt zur Wahrnehmung von Grundrechten,
              sondern dem entgegen gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte als
              unmittelbar geltendes Recht gebunden.

              Da aber das Grundrecht auf die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein
              zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG jede Art
              von Zwang in Bezug auf diese Unterrichtung verbietet, verstoßen die
              Rundfunkanstalten als Behörden mit der Erhebung und Beitreibung des
              Rundfunkbeitrags gegen das Grundgesetz.

              Dieser Widerspruch ist Grundlage der Aktion der Rundfunkbeitragsklage
              und kann nur zugunsten der Grundrechtsträger dahingehend entschieden
              werden, dass die Einhaltung des Grundgesetzes die Erhebung eines
              Rundfunkbeitrags verbietet (vgl. dazu unsere rechtswissenschaftliche
              Expertise zum Rundfunkbeitrag).

              Aus diesem Grunde wollen wir mit unserem Antrag an die ARD auf
              Berichterstattung erreichen, dass die o.a. Rechtsfrage gerichtlich
              geklärt wird, da dann entschieden werden muss, dass die ARD

              a) entweder eine Behörde ist und somit einem solchen Antrag per Bescheid
              stattgeben oder ihn verwerfen kann oder

              b) keine Behörde ist und somit einem solchen Antrag nicht per Bescheid
              stattgeben oder ihn verwerfen kann oder

              Trifft die Variante a zu, dann sind die Rundfunkanstalten vollziehende
              Gewalt im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG und somit an das Grundrecht auf
              ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen als
              unmittelbar geltendes Recht gebunden und dürfen aus diesem Grunde keinen
              Rundfunkbeitrag per Verwaltungsakt erheben und beitreiben.

              Trifft die Variante b zu, dann sind die Rundfunkanstalten keine
              vollziehende Gewalt im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG und dürfen aus diesem
              Grunde ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag per Verwaltungsakt erheben und
              beitreiben.

              Zu unserem Antrag wurde uns am 16. Juni 2016 eine völlig am Inhalt des
              Antrags vorbeigehende nichtssagende Antwort übersandt, welche für den
              juristisch ungeschulten Laien keinen Bezug zum Antrag aufweist.

              Juristisch betrachtet wurde also ein Bescheid zu unserem Antrag
              erlassen, welcher aber inhaltlich und formell keine Bescheidung erkennen
              lässt. Dies erlaubt der ARD als Antragsgegnerin – je nach Stand unserer
              Reaktion – entweder zu behaupten, es handle sich nicht um einen
              Bescheid, weshalb dieser auch nicht vor den Verwaltungsgerichten mittels
              Klage angreifbar sei, oder es handle sich um einen Bescheid, für den
              Fall, dass wir dagegen nicht juristisch vorgehen.

              Damit soll offenkundig vermieden werden, die o.a. Rechtsfrage von den
              Verwaltungsgerichten entscheiden zu lassen.

              Soweit zum aktuellen Stand der Aktion Rundfunkbeitragsklage.

              Unseren Antrag sowie die dazugehörigen Bescheid und unsere bisherige
              Reaktion darauf findet ihr unter der folgenden Adresse:
              http://rundfunkbeitragsklage.de/phase3/antrag-auf-berichterstattung/.

              Ein Hinweis noch in eigener Sache: Es mag dem einen oder anderen
              Teilnehmer ab und zu so vorkommen, als bewege sich bei der Aktion
              Rundfunkbeitragsklage nichts oder wenn überhaupt etwas, dann nur
              schleppend. Dazu muss bedacht werden, dass wir bei der offenkundigen
              Verschwörung der öffentlichen Gewalten gegen das Grundgesetz immer auf
              dem Boden des Grundgesetzes und der dort vorgesehenen Rechtsmittel
              bleiben müssen. Da diese Rechtsmittel aber wiederum von den gegen das
              Grundgesetz verstoßenden öffentlichen Gewalten »bearbeitet« werden
              müssen – schon damit wir im Zweifelsfalle gerichtsfest diese Verstöße
              nachweisen können – und diese Bearbeitungen verständlicherweise in die
              Länge gezogen werden, damit die Leute die Lust am Widerstand verlieren,
              hat es den Anschein, als könnten wir nichts bis nur wenig bewegen.

              Wenn wir aber Geduld haben und Vertrauen in unser Grundgesetz und in
              unsere Grundrechte, dann werden wir diesen Kampf vielleicht nicht
              offiziell gewinnen, solange die Täter darüber entscheiden dürfen, ob sie
              Täter sind; aber zumindest werden wir juristisch nachweisen können, dass
              diesem System kein Widerspruch zu groß ist, um uns trotzdem unseres
              Eigentums zu berauben und dabei das Grundgesetz zu verraten, auf dessen
              Verteidigung die öffentlichen Gewalten ihren Eid geschworen haben.

              In diesem Sinne,

              lasst uns am Ball bleiben zum Schutze unseres Grundgesetzes!

              Quelle:
              http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/07/infos-zum-antrag-auf-berichterstattung-1/

              Keine Lust auf Zwangsgebühren für staatliche Propaganda?
              http://rundfunkbeitragsklage.de

        • So ist es!
          Die Rechtslage ist so:
          Sehr geehrter Damen und Herren,
          hierdurch reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 11. Juli 2016, und stelle wie folgt fest:
          Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen,
          wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner
          zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid).
          Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1NVwVfG i. V. m. § 35VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m.
          § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.
          Ein gültiger Verwaltungsakt bezüglich – ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam
          und kann entsprechend dann auch keine Grundlage einer Vollstreckung durch Sie sein.
          Die Gemeinde XXX trägt vorliegend als ersuchte Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die Bekanntgabe des angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids.
          Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn
          sie im Bestreitensfall den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu
          die für Sie als Teil der Finanzverwaltung bindenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
          (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az.VII B 151/85, BFHE 147, 5, BstBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall.
          Ich weise Sie in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in dieser Sache (Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO
          oder Klage nach § 78 VwGO) gegen die Gemeinde XXX als Vollstreckungsbehörde richtet, der zu erwartende positive Verfahrensausgang insoweit also zu Ihren Lasten geht, wie zuletzt durch rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zu Lasten der Hansestadt Lübeck (18.12.2014, Az. 4 B 41/14) und zu Lasten der Stadt Flensburg (05.02.2015, Az. 4 B 3/15) ergangen ist.

          Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird,
          fordere ich Sie nach §23 Abs.3i. V. m. Abs. 1Satz 1 Punkt 1NVwVG auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang bei Ihnen zu schließen.

          Die Ihnen anderen Falls persönlich daraus erwachsenden Schadenersatzforderungen sind Ihnen schon bekannt gegeben worden. MfG

      • Hallo Sibbi,
        hier stimme ich Dir leider nicht zu, denn auch Steuern sind rechtswidrig, nur wissen das nur die wenigsten, schau mal hier nach:

        https://evelynvandebeeken.wordpress.com/category/steuern/

        wenn alle Menschen das wüssten, wer weiss dann noch wie viele Steuern bezahlen würden?!

        Mit Deiner Antwort, die Forderung zurückzuweisen, gebe ich Dir eingeschränkt recht, erstmal spielen auch hier verschiedene Dinge eine sehr wichige Rolle, hat Dancas, oder auch andere ein nicht pfändbares Konto, also in den Köpfen bekannt als sogenanntes P-Konto, gibt es ausweichmöglichkeiten, sein Gehalt, Verdienst sonstige Umlagen auf ein anderes Konto zu transferieren, was nicht auf den selbigen Namen läuft usw.
        In erster Linie haben die ARD&ZDF Schergen, natürlich überhaupt keine Rechte, mal davon ab, aber auch das könnt Ihr hier nachlesen:
        https://evelynvandebeeken.wordpress.com/category/gez/

        wer Hilfe benötigt, sollte sich an Evelyn wenden, die schergen lassen mich seitdem in Ruhe

        Eure Evelyn

    • Ich hab im Februar ein Schreiben der Stadtkasse erhalten.

      Ebenfalls mit falschen Summen.

      Hab denen geschrieben, dass die Summe falsch ist. Das ich allen „Bescheiden“ form- und fristgerecht widersprochen habe. Das ich mehrmals um Vorlage des Gesetzes gebeten habe sowie um Löschung meines Beitragskontos wenn das Gesetz nicht vorgelegt werden kann.
      Ebenso, dass ich bei Vorlage des Gesetzes mit Ratenzahlung einverstanden sei.

      Bis heute keinerlei Reaktion von denen. Weder von der Stadtkasse noch vom BS.

      Allerdings haben die auch nur das 1. Jahr berechnet. Also 2013/14. Für den Rest (bis heute) nichts bekommen.

    • Hallo Dancas,
      hier mal – MEIN Schreiben an die Stadtkasse – Forderung ~ 215,€. Wer will, kann es gern nutzen. Wichtig ist, daß Ihr Euch die Empfangsbestätigung mit Unterschrift, Datum und Stempel quittieren laßt – wenn Ihr, wie ich, das Schreiben selbst abgebt (ansonsten Einschr. mit Empfangsbestätigung).

      Stadt S………
      z.H. Frau E……….

      Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Durchwahl/Fax Datum
      .-7………..0 23.05.16 Pie …………………… 03.06.2016

      Ihr Schreiben vom 23.05.16 – mit Poststempel vom 24.05.16
      Ankündigung der Zwangsvollstreckung

      Sehr geehrte Frau ………

      ich habe mir das durch Sie vorgelegte Dokument mit der Bezifferung „Seite 30“ angeschaut und lehne es ausdrücklich ab!

      Sollten Sie hoheitsrechtlich befugt sein, so haben Sie mir dies durch folgendes zu beweisen:

      a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

      b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des
      Staates, auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.

      c) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt, auf welches Sie Ihre Vereidigung begründen.

      Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung, zzgl. 2 Tage Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
      Sollte dies innerhalb der genannten Frist nicht oder nicht vollständig erfolgen, so bestätigen Sie damit unwiderruflich, daß Sie selbst privat- sowie vertragsrechtlich und/oder Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Seerecht/Handelsrecht/ UCC / HGB) handeln und arbeiten oder

      für solche im Auftrag handeln.
      Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und /oder
      unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl

      als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen

      als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 500.000,00€ (Haftung nach
      § 823 BGB)

      als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis zur Publikation in den Freien Medien.

      Als Ihren unwiederruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche und anderweitige Mittel.

      Können die o.g. Nachweise von Ihnen nicht innerhalb der o.g. Frist erbracht werden, zeigen Sie damit unmißverständlich und unwiderruflich an, daß es zwischen „Ämtern“, „Gerichten“, Behörden und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis gibt, auf der sich eine gesetzliche und/oder staatliche Forderung begründen ließe.
      Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“, „Gerichte“, Behörden etc und mir.

      Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für SIE gilt- unterschrieben!

      …………………………………………….
      Ch….. …………ch

      Frau …………
      Sachgebiet Rechnungswesen Sachgebietsleiterin
      M…………….

      …………

      Empfangsbestätigung: Unterschrift/Datum/Stempel

      Im Anhang fügte ich dann Folgendes ZUR KENNTNISNAHME bei:

      ANHANG/AUSZUG

      GEZ
      GF Stefan Wolf
      K Ö L N

      Betreff: Ihre Ablehnung wird zurückgewiesen
      Der sogenannte „Rundfunkbeitragstaatsvertrag“ ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine schlichte Täuschung, denn:
      1.) Ein Staat kann nur mit anderen Staaten Staatsverträge schließen. Mit sich selbst kann ein Staat keinen Staatsvertrag schließen.
      2.) Das hiesige Land ist nachweisbar kein Staat, sondern eine Wirtschaftsvereinigung unter US-Administration. Das hiesige Land erfüllt nicht eine einzige Voraussetzung der Drei-Elemente-Lehre.
      Es besitzt kein Staatsvolk, kein Staatsgebiet und keine eigene Staatsmacht. Letzteres, weil hierzulande nach wie vor Besatzungsrecht gilt.
      Damit ist das hiesige Land kein Staat, kann daher nicht mit anderen Staaten Staatsverträge schließen und mit sich selbst sowieso schon gar nicht.
      3.) Verträge zu Lasten Dritter verstoßen gegen das Recht der Privatautonomie und sind daher rechtswidrig, rechtsungültig, null und nichtig, mithin kriminell und strafbar.
      4.) Der sogenannte „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist eine Firma.
      Eingetragener Firmenname: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
      Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil: ARD ZDF Beitragsservice
      Geschäftssitz: Freimersdorfer Weg 6
      Postleitzahl: 50829
      Postalische Stadt: Köln
      Land: Germany
      Name Hauptverantwortlicher: Hans W. Färber

      Firmen haben keinerlei Befugnisse Hoheitsrechte auszuüben. Da ich mit der Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ keinen Vertrag geschlossen habe, besteht keinerlei Recht, Gelder von mir einzuziehen.
      Schon gar nicht kann mich eine Firma, mit der ich nie einen Vertrag geschlossen habe, zu Zahlungen verpflichten oder zwingen.
      5.) Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:
      Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
      Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
      Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Drohung und Nötigung ist strafbar.
      Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
      Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.

      Daraus ergeben sich:
      vorsätzlicher Betrug
      – vorsätzliche Täuschung
      – vorsätzliche Amtsanmaßung
      – vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
      – vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
      – Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
      – vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
      Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
      Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.

      Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen die verantwortlichen Personen (allen voran gegen den Hauptverantwortliche Hans W. Färber), vor einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes.
      6.) Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikels 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).
      Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.
      Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.
      Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.
      In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:
      „Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.
      Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen des sogenannten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ haben durch Einziehung von Geldern aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstoßen.
      Ich fordere daher letztmalig auf, mir mein widerrechtlich eingezogenes Privateigentum + Zins und Zinseszins innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen zu erstatten.
      Sollte dieser Aufforderung wider erwarten nicht nachgekommen werden, so ergeht zusätzlich beim zuständigen Gericht in Den Haag Anzeige gegen entsprechende verantwortliche Personen wegen Kriegs- und Völkerrechtsverletzung.
      Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für Sie gilt – unterschrieben!

      ………………………
      Unterschrift des Absenders

      Nach zwei Wochen bekam ich von der Stadt dann noch einmal die gleiche Forderung und am selben Tag dto von der GEZ.
      Hier ist es WICHTIG, daß Ihr NICHT MEHR REAGIERT, denn sonst akzeptiert ihr die neue Forderung.
      Da sie die von mir angegebene Frist nicht zur Beantwortung eingehalten haben, kommt der Inhalt meines Schreibens zum Tragen: daß sie es akzeptieren.

      Ich hoffe, ich konnte damit helfen???

        • @Carla Jaaa, ein sehr schönes Schreiben. Nur leider wenig kreativ.Das Ding ist 1:1 von Andreas Clauss übernommen. SO KLAPPT ES DEFINITIV NICHT!!! Warum???? ich hab es schon durch wie viele andere auch. Carla, wenn du viel zeit hast, schau mal gaaannnnnnzzzzzz weit unten. Dort findest du diesen Brief und auch noch andere…Eine Patentlösung gibt es leider nicht. Aber ich finde es gut, wenn sich Leute damit auseinander setzen und sich gegen das Unrecht wehren. Nicht böse sein….schau mal unten nach( ca. vor 1 Jahr )

          LG Uwe

          @Jessy : Ich lebe noch 😀 viele Grüße

      • Sie werden sehen – so funktioniert es NICHT !
        Wenn sie nicht wieder ihre Staatsbürgerschaft nachgewiesen haben und der BRD-Treuhand nicht gekündigt haben etc. haben sie kaum eine Chance deren Repressalien zu entkommen.
        Sie sind HANDELSVERTRÄGE mit der BRD-Treuhand eingegangen und die müssen sie befolgen. Sonst ……

    • Auf jeden Fall weise ich die Zahlung zurück. Zahlen werde ich vorerst nichts, jedoch ist mir klar, dass ich schlussendlich gezwungen bin etwas zu zahlen. Doch wenn ich um jeden Cent kämpfen muss, dann werde ich das auch machen.

      Es ist ein nettes Schreiben. Ob es direkt so klappt wird sich zeigen, schlussendlich ist es auch sehr aggressiv. Was kam denn noch bei raus? Oder wie lange ist es her, dass du das geschickt hast?

      @Marlie: Handelsverträge müssen unterschrieben werden. Von beiden Vertragspartnern – zumindest offiziell. Da ich nachweislich keinen Vertrag abgeschlossen habe, kann auch nichts gekündigt werden. Wenn man also nach diesem Gedanken mit seiner Geburt in einen „Vertrag“ gesteckt wird, wäre dieser nicht rechtskräftig, da man als Minderjähriger nicht berechtigt ist Verträge abzuschließen. Dazu kommt, dass dann mit dem 18. Lebensjahr ein Vertrag hätte bekommen müssen, den ich unterschreiben soll – da meine Eltern nur bis zu diesem Zeitpunkt für mich Mündig sind. Das ist auf jeden Fall mein logischer Gedanke dahinter.

  42. Tja, wird viel diskutiert diese Thema.
    Rein „rechtlich“ habt ihr keine Chance, da ihr nur PERSONAL „DEUTSCH“ der BRD Treuhand seid. Rechtlos, juristische Personen, eine SACHE !
    Da könnt ihr euch noch so oft beschweren und widersprechen – das nützt NICHTS !
    Ihr könnt nur den Handelsvertrag kündigen, den ihr konkludent eingegangen seid.
    Als MENSCH / Staatsbürger / Natürliche Person mit RECHTEN ! – Welche dann die fiktional erschaffene PERSON / Sache benutzen und verwalten kann.
    Es gilt Handelsrecht. Alles andere ist geltend(gemachtes) Recht oder schlicht und einfach Geschäftsbedingungen (z.B. das ehemalige GG – fungiert jetzt als AGB der BRD TReuhand).

    • Erst mal dank an Marlie, für Ihre Bemühungen!
      Leider versuchen allzuviele, diesem Verein zu kündigen, wenn Ihr nichts unterschrieben habt, was wollt Ihr dann kündigen??
      Noch zudem, kann dieser Verein mit Euch keine Vertäge machen, da , wie schon von Marlie gesagt, hier im Lande nur das Handelsrecht gilt! Wie soll das als Sache funktionieren?
      Hört endlich auf zu bezahlen, lasst es darauf ankommen, was kann denn passieren? Gerichtsvollzieher, der keiner ist, Euch die Bude ausräumen, welcher Geltungsbereich gilt, ich könnt noch mehr Beispiele anfügen, aber tut Euch selber einen gefallen, hört endlich auf diesen Mist zu unterstützen….

      Eure
      Evelyn van de Beeken

  43. Hallo Zusammen , wer hat einen Rat für mich
    Ich bin kürzlich umgezogen und natürlich kommt auch ein Brief der GEZ Das ich den Beitrag zahlen soll. Wie kann ich das von anfang an umgehen???
    Chrissi

    • Hi,
      also zunächst einmal schmeiß die briefe nicht weg, mach sie auf les nach was sie wollen und hefte sie ab ohne zu antworten.
      Sobald ein schreiben ein schreiben kommt mit der überschrift „Festsetzungsbescheid“ eintrifft, ebenso aufheben und darauf nun reagieren mit einem widerspruch innerhalb eines monats.. (Widerrufschreiben vorlagen findest du hier oder Google) schau immer auf das datum im briefkopf, denn ab dann zählt der monat, nicht ab ankunft des schreibens, die gez hat so ne eigenschaft briefe auf eine lange reise zu schicken, briefdatum 01.09., ankunft 10.09. 😉 is klar ne!!

      so, dnaach wirste erst mal ruhe haben, danach kommt entweder eine mahnung (nur abheften ohne zu reagieren) oder ein weiterer Festsetzungsbescheid, in dem fall wieder ein Widerrufschreiben, darf ruhig der selbe sein.. eigetlich bei jedem Festsetzungsbescheid widerrufen da es sich um ein Bescheid handelt, auf der rückseite siehst du auch die widerrufsbelehrungen!

      dann kann es wieder lange dauern bis du was von dieser firma hörst, ich z.b. habe nach insgesamt 2 Jahren endlich mein Widerspruchsbescheid bekommen und natürlich mit der ablehnung der widerrufungen, wen wunderst.. der nächste weg ist eine klage einreichen beim zuständigen verwaltungsgericht, dies wird dir auch auf deinem widerufsbescheid angezeigt. auch dafür hast du einen monat zeit. So und nun warte ich.. werde hier gleich einen beitrag zu schreiben auch mit einem anhang meiner klage!!! danach heisst es erst mal lange lange warten!
      ps. alles was du verschickst immer nur mit Einschreiben versenden!

  44. Und was nützt das ?
    die haben mein Konto geplündert ohne das ich jemals mit der GEZ und den GEZ II einen Vertrag hatte oder was unterschieben hatte und auch die Befreiung ignorieren die obwohl die mit Zusteht Einkommen pro Monat 500 €
    , habe ich natürlich nicht unterschrieben weil die behaupten die Abgabe sei Gesetz und was Gesetz ist muss man nicht extra unterschreiben , ich werde die Tage Strafanzeige wegen Diebstahl erstatten und wegen Amtsanmaßung

    • Hi..

      also zunächst mal ist die GEZ oder Beitragsservice nicht befugt dein konto zu pfänden,
      1. Es handelt sich um eine Firma und
      2. muss ein vom richter unterschriebener titel vorliegen und das zweifel ich stark an dass die verbrecher die um jedes gericht herum diese pfändung beauftragt haben getan haben bzw haben!
      3. ich würde mal ein wörtchen mit deiner bnk sprechen am besten in der filiale deiner stadt einen termin vereinbaren und ihnen die rechtlichen gegebenheiten klar machen und das ihr handeln strafbar sein kann.. sie haben ohne jede prüfung der pfändung einer firma ohne richtelichen beschluss stattgegeben, jo einfach ausgedrückt ist es raub!!!!
      ich würde mir an deiner stelle die entsprechenden paragraphen aus dem netz ziehen, war jetzt zu faul jeden einzellnen punkt zu googlen 😉

      hol, dir dein geld zurück! die dürfen das nicht und basta egal was die erzählen von gesetz oder gericht! Die Lügen bis zum Tod

  45. Pro Haushalt muss nun einmal bezahlt werden. Aber wo ist rechtlich geregelt, wer von mehreren volljährigen Personen im selben Haushalt zahlungspflichtig ist? Anhand welcher Rechte und Kriterien wird dieses festgelegt? Wer weiß darauf eine Antwort?

  46. Guten Abend,

    mit dem Beitragsservice bin ich jetzt so weit,
    dass ich einen Brief geschrieben habe in dem ich nur unter Vorbehalt zahlen möchte.

    Als Antwort habe ich folgendes bekommen:

    Zitat: „Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen angekündigte Vorgehaltszahlung
    bei öffentlichen Abgaben wozu auch der Rundfunkbeitrag zählt, nicht möglich ist“

    Wie sind jetzt meine nächsten Schritte?

    Schon mal Danke für die Hilfe.

    • „…bei öffentlichen Abgaben wozu auch der Rundfunkbeitrag zählt…“

      Öffentliche Abgaben?

      Öffentliche Abgaben sind Steuern. Also ist die Rundfunkgebühr jetzt doch eine Steuer?

      Nach meinem Kenntnisstand wehren sich immer mehr aufgeklärte Menschen gegen diese GEZTAPO-Methoden und geben nicht bei der kleinsten Androhung klein bei.

      • hi dieter,
        wir haben gestern eine doppeldeutige Antwort auf die Strafanzeige gegen die RBB Reim bekommen.
        Sie hat da zwei Vögel losgeschickt, die alles falsch gemacht haben, was nur geht!!!
        Ich schicke dir gerne die Originale, etc., und auch die entsprechende Entgegnung von uns.

        Langsam merkt die Bande wohl, das Schichtwechsel ist 😀

      • dieter die rundfunkgebühren sind gesetzes konform, nach neuestem urteil. es gibt aber noch millionen von verweigern.
        merkel meint auch das es steuern sind – siehe inibini und co in youtube,

        • hallo hans,
          „gesetzes konform“???
          Shaef Gesetz Nr. 52 bestimmt da aber etwas ganz anderes!
          Bitte bei Bedarf mal ganz genau nachlesen…

          Ich erkenne darin eine Täuschung. Arglist noch dazu, denn ich soll unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ ermuntert werden, beim PRIVATgericht FA. Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstrasse 7, usw., Klage einzureichen.
          Hmm, was sagt sogar das GG Art 101, Absatz 1 aus???

          Die Geschäftsführerin REIM vom RBB soll mir das mal erklären….

        • Hallo Hans,
          hallo alle Beteiligten hier,

          die GEZ ist NICHT rechtens! DENN:
          Dazu teil das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nämlich folgendes mit:

          § 58 Zustimmung von Dritten und Behörden

          (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

          UND NUN ????
          Nur mal als Anstoss zum Nachdenken, auch stellt die Zustelleung eine Festsetzungs-oder Gebührenbeschiedes OHNE Unterschirft KEINEN rechtskonformen Verwaltungsakt dar.
          Der Satz: “ Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und OHNE Unterschirft gültig.“ Da muss ich einfach nur herzlich LACHEN

          • freffi – es geht darum das pro haushalt eine gebühr entrichtet werden muß für die bereitstellung.
            das ist leider rechtens.was natürlich völliger quatsch ist.

          • Nach geltendem Recht sind nicht unterschriebene Schreiben, Bescheide, Erlasse, etc. lediglich Entwürfe und entfalten keine Rechtskraft.

            Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.

            Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 06. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87;BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003,1544).

            Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 §81 VwGO Nr. 15); die gilt aber nur in Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

    • besser gehts nicht dann wollen die eben dein geld nicht. wenn du aber etwas überweisen magst kannst du es aber trotzdem schreiben – unter vorbehalt.

  47. Hallo zusammen, habe heute auch einen Festsetzungsbeschluss bekommen nachdem ich denen immer wieder geschrieben habe das ich allgemein überhaupt keine Medien aus TV und Fernsehen in Anspruch nehme. Kann ich hier das Schreiben noch so wie bisher verwenden. Irgendwelche weiterführenden Anmerkungen?

    • hi marco,
      ähhh??
      Festsetzungsbeschluss????????????????????????????????????????????????

      Ist für manche vielleicht etwas abstrakt, aber hast du diese/deren Forderung nicht gleich vollumfänglich zurückgewiesen???
      Hmm, ok, stEht hier auf der tollen site alles ganz genau, aber lesen sollteste schon selber?1

      • ich habe denen schon 4 Schreiben insgesamt geschriebn, dass ich es nicht akzeptiere. Heute habe ich wieder einen Brief bekommen mal sehen was drin steht heute Abend. Ich werde immer weiter dagegen sprechen da ich nichts zu befürchten habe. Ansonsten lese ich schon immer alles

        • Sehr gut, dass du immer alles genau liest!
          Frage doch einfach mal nach in welchem BGBl das angebliche RStV geschrieben steht.

          Achja, inzwischen stellen die sich mir sogar schon als Behörde dar 😀

          Wenn der ganze Schrott inhaltlich nicht so traurig wäre, würde ich jetzt herzhaft lachen.
          Hihi, mache ich auch heimlich 😉

          • Ja manche sind halt immernoch der Meinung beim Rundfunkänderungsstaatsvertrag und
            -Beitragsstaatsvertrag handelt es sich um ein Gesetz. Nun die Frage:
            Seit wann kann man Gesetze kündigen?

            Oh, ein hab ich noch: Diese Rundfunkstaatsverträge sollen ja Gesetzeskraft haben. Interessant.
            GesetzeskraftKraft Gesetzes

            Ich bin stark WIE ein Bär. Und? heißt das, dass ich jetzt ein Bär bin?

            Versteht ihr was ich meine?

  48. Hi Leute, habe heute wieder Post vom Verbrecherverein bekommen. Schon Komisch, ober rechts steht Beitragsservice im Adresskopf und unten links Mit freundlichen Grüßen der RBB.

    Ach ja, am 01.04.16 wurde die Zwangsvollstreckung gegen mich eingeleitet….

    Hat noch jemand gute Ratschläge oder ein Paar tröstende Worte für mich?
    Schönes Wochenende 🙂

    • ist die zwangsvollstreckung direkt von einem richter unterschrieben ? ohne linie oder strich ? wie das aussehen muss zb inibini youtube anschauen.

    • Ich hab Anfang März von der Vollstreckunskasse bekommen. Hab denen dann einen netten Brief zurück geschrieben. Bis jetzt ist Ruhe. Mal schauen wie lange. Geht erstmal nur um 223,- €, wobei ich den 1. Monat gekürzt habe, da ich erst später eingezogen bin und die 8 € Säumniszuschlag hab ich auch abgelehnt, da diese per Def. nur für Steuern gelten.

      Ebenfalls hab ich den ganzen Sachverhalt, den ich in meinen Widersprüchen an die Mafia geschickt habe, aufgeführt.

      Bin echt mal gespannt.

  49. Kann man sich nicht auf Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes berufen? „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wenn wir alle gleich sind, müsste doch auch von Wohnungslosen Menschen die Rundfunkgebühr verlangt werden. Wird es aber nicht, denn die haben ja keine Wohnanschrift und sind deswegen nicht greifbar.
    Wohnungsinhaber sind somit benachteiligt gegenüber Wohnungslosen. Damit sind doch nicht mehr alle Gleich oder was?

    • Vor 2 Monaten habe ich einen weiteren, gut begründeten Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geschrieben.
      Reaktion ? Nada.
      Nach bereits früher erfolgter rechtswidriger Pfändung, Nötigung, Urkundenfälschung und den entsprechend begründeten Klagen ist mir klar warum sich hier nichts mehr tut: Egal was man macht, Richter beugen Recht, Staatsanwälte weigern sich zu ermitteln und die GEZ macht fröhlich weiter. Mir ist heute schon klar, wieso es mal eine RAF gab. Es scheint, als könne man in diesem kaputten System mit rechtsstaatlichen Mitelln nichts erreichen.

      • Kann dir nur zustimmen. Diese Art, Gesetze zu missachten, zu umgehen oder zu brechen zieht sich inzwischen durch die ganze Hierarchie. Merkel ist das beste Beispiel. Diese Hochverräterin verabschiedet Gesetze, um sie dann locker zu brechen und die EU-Staaten, die sich daran halten, auch noch zu verunglimpfen. Es wird Zeit für einen Wechsel. Und der wird gewaltsam kommen, wenn der Islam aus Europa zum Teufel gejagt wird.

        • Was erwartet ihr von einem „Staat“ der Rechtsbankrott ist?
          Diejenigen die weiter klagen wollen bis zum BVerG können sich jetzt schon auf eine Niederlage einstellen.

  50. Liebe Leut´,
    bei allem Respekt vor Eurem persönlichen Engagement, welches ich sehr wohl schätze, was glaubt Ihr, mit Eurem einseitigen Kampf gegen verwaltungsjuristische Windmühlen, erreichen zu können? Ich habe mich schon einmal so geäußert, durchaus der Schläge bewusst, die ich bekommen würde, und auch bekam. Ihr versucht ein partielles Ziel zu bekämpfen, und überseht dabei, dass, wenn die allgemein ungerechte Gesellschaftsordnung, die hier herrscht, überwunden wird, eine GEZ Gebühr sowieso mit untergeht?

    • Hallo,
      ich weiß nicht, wo ich hier einen Beitrag schreiben kann, deshalb antworte ich einfach hier:

      Ist denn überhaupt schon mal jemand mit seinem Widerspruch erfolgreich gewesen?
      In meinem Fall (ewiger Widerspruch) hat es leider nichts gebracht.
      Das Finanzamt hat meine „Rechnung“ an die GEZ beglichen und für die Restsumme wurde mir vom Finanzamt ein Gerichtsvollzieher geschickt.
      Mahngebühren waren auch genug gefordert.

      Also, wer hat Erfolg gehabt?

      • Es kann keiner Erfolg gehabt haben weil dann das Betrugssystem Staat zusammenbrechen würde.
        Das werden die mit allen Mitteln verhindern. Auch mit Gewalt.
        Damit ist auch Mord gemeint.
        Beispiel in den USA gibt es genügend.
        Die Staatsräson ist die gleiche wie in der DDR.

    • Hallo,
      vielen Dank für den Link. Nach meinem letzen Festsetzungsbescheid mit diversen Drohgebärden gegen mich, schrieb ich einen drei Seiten langen Brief an den Beitragsservice in dem ich sie als Firma unter anderem aufforderte
      – Die vollen Namen aller ausführender Personen Ihrer Firma, für die private Haftbarkeit in der BRD gillt
      – Die für Zwangs- und Pfändung- Androhungen erforderlichen Beistellungsurkunden dieser Personen
      – Die ebenso notwendigen Beamtenausweise für öffentliches Handeln dieser Personen
      – Das vorliegende angewandte Gesetz, welches diesen Personen erlauben würde, in die Grundrechte eines Menschen einzugreifen (unter gleichzeitiger Anwendung des Zitier-Gebotes)
      – Die Ihnen hoffentlich vorliegende Erlaubnis vom Gesetzgeber (hierfür beglaubigte Abschrift des Ausstellers dieser Erlaubnis mit dessen Unterschrift), in meine Privatsphäre eindringen zu dürfen und mich mit Zwangsmaßnahmen zu bedrohen
      – Den Vertrag zwischen uns (mit meiner nachweislichen Zustimmung), der es Ihnen erlaubt hätte, eine Forderung der natürlichen Person xxxxxx erheben zu dürfen
      und einer Frist ( acht Tage) zur übersendung dieser geforderten Unterlagen an mich, bekam ich, heute im Briefkasten, lediglich eine kurze und knappe Antwort.

      Ihr Rundfunkbeitrag

      Sehr geehrter Herr xxxxx,

      vielen Dank für Ihr Schreiben.

      Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

      Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit, dass der Rundfunkbeitrag ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter sei.

      Gern erläutern wir Ihnen die gesetzliche Regelung.

      Entgegen Ihrer Auffassung ist der Rundfunkbeitrag kein privatrechtlicher Vertrag. Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung. Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für Sie als Inhaber einer Wohnung.

      Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: usw usw…..

      Da wir mir dieser Beitrag helfen was neues zu „Basteln“ um denen eine Antwort zu liefern. Werde die auch nochmal daraufhinweisen das sie meiner Anfrage nicht nachgekommen sind, Außerdem finde ich es erbärmlich auf einen drei Seiten langen Brief mit paar Zeilen zu antworten die nur einen einzigen Punkt meines Briefes aufgreifen.
      Oder sollte ich überhaupt reagieren?
      Vielen Dank für eure Kommentare schon mal vorab…

      • sibbi dein antworschreiben ist so vom inhalt das was wir alle bekommen.das nächste ist gv der eine vermögensauskunft will. dan kommt ein eintrag ins schuldenregister, schufa.

    • leider halte ich mal gar nix davon, dann kommt halt der gv der nimmt auch liebend gerne bargeld – es reicht wenn der alle 3 jahre kommt. hast du dann das geld nicht in bar stehste noch schlechter da.

            • also ich fasse mal zusammen so wie ich meine es verstanden zu haben. ist man wo gemeldet zahlt man runfunk für die bereitstellung – gehe vom single aus.
              wer nicht bezahlt bekommt drohbriefe dann einen eintrag ins schuldenregister – wenn alles rechtens is wiso der eintrag nach jahren ???

                • Damit ist wieder einmal bewiesen worden, dass das Volk in Deutschland nichts zu sagen hat und auf dessen Meinung geschissen wird. Hier ist man einfach nur die Melkkuh der Nation.

                  • hmmh das kann einfach nicht sein selbst wenn man es nutzt ist viel zu viel schrott und werbung. außerdem ist jeder in seiner freiheit eingeschränkt das anzusehen was er will – denn es gibt video on demand die besten filme rund um die uhr für weniger geld.

                • Ganz ehrlich? NICHTS anderes hab ich erwartet. Selbst die Leute die bis zum Verfassungsgericht klagen wollen könne dies gerne tun und tsd. Euronen bis dahin verschwenden um dann die nächste Klatsche zu bekommen.

                  Also entweder von der BRiD abmelden oder beim nächsten Umzug einfach nicht ummelden bzw. wenn man umzieht, gibt es noch ne Möglichkeit gleich die ersten Briefe von dem Verein über die Post als unbekannt zurück zusenden. Ein User aus nem anderen Forum hat das getan, vor gut über ein Jahr und es kam bis dato NICHTS.

                  • wir haben zwingende meldepflicht und die affen vom einwohnermeldeamt machen einen abgleich.
                    ist man gemeldet ist ein entkommen schwierig.
                    schaut euch mal die gehälter von intendanten an und auch die tolle altersvorsorge.

                    • Die sog. Meldepflicht bezieht sich nur auf PERSONEN nicht aber für MENSCHEN. Da gibt es klare und sogar juristische Unterschiede. Prüft es selber nach, Stichwort Jur. Wörterbuch von Gerhard Köbler, 15. Auflage.

                      So gut wie jedes Gesetz ist nur auf Personen bezogen, NICHT auf Menschen (bis auf das StGB).

                • War zu erwarten da, wenn man sich die Mitgliederlisten der Fernsehräte anschaut bei ARD ZDF … ist es wie ein Who ist who der Politik, auch Bubdesverfassungsrichter sind bei. Wie soll da eine objektive Beurteilung zustande kommen geschweige ein Urteil im demokratischen Sinne. Das ist doch eine eingeschworene Gemeinschaft die ja von den erzwungen Bei-/Erträgen profitiert. Hat ja damals die Kirchhof Sippe alles geschickt eingefädelt…

                • Hat wirklich jemand ein anderes Urteil erwartet?
                  Das Verwaltungsgericht obliegt der Landesgesetzgebung. Und der Rundfunkbeitrag wurde ja von den Ländern gesetzlich beschlossen. Also ist das Verwaltungsgericht nicht wirklich unabhängig…

                  Das Gericht betonte, es handele sich bei dem Rundfunkbeitrag eben gerade nicht um eine Steuer, „sondern um eine rundfunkspezifische nicht steuerliche Abgabe“.
                  Was heisst denn rundfunkspezifische Abgabe? Praktisch ist es eine Steuer für den Empfang von staatlichen Fernsehen und Radio.

                  Das Gericht sagte, der Beitrag sei eine spezifische „Gegenleistung für die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können“.
                  Eine Gegenleistung für eine Leistung die jemand gar nicht möchte? Unsinnig.
                  Für die Möglichkeit Rundfunk empfangen zu können? Blödsinn, denn es wird ja für die Wohnung (Haushalt) ein Beitrag erhoben, also gar nicht für die jeweilige Personen die dort leben und eine Wohnung in der niemand lebt muss ja auch nichts zahlen….

                  „Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung“ sei geeignet, den „Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit“ zu erfassen.
                  Und trotzdem zahlt kein Obdachloser Rundfunkbeiträge, da er ja auch keine Wohnung hat, aber trotzdem Radio empfangen kann. Also um so mehr widersprüchlich.

                  Und warum muss eigentlich nicht der Beitragsservice den Nachweis erbringen, dass jemand vielleicht doch einen Fernseher, Radio, Smartphone, Tablet oder sonstiges internetfähiges Gerät hat?
                  Nur weil es sehr schwer ist diesen Nachweis zu erbringen wurde eine pauschale Haushaltsabgabe eingeführt?

                  Das Gericht: Zu der geräteunabhängigen Finanzierung gebe es „keine seriöse Alternative“.
                  Natürlich, denn wer würde denn freiwillig dafür bezahlen?

                  Der Rundfunkbeitrag war und ist also: eine juristisch legitimierte Solidarabgabe für die Stärkung der Demokratie.
                  Stärkung der Demokratie? Das ist schon etwas überzogen.
                  Eine Solidarabgabe? Ähnlich dem Solidaritätsbeitrag?
                  Wäre dem so, dann würde es ja reichen, wie früher, 3 Sender zu haben, ARD-ZDF-Dritten Programme und nicht wie heute zig andere (ZDF Info, ZDF Nitro usw.)

  51. Hallo liebe Bürger wohnhaft in der BRD GmbH,

    hier noch Mal die Frage , wie soll ich aktuell auf Festsetzungsbescheid reagieren und Widerspruch verfassen?

    Das System hat uns seit Jahren betrogen und nur wenige sind erst Mal wach, ich bin einer davon.

    Ich würde gerne dem korrupten System mich widersetzten ich kenne den genauen Weg noch nicht. aktiv bei Parteien Politik sein, Demos gegen Gewalt, offene Briefe und Petitionen. Ping Pong mit Behörden.

    Ich verstehe nichts tun ist ganz tödlich. Jeder tut nach seinem Wissen und bestem Gewissen was er nur kann. Alles publik machen in Sozialnetzwerken und mit Freunden und Kollegen austauschen über die Willkür dieses Systems.

    Habe gute Erfahrung mit JOH http://www.joh-nrw.com/ und staaatenlos.info Rüdiger Hoffmann gemacht. Und wir sind tatsächlich staatenlos! Der Adolf für die Macht die er bekommen hat, hat uns verascht, hat uns der in die Bankenkolonie verakuft und selbst zu Personal unwissentlich geworeden. Dass er total belogen wurde hat er aber zu spät erkannt!

    Die Frage wie soll ich Widerspruch für Beitragsservice verfassen ?

  52. Hallo liebe Bürger wohnhaft in der BRD GmbH,
    hier noch Mal die Frage , wie soll ich aktuell auf Festsetzungsbescheid reagieren und Widerspruch verfassen?
    Das System hat uns seit Jahren betrogen und nur wenige sind erst Mal wach, ich bin einer davon.

    Ich würde gerne dem korrupten System mich widersetzten ich kenne den genauen Weg noch nicht. Aktiv bei Parteien Politik sein, Demos gegen Gewalt, offene Briefe und Petitionen, Ping Pong mit Behörden.
    Ich verstehe – nichts tun ist ganz tödlich. Jeder tut nach seinem Wissen und bestem Gewissen was er nur kann. Alles publik machen in Sozialnetzwerken und mit Freunden und Kollegen austauschen über die Willkür dieses Systems.

    Habe gute Erfahrung mit JOH http://www.joh-nrw.com/ und staaatenlos.info Rüdiger Hoffmann gemacht. Und wir sind tatsächlich staatenlos! Der Adolf für die Macht die er bekommen hat, hat uns verascht, hat uns der in die Bankenkolonie verkauft und selbst zu Personal unwissentlich geworden. Dass er total belogen wurde hat er aber zu spät erkannt!

    Die Frage wie soll ich Widerspruch für Beitragsservice verfassen?

  53. Hallo liebe Bürger wohnhaft in der BRD GmbH,
    hier noch Mal die Frage , wie soll ich aktuell auf Festsetzungsbescheid reagieren und Widerspruch verfassen?
    Das System hat uns seit Jahren betrogen und nur wenige sind erst Mal wach, ich bin einer davon.

    Ich würde gerne dem korrupten System mich widersetzten ich kenne den genauen Weg noch nicht. aktiv bei Parteien Politik sein, Demos gegen Gewalt, offene Briefe und Petitionen. Ping Pong mit Behörden.
    Ich verstehe nichts tun ist ganz tödlich. Jeder tut nach seinem Wissen und bestem Gewissen was er nur kann. Alles publik machen in Sozialnetzwerken und mit Freunden und Kollegen austauschen über die Willkür dieses Systems.

    Habe gute Erfahrung mit JOH joh-nrw.com und staaatenlos.info Rüdiger Hoffmann gemacht. Und wir sind tatsächlich staatenlos! Der Adolf für die Macht die er bekommen hat, hat uns verascht, hat uns der in die Bankenkolonie verakuft und selbst zu Personal unwissentlich geworeden. Dass er total belogen wurde hat er aber zu spät erkannt!

    Die Frage wie soll ich Widerspruch für Beitragsservice verfassen ?

  54. Hallo zusammen, ich habe vor ein paar Tagen von der GEZ die Mitteilung ueber den Ablauf meiner Befreiung erhalten.

    Daher meine Frage…
    Soll ich auf die erste Mahnung warten oder sofort den Widerspruch von Brexy zur GEZ senden ?

    Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus.

    Mit lieben Grueßen

    Sabrina Krause

  55. Habe letzte Woche einen Brief vom Obergerichtsvollzieher meiner Stadt bekommen: Zwangsvollstreckungssache SWR Südwestrundfunk Anstalt… 618€!!

    Hat damit schon jemand Erfahrung? Versuche mich zu Informieren, doch hier und dort steht überall was anderes und wenn man möchte kann man sich es so hindrehen wie man gerne möchte, aber ob dies stimmt? Ich habe vor auch den Brief vom GV zu ignorieren ODER (wie schon oft gelesen)mir einen richterlich unterschriebene Vollstreckungsbescheid vorlegen lassen usw.

    Habe auch gelesen das das Konto gepfändet werden kann usw usw.
    Wie gesagt, es steht viel im Netz, viel verstehe ich als Laie gar nicht, weil der Text mit Paragraphen übersehen ist.

    Also wie reagieren?
    Soll ich einen Anwalt aufsuchen?
    GV bitten, einen richterlichen Vollstreckungsbescheid vorlegen zu lassen?
    Beitrag bezahlen?

    Vielleicht hat der eine oder andere den selben Fall und könnte mir weiter helfen?!
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    • Hallo Christian,
      schau mal bei Heimat und Recht rein, da findest du Informationen bezüglich deines Problems (Beitagsservice, Vollstreckungsankündigung). Weiter möächte ich dir die drei Bundesbereinigungsgesetze (1.BMJBBG, 2.BMJBBG und 3.BMJBBG) herunterladen. Verweise die Sachbearbeiter auf die 3 Bundesbereinigungsgesetze und mach sie darauf aufmerksam, daß alle drei Bereinigungsgesetze von den drei West Alliierten verfügt wurden ohne die mitwirkun des Bundestagparlament. Des weiteren möchte ich noch hinzufügen, daß der Bundesrepublik Deutschland am 17-07.1990 durch den Rechtsakt der vier Alliierten (Alliierte Vorbehaltsrechte) mit der Streichung der Präambel und des Artikel 23 GG die Hoheitlichen Befugnisse entzogen worden sind. Damit sind seit dem 18. Juli 1990 ergangene Verwaltungsakte nichtig. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Die bundesrepublik ist eine Firma eingetragen im Handelsregister Frankfurt a./M. HRB 51411. Alle untergeordneten Stellen sind keine Staatlichen Einrichtungen es sind alles Firmen die nur vorgeben Hoheitlich tätig zu sein. Auch die Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaften, Finanzämter, Länder, Städte und Gemeinden sind im Internationalen Firmenverzeichnis UPIK.de, Manta oder Hoppenstedt als Firmen gelistet.
      Zitiere Carlo Schmidt:
      Zitat:
      „ „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten…. „
      Zitat ende.
      Ganz wichtig, daß du dein Schreiben auch an folgende Personen richtest:
      Seine Heiligkeit Papst Franziskus
      Seine Exzellenz Vladimir Vladimirowitch Putin Präsident der Russischen Föderation
      Seine Exzellenz Herr Vladimir M. Grinin Botschafter der Russischen Föderation
      Seine Exzellenz Herr Mingde Shi, Botschafter der Volksrepublik China
      Seine Exzellenz Herr John Bonnell Emerson, Botschafter der USA
      Seine Exzellenz Herr Simon Gerard Mcdonald, Botschafter v. Großbritanien
      Seine Exzellenz Herr Philippe Etienne, Botschafter der Republik Frankreich
      Der Bürgermeister von
      Sachbearbeiter/in

      Falls die Zeit zu knapp ist, dann schick einfach eine Kulanzmitteilung, gib bei Google einfach OPPT ein du kannst dann die Kulanzmitteilung Vollstreckte Sklavensysteme benutzen, diese sind auch einklagbar.

      Gruß, erich

    • Hey Christian, also was eigentlich überall steht, den GV solltest du definitiv nicht ignorieren. Du kannst dich, bis auf natürlich die Publik gemachten Ausnahmen, ganz normal mit den Leuten unterhalten, zuerst einmal prüfen ob bei dem zuständigen Gericht überhaupt etwas vorliegt, das reicht eigentlich schon aus um dann mit dem GV ins Gespräch zu treten, das für eine Vollstreckung eines Beitrags / einer Gebühr die Grundlage fehlt, ohne die macht er sich selber strafbar. Sollte er darauf nicht eingehen oder wirklich etwas gültiges vom Gericht vorliegen, würde ich mich an einen Anwalt wenden wenn du dich da nicht richtig reinlesen willst (und dazu zählen unbedingt die ganzen Gesetze und Vorschriften), aber aktuell kann man sich ebend nur auf das falsche Verfahren beziehen, nicht auf den „Beitrag“ selber. Sonst müsstest du nämlich die komplette Schiene fahren, der Post hier von erich geht wohl in die Richtung, aber ich persönlich sehe da aktuell weniger Erfolgsaussichten da es für mich persönlich etwas zu krass ist (ich meine wir sind nunmal Herdentiere und brauchen ein System, wenn man die ganzen Schieflagen und korrupten ausmerzen würde, wäre die Idee unseres System gar nicht so verkehrt, aber das ist nur meine Meinung).

      • …; redet mal nicht den „AMTSWALTER“ der „ICH-AG“ und die (geschützte?)Wortmarke

        „GERICHTSVOLLZIEHER“ stark.

        Zwei Hinweise:
        Der§98a GVO ist noch immer Utopie einer sich gerade in weißen Schimmel auflösenden
        Parteiendemokratur.

        Mal einlogen bei der -Grundrechtepartei- und Entscheidungen treffen.

        Aber bis°l hotte Ihr Karteileichen.

        Grüzi ihr Lieben!

    • Ein wirklich toller Beitrag/Hinweis/Zustatz von dir @hans!

      Jaja, macht mich jetzt vielleicht nieder, aber die BRD ist eben kein Staat und war es auch nie!!!!

      Was für mich gültig ist, ist 1871. Alles andere danach ist Betrug und Augenwischerei!

      So, und weil ich nun gerade so positiv in Fahrt bin, frage ich euch jetzt:

      -„Was ist der Unterschied zwischen Leistungsbescheid und Festsetzungsbescheid“-????????????????????????????????????????????????

      Eyhh, gebt mir jetzt bitte kein Gestümmel, eine einfache, nachvollziehbare Erklärung reicht!

      Danke und liebe Grüsse
      Jessika

      • Hey Jessika,

        soweit ich das bis jetzt überblicken kann ist der Leistungsbescheid fest definiert und auch der Ablauf/Vorgaben für diesen Schrieb und der Festsetzungsbescheid ist so namentlich nicht zu finden (ausser bei den Drohschreiben von der GEZ). Also ohne rechtliche Konsequenz falls man dagegen rechtlich angehen will (weil er sich nicht als Leistungsbescheid bezeicnet und nicht unterschrieben ist und auch nicht wirklich jemanden zugewiesen werden kann. Daher auch die Klagen gegen Unbekannt die sich dann im Sande verlaufen).
        Ich könnte mir jetzt denken das du eigentl. wieder auf den nicht vorhandenen Staat hinauswillst, aber ich beantworte nur deine Frage 😉

        MfG Alex

      • Festsetzungsbescheid?

        Juristisch gesehen gibt es diesen Begriff nicht. Es gibt zwar eine Festsetzung – es gibt sogar eine Feststellung – aber niemals einen Bescheid, welcher auch gleich einen vollstreckbaren Titel darstellen kann.

        Und zum vollstreckbaren Titel noch folgendes:

        Ein vollstreckbarer Titel benötigt wenigstens die Unterschrift eines Rechtspflegers oder besser
        noch die Unterschrift eines Urkundenbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes.

        Eine Vollstreckung braucht einen vollstreckbaren Titel eines Gerichtes!!

        Von einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung kann kein vollstreckbarer Titel kommen.

        • Hi dieter,

          du hast die wirklichen Tatsachen ganz genau erklärt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

          Näher darauf meinerseits einzugehen bedarf es nicht.

          Liebe Grüsse
          Jessika

        • Hallo Christian, um das Lesen und Verstehen wirst du nicht herumkommen:
          http://rundfunkbeitragsklage.de/info/widerspruch/
          Erkläre stets Zahlungsbereitschaft, wenn rechtlich einwandfreie Grundlage gegeben ist. Die angedrohte Abgabe der EV mit Eintrag und Zwangspfändung kannst du verhindern, indem du v o r h e r Erinnerung mit aufschiebender Wirkung einlegst. Es geht auch Zahlung unter Vorbehalt auf Gerichtskonto. In der Gerichtsverhandlung kannst du dann veschieden argumentieren, es gibt genug Angriffsfläche. Viel Glück!

      • hi Alex,

        ZITAT:
        „…soweit ich das bis jetzt überblicken kann ist der Leistungsbescheid fest definiert und auch der Ablauf/Vorgaben für diesen Schrieb und der Festsetzungsbescheid ist so namentlich nicht zu finden…“

        Richtig!!!

        ZITAT:
        „Ich könnte mir jetzt denken das du eigentl. wieder auf den nicht vorhandenen Staat hinauswillst,………..“
        Nein!!!

        Nur, was du selber heraus gefunden hast!!!
        Ja, es gibt es einfach NICHT!!!!!
        Bescheid oder sonstwas, wer dürfte, wenn überhaupt so etwas erlassen?
        Ist so’n verblödendes ÖR-Unternehmen (ja: Unternehmen!!) berechtigt dazu?
        Richtig: NEIN!
        Wenn doch, fordere den rechtlichen Nachweis ein!!!
        Natürlich mit Frist…

        Ich schrieb schon bereits vorher, suche dir dein vollverantwortliches Opfer. Knall der ‚Person‘ deine rechtlich einwandfreien AGB’s auf, mache diese ‚Person‘ voll haftbar. Ist sie ja auch!

        Naja und der Rest steht hier in diesem Thread mehr als genau beschrieben….

        VG
        Jessika

      • Guten Morgen,

        laut Juristischem Wörterbuch ist der:
        „Leistungsbescheid ist der feststellende Verwaltungsakt, in dem eine zu erbringende Leistung des Staates verbindlich festgelegt wird.“
        Einen Festsetzungsbescheid findet man in dem Buch nicht, scheint der Fantasie der Macher vom Beitreibungsservice entsprungen zu sein.
        Doch halt, das Finanzamt verwendet den Begriff auch und wir wissen daß das Finanzamt auch ungerechtfertigt Steuern eintreibt.
        „Der Festsetzungsbescheid ist ein Bescheid des Finanzamtes, in dem die Höhe der Eigenheimförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG § 11) festgelegt wird. Die Auszahlung der Eigenheimzulage erfolgt über das jeweils zuständige Finanzamt, erstmalig innerhalb weniger Wochen nach Antragsbewilligung und anschließend jeweils zum 15. März. eines Jahres.“

        Grüße von Paulchen

        • Danke @Paulchen, für deine umfangreiche, ausführliche Antwort!!!

          Den Begriff „Festsetzungsbescheid“ hatte ich ebenfalls nicht im juristischen Wörterbuch gefunden…

          Ich ging von einem ‚erdachten‘ Kunstbegriff aus, aber das mit der ‚Eigenheimförderung‘ ist natürlich auch was…

          Hihi und klar, inzwischen sollte jeder Mensch hier in der Bananenrepublik wissen, daß das Finanzamt ungerechtfertigt Steuern eintreibt.

          Wie auch immer, aus meiner Sicht sind die ÖR keine Behörde (selbst nach BRD-Besatzer-Recht nicht) und somit nicht befugt, irgendwelche Bescheide zu versenden.
          Oder täusche/irre ich mich da?

          Wichtig ist diese Frage für mich daher, weil ich dann wieder ein neues Argument für meine AGB’s hätte, denn es ist ja langweilig, immer die gleichen Begriffe zu verwenden 😀

          Apropos AGB, leider habe ich noch immer keine Adresse erhalten, wo man seine Forderungen problemlos vom Ausland her eintreiben lassen kann.
          Im Gespräch ist wohl Malta oder Dänemark, aber genaues ist irgendwie nicht zu erfahren!???
          Die Schweiz kann man wohl knicken, denn alle Inkassobüros die ich bis jetzt anrief, bzw. anschrieb, wollten eine ’saftige‘ Vorleistung, die sicher nicht nur für mich uninteressant ist. Schade….

          VG
          Jessika

          • @ Jessika,

            hast du schon mal einem Inkassobüro einen höheren Prozentsatz angeboten ohne Vorkasse leisten zu müssen? Da kann man schon mal über 50 bis 80% gehen, man will ja die Leute, die einen belästigen, nur zur Einhaltung des deutschen Rechtes erziehen. Ich würde nicht in Erwägung ziehen, durch ihr schmutziges Geld reich werden zu wollen.
            Sollte vielleicht so ein Inkassobüro mal gefragt werden, welche Vorstellung sie haben.

            Grüße von Paulchen

            • Hallo Paulchen,

              da ich noch nie mit Inkassobüro’s zutun hatte, bin ich auf diese Argumetation noch nicht wirklich gekommen.

              Ich möchte ebenfalls dadurch nicht ‚reich‘ werden und sehen auch nur den Erziehungsfaktor! Meine Rechnungen sind daher entsprechend gestaltet.

              Mit diesem, deinen Ansatz werde ich jetzt tatsächlich nocheinmal nachtelefonieren.

              Danke für deine Anregung und viele Grüsse
              Jessika

        • Welch ein irreführender Unsinn. „Der Leistungsbescheid, als häufiger Unterfall eines Bescheides, ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde einen Zahlungsanspruch geltend macht.“wikipedia.
          Sie kann auch gleich klagen:
          „Leistungsbescheid ist

          ein Verwaltungsakt, mit dem die Zahlung eines Geldbetrages (z. B. Abgabe, Rückerstattung) oder die Leistung von Sachen oder Diensten gefordert wird. Nach der Rechtsprechung bleibt es der Behörde grundsätzlich überlassen, ob sie selbst einen L. erlassen oder Leistungsklage beim Verwaltungsgericht erheben will.

          – ist der feststellende Verwaltungsakt, in dem eine zu erbringende Leistung (z. B. Stipendium, Pension) des Staates verbindlich festgesetzt wird. Lit.: Löwenberg, B., Die Geltendmachung von Geldforderungen im Verwaltungsrecht, 1967; Dörr, G., Leistungsbescheide, 1979
          Hier wäre z.b.die Zur-Verfügungsstellung der Sendeleistung gemeint!
          Beitreibungsverfahren
          ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Verwaltung einen auf öffentlichem Recht beruhenden Zahlungsanspruch gegen eine Privatperson geltend macht (im Gegensatz zur privatrechtlichen Zahlungsaufforderung bei fiskalischen Rechtsverhältnissen). Der L. ist Grundlage für die Vollstreckung, ohne dass es noch gerichtlicher Geltendmachung bedarf. Ob L. ohne besondere gesetzliche Grundlage stets zulässig sind, ist strittig, jedenfalls aber bei Rückforderung öff.-rechtlicher Leistungen („Kehrseite“) zu bejahen. “
          Das also ist FAKT und nicht die eigene Auslegung oder schönfärberische Sicht auf die Vorschriften.
          http://www.rechtslexikon.net/d/leistungsbescheid/leistungsbescheid.htm

          Ein Inkassobüro wird sich auch international niemals hergeben, rechtsungültige Forderungen auf BGB-Basis gegen eine Behörde o.ä. zu stellen – es ist ausschließlich für Forderungen an Privat- oder Firmenschuldner zuständig und genehmigt; es muss seine Forderungen notfalls mit gerichtlicher Hilfe /Mahnbescheidverfahren eintreiben.

          • Boah ey, da hat mir die Version von Dieter aber besser gefallen…langsam komme ich auch ein wenig durch einander. Mir fällt dazu nur noch ein: Öffentlich Rechtlich aber nicht rechtsfähig und dazu Firma…aber die Inkassobuden wollen da nicht so recht ran 🙁

          • Der webmax glaubt noch an Seriosität von Wikipedia. Weiß er nicht wie viele angeheuerte Schmierfinken in Wiki rum schmieren, um die Leute zu verunsichern. Ich hab schon mal in Erwägung gestellt, ihm nicht zu trauen.
            Weiter unten in seinem Kommentar:
            „Ein Inkassobüro wird sich auch international niemals hergeben, rechtsungültige Forderungen auf BGB-Basis gegen eine Behörde o.ä. zu stellen – es ist ausschließlich für Forderungen an Privat- oder Firmenschuldner zuständig und genehmigt; es muss seine Forderungen notfalls mit gerichtlicher Hilfe /Mahnbescheidverfahren eintreiben.“
            Er muß also noch gar nicht mitbekommen haben, daß hier zu lande alles nach Privatrecht abgehandelt wird. Noch schlimmer, wir werden vor Gericht mit dem Seerecht an die Wand gedrückt, wenn wir nicht aufpassen.
            Wo bitte will er eine Behörde in dem existierendem Firmenkonstrukt entdeckt haben. Wenn der Beitragsservice oder die Rundfunkanstalten eine Behörde währen, könnten sie ja einen Leistungsbescheide ausstellen aber sie kommen mit einem Festsetzungsbescheid daher, der nirgends definiert ist, weil sie nichts anderes können. Sie wollen sich ja nicht noch strafbarer machen als sie es schon tun. Wer sich davon übertölpeln ist selber schuld.
            Schöne Arbeitswoche wünscht Paulchen

            • Zitat:
              -„Er muß also noch gar nicht mitbekommen haben, daß hier zu lande alles nach Privatrecht abgehandelt wird. Noch schlimmer, wir werden vor Gericht mit dem Seerecht an die Wand gedrückt, wenn wir nicht aufpassen.“-

              Ja, reines Privatrecht!
              Hmm, mitbekommen wird er es schon haben, aber……………..

            • Das ist es was ich so hasse: Persönlich gefärbte Unterstellungen zum Andersdenkenden. Pfui! Woher wollen denn Sie wissen, wie ich über Wikipedia denke? Die kann man hier durchaus zitieren – und der 2.Link bestätigt es ja auch.
              Ich habe da eben eine andere Herangehensweise: nicht vom Traumtänzer-Wolkenkuckucksheim aus, sondern die Justiz real bei eigenem Fehlverhalten und Widersprüchlichkeiten zu ertappen ist imho der richtige Weg. Diverse Erfolge bestätigen das.
              Anders landet man zu schnell in der Spinnerecke – zumal man schon exaktes Formulieren auf gleicher Sach-Ebene als Minimalvoraussetzung können sollte.

              • Zitat:
                -„Das ist es was ich so hasse: Persönlich gefärbte Unterstellungen zum Andersdenkenden. Pfui! Woher wollen denn Sie wissen, wie ich über Wikipedia denke? Die kann man hier durchaus zitieren – und der 2.Link bestätigt es ja auch.“-

                @webmax,
                auch wenn ich mich nicht direkt angesprochen fühlen muss,so kann/möchte ich dir wegen ‚Wikipedia‘ nicht folgen.

                Die Aussage über ‚Wikipedia‘ ist klar, deutlich und nachweisbar:
                Zitat:
                -„Weiß er nicht wie viele angeheuerte Schmierfinken in Wiki rum schmieren, um die Leute zu verunsichern.“-

                Jetzt zu dir,
                Zitat:
                -„Ich habe da eben eine andere Herangehensweise: nicht vom Traumtänzer-Wolkenkuckucksheim aus, sondern die Justiz real bei eigenem Fehlverhalten und Widersprüchlichkeiten zu ertappen ist imho der richtige Weg. Diverse Erfolge bestätigen das.“-

                Weise mir bitte nur einen einzigen ‚Erfolg‘ nach! Nur einen Einzigen.
                Du schreibst von „Traumtänzer-Wolkenkuckucksheim“ und praktizierst es selber??!?

                Zitat:
                -„Anders landet man zu schnell in der Spinnerecke – zumal man schon exaktes Formulieren auf gleicher Sach-Ebene als Minimalvoraussetzung können sollte.“-
                Ich kann zu mir nur sagen, dass ich in keiner Weise bereit bin, auf ein gerichtliches Admirals- oder Seerecht/Handelsrecht mit der BRD eingehe.
                Wenn du es vertragsrechtlich mit denen ‚treiben‘ möchtest, ist das einzig und allein deine Sache.
                Mit so einem Heulsusenspruch wie ‚Persönlich gefärbte Unterstellungen zum Andersdenkenden. Pfui!‘ will ich nichts anfangen, denn ‚Ich hab schon mal in Erwägung gestellt, ihm nicht zu trauen‘ ist vollkommen legitim!!!

                So, nun wollen wir uns wieder lieb haben….

                Achja, danke auch nocheinmal an User, die einem mit sehr guten Hinweisen helfen, um nicht durch einen ‚Käpt’n‘ auf’s Schiff gezogen zu werden 😉

                Danke!!!

                LG
                Jessika

                • Technischer Hinweis:
                  Mein Kommentar oben bezog sich fast ausschließlich (bis auf das „Wolkenkuckucksheim“) auf den Beitrag „Paulchen“ und dessen Unterstellungen zu meiner Person.

                  • Zitat:
                    -„Technischer Hinweis:
                    Mein Kommentar oben bezog sich fast ausschließlich (bis auf das „Wolkenkuckucksheim“) auf den Beitrag „Paulchen“ und dessen Unterstellungen zu meiner Person.“-

                    Es ist mir jetzt echt peinlich, dass ich menschlich gezwungen bin, darauf einzugehen…

                    Was bedeutet bei dir ‚bezog sich fast ausschließlich‘ bei dir?
                    Doch ‚halbschwanger‘?

                    T’schuldigung, aber erkläre mir jetzt bitte deine Ausnahme: „(bis auf das „Wolkenkuckucksheim“)“.

                    Fakt ist doch, dass wenn du dich auf das BRD-Geschwafel einlässt, schliesst du unverzüglich einen Vertrag, den du als Mensch, nicht ‚Person‘, doch wirklich nicht willst, oder?
                    Vielleicht gefällt dir die Rolle als rechtloser Sklave. Mir jedenfalls nicht! Bin auch keine Domina *kicher*

                    Zitat:
                    -„…und dessen Unterstellungen zu meiner Person…“-

                    Ich bin jedenfalls lieber Souverän/Mensch, als der Gegenstand ‚Person‘, und so abwägig ist das alles nicht!!!
                    Ich erkenne jedenfalls keinerlei Unterstellung, eher eine Anreicherung zu deinen Erzählungen!

                    VG
                    Jessika

                    • Um dir @webmax keine Respektlosigkeit meinerseits zu zeigen, hier mal ein kleiner Hinweis auf deine Aussage zu Wiki, im Gegensatz zu @Paulchen:
                      -„https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_%28Deutschland%29“-

                      ‚Lustig‘ dabei ist, dass es sich in diesem Beitrag im Prinzip nur um §80++ dreht!!!

                      Bezeichnet wird das §80++ als „Besonderer Teil“.

                      Da du sicher selber lesen kannst, es handelt sich fast ausschliesslich um ‚Rechtsgüter‘ im Interesse der Treuhandverwaltung BRD….
                      Ich bekomme gerade das Kotzen, wenn ich dir das jetzt auch noch ‚vorkauen‘ müsste 😀

                      Da du sicher etwas nachsichtig mit mir umgehst(?), wirst du sicher nicht anzweifeln, dass es sich dabei (wie allein dieser WIKI-Beitrag aufgebaut ist) um pure Verblödung und Manipulation handelt!

                      Besonders ist hervorzuheben, die Einleitung:
                      „Geschichte
                      Vor 1945“

                      Obwohl ich mich jetzt (heute) lieber nur noch mit Pflanzen und Botanik beschäftige, kann ich mich nach damaligen 11 Semester Marketing & PR / Psychologie noch immer an die „gezielte Wortverdrehung“ erinnern…

                      Zitat Philip G. Zimbardo: (Bitte auch selber nachlesen!!!)

                      -„Nur der sekundäre Teil ist tragend, vorheriges wird immer im Unterbewusstsein neutralisiert…“-

                      Quelle:
                      Pearson, Psychologie, 18.Auflage, S.525, Punkt 13.4. Soziale Lerntheorien und kognitive Theorien

                      Taschenspieler und Trickbetrüger bedienen sich auch heute noch (2016!) diesem Wissen!!!

                      Wo ist da auch nur im Ansatz eine Unterstellung von @Paulchen?????????

  56. Hab ihr noch nicht mitbekommen ,
    das Eure gesamten Links „alle“ sehr Nutzlos sind?

    Auch über Gerichtsurteile setzten sich die Stadtkassen hin weg , ein kleiner Juteangestellter „ohne Beamten Status“ entscheidet das alles ohne Richter .

    ich kann Wetten wenn man das bei der Staatsanwalt zur Strafanzeige bringen würde das das Eingestellt wird, weil die eine Lust haben auf Bürger Belange einzugehen , das macht alles zu viel Arbeit !

    Die Stadtkassen pfänden einfach oder sperren dich in den Knast .

    Ohne Gewalt kommt man eh nicht mehr Gegen an !
    Denn es ist Gewalt wenn man sich über Gesetz und Ordnung von Seitens der ÖR Einrichtungen hinweg setzt

  57. So,
    nachdem 1-2 Briefen die zwischen mir und der Stadt hin und her gingen ist nun die Vorladung zur Vermögensauskunft angekommen. Die haben meinen letzten Brief mit meinen Fragen einfach Ignoriert.
    Jetzt ist die frage ob sich noch ein Brief hinschreiben lohnt.
    Die andere idee wäre, zu dem Termin zu gehen und dort dann mit dem „beamten“ von auge zu auge sprechen und halt dokumente mit nehmen. Z.b. auch einen worauf der Beamte die Haftung für den Vorgang übernimmt (unterschreiben die eh nicht aber dennoch). Ferner Dokumente über die aktuelle gesetzliche lage und dann halt im gespräch klären woher die jetzt genau den schluss ziehen das die GEZ im recht ist.

    Nun und im ärgsten notfall halt zahlen und das spiel von vorne beginnen. Ärgster Notfall wäre halt sowas wie erzwingungshaft oder so scherze.

    Vorschläge? und bitte nicht unbedingt dieses, mir nicht helfende ausführungen das wir alles sklaven sind etc. Ich kann diesen Weg atm nicht gehen da ich wie weiter unten beschrieben nicht deutschstämmig bin.
    Ich kann nur versuchen die dort einzuschüchtern.. oder so 😀

    • eine Vermögensauskunft darf nicht durch Androhung erheblicher Übel erfolgen, wenn die Rechtsgrundlage dafür fehlt bzw nichtig sind. ansonsten macht sich der GV oder wer auch immer die „Vernehmung“ vornimmt, sich wegen Aussageerpressung und Verfolgung Unschuldiger strafbar.

      Kannst denen mitteilen, dass Strafanzeigen mit konsequenter Durchsetzung gegen Amtspersonen vorbereitet werden;-)

      • es kommt drauf an wie hoch der betrag ist und wer fordert bzw der gäubiger ist.
        wenn der betrag 500 eu übersteigt istes was anderes wie wenns nur 50 eu sind.

        • Hans, die Höhe der Forderungen ist hierbei unerheblich, weil „Festsetzungsbescheide“ willkürlich sind und tatsächlich nicht Kraft des Gesetzes sind, ausserdem nie unterschrieben, Vortäuschung eines Verwaltungsaktes, was mit Betrug gleichzusetzen ist, eine verdeckte Haushaltssteuer, weil der Bund kein neues Steuergesetz zugunsten Rundfunkanstalten wider der Verfassung verabschieden darf usw.

          man sollte die Vollstrecker ruhig mal fragen, auf wessen Anweisung von Oben ohne Nachgiebigkeit VA erpresst und Konten geplündert werden und diesen Deppen mitteilen, dass alles, aber auch wirklich alles protokolliert und zum späteren Zeitpunkt gegen diese Scheuklappen Arschlöcher verwendet wird;-)

          es ist nicht die Frage ob der Tag der Abrechnung kommt, sondern wann? 😉

          • nun viele haben muffe und zahlen das die aber ans auto gehen ist mir ein rätsel denn wer weiß was ich fürn auto habe.
            der gv vom nachbar iss nett, fragen hat keinen sinn da er denkt alles sei rechtens.
            angenommen einer ist arzt und hatn notfall der kann nicht fahren weil ern venielwächter hat und der sohn vom gezaffen verreckt. auch gut.

        • Danke für die Links.

          Nur mal so nachgefragt, gilt sowas eigentlich als zugestellt. Wenn der Vollzugsbeamte es in den Postkasten schmeißt und „zugestellt“ ankreuzt mit uhrzeit datum und namensstempel+paraphe ?

          würde mich nur mal so interessieren 😀

          edit: ah drittes video gab aufschluss

          • nun egal wie was zugestellt wird – was ist wenn einer deine post klaut oder es anderswo einwirft ??
            echte zustellung war früher gegen unterschrift, warste nicht da mußte man mit dem infowisch und ausweiß bei der post gegenzeichnen.

        • Hey, es gibt da zwei Punkte die mich ein wenig verwirren, vielleicht könnt ihr mich da ein wenig aufklären? :
          1. Die schreiben davon, das der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Bundesländer ratifiziert wurde und dadurch zu geltendem Landesrecht geworden ist. Ich finde bei der Suche nach der Definition ratifizieren/Ratifizierung aber immer nur das dies bei völkerrechtlichen Verträgen gemacht wird, was hat ein XY Staatsvertrag mit einem Völkerrechtsvertrag zu tun?
          2. Was bedeutet “ zu geltendem Landesrecht geworden “ heisst das nun das der genannte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nun so wie er ist, Landesrecht IST (und demnach dann auch in diesem zu finden sein sollte?) oder heißt das, das die Punkte ins Landesrecht übernommen wurden und dort extra stehen/definiert sind?

          Wenn ich mich da noch weiter reinlese, kann ich gleich nen Fernstudium in Jura machen…

          • Nach meinem Kenntisstand haben die Minister nur den Änderungs vertrag unterschrieben. Diesen kann man auch im Netz finden unter:
            http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf

            Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat niemand unterschrieben. Ich weiß also nicht genau inwiefern dieser dann in kraft getreten ist.

            Generell genommen finde ich es schon interessant das die einfach immer behaupten es ist geltendes recht geworden aber nirgends beweise liefern.

            Es wurden mir kein Beweise geliefert:
            -das die landesrundfunktalstalt oder der Beitragsservice eine Behörde ist.
            -was der unterschied zwischen Öffentlich rechtlich und einer Behörde ist.
            -was ein Festsetzungbescheid sein soll den die Landesrundfunkanstalt anscheinend ausstellt.
            -das es einen Leistungsbescheid gibt.
            -das gesetz welches mich zwingt einen Vertrag zu lasten dritter abgeschlossen zu haben ohne einwilligung.

            Ungeachtet dessen machen die einfach weiter. Drohen mit ihrer komischen vermögensauskünfteleien etc. Ich freu mich ja irgendwie wenn ich den Vollstreckungsbeamten dann doch mal am termin sehe. Bisher hat er sich noch nicht einmal zu mir getraut mit termin um zu reden. Immer nur einwurf sendungen. Er hätte doch ein Termin mit mir anstreben können um meine rechtlichen bedenken zu klären, denn ich bin ja grundsätzlich zahlungsbereit und das geld hab ich ja sogar für alle fälle hier liegen 😀

            Naja mal schauen was des noch gibt.

            • Alle Antworten findest du hier im Thread.
              Man hat sich noch nicht entscheiden können, ob Unternehmen/ Firma, dann gilt BGB und Handelsrecht – oder ö/r bzw Behörde – dann kommt Verwaltungsrecht zum Tragen. Da ist es nix mit „Verträgen zu Lasten Dritter“… Hilfreich vor Gericht.
              Ein vom GV mitgeteilter Termin zur Abgabe der EV kann bei Nichterscheinen – je nach Bundesland, nicht mehr in Niedersachsen – mit Knast enden. Auf jeden Fall v o r h e r Erinnerung beim AG mit aufschiebender Wirkung einlegen.

      • es sind ja doch so viele, die nicht zahlen.eine frage steht jedoch voll im raum.warum fahren wir nicht einfach nach köln zum beitragsservice und stellen uns um die ihr gebäude.wenn wir wirklich 2,1 mill. sind, dann sollten wir doch verdammt noch einmal einen termin hinbekommen und uns dort treffen.mal sehen was dann ab geht.stellt euch mal vor, wir bekommen 1000-10 oder 20 000 mann zusammen.
        das ewige einzelne bringt uns am ende doch garnichts.der Ossi

          • ja,ja köln.es ist schon etwas verrückt.ich war das letzte mal 1991-92 zum arbeiten dort.wollte schon immer mal wieder hin, hatte aber nie die zeit dafür.vielleicht lesen und antworten mit gleichen gedanken wie ich um die abzocker kalt zu stellen ein paar leute.wir könnten ja stundenweise die dort so tun als wenn, beim beitragsservice, ausbuuuuuuhen.der Ossi

      • Nur mal so hereingefragt.

        Weiß jemand was nach einer Vermögensauskunft passiert?

        Szenario 1
        Wir klären alles und es macht sinn und ich zahle. ..

        Dann passiert wohl nichts weiter

        Szenario 2
        Ich gehe hin wir klären nichts ich zahle nicht. ..

        Dann kommt nen eintrag ins Verzeichnis der Amtsgerichte, evtl ein paar nette polizisten vor der Tür die eine Vermögensauskunft erzwingen wollen und was noch ?
        Ist dann die ganze pfändungsgeschichte möglich oder sollte die nicht schon vorher kommen? Was bedeutet eigentlich ein eintrag in die Schufa für laufende kredite die ordnungsgemäß gezahlt werden? Da sollte sich ja theoretisch nichts ändern oder?

        … gegen den nächsten Festsetzungsbescheid werde ich direkt vorgehen und nicht wie letztes mal das schleifen lassen bis es beim Vollstreckungsbeamten ist. Ich ärger mich irgendwie das ich nicht schon früher was unternommen hab 😀

        Das ganze mit den Strafanzeigen kommt ja dann meistens erst hinterher, wenn die taub, stumm und blind sind und dann noch in scharen kommen kann man meistens in der Situation nix machen. Das Gewaltmonopol liegt ja bei denen, man stelle sich mal vor man würde sich gegen eine Verhaftung konsequent zur wehr setzen, was einem dann blüht. xD

  58. Der Kopp-Verlag hat einen tollen Artikel geschrieben, vor allem die Zahlen sind der Hammer.
    Die können nicht mehr anders die müssen das machen.
    2,2Million streicken gegen die Gebühr. Die Mahnungen sind um 41% gestiegen
    „Zum Stichtag 31. Dezember 2014 führte der Beitrags»service« 44,5 Millionen Beitragskonten, davon 4,5 Millionen im Mahnstatus und insgesamt 21 Millionen Mahnverfahren. Was passiert aber am Ende der Mahnstufe, wenn trotzdem nicht GEZahlt wird?“
    Echt geiler Artikel.
    weitermachen, bis jetzt habe ich auch noch nicht ein Cent gezahlt!
    Ich denke es ist wichtig auf jeden Festsetzungbescheid zu reagieren.

    „2,2 Millionen: Diese explodierende Zahl ist eine Bankrotterklärung für die Akzeptanz des neuen Zwangssystems.“

    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/markus-maehler/erste-verhaftungen-2-2-millionen-deutsche-streiken-gegen-zwangsgebuehren.html

  59. ich habe überhaupt nie einen Bescheid bekommen
    und die Stadtkasse hat im Auftrag mein Konto geplündert, auf meinen Widerspruch darauf wurde nicht reagiert ,
    hier wird ja immer gesagt Keine Rechts Beratung“
    nur ist es aber so das in meiner Stadt alle Anwälte sehr faul sind und überhaupt kein Adresse haben an einem Mandanten der gegen die GEZ vorgehen möchte,
    ich kann leider aus Gesundheitlichen Gründe nicht inder Lage das selber zu tun.

    Auf eine Vorsorglich Beantrage Befreiung Zustellung Nachweislich 2 x per Fax wir auch nicht reagiert ,
    stattdessen wurde mein Konto Geplündert das alles „ohne“ Rechts Grundlage und „ohne“ Rechtsbelehrung .

    Man bekommt keine Rechtsberatung auch wenn man dafür zahlen will, es gibt keine GEZ Betrags Stellen
    diese Situation nutzt die GEZ aus-
    das sind hier Zustände wie im 3. Reicht !

    • Sorry, aber so ein Quatsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Da haste entweder bereits im Vorfeld einen eklatanten Fehler gemacht, oder du bist eben ein verdammter Troll!!!

      Zitat:
      „Man bekommt keine Rechtsberatung auch wenn man dafür zahlen will, es gibt keine GEZ Betrags Stellen
      diese Situation nutzt die GEZ aus-
      das sind hier Zustände wie im 3. Reicht !“

      Eyhh, ‚deine‘ angeblichen „Rechtsverdreher“ fressen ebenfalls aus dem gleichen Trog!!

      Ist jetzt ebenfalls vom Handy gesandt, da ich auf ’ner echt coolen Party am Sonnabend bin…………….

      • Nicht unbedingt quatsch aber:
        Der Betrugsservice versendet die Pseudobescheide mit normaler Post. Immerhin ist es möglich das mal der ein oder andere Wisch abhanden kommt.
        Und in diesem Fall wertet der BS eine Nichtreaktion als „Bescheid rechtskräftig“ und folgt weiter seinem Schema F.

        So einfach ist das. Und egal ob man Widerspruch, Zurückweisung, Akzeptanz etc. an die versendet, die ziehen ihr Ding trotzdem durch und es kommt irgendwann die Vollstreckung. Bei dem einen der GV, bei anderen die Stadtkasse und wieder bei anderen das Finanzamt.
        Alles Amtshilfeersuchen für die der BS verantwortlich ist, auch wenn im sog. Vollstreckungsauftrag die LRA steht/stehen sollte.

        Und wie wir ja alle wissen ist der BS KEINE Behörde und dürfte somit auch KEINE Amtshilfe in die Wege leiten. Ebenso wenig Behörde sind die LRA.

  60. Hallo,

    ich habe heute mal wieder nette Post vom BS im Kasten gehabt.

    In diesem erneuten Festsetzungsbescheid wurde mitgeteilt, dass für die Rückstände die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde.

    Ist das auch wieder nur Drohung oder ist das diesmal wirklich so? Habt Ihr Erfahrung damit?

    Ich hab natürlich nicht wirklich Lust die 620 € zu zahlen, wobei es nach meiner Rechnung „nur“ 563,36 € sein müssten. Die Mahngebühren von 8€ sind ja nicht rechtens. Zumindest nicht in der Höhe.

    Ich hab auch mal wieder nen Widerspruch erfasst:

    >>Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 31.07.2015 habe ich wiederholt Widerspruche gegen Ihren „Bescheid“ eingelegt und um div. Nachweise gebeten, dass Sie diesen „Bescheid“ rechtswirksam erstellen dürfen.

    Dies geschah mit einer Frist zum 15.08.2015. Leider ist dies Frist fruchtlos verstrichen. Somit muss ich davon ausgehen, dass Sie diese Nachweise nicht haben und Ihr Bescheid somit nicht rechtswirksam ist.

    Ebenso habe ich Sie dazu aufgefordert, mein Beitragskonto, welches ich niemals bei Ihnen eröffnet bzw. der Eröffnung zugestimmt habe, zu löschen.

    Auch dies ist offensichtlich nicht geschehen.

    Ich fordere Sie nochmals und letztmalig dazu auf mir entweder einen Vertrag zwischen Ihnen und mir mit meiner Unterschrift vorzulegen, die notarielle beurkundeten Unterlagen, dass Sie rechtsgültige Bescheide zusenden dürfen oder aber mein Beitragskonto endgültig bei Ihnen zu löschen.
    Ich gebe Ihnen eine Frist bis zum 01.03.2016 mir schriftlich mitzuteilen, für welche Variante Sie sich entscheiden.<<

    Kann man den so absenden?

    Bin dankbar für eure Hilfe

      • ich hab es gerade genau gesehen. das Gebäude des WDR hat dir eben ein Kußhändchen zugeworfen. Was die Euch alles weißmachen können. Wir Wessies waren schon immer die Größten. Onsere Gebäude können noch viel mehr und auch die maroden Brücken wenden bald aus den Flüssen winken.
        Grüße von Paulchen

    • Hallo Peter,

      hier zu antworten ist abendfüllend und natürlich auch keine juristische Beratung!!!

      Was mir aber gleich auffällt ist, dass du zwar mehrfach Nachweise eingefordert hast, doch wie machtest du das???

      Hmm, Widerspruch ist gut, allerdings Zurückweisung ist besser?!!! (steht hier in diesem Thread auch mehrfach gut erklärt!)

      Zitat:
      >>…am 31.07.2015 habe ich wiederholt Widerspruche…<<
      Vielleicht besser, "bis zum 31.07.2015 habe ich bereits im Vorfeld…"

      Hier klingt das so, als wenn du es erst am 31.07.2015 gemacht hast.
      Ist natürlich Quatsch, aber…

      An wen hast du deinen Widerspruch gesandt?
      Ideal ist, genau eine einzige Person als Ziel im Visier zu haben….

      Man müsste den ganzen Ablauf genauer haben, um zu sehen, ob im Vorfeld nicht vielleicht schon 'Fehler', auch deinerseits (sorry), gemacht wurden.

      "Hätte, könnte, würde" hilft keinem weiter, daher jetzt einfach mal mein Standpunkt.
      (Ich habe übrigens bisher nur angebliche Mahnungen vom BS erhalten, kein Bescheid.
      Anfordern werde ich das auch nicht, klar, kein Vertrag und erstmal keine Reaktion meinerseits)

      Sollte ein 'Bescheid' eintrudeln, erstmal auf Formfehler untersuchen.
      Dann, wer ist der Hauptverantwortliche dafür? (Ideal mit Vor- und Familienname!)

      Habe ich die Vorarbeit zusammmen, dann genau diese Person als Ziel nehmen. Wie???

      Erstmal nach der rechtl. Grundlage fragen, usw..
      Welches Gesetz, wo bestätigt einsehbar, etc.. (Nachweis)
      Sind in diesem 'Bescheid' Formfehler, diese auch anmahnen, mit Untermauerung.
      So, jetzt, im selben Schreiben, die Zielperson unter Friststellung auffordern, diese Nachweise zu erbringen. Sollte sie, die Zielperson, das nicht machen, treten unverzüglich deine AGB's in Kraft, die du natürlich auch gleich mitsendest.
      Klar, hast du richtig gemacht, @Peter, nicht blah die Frist setzen, sondern
      "…bis spätestens zum [Datum]…".
      Ruhig auch 'soft' auf die persönliche Haftbarkeit dieser Zielperson hinweisen.
      Achja, auch keine Drohungen, oder so, also 'wenn die Zeit verstreicht…', usw., sondern in der Klarheit deines Schreibens bleiben (kurze, klare Sätze, ohne jegliche Emotion).

      Ok, das ist hier zwar nur ein etwaiger Abriss, aber inhaltlich sollte es klar sein!

      Achja, wie schonmal geschrieben, nutze, wenn du möchtest und die Möglichkeit hast, von deiner Seite her, das FAX. Ideal einseitig, da du sicher weisst, was ich meine 😉
      Ist günstiger, schneller und du hast den Nachweis, den du benötigst…………..

      VG
      Jessika

      • Danke für deine antwort. Nur ganz kurz da am handy.

        Ich habe meinen 1. Widerspruch leider beim Systemcrash verloren. Aber den 2., auf den ich mich beziehe, hab ich noch. In diesem habe ich um nachweise gebeten welche die rechtmäßigkeit belegen. Ebenso hab die Löschung meines Konto gefordert. Dies alles per einschreiben/Rückschein an den BS.

        Wo nehme ich denn einen Ansprechpartner her? In den schreiben steht ja nie was drin.

        Allerdings muss ich gestehen das ich kurz davor bin zu zahlen. Ziehe demnächst mit wem zusammen auf die die sich dann wohl stürzen und sie nicht die nerven für sowas hat.

        Echt schrecklich mit diesem scheiß Laden. Zumindest überlege ich mir schon „nette“ Nachrichten für den Verwendungszweck.

        • Weisste, @Peter, ich habe gerade ganz andere Fragen an Dich…………….

          Zitat:
          >>Allerdings muss ich gestehen das ich kurz davor bin zu zahlen…<<>Wo nehme ich denn einen Ansprechpartner her?…<<>Echt schrecklich mit diesem scheiß Laden…<<

          Da ich mir 'einbilde', wo dein Schwachpunkt liegt, schenke ich dir jetzt einfach von mir folgendes: https://www.youtube.com/watch?v=BjwDV1Is34U

          Ich habe jetzt absichtlich 'die Kinder-Version' gewählt, da jeder den Text ablesen und verstehen sollte.

          Gut, ok, manche können vielleicht nicht lesen, aber…
          Um auf den Verstand zu wechseln, ich bin ggf. keine Königin, sehe persönlich es jedenfalls nicht so, aber ich bin Kämpferin!!

          Wenn du den Text nicht sofort versten solltest, oder den Inhalt, traue dich das auch mehrmals anzuhören, bis auch du aus deinem 'Heul-Status' 'raus bist.
          Wie war das gleich: Nach Regenwetter kommt 'immer' Sonnenschein…………….

          Trau' dich einfach, wieder im Sonnenlicht zu baden, nicht im aufgedrückten Sklaven-Modus zu verharren…………………

          Da ich keine Philosophin bin, sondern eher mein Schwert zücke und mich dem Kampf stelle, möchte ich nicht weiter darauf eingehen….

          Und darauf kannste einen lassen, ich weiss mein Schwert/Fäuste zu führen.
          Kommt ein Sturm, ist es ein Teil von mir!!!

          Vielleicht bin ich ja doch Königin?

          LG
          Jessika

    • Der Link funktioniert nicht.Seit wann ist ein Festsetzungsbescheid ein vollstreckbarer Titel?
      Nicht unterschrieben bla bla bla….Reagieren musst du auf jeden Fall. Wie du reagierst musst du selbst entscheiden. Anregungen findest du hier mehr als genug…..ganz weit unten 🙂

      Habe selber so einen Wisch bekommen….ich warte auf den GV. Das wird spaßig…glaube ich :))

  61. Endlose, fruchtlose Diskussionen …..
    Begreift es doch endlich : Ihr seid SKLAVEN ohne Rechte !
    Es gibt kein staatliches Gericht welches Recht sprechen könnte ! Alles eingetragene Firmen.
    Es gibt nur Privat“recht“. Richter sind Angestellte der Firma Gericht…. – sonst nichts !
    Es gilt Handelsrecht/Seerecht – und das noch nicht mal für euch Sklaven…

    Es ist einfacher eine alte Eiche mit einer Hand zum Umfallen zu bringen als Sklaven dazu zu bringen zu verstehen was Sklave sein bedeutet….

    • Ruhig Brauner!
      Allein schon der friedliche DDR-Aufstand sollt dir das Gegenteil zu deiner Ansicht bewiesen haben.
      Nur ist diese Minderheit leider beim Systemwechsel vom Regen in die Traufe geraten, wie sich jetzt deutlich zeigt.

      • Endlose Briefeschreiberei und Diskussionen über „Recht“ – bitte, wenn ihnen langweilig ist und sie am Ende doch bezahlen müssen inklusive Strafgebühren und anderer dabei entstandenen Kosten…
        Ein Sklave ist z.B. dann ein Sklave, wenn er dummes tut und sich selber dabei schadet….
        Mich reizt es, vielleicht irgend jemanden zu finden der bereit ist etwas dazuzulernen ohne das sein übervolles Ego sofort alles abblockt…
        Ist für meine private „Statistik“
        Schaut aber sehr übel aus, das mit dem dazulernen des PERSONAL DEUTSCH ….

            • Der Personenstand hat sehr wohl etwas damit zu tun ! Sie outen sich gerade wie unwissend sie sind.
              Ganz kurz – wenn sie kein als LEBEND gemeldeter STAATsbürger im Stand vor 1914 sind und keine natürliche Person, bei der Kirche gekündigt haben – dann haben sie keine Rechte
              Vor der „Person“ steht der Mensch !
              So wie es momentan wohl bei ihnen aussieht, steht die „GEZ“ über ihnen !!!

              • Um genau zu sagen steht der Mensch HINTER der Person. Denn die Person ist die Maske die der Mensch aufsetzt bekommen hat und dieser soll sich nun damit identifizieren.

                D.h. du vertrittst die Person, dann biste automatisch einen Vertrag eingegangen und findest dich im Handelsrecht wieder.

                Ob sich der Mensch unbedingt LEBEND erklären muss/soll, jeder wie er mag, kann man machen aber ändern wird sich nichts.
                Seit einfach nicht mehr die Person, das langt schon.

                • Eine wohl etwas zu oberflächliche Sichtweise die sie da haben.
                  Es gilt Seerecht / UC Handelsrecht. Wer sich 7 Jahre nach der Erstellung einer Geburtsurkunde nicht lebend meldet, gilt als verschollen – tot! Und kann als juristische Person versklavt werden.
                  Als natürliche „Person“ in Form eines Staatsbürgers kann man durchaus seine Rechte wahrnehmen. Eine Lebenderklärung ist wichtig – auch wenn sie meinen das nicht so sehen zu wollen.

                  • Person ist Person, egal ob natürliche oder juristische. Das hat dem Menschen NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS ZU TUN!
                    Ein Mensch muss sich nicht erklären! er IST.
                    Frag doch mal ein Tier, egal welcher Art ob die sich erklärt haben dass sie am Leben sind.

                    Jeder kann seine Meinung, soll er auch. Das einzig wichtige ist doch das:
                    Der Weg ist das Ziel.

                    • Auf dem Boden bleiben bitte schön.
                      Mit dem Argument MENSCH zu sein und deswegen ist jetzt alles klar beeindrucken sie die „Behörden“ nicht.
                      Da werden sie erleben wieviel „Spass“ sie weiterhin mit denen haben….

            • Wir sind halt deutsch, wir trennen nicht nur Müll sondern alles was eigentlich mit allem zusammen hängt. Deshalb sehen wir auch durch.
              Grüße

    • Hi Doc,

      was du schreibst kann ich nur unterstützen.
      Und wenn es vielleicht einige nicht verstehen wollen oder können, es hängt sehr wohl auch mit dem Thema GEZ zusammen!!!

      Gib‘ doch jetzt einfach mal eine Handlungsanweisung, wie man erfolgreich aus dem Sklaventum heraus kommt!

      Ich bin mir ganz sicher, dass das nach Prüfung viele Leser hier auch realisieren werden.

      VG
      Jessika

      • Ein komplexes Thema. Ich verweise auf gute Literatur :
        http://www.amazon.de/Die-BRD–GmbH-v%C3%B6lkerrechtlichen-Deutschland/dp/3000440224/ref=sr_1_4?ie=UTF8&qid=1453918682&sr=8-4&keywords=dr+maurer

        Und das Buch der Gemeinde Neuhaus ( http://nestag.de/dateien.html) :
        Souveräner Staat durch Friedensvertrag – Schutz für Ihr Recht und Eigentum!

        Wer noch Mitglied der BRD, Bund Firmen ist, kann sich nicht gegen die GEZ wehren. Er hat ja dem Vertrag sogar zugestimmt und unterschrieben.

        Als Staatsbürger welche aus dem „Staat“ BRD, Bund und EU ausgetreten ist und gekündigt hat, steht man deren Geschäftsbedingungen exterritorial gegenüber und hat sie ja eh auch gekündigt.
        Vor Gericht werden „Streitfälle“ behandelt. Also das ANGEBOT der GEZ Gebühren zu bezahlen annehmen – und dann aber die Bedingungen der Annahme auflisten.
        Also z.B. soll sie den „Staat“ benennen für den sie arbeitet. Ein rechtsgültiges !! GESETZ nachweisen welches ihre Forderung untermauert. Eine Person verlangen die dafür verantwortlich ist, mit vollem Namen, Familiennamen und rechtsgültiger Unterschrift etc.
        Eine Kündigung bei der Katholischen Kirche ist angebracht. Da die schon seit dem Mittelalter bekanntgegebenen Bullen die Menschen (auch nicht Katholiken) total entrechten und sogar Anspruch auf deren Seele erheben ! Ein „Austritt“ reicht nicht – muss eine Kündigung sein.
        Wer Staatsbürger ist, kann das BGB im Stand von 1900 nutzen.
        Dann kann er Rechte anmelden – welche von den korrupten Firmen und Vereinen sogar akzeptiert werden müssen !
        Wobei natürlich nieman befähigt ist, diese Gesetze umzusetzen. Es gibt keine befähigten Richter(Privatpersonen,Angestellte) oder Gerichte (Firmen, Privatgerichte) dazu in den Firmen (BRD,Bund,EU-Verein) hier.
        Aber es ist gültiges Recht – im Zweifelsfall unterbleibt dann eine Handlung / Umsetzung. Was bedeutet – Forderung wird eingestellt, keiner zuständig.
        Ab diesem Jahr sind auch die Gemeinden ins Seerecht überführt worden.
        Also wird euch euer Grundstück mit Haus z.B. komplett rechtlich abgenommen. Was auf andere Art und Weise auch schon gemacht wurde ( Firma BRD „Gesetze“, Katholische Kirche )
        Rechtlose Sklaven haben und brauchen kein Eigentum.

        • Danke für deine Quellen, @Doc !!!

          Mir war das zwar schon vorher klar, aber damit hast du auch anderen Mitlesern eine gute und interessante Informationsmöglichkeit gegeben.

          Ich setze noch einen ‚drauf und frage,
          ‚Wie kann eine Einzelperson (Hr. Genscher) einen angeblichen Staat kündigen und ihn neu als NGO anmelden?

          Richtig, ich spreche von dem Konstrukt „BUND“, finde aber leider gerade nicht den Link, wo das jeder, aber auch jeder(!), selber nachprüfen kann!!!
          Lustig, Geschäftssprache ist ‚English’……………………………….

          VG
          Jessika

  62. Hallo, hier mal eine sehr gründliche und fachmännische Erläuterung, die man gelesen haben sollte:
    „Öffentliche Gewalt versus Grundgesetz

    1. Wir können keine Garantie für einen Erfolg geben, da wir hier gegen bereits vom Grundgesetz her verbotene Willkür der öffentlichen Gewalt vorgehen müssen.

    Problem I.

    2. Das Problem dabei ist, dass wir dazu eben diese öffentliche Gewalt bewegen müssen, entweder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren oder sich offen zum Verfassungsbruch zu bekennen. Dies geht nur durch eine Revolution oder auf (zunächst) juristischem Wege; und wenn es nur zu Beweiszwecken dient. Erhofft Euch also nicht eine lapidare Klage und ein schnelles Einlenken der öffentlichen Gewalt. Wäre dies möglich, müssten wir nicht eine solche Aktion durchführen.

    Problem II.

    3. Die Rundfunkanstalten bewegen sich in einer nach den Grundsätzen des Grundgesetzes nicht zulässigen rechtlichen Zone. Zum Einen suggerieren sie durch die Bezeichnung »öffentlich-rechtlich«, dass sie staatliche Einrichtungen wären. Diesen »Status« benutzen sie zur Ausstellung von »Bescheiden« im eigenen Namen. Weiterhin beantragen sie Amtshilfe, z.B. bei den Finanzämtern, zur Beitreibung ihrer Forderungen. Derartige hoheitliche Handlungen jedoch stehen nach dem Grundgesetz ausschließlich der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt oder Rechtsprechung zu. Die Rundfunkanstalten tragen zwar die Bezeichnung »öffentlich-rechtlich«, sind aber keiner der drei öffentlichen Gewalten zugehörig. Würden sie der Logik nach der Verwaltung zuzurechnen sein, dann würde es sich um einen staatlichen Rundfunk handeln. Einen solchen gibt es jedoch nach dem Grundgesetz nicht, denn nach Art. 73 Nr. 7 GG steht dem Bund ausschließlich die Befugnis zu, die Errichtung und Betrieb von Rundfunksendeanlagen zu regeln, aber nicht das Programm zu bestimmen. Die Grundrechte der Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind ausschließlich den Bürgern als Grundrechtsträger garantiert, wogegen der Staat durch seine Institutionen immer grundrechtsverpflichtet ist, also nicht eigene Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit in Anspruch nehmen kann.

    4. Um diesen Mangel an Erlaubnis zur Einrichtung eines staatlichen Rundfunks zu umgehen, wurden die Rundfunkanstalten mit dem Prädikat »öffentlich-rechtlich« versehen, ohne tatsächlich verfassungsrechtlich über eine solche Eigenschaft zu verfügen, und gleichzeitig bestimmt, dass diese Rundfunkanstalten mit anbeblich öffentlichen Mitteln finanziert werden, bei welchen es sich jedoch nicht um reguläre öffentliche Abgaben handelt, sondern um die Bezahlung für eine unbestellte Dienstleistung. Das Prädikat öffentlich bekommen diese Mittel einzig aufgrund dessen, dass der privat erzwungene Beitrag als öffentliches Mittel bezeichnet wird. Hierbei half die juristische Unwissenheit der Bürger und der Mangel an politischer Bildung. Wer seine Rechte oder die Pflichten des Staates nicht kennt, kann diese nicht einfordern. Das muss sich ändern und (auch) dazu dient die Aktion Rundfunkbeitragsklage.

    5. Die Rundfunkanstalten sind also im Grunde privatrechtliche Organisationen, welche durch den Staat erzeugt, mit dem verfassungsrechtlich unzulässigen Prädikat »öffentlich-rechtlich« versehen und (deshalb) mit angeblich öffentlichen Mitteln, also dem privaten Geld der Bürger, zwangsfinanziert werden. Der Bürger muss für die gegen ihn gerichtete Propaganda zahlen.

    Problem III.

    6. Aus dieser verfassungsrechtlich unzulässigen Mischung heraus ergibt sich zunächst die folgende logische Kollision zweier unvereinbarer Prämissen:

    7. Entweder sind die Rundfunkanstalten öffentlich-rechtlich und demnach allgemein zugängliche Quellen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, welcher als Grundrecht die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen garantiert. Dies hätte zur Folge, dass bereits die Erhebung eines Rundfunkbeitrags zu unzulässigen Hinderung der Unterrichtung aus diesen Quellen führt. Das Argument, die Erhebung eines Rundfunkbeitrags führt nicht zur Hinderung der Informationsfreiheit, weil der Rundfunk selbst ungehindert empfangen werden kann, geht nicht auf die eigentliche Hinderung durch den Rundfunkbeitrag ein, dass nämlich die Hinderung darin besteht, dass bereits jeder Zwang im Hinblick auf dessen Erhebung und Beitreibung eine Hinderung des Grundrechts darstellt. Da dieses Grundrecht jedoch vorbehaltlos garantiert ist, stellt jede Art der Hinderung immer eine Verletzung des Grundrechts dar (vgl. dazu die Expertise Rundfunkbeitrag). Zum Grundrecht der Informationsfreiheit gehört immer auch die Freiheit, für die Bereitstellung von Informationen nicht gesondert zahlen zu müssen. Würde dementgegen der Rundfunk aus einer offiziellen Steuer finanziert, wäre offenkundig, dass es sich um einen (verbotenen) Staatsfunk handelt.

    8. Oder die Rundfunkanstalten sind privatrechtliche Unternehmen. In diesem Falle dürfen sie zwar Gebühren für ihre Dienstleistungen verlangen, diese aber nicht als öffentlich bezeichneten Zwangsbeitrag mit staatlicher Hilfe erheben und beitreiben, wenn die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wird.

    Problem IV.

    9. Das sich daraus ergebende Folgeproblem ist der ständige Wechsel der Rundfunkanstalten zwischen ihrem (angemaßten) öffentlich-rechtlichen Charakter als hoheitliche Institutionen und ihren privatrechtlichen Charakter als Dienstleistungsunternehmen.

    10. Als öffentlich-rechtliche Institution erheben sie Zwangsbeiträge und treiben diese mit staatlicher Hilfe, z.B. durch die Finanzämter, bei und beanspruchen dabei den Verwaltungsrechtsweg. Sie geben sich also einerseits als (öffentlich-rechtliche) Verwaltung aus.

    11. Andererseits beauftragen die Rundfunkanstalten auf der Grundlage der ausschließlich für zivilrechtliche Streitigkeiten vorgesehenen ZPO die Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Hier geben sie sich als privatrechtliche Unternehmen aus.

    12. In beiden Fällen führt dies bis hin zur Vernichtung von Existenzen durch Entzug von Eigentum, Verletzung der Gesundheit, z.B. bei Polizeieinsatz bei der Zwangsvollstreckung, der Verletzung der Wohnung und sogar Freiheitsentzug bei Verweigerung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, welche ausschließlich der privatrechtlichen Absicherung des Gläubigers dient. Der Staat selbst kann sich dieses Mittels nicht bedienen und braucht es auch nicht, da er über die Vermögenssituation des einzelnen Bürgers, anderes als der privatrechtliche Gläubiger, ohnehin informiert ist. Hier wird das Mittel der Abgabe der eidetsstattlichen Versicherung über das Vermögen also als Erpressungsmittel missbraucht, um auf dessen Grundlage eine Zahlung zu erzwingen.

    Problem V.

    13. Aus all den vorbenannten Problemen ist erkennbar, dass hier zunächst der rechtliche Charakter der Rundfunkanstalten zu klären ist, da sie trotz und wegen des Prädikats »öffentlich-rechtlich« weder Verwaltung im Sinne des Grundgesetzes noch reine Privatunternehmen sind.

    14. Eine Klage auf dem Verwaltungsrechtsweg führt zur sachlichen Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil die Rundfunkanstalten keine Verwaltung im Sinne des Grundgesetzes sind und zudem unmittelbar Grundrechte unzulässig verletzen.

    15. Eine Klage auf dem Zivilrechtsweg führt zur sachlichen Unzuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit, weil die Rundfunkanstalten keine rein privatrechtlichen Unternehmen sind.

    16. Bereits diese Hürde wird Schwierigkeiten hervorrufen; nicht so sehr für uns, sondern eher für die Gerichte. Denn kein Gericht hat Lust zu einer Feststellung, die den Rundfunkanstalten einen eindeutigen rechtlichen Charakter zuordnet.

    Problem VI.

    17. Auch die Verfassungsgerichte versagen hier, da diese erst nach Ausschöpfung des Rechtsweges anrufbar sind und sich vor allem in der Vergangenheit nicht wirklich durch einen strikte Verteidigung der Grundrechte hervorgetan haben.

    18. In der Folge werden wir also einen außerordentlichen Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beschreiten müssen, welcher zwar im Grundgesetz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG vorgesehen ist, der aber mit Vorsatz seit 66 Jahren vom Gesetzgeber nicht mit entsprechenden Organisations- und Ausführungsgesetzen ausgestaltet worden ist, weshalb wir hier ausschließlich mit dem Rechtswegmitteln des Grundgesetzes operieren müssen – für Richter ein Graus.

    19. Ihr seht, eine schnelle Abhilfe für den einzelnen Bürger ist durch eine Klage so nicht zu erwarten.

    20. Wer aber Lust hat, mit uns juristisches Neuland auf dem Boden des Grundgesetzes zu betreten und eine Menge über die innere Struktur des Systems lernen will, welches unseren Staat beherrscht, ist herzlich zur Mitwirkung willkommen.
    Hinweis zur unmöglichen Hilfe in Einzelfällen

    Hier taucht per Kommentar, FB-Posting oder Mail immer wieder die Frage auf: »Ich habe dies oder jenes Schreiben von XY bekommen. Was soll ich jetzt machen?«

    Dazu folgendes:

    Die Grundrechtepartei als Initiatorin und Schirmherrin der Aktion Rundfunkbeitragsklage hat weder die personellen Kapazitäten noch den politischen Auftrag für eingehende Einzelfallberatung in Sachen Rundfunkbeitrag.

    Die Registrierung hier und die eventuelle Teilnahme an der Rundfunkbeitragsklage sowie die Benutzung unserer Musterschreiben haben den Zweck, dass eine große Anzahl von Bürgern eine gemeinsame juristische Voraussetzung für die gemeinsame Klage schaffen. Je mehr unsere Musterschreiben nutzen, um sie mit persönlichen Ansichten zu »vervollständigen«, umso mehr verliert es den gewünschten Effekt.

    Unsere Aktivitäten bedeuten also nicht, dass in jedem Einzelfall die hier veröffentlichten Schreiben den totalen Erfolg garantieren; das ist nicht möglich, weil die öffentliche Gewalt bedingungslos die verfassungswidrige Erhebung des Rundfunkbeitrags unterstützt. Würde sie das nicht tun, bedürfte es nicht dieser Aktion auf der Basis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, denn dann gäbe es keinen Rundfunkbeitrag.

    Wir können also nicht sagen, was der Einzelne jetzt machen soll.

    Habt Geduld und erhebt immer wieder den Widerspruch und besteht auf rechtsmittelfähigen Bescheiden und zahlt im Zwangsfall unter Vorbehalt. Es hat keinen Zweck, sich der Gefahr des bürgerlichen Todes zu Lebzeiten auszusetzen, wenn es nicht sein muss oder man über einen starken Willen verfügt. Das weiß das System und arbeitet deshalb mit der Angst des Einzelnen vor Repressalien.

    Helft uns lieber, die 10.000 Kläger zusammen zu bekommen. Je eher diese Zahl ereicht ist, umso eher können wir gemeinsam loslegen.

    Und nein, es reichen nicht 1.500 oder 3.000 Kläger. Das interessiert die Öffentlichkeit von über 40 Millionen Zwangsverpflichteten und auch die Medien nicht.
    Schirmherrin

    Die Aktion wird politisch und juristisch betreut von der Grundrechtepartei »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«. “ s.dort.

    • Auf der Seite der Grundrechtepartei habe ich ebenfalls gelesen und kommentiert. Den zitierten Sachverhalt habe ich in wesentlich weniger Worten zusammengefasst und in meinen Schreiben an Gerichtsvollzieher, Gerichte und Beitragsservice mitgeteilt.

      Heute früh beim Aufstehen dachte ich, dass es vor Gerichten keinerlei juristische Mittel gibt, weil Anwälte, Staatsanwälte und Richter stets vorgehen, wie sie vorgehen wollen. Ein Rechtsmittel kann so oder anders angewandt werden.

      Was wirklich bleibt, ist die bislang endlose Brieffreundschaft zu diesen Leuten, was immer noch die kostengünstigste Variante von allen ist. Jeder Rechtsanwalt, der die Linie der Rechtsanwaltskammer verlässt, verliert seine Zulassung.

      In anderen Worten: Ich erlaube mir, der Grundrechtepartei zu widersprechen, weil sie das Provisorium „Grundgesetz“ behandelt, als sei es gleichzusetzen mit einer Verfassung. Nur die Bundesländer haben Verfassungen. Friedensverträge mit sämtlichen Kriegsparteien stehen aus.

      Was zählt, ist die faktische Gewalt in irgendeiner Form: Pfändung oder Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung oder Beugehaft. Es ist allerdings mangels Personal unmöglich, all dies gleichzeitig bei über vier Millionen Menschen anzuwenden. Am Ende sind 41 Millionen systemabhängige Menschen bemüht, 17,50 Euro monatlich von 41 Millionen Verweigerern einzutreiben. Den Deutschen traue ich so ziemlich jede Dummheit zu.

      • Ich kann da weitgehend zustimmen, dass es so kommt steht wirklich zu befürchten.
        Andererseits: Wo will man anfangen mit Veränderungen zum guten?
        Da ist die Annahme eines gültigen Grundgesetzes nicht der schlechteste Kompromiß! Sogar der beste, denke ich.
        Und dann lass es uns festschreiben und tatsächlich danach leben (schöne Utopie, ich weiß)

        • Es ist zum Vorteil aller Verweigerer, wenn viele Varianten durchgespielt werden. Dann zeigt sich irgendwo und irgendwann, was am wirkungsvollsten ist. Spannend finde ich die Frage, wie lange das Kartenhaus noch steht. Es ist ziemlich windig im Land.

          • Der Beitragsservice schreibt mir:
            „Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zahlungen einzustellen und gegen die daraufhin ergehenden Bescheide Widerspruch und Anfechtungsklage zu erheben.

            Bitte berücksichtigen Sie, dass zusammen mit den rückständigen Rundfunkbeiträgen jeweils ein Säumniszuschlag von einem Prozent der Rückstände, mindestens jedoch von 8,00 EUR festgesetzt werden.

            Damit die Beitragsbescheid nicht bestandskräftig werden, müssen Sie gegen jeden Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und gegen jeden Widerspruchsbescheid wiederum innerhalb eines Monats Klage einreichen. Dabei fallen jeweils Gerichtskosten und gegebenfalls außergerichtliche Kosten an.“

            Obwohl ich praktisch die Zahlungen eingestellt habe – der Lastschrifteinzug wurde widerrufen – habe ich bis heute keinen Bescheid erhalten…

            Wie kann bei rückständigen Rundfunkbeiträgen, ohne Bescheid, dann aber 8 Euro Säumniszuschlag erhoben werden, wenn man ohne Bescheid auch gar keinen Widerspruch einlegen konnte….

            Der Beitragsservice weiss ganz genau, dass bei einer Klage Gerichtskosten anfallen, die man erst einmal selber zahlen muss. Und ohne Rechtsschutzversicherung auch den Anwalt.
            Und trotz Erhebung von Widerspruch und/oder Klage müssen die Beiträge in jedem Falle zunächst gezahlt werden, da es keine aufschiebende Wirkung hat….

            • Hallo,
              verfolge diese Seite regelmäßig. Hab schon mehrfach die Zahlungsaufforderung zurückgewiesen und als Begründung meinen Mini-Rentenbescheid beigefügt sowie hier beschrieben, auf das Tübinger Urteil verwiesen. Nachstehenden Brief erhielt ich auf mein letztes Schreiben einer Zurückweisung. Einen Bescheid habe ich bisher nicht erhalten – komisch.

              Schreiben vom Beitragsservice vom 04.01.2016 (erhalten am 11.01.2016)

              Sehr geehrte Frau ….
              Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
              In Ihrem Schreiben wird auf eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen (Beschluss vom 19.052014 T 81/14 bzw. vom 08.01.2015, AZ 5tT 296/14) Bezug genommen. Wir weisen deshalb zunächst darauf hin, dass der genannte Beschluss nicht rechtskräftig ist und derzeit vom Bundesgerichtshof überprüft wird. Dem Beschluss liegen zahlreiche Rechtsirrtümer zu Grunde, weshalb wir davon ausgehen, dass er vom BGH nicht gehalten wird.
              In der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die im Übrigen für Streitfragen im Zusammenhang mit den Rundfunkabgaben zuständig ist, ist seit vielen Jahren anerkannt, dass die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durchgeführte Vollstreckungspraxis nicht zu beanstanden ist.
              Soweit ersichtlich, handelt es sich bei der Ansicht des LG Tübingen um eine Einzelmeinung, der nicht gefolgt werden kann.
              Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 12.2015 einen offenen Betrag von 642,96 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer xxxxxx an. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite.
              Mit freundlichen Grüßen
              Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

              … was ratet Ihr mir nun?
              VG Heike

    • Wer gerne und viel liest, der lese dies:

      19. Januar 2016 | Pressemitteilung: Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller stellt Parteieigenschaft der Grundrechtepartei in Frage

      http://grundrechtepartei.de/info/2-bve-6-15/pressemitteilung-richter-am-bundesverfassungsgericht-peter-mueller-stellt-parteieigenschaft-der-grundrechtepartei-in-frage/

      Diese Pressemitteilung belegt meine These, dass Juristen nichts unversucht lassen bis sie erreicht haben, was sie erreichen wollen.

  63. Wann werden die ANTI-GEZ- ler, den kleingeistigen Kampf, endlich mal auf eine höhere Ebene heben, d.h. in die große Öffentlichkeit! z.B. itAVAAZ oder chane.org
    1 Mio Stimmen sammeln und dem Minister Schäuble übergeben, der ja auch gegen die GEZ-Gebühren ist; Nein? Lieber den blödsinnigen Kleinkram weiterspinnen? 23.1.2016, A. Röck

    • Ich persönlich finde es gelinde gesagt eine Frechheit wie Sie hier den Leuten etwas aufdrängen wollen. Eventuell haben die hier schon gemerkt, das ein Herr Schäuble genauso wie Mutti reagieren könnte und einfach keine Zeit für das Volk hat, dem Sie es durch Eid einmal geschworen hatte.
      Also bitte unterlassen Sie weitere Versuche hier einen fragwürdigen Einfluß nehmen zu wollen. Man sieht ja, das selbst 1,6 Mill. mühsam gesammelte Unterschriften, für die da „Oben“, einen feuchten Wert haben.
      Der Rest von Deutschland muß sich nicht alles befolgen, was ihm aus Bayern zugerufen wird.
      Grüße von Paulchen

  64. Jetzt habe ich endlich den Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks erhalten. Nach 7 Monaten! Mein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls von der Rundfunkbeitragspflicht wird abgelehnt!
    Ich hatte letztes Jahr lediglich eine geringe Erwerbsminderungsrente erhalten, deshalb hätte ich theoretisch von März 2014 bis September 2014 einen Anspruch von ca. 14 Euro Arbeitslosengeld II gehabt….darauf habe ich aber freiwillig verzichtet, wegen dem Stress mit dem Jobcenter, und lieber Wohngeld erhalten.

    Der Beitragsservice! schreibt dazu:
    Einen allgemeinen Befreiungstatbestand „geringes Einkommen“ sieht das Gesetz nicht vor. (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.09.2013, Az. VG 27 K 117.13)
    Entgegen Ihrer Auffassung entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, dass die Rundfunkanstalten keine Einkommensberechnung vornehmen können und sollen. (vgl. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.06.2013, Az. 14 K 1739/13)
    Eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse durch die Landesrundfunkanstalten aufgrund eines Befreiungsantrages ist daher ausgeschlossen.
    Die Annahme eines besonderen Härtefalls lässt sich in Ihrem Fall nicht rechtfertigen. Das bestehende öffentliche Interesse an der Erhebung aller der Rundfunkanstalt zustehenden Rundfunkbeiträge geht daher Ihrem Interesse an der Befreiung von der Beitragspflicht vor.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bayerischer Rundfunk
    im Auftrag
    Tucholke Saadallah

    Diesen Widerspruchsbescheid habe ich mit normaler Post erhalten. Damit gibt es keinen rechtlichen Beweis für die Zustellung, obwohl nach Zustellung Klage erhoben werden kann.

    Das Schreiben mit Briefkopf und Adresse ist vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln.

    Welches „bestehende öffentliche Interesse“ an der Zwangserhebung soll denn bestehen?

    Ich hätte also beim Jobcenter erst einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (HartzIV) stellen müssen, abwarten bis ich diesen erhalte, um dann schriftlich wieder darauf zu verzichten!!!!!!!!!!!!!
    Was ist das für eine Logik?
    Warum kann eine öffentlich-rechtliche Institution wie der Bayerische Rundfunk meine Einkommensverhältnisse aufgrund meiner Angaben und Nachweise (Rentenbescheid, Wohngeld) nicht überprüfen?
    Warum soll ich gezwungen werden, erst beim Jobcenter eine Leistung zu beantragen, nur um einen Bescheid zu erhalten, um diesen dann wieder zu widerrufen??????
    Was für ein Rechtssystem ist das denn???
    Ganz zu schweigen, dass der Beitragsservice mir bis heute keinen Beitragsbescheid zugesendet hat.
    Und ohne mich zu informieren wurden die Beiträge von einem alten gemeinsam Konto, das mir gar nicht mehr gehört sondern nur noch meiner Ex, abgebucht. Und zwar die ganze Zeit in der ich ja eine Befreiung beantragt hatte. Ich wusste davon nichts, denn nicht einmal hat mir der Beitragsservice dazu etwas geschrieben. Die SEPA-Umstellung wurde angeblich damals auf dem Kontoauszug vermerkt, den ich ja gar nicht hatte.
    Das alles ist kriminell, mit Absegnung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft.
    Danke.

    • Also zahlt Deine Ex. Dann hat sie doch den Stress, richtig? Du brauchst Dir doch den Schuh nicht anziehen.

      Rundfunkbeitrag

      1. Es gibt keine Verträge zu Lasten Dritter
      Die Rundfunkstaatsverträge bestehen zwischen einer Landesregierung und einer Landesrundfunkanstalt. Unbeteiligte Dritte mit Wohnsitz in einem Land haben keinerlei Willen bekundet, monatlich 17,50 Euro an den Beitragsservice zu zahlen.

      2. Warum ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer?
      Nur Behörden können eine Steuer festsetzen. Landesrundfunkanstalten sind nur Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig.

      3. Das Geschäftsmodell der Landesrundfunkanstalten
      Nur in sehr geringem Umfang entsprechen Sendungen dem formulierten öffentlich-rechtlichen Auftrag, viel weniger als die rund acht Milliarden Euro jährlich hergeben. Das übrige Geld wird für teure Lizenzen und für überhöhte Gehälter ausgegeben. Zusätzlich gibt es Sendungen mit viel teurer Werbung und Sendungen mit Propaganda zugunsten von Regierungen und politischen Parteien. Es existiert für den überwiegenden Teil der Sendezeit keinerlei staatliche Neutralität.

      4. Die Justiz
      Die politischen Parteien und rund eintausend Lobbyorganisationen geben die Denkrichtung vor, der sich die Justiz unterwirft. Es gibt keine Gewaltenteilung, denn Staatsanwälte, Richter und Polizisten werden alle von einer Landesregierung besoldet. Dies erklärt ihre Gebundenheit an politische Weisungen.

      Diese kurze Aufstellung bedarf keines Urhebernachweises, keines Datums und keiner Unterschrift, weil sie die Lage wiederspiegelt, unter der der Rundfunkbeitrag erhoben wird.

      Als pdf-Datei hier:
      http://www.DZiG.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag

      • „Es gibt keine Verträge zu Lasten Dritter“
        Diese Aussage – dem BGB richtig entnommen – ist hier leider FALSCH!

        Es gilt in Sachen GEZ nicht BGB, sondern Verwaltungsrecht.

          • @ webmax
            „Kommentar:
            Das wird viele hier freuen:
            Man beginnt bereits auf „behördlicher Seite“ sich gegen mögliche Folgen von Amtsanmaßung etc. zu schützen:“
            Sie wollen uns das wohl als Neuheit verkaufen? Haben Sie schon mal nachgeschaut, wie lange es die Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung schon gibt?
            Wenn ich Sand in den Augen zum schlafen benötige, dann schau ich mit meinen Kindern und Enkeln den Sandmann an und hohle ihn mir nicht von Einem der von sich behauptet „dass ich beruflich gewohnt, bin logisch und analytisch zu denken. Und meine gute juristische Allgemeinbildung – die wohl nicht jeder hat“
            Es kann ja keiner mehr glauben was Sie da von sich geben, wenn ihnen solche Schnitzer unterlaufen.
            Grüße von Paulchen

            • Na, da freue ich mich doch mit Ihnen über Ihren Wissenvorsprung.
              Ich teile den meinen hier gern mit den Anderen zum Nutzen aller.
              Hat Ihre Agressivität Sie meine oben an Sie gerichteten Fragen übersehen lassen? Es wäre doch wichtig, andere an Ihren weltfremden, „hohlen“ und überholten (na, schnackelts?) Visionen teilhaben zu lassen. meinen Sie nicht auch?
              Ich werde Ihnen und H.K. dann gern sagen, was genau im Fall eines festgestellten Status „Rechtlosigkeit“ der BRD geschehen wird.

                • Ah, Monsieur Kolpak, cést dommage de ne pas savoir de quelques choses vous parlez…

                  Können Sie diese „ernsthafteren Themen“ denn noch benennen? Für mich schaut es angesichts der Vielzahl von – teilweise veralteten – Einlassungen Ihrerseits dazu doch aus, als hätten Sie die Übersicht etwas verloren.
                  Machen Sie mir einen Vorschlag, wie man Ihren „ernsthaften“ Themenkreis dann hier künftig kurz bezeichnen darf.
                  Korrigeren Sie sich bitte selbst, wenn Sie auf Falschaussagen wie „Verträge zu Lasten Dritter“ hingewiesen werden. DAS scheint mir im Interesse GEZ-Hilfe Suchender auch wichtig.

              • Zitat:
                -„dann schau ich mit meinen Kindern und Enkeln den Sandmann an und hohle ihn mir nicht von Einem der von sich behauptet“-

                Ich finde, dass ist ein starker, wahrer Ausspruch, denn die Geschichten bei Sandmann sind nun unbestritten wirklich sehr hohl!!!
                Die Aussage zum Zeitraum ist jedenfalls 100%ig richtig.

                Zitat:
                -„Man beginnt bereits auf „behördlicher Seite“ sich gegen mögliche Folgen von Amtsanmaßung etc. zu schützen:
                durch eine Versichernug!“-

                Gegen kleine Rechtschreibdreher gibt es ja auch keine „Versichernug!“, oder???

                VG
                Jessika

            • Ich habe da mit Sicherheit nicht so den Durchblick, ob das VVG auch bei Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung greift. Wäre schon interessant.

            • Was schreiben Sie nur, ohne nachzulesen?
              Die verlinkte Versicherung nimmt ausdrücklich Bezug auf die n e u e, gesetzliche Regelung betreffend wegfallende Staatshaftung – was sich offensichtlich noch nicht bei allen Richtern und Gv´s rumgesprochen hat.
              DA sollten sie mit Eingaben etc. unterstützend tätig werden, statt mit den Enkeln fernzusehen.
              Für ein Gaststipendium in Jurisprudenz fehlt wohl die Hochschulreife.

              • soll heißen, das bei Amtspflichtverletzung mit Vorsatz usw. die VS greift??? kaum vorzustellen…. aber okay, mal nach lesen und nein, ich bin Ü 50, habe keine Hochschulreife, keine Akademischen Titel uns auch sonst nichts in dieser Richtung vorzuweisen außer 3 schnöden Facharbeitern. Mir war aber nicht bewusst, das es hier jetzt auf den Intellekt ankommt, um hier seine Meinung dar zulegen zu dürfen.

                • Halo uwe, sorry, das ging nun wirklich nicht gegen Sie. Es war ausschließlich Paulchens Einlassung – der wohl keinen Widerspruch verträgt, wenn man seine Utopie angreift – die mich zu dieser Antwort veranlasste. Habe ich wohl falsch zugeordnet.
                  Wenn diese Versicherung schlau ist, unterscheidet sie zwischen „fahrlässig“ und „grob fahrlässig“ und wird besser eine Selbstbeteiligung fordern.

                  Auf den Intellekt kommgt es schon an – auf Titel bestimmt nicht, meine ich. Der hilft nämlich, das Thema Rundfunkgebühr/Gesetzgebung von Scheinstaat BRD/etc. zu unterscheiden.

                  • Na, nun kommt mal wieder runter, Jungs…

                    Egal wie lange es diese Privathaftung im „staatsBereich“ bereits schon gibt, es zeigt jedenfalls, wie es mit dieser Scheinverwaltung „BRD“ tatsächlich aussieht.

                    Hihi, der Ansturm auf @webmax und dessen Versuch sich heraus zu winden ist zwar sehr unterhaltsam, bringt aber nichts.

                    Erinnert mich immer an Schulzeiten, wo wir einer „Klassenpetze“ aufgelauert haben 😀 😀 😀

                    [IRONIE OFF]

                    VG
                    Jessika

              • Da ist nur eine Frage offen, wann ist denn die Staatshaftung aufgehoben worden?
                Da brauch ich nicht noch ein Studium um da mal nachzuschlagen.
                „Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist.“
                Keine weiteren Fragen!
                Ohne Grüße
                Paulchen

        • Hallo webmax, bitte richtig zitieren:

          Es gibt kein Verwaltungsrecht, sondern ein Verwaltungsverfahrensgesetz und da heißt es im Paragraph 58 Absatz 1:

          „Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in die Rechte eines Dritten eingreift wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.“

          Eindeutig genug?

          • Hallo Räsonierer, das steht dort so – und ich würde es prima finden, nur leider sind wie ich befürchte, die Behörden untereinander gemeint, denn direkt drunter steht:
            „(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.“ Und Bürger können nun mal keine Verwaltungsakte erlassen…nur Behörden.

            • Hallo,

              zuerst, ich hoffe ihr alle hattet ein schönes Osterfest… 🙂

              @webmax liegt wohl leider eher richtig?!?

              Trotzdem, @Raesonierer, ein toller Hinweis, denn könnte mit diesem ‚verwaschenen‘ Text nicht auch Rechtsunsicherheit bestehen (wegen scheinbar unklarer Bestimmung)?
              Pfusch vom Normgeber zum eigenen Vorteil???

              LG
              Jessika

            • Moin Webmax,
              ja schon richtig, aber die Rundfunkanstalten sind keine Behörden sondern (unstrittig) Firmen, somit haben die auch kein Recht das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden, das dürfen ausdrücklich nur Behörden untereinander. Damit sind nicht mal „öffentlich rechtliche“ Firmen gemeint. Das Problem ist, dass die sich überhaupt nicht an Gesetz und Ordnung orientieren, die picken sich überall nur das raus, was die glauben, bei ihrem offensichtlichen Betrügereien gebrauchen zu können. Da, und genau da müssen wir Verweigerer einhaken, nur da haben wir eine Chance, auch vor Gericht zu bestehen. Und dann immer wieder an die Beweislast-Umkehr denken. Die wollen was von uns und sind dadurch bei Unstimmigkeiten eindeutig in der Beweislast!

    • nach meinen bisherigen Informationen müssen Leistungen des Staates bezogen werden um in den Genuss eventueller Befreiungskonditionen des Beitragsservice zu kommen! Der Regelsatz darf zusätzlich um Einkünfte von 17.50 Euro nicht übersteigen.

      Geringverdiener und Rentner mit schmalen Renten fallen generell durch das Raster der Befreiungen, wer sich aus wirtschaftlich ungünstigen Verhältnissen dagegen auflehnt bzw seine verbrieften Rechte gegen diese Willkür Festsetzungen in Anspruch nimmt, gilt bei diesem Syndikat sowieso als Abschaum und Fanatiker, diese Rundfunkautokratie ist absolut und doch fern jeglicher Pflicht zur Rechtstreue;-)

      für den beschämenden Zustand dieser Auswüchse an Rechtsbeugung ist die bayrische Staatskanzlei verantwortlich, die die Justiz in Schach hält und somit dem Beitragsservice zur zentralen Exekutivgewalt bevollmächtigt, SPD und CSU arbeiten in Bayern Hand in Hand, eine verfaulte, durch und durch korrupte öffentlich-rechtliche Rundfunkdiktatur auch mit roher Gewalt am Leben zu erhalten.

      das ist sozialer Sprengstoff und die Lunte glimmt bereits.

      mag sein, dass diese Elite schmerzfrei wider der zunehmenden Politikverdrossenheit ist, wie der ÖR-Klüngel mit einer nicht mehr zu vernachlässigenden Anzahl an (laut Kirchhof) „Fanatikern“ umgeht, bescheinigt dieser masslos abgehobenen Elite eine explosive Mischung aus Arroganz und Blödheit, der Scherbenhaufen ist schon jetzt absehbar.

      • Der Rundfunkstaatsvertrag wurde ja extra so abgeändert, damit eben die öffentlich-rechtlichen Sender die Einkommensverhältnisse nicht mehr überprüfen müssen! Das ist vorsätzlich geschehen, da natürlich bekannt ist, dass viele Menschen auf Sozialleistungen verzichten.
        Es ist wirklich unfassbar, wenn man staatliche Leistungen (Erwerbsminderungsrente) in geringer Höhe erhält und trotzdem Rundfunkbeiträge zahlen muss. Bei einer Erwerbsminderungsrente werden die Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgezogen. Von dieser Netto-Rente muss man seine Miete und die Heizkosten selber bezahlen, übrig bleibt dann etwas weniger wie der Regelsatz von Hartz4. Das Jobcenter zahlt ja die Miete und die Heizkosten, genau so wie die Krankenversicherung.

        Wie ist es mit dem Sozialstaatsprinzip aber vereinbar, wenn jemand nicht mehr (sondern weniger) Einkommen hat als ein Hartz4-Empfänger und trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen muss?
        Wie kann ein Staat jemanden dazu zwingen Sozialleistungen zu beantragen, die jemand gar nicht möchte, nur um dann auf diese Sozialleistungen wieder zu verzichten?

        Somit MUSS man zwingend Sozialleistungen beantragen (ob man will oder nicht), da man ansonsten keinen Bescheid (positiv/negativ) dem Beitragsservice vorlegen kann, um dann von dem Rundfunkbeitrag befreit zu werden.
        Das ist krank.

        • Zitat:
          -„Somit MUSS man zwingend Sozialleistungen beantragen (ob man will oder nicht), da man ansonsten keinen Bescheid (positiv/negativ) dem Beitragsservice vorlegen kann, um dann von dem Rundfunkbeitrag befreit zu werden.“-

          Genauso sieht es aus!!!
          Du wirst praktisch gezwungen, einen Vertrag mit denen einzugehen, um dann deren Geschäftsbedingungen akzeptieren zu müssen.

          Spätestens jetzt versteht sicher auch der Eine oder die Andere noch besser, warum ich z.B. auch gleich meine eigenen AGB’s mitsende, wenn es sein muss.

          Wenn ich den richtigen Ansatz für

          „Zahlung von Unterhalt nach HLKO, Kapitel II Artikel 7“

          finden sollte, würde sogar ich ohne Wenn und Aber sofort darauf bestehen.
          Sogar ohne meine eigenen AGB’s…………..

            • Herauswinder? Hmm, eher typische Klassenpetze…

              Das was du da aus dem Sonnenstaatland.bla zitiertest, wurde von einem Troll abgelassen.
              Frühzeitig schrieb ich, dass ich keine ‚Reichsbürgerin‘ nach Definition der Lügenmedien, etc., bin.
              Trotzdem kommst du mit diesem Müll!!!

              Die Sache ist doch die, dass du schon Anspruch geltend machen kannst, wenn du natürlich u.a. nicht damit argumentierst:
              ZITAT
              -„…und sei „Kriegsgefangener“ der Bundesrepublik Deutschland…“-

              Also @webmax, was soll das, dass du mit so einem Schrott antwortest?!!!

              Ich freue mich doch für dich, dass du dich angeblich
              -„aus den Beitragsforderungen, erfolgreich heruasgewunden,“-
              hast.
              Wenn du dich der privaten Gerichtsbarkeit wirklich erfolgreich hingegeben hast, dann brauchst du andere doch nicht u.a. als „Giftpilz“, usw., bezeichnen….

              Nein, da stimmt etwas nicht, stinkt sogar…

              Und ich bin Stolz, dass ich zu den scheinbar 4mio GEZ-Verweigerern gehöre, mit meinem Weg der AGB’s, mir auch anderen stinkenden Mist vom Hals gehalten habe und nun eigentlich ganz ruhig darauf warte, dass das vermoderte Lügengebilde ‚BRD-Staat‘ endlich zusammenbricht.
              Ich bin dabei!!!

              Mit der Begrifflichkeit „Kaiserreich“ habe ich mich noch nicht so wirklich auseinandergesetzt, da ich das bisher eher leicht schmunzelnd mit ‚Sissy‘ oder so, verbunden habe 🙂

              Je länger ich jetzt aber darüber nachdenke und die Chancen aus der Vergangenheit abwäge(kein Friedensvertrag, keine Souveränität, Weimarer Republik, 3.Reich), usw., umso angenehmer erscheint mir diese Lösung.
              Zitat: -„Ein Kaiser hätte niemals eine volksschädliche GEZ-Gebühr eingeführt…“-

              Bei Sissy gab es solche Menschen wie dich scheinbar auch (Film). Dort nannte man sie Höflinge, Schrantzen?

              Ach nee, das kommt für mich nicht in Frage, da bleibe ich doch lieber so wie ich bin, nämlich frei!!!!!!!!
              Höfisch buckeln oder einschleimen mag ich nicht, daher bekommt eben auch jede(r) Schrantze(?) meine Antwort, idealerweise gleich mit meinen Geschäftsbedingungen!

              Und es interessiert mich einen feuchten ‚Sonstwas‘, wenn du mich jetzt vielleicht auch als Giftpilz bezeichnest.
              Wie man mit Klassenpetzen umgeht, habe ich seit der Schulzeit nicht verlernt 😉

              VG
              Jessika

              • Hey Leute, ob nun Schulpetzen, Anscheisser, Giftpilze, Reichsdeutsche, Preußen, Kommunisten, Liberale oder sonst was…Ich möchte ja nicht stenkern…aber wenn ihr mal ganz nach oben scrollt, könnt ihr das hier lesen

                GEZ: Widerspruch gegen Beitragsbescheid (JETZT!)

                Wenn jetzt jemand auf diese Seite kommt und Hilfe sucht, was liest er denn dann zuerst???? Ihr dürft mich ruhig Spielverderber nennen 🙁

                • @uwe
                  Mit Sicherheit wird dich keiner Spielverderber nennen, da du klug, aufrecht und nachhaltig sehr weise argumentierst!

                  Ich betrachte es auch nicht als stänkern deinerseits, aber du wirst es verstehen, dass so ein schwachsinniges Zitat zu „HLKO, Kapitel II Artikel 7“ doch schon eher mehr als abwegig zu betrachten ist….

                  Gerade von jemanden, der selber von sich behauptet:

                  -„…dass ich beruflich gewohnt, bin logisch und analytisch zu denken. Und meine gute juristische Allgemeinbildung – die wohl nicht jeder hat“-

                  darf man doch etwas anderes erwarten?!!?

                  Seine fehlerhafte Zeichensetzung dabei kreide ich nicht an, denn dagegen gibt es keine „Versichernug“, wäre ebenfalls auch Schwachsinn!!!
                  Vielleicht gehört es ja zu seinen angeblichen -„übrigens bewährten chinesischen Kampftaktiken“-

                  VG
                  Jessika

                • Tja,als ich genau das höflich aber direkt anmahnte, ging es los mit diesen Individualisten, die alle meinen, das bessere Staatswesen vertreten zu müssen; ohne zu wissen, wie dieses aussehen soll und wie sie das heutige loswerden können.
                  Die alte Michael-Kohlhaas-Nummer eben. Seis drum – obwohl man manchmal sagen möchte: „Si tacuisses..“.

                  • Viel einfacher @webmax,
                    da brauche ich nicht den ‚ollen‘ Boethius (oder so..), ‚herauszukramen‘ ( eben kein Philosophenzirkel 😀 ).

                    Auch keine bewährte, chinesische Kampftaktik, sondern viel, viel einfacher!!!
                    Lediglich „Kasper Hauser“….

                    -„Wie bekommst du heraus, aus welchem Dorf er kommt, aus Wahrheitsdorf, oder Lügendorf“- ???

                    Aber wir sind ja eh‘ nur ‚Giftpilze‘ oder ‚Wichtigtuer‘ für dich, anhand deiner eigenen Aussagen!!!
                    Aber egal, ich habe dich gewogen, gemessen, und….

                    Und die ‚Intelligenzbestien‘ wissen das!

                    Ich habe mir heute Nachmittag übrigens eine Mitfahrgelegenheit zu PEGIDA für morgen besorgt und gesichert.

                    Kommste auch, mit deinem Philosophenzirkel???
                    Würde mich freuen, denn dann würde ich vielleicht erfahren, wie du bei deiner hochgelobten, ‚privaten Gerichtsbarkeit‘ abschneidest 😉

                    VG
                    Jessika

                    • Es tut mir wirklich leid, aber uns trennen schon sprachlich Welten. Die Art und Weise, in der du meine Wortwahl interpretierest, hochrechnest und fast beliebig in deinen Argumentationsstrang einbindest, kann nur zu Auseinandersetzungen zwischen uns führen.
                      Dieses Krankheitsbild ist mir leider wohl bekannt – deshalb: Alles Gute, aber adieu!

                    • -„Es tut mir wirklich leid, aber uns trennen schon sprachlich Welten. Die Art und Weise, in der du meine Wortwahl interpretierest, hochrechnest und fast beliebig in deinen Argumentationsstrang einbindest, kann nur zu Auseinandersetzungen zwischen uns führen.
                      Dieses Krankheitsbild ist mir leider wohl bekannt – deshalb: Alles Gute, aber adieu!“-

                      So,so… sprachliche Barrieren………….
                      Knallst hier französische und lateinisch Phrasen rein und willst dann nicht einmal Kasper Hauser verstehen??!

                      Scheinbar doch als Hauptberuf, genötigter Troll?!!?

                      Wurmhaftes Verhalten, das ich nur von den Klassenpetzen her kenne. Und ja, diese Verräter bekamen immer in unbestimmten Abständen Klassenkeile!

                      -„Dieses Krankheitsbild ist mir leider wohl bekannt…“-
                      Na siehste, daher markiere ich dich jetzt auch nicht mit
                      „linge anum meum“, sondern begnüge mich mit „in cruce figaris“, was nach ‚decius‘ voll legitim und noch mehr als extrem freundlich ist!!!

                      Mir tut es übrigens auch sehr leid, @Nøkk, da du scheinbar nur etwas verstört bist?

                      Ich bade jetzt gleich erstmal genüsslich und werde dann, nach einem ebenso genussvollen Frühstück, zur PEGIDA-Demonstration abreisen.

                      Dich, @Nøkk, werde ich dort nicht treffen, da Feigheit zu deinen tugendhaften Eigenschaften gehört…

                      😀

                      VG
                      Jessika

              • Es würde mir ja schon genügen, wenn die Intelligenzbestien hier zur Kenntnis nähmen, dass es den Rundfunk zu Kaisers Zeiten noch nicht gab.

          • Noch viel schlimmer:
            „Die Klage ist unzulässig, denn ihr fehlt das Rechtschutzbedürfnis.

            Die Gerichte haben die Aufgabe, den Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, soweit das notwendig ist. Soweit eine Möglichkeit besteht, das Recht außerprozessual durchzusetzen oder wenn dies bereits geschehen ist oder ausgeschlossen ist, besteht kein Anlass, die Hilfe des Gerichts zur Verfolgung zweckwidriger Ziele zur Verfügung zu stellen (BGHZ 54, 181). Beim Rechtsschutzinteresse als Voraussetzung jeder Rechtsverfolgung ist auf die Frage abzustellen, ob angesichts der besonderen Umstände des Falls eine Klage nicht er-forderlich ist oder aus anderen Gründen unnütz ist oder das Klageziel nicht erreichbar ist. Letzteres ist hier der Fall. Die Beklagte muss den Antrag nicht verbescheiden.

            Ein Verwaltungsakt (Bescheid) ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Das öffentliche Recht der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere das Sozialgesetzbuch sehen die Zahlung einer Entschädigung in Form von Sold nach den Vorschriften der HLKO nicht vor. Diesem Leistungsausschluss kann der Kläger nicht entgegenhalten, er unterliege als Bürger eines Deutschen Reichs weder der bundesdeutschen Gesetzgebung noch dem behördlichen Verwaltungshandeln und sei „Kriegsgefangener“ der Bundesrepublik Deutschland.

            Das erkennende Gericht vermag nämlich bereits die vom Kläger vorgetragene Existenz eines Deutschen Reiches, dessen Staatsangehöriger er sein will, nicht zu erkennen.

            Zwar dürfte historisch unbestritten sein, dass mit der Krönung Karls des Großen durch den Papst im Jahre 800 ein heiliges römisches Reich deutscher Nation entstanden ist, dessen räumliche Ausdehnung sich jedoch weit über die Grenzen des Deutschen Reichs des Jahres 1937 erstreckte. Es erscheint jedoch bereits zweifelhaft, ob dieses heilige römische Reich deutscher Nation mit dem Verzicht Franz des II. auf die Kaiserkrone am 06.08.1806 sein Ende gefunden hat. Bereits zuvor, im Jahre 1804, hatte Franz der II. von Habsburg für sein Erbland Österreich den Kaisertitel angenommen, nachdem in Frankreich Napoleon zum Kaiser gekrönt worden war. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob durch den Verzicht des Monarchen auf die Kaiserkrone hiermit gleichzeitig der Untergang des Reiches verbunden war. Zwar wurde im Jahre 1815 der Deutsche Bund und im Jahre 1867 der Norddeutsche Bund als Zusammenschluss souveräner Staaten und freier Reichsstädte gegründet, indes dürften diese keine Rechtsnachfolge des Kaiserreichs angetreten haben, innerhalb dessen auch keine Staatsangehörigkeitsregelungen galten. Erst im 19. Jahrhundert begannen die einzelnen Staaten, für alle Bürger geltende einheitliche Regelungen der Staatsangehörigkeit zu treffen, im deutschen Rechtsraum zum Beispiel durch die bayerische Verfassungsurkunde vom 26.05.1818 und das bayerische Edikt über das Indigenat vom 26.05.1818, die Verfassung des Großherzogtums Hessen vom 17.12.1820 (Art. 12), die Württembergische Verfassungsurkunde vom 25.09.1819 (§ 19) und das preußische Gesetz über u. a. die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Untertan vom 31.12.1848. Hierdurch wurde indes keine Reichszugehörigkeit vermittelt (vgl. VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 05.06.1997, 10 E 168/97 und nachfolgend Hess. VGH, Beschluss vom 21.08. 1997, 12 ZU 2259/97). Eine derartige Reichsstaatsangehörigkeit wurde für den norddeutschen Bund erst mit Gesetz vom 01.06.1870 (BGBl. Nordt. Bund S. 355) geschaffen, welches zum 01.01.1871 im gesamten Reich in Kraft trat, in Bayern erst am 13.05. 1871, im Elsass-Lothringen am 28.01.1873 und auf Helgoland am 01.04.1891 (vgl. für Österreich das Heimatrechtsgesetz vom 03.12.1863), welches am 01.01.1914 durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913 (RGBl. S. 583) abgelöst wurde. …“
            Wie ich schon weiter unten sagte: Wer sich auf „falschen“ BRD-Status beruft (obwohl der nicht nur meiner Meinung nach real existent ist und bekämpft werden muss),
            verliert. Oder er greift zum Gewehr…

        • die Überprüfung der Einkommensverhältnisse war nie Aufgabe des Behoerdenplagiats Beitragsservice! Wie wollen die das handhaben? Meines Wissens beruht die marginale Änderung des Staatsvertrages auf Entgegenkommen bezüglich hoher Beitragsbelastungen für Unternehmen, ob spürbare Entlastungen für Unternehmen in Kraft getreten sind, davon habe ich bisher keine Kenntnis.

          an der sozialen Ungerechtigkeit hat sich im Grunde genommen nichts geändert. Der öffentlich-rechtliche Scheiss-Laden steht mit dem Rücken zur Wand und deren Protagonisten wissen, was auf dem Spiel steht. Leider gehen diese abgehobenen Idioten immer noch davon aus, dass der Vollstreckungsterror das einzig wirksame Mittel ist, „Fanatiker“ zur Vernunft zu bringen. Wer dem unbescholtenen Bürger auf diese Weise den Krieg erklärt, braucht sich nicht mehr zu wundern, wenn dieser Korruptionssumpf vom Feuersturm eingeholt wird. Ich wünsche es mir nicht, dass Selbstjustiz und in Folge entfesselte Gewaltorgien als legitime Notwehrmassnahmen betrachtet werden, es läuft aber leider darauf hinaus.

          ich habe mich in den letzten Tagen immer wieder gefragt, wo die Zivil Courage geblieben ist? Wo sind die rechtschaffenden Bürger – Staatsrechtler und unbestechliche Richter und Staatsanwälte? Abgetaucht? Eine Koordination von „zivilen Streitkräften“, die im Sinne von Demokratie und innerer Sicherheit kompromisslos diese Form von Rechtsbankrott zerlegt, ist in diesen Tagen ein obligatorischer Akt, der keine Zeit mehr verlieren darf. Davon sind wir allerdings aktuell Lichtjahre entfernt.

            • die Zahlen kenne ich bereits;-)

              warum schaffen es nur 0,1% der Rundfunkgegner, das wären immerhin 4.000 Bürger, sich strategisch so zu vernetzen, dass Strafanzeigen gegen Personen, die für den fortgesetzten Rechtsbankrott anzuklagen sind, nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden können? 😉

              • Da fehlt wohl ein „nicht“ im Text, oder?

                Dann lautet die Antwort: Weil „…fortgesetzten Rechtsbankrott “ nicht einklagbar oder anzeigbar ist. Es hilft nur die persönliche Überprüfung von „Bescheiden“ der LRA auf der jeweiligen persönlich vorgenommenen, staatlichen Durchsetzungsstufe. Hier ist aber bis hin zum Amtsgericht genug Angriffsfläche vorhanden – aber eben nur individuell erreichbar.
                Nochmal – wer glaubt, durch Angriff auf die sog. „BRD“ etwas zu erreichen, wird kostenpflichtig abgeschmettert.

                • Bürgerinitiativen und Volksbegehren haben leider keine Rechtskraft in Deutschland.
                  Was sagt eigentlich der Bund der Steuerzahler dazu?

          • Beschluss Az. 14 K 1739/13
            VG Gelsenkirchen
            4. Juni 2013
            Zum Nachweis eines die Rundfunkgebührenbefreiung rechtfertigenden besonderen
            (atypischen) Härtefalls ist regelmäßig die Vorlage eines Negativbescheides
            mit dem zugehörigen Berechnungsbogen oder einer Bescheinigung der Sozialbehörde
            erforderlich, ausweislich derer die Einkünfte des Rundfunkteilnehmers die
            jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrages überschreiten.
            Eine – ggf. umfangreiche und schwierige – eigenständige Einkommens- und Bedarfsberechnung durch die Rundfunkanstalten findet nicht (mehr) statt.
            Es ist in diesem Zusammenhang nicht darauf abzustellen, ob der Rundfunkteilnehmer
            im Ergebnis Einkünfte in Höhe der in Ÿ6 Abs. 1 RGebStV in Bezug
            genommenen Sozialleistungen erzielt. Eine solche Auassung hätte als Konsequenz
            regelmäÿig eine individuelle Prüfung der jeweiligen Einkommenssituation
            durch die zuständigen Rundfunkanstalten zur Folge. Dem hat der Normgeber
            seit April 2005 eine eindeutige Absage erteilt. Ihr ist deshalb nach gesicherter
            Rechtsprechung nicht zu folgen.
            Ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (und anderer Gerichte) seit
            Beschluss vom 12. Juni 2006- 14 K 819/06 – (zu einer gesetzlichen Altersrente
            zzgl. Wohngeld), nachfolgend vom OVG NRW bestätigt durch Tenorbeschluss
            vom 5. Dezember 2006 – 16 E 831/06 -, OVG NRW, Beschluss vom 9. November
            2006- 16 E 975/06 – (zu Empfängern einer (niedrigen) Erwerbsunfähigkeitsrente
            zuzüglich Wohngeld) und Beschluss vom 22. September 2009 – 14 K 2129/09 –
            (zum schwerbehinderten Empfänger einer niedrigen Altersrente).
            Entsprechendes gilt für den im Verwaltungsalltag durchaus häufigen Bezug von Wohngeld. Es ist davon auszugehen, dass der betreffende Personenkreis bewusst keinen Eingang in die Vorschrift gefunden hat. Das gilt umso mehr, als der Katalog
            der in Ÿ6 Abs. 1 RGebStV aufgeführten Befreiungstatbestände mit dem
            zum 1. März 2007 in Kraft getretenen Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
            um drei weitere, bis dahin nicht berücksichtigte Fallgruppen (vgl. Ÿ6 Abs.
            1 Nr. 5a, 5b und 11 RGebStV n.F.) ausgedehnt worden ist, in denen eine den
            übrigen Fällen vergleichbare Bedürftigkeit anzunehmen ist. An der Nichtberücksichtigung
            der Empfänger insbesondere von Wohngeld hat sich dabei nichts
            geändert, was sich im Übrigen damit erklärt, dass Wohngeld nicht der Bedarfsdeckung
            dient, sondern gemäÿ Ÿ1 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes als Miet- oder
            Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum zur wirtschaftlichen
            Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt wird.

            DAS HEISST, ES WURDE BEWUSST UND VORSÄTZLICH JEDER DER EIN NIEDRIGES EINKOMMEN HAT UND VIELLEICHT WOHNGELD ERHÄLT UND EBEN NICHT SOZIALLEISTUNGEN, AUSGENOMMEN!!!

            • Dein Zorn ist mir unverständlich.
              Die angezeigten Tatsachen sind bedauerlich, aber wohl eher einer verquasten und umständlichen Sozialgesetzgebung anzulasten, als Vorsatz zu unterstellen.
              1. Gegen diesen Sachverhalt rechtlich vorzugehen ist möglich – große Angriffsfläche!
              2. Ein allegemeines Grundeinkommen würde dieses alles zur Makulatur werden lassen.

          • VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 4. Juni 2013, Az. 14 K 1739/13:
            Zum Nachweis eines die Rundfunkgebührenbefreiung rechtfertigenden besonderen (atypischen) Härtefalls ist regelmäßig die Vorlage eines Negativbescheides mit dem zugehörigen Berechnungsbogen oder einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich, ausweislich derer die Einkünfte des Rundfunkteilnehmers die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrages überschreiten.

            Eine solche vom gesetzlich geregelten Normalfall abweichende Sondersituation ist im Fall des Klägers aufgrund des Bezuges einer (niedrigen) Rente sowie von Wohngeld nicht dargelegt, da der Normgeber des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, wie oben ausgeführt, die hier gegebene Fallkonstellation der „bloßen Einkommensschwäche“ nicht ungeregelt gelassen, sondern ganz bewusst aus dem Katalog der Befreiungsgründe ausgeklammert hat.

            Allein die Tatsache, dass der Kläger in dem streitigen Zeitraum möglicherweise lediglich ein Einkommen erzielt haben mag, das dem in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 11 RGebStV benannten Personenkreis der Höhe nach üblicherweise zur Verfügung steht, begründet mithin im vorstehenden Zusammenhang regelmäßig ebenso wenig eine „atypische Fallkonstellation“, wie es bei anderweitigen Empfängern niedriger Einkommen (z.B. Empfängern niedriger ALG – I -Leistungen oder von Krankengeld) der Fall ist.+

            Die vertragsschließenden Länder haben mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertragsrecht in der hier anzuwendenden Fassung eine Erleichterung des Verfahrens angestrebt, um die früher umfangreichen und schwierigen Berechnungen der Rundfunkanstalten bei der Befreiung wegen geringen Einkommens zu vermeiden. Durch § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV sollte für einkommensschwache Personen eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit eröffnet werden, wobei die Befreiungstatbestände abschließend und die Rundfunkanstalten bei ihrer Entscheidung an die entsprechenden Sozialleistungsbescheide gebunden sein sollten.

            Allein die Tatsache, dass der Kläger in dem streitigen Zeitraum möglicherweise lediglich ein Einkommen erzielt haben mag, das dem in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 11 RGebStV benannten Personenkreis der Höhe nach üblicherweise zur Verfügung steht, begründet mithin im vorstehenden Zusammenhang regelmäßig ebenso wenig eine „atypische Fallkonstellation“, wie es bei anderweitigen Empfängern niedriger Einkommen (z.B. Empfängern niedriger ALG – I -Leistungen oder von Krankengeld) der Fall ist.

            Die Betroffenen sind ggf. vielmehr auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen iSv § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV zu verweisen, etwa auf eine ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung bzw. im Alter. Ihnen ist es zumutbar, sich hierum zu bemühen.

            Der (nachvollziehbare) Hinweis auf die bescheidenen finanziellen Verhältnisse des Klägers vermag einen derartigen Befreiungsanspruch nicht zu begründen.

            • auch das VG Gelsenkirchen ist infiltriert und folgt „Anweisungen von Oben“ Bemerkenswert ist der Frauenknast in Gelsenkirchen, wo bereits über unmenschliche, unhygienische Haftbedingungen für GEZ Gefangene berichtet wurde.

              man gewinnt den Eindruck, dass der Justiz Komplott szeziell im Ruhrpott seine Heimat gefunden hat, es wäre nicht verkehrt, wenn gegen die hiesige Justiz die Daumenschrauben angezogen werden;-)

    • so beim nachbar isses wieder soweit. es kam der gerichtsvollzieher und hat gebimmelt. dann sah ich wie er n schrieb ohne kuvert..in den briefkasten schmiss.
      da heißt es zahlung von 232eu inerhalb 2 wochen ansonsten termin zur vermögensabgabe. von arrest und haftbefehl ist die rede und ein wiederspruch ist nicht zulässig. obendrein droht er mit nochmaligem eintrag ins schuldenregister.
      ich denke das schreiben iss pille palle.nachbar ist jetzt befreit von gez.

      • ungefährlich ist der schmutzige Job für Gerichtsvollzieher auch nicht mehr.

        der WDR und nicht nur diese „Landesrundfunkbehoerde“ dressiert siese Sorte an Gerichtsvollziehern, um alles aus diesen vollzugsgeilen Idioten herauszuholen.

        eine loyale deutsche Dogge oder ein angesäuerter portugischer Fila dürfte sich in diesen Tagen als ein guter Freund gegen den ein oder anderen amoklaufenden Gerichtsvollzieher erweisen;-)

    • Kasperle Theater! der Bareinzahler akzeptiert die AGBs laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und verweigert allerdings die vorgeschriebenen Zahlungsmodalitäten, die jedes Unternehmen im zumutbaren Rahmen frei gestalten kann;-)

    • da steckt doch sicher eine vom System bezahlte Schweinerei dahinter. Schon weil er sich Anwalt nennt, muß jeder hellhörig werden, man weis ja für wen ein Anwalt kämpft.
      Augen auf, nicht nur im Verkehr!
      Gruß von Paulchen

      • Paulchen, Du schreibst es! Die Protagonisten hinter dieser Kampagne sind alle Systemlinge! Da erübrigt sich jegliche Aufmerksamkeit. Der Satz des Kolpak gilt immer noch:

        Bitte berücksichtigen Sie die widersprüchlichen und überwiegend FALSCHEN Darstellungen im Netz und in weiteren Medien.

        Offensichtlich gibt es Gutmenschen, Hilfswillige und Maulwürfe der Rundfunkanstalten, die durch ihre Täuschungen Menschen irreführen, damit sie anschließend durch die Landesrundfunkanstalten juristisch geknebelt werden können.

        zitiert von http://www.dzig.de/Beitragsservice-Meine-Schreiben

        • Zitat:
          -„Paulchen, Du schreibst es! Die Protagonisten hinter dieser Kampagne sind alle Systemlinge! Da erübrigt sich jegliche Aufmerksamkeit. Der Satz des Kolpak gilt immer noch:

          Bitte berücksichtigen Sie die widersprüchlichen und überwiegend FALSCHEN Darstellungen im Netz und in weiteren Medien.

          Offensichtlich gibt es Gutmenschen, Hilfswillige und Maulwürfe der Rundfunkanstalten, die durch ihre Täuschungen Menschen irreführen, damit sie anschließend durch die Landesrundfunkanstalten juristisch geknebelt werden können.“-

          Auch wenn ich es innerlich eigentlich nicht möchte, kann ich das nur unterstreichen!
          Den Ausspruch „Der Satz des Kolpak gilt immer noch:…“ finde ich zwar extrem überheblich, aber der Inhalt ist irgendwie indirekt schon richtig.

          Und diese angeblichen „Gutmenschen, Hilfswillige und Maulwürfe“ sitzen überall, gerade weil sie in ‚Lohn und Brot‘ mit dieser verkommenen BRD-Wirtschaftsverwaltung stehen.

          Was war denn???
          ‚Treuhänderisch‘ über gutgehende, gesunde Unternehmen der ehemaligen DDR gegen Aufpreis tiefst preiswert verscherbelt……………..

          RIP
          oder,
          Ruhe in Frieden………

      • Journalist hat eine sehr brauchbare Methode gefunden, auf Kosten des Gläubigers (!) und unter Vorbehalt sämtlichen schädlichen Vollstreckungsmassnahmen beim Schuldner elegant zu begegnen! Bitte künftig etwas genauer lesen und überdenken statt drauf los zu bollern. Einem Teil der Leser hier wird das nämlich aus der Patsche helfen. Wie jeder wissen sollte, hat nur der Aussicht auf Sieg, der seine Zahlungsbereitschaft belegt – aber eben eine rechtlich einewandfreie Grundlage dafür einfordert; Systemstürzler sind hier falsch.

        • Soll auch heißen: Gelingt es z. B., den Sendeanstalten einseitige bzw. unvollständige Berichterstattung entgegen dem GG-Staatsauftrag nachzuweisen, ist eine Minderung oder Zahlungseinstellung rechtens.

        • Einspruch! ZahlungsBEREITSCHAFT impliziert ein Anerkennen der Rechtmäßigkeit! Das ist die gleiche Falle wie bei dem „Trick“ mit der Barzahlung! In meinen Schreiben bringe ich meine ZahlungsFÄHIGKEIT zum Ausdruck. Ich zitiere:

          Sie beharren darauf, dass ich nicht zahlen will. Die Wahrheit ist: Ich darf nicht zahlen. Sie drehen sich im Kreis.

          … und in einem anderen Schreiben:
          Eine Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht nicht. Ich habe das Geld, aber ich darf nicht zahlen, weil ich dann nach meinem Kenntnisstand mitverantwortlich für das derzeitige rechtswidrige Konstrukt bin, das der Beitragsservice geschaffen hat. Folgerichtig will ich auch nicht zahlen, weil ich mich lieber an Recht und Gesetz halte. Deshalb ist auch eine eidesstattliche Versicherung oder eine Vermögensauskunft wegen einer vermeintlichen Forderung von 262,02 Euro hinfällig.

          http://www.dzig.de/Beitragsservice-Meine-Schreiben

          • Eine Zahlungsbereitschaft unter Bedingungen, also eine „conditio qua non“ ist eben k e i n e Anerkennung des Istzustandes; da irrst du.

            Würdest du deine Schreiben, auf die du so gern verweist, übrigens heute noch genau so formulieren? Bedenke, dass nur der vor Gericht Recht erhält, der seine Behauptungen auch beweisen kann.

          • Nein, @Hans Kolpak, du irrst dich nicht!!!

            Obwohl ich einige deiner Argumentationen nicht teile, bekenne ich, dass ich die Wirtschaftsverwaltung BRD auch vollumfänglich ablehne.
            Warum, wieso und die rechtlichen Hintergründe dürften klar sein!!!

            • Und was nützt es dir denn oder uns, dass du die BRD-Wirtschaftsordnung ablehnst?
              Das sind doch zwei Paar Schuhe. Hier geht es um die Frage, ob die Rechtsordnung zum Rundfunkgebühreneinzug eingehalten wurde.
              Deutsche Richter können das sehr gut auseinanderhalten und Prozesse a priori ablehnen:“Nicht zuständig“
              Dein Problem lässt sich nur durch Gewalt oder politisch lösen.

              • Was es nützt???

                Eigentlich eine sehr gute Frage!

                Mir würde es nützen, hihi, dass ich zukünftig kein Sklave mehr bin!
                Meine Weigerung, eines Besatzerpasses, habe ich ganz gut im Griff, auch wenn ich vor Ort zu den betreffenden Botschaften latschen muss.
                Erfolge habe ich auch, zwar vielleicht klein und bescheiden, aber so bin ich auch:
                Österreich, freie Einreise auf 10 Jahre,
                Schweiz, freie Einreise auf 5 Jahre,
                Polen, Tschechei, Ungarn, usw., freie Einreise lebenslang,
                Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, usw., lebenslang,
                Rußland, China und einige weitere asiatische Länder, ebenfalls lebenslang,
                England, Irland, zwei Jahre,
                Achja, in allen Südamerikanischen Ländern ebenfalls lebenslang,

                usw., usw.,…………………………………

                Hmm, fast vergessen, Kanada auch 10 Jahre…..

                Ist doch etwas, oder???????????????????

              • webmax,
                wenn hier deutsche Richter sitzen würden, die deutsches Recht sprechen, wäre das Land ein Anderes.
                Du solltes aufhören von Deutschland zu reden oder schreiben, hier geht es um eine BRiD.
                die Meinung von Paulchen

                • @Paulchen
                  Zitat:
                  -„wenn hier deutsche Richter sitzen würden, die deutsches Recht sprechen, wäre das Land ein Anderes.
                  Du solltes aufhören von Deutschland zu reden oder schreiben, hier geht es um eine BRiD.“-

                  Ich teile deine Meinung vollständig. Es ist eben nichts weiter als eine ‚BRiD‘!!!
                  Frage mal derzeitige „deutsche Richter“ nach ihrer Legitimation, etc..
                  Du wirst unverzüglich als „Hassperson“ eingestuft, ohne deren ‚Wenn und Aber‘. Und Gnade dir Gott, du hast dich vorher gegen diese privaten Entscheider nicht richtig abgesichert, du wirst ohne jeglichen Grund die volle Härte dieser Bande erleben!!!
                  Einen dieser Knechte habe ich nach einem ‚Kampf‘ mal gefragt, was seine Beweggründe seien…..

                  Ganz, ganz traurig kam heraus:
                  Sozialer Status, Verdienst und weitere Vergünstigungen…………
                  Ich fragte, wer denn nun der grössere „Sklave“ und „Volksverräter“ sei…

                  Deren Antwort war so traurig für mich, dass ich die Worte dieser ‚Richterin‘ bitte hier nicht wiedergeben möchte…

                  Trotz ihres persönlichen Elends habe ich sie angezeigt und in Rechnung gestellt.

                  Jetzt arbeitet sie als „Paragraphenmechanikerin“ in irgendeiner Kanzlei.
                  Halt, nicht wegen mir, bzw. meinem Widerstand, nein!!!
                  Sie wurde fachgerecht von ihrem eigenen ‚Pack‘ zerlegt. Sie sei nicht tragbar……….
                  Tragbar wofür???? Lügen, Unwahrheiten und Willkür???
                  Naja, jeder aufgeklärte Mensch weiss, wovon ich schreibe.

                  Soviel zu…
                  -„deutsche Richter, die deutsches Recht sprechen“-
                  Entsorgt vom eigenen Pack…….

                  Auf ihren Job warteten übrigens gut 15 Nachfolger, ihre Stelle wurde unverzüglich besetzt……..

                  Traurige Realität 2016.

                  VG
                  Jessika

                • Für mich geht es immer um Deutschland – aber nicht hier! Hier suchen Leute Rat, wie sie gegen die immer unverschämtere Staatsknebelung und -Gängelei vorgehen können. Weil sie vom Rechtsstaat im Stich gelassen werden – oder ihn sich nicht leisten können.
                  Deshalb muss das Thema GEZ hier vorrangig und analytisch betrachtet werden und gemachte Erfahrungen dazu ausgetauscht werden. So kann man Vorgehensweisen erschweren und für ein langsames Umdenken im Apparat sorgen.
                  Dass der Nährboden, auf dem das gewachsen ist, verseucht und unrechtmäßig entstanden ist (auch meine Meinung), kann man im Philosophenzirkel oder als Rebell oder vom Ausland aus erörtern bzw. bekämpfen. Aber nicht hier! Weil sich dafür kein Amtsgericht finden wird, sondern man nur zusätzliche Munition für Klageabweisung etc. liefert.

                  • Zitat:
                    -„Hier suchen Leute Rat, wie sie gegen die immer unverschämtere Staatsknebelung und -Gängelei vorgehen können. Weil sie vom Rechtsstaat im Stich gelassen werden – oder ihn sich nicht leisten können.“-

                    Die BRD ist, war und wird nie ein „Rechtsstaat“ sein.
                    Sie ist ’nachwievor‘ nur eine Verwaltung mit beschränkter Ordnung für/von den Besatzern!!!!
                    Auch jetzt noch, im Januar 2016.

                    Ich weiss, dass du das auch weisst, daher wundere ich mich jetzt sehr, dass du hier von „Rechtsstaat“ schreibst.
                    Somit gibt es hier auch kein „Amtsgericht“ und die ‚Munition für Klageabweisung etc.‘ ist bereits weit vorher scharf gemacht!!!

                    Das sollte langsam jedem Menschen hier klar sein!!!

                    Ich brauche auch nicht in einen Philosophenzirkel gehen, oder das Übel als Rebellin oder vom Ausland aus erörtern bzw. bekämpfen.
                    Vom Ausland aus verklage ich höchstens/eben nur nach gültigen, internationalen Handelsrecht her die Verursacher, die ihre Verwaltungskompetenz absolut überschritten haben.
                    Aus einr Lüge kann keine Wahrheit werden auch sie noch so oft wiederholt wird.
                    Die BRD ist kein Staat, nicht mal ansatzweise!!!
                    Daher wehre ich mich auch dagegen, dass ich irgendwie rechts- oder linkslastig sei, bin keine sog. ‚Reichsbürgerin‘, wie es die Lügenpresse fälschlich darstellt, und bin auch keine Verschwörungstheoretikerin, oder sonstwas.

                    Ich habe mich übrigens anerkannt entnazifiziert, besitze einen Nachweis darüber, dass ich Deutsche von vor 1914 bin und mache mir die Mühe, wenn ich mal (gerne und oft) ins Ausland reise, mir eine Einreisegenehmigung direkt von der Botschaft des betreffenden Landes zu holen.
                    Die Firma ‚deutscher Zoll‘ ist für mich nicht zutreffend, da das meistens (bei Rückreise) das Gastland übernommen hat, was ich mir auch bestätigen lasse. Ich nenne das immer „Diplomatenstatus für Arme“.

                    Wenn du mir das vielleicht nicht glauben solltest, lade ich dich gerne ein, mich demnächst nach Montreal zu begleiten.
                    Da ich nicht für dich bürgen kann/werde, werden sich kurzfristig unsere Wege beim Zoll trennen, da du die Prozedur durchmachen musst, ich meinen ‚Armenstatus‘ einsetze (meist per Militärpolizei/Botschaftsangehörige des Gastlandes, da meine Flug- und Reisedaten ja weit vorher bereits bekannt sind).
                    Bei der Rückreise ebenfalls, auch wenn mir das bisher nur einmal passiert ist, da mich der legime Zoll des Gastlandes ja bereits vor Einstieg in den Flieger kontrolliert hat.
                    Und die Leute dort gehörem mit Sicherheit nicht zu einem Philosophenzirkel 🙂

                    Und jetzt nocheinmal, speziell nur für dich:
                    Die BRD ist kein Staat, nicht einmal im Ansatz!!!

                    VG
                    Jessika

                    • Es ist sinnlos – du bist ein Sonderfall und gehst auch einen für die meisten hier nicht gangbaren Sonderweg. Ja, du mißbrauchstt die Gebührendabtte hier für deine exklusive Version von Freiheit.
                      Niemand außer dir wird bezweifeln, dass die BRD unter falschen voraussetzungen, aber theoretisch als demokratischer Rechtsstaat angelegt ist. De facto ist er es nicht.
                      Ich stelle die Diskussion hiermit ein – du darfst gern das letzte Wort haben weil du sonst platzen würdest, ich weiß).

                    • Guten morgen…. Ja klar, die BRD ist kein Staat, sondern nur eine Verwaltungseinrichtung mit „Staatlichen Strukturen“ Soweit ist das allen klar. Aber Webmax hat in soweit Recht, dass es in diesen „Brett“ um die GEZ geht. Klar ist das auch alles miteinander verflochten. Hier geht es aber darum, den „Feind“ mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Was Jessika da noch so geschrieben hat ist auch völlig okay. Es gehört nur hier leider nicht rein. Ja Jessi wir sollten uns vlt doch mal unterhalten. :))

                    • Zitat:
                      -„Es ist sinnlos – du bist ein Sonderfall und gehst auch einen für die meisten hier nicht gangbaren Sonderweg. Ja, du mißbrauchstt die Gebührendabtte hier für deine exklusive Version von Freiheit.
                      Niemand außer dir wird bezweifeln, dass die BRD unter falschen voraussetzungen, aber theoretisch als demokratischer Rechtsstaat angelegt ist. De facto ist er es nicht.
                      Ich stelle die Diskussion hiermit ein – du darfst gern das letzte Wort haben weil du sonst platzen würdest, ich weiß).“-

                      @webmax
                      erstmal bin ich kein Sonderfall, noch habe ich eine ‚exklusive Version von Freiheit‘, usw..

                      ‚Niemand außer dir wird bezweifeln, dass die BRD unter falschen voraussetzungen, aber theoretisch als demokratischer Rechtsstaat angelegt ist.‘

                      Was soll denn das @webmax???
                      Biste ‚halbschwanger‘, oder was???

                      Da ich dich schätze, gehe ich nicht auf deine unfreundliche Behauptung ein, dass ich das letzte Wort haben möchte, bzw. deswegen platzen würde 🙂

                      Und jetzt nocheinmal, speziell nur für dich:
                      Die BRD ist kein Staat, nicht einmal im Ansatz!!!

                      VG
                      Jessika 🙂

                    • @ Jessika,
                      ich hab einen schlimmen Verdacht – webmax ist nicht nur ein bischen Schwanger – er hat wohl einen Geldgeber der ihn hier auf uns angesetzt hat. Must nur mal seine Kommentare lesen die er hier seid November abgegeben hat. In mir ist da ein ungutes Gefühl erwacht, wie bei meiner ersten Frau, ich hätte gleich auf meinen Bauch hören sollen, da wäre mir viel Leid und Geld erspart geblieben. Ich kann dem Gefühl nichts entgegensetzen.
                      Hier einem vorschreiben zu wollen was man darf und unterlassen sollte, wo doch alles miteinander zusammen dieses Durcheinander ausmacht in dem wir uns gerade befinden, erinnert mich an Dinge die man von der Stasi in Mitteldeutschland erzählte.
                      Es wird wohl eh nicht mehr lange dauern, schau dir die Situation im großen ganzen an, dann bricht es sowieso zusammen. Dann gibt es keinen RStV mehr. Das zukünftige Deutschland setzt dann solche Gelder sicher anders ein.
                      Im RuStAG beziehen „DIE“ sich ja auch auf das Jahr 1913, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt und wie es gerad braucht. Der Kaiser von dem das stammt, hätte und hat auch nie einen RStV ( Rundfunkstaatsvertrag ) erlassen, der war doch kein Trottel. Der hat noch was für das deutsch Volk getan und ihm nicht das ganze Geld aus den Taschen gezogen, kann man alles nachlesen.
                      Andere Gesetze sind noch mit dem 3. Reich verbunden, die eigendlich alle verboten wurden, doch weil sie passen hat man sie behalten.
                      Man kann alles nachlesen.
                      Grüße von Paulchen

                    • @jessen

                      Ich muss webmax zustimmen wenn er sagt das dein weg nicht für jeden begehbar ist. Ich zum beispiel habe mal in meinem Stammbaum recherchiert und der führt leider nach England. Daher kann ich jetzt nicht meine Reichsangehörigkeit bis vor 1913 nachweisen 🙂

                      Jedoch unterstütze ich jeden der das machen kann und machen möchte.

                      Ob und wie man in meinem speziellen fall vorgehen könnte weiß ich nicht. Daher mach ich es momentan wie hier schon oft beschrieben wurde und forder deren Legitimation ein, wer der verantwortliche ist und so weiter.

                  • @Paulchen
                    Also eigenartig ist das schon, so vehement auf BRD als Staat zu pochen.
                    Ich bin jetzt mal deinen Rat nachgegangen, also ab ca. November nachgelesen…
                    Mit Stasi habe ich keine Ahnung, bin West-Berlinerin, aber deine Hinweise sind irgendwie jedoch nicht von der Hand zu weisen.
                    Lassen wir uns überraschen….. 🙂
                    .
                    .
                    .
                    @thedwarfer
                    Da hast du Recht, denn es ist ja auch nicht nur der Stammbaum, sondern auch, dass ich keinerlei Verträge mit der BRD-Verwaltung habe (keine Bezüge,Hilfeleistungen,usw.).

                    Es ist übrigens auch kein Sonderfall, denn die Jungs und Mädels am Flughafen Tegel kennen scheinbar diese Prozedur sehr gut. Eine Dame meinte mal, das käme im Monat schon so um die 10-20mal vor.

                    Aus meiner Sicht sind das noch zu wenige, die auch im Alltag und Umgang Widerstand gegen diese verbrecherische BRD-Verwaltung leisten.
                    Aber immerhin…

                    Weiter viel Kraft für dich, denn dein Weg wird bestimmt richtig und auch erfolgreich sein 🙂

                    VG
                    Jessika

        • Danke Webmax, Dein letzter Satz bringt es auf den Punkt. Leider wird hier viel nicht weiterführender M… geschrieben. Das mit der Zahlungsbereitschaft in
          Verbindung mit einer einwandfreien rechtlichen Grundlage ist enorm wichtig und gehört in jeden Brief an den BS, denn mit einer generellen Weigerung hat man keine Chance, dann kommt die Pfändung.
          Ich kämpfe auch gegen den BS und zwar mit der Taktik der Beweislastumkehr. Ich hatte vor 4 Wichen einen Brief vom BS erhalten, Tenor u.a. „nach den Gesetzen sind sie verpflichtet………“, bla bla bla. Daraufhin habe ich den BS aufgefordert mit die Gesetze auf die sie sich beziehen, mit einer notariell beglaubigten Kopie der entsprechenden BGBl nachzuweisen. Ich muß ganz ehrlich sagen, mir macht das richtig Spaß. Mit einer Antwort rechne ich frühestens in 6 Monaten. Also abwarten.

  65. Hey Leute! Ich finde eure Seite spitze!

    Ich hab dank diesem Verbrecherverein einen Eintrag im Schuldnerregister… Sollte Ich mich deswegen mit dem OGV selbst in Verbindung setzen oder mit dem obigen Schreiben darauf bestehen das dieser „Beitragsservice“ meinen Eintrag mit Einhaltung meiner gesetzten Frist löscht?

    Ich bin noch recht neu hier in dieser Sache, nur jetzt mittlerweile gehen die mir richtig auf die Nerven! Ich soll angeblich knapp 500€ locker machen. Hat das Schreiben schon mal was erreichen können? Ich sehe es nämlich nicht ein das mir Kosten aufgelastet werden, von dritten. (Ich hatte bis letztes Jahr August noch bei meiner Mutter gewohnt. Sie hat allerdings auch nie gezahlt und daraufhin wurde die Wohnung einfach Rückwirkend zum 01.04.2014 ohne mein Wissen auf meinen Namen umgemeldet, mit all den bis dahin entstandenen „Kosten“)

    • Auch hier ist das Kind schon im Brunnen; generell muss man immer seine Zahlungsbereitschaft versichern, nur auf rechtlich einwandfreier Basis natürlich. Dadurch vermeidet man die Abgabe der EV und evtl. sogar Haft (diese Drohung ist in Niedersachsen aber neuerdings meist noch von Hand durchgestrichen)..
      Mit dieser Begründung hättest du v o r dem Termin zur Abgabe der EV Beschwerde bzw. Erinnerung einlegen können. Jetzt wirst du wohl klagen müssen – und verlieren, wenn du deine damalige Zahlungsbereitschaft nicht nachweisen kannst.

      • Ach webmax, die simulieren doch nur mit ihren Textbausteinen voller ähnlicher Begriffe.

        Eine „Pfändungs- und Einfügungsverfügung des Mitteldeutschen Rundfunks“ ist eine Simulation, eine Phantasie von Kölsche Jecke, bei mir eingegangen als Standardbrief am 12. Januar 2016.

        Rechtskraft hat nur ein „Pfändungsbeschluss“ des zuständigen Mahngerichtes, weil ein Vollstreckungstitel vorliegt.

        Meine Antworten sind nachzulesen:
        http://www.dzig.de/Beitragsservice-Meine-Schreiben

        Und der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis interessiert mich überhaupt nicht, weil ich kein Schuldsklave bin. Alles klar?

        • Aber mich interessiert der eintrag Hans Kolpak. Wollte mir einen Kredit holen und bin erstmal nicht in der Lage einen zu bekommen… Ich hätte denen halt jetzt erstmal geschrieben auf welcher Gesetzesgrundlage man mir „Schulden“ dritter anlasten können und das Ich den Vertrag, der diese Ummeldung auf meinen Namen rechtswirksam macht (natürlich von „mir unterschrieben“) einfordere. Da mir ja nie wie oben schon genannt eine Frist genannt wurde.

          Scheint ja so das standard ding zu sein wie ich das hier lese… Aber mehr als zeit schinden werde ich damit nicht können oder? Würde halt wollen das der ******* eintrag verschwindet…

        • Vom Grundsatz her gebe ich dir Recht, aber es ist doch eine Frage der Praktikabilität: Nicht jeder von uns kann es sich leisten, zu sagen: Das interessiert alles nicht, geh ich eben in den Knast… manche haben Arbeit oder Familie, sind also nicht autark.
          Wenn man den Staat und seine Gesetze grundsätzlich in Frage stellt, von wegen Schuldsklave und so weiter, dann muss man sich auch gegebenen Falls auch von einem Richter sagen lassen: Aber das Kindergeld/Wohngeld/Hartz4-Stütze haben Sie genommen, oder? Zurückzahlen!

          Die bessere Vorgehensweise ist imho, sie mit ihren Fehlern oder der Angst davor (weil sie dafür haften!)zu kriegen. Und das erfordert Intelligenz.
          Eine große Nummer ist zum Beispiel das Europarecht; aber teilweise können nur Verbände und nicht Privatpersonen hier klagen.
          Oder das sog. „Zitiergebot“: Jedes Gesetz oder jede Verwaltungsvorschrift, die Grundrechte (GG) einschränkt, muss auf den gegenteiligen Artikel verweisen und erklären, warum sie trotzdem zuwiderhandelnd etwas „vorschreibt“.
          Oder warum Bescheide, Urteile etc. nicht rechtskräftig unterzeichnet sind, wie es das Gesetz will. Daraus läßt sich Schadenersatz herleiten. Und d a s ist meines Erachtens der richtige Weg: sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Problem ist, einen Anwalt zu finden – zu groß ist deren Angst sich ausserhalb des Systems, von dem sie ja leben wollen, zu stellen, bzw. sich lächerlich zu machen.
          Wer wird mir als Erster hier zeigen können, Schadenersatz aus Gegenforderungen erhalten zu haben? Dem geht mit Sicherheit ein gewonnenes, langes Verfahren über die Instanzen voraus.

          • Europarecht? Bringt nichts und ist zu langwierig.
            Ich prüfe momentan eine New Yorker Anwaltskanzlei zu bekommen. Eine bekannte sehr große jüdische Kanzlei. Größenordnung für 3 Jahre BS ergibt sich eine streitbare Summe vom rund 24 Milliarden Euro. Ich möchte sehen welche erstklassige jüdische Kanzlei da kein Interesse zeigt. Warum USA? Ganz einfach weil wir nach den US SHAEF-Gesetzen immer noch ein besetztes Land sind, das nur von den USA dirigiert wird, alle anderen Kriegsgegner haben deren Rechte vertraglich an die USA abgegeben. Als Bewohner eines besetzten Landes darf ich natürlich auch beim Besatzer klagen, also in den USA, ja und warum eine jüdische Kanzlei? Ganz einfach, das sind die mit Abstand besten. Aber selbst für die ist ein Streitwert von rund 24 Milliarden Euro hochinteresssant.
            Interessant?

            • Interessanter Ansatz aber: An ein US-Klagerecht als Bewohner einer Besatzungszone glaube ich nicht, aber als Mitglied der jüdischen Glaubensgemeinschaft sicher sofort!

        • Nix ist hier klar. Weder habe ich Existenz noch gewollte Wirkung von Textbausteinen erwähnt oder bestritten, noch gar die rechtlichen Eiertänze dieses sog. Beitragsservice anerkannt.
          Auch dein Status als Anti-Schuldsklave (de facto bist du einer, der die staatliche Anerkennung als „Freier“ erreichen will) interessiert doch hier keinen, der eine Lösung seiner unterschiedlich gelagerten Probleme mit dieser Art der „Beitrags“-Erhebung sucht.

      • Hmm… Also bleibt mir in dem Falle nichts anderes übrig als wohl oder übel zu zahlen? Aber selbst dann würde der eintrag doch (meines Wissens) 3jahre bestehen bleiben oder?

      • @birk,
        ich kann mich @webmax nur anschliessen. Könnte sein, dass du dein Datum verpasst hast????
        Jetzt klagen = verloren!!! Gut beschrieben, sorry.

        Nun ganz anders gedacht: „Schuldnerregister“. Welches denn???
        Denkste jetzt bitte selber mit?!!!!

        XY kommt vorbei, will dir eine nicht rechtmässige Forderung aufdrücken.
        XZ schreibt dann DEINE Daten von XY auf und…………..

        Ja, NACHDENKEN…………

        So, welches Register, woher deine Daten, und und und…………

        Verstanden?
        Strafanzeige wegen Datenschutz, etc., an XZ.
        XY ebenfalls, aus ähnlichen Gründen, klar!!!
        Welches Gericht???
        Hmm, gesetzliche Richter/innen?
        NEIN!!! Also ebenfalls sofort anmahnen, usw..
        GV und anderes Gelumpe = BEAMTER? Ruhig nachfragen…
        Also ebenfalls anzeigen!!!

        So, und nun, wird doch eh‘ eingestellt oder vorsätzlich gegen dich verwendet….
        Falsch!!! Natürlich hast du vorher die Knackpunkte benannt und entsprechend deine Geschäftsbedingungen mit übermittelt!

        Wie soll dir denn das jetzt helfen?
        Ja genau, du schreibst entsprechende Rechnungen (aufpassen, nicht übertreiben) und holst dir die abgepresste Knete wieder!!!!

        Geht denn das so einfach?
        Ja, solange du nicht mit denen einen Vertrag eingehst!!!!!!
        Und ja, die sind teilweise sehr trickreich, also immer aufpassen!!!!!!

        Den Rest, also wie man das umsetzen kann, oder muss, findet man hier in den Beiträgen!
        @uwe hat auch darauf hingewiesen!!!
        Etwas muss/sollte man auch mal selber machen…

        Weiter allen viel Erfolg,
        Jessika

        • Jessika, Denkfehler.
          Beispiel: Auch im Strassenverkehr, an dem du mit Hilfe eines Dokumentes teilnimmst, besteht ein nicht unterschriebener Vertrag: Die StVO. Und damit haben/ kriegen sie dich bekanntlich.
          Im Falle GEZ lässt sich durchaus mit Erfolgsaussicht behaupten, dass die Gegenseite wegen einseitiger Berichterstattung den Vertrag nicht einhält (z.B. nur Einbahnstrassen bereithält, LOL), aber daraus kann man dem GV verständlicher Weise keinen Strick drehen – solange das nicht rechtsverbindlich festgestellt ist.

          • @webmax
            Wo siehst du da einen Denkfehler?

            Dein Beispiel mit dem Strassenverkehr ist zwar ganz nett, aber du kannst ja da den „Vertrag“ annehmen.
            Eine gewisse Ordnung ist ja ok und vollkommen richtig. Allerdings, wenn einseitige Verträge nur zu deinem Nachteil angeboten werden (z.B. GEZ), brauchst du diese doch nicht annehmen, oder?
            Wie war das?! Antrag und Annahme = Vertrag…

            Auch bei weitgehends Vertragsfreiheit (usw.) geht es hier doch nicht um einen Wettbewerb, wer hat die meisten Verträge angenommen/abgelehnt.

            Wenn ich z.B. mit der U-Bahn fahre, weil ich keinen Bock habe in der überfüllten Innenstadt nach einem Parkplatz zu suchen, ist der Beförderungsvertrag ok und ich kaufe mir ein Ticket.
            Antrag = Wir kutschieren dich dort hin,
            Annahme = Ja, ich möchte mich kutschieren lassen und bin bereit entsprechend den Fahrpreis zu löhnen.
            Kommt jetzt ein Kontrolleur ist das ok, wenn er die Einhaltung des Vertrages überprüfen möchte.

            Antrag = Wir strahlen ein Programm aus, welches auch immer, zahle das und das,
            Annahme = Nein, ich möchte diesen „Schrott“ nicht in Anspruch nehmen.
            Kommt jetzt ein GV, der die Zahlung eines nicht eingegangenen Vertrages einfordern möchte (hier durch Amtshilfe für eine nicht rechtsfähige Organisation), setze ich voraus, dass der GV das wissen muss.
            Also nehme ich ihn in Haftung.

            Und tatsächlich, der angebliche RStV verstösst gegen gute Sitten, trotz weiträumiger Vertragsfreiheit. Wieso weisst du!!!
            Er ist auch kein Gesetz, wie gerne falschargumentiert wird….

            Und hier schliesse ich mich deiner Meinung gerne an:
            Zitat:
            -„Auch hier ist das Kind schon im Brunnen; generell muss man immer seine Zahlungsbereitschaft versichern, nur auf rechtlich einwandfreier Basis natürlich. Dadurch vermeidet man die Abgabe der EV und evtl. sogar Haft (diese Drohung ist in Niedersachsen aber neuerdings meist noch von Hand durchgestrichen)..“-

            Wahrscheinlich habe ich mit den „Eintreibern“ solch zweifelhafter Forderungen eine geringere „Freundlichkeitsbereitschaft“.
            Wenn ich merke, sie sind lernresistent, dann gebe ich denen einfach meine AGB und sie sollen mir die Rechtmässigkeit ihres Handelns belegen.
            Können sie das nicht (etc.), bekommen sie eben die Rechnung für ihr handeln von mir.

            Bis hierhin alles ganz nett. Treten sie nicht von ihren unrechtmässigen Forderungen zurück, kommt es eben auch schon mal vor, dass sie eine Anzeige (z.B. Beamter) wegen Amtsanmassung, usw., bekommen.
            Bringt bisher vor den Scheingerichten nichts (eingestellt), behindert aber deren „Aufstiegsstreben“, etc., und macht jede Menge Ärger (auch den Scheinrichtern)…………….

            Fahre ich z.B. in einer verkehrsberuhigten Zone zu schnell, gefährde somit ggf. jemanden, ist ein Knöllchen ohne Diskussion gerechtfertigt.

            Antrag und Annahme eben….

            Uuupsssssssss, muss jetzt erstmal los, der Flieger wartet nicht, LOL.
            Natürlich ohne „Besatzerpass“, sondern mit beurkundeter Erlaubnis der jeweiligen Botschaft des Landes, wo ich hin möchte 😉

            VG
            Jessika

            • Es ist ein wenig wie Äpfel mit Birnen vergleichen; Vergleiche hinken bekanntlich. Nur noch soviel: Von höhere Warte aus betrachtet, gibt es keine allgemeine Beförderungspflicht für jeden Bürger – wohl aber eine GG-verankerte Informationspflicht. Darauf beruft man sich ja.

              Und – da wir bekanntlich in einer Demokratie leben, hat die (angebliche) Bürgermehrheit Rechte delegiert – was ja auch überwiegend sinnvoll ist.
              Wer das nicht akzeptiert, hat die Freiheit, es per Mehrheit zu bekämpfen, oder zu gehen.

              • @webmax
                Ich schätze deine Argumentationen sehr, wie du weisst.

                Trotzdem weiss ich von dir noch immer nicht, wo mein „Denkfehler“ liegen sollte.

                Zitat:
                -„Und – da wir bekanntlich in einer Demokratie leben, hat die (angebliche) Bürgermehrheit Rechte delegiert – was ja auch überwiegend sinnvoll ist.
                Wer das nicht akzeptiert, hat die Freiheit, es per Mehrheit zu bekämpfen, oder zu gehen.“-

                Danke, dass du mich aus meinem Heimatland herausschmeisst 😉

                Es gibt keinen Staat BRD, somit ist es nach wie vor nur ein Wohlwollen oder eine taktische Klugheit der Besatzer!

                VG
                Jessika

    • also die sagen pro wohnung einer deine mutti oder du. schau in youtube inibini, wenn du einen eintrag im schuldenregister hast mußt du einspruch beim gericht erheben. deine bank und alles was mit der schufa zusammenhängt werden dich anschreiben selbst atu.
      du bekommst nur erschwert oder gar kein kredit.

    • es zahlt ja immer einer enntweder mutti und du, so wie ich mitbekommen habe kann man nicht eifach so das schuldenregister löschen. bei meinem nachbar haben die atu mitgiedschaft und den dispo gekündigt keine kredite kein händyvertag arbeitstellen wo schufa wichtig sind oder wohnung gibs dann nicht.

      kann hier jamand sagen was passiert wenn man nicht zur vermögenauskunft geht zm gv ??

      da ja kein richter unterschreibt braucht man eine pfändung nicht befürchten – richtig. außer kontopfändung.

      oder ich tausche mit dem nachbar die namenschilder – hihi

      • Hier geht es darum, Zahlung weil illegal, zu vermeiden. Da das Eintreibungsverfahren in Stufen läuft, kann man – insoweit Fehler oder Falschbehandlung vorliegen, erfolgreich einhaken. Es hat halt schon mancher GV die Lust verloren und sich einfacheren Fällen zugewandt.

        In einer anderen Angelegenheit musste „meine“ örtliche OGV heftig dazulernen, denn ihre Pfändungsversuche waren auf veraltetes Recht gegründet und daher samt Gebühren wirkunhgslos. Sie glaubt aber immer noch, Beamtin zu sein 😉

        War die Pfändung nicht Rechtens, sind es die Folgen ebenfalls – der Eintrag ins amtliche Schuldnerverzeichnis z. B. (aus dem schreibt die Schufa und andere nämlich ab – und von denen können angeschlossene Unternehmen Daten abrufen = Credit Scoring).

        Deine Frage versteh ich jetzt mal so, dass du zur Abgabe der EV aufgefordert wurdest?
        Dann kannst du im Vorwege (!) Erinnerung dagegen beim zuständigen AG einlegen – besonders wenn das Schreiben nicht den Vorschriften entspricht, Z.B keine Rechtsmittelbelehrung enthält. Knast darf nicht mehr angedroht werden. Oder gar kein gültiger, richterlich unterschriebener Pfändungsbeschluß dazu vorliegt. Unten steht mehr dazu. Diese Erinnerung führt in einen Gerichtstermin, die Ladung des GV ist – erstmal – hinfällig. Es gibt auch keine Pfändung oder Einträge. Falls doch geschehen, kannst du im Erfolgsfall Schadenersatz fordern; das machen Rechtsanwälte dann wieder gerne!
        Ganz Schlaue hinterlegen die Forderung beim AG unter Vorbehalt – was den Zahlungswillen einwandfrei dokumentiert – natürlich nur unter rechtlich einwandfrei gegebenen Voraussetzungen . Das ist eine allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.

        • nein es iss nur ne aufforferung zu termin zu erscheinen mit androhung von haft arrest usw nur der gv hat unterschrieben und nochmals mitm eintrag gedroht obwohl es schon einen gibt.

          • Ja und – was wirst du tun? Kein anderer wird was für dich tun, wenn du es laufen lässt…

            Es steht dazu a l l e s hier im Board. Viel Glück!

            Knastandrohung ist – in Niedersachsen – aus solchen Gründen nicht mehr erlaubt.

            • Ich bin weder halb schwanger noch bezahlter Troll(Frechheit!). Wer sowas denkt, dem kann ich guten Gewissens Paranoia oder Verfolgungswahn unterstellen.
              Tatsache ist, dass ich beruflich gewohnt, bin logisch und analytisch zu denken. Und meine gute juristische Allgemeinbildung – die wohl nicht jeder hat – sagt mir, dass eine Vorgehensweise, die den gesamten pseudo-rechtsstaatlichen Aufbau (den ich gut kenne und der ja auch von Schäuble, Schröder, Lafontaine und Seehofer -leise – öffentlich bestätigt worden ist) als Begründung für GEZ- Forderungsverweigerung anführt, nicht zielführend ist und das sehr wahrscheinlich kontraproduktiv enden wird. Es hilft also Leuten, die von Abgabe der EV und deren im Geschäftsleben negativen Folgen bedroht sind, gar nichts, wenn ein Richter im AG-Termin die Verhandlung einfach schließt, weil er dafür – zu Recht – gar nicht zuständig ist.
              Auf formale Fehler zu setzen, also die korrekte Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu fordern, ist da viel sinnvoller. Letztlich führt es auch zu einer Verbesserung unserer Rechte.
              Was auch übrigens bewährten chinesischen Kampftaktiken entspricht.

              • @webmax
                sehe ich fast genauso… nur wenn plan „A“ nicht funktioniert, dann ebend plan „B“ die systemverweigerung. wie schon gesagt,das eine hat mit dem anderen nichts zu tun…kann aber gut kombiniert werden. (agb`s)

                @jessika
                ja jetzt klingelt es auch bei mir. berlin hat und hatte einen sonderstatus 🙂
                wie gesagt du bekommst heute noch post von mir. denn plan „B“ interessiert mich auch….

                @all

                es ist föllig egal wie man zu diesem blöden system steht…hier geht es um die GEZ und nicht darum die reGIERung zu stürzen. obwohl das bestimmt auch was hätte….

              • Was sollen die alten Camellen? Stehen schon 5 Jahre im Raum und was hat sich bisher getan? Wir machen weiter wie es uns gefällt!
                Ich hab in meinem Leben schon viel Personal kennen gelernt, die lügen dir ohne rot zu werden ins Gesicht und jetzt wo du keinen mehr sehen mußt, ist es schwerer ihn zu durchschauen.
                „es ist föllig egal wie man zu diesem blöden system steht…hier geht es um die GEZ und nicht darum die reGIERung zu stürzen.“
                Seh ich anders. Denn wenn das System verschwunden ist, haben wir die Sorgen nicht mehr und können uns wichtigeren Dingen zuwenden.
                „Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschafteten?“
                Was und wer hinter diesen Vereinen steht ist doch nun wohl bekannt.
                GEZ von dem übrigen trennen zu wollen ist Wunschdenken, so werden wir auch mit „bewährten chinesischen Kampftaktiken“ keinen Erfolg erzielen.
                Grüße von Paulchen

                • @uwe
                  Dieser Sonderstatus ist hier aber eher nebensächlich…
                  Letztlich geht es darum, die Rechtsgrundlage zu fordern, ohne die nun einmal überhaupt nichts läuft, auch wenn uns derartige Lügen immer wieder eingepflanzt werden sollen!!!

                  @Paulchen
                  Genauso sehe ich das auch, denn diese reGIERung hat uns ja in die Zwangsknebelung zur u.a. GEZ gebracht.
                  Daher gehört es auch hierher, denn ohne Sonne, kein Sonnenschein…
                  Hmm, gibt bessere Vergleiche, aber hier ist ja nun auch kein „Philosophenzirkel“ 😀

                  VG
                  Jessika

    • @ Marc
      Ich weiß es ist echt Mühselig, aber wenn du weit nach unten scrollst findest du mit sicherheit genügend antworten auf deine Fragen….schön lesen und verstehen. Wenn es nicht klappt, mache dir ne Tasse TEE oder so und versuche es nochmal. Achso, nehme dir ein bissen Zeit…. du hast viel zu lesen und suche das passende für dich raus.

      Viel spass

  66. Habe gestern wieder ne Mahnung der Räuberbande erhalten….das übliche bla bla.wenn sie nicht die 681 € zahlen dann…..Habe wieder zurückgewiesen, sie mit meiner Rechnung in Verzug gesetzt…. Das Einzigste was aus meiner Sicht Interessant war an diesem Wisch….der war auf den 3 Januar datiert. Wusse nicht das die Bande auch Sonntags arbeitet.

    Warte immer noch auf den GV….

          • Ja klar. Ist aber nur der normale Drohbrief als Mahnung…. wenn sie nicht bist zum 17.01.16 Zahlen dann….achja, jetzt ist wieder von einem Gebührenbescheid die rede.
            Aber ob nun Gebühren oder Festsetzungsbescheid…alles unterliegt der Abgabeordnung und demzufolge ist das FA zuständig.

            Kann ich aber erst Morgen scannen auf der arbeit.

            • @uwe
              Ja, mache das ganz in Ruhe 🙂
              Einige meiner Punkte hast du ja mit deiner vorherigen Antwort bereits angemerkt :top
              Daher, ohne jetzt die Pferde scheu zu machen, ich muss es selber sehen, denn eventuell habe ich für dich eine gute Lösung.
              Natürlich nicht nur für dich, sondern auch für die anderen Interessierten hier.
              VG
              Jessika

    • Gegenrechnungen bringen nichts. Der Betrag ist meist zu gering, eine straf- und schadenersatzbewährte Unterlassungserklärung ist Privatpersonen nicht erlaubt, muss höchstens gerichtlich festgestellt werden.wie hoch ist denn der „Schaden“ bei ein zwei Briuefen und Porto??
      Besser ist die harte Nummer, später an die Vollstreckung:
      „Eine Zahlungsaufforderung, die individuelle personen- oder vorfallsbezogene Daten wie Betrag, Bezug etc. enthält, ist niemals „automatisiert erstellt“ sondern einem Bescheid gleichzusetzen und unterliegt damit aus gutem Grund den nachstehend aufgeführten, gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.

      Wie ersichtlich ist, erging diese aber als ohne rechtsgültige Unterschrift mit dem unzulässigen Zusatz „ Dieser Bescheid wurde mit ‚Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt. Unterschrift und Dienstsiegel sind daher entbehrlich.“ und „Im Auftrag’“: In wessen Auftrag genau?

      Auf die seit 2012 abgeschaffte Staatshaftung und damit einhergehende persönliche Haftbarkeit der für den Staat – auch im Auftrag – Handelnden, bis hin zum Schadenersatz aus Privatvermögen, weise ich explizit hin. Befragen Sie dazu Ihre juristische Hausabteilung.“

          • Ganz einfach. 20 Euro pro Brief incl. Porto….dafür das meine Daten ungerechtfertigt gespeichert werden 100 Euro pro Werktag und für jeden scheiß Bescheid, Mahnung usw. 1000 Euro. Das Spiel geht schon ne weile. … und ich bin da noch human was die preise angeht.

      • @webmax
        Du hast die Fakten gut dargestellt und deinen beschriebenen Weg halte ich auch für einzig erfolgreich.
        Ich bin sogar noch einen Schritt weiter gegangen und habe es über meine AGB’s nocheinmal klar untermauert.
        Diese Woche war ich mal bei einem „Stammtisch“. Nachdem ich aufmerksam zugehört habe, erkundigte ich mich dann danach, wie man dann seine Forderungen optimal vollstrecken kann. Hatte hier im Thread ja auch schon mal einiges angefragt, was leider noch nicht beantwortet wurde…
        Egal, der eine Teilnehmer will mir beim nächsten Stammtisch einige Adressen mitbringen, die er natürlich nicht dabei hatte 🙂
        Mal sehen, was dann dabei herauskommt. Ich habe mich natürlich vorher auch selber schon damit eingehend beschäftigt, daher weiss ich, dass er keinen Müll gequatscht hat.
        Da ich ungelegte Eier nicht verspeisen kann, werde ich mich dann gerne als Versuchskaninchen einsetzen und meine Forderung dokumentiert durchziehen.
        Das Ergebnis und weitere Hinweise, etc., werde ich hier dann gerne zur Verfügung stellen, sofern es erwünscht ist.
        Allerdings erst dann, wenn ich es selber umgesetzt habe. Macht ja sonst auch keinen Sinn…
        VG
        Jessika

      • Wichtiger Hinweis: Die automatisierten Schreiben werden im VwVG exakt beschrieben und zwar mit der Bezeichnung „Voll automatisch erstellte Schreiben“. Die Betonung und Wichtigkeit liegt in den kleinen Wörtchen „Voll“. Das bedeutet das diese Schreiben ohne Unterschrift voll automatisch erstellt und verschickt werden. Der Computer macht da alles selber, auch die Terminüberwachung, ohne dass ein Mensch die Steuerung macht. Und nur bei diesen Schreiben darf die Unterschrift fehlen. Dieses gemeine aber wichtige Wort „Voll“ wird genau aus diesem Grund vom BS nicht mit geschrieben. Das ist schon vorsätzlicher Betrug, auch dass der BS sich anmaßt nach dem VwVG zu arbeiten.

    • Hallo uwe,

      danke für die kurze Einstellung!!!
      Lies mal ganz genau, die Frist gilt nicht für die 681 blah, sondern nur für die 65,50 Mahnbeträge!!?

      Warum der Rest des Schreibens ebenfalls ungültig ist, weisst du ja selber, ich erspare uns die Wiederholungen…

      „Lustig“ ist, ich habe auch so ein Teil bekommen (ebenfalls RBB-Bereich) und war daher etwas stutzig, woraus die 681 blah resultieren sollten…

      Hast du mit diesem „Service“ überhaupt eine Geschäftsbeziehung, aus der Gebühren entstehen können?!? Sicherlich nicht…

      Leider steht noch deine Beitragsnummer dabei, daher möchte ich jetzt erstmal nicht weiter darauf eingehen.
      Du weisst ja, Feind liest mit…………………..

      Ich werde die Tage noch eine Fake-Mail-Adresse einrichten über die wir dann ‚echte‘ Mailadressen einmalig austauschen können, sofern du es möchtest. Ginge sicher auch über den Admin hier, aber wer weiss, wieviel Arbeit er sonst noch so hat.
      Ist immerhin schon mal toll, so ein klasse „Forum“ hier zu haben, wo man sich gut austauschen kann!

      Vielleicht habe ich einige Schreiben, die du ggf. noch nicht kennst und zu deiner Abwehr mitverwenden kannst…

      Ich möchte noch den nächsten „Stammtisch“ abwarten, ob ich wirklich die Adresse erhalte, um meine eigenen Forderungen vollstrecken lassen zu können.
      Ist also keine Geheimnistuerei, sondern eher ein eventuelles Vollpaket, von dem du und andere dann auch partizipieren können.
      VG
      Jessika

      • @ Jessika
        Haaaaaa, jetzt wo du es sagst….*Hust* drauf. Ist mir völlig Humpe mit meiner Nummer.

        Die sind mit mir einen Konkludenten Vertrag eingegangen….über den Admin sollte das auch gehen mit den Adressen….Aber dein Vorschlag ist auch okay. Freue mich schon drauf 🙂

        VG Uwe

        • Diese ist das erste Schreiben des ganzen „Verfahrens“, welches man ernst nehmen und – ggflls.- zurückweisen muss.Weil Rundfunk draufsteht. Auf die unberechtigten Mahngebühren ist geschissen.
          Der nächste Schritt von denen ist ein Amtshilfeersuchen bei den Gemeindekämmerern zum Gerichtsvollzieher gehen sie ungern, der kann mangels Vollstreckungsbescheid ablehnen. Und zu Gerichten und dem eigentlichen,korrekten Mahnverfahren auch nicht, die wollen Vorkasse.
          In meinem Fall weiß der Kämmerer um die rechtlich fragwürdige Situation und lehnt ab, da er auch um seine Privathaftung weiß. Dann stockt die Chose. bei mir seit 3,5 Jahren – Zeit genug, vorzubauen!

          Ansonsten mal die Gegenseite lesen: http://www.focus.de/politik/deutschland/anwalt-klagt-durch-die-instanzen-oberverwaltungsgericht-bestaetigt-rundfunkgebuehr-ist-rechtens_id_4541017.html

          • danke für den link. ich denke wenn das so ist dürften die gar keine werbung senden tun die aber doch, von dem anderen scheiß den viele gar nicht sehen wollen ganz zu schweigen.
            außerdem geht es immer um die bereitstellung, nicht um die nutzung oder inhalt. so gesehen betrachte ich den artikel als hirnwäsche.

            • @WEBMAX
              das ist die weis ich wievielte Mahnung. Bisher alles zurückgewiesen…Firma, Unterschrift…bla bla. Völlig lernresistent die Bande. Die haben sich dieses mal nicht mal die mühe gemacht* dieses Schreiben wurde Maschinell erstellt…* faule Bande.
              @Jessika
              Nein, alles per Einschreiben mit Rückantwort. Denn immerhin berechne ich 20€ pro Brief. Wer arbeitet schon umsonst???Aber glaube mal nicht, das die Rückantwortkarten unterschrieben sind…nur nen Kürzel. Die Begründung meiner Zurückweisung habe ich schon in meinen anderen Schreiben schon dargelegt. Das immer zu wiederholen ist müssig. Aber habe natürlich alles zu Hause, falls sich doch mal der GV anmelden sollte. Ich bin da erstmal völlig entspannt. Denn Art. 23 GG, fehlende Staatshaftung und das die Wahlen seit 1956 ungültig sind, geben mir ein sicheres Gefühl….vorerst. Also abwarten und Kaffee trinken 🙂

          • Also ich kann mir sehr gut vorstellen, dass @Uwe mit Sicherheit das Schreiben bereits ‚vollumfänglich‘ zurückgewiesen hat. Bestimmt hat er es auch per Fax gemacht, den Sendenachweis separat ausgedruckt, um ggf. seine höheren Versandkosten (Einschreiben, usw.) zu mindern 😉
            Hier in Berlin (RBB-Bereich) wird so etwas über die Firma Finanzcenter (Finanzamt) eingetrieben.
            Diese tatsächlich fragwürdige Situation kann somit auch gut abgeschmettert werden, sogar wenn, wie bei mir, auch mal unberechtigte Forderungen von der Firma „Bezirksamt“ kommen.

            Hmm, also ich schicke dann eben auch meine AGB’s mit, wenn ich einen Sinn darin sehe. Sollte dann von deren Seite noch weiter ‚genervt‘ werden, schreibe ich auch Rechnungen (bisher nur 2x erforderlich).
            In beiden Fällen wurde dann bisher von einer Eintreibung abgesehen. Achja, übrigens innerhalb der von mir gestellten Frist und in der von mir geforderten Form!!!

            In die von dir beschriebene Situation, also auf ein korrektes Mahnverfahren zu bestehen, kam ich zum Glück(?) noch nicht.
            Ist aber auf jeden Fall in sehr wichtiger Aspekt, den ich auch noch vorsorglich durchackern werde!

            Tja, ist dann dieses Gericht wirklich mit ‚gesetzlichen‘ Richtern bestückt, oder handelt es sich nicht doch nur um ein Ausnahme-/Privates/usw. Gericht, dem ich mich u.a. per §101 GG nicht unterwerfen muss?!!!?

            Sehr, sehr komplex das Thema 🙂
            VG
            Jessika

      • Hallo Jessica, hallo Uwe,
        ich habe genau den gleichen Brief erhalten – datiert 1.3.16 …. alles genau das Gleiche wie bei Uwe nur 113€ festgesetzt – mit der Bemerkung, dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel und somit die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben – und Gesamtbetrag 235,29€ – mit dem Hinweis, wenn ich UMGEHEND begleiche, können ich Mahnmaßnahmen verbeiden….und auch wieder die berühmten 8€ Säumniszuschläge …..
        Ich würde mich Euch gern anschließen. Ich habe nie einen Vertrag mit Denen gemacht. Denn ich muß dazu sagen, ich bin seit meinem 12. Lebensjahr (geb. 1950) schwerstbehindert und daher zählte ich nie zu den Zahlenden.
        Diese Vollpfosten bekommen keinen Cent von mir!
        VG Carla

        • Hallo Carla,
          natürlich kannst du dich uns anschliessen, wie jede/r andere Mitreiter/in auch.

          Ich möchte hier unbedingt nocheinmal anraten, sich diesen informativen Thread hier auf krisenfrei.de vollständig durchzulesen und auch die Video’s von Dave und Rico genau anzusehen.
          Z.B. https://www.youtube.com/watch?v=nR9YmdhscuU und verschiedenes mehr von denen…

          Hier hat man jetzt ‚alles‘ bei der Hand, was man als Basis benötigt.

          a) akzptieren nur, wenn rechtl. Grundlage nachgewiesen werden kann (vollumfänglich zurückweien)
          b) wenn nicht, Beweisumkehr, zu deren Lasten
          c) eigene AGB’s als Grundlage manifestieren
          d) ggf. eigene Rechnung schicken
          e) eigene Rechnung vollstrecken lassen

          Hmm, soweit dürfte es eigntlich klar sein………………….

          Leider hat mich die Person, von der ich die Adresse zur Vollstreckung haben wollte, beim letzten Stammtisch ’sitzengelassen‘?!?
          Angeblich krank, war nicht da…. Ich bekam zwar seine Mailadresse, erhielt aber bis dato keine Antwort. Gute Besserung an dieser Stelle!

          Ich habe erstmal selber recherchiert und fand einige Anlaufstellen auf Malta, die sich der Vollstreckung annehmen würden. Auch in der Schweiz fand ich zwei Kanzleien, die das machen würden, nachdem ich genau beschrieb, um was es geht.

          Etwas ärgerlich sind aber deren Preise dafür, ohne eine gewisse Erfolgsgarantie zu geben. Ok, ist klar, daher würde ich ja eben auch gerne eine ‚gute‘, ‚erprobte‘ Ansprechadresse haben….

          @webmax schrieb:
          -„Diese ist das erste Schreiben des ganzen „Verfahrens“, welches man ernst nehmen und – ggflls.- zurückweisen muss.Weil Rundfunk draufsteht. Auf die unberechtigten Mahngebühren ist geschissen.“-

          Ja, also sollte man bei dem ganzen Prozedere unbeding den Ablauf einhalten.
          Per Fax ist ganz gut, finde ich, da die Schreiben an die Bande bestimmt sowieso in Ablage ‚P‘ landen??! Ist für mich per Fax eben nur meine Kostenreduzierung mit Versandnachweis 😉

          Die allgemeine Wortwahl… Hmm, also ich schreibe es immer lieber so, wie ich es ggf. später auch rechtfertigen kann.
          Text-Bausteine dazu können zwar hilfreich sein, aber ich habe immer Probleme damit, wenn ich das nicht selber gemacht habe….
          Daher ist es nicht verwunderlich, dass ich mir mehrere Spickzettel gebastelt habe, die verschiedene Argumentation als Stichpunkte enthalten.
          Mein Vorteil dabei ist, dass ich die Argumente, auch telefonisch, eben so wiedergeben kann, dass ich nicht durcheinander komme, selbst wenn ich von der ‚ Gegenseite‘ hereingelegt werden soll. Jeder von uns macht das eben anders, wichtig ist m.E. nur, dass ihr sicher seid….

          Naja, und das war es dann eigentlich auch schon, ist ja auch kein Geheimnis, oder so 🙂

          Achja, versucht im Gespräch nach Möglichkeit immer die Aussage zu erlangen, dass euer Gegenüber „Beamter‘ sei… Ob mit Handy, oder sonstwie, einfach aufzeichnen!
          Ihr versteht sicher, was ich damit meine, bzw. wie ich das später einsetze 😉
          LG
          Jessika

          • Hallo liebe Mitstreiter, das ist ein gute, verwendbare Zusammenfassung, bei der ich nur nicht diese Gegenrechnungen und -vollstreckungsversuche mittrage; da sie wahrscheinlich nur Kosten verursachen und man damit nicht durchkommt. Denen also, die das versuchen: Viel Glück!
            Bei mir ist seit drei Monaten Funkstille – der NDR überlegt wohl, ob ein normales, kostenträchtiges Mahnverfahren beim AGeinzuleiten ist? On verra.

    • Hallo @uwe und ggf. andere Interessierte,
      ich habe jetzt, wie vorher schon angesprochen, erstmal eine Fake-Mailadresse eingerichtet: jessika-k@ok.de

      Sicherlich wird das Teil in kürzester Zeit vollgespamt sein, daher verwende bitte als Betreff „GEZ“.
      Gerne können wir dann echte Mailadressen austauschen, sofern du möchtest, da das Thema doch sehr umfangreich ist.

      Ein Austausch über den Admin hier wäre mir natürlich lieber, aber das wäre sicher ein zu grosser Aufwand für ihn(?).

      VG
      Jessika

  67. Hallo Zusammen,

    habe eben meinen ersten Bescheid für 2016 überwiesen.

    Man hört ja manchmal von diesen Geschichten, doch gibt es überhaupt jemanden, der tatsächlich von der Zahlung befreit wurde, oder ist das alles nur Zeitverschwenung.
    Ich meine ich kan ja immer Widerspruch einlegen, aber wenn am Ende trotzdem gezahlt werden muss, auch wenn es Jahre später ist, bringt das ja nichts.
    Bis ans Lebensende Widerspruchsbriefe schreiben ist ja nicht Sinn der Sache.

    Wäre nett wenn sich dazu mal jemand äussern würde.

    Grüße!!

    • Ich habe mindestens einen Teilsieg errungen: Der Kassenbeamte meiner Gemeinde weigerte sich bisher über 50x, Amtshilfe zu leisten und für die „GEZ“-Nachfolger bei Verweigerern wie mir zu vollstrecken: wegen unklarer Rechtslage und persönlicher Haftung!

      Je mehr Leute n i c h t in dieser illegitimen Art der Beitragseinforderung mit sich umspringen lassen, desto schneller wird eine vernünftige Regelung Platz greifen. Die Aussichten dafür sind gut, mehrere Gutachten bestätigen diesen Sachverhalt.
      Aber Weicheier müssen eben so handeln wie du und an ihre Machtlosigkeit „bis ans Lebensende“glauben. Ist ja auch weniger mühsam

      • ohhhh ha. harte worte aber es stimmt. bezahlen ist ja einfacher…nur keinen ärger machen bzw haben. immer schön ja sagen und dieses scheiß system noch stärken. ich habe bis jetzt 2 mahnungen an diese verbrecher geschrieben. seit dem kam nix mehr. die wollen von mir imo ca 1200 euro, ich hingegen rund 12000,00. aber das geld werde ich nie sehen….wozu auch. ich will nur meine ruhe haben, mehr nicht. sollte jetzt natürlich wieder post kommen, werde ich die dritte mahnung abschicken und nach verstreichen der frist einen gm beantragen….wenn esfunktioniert. aber zahlenkommt für mich nicht in frage!!!!

        • Antworten musst du nur auf ein Schreiben deiner Landesrundfunkanstalt – alles andere KANNST DU IGNORIEREN.
          Warum, steht auch hier http://www.dzig.de/Rundfunkbeitrag.pdf
          Weiter unten findest du auch meine paragrafengespicktes Warnschreiben an Gerichtsvollzieher, Polizei und andere Pseudo-Amtsträger, die neuerdings persönlich haften müssen!!! Und, für alle Fälle: Eine Krankschreibung – auch die spontan geplante – verhindert polizeiliche Vorführung.

      • Ja, so sehe ich das auch…
        Dass einige Menschen in diesem Kampf einbrechen ist ganz natürlich.
        Es wird ja auch bei der Mafia nur mit Druck und Repressalien gearbeitet, sonst wäre sie nicht so erfolgreich.

        Ich verwende diese Grundlagen der Gegenwehr übrigens auch noch bei allen anderen Nötigungen, wenn „Beamte“ mich mal wieder abzuzocken versuchen.
        Angeblich ‚muss‘ ich einen BRD-Ausweis oder einen Besatzerpass haben…

        Nein, ich möchte nicht BRD-Personal sein und erst recht nicht deren Geschäftsbedingungen akzeptieren!
        Inzwischen werde ich nur noch belästigt, wenn mal wieder die Mitarbeiter dort intern wechseln und sich irgendwie gerne wichtig machen möchten.

        Wenn ich verreisen möchte gehe ich zur betreffenden Botschaft und hole mir ein Visum. Ok, ist etwas aufwändiger, aber mit diesen „Ersatzdokumenten“ klappt es!
        Sogar meine ‚Lieblings-Airlines‘ zicken inzwischen nicht mehr herum…

        So what…………………

    • Viel kostbare Lebenszeit hätte ich mir gespart, wenn ich vor zwei Jahren bereits gewusst hätte, was ich heute weiß. Doch das Erlernte ist auch für andere Lebensbereiche nützlich. Gleichzeitig hat das Verfahren meine Rückenmuskulatur trainiert. Ich habe jetzt mehr „Rückgrat“.

      So wie die Protagonisten starrsinnig ihre Textbausteine verteilen, die es überhaupt nicht wert sind, juristisch und kostenträchtig zerpflückt zu werden, genauso einfach sind ein paar Sätze dagegen. Sie passen in großer Schrift auf ein DIN-4-Blatt, das Du hier herunterladen kannst:
      http://www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag

      Meine letzte Zahlung war im April 2013. Jeweils 20 Euro Schreibgebühr zahlte ich an ein Amtsgericht und an ein Landgericht.

      Warum wimmelt es im Werk Schillers von juristischen Anspielungen? Er musste zwei Jahre Jura studieren. War das umsonst oder hat die Quälerei ihn inspiriert? Gestern erhielt ich das Büchlein „Schiller für Juristen“ vom Schiller-Leser und Rechtsanwalt Dr. Marius Breuker:
      http://www.amazon.de/dp/3937310762

    • Ja, solche Leute wie dich bracht die Wrtschaftsgemeinschaft, damit ihre Bonsen in Saus und Braus leben können. Beobachten Sie das ganze nicht und lassen sich lieber von den Lügensendern weiter einlullen. Wie da gelogen wird kann man jeden Tag erleben. Ich schau mir das schon lange nicht mehr an, aber lese alles was über ARD und ZDF im Net steht. Zahlen Sie weiter, einer muß es ja tun.
      Grüße von Paulchen

    • Es ist doch immer so. Alle in meinem Umfeld zahlen das brav aus angst vor konsequenzen, alle warten darauf sich über mich lustig machen zu können falls man am ende doch zahlen muss um schlimmeres (wie erzwingungshaft oder ähnlichem) vorzubeugen.

      Jeder sagt jedoch zu mir „falls du es irgendwie doch schaffst dann sag mir wie und ich mach das auch denn ich hab eigentlich keine lust das zu bezahlen“.

      Diese Einstellung nervt mich persönlich, denn entweder man zahlt das und is ruhig oder man versucht wenigstens etwas dagegen zu machen. Ich kenne keinen der diese Abgabe gerne zahlt.

      • Ohjehh, davon kann ich auch ein Lied singen…

        Du hast es gut beschrieben:
        Selber wollen die Leute nichts unternehmen, aber, sollte es klappen, -„…dann gib‘ mal her…“-

        Tja, kotzt mich auch an!
        Aber was soll’s… Mittlerweile habe ich in diesen Punkten eine imaginäre Hornhaut und meide diese Menschen.
        Zorn? Nein, eigentlich empfinde ich nur Mitleid.

        Nach meinem letzten Schreiben (alle Informationen sind genau hier in diesem Thread zu finden!!!) hat sich die Gerichtvollzieherin nicht mehr gemeldet.
        Ja, das zähle ich auch schon mal als (Teil)erfolg.

        Auf meine Gewissensfrage an sie kam auch nur ein ’systemverdummtes‘ Stammeln.
        Dass die ‚GEZ-blah‘ in betrügerischer Absicht handelt DARF sie garnicht verstehen wollen!
        Geistig weichgespült, sozial und finanziell versklavt.
        Sie tut mir irgendwie auch etwas leid (??!)…

        Alles Praktiken der dauerhaften Gehirnwäsche, Umerziehung und eigenen Verblödung.

        Ich habe ihr sogar eine heisse Tasse Kaffee in den Vorgarten gebracht, da es doch schon sehr kalt war.
        Ins Haus lasse ich sie natürlich nicht, wofür sie auch Verständnis hatte.
        Möchte ich sie doch nun nicht in ideologische Schwierigkeiten bringen, da sie meinen Ausführungen doch schon sehr genau zuhörte und teilweise meiner Meinung war…

        • Das ist der richtige Weg. Je nach Persönlichkeit gibt es einsichtige GV, aber auch solche, die nach dem Motto „Augen zu und durch“ handeln (wollen). Bei denen hat sich ein Laissez-faire eingeschlichen (wie übrigens auch in vielen Ämtern), weil sie bisher auf so wenig Widerstand gestoßen sind. Statt sich zu informieren und Regeln, Verordnungen und Gesetze genau einzuhalten, setzt man auf fehlendes Wissen und schwachen Widerstand des Bürgers, zumal die Beträge oft nicht so hoch sind, um einen Rechtsanwalt wirklich zu interessieren. Hier helfen schriftliche Verweise und Strafandrohungen betr. Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung, auch Dienstaufsichtsbeschwerden weiter: weil sie Arbeit machen und Karrieren gefährden können.
          Was sagt wohl ein Dienststellenleiter, wenn er im Vorwege kiar auf den Amtsmissbrauch und die Pflicht der Rechnungsstellung an den/die GV/in im Falle der mißbräuchlichen Amtshilfe hingewiesen wird, da seine Polizisten aus Steuergeldern bezahlt werden? Natürlich macht der Ton die Musik, will man z.B. anschließend häufigere Verkehrskontrollen in den Abendstunden vermeiden…

          Mit den Verweisen auf die Tatsache, dass die BRD kein Nationalstaat, sondern nach wie vor ein Verwaltungsbezirk mit Besatzungsrecht ist, dessen Gesetze nicht gelten, kommt man imho nicht weiter; das müßte man sich dann ja auch bei der Sozialgesetzgebung vorhalten lassen (Beihilfen, Stütze etc.)
          Trotzdem: Venceremos!

          • bei meinem nachbar isses der schufaeintrag, der gerade nicht unbedeutend ist. kein neues konto kein leasing auto, ablehnung atu auch arbeit wird verweigert.eine andere wohnung wird verweigert
            trotz einspuch beim gericht und mehrfache aufforderung machen die nichts.

            • Das Kind ist hier schon im Brunnen. Aber man kann es wieder rausholen: Wenn auf der Auforderung zur Abgabe der EV – was dann einen SCHUFA-EIntrag und u.U. Pfändungen zur Folge hat – nicht auf die Möglichkeit der Erinnerung nach §766 ZPO (also ein Widerspruch) ausdrücklich hingewiesen wurde, ist die ganze Chose rückgängig zu machen! Allerdings nicht mehr im Termin, sondern vorher. Also eine Erinnerung ans AG schreiben.
              Text weiter unten, bitte anpassen!

    • zumindest immer „Zahlung unter Vorbehalt“ nutzen

      „Was bedeutet die Bezahlung einer Rechnung oder Miete „unter Vorbehalt“?

      Durch Bezahlung einer Rechnung oder auch Miete „unter Vorbehalt“ bringt der Zahlende zum Ausdruck, dass er mit der Forderung oder dessen Höhe nicht einverstanden ist. Dadurch will sich der Zahlende die Möglichkeit eröffnen den Betrag zurückzuholen.

      Hintergrund dieses Vorgehens ist das Vorliegen einer strittigen Forderung. Durch die Zahlung unter Vorbehalt gewinnt der Zahlende Zeit die Streitfrage zu klären und den Betrag gegebenenfalls zurückzufordern.

      Dies ist ihm zwar auch dann möglich, wenn er den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ weglässt. In diesem Fall ist er aber verpflichtet nachzuweisen, dass der Betrag zu Unrecht gezahlt wurde. Der Zahlende muss also beweisen, dass kein Anspruch auf die Forderung bestand.

      Durch den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ entzieht sich der Zahlende dieser Beweispflicht. Wird eine unter Vorbehalt geleistete Zahlung zurückgefordert, ist der Zahlungsempfänger in der Pflicht das Bestehen der Forderung nachzuweisen.
      Es tritt eine Beweislastumkehr ein. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.07.2004 (Az.: III ZR 435/02) entschieden.“

      http://www.refrago.de/Zahlung_unter_Vorbehalt_Was_bedeutet_die_Bezahlung_einer_Rechnung_oder_Miete_unter_Vorbehalt.frage511.html

        • Habe heute auch wieder Post, mit einer Zahlung on 219,99 €, Festsetzungsbescheid zum wiederholten male,ich zahle in unregelmäßigen Abständen mal 20 €, mit Buchungsvermerk Zahlung unter Vorbehalt, hatte auch schon regen schriftverkehr

          • Angenommen, es tritt die erwünschte Änderung bei der Gebührenerhebung ein: Hast du schon mal überlegt, dass du all die unregelmäßigen Zahlungen über Jahre auch n a c h w e i s e n können musst, um die Rückforderung zu stellen? Darauf hat kein Anwalt Lust, das bleibt bei dir hängen…

  68. Interessantes BGH-Urteil:Rundfunk-Redakteure sind Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB!
    Und damit imho wohl auch haftbar für einseitige und fehlerhafte Berichterstattung. Das kann man gebrauchen.

    Bundesgerichtshof StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c
    Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB.
    BGH, Urteil vom 27. 11. 2009 – 2 StR 104/09; LG Frankfurt a. M. (lexetius.com/2009,3844)

  69. Moinsen

    ich habe einen längeren weg hinter mir. Ich habe mitte 2013 eine teilzahlung gemacht und wurde danach von dem Beitragsservice nur mit briefen genervt. Jetzt kam mitte November ein schreiben von der stadt bielefeld den wir nicht beantwortet haben. Dann kam eine Frau vorbei die sich nicht vorgestellt hat und eine Vollstreckungsankündigung da ließ.

    Wir haben geantwortet und die Vorlage von http://www.docdroid.net/xth2/nrw.doc.html ein wenig abgeändert. Malinkas Änderungen haben wir dabei auch aufmerksam gelesen.

    Nun kam eine Antwort:
    Stadt Bielefeld Bielefeld 02.12.2015
    Vollstreckung der Rundfunkbeiträge des WDR Köln über den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
    Sehr geehrte……………..,
    zu den von Ihnen gemachten Einwendungen hinsichtlich der Rundfunkbeiträge vom 30.11.2015 gebe ich Ihnen folgende Informationen:
    Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen den Rundfunkbeitrag und finanzieren damit gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
    Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt die Idee eines solidarischen Finanzierungsmodells zugrunde. Deshalb ist seit dem 1. Januar 2013 mit der Umstellung der Rundfunkfinanzierung nicht mehr relevant, ob jemand einzelne Rundfunkgeräte besitzt oder nutzt. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können.
    Für jede Wohnung besteht Anmeldepflicht. Daher ist generell pro Wohnung ein monatlicher Beitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen. Es reicht jedoch vollkommen aus, wenn einer der Bewohner den Rundfunkbeitrag entrichtet.
    Auch Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände beteiligen sich an der Finanzierung und zahlen den Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen.
    Bei der Vollstreckung von Rundfunkgebühren handelt sich um eine öffentliche-rechtliche Vollstreckung. Damit kann aus Verwaltungsakten ohne ein vorheriges gerichtliches Verfahren vollstreckt werden. Der genannte Gläubiger Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, zieht wie alle anderen Rundfunkanstalten mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die rückständigen Rundfunkbeiträge ein. Der Beitragsservice ist eine gemeinsame nichtrechtsfähige Stelle im Sinne von § 10 Abs. 7 S. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV). Damit ist er Teil jeder Rundfunkanstalt, der lediglich örtlich ausgelagert wurde, s. auch Urteil zur GEZ OVG NRW, Beschluss vorn 30.04.2009 — 8 E 1377/08.
    Rundfunkgebühren bzw.-Beiträge entstehen kraft Gesetzes, und werden auch kraft Gesetzes fällig, ohne dass es eines Festsetzungsbescheides bedarf (§1, § 2 Abs. 1 S.1, Abs. 2, § 4 Abs. 1, Abs.3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag RGebStV, § 8 Rund-funkfinanzierungsstaatsvertrag (RFin StV) a. F. sowie § 2 Abs.1, § 7 Abs. 1, Abs. 3 RBStV, § 8 RFinStV n.F.). § 7 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) und § 10 Abs. 5 RBStV enthalten ausschließlich Regelungen zur Festsetzung rück-ständiger Rundfunkgebühren bzw. —beiträge.
    Da Sie Beiträge nicht entrichtet haben, wurden die in der Forderungsaufstellung genannten Bescheide (Vollstreckungsersuchen der ARD ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) erteilt. Hiergegen haben Sie kein Rechtsmittel eingelegt. Die Vollstreckungsersuchen sind damit rechtskräftig.
    Die Vermögensauskunft wird für Schuldner/Schuldnerinnen die in Bielefeld wohnen, von den Vollziehungsbeamten der Stadt Bielefeld gern. § 5a Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 284 Abgabenordnung für öffentlich-rechtliche Forderungen abgenommen.
    Gern. § 37 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen muss ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Eine Unterschrift in voller Länge ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
    Die entstandenen Rundfunkbeiträge sind demnach von Ihnen zu entrichten. Die Vollstreckung der rückständigen Beiträge wird von mir fortgesetzt.
    Sollten Sie den rückständigen Betrag nicht umgehend zahlen, werden Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft von mir vorgeladen
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    K…
    Vollziehungsbeamter/in

    _______________________________________________________
    Viel Blabla,

    hat jemand schon erfahrung mit den Briefen danach und wie man sich gegen eine Kontopfändung zur wehr setzen könnte, bzw sie verhindern? Evtl nochmals hinschreiben und mit dem Urteil in Tübigen argumentieren ?

    Greets kayjaygee

    • Das Tübinger Urteil ist Müll. Unter dem Kaiserreich wird es kein staatshöriges korruptes Justizsystem in dieser Qualität geben.

      Der Solidargedanke ist auch Müll, weil der öffentlich-rechtliche Auftrag nur hoheitliche Sendungen umfasst, aber keine Bildung, wie wie von öffentlichen Schulen und Universäten geboten wird.

      Siehe weiter unten mein Kommentart vom 30. November 2015 um 07:39

    • Als Blabla würde ich das nicht einordnen, sondern als leidlich geschickten Versuch, zu bluffen und dir Sand in die Augen zu streuen.
      Warum wird z.B. obwohl „nicht nötig“, trotzdem vorher ein Festsetzungsbescheid verschickt?
      Mein Vorschlag: Werde dir darüber klar, was DU wirklich erreichen willst.
      Lies dann – ggflls. – deren Rechtsverweise und meine Beiträge hier genauestens durch.
      Drohe den ungerechtgertigt Amtshilfe Leistenden mit Inanspruchnahme ihrer persönlichen Haftung wg. Wegfall der Staatshaftung, Schadenersatz und Dienstaufsichtsbeschwerde. Frage auch die erforderliche Kostenerstattung – unsere Steuermittel! – und den Nachweis dazu für diese unberechtigte Amtshilfe explizit nach -und tue das alles auch tatsächlich – bis hin zur Klage vor dem Verwaltungs- und Amtsgericht! Immer unter Zahlungsbereitschaft bei einwandfrei nachgewiesener rechtlicher Grundlage.
      So kriegt die „Vollstreckerin“ kalte Füße – und stellt die Sache bis zur bundesweiten Klärung zurück.
      Meine schlaue Gemeinde hat das über 50 mal getan – wegen offensichtlicher Rechtsunklarheit!
      Merke: Alle erlassenen Gesetze unterliegen, soweit sie Rechte aus dem GG einschränken, dem sog. „Zitiergebot“. Ist dieses nicht vorhanden, ist das Gesetz illegal! Nicht gültig!

        • @webmax
          Ich weiß ziemlich genau was ich möchte, solange widerstand leisten bis es keinen ausweg mehr gibt oder ich frei bin!

          zitat webmax
          „Drohe den ungerechtgertigt Amtshilfe Leistenden mit Inanspruchnahme ihrer persönlichen Haftung wg. Wegfall der Staatshaftung, Schadenersatz und Dienstaufsichtsbeschwerde. Frage auch die erforderliche Kostenerstattung – unsere Steuermittel! – und den Nachweis dazu für diese unberechtigte Amtshilfe explizit nach -und tue das alles auch tatsächlich – bis hin zur Klage vor dem Verwaltungs- und Amtsgericht! Immer unter Zahlungsbereitschaft bei einwandfrei nachgewiesener rechtlicher Grundlage.“

          Ich muss mir als laie noch überlegen wie ich das ausformuliere. Aber ich schau mich mal im Netz um nach Hilfe. Falls jemand helfen möchte, mit hinweisen zu vorgefertigten briefen zu dem thema. Hab dafür immer ein offenes Ohr.

          greets

          • Ich habe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgesprochen und diese auf meiner Interbettseite http://www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Der nächste Schritt wäre, die Mißachtung dem Amtsgericht zu melden. Dazu hatte ich noch keine Zeit.

            Es geht ja nicht nur um die 17,50 Euro monatlich. Es geht auch um die wertvolle Lebenszeit, die mir bislang gestohlen wurde, um diesen Anspruch abzuwehren. Die ist nämlich finanziell aufgewogen ein Vielfaches des monatlichen Beitrages. Deshalb setze ich Prioritäten.

          • @ Hans_Kolpak

            Das Infoblatt von ihrer website hatte ich dem Brief beigelegt. Die Lebenszeit die momentan draufgeht dafür nicht zu zahlen ist schon immens. Jedoch habe ich es ja auch die ganze zeit einfach nicht beachtet und nun drückt der schuh halt.

            Ich ärgere mich jetzt momentan immens über meine Teilszahlung an den Beitragsservice vom letzten jahr. Jedoch war ich damals noch nicht so vertraut mit der Materie. Jetzt bin ich es auch noch nicht aber ich denke für die paar hundert euro kann man es ja mal versuchen. Je mehr es versuchen umso besser, darum erzähle ich auch jedem der es hören, oder auch nicht hören möchte davon. Dabei rate ich immer sich zu informieren. Einen schufa eintrag fürchte ich momentan nicht da alles was zu finanzieren wäre jetzt schon läuft.

            Wenn es genug leute in BIELEFELD gäbe die sich hier finden könnte man auch einen Stammtisch gründen um gemeinsam zu beraten. Also wenn es leute in BIELEFELD gibt die das hier lesen und interesse haben meldets euch 😀

          • @kayjaygee,
            ###Ich muss mir als laie noch überlegen wie ich das ausformuliere. Aber ich schau mich mal im Netz um nach Hilfe. Falls jemand helfen möchte, mit hinweisen zu vorgefertigten briefen zu dem thema. Hab dafür immer ein offenes Ohr.###
            Die Formulierung sollte für dich das geringste Problem sein.
            Wenn du dich ‚mal im Netz nach Hilfe umschaust‘ ist das sicher toll.
            Klug? Ok, ist deine persönliche Ansicht. Wenn du die ganzen Teile hier in Ruhe durchackerst, hast du alles an der Hand, was du letztendlich benötigst.
            Für ‚vorgefertigte Briefe‘ habe ich auch immer ein ‚offenes‘ Ohr, doch was passiert letztendlich, wenn du in der Mühle bist und selber argumentieren musst?
            Ich hatte, ich könnte, ich würde etc.?????????????
            Sorry, aber besser ist doch, aus meiner Sicht, du verstehst den Inhalt so wie er ist und handelst dann?!
            Ähhh, was meine ich denn??? 🙂

            Ok, sofortige Beweisumkehr mit Akzeptanz und Hinterfragung der Rechtsgrundlage einleiten, sowie sofortige (Deine!!!) AGB’s hinterher und dann erst abwarten, eben nicht vorher warten, bis auf den letzten Drücker vorher warten, handeln… Dann auch DEINE Rechnungen versenden, natürlich
            inhaltlich EXAKT.
            Keine Unterschrift (z.B.) ist nichtig, usw…………….!!!
            Nicht übertreiben, sachlich bleiben!
            Wichtig, keinerlei (auch versteckten!) Vertrag mit denen eingehen….

            Uihh, das funktioniert ja 🙂
            Auch in Bielefeld……….

            Weiters auch dir viel Erfolg und wähle zukünftig vielleicht deine ‚Waffen‘ bereits vorher besser?!!

          • Ich bin dran mir verständnis anzueignen. 😉

            Den Inhalt an sich verstehe ich ja, ich informiere mich ja seit ein paar tagen intensiv. Was ich meinte ist halt, man kann auch mal nützliche infos im Netz übersehen.

            Also beweiseumkehr mit akzeptanz werde ich wohl montag rausschicken. Ich überlege noch ob ich dem Vollzugsbeamten aufmerksam mache auf seinen Rechtsbruch. Bisher sind die bei mir nicht vorstellig geworden. Den Brief mit der Vollstreckungsankündigung wurde von einer Frau an meiner Freundin abgegeben. Vorgestellt hat sie sich nicht. Sie meinte wohl lapidar geben sie das mal ihrem Freund.

            Nun ja und nach meinem ersten schreiben, möchte sie das ja gerne ignorieren und weitermachen mit der vollstreckung.

            Oh und ich bin bei Heimat und Recht gelandet, einem 10 punkte plan wo vieles erläutert wird.

            Ich wünsche euch jetzt erstmal ein schönes wochenende. Jetzt werde ich erstmal auf die Weihnachtsfeier meiner Firma gehen 🙂

          • Neues vom „Beitragsservice“
            Nach der offensichtlich erfolgreichen Verweigerung von Amtshilfe unseres Gemeinde-Vollstreckers kommt heute ein Brief, wonach man es bedauert, „keine zufriedenstellende Klärung herbeiführen“ zu können. Man bietet mir ein „persönliches Gespräch“ zur Erläuterung der „Entscheidung“ – welche Entscheidung?) unter 01806 999 555 11 (20ct)an. Den einzig korrekten Weg über einen Mahnbescheid vom AG will man also (noch?) nicht beschreiten.
            Werde ich natürlich nicht tun; wer sich mit denen absabbeln möchte – bitte!
            Meine Gemeinde werde ich übrigens hier nicht nennen, da dies nicht zielführend ist, denn andere Gemeinden sind an die mutige Vorgehensweise hier nicht gebunden.

    • @webmax

      herzlichen glückwunsch erstmal 😀

      Ich habe mich entschieden dem Vollstreckungsbeamten nochmals ein brief einzuwerfen. Unter anderem auf das Tübinger Urteil vom 8.1.2015 verwiesen und beigelegt als anlage.
      Dann habe ich nochmals erklärt das der Beitragsservice nach meiner Überzeugung keine öffentlich rechtliche stelle nach rbstv §10 abs.7 sein kann da sie eine Firma sind (auf die UST Nummer verwiesen)

      Dazu habe ich noch BGB §138 zitiert, betont das ich zahlungswillig bin nach klärung der Rechtslage und das ich weiterhin fordere das verfahren einzustellen.

      Es wird dem bestimmt nicht interessieren, also mal abwarten ob nich gleich ne einladung zur vermögensauskunft kommt. Die ersten versuche einen stammtisch in Bielefeld zu machen sind auch nich geglückt -.-

      aber ich bleib dran 😀

      • Nachdem eine tapfere Widerständlerin in Erzwingungshaft zur EV-Abgabe genommen wurde (wieder frei nach drei Tagen, weil sie unterschrieb), hier nochmals die von mir vorgeschlagene vorgehensweise:
        “ Sehr geehrte (Gerichtsvollzieher/in),

        anlässlich Ihres Besuches bei mir am ..2016 möchte ich Ihnen mitteilen, dass bezüglich Ihrer Legitimation als selbstständige Beauftragte der Oberfinanzdirektion … keine Zweifel bestehen, da Sie mir persönlich bekannt sind.

        Wohl aber bestehen ernstliche Zweifel an einer gesetzeskonformen Vorgehensweise der Behörden betreffend die Eintreibung der von mir geforderten Schuldsummen.

        Es ist Ihre Pflicht, mir die Beauftragung mit Vollstreckungsvollmacht vollständig und in einwandfreier Form nachzuweisen. Ein Aktenzeichen und eine Teilunterschrift mit dazu kopierten Anlagen auf der Rückseite (!) des Schriftstückes reichen dazu nicht aus.

        Es it mein Recht als Betroffener, auf einer rechtsstaatlichen Vorgehensweise wie untenstehend vorgegeben zu bestehen. Dies gilt natürlich auch für alle weiteren von Ihnen geplante Schritte.

        Da ich Sie vorsorglich mehrfach auf Ihre persönliche Haftung für alle von Ihnen nicht einwandfrei legal vorgenommenen Handlungen aufmerksam gemacht habe, wären diese als vorsätzlich und damit grob fahrlässig anzusehen; deshalb werde ich auch gegebenen Falls per Strafanzeige dagegen vorgehen.

        Ich wiederhole: Grundätzlich bin ich zur Zahlung auf rechtlich einwandfreier Grundlage = Vorlage erbrachter Nachweise wie unten bezeichnet – bereit; eine Vorladung zur Abgabe der EV ist damit gegenstandslos und zöge eine Anzeige wegen Amtspflichtverletzung nach sich..

        Ich weise Sie in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in dieser Sache (Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO oder Klage nach § 78 VwGO) gegen Sie als Vollstreckungsbehörde richten würde und der zu erwartende positive Verfahrensausgang insoweit also zu Ihren Lasten ginge, wie zuletzt durch rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zu Lasten der Hansestadt Lübeck (18.12.2014, Az. 4 B 41/14) und zu Lasten der Stadt Flensburg (05.02.2015, Az. 4 B 3/15) ergangen ist.

        Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird,
        fordere ich Sie nach §23 Abs.3i. V. m. Abs. 1Satz 1 Punkt 1NVwVG auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang bei Ihnen zu schließen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Unterschrift
        ———————————

        Gesetzliche Grundlagen
        Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen,
        wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid).
        Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1NVwVfG i. V. m. § 35VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m.
        § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.
        Ein Verwaltungsakt bezüglich der Forderungen – ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam und kann entsprechend dann auch keine Grundlage einer Vollstreckung sein.
        Der Gerichtsvollzieher trägt als ersuchte Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die
        Bekanntgabe des angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids.
        Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen,
        wenn sie im Bestreitensfalle den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann; vgl. hierzu
        die für die OFD als Teil der Finanzverwaltung bindenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs:
        (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az.VII B 151/85, BFHE 147, 5, BstBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall.
        ———————-
        … kaft Gesetzes ist ein Schadenersatzanspruch gegen die „Bundesrepublik“, gegen ein „Bundesland“ der „BRD“ und gegen eine „öffentlich-rechtliche Körperschaft“ ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die „Gesetze“ der „BRD“ als sog. „Richter“, „Staatsanwälte“, „Rechtspfleger“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“ oder in anderen Funktionen als sog. „Beamte“ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als „Beamte“, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtsunwirksam u. rechtswidrig.
         
        Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach §839BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“).
         
        Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muss diese nach
        § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).

        • DANKE, webmax, das hat für mein „Gefühl“ Hand und Fuß. Vielen Dank für Deinen Zeiteinsatz, um solche Feinheiten ausfindig zu machen.

          http://www.mmnews.de/index.php/politik/60886-gez-opfer-wieder-aus-haft-entlassen

          Ich bin gespannt auf ihren Bericht: http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2013/GEZ.html

          Ich war noch nie eingesperrt, weiß also nicht, ob meine mentale Vorbereitung so greift, wie ich mir das vorstelle. Meine Meinung zum Gefängnis zwecks Erzwingungshaft:

          Es ist schon möglich, an Einzelpersonen ein Exempel zu statuieren, aber nicht an zwei Millionen. Es wird niemals dazu kommen, dass zwei Millionen VerweigerInnen des Rundfunkbeitrages zu Zwangsarbeit herangezogen oder in ein Gefängnis gesperrt werden. Auch sonstige Zwangsmaßnahmen, wer soll die bewältigen? Es gibt mehr Einwohner als Vollzugsbeamte. Wir sind immer in der Mehrzahl.

          Stellt Euch vor, statt nur die Bücher von Akif Pirinçci wären die Werke aller Bestseller-Autoren ausgelistet worden. Das wäre für den Buchhandel ein Kamikazeflug geworden, oder? Ich schrieb drei Pressetexte zum Rundfunkbeitrag, zu finden auf http://www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag

          In einem heißt es auszugsweise:

          Kosten eines Gefängnisaufenthaltes
          Ein Tag Ordnungshaft, Beugehaft oder Erzwingungshaft kostet mehr als die 58,3 Cent Rundfunkbeitrag täglich für einen Haushalt. 92,87 Euro im Bundesdurchschnitt wurden im Jahr 2008 genannt, abhängig vom Bundesland zwischen 67,35 und 115,00 Euro täglich. [2] Muss der Beitragsservice einen Tagessatz an jede Justizvollzugsanstalt überweisen, wenn auf seine Veranlassung jemand im Gefängnis wohnt, weil er oder sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat? Immerhin ist der Tagessatz so hoch, wie ein gezahlter Rundfunkbeitrag in drei bis sechs Monaten einbringt. Stimmt hier noch das finanzielle Verhältnis? Rechnet sich das für den Beitragsservice? Es ist kaum vorstellbar, dass kriminelle Asylbewerber freigelassen werden, um Platz für Menschen zu schaffen, die keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben.

          Eingenommener Rundfunkbeitrag
          In Deutschland befanden sich am 30. November 2014 insgesamt 61.872 Gefangene und Verwahrte in Justizvollzugsanstalten. [3] Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg bilden die Spitzenreiter in dieser Statistik. Dem gegenüber stehen die Einnahmen des Beitragsservice in Höhe von 8,324 Milliarden Euro in 2014: „Nach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio belaufen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013 sind das Mehrerträge von 643 Millionen Euro. Darin enthalten sind zu einem erheblichen Teil offene Forderungen, zu denen noch keine Zahlungen eingegangen sind.“ [4]

          • Danke für deine Antwort. Ich stimme zu: Gemeinsam sind wir stark! Und ich glaube an ein langsam sichtbar werdendes Umdenken der handelnden Personen, nicht zuletzt auch gefördert durch das Asylchaos.
            Schon durch ein Attest (z.b.chronische Krankheit) läßt sich Haft verhindern.

        • Hallo webmax,

          du hast es sehr gut, nachvollziehbar und inhaltlich richtig formuliert.
          Danke daher, dass du es hier nocheinmal ‚gerafft‘ dargestellt hast!!!

          Eine Frage, hast du vorher mit den „AGB-Dingens“ vorgewarnt?
          Ich Frage daher, weil ich zwar weiss, wie ich eine ordnungsgemässe Rechnung ausstellen muss, aber nicht weiss, wo und wie ich sie ‚eintreibe’…. 🙁

          LG
          Jessika

          • „AGB-Dingens“ kommen hier nicht vor. Wenn du eine Rechnung mit Betrag und Zahlungsziel schreibst, ist der Schuldner am Tag nach diesem in Verzug. was dich bei fehlender Zahlung zur Beantragung eines Mahnbescheides beim AG gegen ihn berechtigt (geht online in allen Bundesländern, kostet aber). Wenn sich der Schuldner daraufhin 14 Tage nicht rührt (Einspruch), ist dieser Bescheid per GV vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung ans Gericht sogar sofort. Das ist es ja, was der Beitragsservice vermeiden will!
            Ansonsten ist zwischen BGB und Verwaltungsrecht zu trennen. Bei Vollstreckung kommt überweigend Letzteres zum Tragen und der explizite Verweis darauf zwingt diese Herrschaften, ihre Lethargie bzw. Schlendrian neu zu überdenken…

            • Ich lese hier ab und zu AGB – was wohl Allgemeine Geschäftsbedingungen heißen soll. Diese stehen Privatpersonen überhaupt nicht zu, nur Unternehmen, die diese, der vielen Fallstricke wegen, von RA-Kanzleien ausarbeiten lassen. Und zu denen verpflichtet man sich bei Unterschrift im Vertrag – das „Kleingedruckte“).
              Es sei denn, die sind sittenwidrig – dann wird im zuständigen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, gilt für uns Private) nach der nahekommendsten Lösung gesucht – was auch nach hinten losgehen kann.

              Im Falle der Rundfunkgebühren gilt auch nicht das BGB!
              Sondern hier ist die Verwaltungsgesetzgebungs-Ordnung zuständig.
              Das ist für uns eine RIESENCHANCE, weil bei diesen Vorschriften das sog. „Zitiergebot“ weggelassen wurde.
              Diese muss überall, wo es einschränkend wirken soll, auf die dazu gehörigen GG-Artikel verweisen, zum Vergleich. Sonst ist das Gesetz ungültig!

              Man kann leicht erkennen, dass sich diese Pfusch-„Gesetze“ klar gegen Menschen richten, die nicht wissen, wie sie sich richtig wehren können. Das will ich ändern!

    • Moinsen,

      ich wollte nochmal mein weiteres Vorgehen schildern. Ich habe bei dem restlichen postverkehr auf vordrucke aus dem Internet verzichtet. Ich habe mir Gesetzesbücher organisiert. Ich habe keine AGBs hingeschickt, da mir nicht ganz klar war an wen und warum. Ich habe dazu in meiner recherche auch nichts brauchbares gefunden. Wenn jemand dahingehend einen erklärenden link hat wie man seine eigene AGBs aufbaut, schaue ich mir das gerne an.

      Also entgegen der Vorschläge hier schickte ich das Urteil von Tübingen an die Stadtkasse. Darauf hingewiesen das der Beitragsservice laut UStG eine Firma ist (wegen UST nummer) und darum kein öffentlich rechtliches gebilde sein kann. Dann hab ich BGB 126/138 zitiert und bekräftigt das ich keine schriftliche willensbekundung getätigt hab. Gefordert hab ich dann noch das sie das einstellen sollen.

      Kam zurück das das urteil von tübingen überholt ist durch den BGH und das der beitragsservice keine firma ist begründet wurde dies durch RgebStV.. RfinStV und RBStV.
      Ich muss dazu betonen das jemand anderes (vermutlich der vorgesetzte) geantwortet hat. Nun ja sie wollen es weiterverfolgen und ich werd wohl demnächst zu einer Vermögensauskunft vorgeladen heißt es weiter.

      Daraufhin schrieb ich das ich wissen will wer für mich da zuständig ist. Das ich mich nicht zufrieden gebe mit nicht unterschriebenen Briefen. Das ich wissen möchte in wessen auftrag sie schreiben und den bitte dann auch namentlich zu nennen (tippe jetzt mal blauäugig auf den bürgermeister)

      Dann hab ich betont das Urteil von tübingen vom 8.1.15 explizit NICHT aufgehoben wurde.
      Danach hab ich gefragt inwiefern der RGebStV noch gültigkeit hätte. Da der ist ja zum 1.1.2013 ausgelaufen.
      Ich hab folgendes als kopie gefordert. (ich weiß nicht ob sowas rausgegeben wird aber fordern kann man ja mal)

      -den unterschrieben rundfunkbeitragsstaatsvertrag (da ja nur der änderungsstaatsvertrag unterschrieben wurde)
      -Das gesetz dazu
      -den Leistungsbescheid von dem die reden

      Danach auf die persönliche haftung hingewiesen und noch gefordert den vorgang einzustellen.

      So jetzt steinigt mich für alles was ich vergessen oder sonst noch hätte anführen können. Es ist ja learning by doing was ich hier mache.

      PS gegen den nächsten festsetzungsbescheid der von dem beitragsservice ins haus flattert den beantworte ich garantiert 😀 zurückweisung und so

      • Hallo kayjaygee,
        ***Ich habe keine AGBs hingeschickt, da mir nicht ganz klar war an wen und warum. Ich habe dazu in meiner recherche auch nichts brauchbares gefunden. Wenn jemand dahingehend einen erklärenden link hat wie man seine eigene AGBs aufbaut, schaue ich mir das gerne an.***

        Vielleicht hilft dir das weiter:
        https://www.youtube.com/watch?v=nR9YmdhscuU&index=10&list=PLds0lAsvC-fgM-NX8NddOO87ZuzhERFxx

        Wenn du jetzt noch die erweiterten Hinweise von @webmax verwendest, die ich als Zusatz wirklich sehr gut finde(!!!), müssen diese Firmen dir beweisen, ob sie wirklich eine Basis dafür haben……………….

        Meine Frage an @webmax war daher jetzt eher vorausschauend, weil ich selber feststellen musste, dass sich diese „Beamte“ an nichts halten möchten/können…..
        Ich bin bereit auch Aktion zu bringen, hier also in Form von z.B. einer Rechnung.

        Freuen würde ich mich, wenn ich Adressen von ausländischen Inkassobüros bekommen würde, wo ich dann auch meine berechtigte Forderung realisieren kann.
        Leider gibt es im INet viele Spinner und Schwafeler, daher habe ich leider in dieser Richtung noch keine 100%ige Basis.
        Ich bin bereit, das voll durchzuziehen!!!

        VG
        Jessika

  70. Ich muss sagen, dass ich mir nicht die Mühe gemacht habe, alle die Kommentare zu lesen. Trotzdem muss ich sagen, dass ein Widerspruch natürlich komplett Blödsinn ist. Wenn schon dann muss „Zurückweisung“ erfolgen. Die einzige Methode ist BEWEISUMKEHRUNG und das geht so:

    Wen es angeht!!!

    Die absolut sichere Methode (durch Beweisumkehr) um die Abzocke der Propagandamedien ARD + ZDF Deutschlandradio des sog. Beitragsservice abzuservieren. Ihr müsst Eure Verarschung mit Propagandalügen durch diese Kriegstreiber nicht auch noch bezahlen.-

    https://www.youtube.com/watch?x-yt-cl=85114404&v=nR9YmdhscuU&x-yt-ts=1422579428

    Hier geht es zur Ausführung:

    1. https://www.youtube.com/watch?v=pt87HyOvciY

    2. https://www.youtube.com/watch?v=D2RSXLCltSU

    3. https://www.youtube.com/watch?v=fgnaFW8AQtI

    Viel Erfolg!!!

    • @ravanello:
      Hmmmm….
      In den von dir genannten Quellen wird von „Akzeptanz“, eben nicht von „Zurückweisung“ gesprochen, um zu einer „Beweisumkehr“ zu kommen!
      Ich habe es vorher schon bei einer Ordnungswidrigkeit mit „Zurückweisung“ probiert, allerdings wurde ich dann in die Mühlen der privaten Gerichtsbarkeit gezogen.
      Erst mit „Akzeptanz“ und „Beweisumkehr“ kam ich dann aus der Sache raus.
      Lese bei Interesse bitte viel weiter unten mal meinen Text mit der Nachfrage nach ‚BRD-Staat‘ und ‚UCC‘ bei den sog. ‚Beamten‘.
      Da du schriebst, dass du eben nicht alles gelesen hast, vielleicht solltest du das doch einfach mal machen?
      Der User @webmax hat auch ganz klare, sehr wichtige Info’s geschrieben, die du ggf. auch genauestens lesen könntest/solltest, sofern du magst!!!

      Danke für deine angegebenen Videos, denn dadurch durfte ich dazu lernen, dass wenn der Schrott mit
      -„Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der Informationstechnik erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“-
      abgeschickt wird, der Normgeber aber eine eindeutige Signatur fordert….

      Hihi, somit allein wegen Mangel in der Form nichtig!!!

    • Hallo. Ich habe nicht alle xxxx Beiträge gelesen, seht es mir bitte nach,falls einer das schon geschrieben hat. Man darf auf keinen Fall Widerspruch einlegen und auch noch die Beitragsnummer angeben. Dasmacht man nur, wenn man einen Vertrag hat. Immer alles Zurückweisen, ohne Nummer ,das ist wichtig. Staatsvertrag, schaut mal ins UPIK, dort sind alle Bundesländer mit Steuernummer angegeben. Das sind alles Firmen, keine Staaten. Auch das Finanzamt, die Polizei, sogar die Gemeinden. Seit der “ Wiedervereinigung “ ist jedes Gericht illegal, deshalb unterschreibt auch kein Richter mehr. Sollte doch mal eine da sein, dann muß man darum bitten, die Legitimation einsehen zu dürfen. Gerichtsvollzieher sind keine Beamten mehr, sie sind selbständig! Gehören demnach auch nicht mehr zum Gericht. Wenn der also unterschrieben hat, ist er auch voll haftbar zu machen für den Schaden, der er euch zufügt. Man sollte sich auch weigern zuerst zu unterschreiben, immer nach ihm. Er wird dann wahrscheinlich nicht unterschreiben. Hört euch mal auf anderen Seiten um, es gibt sehr viele davon. GEZ und Beitragsservice haben die gleiche Steuernummer, also nix neues.

      • bei meinem nachbar hat der gv von hand unterschrieben und einem schufaeintrag gemacht. trotz wiederspruch. gv wiederspruch rundfunkaffen zurückweisung.

        • Kommt drauf WIE er unterschrieben hat. Eine Paraphe ist KEINE Unterschrift.
          Hat der evtl. auch noch „Im Auftrag“ unterschrieben?
          Wer „Im Auftrag“ unterschreibt übernimmt ebenfalls KEINE Verantwortung.

  71. Mein Freund hat jetzt auch einen Bescheid bekommen.. Ich habs vergessen weil das schon ne Weile her ist, aber sollte ich an Köln adressieren, was rechts oben im schreiben steht oder an den hessischen Rundfunk (die Adresse steht links oben im Bescheid)?

    • Rechtlich zuständig ist stets die Landesrundfunkanstalt, nicht der ominöse „Beitragsservice“!
      Achte auf vollständige Namensnennung und Unterschrift, sonst nichtig. Einen „Festsetzungsbescheid“ gibt es nicht (nur einen Festsetzungsbetrag – aber nur vom Finanzamt = Steuer!), und einen Leistungsbescheid dürfen sie nicht erlassen. Der Zugang muss bewiesen werden, bevor eine eventuelle Vollstreckungsmassnahme eingeleitet werden kann. Immer mit vollständiger Unterschrift, sonst nichtig! Jegliches AHE (Amtshilfeersuchen) wäre mißbräuchlich.

  72. 4. November 2015 | Die stumpfe Waffe gegen Schuldenfreie: Eintrag ins Schuldnerverzeichnis
    Scan der beiden Seiten: ogv-3a und ogv-3b

    Das funktioniert nur bei Kreditsklaven und Schuldsklaven, die um einen vermeintlich guten Ruf ohne einen solchen Eintrag und um eine vermeintlich „saubere SCHUFA“ betteln. Wer bar zahlt oder seine Rechnungen sofort begleicht, ein wirtschaftliches Umfeld hat, das von Vertrauen getragen ist, kann auf solche Lorbeeren verzichten. Auch jeder Vermieter, der ein Mietverhältnis von der pünktlichen monatlichen Zahlung von 17,50 an den Beitragsservice abhängig macht, ist mit sich selbst gestraft genug.

  73. Kampf gegen die Windmühlen > Don Quichote …
    Die Windmühlen stehen sinnbildlich für die GEZ
    Ich hätte auch als Vergleich den Kampf von David gegen Goliath schreiben können

  74. Cand.-Ing., A. Röck: Kampf gegen Windmühlen- komplett irrational! (möge die folgende copy aufklären).
    A. Röck, Cand.- Ing.: Wind-Kraft-Anlagen (WKA) Gegner Enoch zu Guttenberg kann die 9. Klasse Hauptschul-Physik nicht.
    I) „Windkraft gefährdet Existenzen in Franken“ ??? Dieser dogmatisch-fossil Verblödete ist zu dumm, die Resultate des IPCC (UN) nachzulesen, wonach die Reichweiten sind [Jahre]:
    Erdöl 38, Erdgas 60, Br. Kohle 98, St. Kohle 190 -350.
    II) Er sagt uns freilich auch nicht, wie er die 47 % Kohlestrom (EU- Kohlestopp Ende 2018) und die 23 % AKW- Strom (= 70 %), (AKW-Ende 2020) ersetzen will !
    III) Fraunhofer – IWES (2000 Ing., die nur an der Energiezukunft Dtl. `s forschen, sagen: 2050 wird Dtl. 80 % Windstrom haben ! (das logisch ist, von was denn sonst? IV) Wer kann uns eine Quelle nennen, mit so unglaublch großem Potential ?
    V) AUDI meldete 2012: „wir erzeugen mit eig. WKA 1 kWh aus Wind zu 2,0 Cent/ kWh“. Wir zahlen 30 Cent/kWh. Da ist der Wind schuld ? Geht`s noch irrer? Allein Bayern könnte, lt. IWES, 90 % seines Stromes aus Wind erzeugen; mit den 15 % aus Wasser = 105%.
    VI) Dtl. erzeugte 2014 Strom zu: 3,7% aus Wasser, (Bayern, 15 % Wasserstrom), 8 % aus Biogas, 8,6 % Windstrom; 6,8 % PV- Strom der Nettoerzeugung, insges. 31 % regenerativ;
    VII) Wie will Versager G., der also unfähig ist, für`s % – Rechnen, die restlichen 69 % Strom erzeugen ?
    VIII) WKAs gefährden Existenzen von fränk. Bürgern? Das glatte Gegenteil trifft zu: Sie können sich beteiligen u. verdienen am Strom, der weit überFranken hinaus geliefert wird, nach ganz Dtl.;
    IX) Der a-Intellektuelle Baron, ist unfähig zu dem simplen Schluß: wenn die fossilen verstrombaren Stoffe ausgehen, müssen die REGENERATIVEN verwendet werden ! die im Übrigen sauberer sind, unendlich vorliegen, und billiger sind! VIII) Seit den großen Rotoren erzeugen WKAs am billigsten von allen Stromerzeugern! (2 – 3,0 Cent/ kWh). X) Allerdings braucht es zu seinen irrationalen Vorträgen ebenso irre, verblödete Hörer! 5.11.2015, A. R.

  75. Hallo…
    Und als erstes ein großes Lob an alle hier die sich in den Kampf gegen die Windmühlen hin geben und nich aufgeben wollen. Weit er so! Ich hab seit letzten Jahr das hier verfolgt und konnte viele nützliche Informationen raus ziehen können die auch halfen. Ich wurde sehr lange in ruhe gelassen und die GEZ hat sich lang nicht bei mir gemeldet. Doch im September nach zehn Monaten (nach dem letzten Brief meinerseits) bei mir gemeldet und hat den Versuch gestartet ihre rechtfähigkeit zu erklären, was ich nicht ernst nahm. Im Brief war auch gleichzeitig ein Anhang mit dem Titel „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ welchen ich auch gepflegt ignoriert habe.
    Heute jedoch bekam ich einen Brief vom Finanzamt Neukölln in Berlin (wohne auch da) mit einer Zahlungsaufforderung mit den üblichen Drohungen zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen mit dem Absatz das wenn kein Eingang der Zahlung (ohne Datumsangaben) erfolgt ich „in Kürze“ in der Zeit von 9-15 Uhr aufgesucht werde und den Betrag bereithalten soll ansonsten … weiter die üblichen Drohungen. Da ich noch lange nicht bereit bin aufzugeben oder in irgendeiner Weise Schwäche zu zeigen, muss ich die Frage in die runde werfen ob jemand einen adäquaten Tip für mich hat wie ich darauf reagieren kann/soll. Da es das Finanzamt ist denke ich das ich das nicht einfach ignorieren darf wie die GEZ da sie ja doch mehr Macht haben.
    Also bitte liebe Mitstreiter, mein Wille ist noch nicht gebrochen aber mein Wissen ist begrenzt.

    Vielen Dank vorab
    Sebastian

    • Hi,

      ohje sich mit dem Finanzamt anzulegen ist nicht grad einfach. Die haben schon eine Macht und die können kurzzeitig ein Konto sperren und/oder Pfänden aber ich denke wenn die das machen wollen dann hätten die das auch getan. Ich will aber damit nicht sagen das es nicht möglich ist auch dem auszuweichen. Das ist eine heikle sache in der du bist und das habe ich bisher auch noch nicht gehört. Ich würde vorschlagen mit den gleichen argumenten vorzugehen wie bei einer Stadt. Ausserdem auch da wiederum zum Amtsgericht gehen und nach fragen ob was gegen dich vorliegt. Ansonsten vieleicht mal Persöhnlich beim Finanzamt vorbeischauen und mit einer anderen Person drüber sprechen als deine Ansprechsperson und klar machen das sowas nicht geht das der Beitragsservice (was eine Firma ist) Amtshilfeersuchen beim Finanzamt macht. Das ist doch ein Rechtsbruch der ungeheuren.

      Ich wünsch dir weiterhin viel Erfolg und sag bescheid wie es ausläuft und wie du selber sagst nicht aufgeben ;).

      • Danke Arthur du hast wenigstens den Vergleich verstanden und danke für deine Antwort dann werde ich wohl das Amtsgericht aufsuchen und werde selbstverständlich über Erfolge bzw nicht Erfolge berichten…

        • erklär dem Finanzamt, dass die eine „Steuer“ eintreiben wollen, wo ein Potsdamer Richter im Massenklageabweiseverfahren im August 2014 jedoch ausdrücklich den Vorwurf einer verdeckten Steuer von sich wies.

          das Potsdamer Urteil: http://photoposter.de/?p=1878

          die Finanzbehoerden in Berlin und nicht nur in Berlin, sind ausschliesslich für Steuerrückstände zuständig! Was diese Deppen im Sendegebiet des RBB durchziehen, ist nicht nur Nötigung. Erpressung und Rechtsbeugung, um nur einige Delikte zu nennen, sondern Tatbeteiligung am Hochverrat!

          zudem instruiert auch der Beitragsservice die vollziehende Gewalt, das ist mittlerweile Fakt!

        • Hallo, das Problem hatte ich auch. Da die Summe schon sehr hoch war und ich mich leider nicht so richtig (rechtzeitig) um die Sache gekümmert hatte, habe ich das Geld „unter Vorbehalt“ (mit Begründung) an das Finanzamt Berlin – Charlottenburg überwiesen (vor ca. drei Monaten). Antwort habe ich bis Heute nicht. Wahrscheinlich ist das Geld weg, aber jetzt kann ich auf jeden Fall den formalen Weg einhalten, was ich für die beste Lösung halte (neue Zahlungsauffordeung ist gerade eingetroffen).
          Viele Grüsse an alle Widerständler

  76. Liebe Menschen im Forum mit jede Menge Ahnung!

    Schon seit 2013 informiere ich mich immer wieder, was man gegen die Zwangsgebühr tun kann, war immer wieder voller Hoffnung, dass sich bald mal irgendwas gesetzlich ändert und habe nie gezahlt, und auch nie geantwortet.
    Ich weiß nicht, ob das richtig war. Nun habe ich einen Brief von der Stadt bekommen, genau gesagt von der Vollstreckungsbehörde, in dem ich aufgefordert werde „Rückständige Forderungen“ von 527,96€ zu zahlen.
    Wenn ich dies bis zum 10.11.2015 nicht tue, werden weitere „kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen“ gegen mich eingeleitet, insbesondere ein Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses.
    Bei Freunden wurde schon das Konto gepfändet, das möchte ich auf keinen Fall. Ich möchte auch keinen Schufa Eintrag, oder gar Gefängnisandrohungen. Das macht mir auch ehrlich gesagt alles etwas Angst.

    Ich bin mittlerweile ziemlich am Ende, nach tagelanger Recherche. Ich hatte mir fest vorgenommen, standhaft zu bleiben und mich gegen die Zwangsabgabe zu wehren… nun weiß ich nicht weiter.

    Nochmal kurz:
    Erhalten habe ich einen Brief von der städtischen Vollstreckungsbehörde, mit Forderungsaufstellung (auf der der Gläubiger WDR genannt wird) und einen Infobrief über den Rundfunkbeitrag.

    Ich habe mit Hilfe vieler verschiedener Schreiben ein eigenes zum Widerspruch aufgesetzt – und würde euch Experten bitten, dieses zu lesen und zu kommentieren, bevor ich es abschicke.
    Ich persönlich habe leider zu wenig Ahnung von geltenden Rechten und habe bestimmt auch einige Fehler gemacht und nicht alles verstanden. Aber ich versuche mein Bestes.

    Ich danke euch im Voraus sehr für eure Hilfe!!

    Hier mein Schreiben:

    Abs. Ort, Datum

    Einwurf-Einschreiben
    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    Freimersdorfer Weg 6
    50829 Köln

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach Durchsicht des durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Bielefeld eingegangenen Schreibens (Buchungszeichen x) über angeblich rückständige Forderungen (datiert auf den 27.10.2015, hier eingegangen am 30.10.2015), gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Vollstreckungsbescheid handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte, lege ich hiermit vorsorglich Widerspruch ein.

    Zur Begründung:
    1. Als Gläubiger wird in dem oben genannten Schreiben der Westdeutsche Rundfunk (WDR) Köln angegeben. Der Gläubiger einer Geldforderung kann nur sein, wer rechtsfähig ist. Dies ist nicht der Fall. Der WDR, sowie andere Landesrundfunkanstalten, haben dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln den Beitragseinzug übertragen. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“.

    2. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
    Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.

    3. Im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag haben sich die Regierungen und Parlamente der Bundesländer nur auf einheitliche Regeln für die Erhebung der Zwangsbeiträge geeinigt. Es gibt aber kein Gesetz, das die Bürger verpflichtet, überhaupt Rundfunkbeiträge zu zahlen. Die Erhebung von Rundfunk-Zwangsbeiträgen hat keine Rechtsgrundlage.

    4. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen. Bereits vor vielen Jahren habe ich mich bewusst gegen den Konsum von Massenmedien entschieden, da ich meinen Meinungsbildungsprozess nicht durch selbige beeinflussen lassen möchte. Zudem befinden sich in meinem Privatbesitz auch keine Geräte, welche zum Empfang geeignet sind.

    5. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist, laut laut Expertenmeinung, einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Auch das sonst ständig sinkende Niveau der Programme Ihrer Rundfunk- und Fernsehanstalten – hervorgerufen durch deren Beeinflussung durch Lobbyisten jeglicher Art und Ihre Quotenpolitik trägt ganz im Gegenteil zum vorhandenen Bildungsauftrag bei.

    6. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar. Ein britisches Gericht hatte einem Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die Zahlung des BBC-Zwangsbeitrags verweigerte, Recht gegeben.

    7. Sicherlich ist Ihnen der aktuelle Beschluss vom LG Tübingen zum
    Aktenzeichen: 5 T 296/14 vom 08.01.2015 bekannt. Darin werden „inhaltliche und formelle Anforderungen an ein Vollstreckungsersuchen“ deutlich gemacht. Auch für das Land NRW sollten diese gelten. Das mir vorliegende Schreiben zu angeblich rückständigen Forderungen genügt in seiner Grundlage in keinem Fall geforderten rechtlichen Anforderungen.

    Ferner beantrage ich, auf die Einforderung angeblich rückständiger Forderungen solange zu verzichten, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist.

    Sofern ich innerhalb von vier Wochen keine ablehnende Antwort von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben wurde.

    Mit freundlichen Grüßen
    X

    • hallo malika, weiß ehrlich auch nicht was ich da denken soll. von schufaeinträgen und kontopfändungen habe ich schon gehört. das aber etwas so lange dauert ?? stelle man sich vor man hätte irgendweche steuen nicht bezahlt…..wird ganz anders vorgegangen.
      kennst du inibini auf youtube ??

    • lass mich raten, die Drohungen der Stadt Bielefeld sind noch nicht mal ordnungsgemäss unterschrieben? §63BBG könnte beim Bürgermeister anwendbar sein;-)

      ansonsten habe ich vor kurzem brisante Hinweise erhalten, wie und warum die Daumenschrauben gegen boykottierende Bürger angezogen werden.

      http://photoposter.de/?p=2410#comment-1116

      es ist Staatsterror unterster Schublade, nach der Rechtsauffassung dieses Drecksklüngels könnte man ebenso den systematischen Terror der Stasi gegen unbescholtene DDR Bürger nachträglich rechtfertigen.

      die Drohungen sind auf jeden Fall ernst zu nehem

      http://www.mmnews.de/index.php/politik/49244-gez-klage1

      es kann den Bürgermeister auch sein Amt kosten und den Gerichtsvollzieher in den Knast befoerdern, wenn der öffentliche Druck an Fahrt gewinnt, den Klüngel und die „schmerzfreien“ Handlanger nach geltendem Recht anzuklagen.

      • Das Problem hatte ich auch – und das hat geholfen (Brief passt in 8Punkt-Schrift auf eine Seite:

        Sehr geehrter Herr ___________,

        hierdurch reagiere ich auf Ihr Schreiben vom ______________________

        Ungeachtet meiner grundsätzlichen Zahlungsbereitschaft – bei einwandfrei nachgewiesener rechtlicher Grundlage der Forderung – stelle ich wie folgt fest:
        Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen,
        wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner
        zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid).
        Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1NVwVfG i. V. m. § 35VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m.
        § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.
        Ein Verwaltungsakt bezüglich – ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam
        und kann entsprechend dann auch keine Grundlage einer Vollstreckung durch … sein.
        … trägt vorliegend als ersuchte Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die
        Bekanntgabe des angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids.
        Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn
        sie im Bestreitensfalle den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu
        die für Sie als Teil der Finanzverwaltung bindenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
        (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az.VII B 151/85, BFHE 147, 5, BstBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in dieser Sache (Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO
        oder Klage nach § 78 VwGO) gegen … als Vollstreckungsbehörde richtet, der zu erwartende positive Verfahrensausgang insoweit also zu Ihren Lasten geht, wie zuletzt durch rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zu Lasten der Hansestadt Lübeck (18.12.2014, Az. 4 B 41/14)
        und zu Lasten der Stadt Flensburg (05.02.2015, Az. 4 B 3/15) ergangen ist.

        Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird,
        fordere ich Sie nach §23 Abs.3i. V. m. Abs. 1Satz 1 Punkt 1NVwVG auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang bei Ihnen zu schließen.

        Zu Ihnen anderen Falls persönlich daraus erwachsende Schadenersatzforderungen wird auf Blatt drei dieses Schreibens verwiesen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Unterschrift

        Grundlagen – bitte googeln:
        (1)Bundesfinanzhof, Beschl. v. 04.07.1986, Az.: VII B 151/85
        (2) VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004, Az. 6 A 844/02
        (3) VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.02.2015, Az. 4 B 3/15
        ——————————-

        Die Gemeinde hat das Amtshilfeersuchen daraufhin ABGELEHNT – schon über 50x dieses Jahr!

        • GENAU! Das Schlüsselwort: Leistungsbescheid!
          Die Festsetzungsbescheide die wohl mittlerweile jeder bekommt (oder auch nicht) ist kein originärer Bescheid (Leistungsbescheid)!

          Wenn alle Schreiben von dem Verein ignoriert wurden oder in Ablage P gewandert sind, auch nicht schlimm. Denn im Zweifelsfall muss die Vollstreckungsbehörde beweisen dass überhaupt Bescheide zugesendet wurden. Wurde im obigen Text ja wunderbar beschrieben.

          Konten vorsichtshalber leeren und selbst wenn eine Pfändung auf dem Konto ist, besteht auch Rückwirkend die Möglichkeit ein P-Konto einzurichten.

    • Danke erst mal für eure schnellen Antworten!

      @ Hans: ja, ihre Videos kenne ich. Allerdings kenne ich mich rechtlich nicht so gut aus, wie sie es anscheinend tut und wäre nicht so entspannt dabei. Außerdem mache ich mir große Sorgen, da ich als Lehrerin noch in der Probezeit meiner Verbeamtung bin … wenn ich z.B. die Androhung bekäme ins Gefängnis zu müssen – das könnte mir im Zweifelsfall schlicht und ergreifend die Zukunft versauen.

      @ Rheinländer: es ist unterschrieben mit „Im Auftrag Kxxxxxx“, oben rechts ist zu lesen:
      „Stadt Bielefeld
      Der Oberbürgermeister

      Amt für Finanzen und Beteiligungen
      Stadtkasse
      als Vollstreckungsbehörde
      (Adresse)

      Auskunft gibt Ihnen:
      Frau Kxxxxxx
      Etage/Flur,
      Telefonnummer“

      Vielleicht sollte ich einfach mal anrufen?! 😉

      Hier nochmal der zitierte Brief:

      Seite 1:

      „Rückständige Forderungen

      Sehr geehrte Frau X,

      bei der Überprüfung Ihres o.g. Kassenkontos habe ich festgestellt, dass noch ein Rückstand von 527,96€ besteht (Forderungsaufstellung auf der Folgeseite).

      Ich fordere Sie auf, den genannten Rückstand unverzüglich auf ein Konto der Stadtkasse Bielefeld zu überweisen.

      Sollte mir bis zum 10.11.2015 kein Zahlungseingang vorliegen, bin ich gezwungen weitere kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten. Hier ziehe ich insbesondere den Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses in Erwägung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      (Unterschrift)
      Kxxxxxx“

      Seite 2:
      Forderungsaufstellung zur Schuldnerakte xxxxxxxxxxx vom 27.10.2015
      Schuldner xxxxxxxxxxx

      Kassenzeichen, Belegtext Fällig am Forderung €
      Gläubiger: Westdeutscher Rundfunk Köln // 50656 Köln
      Amtshilfeersuchen
      … (Auflistung von Säumniszuschlägen – der erste am 02.02.2015, Rundfunkbeiträgen, Auslagen für Versand)

      Seite 3:
      „Wichtige Information
      Seit Januar 2013 gibt es eine Änderung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages. Für Bürgerinnen und Bürger gilt seitdem:
      Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen.

      Hinweis: Von Vollstreckungsmaßnahmen können wir nur dann absehen, bzw. sie einstellen, wenn der Vollstreckungsauftrag vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurückgenommen wurde. Bitte informieren Sie mich dennoch kurz schriftlich über Ihre Kontaktaufnahme zum Beitragsservice.

      …“

      @webmax und @niegezahlt:

      Wenn ich das richtig verstehe, ist der Bescheid der GEZ also kein Leistungsbescheid?! Die Sache, dass Sie mir den Erhalt der Briefe nicht nachweisen können, ist interessant, es kam immerhin noch nichts im Einschreiben. Auch dieser Brief hier kam ganz normal per Post.
      Ich habe dazu auch schon über Gerichtsverfahren gelesen, die beschreiben, zu welcher Wahrscheinlichkeit Briefe verloren gehen können…

      @webmax, würdest du mir empfehlen dein Schreiben zu übernehmen? Auch, wenn es keine für NRW gültigen Urteile sind? Gibt es überhaupt schon einen positiv verlaufenen Fall in NRW?! :/

      Was haltet ihr von meinem Schreiben (oben)? Könnte ich das so abschicken, vielleicht ergänzt mit webmax Anmerkungen?

      Danke nochmals für die Hilfe! Bin wirklich schon am verzweifeln…

      • Hallo GEZ-Geschädigte, zum Verzweifeln gibt es gar keinen Anlass!
        Nur muss man eine Entscheidung treffen – und dann zu ihr stehen, auch wenn der Ausgang vielleicht offen ist. Stärke zeigen!
        Gezielten Rechtsrat kann und darf ich dir nicht geben.
        Aber getreu meiner Maxime „Handle -oder du wirst behandelt!“ habe ich mich nach 1,5 Jahren lächerlichem Mailverkehr mit diesem Kasper-„Service“ und einer um ca. 250 € auf 470 € freiwillig reduzierten Forderung (Verjährung?) entschlossen, auf ein erstmaliges Paralleschreiben des NDR ((nanu?)zu reagieren mit einer Gegenforderung. Dann passierte lange nichts – bis zu dieser bei dir ähnlichen, letzten Zahlungsaufforderung der Gemeindekasse, die wohl illegalerweise um Amtshilfe gebeten wurde. Daraufhin habe ich obiges Schreiben sinnvoll angepasst und verschickt es existiert eine Version für jedes Bundesland im Netz). Dazu eine rechtlich begründete Drohung gegen den Eintreiber wegen weggefallener Staatshaftung und persönlicher Regressnahme. Damit rannte ich aber OFFENE TÜREN EIN! Der Mann hat bereits 50x diese Hilfsdienste in 2015 verweigert, da er keine Rechtsgrundlage für dieses AHE (Amtshilfeersuchen) sieht: Es ist ja überhaupt kein gültiger Leistungsbescheid oder Vollstreckungsbescheid ergangen, nur eine willkürliche Forderungsaufstellung! Weil der eben nur von einer Behörde oder einem Gericht im normalen Vollstreckungsverfahren erlassen werden darf (und bitteschön immer nach der Verwaltungsordnung voll unterschrieben, sonst ungültig. „Ohne Unterschriftgültig“ ist nur bei EDV-Massendrucksachen gestattet). Den muss jeder GVZ vorweisen können. Ist Polizei dabei, muss die wegen illegaler Amtshilfe ran – die soll dein Grundrecht auf Wohnung nämlich verteidigen und muss dem GVZ (der eine Privatperson mit voller Haftung ist seit 08/2012) ihre Tätigkeit (unerlaubte Amtshilfe) berechnen – gegen Nachweis, sonst ist das Missbrauch von Steuergeldern, also karrierehindernde Veruntreuung. Für den bei meiner Vorgehensweise sehr unwahrscheinlichen Ernstfall würde ich einen kleinen Schrieb parat halten, möglichst mit Zeugen aushändigen und Namen/Dienstnummer/DAtum festhalten. –
        Wir sind schon millionenstark – viel Glück!

        • nun beim nachbarn ist ein eintrag im schuldenregister – schufa drin. es gibt kein kredit, konto darf nicht überziehen werden. warscheinlich bekommt er nicht mal ein händy vertag.
          arbeitet er in eine behörde oder flugi oder druckerrei die zn geheimnummern und scheckkarten verschicken – kann er mit kündigung rechnen.
          frage mich wiso das rechtens ist.

          • Ja – man kann Fehler machen.Jetzt ist das Kind im Brunnen. Wenn er klagt, kann er die Schufa bis zur Entscheidung blockieren und die Kontoblockade aufheben lassen. Ansonsten: zahlen!

      • „im Auftrag“ reicht nicht, der Verantwortliche der Vollstreckungsbehoerde ist zur ordnungsgemässen Unterschrift verpflichtet, beglaubigende Paraphen sind meines Wissens nur innerhalb des behoerdlichen Diensteverkehrs rechtswirksam, gegenüber dem vermeintlichen Schuldner alleine jedoch unzulässig.

          • mich wundert es nicht mehr, dass sich immer mehr Menschen in der BRD, die durch den öffentlich-rechtlichen Korruptionssumpf in die Armut getrieben werden, diesen „Rechtsstaat der Pfründehalter“ verfluchen und angesichts der masslosen Arroganz dieses verkommenen Klüngels Selbstjustiz als Mittel der Notwehr zur Selbstverständlichkeit wird.

            keiner der rechtschaffenden Multiplikatoren in der bundesdeutschen Gesellschaft hat den Mut, dem verfaulten Justizklüngel konsequent die Stirn zu bieten und damit einen Domino-Effekt auslöst, auch im Sinne des sozialen Friedens, der von Tag zu Tag in dieser Republik abnimmt.

            die rote Linie ist längst überschritten worden und die Protagonisten des ÖR-Klüngels tanzen auch angesichts der jüngsten Klageabweisung des bay. Verwaltungsgerichtshofes gegen den Autovermieter Sixt triumphierend auf dem Plateau einer Gesellschaft, die immer mehr die Geduld verliert, gefährlich nahe dem Minenfeld des Volkszorns.

      • Ich habe tatsächlich gerade mit der netten Frau der Bielefelder Vollstreckungsbehörde gesprochen (anonym, mit Rufnummerunterdrückung… wer weiß, was die sonst noch für einen Strick daraus drehen können).

        Sie sagte nochmal ganz deutlich, dass der Bielefelder Vollstreckungsbehörde nur der Auftrag vom Rundfunkbeitragsservice gegeben wurde, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, da die keine Antwort und kein Geld von mir bekommen hätten und nicht dazu berechtigt sind selbst das Geld einzuklagen.

        Sie sagte, dass es am „günstigsten“ für mich sei, wenn ich das Geld einfach zahle, da es wohl so ist, dass bisher kein Fall vorliegt, in dem man (vorerst) nicht doch hätte zahlen müssen, es sei denn, es hätten Formfehler vorgelegen. Diese können aber überall passieren und haben nichts mit der GEZ zu tun, es ist also nicht so, als hätten die Rundfunkanstalten mehr Formfehler als andere Gläubiger.

        Ich könnte zwar weiter versuchen, den Prozess aufzuhalten, würde aber, wenn ich mit einer Wohnung bei der Stadt gemeldet bin, nicht drum herum kommen, diesen Rundfunkbeitrag zu zahlen (da dies gesetzlich festgelegt ist, sagt sie).

        Wenn ich das Geld bis zum 10.11. nicht überweise, droht mir eine Kontopfändung und die Weitergabe an die Vermögensauskunft.

        Ich kann morgen nochmal bei der Verbraucherzentrale anrufen, die können mir vielleicht noch weitere Infos geben, sind aber heute nicht da.

        Wenn ich bis zum Wochenende keine super Lösung habe, zahle ich das Geld, so weh es mir tut und so sehr ich diese Unrechtmäßigkeit und Ungerechtigkeit zum Kotzen finde… aber es bringt mir nichts zu boykottieren, wenn ich mir damit meine Zukunft versaue.

        Wahrscheinlich muss sich politisch zuerst etwas ändern, bis hier irgendwer auf einen grünen Zweig kommt.

        • Die Zukunft versauen?! Welche Zukunft? Meinst du diese: Zwang, Zwang und nochmals Zwang?!
          DAS wird die Zukunft sein.

          Jeder wie er mag, aber ich boykottiere alles was mit Zwang zu tun und man noch was machen kann.

          Zu deinem Telefonat:
          Hätteste dir sparen können. Egal ob GV, Stadt oder wer auch immer Geld eintreiben will erhält NUR den Auftrag vom BS, nicht mehr und nicht weniger.
          Dort steht vermutlich so was wie:

          Bitte vom Schuldner XYZ den Betrag x € eintreiben.
          MFG
          Im Auftrag
          *Dieses Schreiben wurde maschinell bla bla bla.*

          Formfehler können passieren und ist beim BS ganz GROß geschrieben.

          Und nun das lustigste: Welches Gesetz bitte schön soll denn für den Scheiß die Grundlage sein?!
          Doch nicht etwa der RBStV?! Auf den beziehen sich immer alle.
          Hmmm, warum heißt das nicht RundfunkbeitragsGESETZ sondern VERTRAG?

          Nee Kinders, so nicht. Mit diesem Scheiß hier haben wir endlich die Möglichkeit dem Sauhaufen zu zeigen: NICHT MIT UNS!
          Wo soll das hinführen wenn wir klein beigeben? Nen Beitrag für die Benutzung (ähm theoretische Benutzung) der Fußwege in GANZ Deutschland?!

        • Guten Tag,

          ansich wollte ich nicht viel zu dir schreiben weil du bis jetzt viel arbeit rein gesteckt hast und dachte du packst das. Also kommen wir zum Amtsgericht oder Verwaltungsgericht oder sonst wie es sich nennen möchte. Du musst dort Persöhnlich erscheinen und mit denen reden. Beim Amtsgericht kannst du einsehen ob eine Kontopfändung gegen dich vorliegt was 99% gegen dich nicht vorliegen wird weil es keine Gesetzgebung gibt die dich dafür zwingt eine abgabe an den Beitragsservice zu zahlen. Wenn das nicht so ist lass es dir schriftlich geben mit Stempel und Name und am besten noch gleich von dem Angestellten eine Unterschrift weil es nunmal ein Amtliches schreiben ist sollte dein Recht sein. Auskunft müssen sie dir geben! Ist nunmal dein gutes Recht.

          Eine Kopie der ausfertigung vom Amtsgericht dem Vollzieher bzw. der Stadtkasse mit von dir einem schreiben mit schicken. Du solltest erwähnen das du verlangst eine darlegung der Gesetze die dich zwingen diesen Beitrag zu zahlen bzw. der Beitragsservirce das Recht hat dieses Geld einzutreiben.

          https://www.youtube.com/user/scenesofalife/videos

          Schau dir alle GEZ videos vom dem YouTuber an. Wenn nötig auch zweimal. Danach solltest du ein besseres Wissen haben.

          Wenn du weiterhin nicht zahlen aber wehren möchtest würde Ich dir Empfehlen sofort ein P-Konto einzurichten und wenn du über dem Pfändungsschutz bist dann leer dein Konto immer wieder.

          Die Vollstreckunksbehörde hat mit der GEZ garnichts zu tun.

          Viel Erfolg weiterhin und gibt euch nicht einfach geschlagen. Ja es ist nicht Einfach aber wir sollten zusammen halten.

          • Die GEZ gibt es gar nicht mehr. Der „Beitragsservice“ ist eine Krüppelkonstruktion, die keinerlei rechtswirksame Aussagen oder gar Entscheidungen treffen darf.
            Das darf aber die zuständige Rundfunkanstalt – nur was die als „Festsetzungsbescheid“ ausgeben, geht auch nicht, weil die ser ist nur in Sachen Steuern dem Finanzamt vorbehalten.
            Es fehlt also ein gültiger LEISTUNGSBESCHEID wie auch der Nachweis des Zugangs – Beweislast beim Absender.
            Die versuchen unter Umgehung der – kostenträchtigen! – Mahnverfahren bei den Amtsgerichten über die Gemeinden in Serie eine illegale Amtshilfe zu erlangen, was der dort Zuständige Lämmerer wegen seiner Haftung lieber lassen sollte; wie auch der schlaue Gerichtsvollzieher!

        • @Malinka
          Ich wohne ebenfalls in Bielefeld und habe den gleichen Brief erhalten. Ich soll das Geld bis zum 11.11. überweisen. Hast Du denn Deine Briefvorlage oder die von webmax (das mit dem Leistungsbescheid) bereits abgeschickt?
          Ich habe GEZ nie gezahlt und mich auch nie bei denen gemeldet bzw. deren „Drohungen“ beantwortet. Sie haben mich zwangsangemeldet und dreist behauptet, dass ich mit denen eine Ratenzahlung vereinbart hätte. Starkes Stück und eine dreiste Lüge.
          Ich persönlich finde das Argument mit der finanziellen „Beihilfe“ zur Kriegshetze ja ganz interessant, ähnlich dem Argument, man könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Allerdings kommt man damit vor Gericht (zumindest vorerst) auch nicht durch: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/

          Überlege zur Zeit ebenfalls, was ich machen soll. Ich tendiere momentan zum Abwarten, ggf. vorher die Briefvorlage zwecks Widerspruch abzuschicken, und wenn es Hart auf Hart kommt, ein P-Konto einzurichten.

          @Alle
          Wie sieht das eigentlich mit der gesetzlichen Regelung bezüglich der Zwangsgebühr für Wohnungen aus bzw. wie ist der Begriff Wohnung dort definiert? Angenommen ich habe eine WG mit 10 Leuten, die sich nicht einig werden können, wer die Zwangsgebühr zahlen soll. Wer bekommt dann die Entscheidungsgewalt, zu sagen, wer zahlen muss? Die Wohnung kann es ja nicht, denn die ist keine Person…

          • Tätig werden musst du erst, wenn die zuständige Rundfunkanstalt mahnt. Oder sich die Stadtkasse mit Pfändungsandrohung meldet (unzulässiges Amtshilfeersuchen, weil kein Leistungsbescheid vorliegt). Schicke also beide Vorlagen, die rechtlichen, unzureichenden Grundlagen u n d die sich ergebenden, haftungsrechtlichen Konsequenzen für den GVZ oder „Beamten“. Die schwierigen Fälle werden gegenüber dem BS dann abgelehnt (wie bei mir) oder nach hinten verschoben. Aber immer Zahlungsbereitschaft erklären!

            Zahlen soll immer der Wohnungsinhaber = Mieter.
            Eine leerstehende Wohnung ist beitragsfrei. Eine Wohnung steht leer, wenn dort niemand wohnt, kein Mietvertrag besteht und auch keine Person beim Einwohnermeldeamt für die Wohnung gemeldet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht.

          • Ich fasse es nicht. Ich habe heute wieder ein Schreiben von der GEZ bekommen. Die angeblich rückständigen Forderungen der Stadt Bielefeld beziehen sich auf Zahlungen bis zum 1.6.2015 und ergaben samt Säumniszuschlägen eine stolze Summe von 527,96€.

            Im Schreiben heute, einem „Festsetzungsbescheid“, wird für den Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.10.2105 ein Betrag von 60,50€ festgesetzt, und dann plötzlich die Gesamtrechnung: „Einschließlich des festgestetzen Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 10.2015 einen offenen Gesamtbetrag von 647,96€ auf.“

            Ist das nicht heftig?!?! Ich blicke auch gar nicht mehr bei den Beträgen durch :/

            Ich setze gerade ein Schreiben auf der Grundlage von webmax und diesem hier auf: http://www.docdroid.net/xth2/nrw.doc.html

            Hier sind alle Schreiben für alle Bundesländer zu finden: http://www.mmnews.de/index.php/etc/51462-ard-zdf-was-tun-wenn-der-vollstrecker-kommt

          • x Bielefeld, den 06.11.2015
            Straße
            Bielefeld

            Stadt Bielefeld
            Stadtkasse
            33597 Bielefeld

            z.Hd. Frau Kxxxxxx

            Betreff: Angeblich rückständige Forderungen
            Zeichen des Schreibens: xxx

            Sehr geehrte Frau Kxxxxxx,

            hierdurch reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 27.10.2015, hier eingegangen am 30.10.2015, in dem Sie mich auf angeblich rückständige Forderungen aufmerksam machen.
            Ungeachtet meiner grundsätzlichen Zahlungsbereitschaft – bei einwandfrei nachgewiesener rechtlicher Grundlage der Forderung – stelle ich wie folgt fest:

            Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 VwVG NRW darf eine Vollstreckung erst beginnen, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid). Ein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG NRW) wird nach § 43 VwVfG NRW erst durch Bekanntgabe (§ 41 VwVfG NRW) wirksam. Ein Verwaltungsakt ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam und kann entsprechend keine Grundlage einer Vollstreckung sein.

            Die Stadtkasse der Stadt Bielefeld trägt vorliegend als ersuchte Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die Bekanntgabe des – angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids. Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn sie im Bestreitensfalle den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az. VII B 151/85, BFHE 147, 5, BStBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in dieser Sache (Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO oder Klage nach § 78 VwGO) gegen die Stadtkasse der Stadt Bielefeld als Vollstreckungsbehörde richtet, der zu erwartende positive Verfahrensausgang insoweit also zu Ihren Lasten geht, so zuletzt durch rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zu Lasten der Hansestadt Lübeck (18.12.2014, Az. 4 B 41/14) und zu Lasten der Stadt Flensburg (05.02.2015, Az. 4 B 3/15).

            Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird, fordere ich Sie nach § 6a Abs. 1a, b VwVG NRW auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einzustellen und den Vorgang bei Ihnen zu schließen. Außerdem fordere ich Sie zur Löschung aller meiner Daten in dieser Sache – einschließlich der Schuldnerakte – auf. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung bezüglich der Forderungen und um Stellungnahme bezüglich dieses Schreibens.

            Mit freundlichen Grüßen

            x

          • Danke, Artur!

            So, ich war heute viel unterwegs. Zuerst habe ich den Brief persönlich bei der Vollstreckungsbehörde abgegeben, weil ich damit ein Einschreiben gespart habe und zudem noch mit der Frau dort persönlich sprechen konnte.

            Sie hat mir gesagt, dass sie selbst zwischen den Stühlen stehen und es ein Unding finden, was da gerade von Seiten des Rundfunkbeitrags läuft.
            Dass sie aber keine Wahl haben, außer auf die Anweisungen der GEZ zu reagieren, und darum die Vollstreckungsmaßnahmen einleiten – aber, da im Moment so massenhaft Beschwerden einflattern, die zur Zeit so überlastet sind, dass es über einen Monat dauert, bis überhaupt ein nächster Schritt gemacht wird.

            Ich hätte eigentlich bis morgen den Betrag gezahlt haben müssen. Mein Schreiben an die Vollstreckungsbehörde wird dort übrigens gar nicht gelesen. Sie packen alle Schreiben zusammen und schicken sie gesammelt an den WDR weiter.
            Wenn ich wollte, dass die Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt werden würden, müsste ich dem WDR einen Brief schreiben, auf den die reagieren müssten.
            (Obwohl mein Brief an die Behörde ja auch gerade auf dem Weg zum WDR ist 😉 )

            Ich finde, das klingt erstmal sehr positiv, dass gerade so viele Beschwerden gegen die GEZ laufen – das weckt bei mir wieder etwas Hoffnung.

            Ich werde aber dennoch gleich nochmal ein Schreiben an den WDR aufsetzen (das gleiche wie oben, nur mit anderem Adressaten).

            Danach war ich bei meiner Bank, der Santander.
            Ich habe mich informiert, bezüglich eines P-Kontos. Der Mitarbeiter war auch ein GEZ-Gegener, daher sehr bemüht mir weiter zu helfen 😉

            Er hat mir von der Einrichtung eines P-Kontos abgeraten, da ich dadurch mehr Nachteile als Vorteile hätte. Z.B. wird die EC-Karte gesperrt, ich kann nur über eine bestimmte Summe verfügen, etc. Das P-Konto verhindert zwar, dass die im Ernstfall von mir Geld pfänden können, aber es verhindert nicht, dass dann weiter gegen mich vorgegangen wird. Es schiebt also nur die Zeit auf.

            Es geht nicht, dass man z.B. ein Tagesgeldkonto bei der gleichen Bank hat, auf dem man das Geld lagert – das wird auch in einem in Beschlag genommen. Auch, wenn man Konten bei verschiedenen großen Banken hat, werden die im Zweifelsfall beide (oder das, auf dem Geld ist) gepfändet.

            Der Mitarbeiter hat mir Auskunft darüber gegeben, wie die GEZ überhaupt an die Kontodaten kommt. Nämlich nicht über die Stadt. Der normale Weg bei Pfändungen wäre über BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) anzufragen. Die haben alle Konten gelistet. Das kostet aber bei jeder Anfrage 19,50€ – macht die GEZ also nicht, weil es zu teuer ist.

            Die GEZ geht den Weg über die großen Banken. Die werden alle angeschrieben, ob man den „Schuldner“ als Kunden hat, wenn das der Fall ist, muss die Bank die Auskunft geben und das Konto wird gepfändet. Der Mitarbeiter hat mir nun den Tipp gegeben, dass kleine Banken, z.B. eine Volksbank in irgendeinem Dorf – nicht angeschrieben werden. Wenn man dort also ein Konto hätte, würden sie einen in erster Linie so nicht erreichen können.

            Ich habe mich auch nochmal über die Eintragung in der Schufa-Akte informiert. Er meinte, dass das noch lange nicht der Fall sei, dass ich dort einen Eintrag befürchten müsste. Wenn ein Konto gepfändet wird, ist das kein Grund für einen Schufa-Eintrag. Den bekommt man erst, wenn man mehrere Mahnschreiben und auch ein Mahnschreiben über den bevorstehenden Schufa-Eintrag ignoriert und nicht reagiert.

            Das, was in meinem „Drohbrief“ von der Stadt unter „Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses“ zu verstehen ist, ist einfach nur die Forderung einer Auflistung meiner Konten und Bezüge. Dazu würde ich ein Formular zu geschickt bekommen, in das ich die Konten listen muss.

            Ich bin jetzt wieder ein wenig sicherer, weil ich das Beamten-Kauderwelsch ein wenig besser verstehe. Korrigiert oder ergänzt aber gerne meine Informationen.

            Ganz schön anstrengend, aber ich will weiter kämpfen! 😉

          • Mein aktualisiertes Schreiben an den Beitragsservice:

            x Bielefeld, den 09.11.2015
            Straße
            Bielefeld

            ARD, ZDF und Deutschlandradio
            Beitragsservice
            50656 Köln

            Betreff: Angeblich rückständige Forderungen

            Sehr geehrte Damen und Herren,

            hierdurch reagiere ich auf ein Schreiben der Stadtkasse Bielefeld vom 27.10.2015, hier eingegangen am 30.10.2015, in dem ich auf angeblich rückständige Forderungen aufmerksam gemacht werde. Die Stadtkasse hat mich in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass ich mein Antwortschreiben direkt an Sie richten soll. Das Schreiben, das ich ursprünglich an die Stadtkasse gerichtet hatte, wird Sie wahrscheinlich auch in den nächsten Tagen in einer Sendung mit allen gesammelten Schreiben anderer Bürger, die sich an die Stadtkasse Bielefeld gerichtet hatten, erreichen.

            Ungeachtet meiner grundsätzlichen Zahlungsbereitschaft – bei einwandfrei nachgewiesener rechtlicher Grundlage der Forderung – stelle ich wie folgt fest:

            Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 VwVG NRW darf eine Vollstreckung erst beginnen, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid). Ein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG NRW) wird nach § 43 VwVfG NRW erst durch Bekanntgabe (§ 41 VwVfG NRW) wirksam. Ein Verwaltungsakt ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam und kann entsprechend keine Grundlage einer Vollstreckung sein.

            Der Beitragsservice als Auftraggeber der Stadtkasse der Stadt Bielefeld, trägt die materielle Beweislast für die Bekanntgabe des – angeblich zugegangenen – Leistungsbescheids. Die Vollstreckungsbehörde darf keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung bringen, wenn sie im Bestreitensfalle den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann, vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986, Az. VII B 151/85, BFHE 147, 5, BStBl II 1986, 731, NVwZ 1987, 535, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 30. September 2002, Az. VII S 16/02, BFH/NV 2003, 142, AO-StB 2003, 38) sowie das Urteil des VG Hannover (29.03.2004, Az. 6 A 844/02) in einem gleichgelagerten Fall.

            Da der angekündigten Vollstreckung ein nicht wirksamer Verwaltungsakt zu Grunde gelegt wird, fordere ich Sie nach § 6a Abs. 1a, b VwVG NRW auf Grund des Fehlens der Vollstreckungsvoraussetzungen auf, die Vollstreckung einstellen zu lassen und den Vorgang somit zu schließen. Hierzu kontaktieren Sie bitte die Stadtkasse der Stadt Bielefeld (Ihr Schreiben richten Sie an: Stadt Bielefeld, Stadtkasse, 33597 Bielefeld). Außerdem fordere ich Sie zur Löschung aller meiner Daten in dieser Sache auf.

            Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung bezüglich der Forderungen und um Stellungnahme bezüglich dieses Schreibens innerhalb von 7 Tagen.

            Mit freundlichen Grüßen

            x

  77. AN ALLE GEZ- WIDERSTÄNDLER – BANAUSEN ! 1.11.2015
    I) WÜRDET IHR ENDLICH POLITISCH DIE ZWANGSGEBÜHREN ANGEHEN? Statt hier die Zeit zu vertun mit § – Spitzfindigkeiten?
    IIa) Ortsvereine der SPD, GRÜNE, Die- Linke besuchen und das Anliegen vortragen!
    b) Evtl. auch bei der CSU u. CDU!
    III) Die örtliche Zeitung informieren, dass ihr als eine Delegation Zoff machen wollt, bei dem Ortsverein X, der …..; z.B. der GRÜNEN !
    So und dann werden mehrere im Ort wach!
    IV) Auf Minister CDU, Schaäuble verweisen- der ist auch gegen die Zwangsgebühren!
    V) Leistungsangebot nützen wir nicht und wenn, wollen wir das nur per einer pre-paid-card!
    Das könnte mit einer prepaid- card gelöst werden: d.h., Laptops können TV nur empfangen, wenn eine card für eine Zeit geladen wird, d.h. bezahlt worden ist!
    Bin gespannt ob der kleinkarterte Kampf hier dennoch fortgeführt wird- von selbst ernannten, spitzfindigen Juristen!
    VI) Wie wär`s ? Sich zu 5. oder 10. – Gruppe- bei einer Zeitung anzumelden?
    „Wir sind die WIDERSTÄNDLER zu GEZ, denn wir nutzen TV nicht Zahlen dennoch!“
    Alles 100.000 fach wirksamer- als Eure Kleingeisterei hier- diese § – Reiterei!
    VII) Was machen ARD-ZDF-dRadio mit den zuzügl. 2 Mrd. € / Jahr seit dem Zwangseinzug? Super- Gehälter für die ganz oben u. deutliche Gehaltserhöhungen für die mittel Chargierten !
    VIII) Und sündteure US- Filme, (Scheiße), einkaufen !
    1.11.2015, A. Röck

    • Politisch angehen? Ha, der war gut. Du meinst „unsere“ sog. Volksvertreter?! Oder meinst du eher „unserer“ Peiniger die wir selber gewählt haben oder besser gesagt gewählt worden (von wem auch immer)

      Habt ihr es alle nötig EUCH vertreten zu lassen? Habt IHR keine eigene Meinung? Ich lasse mich jedenfalls nicht „vertreten“ denn ich kann wunderbar für mich selber sprechen auch ohne diese Oberschlümpfe! Von der sog. Politik könnt IHR jedenfalls keine Hilfe erwarten.

      Schaut euch die Videos von Werner May an, dann wisst ihr was ich meine
      -> https://www.youtube.com/channel/UCBMSkhnAPtL1hhYfJgrWZqg/videos

      • Nachtrag:
        Wer wählt verliert!
        Denkt mal drüber was es heißt wählen zu gehen: IHR GEBT EURE STIMME AB! EURE STIMME!!!!
        Ihr habt dann nichts mehr zu sagen, da ihr eure Stimme(die Töne aus eurem Mund) ja abgegeben habt.

    • A. Röck, lass dich doch in die Phönix Runde mit Jörg Schönenborn, dem „Founder“ der Demokratieabgabe, einaden, so kannst du in der Expertenrunde dein Anlegen vortragen. Einfach mal beim WDR anrufen, die haben immer ein offenes Ohr! Vielleicht ist einer der Anwälte der kleinen Leute, der ehemalige Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, dann mit von der Party.

      also eine zweite Ausgabe von #ardcheck würde mich motivieren, wieder mal den Feindsender einzuschalten;-)

  78. Wichtiger Hinweis!
    Es sind zu viele, teilweise nicht ganz korrekte Angaben gemacht. Ein Beitragsbescheid von einer Firma ist generell unwirksam und nichtig. Alle ö.r Rundfunkanstalten sind Firmen und keine Behörden, alle haben im Impressum eine Ust.-Ident.-Nr, das beweist dass es sich um Firmen handelt, genau wie beim Beitragsservice. Nach den gültigen Gesetzen dürfen Firmen aber keinerlei Bescheide erstellen, tun sie es trotzdem, sind diese unwirksam. Ist doch ganz einfach was hier versucht wird, hier wird, geschickt verpackt, ein Betrugsversuch an den Bürgern (wie ich denke) begangen.
    Ich bin übrigens auch ein Verweigerer. In diesem Zusammenhang an alle interessierten, schaut mal nach unter „Heimat und Recht“ Marco Friedrich, da wird eine Broschüre „Raus aus dem Zwangs-TV“ angeboten. Das ist such ein hervorragender Leitfaden für den Kampf gegen den BS, für etwas über 9 €.

    • Als weiteres Argument wäre: http://www.upik.de

      Die jetzigen Bescheide, die sog. Festsetzungsbescheide enthalten kein Leistungsgebot. Dort steht lediglich: „Betrag x wird festgesetzt“
      Ein Leistungsgebot würde so aussehen: „Bitte zahlen Sie Betrag x bis zum Datum y“
      DAS wäre dann ein sog. Leistungsbescheid DER auch ZUERST kommen sollte. Also, OHNE Leistungsgebot (Leistungsbescheid) keine rechtlichen Grundlagen.
      Zumal das Wort „Festsetzungsbescheid“ eine Erfindung vom BS (oder wen oder immer) ist.
      Dieses Wort setzt sich zusammen aus: „Bescheid festgesetzt“ -> DAS steht in der Abgabenordnung!
      Und wofür ist die Ao zuständig? RICHTIG! Für STEUERN! Na, merkta was?!

    • nun wenns zu gv kommt, wird ein schufaeintrag gemacht, das alleine ist sehr schlecht. und doch machbar.
      genaugenommen ist man dan fast vorbestraft.

  79. Guten Tag,

    ich habe nach meiner Wohnsitzanmeldung 2 Briefe mit der Aufforderung mich bei dem Beitragsservice zu melden ohne Antwort nur abgeheftet und jetzt eine „Bestätigung der Anmeldung“ erhalten.

    Muss ich jetzt schon den Widerspruch einlegen?
    Es gibt keine Widerspruchs-Belehrung in diesem Brief!

    Was ist der nächste Schritt?

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß
    Andree

    • Hi,

      ne du solltest jetzt noch nicht Widersprechen. Ich bin grad auch in deinem zustand. Habe 2 Briefe bekommen und dann den dritten für die Anmeldung.

      Erst wenn ein „MAHNBESCHEID“ oder „FESTSETZUNGSBESCHEID“ kommt solltest du zurückweisen. Einen Widerspruch empfehle Ich nicht weil du damit an sich schon zustimmst. Oder du achtest auf eine Belehrung.

      Grüßle

        • hallo,

          auch ich habe immer noch probleme mit diesen parasiten.

          am 27.07.15 GERICHTSVOLLZIEHER, war kein akt.

          am 16.11.15 kommt die INKASSO, sie probieren es immer wieder. sie

          kommen bei mir nicht weiter. auch keine INKASSO. keinen WIDERSPRUCH einlegen, das nützt nichts. habe ich auch gemacht mit den ganzen §§
          ist nutzlos.

          aber ich kann sagen das zauberwort heißt,

          ZURÜCKWEISUNG, ZURÜCKWEISUNG.

          du bist keine SACHE, du bist ein beseelter MENSCH. und da können sie

          nichts machen, du bist keine NUMMER. das ist sehr wichtig.

    • auf jeden Fall widersprechen und das OHNE die Beitragsnummer, denn wenn ich die in meinem Widerspruch angebe, dann habe ich die stillschweigend akzeptiert und dann wird ein weiterer Widerspruch notwendig. Nicht aufgeben, weiterkämpfen.

      • Guten Abend,

        nach dem Brief der Anmeldebestätigung mit Zahlungsaufforderung, (Posting weiter oben) habe ich jetzt schon einen Brief mit dem Betreff: Zahlung der Rundfunkbeiträge erhalten.

        Dort wird mir der Beitragszeitraum seit meiner Anmeldung des Wohnsitzes berechnet.

        Es fehlt aber wieder eine Wiederrufbelehrung.
        Diese muss doch beiliegen?
        Ab wann soll ich denn jetzt Widerspruch einlegen?
        Wirklich erst bei „MAHNBESCHEID“ oder „FESTSETZUNGSBESCHEID“?
        Mit oder ohne Beitragsnummer?

        Gruß
        Andree

        • Es kommt auch darauf an, wer dir Schreibt. Den Beitragsservice kannst du ignorieren, deiner Rundfunkanstalt solltest du eine Zurückweisung schicken.
          Angesichts dürftiger Infos ist es schwierig, dir zu helfen – es wäre auch ein nicht zulässiger Rechtsrat. TiP: Auf dieser Seite findest du a l l e Informationen, die dir weiterhelfen; gründlich lesen und verstehen ist angesagt.

          • nicht widerspruch sondern ZURÜCKWEISUNG.

            zbs.

            betreff: ZURÜCKWEISUNG der BEITRÄGE.

            sehr geehrte damen und herren,

            ich, hr. XXXXXX als mensch und beseeltes wesen, weise hiermit alle von Ihnen erhobenen beträge wegen fehlender „RECHTSGRUNDLAGE“
            zurück.
            außerdem sind ihre schreiben nicht unterschrieben.
            alle nachfolgenden schreiben von ihnen werden in gleicher art und weise zurück gewiese.

            mit freundlichen …..

            ein jahr hatte ich ruhe, jetzt probieren sie es wieder, ohne mich
            das war 2014.

  80. schufaeintrag vom gv, atu und die bank hat meinen nachbarn angeschrieben. etwas bestellen oder handykarte geht nicht mehr. konto darf auch nicht mehr überzogen werden.

    • Damit hat sich der GV voll schadenersatzpflichtig gemacht, ungeachtet unterstellter Amtsanmaßung!So vorgehen:
      „Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.
       
      Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1))
       
      Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind!
       
      Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!
       
      (Aber versuchen Sie einmal, ohne Unterschrift ein Konto zu eröffnen, Geld abzuheben usw.!)
       
      Aus diesen Gründen ist ein Schadenersatzanspruch gegen die „Bundesrepublik“, gegen ein „Bundesland“ der „BRD“ und gegen eine „öffentlich-rechtliche Körperschaft“ ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die „Gesetze“ der „BRD“ als sog. „Richter“, „Staatsanwälte“, „Rechtspfleger“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“ oder in anderen Funktionen als sog. „Beamte“ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als „Beamte“, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtunwirksam u. rechtswidrig.
       
      Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“).
       
      Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).
       
      „(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.“ (§ 126, Abs. 1, BGB [„Gesetzliche Schriftform“])
       
      „(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 275, Abs. 2, StPO [„Frist und Form der Urteilsniederschrift; Ausfertigungen“])
       
      „(1) Das Urteil ist von den Richtern, die an der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 315, Abs. 1, ZPO [„Unterschrift der Richter“])
       
      „(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“ (§ 317, Abs. 2, ZPO [„Urteilszustellung und -ausfertigung“])
       
      „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe »gez. Unterschrift« nicht.“ (Kommentar zu § 315 ZPO; zit. n. Holger Fröhner, Die Jahrhundertlüge, 7. Fass., S. 88)
       
      Ein Handzeichen (eine sog. „Paraphe“) ist keine ausreichende, rechtsgültige Unterschrift (BGH VersR 90). Dies gilt auch bei einer Verfügung eines „Urkundsbeamten“. Ohne eigen-händige, vollständige Unterschrift liegt rechtlich lediglich ein Entwurf (sog. „Kladde“) vor. (BGH NJR 80, 1167) Es wird daher auch keine Frist in Gang gesetzt (BGH NJW 95, 933).
       
      „Amtshilfe“ durch die „Exekutive“ (Vollziehende Gewalt, z. B. „Polizei“) kann und darf nur dann gefordert und geleistet werden, wenn das „Amtshilfeersuchen“ nach § 126 BGB rechtsgültig unterschrieben ist oder (behördenintern) das Vorhandensein einer rechtsgültigen Original-Unterschrift nach § 34, Abs. 3, VwVerfG korrekt beglaubigt worden ist (und auch nur dann, wenn die geforderte Handlung materiell u. formell rechtens ist). Ohne rechtsgültige Unterschrift oder Beglaubigung liegt lediglich ein unverbindlicher Entwurf (eine „Kladde“) und ein nichtiges „Amtshilfeersuchen“ vor, das deshalb unbeachtlich ist (§ 44 VwVerfG).
       
      Eine Beglaubigung gilt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) nur innerhalb und zwischen „Behörden“, nicht aber gegenüber dem Bürger; dort gilt nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): „Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muß enthalten: 1. die Bestätigung, daß die Unterschrift echt ist, 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewißheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, 3. den Hinweis, daß die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, 4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.“ 
      (§ 34, Abs. 3, VwVerfG [„Beglaubigung von Unterschriften“])
       
      Ein Verwaltungsakt („Urteil“, „Beschluß“, „Haftbefehl“, „Bußgeldbescheid“, „Steuerbescheid“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) ist rechtsunwirksam und nichtig, wenn er der Form nicht genügt: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (§ 125 BGB [„Nichtigkeit wegen Formmangels“])
       
      Ein Formmangel liegt z. B. vor, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“ (§ 126, Abs. 1,  BGB [„Schriftform“])
       
      Ein Formmangel liegt auch vor, wenn die §§ 33 oder 34 VwVerfG nicht eingehalten werden: „Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.“ (§ 43, Abs. 3, VwVerfG)
       
      „Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“ (§ 44 VwVerfG [„Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“])
       
      Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt: „(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,…2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.“ (§ 44, Abs. 2, VwVerfG)
       
      Ein „Beamter“ muß vor der Ausführung eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes jedesmal prüfen, ob dieser auch rechtswirksam ist, und bei Zweifeln oder offensichtlichen Fehlern die Rechtsunwirksamkeit bei seinem / seinen Vorgesetzten reklamieren (sog. „Remonstrations-Pflicht“). Ein „Beamter“, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der der Form nicht genügt, muß also zuerst diesen Formfehler beheben, indem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Erhält ein „Beamter“ ein Schriftstück, das nicht unterschrieben oder nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) rechtsgültig beglaubigt ist, und handelt trotzdem danach, so handelt er eigenmächtig und rechtswidrig und übernimmt rechtlich selber die volle persönliche Verantwortung für die (noch festzustellende) Rechtmäßigkeit seiner Handlung (§ 56 bzw. 63 BBG; Art. 65 BayBG; § 839 BGB) und haftet dafür selber persönlich, direkt und vollumfänglich bei der Vollstreckung eines formfehler-haften Verwaltungsaktes mit seiner eigenen Freiheit und seinem eigenen Privat-Vermögen.
       
      „Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ (§ 63, Abs. 1, BBG [Bundesbeamtengesetz])
       
      Die Verweigerung der Unterschrift der zuständigen („Amts“-) Personen bei gesetzlich / rechtlich vorgeschriebener Schriftform ist immer rechtswidrig und macht jede („Amts“-) Handlung de jure immer rechtsunwirksam. Das Verweigern der Unterschrift führt de jure immer zu der rechtlichen Unmöglichkeit und Nichtigkeit jeder „amtlichen“ oder „behördlichen“ Maßnahme, Handlung oder Unterlassung, für die de jure eine Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist. Ein gesetzlicher / rechtlicher, „amtlicher“ / „behördlicher“ Vorgang, der der Schriftform bedarf, gilt de jure als nicht vollzogen und damit als nichtig, wenn der Aussteller des erforderlichen Schriftstückes dieses dem Adressaten (Bürger) nicht im Original mit eigenhändiger und vollständiger Unterschrift versehen vorlegt.
       
      Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betreffende Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig.
       
       
      Die Vorgehensweise des zivilen Bürgers
      Bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Gerichts-Verhandlungen, Pfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) etc. daher stets die vollständigen Namen, die Personalausweis-Nummern und die privaten Postanschriften aller in dem jeweiligen Fall ausführenden oder beteiligten „Beamten“ verlangen – zwecks zivilrechtlicher Haftbarmachung und strafrechtlicher Verfolgung. Jeder „Beamte“ muß sich immer ausweisen – ohne „Wenn und Aber“! Ein „Richter“, ein „Gerichtsvollzieher“, ein „Polizist“, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muß sich von Gesetz wegen vor jedem offiziellen Einschreiten und juristischen Handeln jedem Bürger gegenüber legitimieren, wenn es der Bürger verlangt! Und »legitimieren« bedeutet, daß man den Dienstausweis in Ruhe lesen sowie Namen und Dienstnummer notieren darf und kann! (Am besten [irgendwie] Kopien der Ausweise und [heimlich] Photos der „Beamten“ sowie [heimlich] Audio- und Video-Mitschnitte machen 2) und möglichst stets für mehrere Zeugen, bei Gerichts-Verhandlungen für mehrere Prozeß-Beobachter sorgen!)
       
      Es empfiehlt sich, Kontakt mit der für die jeweilige Region zuständigen Militär-Polizei der Alliierten aufzunehmen und bei Problemen sofort dort anzurufen und um Hilfe zu bitten.
       
      Es wird stets von Seiten des Bürgers ein Strafgeld von mindestens € 1.000.000,– festgesetzt. Es werden stets ausdrücklich und unbefristet alle Ansprüche, alle Rechte, sämtliche Rechtsmittel und sämtliche Rechtsschritte bis zur höchsten und letzten internationalen Instanz von Seiten des betroffenen Bürgers schriftlich vorbehalten. Fristen bestehen nicht.
       
      Klagen bzw. Strafanzeigen / Strafanträge gegen bundesdeutsche Politiker, „Beamte“ und „Angestellte im öffentlichen Dienst“ wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Organisierter Kriminalität, Bildung einer kriminellen / terroristischen Vereinigung, Landes- und Hochverrates, Verbrechen gegen die Menschenrechte / gegen das Völkerrecht u. a. können bei den Botschaften und Konsulaten und bei den Staatsanwaltschaften der Alliierten sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßbourg und beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gestellt werden.“

      • Hallo webmax,

        danke für deine wirklich ausführliche Information und Ausführung!!!
        Ich persönlich ‚quäle‘ mich schon seit gut einem Jahr mit diesem Thema herum und habe mir deine hier aufgeführten Tatsachen mühsam nach und nach aneignen müssen.

        Z.Zt. ‚kämpfe ich auch mit BS herum.
        Wahrscheinlich kommt auch bald (Berlin) das Finanzamt als Erfüllungsgehilfe….

        Ich kann jedem Mitstreiter nur raten, sich bereits im Vorfeld und in Ruhe darauf vorzubereiten und dann auch den erforderlichen Widerstand zu leisten.

        Aus meiner Erfahrung habe ich lernen dürfen/müssen, dass nur Anzeigen bei der ‚russischen‘ Alliierten-Staatsanwaltschaft erfolgreich waren.
        Warum? Hmm, tjaa, warum wohl…. ;-()

        Trotzdem toller Tip von dir, denn anders geht es nicht (Eine Krähe hackt der anderen….)

        • Auf die Idee bin auch schon gestossen, unter anderen evtl die andere Seite anzuschreiben (USA-Siegermächte).
          vielleicht schreibst du mich mal persönlich an, bin da ein wenig in einer Sackgasse.
          GEZ_Bayern[at]yahoo.de
          Endlich Menschen die mal Dinge verstehen und Prüfen
          Klasse

          • Gerne würde ich dich auch persönlich anschreiben, allerdings finde ich es sinnvoller es eher grösstenteils öffentlich zu behandeln, damit auch andere Interessierte ggf. Hinweise und Hilfestellungen erhalten und natürlich, damit etwaige Fehler auch von Anderen eventuell berichtigt werden können.
            Wie geschrieben, ich beschäftige mich auch erst seit gut einem Jahr mit dem Thema „BRiD“ und deren Machenschaften.
            Nur durch gegenseitige Hilfe können wir uns dieser Lügen-Krake erwehren und vielleicht eine positive Wandlung erreichen?!!?

            Ansonsten nocheinmal kurz zum Thema ‚Alliierte-Staatsanwaltschaft‘.
            Hier in Berlin ist es eher einfach, da alle erforderlichen Botschaften vor Ort sind.
            Wie du erkennen kannst, habe ich mein Anliegen zuerst genau formuliert und begründet und habe dann die betreffenden Botschaften ‚abgeklappert‘.
            Nur in der russischen Botschaft war jemand bereit, mir zuzuhören.
            Dort bekam ich auch entsprechende Hilfe, mit der ich dann zufriedenstellende Ergebnisse für mich realisieren konnte.
            Mein Anliegen war aber sehr individuell, daher glaube ich, dass es keine allgemeine Patentlösung gibt?!?

            Ich hatte mich erdreistet von einer überheblichen Richterin auf ihrem Elfenbeinturm einen Nachweis zu fordern, ob es sich nicht eher um ein ‚Standgericht‘ handele.
            Als ich ihr dann u.a. noch nachwies, dass ‚BUND‘ als NGO unter ‚GERMANY‘ eingetragen ist und es den Staat ‚BRD‘ garnicht gibt, musste ich sie wegen ihrem weiteren Verhalten aus verschiedenen Gründen anzeigen.
            Der normale Weg, also Staatsanwaltschaften, usw., brachten natürlich nichts, daher dann meine Entscheidung es über die ‚Besatzer‘ zu probieren.
            Tatsächlich hatte es scheinbar etwas gebracht, denn gut 3 Monate später war die Dame ‚beurlaubt‘ und keiner konnte/wollte mir sagen, was aus ihr wurde.
            Als Mensch hat es mir zwar etwas Leid getan, aber darum geht es ja nicht….

        • Der Viermächtestatus Berlin nimmt imho eine Sonderrolle ein – inwieweit hilfreich, kann ich nicht beurteilenö.
          Ahus meiner sicht muß man sich entscheiden: Ich zahle zähneknirschend – oder ich zahle nicht! Letzteres muß man dann durchziehen notfalls bis vor das Gericht.

          Ein wenig Ahnung von der deutschen Gesetzgebung und dem Verwaltungsrecht bzw Unterschied zum BGB und von Begriffen wie Amtsanmaßung, Zitiergebot, Leistungsbescheid etc. sollte man schon haben oder sich erarbeiten (ist gar nicht schlimm mit dem Internet).

          Der „Beitragsservice“ ist ein rechtloser Kassierverein, für dne jede Briefmarke zu schade ist.
          Ernst nehmen muß man Post von der zuständigen Rundfunkanstalt, die irgendwann trotz Protest einen „Festsetzungbescheid oder ä. „erläßt“ – was sie nicht darf! Ihr steht nur das -kostenträchtige – Mahnverfahren wie anderen Firmen auch zu.
          Der Trick mit dem Amtshilfeersuchen dürfte für Stadtkämmerer und private GV´s nach hinten losgehen – keine ausreichende rechtliche Grundlage, keine richterlicher Bescheid, keine Beamtentum, keine Staatsheftung mehr; deshalb kriegen viele kalte Füße und bearbeiten die kritischen Fälle nicht. Ein Beamter fragt sich sowieso immer als erstes: Bin ich überhaupt zuständig – oder kann ich das wegdrücken?
          Sollte ein GV mit Polizei auftauchen, ist zuerst der Polizist zu belehren, dass er die Unversehrheit der wohnung zu schützen hat,nicht die Interessen ei nes privaten Geldeintreibers. Dem steht nämlich der Gerichtsweg offen. Eshandelt sich also um ein kostenpflichtiges Einschreiten, welches die Wache dem GV stets in Rechnung stellen muß – nachweislich, sonst ist eine Dienstaufsichtbeschwerde u. a. wegen Verschwendung von Steuergeldern fällig. Das solcherart karrierehindernde disziplinarische Vorgehen macht so ein Wachleiter höchstens 2x mit, dann kommen die nicht mehr…
          Der Trick ist, stets auf Augenhöhe freundlich und beharrlich zu handeln. Immer auch Fragen stellen, Antwort notieren. Das macht die jungs rasend.

          • @webmax,
            wieder ein klarer, eindeutiger Beitrag von dir :respekt

            ##Der Trick mit dem Amtshilfeersuchen dürfte für Stadtkämmerer und private GV´s nach hinten losgehen – keine ausreichende rechtliche Grundlage, keine richterlicher Bescheid, keine Beamtentum, keine Staatsheftung mehr;##

            Du meintest sicher statt „keine Staatsheftung“ ‚keine Staatshaftung‘ mehr??

            Dazu habe ich aus der für mich eher fragwürdigen Presse folgendes gefunden:
            http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatshaftungsrecht-ohne-haftung-11530924.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

            ##Ein wenig Ahnung von der deutschen Gesetzgebung und dem Verwaltungsrecht bzw Unterschied zum BGB und von Begriffen wie Amtsanmaßung, Zitiergebot, Leistungsbescheid etc. sollte man schon haben oder sich erarbeiten (ist gar nicht schlimm mit dem Internet).##
            Mir gefällt jetzt u.a. besonders gut, dass du in deinem Beitrag u.a. viele wirklich wichtige Begriffe eingebaut hast, die man individuell auch wieder der Situation entsprechend nutzen kann/sollte/muss!!

            „Leistungsbescheid“ ist gerade mein Lieblingsbegriff, in dem ich mich vorsorglich gerade hineinarbeite.
            „Amtshilfe“ habe ich gestern noch ‚fertig‘ gemacht.
            Und ja, auch wenn einige vielleicht jetzt lachen werden (ich glaube eher weniger…), ich habe, wie hier schon öfter angeraten, verschiedene, vorbereitende ‚Informationen‘ fertig gestellt.

            Ob es nachher wirklich etwas bringt, einen GV und seine Erfüllungsgehilfen abzuschmettern und eben auch ‚echtes Nachdenken‘ zu fördern, wird sich später zeigen.
            Die Frage nach der ‚eindeutigen Rechtsgrundlage‘, die diese „Schergen“ beantworten müssen, zaubert gerade ein wohlwollendes Lächeln in mein Gesicht…
            Ich bin Mensch und nicht nur nach BGB §1++.
            Ihr doch sicher auch, oder?!
            Hihi, ’nen Scherz?!???

          • ##Dazu immer den GV und eventuelle Polizei“beamte“ auf ihre Privathaftung verweisen! Am besten mit vorgefertigten Textkopien.##
            Leider sind einige/viele dieser „Beamten“ sehr uneinsichtig, bzw. nicht wirklich aufgeklärt.
            Daher ist neben dem genannten Hinweis ihrer Privathaftung vielleicht auch eine kleine ‚Nachdenkhilfe‘ ganz gut?
            Ich habe es bisher noch nicht einsetzen müssen, habe es aber trotzdem immer griffbereit:

            ==>
            Sollten Sie hoheitsrechtlich befugt sein, so haben Sie mir dies durch folgendes zu beweisen:

            a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

            b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.

            c) Sie erbringen eine eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt, auf welches Sie Ihre Vereidigung begründen.

            Wenn Sie all das erbringen können, dann – und nur dann – dürfen Sie mich gern wieder kontaktieren. Bis dahin verbitte ich mir jede weitere Störung meiner Person durch Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen.
            <==
            Diesen Text hatte ich mal irgendwo im I-Net gefunden und finde ihn ganz gut.

            Natürlich wünsche ich mir/uns, dass ich/wir ihn nicht zwingend einsetzen müssen, aber bei der teilweise herrschenden Uneinsichtigkit dieser Personengruppe schadet eine Aufklärung nicht.

  81. AN ALLE ANTI- GEZ – KÄMPFER ! 18.10.2015
    ENDLICH POLITISCH KÄMPFEN ! D.h.:
    1) Massenhaft MdL, u. MdB anmailen, u. Journalisten dafür gewinnen!
    2) Die Märtyrer unter uns sollten ihre Story an Journalisten geben, die eine Story daraus machen!
    3) Geht doch mal in ein Partei-Büro von der Die_LINKE u. zu einem monatl. Treffen der SPD, u. der GRÜNEN! Die sollen das auf die Tagesordnung setzen u. diskutieren1
    4) Dasselbe bei einem SPD- Ortsverein !
    5) Dasselbe bei einem CSU- oder CDU – Ortsverein!
    6) Immer wieder auf Minister Schäuble verweisen, der gegen den Zwangsbeitrag ist!
    7) Schreibt ihr endlich Schäuble mal an ?
    8) Wann endlich startet ihr eine Camapaign hierzu in change.org oder campact ?
    Oder bei AVAAZ ?
    9) Der heroische Einzelwiderstand ist zwar schon mal gut- aber ihr / wir – müssen nun auf der höheren politischen EBENE weiter arbeiten !
    10) In 3 Monaten 1 – 2 Mio elektronische Votes g e g e n die ARD-ZDF-dRadio- Abzocke übergeben und mitviel TAMTAM in Berlin im Regierungsgebäude
    übergeben, mit Auflauf der Presse !
    Übergabe an wen ?
    11) An die MdBs der GRÜNEN, SPD, CDU, Die LINKE MdBs ! ! !
    Grüße ! 18. Okt. 2015 Alfred Röck, Vors. Club Voltaire München 1994

    • so was passiert wenn der gerichtsvollzieher droht mit einem eintrag in das schuldenregister.mein nachbar ist atu kunde und ihm wurde sie mitgliedschaft gekündigt. weiterhin gehts soweit das er sich beruflich nicht verändern kann wo die schufa eine rolle spielt.

      • Eigentlich müsste man mit Kusshand alles bekommen wenn man sich gegen den Scheiß wehrt. Aber da sieht man mal, wie stumpf unsere Gesellschaft geworden ist. „17,50 € ist ja nicht viel“

      • Ich habe soeben (23. Okt.2015, 14:55) mit ATU Weiden telefoniert. Dein Nachbar soll sich mal unter der Telefonnummer 0961 3060 melden und sein Anliegen vortragen. Ich habe leider seine Kartennummer nicht, konnte daher nicht ins Detail gehen. Wenn er keine Schulden bei ATU hat, ist das nicht möglich Ihm die Karte zu sperren. Die junge Frau meinte, wenn der seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt ist das nicht Sachen von ATU ihn wieder auf den rechten Weg zu bringen.
        Dem GV würde ich mal Feuer unterm Arsch machen und eine Anzeige lostreten. Eine Akzeptanz und die eigenen AGB sollte man ihm schon mal zukommen lassen.
        Grüße von Paulchen

        • Die junge Frau meinte, wenn der seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt ist das nicht Sachen von ATU ihn wieder auf den rechten Weg zu bringen.

          LOL. Auf den rechten Weg bringen. Diesen Weg sollten eindeutig viel mehr Leute einschlagen.

  82. Es ist eine Firma:Impressum
    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

    Adresse

    ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice
    Freimersdorfer Weg 6
    50829 Köln
    Kontaktdaten

    impressum@rundfunkbeitrag.de

    Tel.: 0221 5061-0 (Zentrale)
    Service-Fax: 01806 999 555 01*

    *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz,
    60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen.

    Weiteres

    Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf

    Umsatzsteuernummer:
    DE 122790216

  83. V E R W E I G E R E R — I H R S E I D N I C H T A L L E I N E !
    Aus N 24:
    Die Ventilwächter sind eine handlichere Alternative zu den bekannten Parkkrallen. Dass sie in Zukunft verstärkt auch wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge zum Einsatz kommen könnten, liegt schlicht an der gestiegenen Zahl der Zahlungsverweigerer. Im vergangenen Jahr baten die Rundfunkanstalten fast 891.000 Mal um Amtshilfe der zuständigen Vollstreckungsbehörden – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 27 Prozent. 2013 waren es noch knapp 701.000 solcher Ersuchen.
    Lieber keine Briefe ignorieren

    Das hänge mit der Umstellung der von der Gerätegebühr auf den Haushaltsbeitrag zusammen. „Statt 42 Millionen Beitragskonten haben wir jetzt 44,5 Millionen“, sagt Christian Greuel, Sprecher des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Anteil derer, die das gesamte Mahnverfahren durchlaufen haben, ohne eine Zahlung zu leisten, liege im unteren einstelligen Prozentbereich. Wichtig und ratsam sei es, sich auf Schreiben des Beitragsservice zu melden und die Briefe nicht zu ignorieren.

    Mit welchen Mitteln die Vollstreckungsbehörden die ausstehenden Gebühren eintreiben, ist ihnen überlassen. ————————————————————
    Die ABOCK- VERBRWECHER- BANDE hat also per Zwang – 2,5 Mio „Mitgl.“ mehr!
    Das macht 540 Mio € zusätzlich / Jahr Einnahmen!
    .- Damit werden die US- Hollywood- Konserven eingekauft!
    ————————————
    ALLE; die es sich leisten können, sollten weiterhin verweigern! Sich einsperren lassen !
    — Soll dieser Verbecher-Staat doch die 2,5 Mio einsperren!
    – Wir werden sie befreien – auf unsere Art!
    – – Und: man bedenke: die Parteien, die vorgeben, für die KLEINEN da sein zu wollen, haben uns das eingebrockt! D.h.: SPD/ GRÜN, Die_Linke ….! PFUI TEUFEL !
    — TECHNISCH könnte das leicht lelöst werden, gegen Schwarzsehen mit PC:
    Einfach nur mit prepaid die TV- Kanäle zugänglich machen; d.h.- wer die TV- card auflädt (zahlt z.B. f.1 Monat), kann 1 Monat loock on TV!

    • nun man zahlt für die bereitschaft nicht ob du kuckst einen tv pc oder sonst was hast. das mit dem prepaid werden die nicht machen, warscheilich weil man in youtube oder sonst wo den scheiß auch anschauen kann. inhaltlich finde ich es völlig überteuert. gottschalk fand ich immer sympathisch bis ich weiß was er verdient und wers bezahlt. schade das es nicht ihn erwischt hat anstelle von samuel koch, velleicht verstickt er elendig an der haribo gummibärkacke.

      • Der Energieversorger hält auch Strom bereit. Und ICH ALLEINE entscheide ob ich Strom will oder nicht. Wenn ich will bezahl ich dafür. Wenn nicht dann nicht! Darum geht es.

        Und die Zecken wissen ganz genau was passieren würde wenn der öR als Prepaid oder per Verschlüsselung oder sonstwas übertragen wird -> die Kosten bei denen brechen ein und somit haben die Schiss ihre ergaunerten Gelder und den damit finanzierten Luxus (Gottschalk’s Schlösser haben die „braven“ Beitragszahler mitfinanziert!) nicht mehr ausleben zu können.

        • nun da bist du im irrtum verwendest du kein strom wenn du am netz angeschlossen bist zahlst du bereitstellungskosten, je weniger strom du brauchst je höher die bereitstellungskosten.
          so kenns ich – mag sein das es sich geändert hat.
          das mit dem fernsehen ist schon kriminell wer dagegen ist solls eben nicht bezahlen.
          außerdem wird sich jetzt was tun wenns an die 3 jahresfrist geht alles was länger wie 3 jahre nicht bezahlt wurde verfällt.

          • Gut, mit dem Strom war vielleicht nen blödes Beispiel. Dann hier ein anderes:
            Jeder YouTuber, der Videos bereitstellt bekommt X Euro/Monat, egal ob konsumiert wird oder nicht.

            Soll im Klartext heißen, ist nicht mein Problem wenn DIE der Meinung sind sowas bereitstellen zu müssen. Das heißt noch lange nicht dass ich dafür bezahlen soll/muss.

            Und zur 3-Jahresfrist: Woher haste das? Ab wann soll die beginnen? Ab Jan. 2013 generell oder wenn der 1. Bescheid eingetroffen ist?

          • das mit den 3 jahren ist die verjährungsfrist.das heißt nicht alles inerhalb 3 jahren sondern wenn 3 jahre verstreichen. aber keine sorge man bekommt ja festsetzungsbescheide. jan 2013 ist der stichtag auch wenn der allererste bescheid erst in 35monate geschickt wird.
            das nennt sich abgleich mit dem einwohnermeldeamt betroffen ist einer der die wohnung inne hat. hast du 2 wohnungen darfst 2 mal zahlen obwohl du nicht an 2 stellen gleichzeitig sein kannst.
            man kann sich nur erwehren wenn man nicht bezahlt.
            und ja die wollen das man die bereitstellung bezahlt egal ob du kuckst, empfang hast oder ob du überhaupt zuhause bist.

  84. WIEDERHOLUNG: DIE TECNISCHE LÜGE des Abpress-Staates: jeder könne- ohne TV- Gerät – nämlich mit dem Laptop tv empfangen, also müsse er zahlen; jedoch: es wäre spielend techn. so zu machen: 1 usb- stick oder prepaid-card muß erst aufgeladen (also bezahlt werden), erst dann wird duchegschaltet zum TV- Empfang! Also, wie die pre-paid-cards bei Handys. 12.okt. 15 A. Röck

    • also ich bin kein paragraphenheini ich habe nur so viel verstanden das man für die bereitschaft pro haushalt zahlt.

      also nicht ob man schaut oder nicht oder ob man auf montage oder einfach proforma eine wohnung hat die gar garnicht bewohnt wird.

      auch egal ist ob man technisch überhaupt empfang hat.

      ich halte das für einen groben verstoß den wenn einer kein fernseher oder internet hat muss er auch zahlen.

      das medium fernseh wird missbraucht da jetzt gauck eine rede hält mit aufforderung zur spende.
      ich bin der meinung wenn man was bezahlt dann sollte es werbefrei sein und ohne hirnwäsche der medien, von werbung will ich gar nicht reden.
      ein weiterer punkt sind die reportagen wer wo steuern zahlt zb apple, mc donalds, starbuck, ikea usw. unternehmen die eigentlich der deutschen wirtschaft legal schadet werden trotzdem inm fernsehen erwähnt und beworben.
      fehlerhafte berichterstattungen die erheblichen schaden anrichten wie das tote kind am strand – googelt mal danach.
      palmfett+nestle sei scheiße sind aber unumgänglich und werden massiv beworben. nestle steckt überall mit drinn und was zu kaufen das kein palmfett hat geht fast nicht.
      der inhalt eines programms mit zwangsgebühren kann stets angegriffen werden auch wenn die aufführungen von mir gar nicht gegeben sind.

  85. Klageschrift nach Europarecht / Musterklage:
    Punkt 1:
    Zunächst möchte ich feststellen, dass Europäisches Recht in Deutschland anzuwenden ist.

    Die folgenden Europäischen Richtlinien sind in Deutschland bindend:
    Richtlinie 2007/65/EG
    Richtlinie 89/552/EWG
    Richtlinie 2010/13/EU vom 15. April 2010, kodifizierte Fassung

    Nachfolgend einige Urteile des EuGH zur Verdeutlichung, dass nationales Recht nicht anwendbar ist, wenn europäisches Recht anzuwenden ist. Europäisches Recht hat Vorrang:

    AZ C-453/00; Rz 20
    AZ C-8/88; Rz 13
    AZ C-213/89; Rz 18
    AZ C-213/89; Rz 19
    AZ C-213/89; Rz 20
    AZ C-213/89; Urteil zu diesem Vorgang
    AZ C-280/00; Rz 59

    Gemäß dem „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ sind lt. Artikel 288 Verordnungen allgemeinverbindlich, Beschlüsse und Richtlinien für jene verbindlich, an die sie gerichtet sind.

    Zudem gibt es einige Urteile des EuGH zur Verdeutlichung, dass nationales Recht nicht anwendbar ist, wenn europäisches Recht anzuwenden ist. Europäisches Recht hat Vorrang. Beispiele im Anhang.
    Damit ist bewiesen, dass Europäisches Recht in Deutschland anzuwenden ist.

    Punkt 2

    Die Richtlinie 2007/65/EG behandelt die „Ausübung der Fernsehtätigkeit“ und betrifft alle „traditionellen audiovisuellen Mediendienste -wie das Fernsehen- und neu aufkommende audiovisuelle Mediendienste auf Abruf“.

    Gemäß dieser Richtlinie 2007/65/EG sind aus Gründen „gleicher Wettbewerbsbedingungen und eines echten Marktes für audiovisuelle Mediendienste“ die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze des Binnenmarktes und der Gleichbehandlung zu respektieren.

    Teilzitat – Europäische Richtlinie 2007/65/EG Artikel (6), ebenfalls in Richtlinie 2010/13/EU, Artikel (10):
    Traditionelle audiovisuelle Mediendienste — wie das Fernsehen — und neu aufkommende audiovisuelle Mediendienste auf Abruf bieten erhebliche Beschäftigungsmöglichkeiten in der Gemeinschaft, vor allem in kleinen und mittleren Betrieben, und regen Wirtschaftswachstum und Investitionstätigkeit an. In Anbetracht der Bedeutung gleicher Wettbewerbsbedingungen und eines echten Marktes für audiovisuelle Mediendienste sollten die Grundsätze des Binnenmarkts wie der freie Wettbewerb und Gleichbehandlung respektiert werden, um Transparenz und Vorhersehbarkeit in den Märkten für audiovisuelle Mediendienste zu gewährleisten und niedrige Zutrittsschranken zu erreichen.
    Zitat Ende

    Nach dieser Richtlinie unterliegt Rundfunk und Fernsehen dem Wettbewerbsrecht.

    Es hat in Europa keine Regelung Bestand, die den EU-Bürger verpflichten könnte, eine dem Wettbewerbsrecht unterliegende Dienstleistung zu bestellen und zu nutzen oder im Falle des RBStVs aufzudrängen und zwangsweise abzukassieren. Kann kein EU-Bürger darauf verpflichtet werden, das Angebot eines Dienstleisters anzunehmen, kann er auch nicht verpflichtet werden, es ohne bewusste Annahme trotzdem zu bezahlen.

    Punkt 3
    Teilzitat: Richtlinie 89/552/EWG:
    Die Fernsehtätigkeit stellt unter normalen Umständen eine Dienstleistung im Sinne des Vertrages dar.
    Zitat Ende

    Nach dieser Richtlinie ist Rundfunk eine Dienstleistung.

    Gemäß dem Vertrag über die „Arbeitsweise der Europäischen Union – Artikel 57“
    sind im Sinne der Verträge all jene Leistungen Dienstleistungen, „die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr“ oder „die Freizügigkeit der Personen unterliegen“. Insbesondere gelten gewerbliche (…) Tätigkeiten, wie sie der Rundfunk darstellt, als Dienstleistung.

    Zitat: Artikel 57 der Arbeitsweise der Europäischen Union:
    Dienstleistungen im Sinne der Verträge sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen.
    Als Dienstleistungen gelten insbesondere:
    a) gewerbliche Tätigkeiten,
    b) kaufmännische Tätigkeiten,
    c) handwerkliche Tätigkeiten,
    d) freiberufliche Tätigkeiten.
    Unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistungen seine Tätigkeit vorübergehend in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird, und zwar unter den Voraussetzungen, welche dieser Mitgliedstaat für seine eigenen Angehörigen vorschreibt
    Zitat Ende

    Punkt 4
    Zitat: Artikel 102 der Arbeitsweise der Europäischen Union:
    Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
    Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:
    a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
    b) der Einschränkung, der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;

    c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
    d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
    Zitat Ende

    Die Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen ist Hauptbestandteil des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und somit verboten, sofern man für etwas bezahlen soll, was man nicht nutzt. Wenn ich gezwungen werden soll, für eine Leistung zu bezahlen, die ich nicht nutze und die ich sogar aus tiefer Überzeugung ablehne, handelt es sich um die Erzwingung unangemessener Verkaufspreise, auch wenn sich diese Erzwingung aus einem Gesetz ergibt.

    Punkt 5
    Nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates der europäischen Kommission gelten Rundfunkveranstaltungen als frei empfangbar, auch wenn sie verschlüsselt sind:
    Siehe Erläuterungen zu den Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften bezüglich des Ortes von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen, die 2015 in Kraft treten:
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/telecom/explanatory_notes_2015_de.pdf
    Ziel dieser Erläuterungen ist es, die EU-Mehrwertsteuervorschriften besser verständlich zu machen. Die Erläuterungen wurden von den Dienststellen der Kommission erstellt und sind, wie im Haftungsausschluss auf der ersten Seite angegeben, nicht rechtsverbindlich.

    Teilzitat: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013
    2.4.2. Rundfunkdienstleistungen
    2.4.2.1. Wann werden Sendungen „der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“?
    Die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gilt nur dann als Rundfunkdienstleistung, wenn die Sendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Sendungen nicht an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet ist, kann sie nicht als Rundfunkdienstleistung betrachtet werden.
    Diese Bedingung bedeutet nicht, dass die Sendungen allen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verbreitung oder Weiterverbreitung kann auf die Öffentlichkeit in einem Land oder sogar in einer bestimmten Region eines Landes beschränkt sein. In Situationen, in denen der Zugang zu Sendungen auf Dienstleistungsempfänger beschränkt ist, die die Dienstleistungen bezahlen, gilt die Verbreitung oder Weiterverbreitung trotzdem als der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
    Zitat Ende
    Die Verantwortlichen von den örR und die Gesetzgeber hätten wissen müssen, dass Verschlüsseln erlaubt ist, damit wäre verhindert worden, jeden zur Zwangsfinanzierung zu verpflichten, der es nicht nutzen will. Dann würden nur Rundfunkteilnehmer zur Finanzierung herangezogen, Rundfunkverweigerer wie ich blieben vom ohnehin verbotenen Zwang verschont. Wenn technische Neuerungen genutzt werden sollen und dürfen, darf das auch für die Verschlüsselung der örR-Sender gelten. Die Nutzung der technischen Entwicklung wird jedoch verbotenerweise zum Schaden der Verbraucher eingeschränkt, weil die Verschlüsselungstechnik nicht angewendet wird.
    Es ist zwar nicht Gegenstand dieser Klage, Vorschläge zur Rundfunkfinanzierung zu machen, aber es ist sicherlich von Bedeutung, dass es Finanzierungsmöglichkeiten gibt, die mit dem Europarecht und dem Grundgesetz vereinbar sind, ohne örR oder Rundfunkverweigerer unangemessen zu belasten. Es ist kein sachlicher Grund vorhanden, mich zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu zwingen. Die dadurch möglicherweise auftretenden finanziellen Probleme der Rundfunkanstalten sind nicht auf mich als Rundfunkverweigerer abzuwälzen, zumal sie nicht existieren.
    Somit steht fest, dass eine Verschlüsselung der Angebote der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten eine faire und gerechte Option darstellt, um Rundfunkverweigerer nicht zu benachteiligen. Der Vorwand, eine mögliche Umgehung der Verschlüsselung würde andere benachteiligen, ist absurd und vorgeschoben. Verschlüsselung dient der Gerechtigkeit, weil jeder das finanziert, was er verwendet. So haben verschlüsselte Privatsender wie Sky und Internetangebote wie Netflix, Watchever und Maxdome es geschafft, ein faires Angebot zu schaffen, welches durch Qualität überzeugt. Niemand wird gezwungen, diese Angebote anzunehmen, trotzdem ist es eine ernsthafte Konkurrenz zum örR. ÖrR ist ein Zwangsabo für derzeit 17,50 Euro monatlich, unabhängig davon, welche Programme durch örR ausgestrahlt werden. Wer auf diese Programme verzichten kann, muss es auch dürfen.
    Die sichere Erfassung von Rundfunkteilnehmern stellt keine technische Hürde dar, siehe Sky, dem Bezahlsender mit Verschlüsselung.
    Es bleibt festzustellen, dass „die technische Entwicklung durch die Möglichkeit der Verschlüsselung“ zu meinem Schaden nicht angewendet wird.
    Nach Artikel 102 d dürfte es auch verboten sein, die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, an eine Wohnung zu knüpfen, die nichts und sogar völlig unsachgemäß mit Rundfunk zu tun hat. Eine Wohnung hat selbstverständlich mit Rundfunknutzern zu tun, allerdings auch mit Rundfunkverweigerern. Warum ausgerechnet die Zahlungspflicht für Rundfunknutzer aus der Wohnungsinhaberschaft konstruiert wurde, statt einer Zahlungsbefreiung für Rundfunkverweigerer, scheint in diesem Kontext nun völlig willkürlich, auch wenn die Rundfunkverweigerer vermutlich in der Minderzahl sind, was aber erst noch zu beweisen wäre.

    Punkt 6
    Die EU-Richtlinie 97/7/EG bestärkt mein Argument, unbestellte Waren und Dienstleistungen nicht bezahlen zu müssen:
    Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG Unbestellte Waren oder Dienstleistungen
    Angesichts des in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (*) festgelegten Verbots von Praktiken bezüglich unbestellter Waren oder Dienstleistungen treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, dass unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.
    Niemand darf gezwungen werden, unbestellte Leistungen zu bezahlen.
    Ich empfinde die zwangsweise Eintreibung von Rundfunkbeiträgen als eine Nötigung, wenn damit keine von mir gewollte oder sogar eine von mir abgelehnte Gegenleistung einhergeht.

    Punkt 7
    Ich verlange vollständigen Schadensersatz:
    Mit RICHTLINIE 2014/104/EU hat jeder Bürger Anspruch auf Schadensersatz, wenn der nationale Staat die Bestimmungen der Artikel 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt.
    Zitat
    (1) Die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind der öffentlichen Ordnung zuzurechnen und sollten in der ganzen Union wirksam angewandt werden, um zu gewährleisten, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verfälscht wird. […]
    (3) […] Die volle Wirksamkeit der Artikel 101 und 102 AEUV und insbesondere die praktische Wirkung der darin festgelegten Verbote erfordern, dass jeder — seien es Einzelpersonen, einschließlich Verbraucher und Unternehmen, oder Behörden — vor nationalen Gerichten Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen entstanden ist.
    (13) Das Recht auf Schadensersatz ist für jede natürliche oder juristische Person — Verbraucher, Unternehmen wie Behörden — anerkannt, ohne Rücksicht darauf, ob eine unmittelbare vertragliche Beziehung zu dem zuwiderhandelnden Unternehmen besteht, und unabhängig von einer vorherigen Feststellung der Zuwiderhandlung durch eine Wettbewerbsbehörde. […]
    (31) Jede natürliche oder juristische Person, die durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde Beweismittel erlangt, sollte berechtigt sein, diese für die Zwecke einer Schadensersatzklage zu verwenden, an der sie als Partei beteiligt ist. […]
    (37) Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen — wie im Falle eines Kartells —, ist es angebracht vorzusehen, dass diese gemeinsam handelnden Rechtsverletzer gesamtschuldnerisch für den gesamten durch diese Zuwiderhandlung verursachten Schaden haften.[…]
    Zitat
    Artikel 3
    Recht auf vollständigen Schadensersatz

    (1)Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass jede natürliche oder juristische Person, die einen durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, den vollständigen Ersatz dieses Schadens verlangen und erwirken kann.
    (2)Der vollständige Ersatz versetzt eine Person, die einen Schaden erlitten hat, in die Lage, in der sie sich befunden hätte, wenn die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht nicht begangen worden wäre. Er erfasst daher das Recht auf Ersatz der eingetretenen Vermögenseinbuße und des entgangenen Gewinns, zuzüglich der Zahlung von Zinsen.
    Zitat Ende
    Mein Schaden beläuft sich auf die Gerichtskosten der Klage vor dem Verwaltungsgericht, die Kosten des Anwalts und die Portokosten/Telefonkosten, die mir entstanden sind sowie Fahrtkosten zu Stellen, die mir Hilfe bieten konnten. Des Weiteren verlange ich die Rückzahlung der von mir bereits zwangsweise abgepressten Rundfunkbeiträge sowie aller der damit verbundenen Kosten der Zwangsvollstreckung.

    Anhang: Quellenverzeichnis:

    Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV -) vom 31. August 1991
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=12784&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=rundfunk#det0

    Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:332:0027:0045:DE:PDF

    Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989
    http://cms.ifa.de/pdf/abk/inter/rat_rl89_552.pdf

    Richtlinie 2010/13/EU vom 10. März 2010
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:095:0001:0024:DE:PDF

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 31, 314,
    http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/telecom/explanatory_notes_2015_de.pdf

    Urteil (EuGH: 13.12.2007, C-337/06)
    http://www.onlinelaw.de/de/publikationen/artikel/artikel.php?we_objectID=169&level1=2&level2=2.3

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit den Artikeln 1 bis 358
    http://www.aeuv.de/

    Die in der Klage genannten Artikel zur Arbeitsweise der Europäischen Union im Einzelnen:

    Artikel 57
    http://www.aeuv.de/aeuv/dritter-teil/titel-iv/kapitel-iii/art-57.html

    Artikel 101
    http://www.aeuv.de/aeuv/dritter-teil/titel-vii/kapitel-1/abschnitt-1/art-101.html

    Artikel 102
    http://www.aeuv.de/aeuv/dritter-teil/titel-vii/kapitel-1/abschnitt-1/art-102.html

    Artikel 260
    http://www.aeuv.de/aeuv/sechster-teil/titel-i/kapitel-1/abschnitt-5/art-260.htmll

    Artikel 288
    http://www.aeuv.de/aeuv/sechster-teil/titel-i/kapitel-2/abschnitt-1/art-288.html

    • sticky post! verdient eine extra verlinkung in meinem Blog!

      Europäisches (Wettbewerbs)Recht haben die Konsorten Kurt Beck, Dr. Paul Kirchhof, sowie dessen Bruder Ferdinand als ehemaliger Verfassungsrichter vorsätzlich ausgeklammert! Im Grunde genommen haben die Ministerpräsidenten der Länder bei der sog Ratifizierung des autokratischen Staatsvertrages Meineide auf die Verfassung geleistet, ein kollektiver Umgehungstatbestand einer Haushaltsababe, die zweifelsfrei als Steuer zu definieren ist, wofür allein der Bund zuständig ist. Eine Verabschiedung als Rundfunksteuer wäre allerdings schon an ART 5 GG gescheitert! Die privaten Medien würden zurecht monieren, wieso der WDR und BR in den Genuss einer Steuer kommen obwohl nachweislich diese LRAs Wettbewerber wie die Privaten sind, was beanspruchte Kennzeichen in den Markenregistern offenbaren.

      Fazit: der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Staatsstreich in betrügerischer Absicht! die Handlanger, die meinen sie würden Recht anwenden, sind blöd wie Schiffer-Scheisse!

  86. Jetzt Fall ich gleich vom Glauben!!!!!!!!!
    Dürfen die sich ALLES ILLEGAL beschaffen.Dann sage ich gleiches Recht für ALLE!!!!!! abhttp://www.n24.de/n24/Nachrichten/Auto-Verkehr/d/7438228/gez-verweigerern-droht-ein-plattfuss.html

    • Also erstmal ist die Info von N24, darauf würde ich gar nicht soviel geben.
      Angst machen funktioniert noch immer.
      Viel interessanter ist die Zahl
      Anstieg um 27%
      2013 701.000
      2014 891.000
      ?2015 1.131.000 (+27%)?
      das ist doch schon mal was
      40Mio Haushalte davon knapp 1mio nichtzahler (dieses Jahr bestimmt 1mio)
      das sind 2,5% Haushalte

      • Darauf verlassen, dass es nur „Angstmache“ ist, würde ich mich seit letztem Jahr nicht mehr verlassen. Als ich mit dem Boykott angefangen habe hat auch jeder geschrieben/gesagt wegen Zwangsvollstreckungen, Pfändungen etc., da kommt nichts, ist nur Angstmache.

        Und nun? Seit letztem Jahr sind diese Dinge im vollem Gange, ohne Rücksicht und vorallem OHNE Rechtsgrundlage!
        Also zuzutrauen wäre es diesem Verein. Die sind schlimmer als Zecken und Pest zusammen!

        • also wenn erstmal 500eu – was mittlerweile für alle die nicht bezahlt haben der fall ist gehts wies katzenmachen für die gv’s.
          die mahnungen und festsetzungsbescheide hinken immer etwas nach wird 600eu geschuldet kanns sein das die pfändungsschreiben einen geringeren bertag afzeigen zb 350 oder 420…eu.
          man kans durch einspruch aufhalten aber die kontopfändung können die ohne weiteres durchsetzen. haben die gemacht bei inibi….und die kennt sich aus.
          habe bei der bank angerufen und ja die kucken einen alten scheiß ob ein trichter oder richter unterschriebn hat.
          der beitragsservice schreibt zurück geht nicht auf alles ein man bekommt pauschalierte ähnliche normschreiben ohne namen…https://youtu.be/FUpLQup4Zqw

  87. Für ALLE als Vorlage/Schreiben an den Vollstreckungsbeamten/Gerichtsvollzieher

    Bitte Ergänzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Anschrift

    Frankfurt am Main, den 23.06.2015

    In der Zwangsvollstreckungssache des
    – vermeintlichen Gläubigers Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
    Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main
    Aktenzeichen des Gläubigers: XXXXXXXXXXXX
    Buchungszeichen: XXXXXXXXXX
    gegen

    den
    – vermeintlichen Schuldner
    XXXXXXXXXXXXX

    lege ich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.

    Es wird beantragt:
    Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Auftrag des Gläubigers Hessischer Rundfunkt Anstalt des öffentlichen Rechts zurückzuweisen.
    Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen.

    Begründung:

    Das Vollstreckungsorgan hat die Verfahrensvorschriften zur konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht beachtet. Der Rechtsbehelf ist statthaft. Die Vollstreckungsmaßnahme ergeht ohne Gewährung rechtlichen Gehörs. Die Vollstreckungserinnerung richtet sich zusätzlich gegen den Kostenansatz des Vollstreckungsorgans. Ich bestreite die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen.

    Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
    Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
    Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 – § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt, können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.

    Des Weiteren lege ich hiermit vorab Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen.
    Es liegt ein Eintragungshindernis vor. Es gibt keinen Eintragungsgrund. Die Eintragungsanordnung ist nicht zu vollziehen und aufzuheben. Sollte eine Eintragung erfolgt sein, wird hiermit beantragt diese gemäß § 882 e ZPO Abs. 3 Ziff. 2 sofort zu löschen.

    Der Gläubiger behauptet vermutlich, der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.

    Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig.

    Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat
    “Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann „Zweifel“, wenn der Adressat den Zugang – schlicht – bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71).
    Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht z.B. hat der Erklärende (bzw. jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so z.B. zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel „anzeige“ empfangsbedürftig ist).“
    …….“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“
    Zitat Ende

    Des Weiteren berufe ich mich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:
    „Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“

    Mit meiner Forderung berufe ich mich auf das Urteil des LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
    „Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht „automatisch“ erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift“

    Im Übrigen habe ich niemals eine Anmeldung bei der zuständigen Rundfunkanstalt mit meiner Unterschrift bestätigt, daher ist die Pflicht einer Beitragszahlung nicht gegeben.

    Der Gläubiger hat weder das Recht im eigenen Auftrag eine Anmeldung ohne meine Einwilligung durchzuführen noch gibt es keine rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Beitragskonto bei der zuständigen Rundfunkanstalt oder Beitragsservice auf meinen Namen, falls dies bereits geschehen ist.

    In dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist eine Anmeldung gegen den Willen eines Bürgers nicht geregelt, somit ist die Handlung des Gläubigers rechtswidrig und unterliegt einer Nachprüfung, die ich nach Erhalt eines Bescheides bei der zuständigen Rundfunkanstalt beantragen werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Name

  88. A. Röck,
    AN ALLE ANTI- GEZ- VERSCHWORENEN !
    I) Wie schon aufgefordert: jene, bei denen nichts zu pfänden ist, geht doch in die Erzwingungshaft; und das muß publik gemacht werden, jeder Gefangene an die Zeitungen schrieiben, schon vor Antritt in Gefängnis – die ja schon überfüllt sind!
    II) Tut Euch zusammen zu einer CAMPAIGN und startet eine CAMPAIGN mittels avaaz oder change.org. oder wie heisst die andere!
    III) Kontaktet vorher Minister Schäuble, der die GEZ-Zwangsgebühr auch auf` m Kicker hat! Fragt ihn doch – informell, was er tun würde, wenn ihm 1 Mio votes auf den Tisch gelegt würden!
    Ist nun klar, was zu tun ist ?
    Viel Glück !
    IV) Die Lügen- Television könnte nicht länger das Thema unter den Tisch fallen lassen.
    Conclusio! Endlich DAS SYSTEM angreifen- politisch – also mittels 1 Mio elektonischer Stimmen! 11.10.2015 A. R.

    • es ist unverhältnismässig, Rundfunkgegner, insbesondere Mittellose in den Knast zu befördern! Die dreisten Vollstrecker machen sich zweifelsfrei strafbar, Staatsanwaltschaften, die sich dedizierten Strafanzeigen widersetzen, machen sich ebenfalls mind. nach § 339 StGB und § 258 StGB strafbar!

      Der Beitragsservice ist eine terroristische Vereinigung, dessen aktive Unterstützung ist Beteiligung am Hochverrat gegen die Bundesrepublik Deutschland!

      die nahe Zukunft wird zeigen, mit welchen Mitteln diesem dreckigen Terror gegen unbescholtene Bürger begegnet werden muss.

  89. Hallo an Alle!Die Taktik der Halunken ändert sich!!!!Ich habe jetzt den Fall bei einem Bekannten,das am 07.10.2015 eine Pfändung bei seiner Bank vorlag und das Konto wurde gesperrt und die Pfändung vollzogen.Den ersten Vollstreckungsbescheid konnte ich mit einem Schreiben abwehren und es ging an dem Beitragsservice zurück!.Den jetzigen Pfändungsbescheid wurde ihm aber erst am 09.10.2015 zugestellt,das Geld ist bereits schon am 07.10 .ohne Wissen gepfändet worden.Ich habe darraufhin 2 Schreiben gefertigt „Beschwerdebrief an die Stadt“ und nochmals die Aufforderung mit sofortiger Wirkung die Pfändung zu erstatten bzw. zurückzunehmen.Jetzt bin ich gerade dabei einen vorgefertigten Strafantrag zu verfassen und eine Haftung des Vollstreckungsbeamten.Aber das Geld ist erstmal weg!!!! Das ist schon kriminell!!!Hat jemand vielleicht noch einen besseren Tip???????

    • Hi,

      einen Strafantrag auf den Gerichtsvollzieher zu stellen ist schon mal kein schlechter Weg aber du brauchst seinen vollen Namen. Wenn du das hast dann los gehts aber Ebenfalls kannst du Ihm eine eine einstweilige verfügung erteilen dann darf er vor erst ein zweites mal nicht bei deinem Bekannten auftauchen bis es Gerichtlich geregelt wurde.

      Ich würde aber eher einen Strafantrag stellen damit er bestrafft wird.

      Viel Erfolg

      • Danke Artur!
        Das mit der einstweiligen Verfügung ist ebenfalls sehr gut!Ich habe da mal etwas vorbereitet, wäre schön , wenn du / Ihr , dein / Euer Statement dazu abgeben würdet.
        An das
        Amtsgericht/Landgericht
        in _________________________
        Klage nach § 767 ZPO
        In dem Rechtsstreit
        des _________________________ (Schuldner)
        – Kläger –
        Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________
        gegen
        den _________________________ (vollstreckender Gläubiger)
        – Beklagter –
        wegen Unzulässigkeit der Kontosperrung / Pfändung / Zwangsvollstreckung
        beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers:
        1.Die Zwangsvollstreckung aus dem _________________________ wird
        für unzulässig erklärt.
        in Höhe von _________________________ für unzulässig erklärt.
        bis zum _________________________ für unzulässig erklärt.
        nur Zug um Zug gegen _________________________ für zulässig erklärt.
        für den _________________________ (Gläubiger) für unzulässig erklärt.
        gegen _________________________ (Schuldner) für unzulässig erklärt.
        2.Die Zwangsvollstreckung aus dem im Antrag zu 1.) bezeichneten Titel wird einstweilen ohne, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung eingestellt.
        3.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
        Sollte sich der Beklagte nicht innerhalb der vom Gericht zu setzenden Frist gegen die Klage verteidigen, wird der Erlass eines
        Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO
        beantragt. Sollte er den Anspruch anerkennen wird gebeten,
        Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO
        zu erlassen und dem Beklagten jeweils die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
        Eine Verhandlung vor einer Gütestelle hat nicht stattgefunden. Eine Einigung im Rahmen einer Güteverhandlung erscheint derzeit ausgeschlossen.
        Zur Begründung wird ausgeführt:
        Der Beklagte und Gläubiger hat gegen den Schuldner und Kläger aus _________________________ einen Anspruch auf _________________________.
        Beweis:•Vorlage / Abschrift
        Beiziehung der Verfahrensakten des erkennenden Gerichtes mit dem Az: _________________________
        •Die vollstreckbare Ausfertigung wurde dem Schuldner in der Anlage beigefügten Zustellbescheinigung am _________________________ zugestellt.
        Beweis:Im Bestreitensfall Vorlage Zustellung vom _________________________
        Der Beklagte betreibt gegen den Kläger als Schuldner die Pfändung /Zwangsvollstreckung / Kontosperrung aus dem vorbezeichneten nicht rechtsfähigen Bescheid
        Beweis:Vorlage des Pfändungsprotokolls des Gerichtsvollziehers / Bank _________________________ vom _________________________,
        Az: _________________________, in Abschrift
        Vorlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom _________________________,
        Az: _________________________, in Abschrift
        Der Beklagte hat mit _________________________ angedroht, aus dem vorbezeichneten nicht rechtsfähigen Bescheid die Pfändung / Kontosperrung / Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Pfändung / Kontosperrung /Zwangsvollstreckung aus dem bezeichneten nicht rechtsfähigen Bescheid ist jedoch unzulässig, weil dem Beklagten als Gläubiger ? Leider nicht Namentlich bekannt der im Vollstreckung verbriefte Anspruch [in Höhe von _________________________] nicht zusteht.

        Die Pfändung / Kontosperrung /Vollstreckungsforderung sind rechtswidrig.
        Auch der Beitragsgläubiger ist in den Bescheiden nicht klar ersichtlich
        Die mir vorliegenden Bescheide sind nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 mit Az 5 T 81/14, formal unzureichend und damit unwirksam.
        Somit entsprechen die Bescheide nicht den vom Gericht verlangten Vorgaben und sind rechtswidrig.

        Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung begründet sich aus § 769 ZPO. Soweit die tatsächlichen Behauptungen glaubhaft zu machen sind, wird auf die in der Anlage beigefügten Urkunden gemäß §294 ZPO verwiesen. Nachdem sich die Erfolgsaussicht der Klage schon aus den vorgelegten Urkunden ergibt, ist die Pfändung / Kontosperrung /Zwangsvollstreckung einzustellen.
        Es wird gebeten, über den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Anhörung des Gläubigers und Beklagten unverzüglich zu entscheiden, da nach der Pfändung die alsbaldige Verwertung droht.
        Der Streitwert ist gemäß § 3 ZPO mit dem Wert der Vollstreckungsforderung von _________________________EUR zu bestimmen, da die endgültige Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung begehrt wird.
        Der Streitwert ist gemäß § 3 ZPO mit dem Wert der Einwendung in Höhe von _________________________EUR zu bestimmen, da die Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung allein in Höhe von _________________________ begehrt wird.

          • WICHTIG!

            Der Beschluss (nicht Urteil) vom LG Tübingen Az 5 T 81/14 wurde im Juni 2015 aufgehoben!
            Verweise stattdessen auf den NOCH bestehenden Beschluss vom Januar 2015 (ebenfalls vom LG Tübingen)
            Und google mal, es gab vor 2 Monaten, glaube ich, ein neuer Beschluss vom LG Tübingen.

          • Das Thema ist auch hoch komplex deswegen helfen wir uns ja gegenseitig.
            Ich bin auch auf infos von anderen angewiesen, aber wichtig ist es dann auch zu prüfen.
            Woher soll man wissen welcher Beschluss aufgehoben ist und welcher nicht.
            Das ist alles gar nicht so einfach.

        • Richtig Urteile gibt es ja nicht mehr nur noch Beschlüsse (Entscheidung in weniger bedeutsamen Angelegenheiten- also alles nicht mehr wichtig)
          LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
          Das ist der neue. Habe den auch schon durchgelesen Punkt 26 finde ich sehr wichtig, damit müßte man die GEZ immer bekommen.
          Punkt 22-27 sind (meiner Meinung nach) sehr wichtige Punkte die man wissen sollte – damit sollte man immer gegen die GEZ durchkommen.
          Grüße

        • So ich habe es nochmals überarbeitet!
          An das
          Amtsgericht/Landgericht
          in _________________________

          Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
          § 767 ZPO
          Antrag wurde bereits vorab per Fax eingereicht
          Oktober 2015 EILT!
          Bitte sofort vorlegen!
          Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In Sachen Pfändung / Kontosperrung / Zwangsvollstreckung

          des _________________________ (Schuldner)
          – Kläger –

          gegen
          den _________________________ (vollstreckender Gläubiger)
          – Beklagter –
          wegen Unzulässigkeit der Kontosperrung / Pfändung / Zwangsvollstreckung
          beantrage ich:
          1.Die Pfändung / Kontosperrung / Zwangsvollstreckung aus dem _________________________ wird
          für unzulässig erklärt.
          in Höhe von _________________________ für unzulässig erklärt.
          bis zum _________________________ für unzulässig erklärt.
          nur Zug um Zug gegen _________________________ für zulässig erklärt.
          für den _________________________ (Gläubiger) für unzulässig erklärt.
          gegen _________________________ (Schuldner) für unzulässig erklärt.
          2.Die Zwangsvollstreckung aus dem im Antrag zu 1.) bezeichneten Titel wird einstweilen ohne, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung eingestellt.
          3.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
          Sollte sich der Beklagte nicht innerhalb der vom Gericht zu setzenden Frist gegen die Klage verteidigen, wird der Erlass eines
          Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO
          beantragt. Sollte er den Anspruch anerkennen wird gebeten,
          Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO
          zu erlassen und dem Beklagten jeweils die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
          Eine Verhandlung vor einer Gütestelle hat nicht stattgefunden. Eine Einigung im Rahmen einer Güteverhandlung erscheint derzeit ausgeschlossen.
          Zur Begründung wird ausgeführt:
          Der Angeschuldigte zu (1) und nicht rechtfähige „Beitragsservice“ erstellte ________ ein „Vollstreckungersuchen des ARD ZDF Beitragservice Deutschlandradio / Vollstreckungsanordnung“ und brachte dies in den Posteinlauf der Stadt Remscheid Vollstreckungsbehörde.

          Mit diesem Schreiben behauptet der “ Beitragsservice“ die Vorraussetzungen für die Zwangsvollstreckung / Pfändung / Kontosperrung sei erfüllt und unanfechtbar geworden bzw. Sofort vollziehbar.Weiter verweißt der „Beitragsservice“ auf §80 Abs.2Satz 1 NR. 1 VwGO, nachdem kein Rechtbehelf keine aufschieben Wirkung hätte.Es wurde beantragt eine Pfändung / Kontosperrung durchzuführen.
          Am Schluß des Schreibens vermerkt der Ersteller der Vollstreckungsanordnung“ Die Rechtsgrundlagen fänden sich auf der Rückseite“, welche jedoch leer ist.
          Ein Sigel, ein Logo des ARD ZDF Beitragsservice Deutschlandradio und eine Unterschrift oder andere Merkmale eines Verwaltungsaktes fehlen gänzlich.(LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T162/15)

          Beweis:•Vorlage / Abschrift
          Beiziehung der Verfahrensakten des erkennenden Gerichtes mit dem Az: _________________________
          •Die vollstreckbare Ausfertigung wurde dem Schuldner in der Anlage beigefügten Zustellbescheinigung am _________________________ zugestellt.
          Beweis:Im Bestreitensfall Vorlage Zustellung vom _________________________
          Der Beklagte betreibt gegen den Kläger als Schuldner die Pfändung /Zwangsvollstreckung / Kontosperrung aus dem vorbezeichneten nicht rechtsfähigen Bescheid
          Beweis:Vorlage des Pfändungsprotokolls des Gerichtsvollziehers / Bank _________________________ vom _________________________,
          Az: _________________________, in Abschrift
          Vorlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom _________________________,
          Az: _________________________, in Abschrift
          Der Beklagte hat mit _________________________ angedroht, aus dem vorbezeichneten nicht rechtsfähigen Bescheid die Pfändung / Kontosperrung / Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Pfändung / Kontosperrung /Zwangsvollstreckung aus dem bezeichneten nicht rechtsfähigen Bescheid ist jedoch unzulässig, weil dem Beklagten als Gläubiger ? Leider nicht Namentlich bekannt der im Vollstreckung verbriefte Anspruch [in Höhe von _________________________] nicht zusteht.

          Die Pfändung / Kontosperrung /Vollstreckungsforderung sind rechtswidrig.
          Auch der Beitragsgläubiger ist in den Bescheiden nicht klar ersichtlich
          Die mir vorliegenden Bescheide sind nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 mit Az 5 T 81/14, formal unzureichend und damit unwirksam.(LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T162/15)

          Somit entsprechen die Bescheide nicht den vom Gericht verlangten Vorgaben und sind rechtswidrig.

          Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Pfändung / Kontosperrung / Zwangsvollstreckung begründet sich aus § 769 ZPO. Soweit die tatsächlichen Behauptungen glaubhaft zu machen sind, wird auf die in der Anlage beigefügten Urkunden gemäß §294 ZPO verwiesen. Nachdem sich die Erfolgsaussicht der Klage schon aus den vorgelegten Urkunden ergibt, ist die Pfändung / Kontosperrung /Zwangsvollstreckung einzustellen.
          Es wird gebeten, über den Antrag auf einstweilige Einstellung der Pfändung / Kontosperrung / Zwangsvollstreckung ohne Anhörung des Gläubigers und Beklagten unverzüglich zu entscheiden, da nach der Pfändung die alsbaldige Verwertung droht.
          Der Streitwert ist gemäß § 3 ZPO mit dem Wert der Vollstreckungsforderung von _________________________EUR zu bestimmen, da die endgültige Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung begehrt wird.
          Der Streitwert ist gemäß § 3 ZPO mit dem Wert der Einwendung in Höhe von _________________________EUR zu bestimmen, da die Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung allein in Höhe von _________________________ begehrt wird.

          • Für ALLE
            Hier noch ein vorbereitetes Bewerdeschreiben Vollstreckungsbehörde oder Stadt

            BITTE ERGÄNZEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

            Abs.:
            XXXXXXXXXXXX
            (im Beschluss angegebenes zuständiges Amt für die Beschwerde)

            XXXXXXXXXXX
            60275 Frankfurt am Main

            Frankfurt, den 11.09.2015

            In der Zwangsvollstreckungssache des
            – vermeintlichen Gläubigers Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts,. Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main

            gegen den
            – vermeintlichen Schuldne rXXXXXXXXXXXXXXXXXX
            (im Folgenden auch Beschwerdeführer)

            BuchungszeichenXXXXXXXXXXXXXXXXXX

            lege ich hiermit BESCHWERDE ein gegen den Beschluss des Kassen- und Steueramtes Frankfurt vom 30.06.2015

            Der Beschluss wird zurückgewiesen.

            Es wird beantragt:

            Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen.
            Das Vollstreckungsersuchen des vermeintlichen Gläubigers vom 30.06.2015
            ist als gegenstandslos zurückzuweisen.

            Gründe

            I. Der vermeintliche Gläubiger betreibt gegen den vermeintlichen Schuldner eine Zwangsvollstreckung wegen angeblich rückständiger sog. “Rundfunkbeiträge”. Der vermeintliche Gläubiger ersuchte das Kassen- und Steueramt Frankfurt um Vollstreckungshilfe.
            Der angebliche Schuldner wendet sich gegen die Vollstreckung insgesamt.
            Er bestreitet den Zugang / die wirksame Bekanntgabe der vollstreckungsgegenständlichen Titel/ Leistungsbescheide, ohne welche eine wesentliche Vollstreckungsgrundlage und somit wesentliche formale Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht erfüllt sind.

            II. Der Beschwerdeführer hatte bereits im letzten Schreiben am 23.06.2015
            Einwände vorgebracht, welche als Erinnerung gem. § 766 ZPO hätten gewertet und dem Amtsgericht zur Entscheidung hätten vorgelegt werden müssen.
            (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 09.02.2015, Gründe II 2., Az. 2 T 1013/14)
            Mit Schreiben vom 10.09.2015 legte er gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung förmlich Erinnerung gem. § 766 ZPO ein.
            Ein diesbezüglicher Hinweis in Ihrem Schreiben fehlte.
            “Sollten Sie beabsichtigen, der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zu widersprechen, so müssen Sie beim hiesigen Vollstreckungsgericht den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen.”

            III. Das AG Dresden hat mit dem beschwerdegegenständlichen Beschluss ausgeführt, die “nach § 766 Abs. 1 ZPO zulässige Erinnerung” sei “unbegründet”. Im Erinnerungsverfahren könne nur geprüft werden, ob die formalen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt seien. Hierzu gehöre nicht die Frage, ob die Beitragsbescheide wirksam bekannt gemacht worden seien.
            Nach § 14 Abs. 2 SächsVwVG trete das Vollstreckungsersuchen, das nicht zugestellt werden müsse, an die Stelle des Vollstreckungstitels. Das Vollstreckungsersuchen des vermeintlichen Gläubigers liege vor und entspreche der vorgenannten Bestimmung. Ob die Beitragsbescheide ordnungsgemäß bekannt gegeben wurden, müsse die vermeintliche Schuldner vom zuständigen Verwaltungsgericht prüfen lassen.

            IV. Der Beschwerdeführer weist diese Begründung zurück.
            Ein Vollstreckungsersuchen ohne wirksam bekanntgegebenen Vollstreckungstitel kann nicht “an die Stelle” eines nicht wirksam bekanntgegebenen Vollstreckungstitels treten, da dieser gar nicht existiert.
            Ohne wirksam bekanntgegebenen Vollstreckungstitel kein wirksames Vollstreckungsersuchen und daher keine Vollstreckungsgrundlage.
            Ohne Vollstreckungsgrundlage sind wesentliche formale Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht erfüllt. Eben diese formalen Voraussetzungen können jedoch im Erinnerungsverfahren geprüft werden (so auch die Ausführungen des AG Dresden) – und sie sind auch zu prüfen, insbesondere dann, wenn Einwendungen/ Bedenken seitens des vermeintlichen Schuldners vorgebracht werden.

            V. Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Erinnerung gem. § 766 Abs 1 ZPO liegen vor; die Erinnerung ist statthaft, da sie sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung richtet.
            Die übrigen Sachentscheidungsvoraussetzungen sind gegeben.
            Der Antrag ist auch begründet. Es fehlen wesentliche Vollstreckungsvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gerichtsvollzieher bzw. das Amtsgericht zu prüfen hat. Einzig und allein kann ein den streitgegenständlichen sog. “Rundfunkbeitrag” festsetzender Verwaltungsakt, der formal bestandskräftig ist, und nicht ein ausschließlich an den Gerichtsvollzieher bzw. an das Amtsgericht gerichtetes Vollstreckungsersuchen eine Grundlage für eine Vollstreckungshandlung sein; dieser stellt den Vollstreckungstitel i.S.d. § 794 ZPO dar. An dieser elementaren Grundvoraussetzung fehlt es indessen. Ein Titel ist durch Zustellung dem Schuldner auch bekannt zu geben, §§ 705, 725 ZPO. Gerade dies erfolgt mit dem Vollstreckungsersuchen an den Gerichtsvollzieher bzw. an das Amtsgericht nicht. Dieses stellt vielmehr einen internen Vorgang zwischen Gläubigerin und Gerichtsvollzieher bzw. Amtsgericht dar, das die Eigenschaften eines Titels nicht zu ersetzen vermag. (vgl. AG Riesa, Beschluss vom 02.02.2015, Az. 5 M 695-14)
            Auch eine Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft bestand daher wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt.

            VI. Ergänzend beruft sich der Beschwerdeführer darauf, dass das Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungstitel bzw. “Beitragsbescheide” nicht durch die Ausführungen in der Stellungnahme des sog. “ Gläubigers Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts,. Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main ” entkräftet werden kann.

            VII. Die Ausführungen des “ Gläubigers Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts,. Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main ” gehen inhaltlich fehl, da sie höchstrichterliche Rechtsprechung ignorieren.
            Der vermeintliche Gläubiger behauptet im Wesentlichen, der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.
            Damit beruft sich der vermeintliche Gläubiger im Ergebnis auf einen vermeintlich “allgemeinen Erfahrungssatz” und damit auf die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig, auf welches sich der Beschwerdeführer beruft.

            Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R besagt unter Rd Nr. 20ff.:

            “[…] Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 – 1 BvR 1441/90, NJW 1991, 2757; ebenso bereits Bundesfinanzhof vom 23.9.1966, BFHE 87, 203) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung: S 73; Bundesgerichtshof vom 5.4.1978 – IV ZB 20/78, VersR 1978, 671; BGH vom 24.4.1996 – VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, 2035 aE).
            Auch wenn nach der Lebenserfahrung die weitaus größte Anzahl der abgesandten Briefe beim Empfänger ankommt, ist damit lediglich eine mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer Briefsendung gegeben. Der Anscheinsbeweis ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BGH vom 27.5.1957, BGHZ 24, 308, 312). Denn die volle Überzeugung des Gerichts vom Zugang lässt sich auf eine – wenn auch große – Wahrscheinlichkeit nicht gründen (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71). […]
            Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann „Zweifel“, wenn der Adressat den Zugang -schlicht- bestreitet (BFH,14.3.89,BFHE156,66,71).
            Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht z.B. hat der Erklärende (bzw. jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so z.B. zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel „anzeige“ empfangsbedürftig ist). […]
            Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist.
            Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“

            Des Weiteren berief und beruft sich der Beschwerdeführer auf das Urteil des
            VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:
            „Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht […] Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte […] und von daher prozessual verantwortlich für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“

            Nicht nur dem VG Schleswig-Holstein, sondern auch dem Amtsgericht Dresden, dem Landgericht Dresden und dem Verwaltungsgericht Dresden, dürfte “gerichtsbekannt” sein, “dass Gebühren- und Beitragsbescheide vom Norddeutschen Rundfunk [bzw. in Sachsen: vom Mitteldeutschen Rundfunk] nicht zugestellt werden”. (VG Schleswig-Holstein, Az. 4 B 3/15 Beschluss vom 05.02.2015 sowie Az. 4 B 41/14 Beschluss vom 18.12.2014)

            Das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 19 A 1863/06, Urteil vom 29.04.2008) bestätigt unter Rd. Nr. 44:
            “Der zwischen den Beteiligten umstrittene Zugang des Bescheides des Beklagten vom […] gibt dem Senat Veranlassung zu folgenden ergänzenden Hinweisen: Jedenfalls dann, wenn der Zugang eines Bescheides als solcher streitig ist, es also nicht lediglich um die Frage des Zeitpunktes des Zugangs geht, sind an die Substantiierung des (schlichten) Bestreitens im Rahmen der Bekanntgabevermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG NRW keine weiteren Anforderungen zu stellen. Abgesehen davon kommt der Beweis des ersten Anscheins in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn der nach der Lebenserfahrung bestimmte Folgen auslösende typische Sachverhalt, zu dem die Absendung des jeweiligen Bescheides gehört, feststeht. Davon ist in der Regel nicht allein im Hinblick darauf auszugehen, dass der in Rede stehende Bescheid mit einem „Ab-Vermerk“ versehen und/oder sein Erlass im entsprechenden Teilnehmerkonto dokumentiert ist.
            Zudem lässt allein das Fehlen eines postalischen Rücklaufs und/oder die Tatsache, dass den Adressaten andere Postsendungen der Behörde erreicht haben, nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass ihn ein mit einfachem Brief versandter Bescheid tatsächlich erreicht hat; es kann vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung, nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen.”
            Der BFH (Az. VII B 151/85, Beschluss vom 04.07.1986) stellt unter Rn. 8f. fest:
            “Voraussetzung für Einleitung einer Vollstreckung nach dem VwVG ist, daß ein Leistungsbescheid ergangen ist, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (§ 3 Abs. 2 Buchst. a VwVG). Daraus ergibt sich, daß die Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung und damit auch einer in deren Rahmen getroffenen Vollstreckungsmaßnahme vom Erlaß eines Leistungsbescheids im vorgenannten Sinne abhängig ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muß, da sie Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Vollstreckung ist, in jedem Stadium der Vollstreckung von Amts wegen geprüft werden. Eine Vollstreckungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn es an einem wirksamen Leistungsbescheid fehlt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1976 VII R 94/75, BFHE 118, 533, BStBl II 1976, 581).
            Die Entscheidung, ob ein Leistungsbescheid im vorgenannten Sinne ergangen ist, wird nicht dadurch entbehrlich, daß die um Vollstreckung ersuchende Behörde der ersuchten Behörde mitteilt, ein Leistungsbescheid mit Zahlungsaufforderung sei ergangen. Da der Leistungsbescheid Voraussetzung für die Einleitung einer Vollstreckung ist, hängt deren Rechtmäßigkeit und damit die Rechtmäßigkeit der einzelnen Vollstreckungsmaßnahme davon ab, daß ein Leistungsbescheid tatsächlich wirksam ergangen ist. Demnach reicht es nicht aus, daß der Erlaß des Bescheids lediglich zugesichert wird.”

            Der BFH (Az. I R 240/74, Urteil vom 08.12.1976) hatte bereits in Verbindung mit den dem § 41 VwVfG (“Bekanntgabe des Verwaltungsaktes”) vergleichbaren Regelungen des damaligen VwZG klar festgestellt:
            “22 aa) Wird – wie hier – im Besteuerungsverfahren die Zustellung von schriftlichen Bescheiden dadurch ersetzt, daß die Bescheide dem Empfänger durch einfachen Brief verschlossen zugesandt werden, so gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, daß das zuzusendende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (§ 17 Abs. 2 VwZG). Darin liegt – entgegen der Ansicht des Klägers – keine Fiktion, sondern – wie die Worte „es sei denn“ deutlich machen – lediglich eine widerlegbare Vermutung. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
            Damit stehen den Erleichterungen dieses Übermittlungsverfahrens für die Finanzbehörde die Erschwernisse beim Nachweis des Zugangs und des Zeitpunkts des Zugangs gegenüber. Risiken, die naturgemäß mit dem vereinfachten Übermittlungsverfahren nach § 17 VwZG verbunden sind, trägt die Behörde.
            23 bb) Dem Adressaten stehen alle Möglichkeiten offen, den Nichtzugang, den Zugang erst nach Ablauf der Dreitagesfrist oder die Unrichtigkeit des vom FA vermerkten Postaufgabedatums geltend zu machen. Bestreitet der Adressat den Zugang des Schriftstücks überhaupt, so bedarf dieses Bestreiten in der Regel keiner näheren Substantiierung. Behauptet der Adressat, der vom FA vermerkte und der tatsächliche Tag der Aufgabe zur Post wichen voneinander ab, oder macht er geltend, das Schriftstück sei erst nach Ablauf der Dreitagesfrist zugegangen, so muß er sein Vorbringen allerdings durch nähere Angaben (Poststempel, Briefumschlag, Eingangsvermerk) substantiieren (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1966 III 226/63, BFHE 87, 203, BStBl III 1967, 99). […]”

            Auch dies widerlegt die Ausführungen in den bekannten Stellungnahmen des sog. “ Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts,. Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main ”.

            VIII. Ausführungen in “namens und im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks” vom “ Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts,. Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main ” verfassten Stellungnahmen sind jedoch ohnehin nicht von rechtlichem Belang in diesem Verfahren, da es sich beim sog. “ Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts,. Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main ” um eine nach eigenen Recherchen “nicht rechtsfähige” Organisation handelt, welche in “Rechtsgeschäften” weder im eigenen, noch “namens und im Auftrag” oder gar “in Vertretung” für eine andere Organisation rechtsverbindliche Erklärungen abgeben könnte und somit bereits aus formalen Gründen diese Ausführungen nicht zu würdigen sind.

            Im Zusammenhang mit dieser Beschwerde macht der Beschwerdeführer daher auch ergänzend geltend, dass auf dem Vollstreckungsersuchen der Gläubiger nicht korrekt bzw. nicht zweifelsfrei/ nicht eindeutig bezeichnet ist. Es ist nicht ersichtlich, wer eigentlich der Gläubiger sein soll. Der sog. “Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts,. Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main” als “nicht rechtsfähige” Organisation, kann “Rechtsgeschäfte” weder im eigenen, noch “namens und im Auftrag” oder gar “in Vertretung” für eine andere Organisation ausführen und somit nicht “Gläubiger” einer Forderung sein.
            Ein Vollstreckungsersuchen einer solchen “nicht rechtsfähigen” Organisation wäre ohnehin nichtig und kann nicht als Vollstreckungsgrundlage herangezogen werden. Auch nicht i.S. des § 14 Abs. 2 SächsVwVG.
            (vgl. LG Tübingen Az. 5 T 81/14, Beschluss vom 19.05.2014 sowie Az. 5 T 296/14, Beschluss vom 08.01.2015)
            Auch hier tritt die Bedeutung der fehlenden Vollstreckungsgrundlage zu Tage, denn die formale Richtigkeit der dem Vollstreckungsersuchen angeblich zugrundeliegenden und angeblich bekanntgegebenen Bescheide, deren Zugang der Beschwerdeführer jedoch bestreitet, kann ohne deren Vorhandensein ebenfalls nicht überprüft werden.

            Nach Würdigung all dieser Umstände ist der Beschwerde stattzugeben.

            Der Beschwerdeführer behält sich weiteren Sachvortrag ausdrücklich vor.

            Ort, Datum Unterschrift

  90. A. Röck Vors. Club Voltaire München 1994: Hr. Kolpak, wir haben Ihren Fall, d.h. den Fall von einigen Millionen, diskutiert u. als Resultat steht:
    I) Jeder, der es sich irgendwie leisten kann, sollte den Zwangsbeitrag bis zum Allerletzten ablehnen, zu zahlen u. ja (!), bereit sein, ins Gefängnis zu gehen!
    II) Wenn 100.000 das tun, wird es auf jeden Fall ein Politikum!
    Jeder weiß aber: das kann sich n i c h t jeder leisten, nämlich, wer Geld auf`m Kto. hat, oder Immobilien usw.- die würden gepfändet;
    III) Aber: ALLEN jenen – wo nix zu pfänden ist- ist das zu empfehlen ! Sie sind sogar Märtyrer für die, denen Haus u.Hof gepfändet würde.
    IV) Wir geben Ihnen und JEDEM Widerspenstigen, noch einige Argumente zur Hand:
    ————————————————————-
    V) Finanz-Minister Schäuble anfragen (!)- auch der ist gegen die Rundfunk-Zwangs-Gebühren!
    VI) Schreibt an die MdLs, MDBs der SPD, DIE LINKE, die angeblich für die „Kleinen“ da sein wollen, aber genau sie haben das Gesetz durch gewunken!
    VI) TECHNISCH lösbar per PREPAID-CARD ! Es wäre techn. kein Problem: wer nicht zahlen will, der darf kein TV-Gerät haben und die Laptops wären so zu machen, dass nur bei Kauf einer TV-card, (für 1 oder 3 Monate oder 1 Jahr), wie bei einem Prepaid Handy, eine Card, die man reinschiebt, die TV-Kanäle frei geschaltet würden.
    VII) Sofort bei Durchführung des Gesetzes (Prozesse gegen die Ärmsten), erhöhten sich die Einnahmen um ca. 2 Mrd. € / Jahr!
    VIII) Der BR hatte nichts Besseres zu tun vor Wochen, als eine tägl. Sendereihe während des RAMADAN des Islam zu favorisieren! Müssen wir für so etwas bezahlen?
    IX) Die ARD-ZDF-d-Radio- BR -Sippe hatte schon immer zuviel Geld, womit sie Millionen teure Film-Konserven aus den USA einkauften! Jetzt haben sie noch mehr Geld!
    X) Sie senden unbegrenzt jeden Müll, z.B. politische Verschwörungsfilme, die regelmässig GEGEN DIE JUDEN u. gegen die USA getrimmt sind; die werden ausgerechnet aus den USA eingekauft!
    XI)Sie brauchen sich nicht um die Wahrheit anzustrengen, sauber recherchieren, denn wir können das Zahlen nicht boykottieren.
    XII) REGENERATIVE ENERGIEN: Sie recherchieren nicht sauber bei Physikern u. Ingenieuren, z.B. über die kurzen Beine, die das Elektroauto, das eCar hat; Soeben im BR:
    – So-20.9.15-10:35 Uhr, beim BR: schon wieder ein völlig unkritischer Bericht zum eCar von der IAA, Frankfurt!
    – Kein Wort, dass es nur 12- 20 Mio Tonnen Lithium in der Erdkruste gibt, das nur ca. 7 Jahre reicht, (bei 12.000 km/ Jahr je Auto), wenn die fast 1 Mrd. Autos, die es global gibt, mit der Li- Batterie fahren würden; mit Recycling reicht das Li auch nur 30 J. – (eigene Berechnungen im Jahr 2012), was dann?
    XIII) Warum nicht gleich mit Wasserstoff (H2)fahren? H2 geht nie aus!
    Dazu sind Wind-Kraft-Anlagen nötig, denn nur sie erzeugen spottbillig den Gleichstrom für die Erzeugung des H2 per Elektrolyse des Wassers.
    XIV) Gegen-Beispiele, wo wir Boykott einsetzen können:
    Die irrationalen GEGNER der Wind-Kraft-Anlagen (WKA), DER SPIEGEL, FOCUS, F.A.Z. können wir durch Nichtkauf boykottieren, aber die T V- Manipulations-Industrie ?
    Die müssen wir finanzieren !
    XV) Ich kenne sehr viele Leute aus der Künstler- Szene, die alle kein TV- Gerät haben! Die meisten haben ferner wenig Geld.
    XVI) Der Gesetzgeber unterstellt, jene ohne TV- Gerät, würden dennoch mit ihrem Laptop fernsehen können! [vorher geklärt, prepais-card einführen für Laoptops!
    Da wo man die Grafikkarte reinschiebt.
    XVII) Allein die Möglichkeit, die Leistung in Anspruch nehmen zu können, begründet keinen Anspruch auf Zahlung! Da könnten die Privat- Sender dies ja auch so begründen.
    XVIII) Wer kaum Einkommen hat, aber kein Hartz 4 kriegt, muß dennoch zahlen!
    XIX) ARD, ZDF, d-Radio berichten chronisch gegen Windkraft- Nutzung!
    Ich, (Pro Windkraft, angestellt, Normaleinkommen), muß also meine Gegner finanzieren!!!
    XX) Ein kirchlicher Verlag muß n i c h t einen Kommunisten anstellen- kann ihn bei Bekanntwerden, kündigen. Ein kommist. Verlag muß keinen Religionsfanatiker behalten! XXI) Wir müssen WKA- Gegner sogar finanzieren !
    XXIIa) Wir können die Wind-Kraft-Gegner Focus, Der SPIEGEL, FAZ, boykottieren (Nichtkauf) !
    XXIIb) Aber, wir MÜSSEN die einseitige Berichterstattung von ARD, ZDF, d-Radio und des BR und des BR-TV zahlen,
    XXIII) der g e g e n die unbedingt nötigen PSW (Pumpwasser-Speicher-Werke) wütet! XXIV) PSW (z. B. das Geplante auf dem Jochberg), sind unabdingbar, wenn man auf Wind- und PV- Strom umstellt.
    XXV) WKA- u. PV-Strom sind unumgänglich, denn laut des IPCC (UN), gehen die anderen Energieträger zu Ende des Jh. zu Ende; Reichweiten [Jahre]: Erdöl 38, Erdgas 60, Br. Kohle 98, St. Kohle 190- 350.
    XXVI)Das Gleiche gilt für die Verlogenheit zur Überflutung der BRD mit Millionen von Flüchtlingen! Kein Sender, fordert, endlich in den Herkunfstländern SCHUTZLAGER einrichten, statt alle hier aufnehmen!
    XXVII)Diese Meinungs- Mafia tönt dauernd für ein Einwanderungs- Gesetz
    F Ü R N O C H M E H R Z U W A N D E R U N G !
    XXVIII) Die Süddeutsche schreibt n i c h t, dass bei PEGIDA öfters auch ein LINKER sprach; der „seine“ Linken zur Asyl-Politik abwatschte (Mo-7.9.15, und Mo- 2.2.2015, Mo- 21.9.15)! Aber: Diese müssen wir ja nicht kaufen !!!
    XXIX) Die SZ u. der M. Merkur wollen unbedingt das Bild aufrecht erhalten, bei PEGIDA seien die meisten Nazis- obwohl am Montag, 15.9. 2015, nur 2 entdeckt wurden! Wir können, wiederum das KAufen ablehnen!
    XXX) Die SZ nannte Stürzenberger (Die Freiheit), jahrelang einen „Hetzer“; jedoch wir (LINKE), konnten nur beobachten, dass der klar, unverdreht (!), die Fakten und den blutigen Koran wiederholt! Wiederholen = Hetzen? Dabei sind wir weder Mitglied noch irgendwie verbandelt mit der Die Freiheit.
    XXXI) Der Münchener Merkur, unterdrückte ebenfalls, dass bei PEGIDA ausgerechnet ein ALT-LINKER eine Aufsehen erregende Rede gehalten hatte, am Montag 7.9. 2015, Feldherrnhalle München. (Aber: man kann eben per Nichtkauf abwatschen!)
    Der Merkur muß offenbar unbedingt sein konstruiertes Bild über PEGIDA (als von NAZIs durchsetzt) aufrecht erhalten. Also, eine Hetz-Manipulation an die Massen, wie es der große Journalist, Karl Kraus untersuchte.
    XXXII) Aber: die TV_ Lügen- Journaille können wir
    n o c h n i c h t boykottieren, – wir müssen unsere Feinde sogar finanzieren!!!
    XXXIII) Also- schreibt massenhaft an MDBs, fordert eine Gesetzesänderung hierzu ein!
    XXXIV) Wer hat genug Zeit, Kraft, bei AVAAZ oder CHANGE.org oder CAMPACT eine CAMPAIGN zu starten? Und die votes dem Schäuble übergeben!
    20.9.2015, Alfred Röck

  91. Die Nebelkerzenwerfer haben erreicht, was sie wollten: Ihr verheddert Euch in unwesentlichen juristischen Prozeduren. Nichts davon bedeutet mehr als reiner Diebstahl von Zeit und Kraft. HÖRT AUF DAMIT !!!

    Mein Schreiben an den Beitragsservice am 26. September 2015:

    wie am 13. Juli 2015 angekündigt, erhalten Sie heute die strafbewehrte Unterlassungserklärung, weil Sie fortfuhren, mir unaufgefordert Schreiben zuzusenden.

    1. Der Rundfunkbeitrag wird überwiegend für private Zwecke verwandt und nicht für hoheitliche Sendungen. Der geringe hoheitliche Anteil von wenigen hundert Millionen Euro kann leicht durch Steuergelder getragen werden. Doch die Landesrundfunkanstalten wollen mehr, nämlich rund 8 Milliarden Euro für Gehälter und für teure Sportsendungen – und das ist Diebstahl!

    2. Verträge zwischen zwei Parteien können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch niemals zu Lasten Dritter abgeschlossen werden. Was habe ich mit Verträgen zu schaffen, die zwischen Landesregierungen und Landesrundfunkanstalten abgeschlossen wurden? NICHTS, einfach nur NICHTS! Daher habe ich Ihr Angebot mehrfach schriftlich und durch Nichtzahlung abgelehnt.

    Ich lege Ihnen zu Last, mich seit dem 1. Januar 2013 aufzufordern, einen monatlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der aktuell mit 17,50 Euro beziffert ist. Im Wiederholungsfall obliegt Ihnen die Zahlung der Vertragsstrafe in Höhe von 12.600 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Rundfunkbeitrag für einen Zeitraum von 60 Jahren.

    Gleichzeitig ist der Betrag von 630 Euro sofort fällig als Ausgleich für die mir bislang entstandenen Aufwendungen durch Nachforschungsarbeit, Zeitaufwand für Schriftverkehr, was einem Diebstahl von Lebenszeit gleichkommt. Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Girokonto. Der Betrag ist sofort ohne Abzug fällig, muss aber spätestens am 31. Oktober 2015 gutgeschrieben sein:

    xxxxx

    Die Unterlassungserklärung erbitte ich bis zum 31. Oktober 2015 in beigefügter oder modifizierter Form unterschrieben zurück. Bei Verweigerung der Unterzeichnung fallen Ihnen noch die Anwalts- und Gerichtskosten für die einstweilige Verfügung zu.

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung

    Der Beitragsservice Köln wird es künftig unterlassen, Vorname Familienname, Anschrift, durch Schreiben oder sonstige Maßnahmen zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages aufzufordern, vermeintlich rechtsgültige Bescheide vorzutäuschen, Vollstreckungsmaßnahmen anzukündigen oder durchführen zu lassen. Dies schließt die Androhung von Inhaftierungen und Pfändungen, Eintrag ins Schuldnerverzeichnis oder sonstige Zwangsmaßnahmen bis hin zu Einschüchterungen jeglicher Art ein.

    Betroffen ist der Zeitraum seit dem 1. Januar 2013 bis in alle Zukunft, solange das Konstrukt eines Rundfunkbeitrages aufrechterhalten wird.

    Desweiteren verpflichten sich der Beitragsservice oder beliebige beauftragte im Interesse des Beitragsservice handelnde Personen, jegliche Anstrengungen durch die Justiz oder sonstige Unternehmen zu unterlassen, die einen Rechtsanspruch auf einen Rundfunkbeitrag vortäuschen oder eine Rechtsstaatlichkeit simulieren, um diesen ausgeübten Zwang zu bemänteln.

    Diese Unterlassungserklärung gilt auch für jede Landesrundfunkanstalt, in deren Einzugsgebiet Vorname Familienname jemals wohnhaft sein wird. Derzeit ist dies der Mitteldeutsche Rundfunk in Leipzig.

    Im Wiederholungsfall ist eine Vertragsstrafe von 12.600 Euro an Vorname Familienname zu zahlen.

    Wird die Vertragsstrafe nicht gezahlt, so verpflichtet sich der Beitragservice oder jede im Interesse des Beitragsservice handelnde Person, einen Vorschuss auf Anwalts- und Gerichtskosten von Vorname Familienname zu zahlen zu dem Zweck, diese nach Abschluß der Verfahren zu erstatten.

    Köln, am

    Vorname und Familienname des Unterzeichners für den Beitragsservice:

    Unterschrift:

    • Schön geschrieben und vorallem so treffend :)))

      Aber leider wird der BS oder die LRA trotzdem nach seinem Schema weiter verfahren und/oder dieses Schreiben als Widerspruch werten.

      Ich hab mich entschlossen auf keinerlei Schreiben des BS zu reagieren. Die Vollstreckungen werden so oder so anlaufen, da wird auch keine Unterlassungserklärung was bringen (leider).

      Gegen diese Maschinerie kommen wir mit Schreiben jeglicher Art nicht weiter. Die einzige Möglichkeit wäre, sich mit dem Vollstreckungsorgan auseinanderzusetzen und denen die Gesetze um die Ohren knallen.

      • Die Obergerichtsvollzieherin und der MDR haben eine Kopie meines Schreibens erhalten.

        Unbeirrt von der Sturheit des Amtsgerichtes, des Landgerichtes und des Beitragsservice, der so tut, als hätte ich gegen die Zugspitze angeschrieben, wiederhole ich meinen Standpunkt ohne Unterlass, bis Sozialismus und Demokratie durch ein Kaisertum abgelöst worden sind.

        Es gibt nämlich keine freien Gefängnisplätze mehr. Die sind bereits von Kulturbereicherern belegt.

  92. nochmal zum mitschreiben:

    weder der Beitragsservice noch der WDR sind Behoerden! eine Behoerde, die gleichzeitig aktiv laut Markenregister im DPMA am Waren – und DIenstleistungsverkehr teilnimmt, bedarf einiger genauerer Betrachtungen;-) der Beitragsservice hat zudem noch nicht mal eine ordentliche Registrierung/Zulassung zum Inkassounternehmen. Der Beitragsservice ist faktisch garnichts.

    ohne formgerechte Unterschriften sowie ohne nachvollziehbare und rechtlich korrekte Gläubigerbezeichnung sind die sog Festsetzungsbescheide beweiskräftig genug für Betrug und Erpressung, zudem ist Falschbeurkundung in besonders schweren Fällen ein Delikt, was für die Verantwortlicchen Haftstrafen bedeuten würde.

    ein Vertrag zwischen zwei Parteien zu Lasten Dritter ohne deren Zustimmung ist ungültig! warum hat man den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der letztendlich ein Ländervertrag ist, nicht folgerichtig Rundfunkbeitragsgesetz genannt? Der Grund dürfte darin liegen, dass die Ministerpräsidenten der Länder und die Chefintendanten gegen Steuergesetze verstossen hätten, wo für deren länderübergreifende Gesetzesverabschiedungen ausschliesslich der Bund zuständig ist.

    wäre auch nicht verkehrt, einem unfreundlichen Gerichtsvollzieher, der vermutlich kein Beamter ist, darauf hinzuweisen, dass dieser Beihilfe zum Hochverrat leistet.

    offenkundig ist der Hochverrat im Sendegebiet des RBB, wo Finanzämter fälschlicherweise berechtigt sind, säumige Beiträge zu vollstrecken, der korrupte vorsitzende Richter zu Potsdam hatte im August 2014 sich geweigert, dem Antrag eines Anwalts auf Überprüfung der verdeckten Steuer Folge zu leisten;-)

    die Schäuble Broschüre des BMF – Aufgaben und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – beweist die Autokratie eines selbstherrlichen Klüngels, reformunwillig zur Aufrechterhaltung von Privilegien hauptsächlich zu Lasten von Geringverdienern und Unternehmen.

    • „… warum hat man den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der letztendlich ein Ländervertrag ist, nicht folgerichtig Rundfunkbeitragsgesetz genannt?“

      Genau, das ist ein entscheidender Punkt! In diesem Staatsvertrag haben sich die Parlamente der Bundesländer auf einheitliche Standards für die Erhebung der Gebühren geeinigt. Es fehlt aber ein Gesetz, das die Bürger verpflichtet, überhaupt Rundfunkgebühren zu bezahlen. Wenn diese trotzdem eingetrieben werden, beweist das, dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben.

      „Der Grund dürfte darin liegen, dass die Ministerpräsidenten der Länder und die Chefintendanten gegen Steuergesetze verstossen hätten, wo für deren länderübergreifende Gesetzesverabschiedungen ausschliesslich der Bund zuständig ist.“

      Genau. Es müsste ein Bundesgesetz geben, das alle Bürger zur Zahlung der Zwangsgebühren verpflichtet. Solange ein solches nicht existiert, ist die Beitragsforderung illegal.

        • Meinem zweiten Widerspruch gegen den Beitragsbescheid im Juli 2014 hatte ich diesen Schlussabsatz angefügt:

          „Ferner beantrage ich, auf die Festsetzung von Säumniszuschlägen und den Einzug von Beiträgen solange zu verzichten, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind. Sofern ich innerhalb von vier Wochen keine ablehnende Antwort von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben wurde.“

          Seitdem lassen die mich in Ruhe.

          • danke

            ich hatte meine eigene antwort der gez mitgeteilt unter anderem das ich armutsrentner bin und deshalb nicht zahlen kann mit der antwort vom rbb das mein widerspruch zulässig ist aber nicht begründet danach hatte ich 9 monate ruhe jetzt wurde ende sept. erneut der selbe brief nochmals zugestellt mit dem vermerk das der festsetzungsbescheid zu recht ergangen ist plus 2 namentlichen unterschriften!! werde das zu den akten legen und abwarten …

            gruss

          • das mit der rente ist festgelegt und mir auch nicht bekannt wie und was. aber wenn rente knapp ist kan man wohngeld oder tafelausweis und auch eine runfunkbefreiung beantragen.

          • Hallo Brexy,

            deinen Schlussabsatz habe ich im April diesen Jahres auch verwendet.
            Die Schergen jetzt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geschickt.
            Dieser kam als normaler Brief / Infopost.
            Wie geht’s jetzt weiter?
            Widerspruch gegen den Bescheid?
            Eine Zurückweisung schicken?
            Füße stillhalten bis der GV kommt?

            Für eure Antworten im vorraus Vielen Dank

          • @ Blacky 6. Oktober 2015 um 20:34 :

            Als Nichtjurist kenne ich mich in den angesprochenen Fragen auch nur eingeschränkt aus.

            Als „Infopost“ werden nur Massendrucksachen, Werbesendungen verschickt. Ein ordentlicher Widerspruchsbescheid müsste auf die individuell vorgetragenen Widerspruchsgründe eingehen. Ein solcher Bescheid müsste als normaler Brief verschickt werden und nicht als Infopost. Zudem trägt der Absender die Beweislast, dass der Bescheid beim Empfänger angekommen ist. Meines Wissens müsste ein solcher Widerspruchsbescheid auch unterschrieben und abgestempelt sein.

            Zudem muss ein solcher Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In dieser muss stehen, dass man gegen diesen Bescheid innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise ein Monat) gerichtlich klagen kann. Es muss genau bezeichnet sein, vor welchem Gericht die Klage zu erheben ist.

            Wenn diese Angaben fehlen, dann handelt es sich wahrscheinlich nicht um einen ordentlichen Widerspruchsbescheid, sondern eher um ein Werbe- oder Einschüchterungsschreiben.

            Wenn ich, wie in meinem Schlussabsatz, eine Frist von vier Wochen für die Ablehnung meines Antrags setze und in dieser Frist keine ablehnende Antwort bekomme, dann gilt meines Wissens mein Antrag juristisch als angenommen, und der Beitragsservice ist daran gebunden und darf vor einer höchstrichterlichen Entscheidung keine Forderungen an mich stellen. (Dies müsste mit einem Juristen genau geklärt werden, in solchen juristischen Detailfragen kenne ich mich nicht genau aus.)

          • Hallo zusammen,

            jetzt kam auch noch eine „Mahnung“ vom Beitragsservice.
            Ich soll bis 16.10.15 bezahlen, sonst droht ein „Vollstreckungsantrag
            bei der für meinen Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde“.

            Soll ich hier bereits Beschwerde einreichen, oder warten bis die „Behörde“ sich meldet?

            Für eure Antworten im voraus Vielen Dank.

          • Hallo Blacky,
            das einzigste was du machen solltest ist , auf dem Schreiben „ZURÜCKWEISUNG IM GANZEN“ schreiben und per Fax / Post zurück.DATUM nicht vergessen!
            Und abwarten bis die Post von der Stadt kommt!
            Schau mal weiter oben, ich habe einige Vordrucke gegen den Vollstrecker gefertigt.Du mußt „Diese“ mit deinen Daten ergänzen!!
            Gruß Elke

  93. Hallo Ihr Lieben,

    nachdem nun bei mir auch schon ein kleiner Betrag zusammen gekommen ist habe ich nun Beschlossen das ich da endlich mal einen Wiederspruch hin schicke.

    In meinem letzten Brief den ich von den Assis bekommen habe steht drin das letztes Jahr (Oktober 2014) bereits eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. Bisher hatte ich weder jemanden vor der Tür stehen noch sonst etwas. Nur die üblichen kleinen Drohbriefe.
    Dauert so etwas wirklich so lange? Normalerweise sind Behörden ja immer sehr fix wenn es um ihre Kohle geht…
    Oder ist dies auch nur eine Einschüchterungsmasche?

    • Hi,

      also der Rundfunkbeitrag ist keine Behörde und du sollst eine Zurückweisung schreiben und kein Wiederspruch!!!

      Und ja das war eine Einschüchterung.
      Gruß

      • Danke für die Antworten 🙂

        Schwierig, einerseits ließt man hier das man einen Wiederspruch und keine Zurückweisung schreiben soll und/oder anders herum…

        Ich habe es auch leider noch nicht geschafft mir hier alles durch zu lesen (da es ja doch sehr viel ist)

  94. Hallo Leute,

    da die Informationen auf der Seite verdammt viel sind, muss ich eine Frage stellen, die mit Sicherheit schon des öfteren gefragt wurde. Also Sorry vorab.
    Habe einen Brief vom örtlichen Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung erhalten.

    Hat jemand von euch Erfahrung im Antwortschreiben bzw. lohnt es sich?
    Bis jetzt habe ich noch keine Gebühren bezahlt und mittlerweile stehen 343€ auf dem Taro.

    Vielen Dank für eure Mühe!

    • DU must es verstehen!!!!
      aber versuche es damit und wenn du es nicht verstehst wird er das Geld bei DIR eintreiben.
      und schaue nach was in dem Beschluss steht. Vielleicht erzähle ich dir was vom Pferd
      ———————–
      Widerspruch

      Sehr geehrte….

      hiermit weise ich die obige Forderung „allumfänglich oder/und vollumfänglich“ zurück.

      Sicherlich ist Ihnen der aktuelle Beschluss vom LG Tübingen zum
      Aktenzeichen: 5 T 296/14 vom 08.01.2015 bekannt.
      Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) erweckt beim Bürger den Eindruck, die Rundfunkgebühren gemäß des Rundfunkbeitragstaatsvertrages (RBStV) als staatliche Organ einzuziehen.
      Tatsächlich handelt es sich lediglich um eine Information der AZD zum RBStV.
      Somit besteht keine gesetzliche Grundlage sowohl zur Erhebung als auch zur zwangsweisen Durchsetzung der geforderten Gebühren.
      Desweiteren ist dem Bayerischen Rundfunk laut BayVwVfG Art 2 die Anwendung des VwVfG (BITTE SCHAU NACH WO ES IN DEINEM BUNDESLAND STEHT)ausdrücklich untersagt.

      Aus diesem Grund weise ich nochmals die Forderung allumfänglich zurück zund bitte unter Berücksichtigung des aktuellen Beschlusses des LG Tübingen die von Ihnen erhobene Zahlungsaufforderung zurückzunehmen
      ————————–

    • Hallo Schteffi,
      Sofort zum zuständigen Amtsgericht und dort im Geschäftszimmer nachfragen, ob etwas gegen Dich vorliegt, hier besonders ein Gerichtsurteln und ob eine richterliche Vollstreckung per Urteil erstellt wurde hinsichtlich BS. Garantiert liegtnichts davon vor, laß Dir das bestätigen (schriftlich. Wenn dann der Gerichtsvollzieher klingelt, dann frage ihn nach einem richterlichen Urteil oder einem richterlichem Vollstreckungsbeschluß/bescheid. Das kann er garantiert nicht vorzeigen, er hat allerhöchstens einen Auftrag vom BS und damit handelt er gegen alle bestehenden Gesetz.
      Laß Dir seinen ausweis zeigen und notiere Dir den kompletten Namen, wenn er dann nach dem warum fragt gibst Du ihm zur Antwort für eine Strafanzeige gegen seine Person. Du solltest für den Termin unbedingt einen Zeugen bei Dir haben und höflich bleiben. Der GR wird möglicherweise noch versuchen einen gemeinen Trick auszuspielen, er wird Dich fragen, ob Du generell zuahlungsunwillig bist. Dann bitte antworten, nein natürlich nicht, aber nur wenn Dir des nachgewiesen wird auf welches ordentliche GESETZ sich Forderung bezieht. Das Gesetz gibt es aber nicht und der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag ist kein Gesetz. Das ist wichtig, denn nie sagen generell zahlungsunwillig, dann hast Du schlechte Karten. Leider arbeiten die mit solchen fiesen Tricks. Viel Erfolg Räso

  95. KEINE EINZUGSERMÄCHTIGUNG SONDERN „DAUERAUFTRAG“ (DA) ERTEILEN! 1.10.2015
    Und: Von der Bank eintragen lassen: „Nur unter Vorbehalt“.
    – Da schrieb mir die GEZ- Mafia: „Unter Vorbehalt“ gelte nicht, da dies eine Gebühr einer öffentl. Körperschaft sei. Ich habe das nicht geändert! Sondern weiterhin drinstehen: „Unter Vorbehalt“
    —————————
    „DA“ ist ein Vorteil, denn:
    Dann können die Verbrecher n i c h t die Gebühren für Mahnungen willkürlich abbuchen!
    .- Diese Mahnbeträge mahnten sie bei mir öfters v e r s t e c k t an, d.h., sie schickten Rechnungen, wo sonderbarerweise ich im Minus sein sollte! Posten nicht einzeln aufgeführt !
    II) Ich forderte sie jeweils auf, mir das klar vorzurechnen, da ein Dauerauftrag besteht
    III) Seither ist Ruhe ! (Denn 8.- € Mahngebühren stehen rechtl. auf wackeligem Boden!)
    IV) Was ist mit unseren SPD, GRÜNEN u. DIE_LINKE ?
    Die haben das doch durch gewunken im Bundestag!
    V) Wer macht eine Campaign z.B. per „change.org“? Oder in „Campact“ oder „avaaz“ ?
    VI) Den Minister Schäuble hätten wir sogar hinter uns!
    Wer hat Zeit u. Kraft u. kann Lobby-Arbeit machen, d.h: erkunden,
    .- wer in der Regierung wäre es denn, an den dann die paar Mio Stimmen übergeben würden?
    VII) Auf ÖKO- Broschüren stehen oft 6- 10 Organisationen drauf, die unterstützen!
    Aber in diesem Falle ? Was ist mit den Jusos, Junge Union, Junge Liberale ?
    IX) Für uns „KLEINE“ wollen doch SPD, GRÜNE, DIE_LINKE, Anti-Fa und Autonome kämpfen – und jetzt?
    X) K E I N E EINZIGE DEMO GEGEN DIE GEZ bisher!
    XI) Technische Ausrede: Wer kein TV- Gerät habe, könne mit dem Laptop TV kucken, aber:
    Es wäre techn. kein Problem, wie bei einer pre-Card fürs Handy, dass man mit dem Laptop nur mit einer pre-Card kucken könnte, die man kaufen muss, z.B. für 1 Monat aufladen, u. anders könnte man eben die TV- Kanäle nicht sichtbar machen im Laptop!
    Leute, sagt das mal Euren Anwälten ! Somit wäre die Luft ganz heraus, den
    GEZ- Zwangs-Beiträg zu begründen! 1.10.2015 A. Röck Rwindenergie@gmx.de

  96. auf dem DIN A3 Doppelblatt Rundfunkbeitragsstaatsvertrag findet man eine Exit Regelung, wo jedes Bundesland diesen Selbstbedienungsfond fristgerecht aufkündigen kann.

    es ist davon auszugehen, dass die Bremer Bürgerschaft sich sträubt, der Petition Folge zu leisten, zu tief sind diese Genossen im Korruptionssumpf versunken, ausserdem ist der ÖR-Klüngel stets bemüht, jedes rechtliche Mittel zu verhindern, das einen Domino Effekt zur Folge hat.

    trotz mehrerer Petitionen, aktuell läuft in Bayern auch eine, ist sowieso Eile geboten, denn die Zwangsvollstreckungen mit kriminellen Methoden fürdern nicht nur noch mehr Politikverdrossenheit, sondern nun auch die Bereitschaft zur Selbstjustiz gegen diese Handlanger und Staatsstreicher, die unbescholtene Bürger mit roher Gewalt bedrohen und vollstrecken. Der GEZ-Überfall in Lünen ist ein trauriges Beispiel dafür, wie mutigen und berechtigt wehrhaften Bürger die Existenz genommen wird, wo eine ÖR-Inquisition bis zur Staatsanwaltschaft tatbeteiligt ist. Diese Personen haben sich offenkundig strafbar gemacht und sind zu verurteilen.

    wenn die (schmerzferie) Gesellschaft weiterhin duldet, wie ein Rechtsstaat permanent mit Füssen getreten wird zur gewaltsamen Aufrechterhaltung von parasitären Strukturen, braucht sich die chloroformierte Gesellschaft bezüglich akuter Gefährdung des sozialen Friedens nicht mehr zu wundern!

    • Wie sagte Sigi „das Pack“ Gabriel? Genau, „das Pack“. Habe kürzlich gelesen dass der auch jüdischen Glaubens sein soll wie die Merkel, bei der ist das ja bewiesen, ihre Mutter war Jüdin. Und Sigi will Kanzler werden.

  97. Falls es den einen oder anderen interessieren sollte:

    Betr. öffentliche Petition L18/454

    der Petitionsausschuß der Bremer Bürgerschaft beabsichtigt die Petition gegen den Rundfunkbeitrag in seiner Sitzung
    am Freitag, dem 9.Oktober 2015, 14:30, Börsenhof A, Raum 301 B-C, Eingang Dieter-Klink-Platz, 28195 Bremen, öffentlich zu beraten.

    Bitte um zahlreiches Erscheinen der Presse um mehr Druck auszuüben.

    Hier geht es zur Petition:

    https://petition.bremische-buergerschaft.de/phpBB3/viewtopic.php?t=319#p953

    Quelle: http://homment.com/wHa6eaTYuU

  98. Hallo alle zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich habe am 23.3.15 Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingereicht und nun erst eine Antwort bekommen (Datum des Briefes: 22.9.15). Als Betreff steht allerdings nur „Ihr Rundfunkbeitrag“. Wie sollte ich am besten darauf reagieren? Sie „erklären“ in dem Brief lediglich einen von vielen Punkten, die ich angefechtet habe.
    Habe das Schreiben abfotografiert, hier der Link:
    https://www.dropbox.com/s/vdbdqu770ax84ug/image.jpg?dl=0

    Und ist es überhaupt gültig, dass sie mich mit „Herr“ anschreiben, obwohl ich eine Frau bin?
    Ich bedanke mich schon mal!

    • alles wischi waschi – der brief.du bist wo gemeldet und hast somit eine wohnung inne. du mußt dann blechen und zwar für die bereitschaft.
      leider tut sich nichts neues.

      • Hans wasn los?

        Die Antwort ist aber nicht wirklich hilfreich.

        Ich an deiner stelle Miss würde den GV abwarten. Das heist Ich würde den Klar machen das Ich zahlen würde aber nur mit dargelegten Beweislast das Ich wirklich zahlen muss. Dann auf den GV warten und dann Ihm entgegentrotzen.

        Gruß Artur

      • so es hat wieder gepostelt beim nachbarn ein gelber brief förmliche zustellung. da steht drinne das ein eintrag ins schuldenregister vorgenommen wird und man innerhalb von 14 tagen eine einstweilige aussetzung…..blah blö blah…was ein eintrag dann dennoch nicht hemmt.
        ein einspruch ist direkt beim volstreckungsgericht ag zu leisten.

        was soll denn das heißen ???

        • ohje

          das ahbe ich auch noch nicht gehabt. ich denke aber das sowas nicht möglich ist einfach so einen eintrag ins schuldenregister vor zu nehmen. ich denke das ist eine weitere erpressung.

          letztens war ich auf inibinis youtube seite und da hat sie gesagt das sie ihrem gv eine einstweilige verfügung erteilte und ich denke das ist eine weitere methode dem gv zu entkommen und ihm den mittelfinger zu zeigen. das werde ich dann auch machen wenn es so weit ist.

          halt uns auf dem laufenden

    • Entweder, zahlst du oder nicht. Wenn du Zeit hast, kannst du hier gaaaaaaannnnnzzzzzzz weit nach unten scrollen…Am besten Zurückweisen. Das geht aber nur, wenn du noch nicht gezahlt hast.

      Ich rechne jeden Tag mit dem GV…soll er mal ruhig kommen. Falls du keinen Bock zum lesen hast, empfehle ich dir auf YouTube die Videos von Inbini. In wie weit du bereit bist dich gegen das Unrecht zu wehren, musst du selbst entscheiden…auch wenn du auf „seltsame“ Seiten kommen solltest wie zb. Deutsches Reich usw. lesen bildet. Besonders wenn es ums BGB, GG, ZPO und UPIK geht. Probiere es aus und entscheide….eine Patentlösung haben wir leider noch nicht 🙁

      Der Brief von der GEZ ist ein Standartbrief, also nicht überbewerten.

      • Danke für die schnellen Antworten, dann werde ich abwarten. Ja es ist bereits eine hohe Summe, da ich den ersten Brief vor etwa einem Jahr bekam und aufgefordert wurde, alles seit 2013 rückwirkend zu zahlen..(bin seit Ende 2012 umgezogen). Bis zu dem ersten Schreiben war mir überhaupt nicht bewusst, dass es sowas wie GEZ gibt.. Deswegen habe ich es nicht eingesehen, alles rückwirkend zu zahlen, wenn ich erst 1 3/4 Jahr später informiert werde.. Vorher habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt und mich nicht damit beschäftigt. Hat denn jemand hier schon mal einen Gerichtsvollzieher vor der Tür gehabt?

        • also wenn du dich wieder bei den eltern meldest bist du beitragsfrei. wegen gv youtube inibini schauen oder die twins, da siehste auch die anderen…..

          • sorry aber du stehst echt auf schlauch. wenn du bei deinen eltern hauptwohnsitz hast – nix zahlen. hast noch nebenwohnsitz – totzdem bezahlen. pro gemeldete wohnung wenn du alleine wohnst – oder einer von denen der die wohnung mitbewohnt.

  99. Hallo alle zusammen. Ich wollte euch auch mal über meine Erfahrung mit der GEZ informieren. Habe letztes Jahr im Sep. zufällig ein Video über die GEZ Abzocke gesehen und sofort die GEZ angeschrieben, dass ich meine Anmeldung zurückziehe und die GEZ auch keine Beiträge mehr abbuchen soll. Dieses Schreiben habe ich auch für meine Mutter und Schwiegereltern erstellt. Auch ein guter Freud hat mitgemacht. Außer mir, hat niemand eine Rückantwort erhalten! Die GEZ hat mich darauf hingew. dass die Gebühren pflichtig sind usw. Die Beiträge wurden aber nicht mehr abgebucht. Habe jeden Monat eine Zahlungserinnerung/Mahnung erhalten auf die ich nicht reagiert habe. Die 3 andren Familien haben 9 Monate lang von der GEZ nichts gehört. Dann haben auch sie Zahlungserinnerungen erhalten. In dieser Zeit erhielt ich schon den Festsetzungsbescheid gegen den ich dank dieser Seite Widerspruch eingelegt habe. Habe auch auf den Tübinger Beschluss usw. hingew. 4 Wochen später erhielt ich erneut einen Festsetzungsbescheid?! Habe auch gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt! Und nun, nach ca. 1,5 Monaten erhalte ich erneut eine Zahlungserinnerung!!!! Wo bleibt nur der angedrohte Gerichtsvollzieher bzw. die Pfändung?! 🙂 Echt lächerlich! Bin jetzt gespannt wie lange dass noch so weiter geht.

    • Hallo zusammen,

      ich habe eine wichtige Frage zu dem Thema.
      Im März 2015 versendete ich das o.g. Schreiben bzw. den Text an die Gauner…Natürlich per Einschreiben mit Rückschein, kam dann auch unterschrieben zurück. Nun, ca. 6 Monate später habe ich eine Antwort auf dieses Schreiben erhalten. Das übliche blabla es sei das eine pflichtige Abgabe etc. was mich wundert, ich hatte in dem Schreiben die Frage gestellt wie die darauf kommen, nur mich anzuschreiben ich wohne nicht allein in dieser Wohnung bin aber die einzige die von denen belästigt wird. Die Antwort war „im Zweifel dürfen wir uns aussuchen von wem wir die Abgabe einfordern“ ist das tatsächlich rechtlich ok ?! Eine Ratenzahlung wurde mir angeboten 430,00 € Gesamtrückstand ich soll binnen 3 Wochen reagieren. Wieder keine Unterschrift kein Ansprechpartner usw. Habt ihr eine Idee wie ich nun reagieren soll?
      Vielen Dank im Voraus!
      LG

      • kleine Ergänzung :

        Haben die denn so lange Zeit wie sie wollen um zu antworten ?! Ich meine 6 Monate ist ja eine lange Zeit also müssen die sich an keine Fristen halten?!

          • solange dem Verbrecherservice aus Köln nicht das Handwerk gelegt wird, könnt ihr Widersprüche und Zurückweisungen verfassen wie ihr wollt, durch die Infiltration der Justiz und der besonderen Verbundenheit zu vereidigten Volksvertretern fühlen die sich geenüber allen rechtlichen Anstrengungen der Rundfunkgegner weit überlegen.

            wo sind eigentlich die Top Anwälte geblieben, die dem verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag respektive dem aus Bundesgesetz entkoppelten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Kampf angesagt haben?

            die Rechtsbeugung auf breiter Front ist ohne Zweifel offenkundig! Die Beschlüsse der LG Tübingen sind bestenfalls kosmetische Korrektiven! Solange dem Filz keine harten Konsequenzen drohen, solange wird die Rundfunk-Anarchie auf verbriefte Bürgerrechte scheissen!

      • Nehmt euch diese Videos vor und dann wisst ihr was ihr tun müsst!!!

        Zögert nicht ihnen die kalte Schulter zu zeigen.
        Wir Bürger sind nicht irgendwer und lassen uns nicht veralbern.

  100. Hallo,
    ich habe am 07.09.2015 eine Zahlungsaufforderung eines Ortsansässigen Gerichtsvollziehers bekommen. Das Schreiben ist selbstverständlich ohne Unterschrift und ohne genaue Nennung des Gläubigers. Gefordert werden insgesamt 533,46 €. Ich habe leider im Netz kein passendes Musterschreiben zu einer Erinnerung nach §766 gefunden oder ein anderes welches ich verwenden kann. Könnte mir jemand einen Link geben wo ich ein Musterschreiben her bekomme? Ich würde auch ein Photo des Schreibens zusenden, bin nur leider nicht so wirklich Wortgewandt und habe auch keine große Ahnung von Gesetzen. Ist Astro noch hier vertreten? Er hatte doch ein Schreiben an den GV nach §766 geschrieben? Bitte benötige dringend Hilfe, die Frist für die Zahlung beträgt nur eine Woche.

  101. Der Leser Max (Name v. d. Redaktion geändert) bat mich, dies hier reinzustellen und würde sich freuen, wenn Ihr ihm dbzgl. einige Tipps geben könntet, wie er sich am besten dazu verhalten soll.
    Oder hat schon jemand Erfahrungen mit Kontopfändungen des BS?

    Vielen Dank!

      • Unterschriften wirst du nie vorfinden, damit wollen diese Gauner ihrer gerechten Strafen nach StGB entgehen.

        fehlende Unterschriften von Amtspersonen sind mit ein Grund, Ermittlungsverfahren einzustellen, selbst Staatsanwälte unterschreiben nicht, dafür muss die Paraphe in der Beglaubigung einer Justizangestellten genügen;-)

        diese Masche scheint bisher bestens zu funktionieren, für den klagenden Bürger heisst das, du hast niemals eine Chance, wir machen das, was wir wollen! Halt die Schnauze, sonst werfen wir dich in den Kerker“ Deine verbrieften Grundrechte sind uns scheissegal;-)

        • im großen und ganzen hast du leider recht….den recht haben und recht bekommen sind hierzulande zwei verschiedene dinge. um dir das von gott gegebene recht durch zu setzten, brauchst du ein heer von anwälten und genügend kohle. aber sehe es mal von der seite, wir werden immer mehr die sich gegen das unrecht auflehnen…irgendwann kommt der tag, an dem die gerechtigkeit siegt!

          • ich gebe die Hoffnung nie auf!

            diese fortgesetzten Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung, die sich u.a. auf Art 5 GG berufen, ist für mich ein klares Zeichen eines isolierten, völlig kaputten Systems, an dem sich die Hauptverantwortlichen nicht die Hände schmutzig machen wollen.

            tatsächlich kämpft das Rundfunksystem ums nackte Überleben, denn trotz aller Kritik, weil die Deutschen und nicht nur die zu faul zu feige sind, für ihre Grundrechte auch gewisse Risiken in Kauf zu nehmen, hat von den ÖR-Protagonisten keiner mit soviel hartnäckigen Widerstand gerechnet;-)

            der Staat zeigt die wahre Fratze, dieses verfaulte System mit allen Mitteln zu verteidigen, die mit Methoden der Stasi der untergegangenen DDR vergleichbar ist.

            die Justiz sowie die Vollstreckungshandlanger wollen die Rundfunkgegner psychologisch zermürben, was im Augenblick auch funktioniert, diesem Korruptionssumpf ist mit Entschlossenheit und Konsequenz zu begegnen, denn ein Staatsterror gegen eigene Bürger lässt sich nur begrenzt fortsetzen.

            ich hoffe, dass die Gewaltspirale nicht nach oben geht und rechtstaatliche Mittel obsiegen werden, dieses verfaulte Fallobst aus vermeintlich sicherer Höhe zu Fall zu bringen.

          • Hoffentlich kommt der Tag bald !!!

            @ dieter

            Vllt hilft dir dieses video:
            https://www.youtube.com/watch?v=akbrwv61uMg

            da sagt Andreas Clauss so einiges über die Anwendung des HGB und dass man sich einen persönlichen Ansprechpartner nehmen soll und diesen dann als eigenständig handelnde Person nehmen kann.
            http://www.novertis.com/ > Die Seite seiner Stiftung mit einigen Infos.

            Ich habe noch nicht geschafft alles zu lesen, aber vllt gibt dir das nochmal irgendeinen Ausweg.
            niegezahlt hat mal diesen Link gepostet:
            https://iuvhelp.wordpress.com/2013/08/08/mogliche-schritte/
            der ist auch interessant.

            Ich schicke auf jeden Fall positives Chakra, auf dass die nicht einfach bei dir einbrechen!!!

    • Zur Sicherheit P-Konto einrichten.
      Dann zur Stadtkasse gehen und den sog. Vollstreckungsauftrag SEHEN und GENAU drauf achten was drauf steht! (welcher Gläubiger etc.)

      Danach bei denen Anfragen auf welche rechtliche Grundlage sie vollstrecken. Wenn als Antwort kommt, aufgrund der ABGABENORDNUNG, ist das nicht rechtens!

      Denn die AO ist für Steuern zuständig, siehe §1 AO.
      Also der Zwangsbeitrag DOCH eine Steuer?! aha

      Und dann im obigen Wisch:
      „i.A.“
      Wurde Unterschrieben oder der Name gedruckt?
      Will wieder keiner die Verantwortung übernehmen.

      • wow, da will es einer aber wissen….ka ob es Verhältnismäßig ist, auf jeden Fall starker Tabak. Ich würde schnellstens den Penner dieses hier schicken… § 766 Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung. Ggf. um Rechtlichen Beistand bemühen und Beschwerde beim zuständigen Gericht einlegen. Falls da was nicht ganz sauber ist, gegen den GV Anzeige erstatten: NÖTIGUNG, Räuberische Erpressung,Amtsmissbrauch usw., die Liste kann man beliebig verlängern….

        @ Artur, das ist keine Lösung. am besten die Leute mit ihren eigenen Gesetzen schlagen

        • Hi Uwe,

          ja das ist keine direkte Lösung aber ehrlich du hast irgendwo keine chance.
          Ich war heute bei meiner Sparkasse um mir mein neues Konto anzufertigen weil Ich umgezogen bin. Dann habe Ich den guten Herrn gefragt der mir das Konto eingerichtet hat. Ich fragte ihn wegen denn Pfändungen wer darf usw… Er sagte mir klar jeder mit nem vollstreckbaren Titel was uns an sich allen bekannt ist und nichts neues ist. So weit so gut. Dann sagte Ich ihm das ich jemanden kenne das sein Konto bei Sparkasse gepfändet wurde durch die Stadt mit einem Vollstreckbaren Titel der aber nicht von einem Richter unterschrieben ist also nichts wert! Dann hat er mir gesagt das es denen egal ist und Sie nichts angeht ob da ein Richter unterschreibt oder nicht. Der Befehl kommt also von oben bzw. in dem Fall von der Stadt. Er meint also wenn die Stadt mit nem vollstreckbaren Titel ankommt wo steht das gesperrt oder gepfändet wird dann wird das gemacht.

          Ich will aber keinem den Mut nehmen dagegen weiter anzukämpfen. Ich werde weiter kämpfen aber wie gesagt wenn der GV meint mich zu pfänden dann wird er dran glauben müssen. Bei mir ist aber noch lange Zeit Ich bin nicht mal beim ersten Bescheid aber Ich bin schon gut vorbereitet.

          • Hi Artur,

            auf jedenfall wenn Pfändung droht bzw. schon aufn Konto ist, P-Konto einrichten, geht auch nachträglich.
            Als nächstes bei der Bank den Vollstreckungswisch DIR ZEIGEN LASSEN!!!

            Sollte da was nicht koscha sein denen das mitteilen. Sollten dir auf stur schalten, Strafantrag gegen die Bank UND der Stadt (entweder der, der im Vollstreckungsauftrag als „Anprechpartner“ steht oder gleich beim Bürgermeister!

            Und gleichzeitig denen mitteilen dass die Sache an den Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag geht!!!
            Der ist zuständig für Menschenrechte!

    • Hi,

      das ist wirklich krass. Ich gehe davon aus das da kein Vollständiger Name zu sehen ist und auch keine Unterschrift. Mich macht das richtig wütend das die meinen das die tun klnnen was die wollen. Ich werde mit sowas selbst tätig. Wenn der mir drohen würde und vorbei kommt dann die Daten vom Ausweis aufschreiben und dann in einer Nacht und Nebel aktion seine Autoreifen abstechen.

      Wo sind den wir hier gelandet das normale Menschen über dich bestimmen dürfen. Ich werde selbsttätig.

      Gruß Artur

      • Das Schlüsselwort: normale MENSCHEN

        Wo steht geschrieben dass sich ein MENSCH bestimmen lassen MUSS?! NIRGENDS!

        Stichwörter: MenschPerson

        Wenn ihr darüber bescheid wisst, kennt ihr die Antwort und die Lösung.

        • im Sinne von §1 BGB . Richtig….aber warum soll ich mich noch Strafbar machen? Diese Leute haben es nicht verdient, dass man sich deswegen die Finger schmutzig macht.

          • in der Form “ Autoreifen zerstechen oder die Karre anzünden“ das ist definitiv keine Lösung für das Problem. Selbst wenn, die Zeche zahlt wie immer der Steuerzahler.

          • soweit so gut, wenn das konnto sich so leicht pfänden ließe müßten sie jedem der nicht bezahlt das konto pfänden.
            bei meinem nachbar haben sie auf den gv hingewiesen – der gelbe brief wurde bis jetzt nicht wiedersprochen.
            velleicht haft ?? parkralle ?? kaugummikauverbot ??

    • ich bin ja selbst auch Verweigerer, bekomme ständig Post von dem Verein.
      Aber mittlerweile glaube ich dass man aus der Nummer nicht rauskommt.
      Man liesst nie ob jemand Erfolg hatte…….

      • Hallo Fritz 🙂

        Dass es nie Erfolgsmeldungen gibt, ist mir auch schon aufgefallen.
        Aber wenn ich so drüber nachdenke, ist es auch ganz klar.
        Wenn diese illegalen Geldeintreiber nur einem Menschen ein: Sie sind befreit! schreiben würden, wäre die Hölle los und deren Angst und Panikmache wäre im Nu verraucht.
        Ich denke, die meisten kennen sich mit gesetzlichen Grundlagen nicht so gut aus und daher ist dieses Forum Gold wert! Wir müssen einfach zusammen halten und es immer immer immer weiter versuchen.
        Denn wenn du mal darüber nachdenkst: Du bestellt dir online ein Produkt und zahlst nicht.
        Was meinst du, wie lange dauert es, bis rechtliche Schritte eingeleitet werden??
        Einige (wie auch ich) kämpfen damit schon mehrere Jahre.
        So lange wartet niemand auf Geld, dass ihm rechtlich zusteht, denke ich.

        • ein Online-Versender, der Forderungen gegen einen säumigen Kunden eintreiben will, hat einen wesentlich grösseren Aufwand zu betreiben um an sein Geld zu kommen, das fängt an mit Anwaltskosten in Eigenleistung, Mahnverfahren, ordentliches! Gerichtsverfahren und das Prozessrisiko der Kostenübernahme, wenn bei seinem Kunden nichts zu holen ist.

          Dann hat er zwar auch einen vollstreckbaren Titel, den er sich i.d.R in die Haare schmieren kann;-)

          der Rundfunkbeitrag wird mit allen Mitteln beschleunigt eingetrieben, da wird die verfassungsgemässe Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt, vor roher Gewalt wird nicht mehr zurückgeschreckt, wie der Vollstreckungsterror in Lünen und in Bayern beweisen!

          wer stoppt diesen Staatsterrorismus, der zum Gewohnheitsrecht wird?

        • nee, natürlich nicht. aber das ist ne gute idee, falls ich da noch einen brief nach schieben muss. aber ich denke mal, dass es den leuten egal ist ob ucc bzw. hgb. die versuchen es weiter wie bisher. hat doch jahrzehnte funtioniert. warum sollen sie auf ihr gewohnheitsrecht verzichten? warum wird der mop jetzt rebellisch?

          werde mich mal mit den ucc ein wenig beschäftigen, kann ja nicht schaden. wenn jeman anregungen hat, immer her damit.

          • @ niegezahlt
            wow, super nummer. werde ich mich mal die nächsten tage mit beschäftigen. das macht einen auf jeden fall nicht dümmer 🙂 hab das mal kurz überflogen….kann es sein das ich dich da irgendwo wieder erkannt habe? egal, sehr interessant. das wird ne weile dauern bis da einer richtig durch blickt. nur blöd ist immer bei „help“ siehe oben^^ aber sonst sehr interessant. danke dir voll doll!!!!

          • @Uwe

            Gern geschehen!!! Aber noch was ganz wichtiges:
            UNBEDINGT auch die englische Fassung der Kulanzmitteilung mitsenden, denn das soll (laut meiner verlinkten Website) die rechtliche sein, denn die deutsche Fassung dient sozusagen als Übersetzungs-Info, oder anders gesagt, der kein englisch kann :)))

            P.S: Ich hab noch keine Erfahrung mit dieser Kulanzmitteilung gemacht.
            Hab leider schon 2 Fesetzungsbescheiden widersprochen (nach meinem jetzigen Wissenstand ein Fehler, naja, shit happens).

            Demnächst erwarte ich entweder irgendwas in Richtung Vollstreckung oder den Widerspruchsbescheid.
            Sollte was vom Vollstrecker kommen, kriegt der/die diese Kulanzmitteilung. Aber eines sei dir gewiss: Die werden ihr Ding trotzdem durchziehen.

            Für den Fall gibts dann später die UCC-Klage.

          • @ niegezahlt (Beitrag 8. September)
            die Seite ist wirklich gut, auch wenn ich es noch nicht geschafft habe, alles zu lesen. Aber dieses Video und die Seite sind auch dazu passend.
            https://www.youtube.com/watch?v=akbrwv61uMg
            http://www.novertis.com/

            @ Uwe @ niegezahlt
            Ihr scheint euch ganz gut mit Recht auszukennen. Ich lese zurzeit auch viel und wollte mal fragen, ob ihr in diesem Fall Bescheid wisst:
            Bin gerade an der Einrichtung einer Übermittlungssperre, allerdings wird in den Vordrucken nie § 31a Datenübermittlung an den Mitteldeutschen Rundfunk aufgeführt. (Ist jetzt aus dem Meldegesetz meines Bundeslandes)
            Man kann es auch formlos machen, aber kann man da dann einfach den §31a mit aufführen?
            Das Meldegesetz scheint auch die Auffassung zu vertreten, dass dieser Beitragsservice zur Infoeinholung berechtigt sei?!?!
            ( http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessionid=5D2E6686B0D72B836A78A9E080BA29AA.jp26?quelle=jlink&query=MeldeG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-MeldeGSTrahmen )

  102. Hallo,

    ich habe im Februar, nach mehreren von mir aufgesetzten Schreiben vorher, den oben erstellten Brief mit zusätzlich eigens formulierten Anteilen an die GEZ gesand.
    Vor 2 Tagen erhielt ich nach einem halben Jahr eine Antwort, die ich jetzt hier runtertippen werde. Viel Spaß beim lesen.

    „Sehr geehrter ….,

    vielen Dank für ihre Information.

    Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

    Vielen dank für ihr Schreiben. Sie sind mit unserer Forderung nicht einverstanden.

    Entgegen Ihrer Auffassung lässt der Festsetzungsbescheid die zuständige Rundfunkanstalt sowohl im Briefkopf als auch in der Namensangabe nach der Grußformel deutlich als erlassene Behörde erkennen. Dabei bedient sie sich des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der als nicht rechtsfähige öffentliche Verwaltungsgemeinschaft im Namen und Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt den Einzug des Rundfunkbeitrags durchführt.

    Bei einem schriftlichen erwaltungsakt, der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann nach §37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz die Unterschrift fehlen. Deshalb ist der in dieser Art gefertigte Festsetzungsbescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Eines besonderen Hinweises bedarf es hierzu nicht. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist entgegen Ihrem Vorbringen deutlich lesbar. Auf sie wird bereits auf der ersten Seite hingewiesen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde duch die Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht.

    Die Neuregelung der Finanzierung des öfentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Mai 2014 verfassungsgemäß. Diese Auffassung vertreten auch sämtliche Verwaltungsgerichte.

    Nach dieser Rechtsprechung handelt es sich dei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn, der in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.

    Im privaten Bereich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und ob diese genutzt werden, ist nicht entscheidend.

    Die Beitragspflicht entsteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung. Auch die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Der Beitrag ist nach §7 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten. Lediglich dann, wenn der Beitragsschuldner dieser Zahlungspflicht nicht nachkommt, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge einschließlich Säumniszuschlag von mindestens 8,00 Euro durch Bescheid festgesetzt.

    Mit der Formulierung „umgehend“ im Bescheid wird dabei deutlich gemacht, dass Ihnen für die Zahlung des festgesetzten Betrages nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.

    Abschließend möchte wir noch auf Ihre Kritik zum Programm eingehen. Es tut uns leid, dass Ihnen das Programm nicht zusagt. Jedoch müssen die Landesrundfunkanstalten einen gesetzlichen Programmauftrag erfüllen, nach dem sie eine Vielzahl von Informations- und Bildungssendungen, aber auch Programme mit unterhaltendem Charakter anbieten. Mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen können Sie sich direkt an Ihre zuständige Landesrunkfunkanstalt wenden. In Ihrem Fal ist die der Norddeutsche Rundfunk.

    Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an. Weitere Informationen finden sie unter…bla bla bla“ …es folgen nur noch Angaben zu meinen Kontostand und fälligen „Beitrag“.

    Wie gehe ich am Besten weiter vor?
    Ich hatte der GEZ schon in meinem Schreiben vom Februar darauf hingewiesen, dass die von mir, in einem vorherigen Schreiben, auferlegte Frist, mit Forderung der Löschung meiner Daten und eine Antwort dererseits, nicht eingehalten wurde.

    Darauf sind die in dem Schreiben nicht eingegangen.

    ICh bräuchte von euch etwas Hilfe, denn ich langsam das Gefühl, dass ich mich nur noch wiederhole und was zur Hölle ist dieser Staatsvertrag!!???… müssen da nicht nicht mindestens zwei Staaten involviert sein?

    • Hey ho,

      also wenn die so schreiben dann kannst du davon ausgehen das Sie nicht mehr Antworten werden wie Die GEZ schon drauf hindeutet „Das Sie es als geklärt ansehen“.

      1. Nichts machen und auf das schreiben vom GV warten oder es kommt ein weiterer Bescheid rein dann kurz und knapp zurückweisen weil jeder aufwand denn du erbringst werden die kaum bentworten.

      2. Du könntest probieren zu Antowrten aber wovon Ich dir abrate weil wie gesagt es unnötig ist.

      3. Den Staatsvertrag gibt es aber es nur eine Information. http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

      Du kannst dich natürlich darauf beziehen das wenn 2 Parteien einen Vertrag eingehen das dritte davon nicht betroffen sind aber das Interessiert die nicht aber du kannst es trotzdem erwähnen ansonsten kann es heisen das du es nicht gesagt hast^^. Im diesem Staatsvertrag ist alles nieder geschrieben und umfasst das ganze GEZ zeug. Kannst du Ignorieren weil es an sich dich nicht Interessieren braucht weil es nur eine Information ist wie es da steht.

      4. Ich an deiner stelle würde nicht mehr Antworten und warten bis von denen was kommt sprich GV abwarten und das Schreiben vom GV wiedersprechen!!!

      Gruß Artur

      • Hallo Artur,
        das mit den Vertragsparteien und das Dritte davon nicht betroffen sind, hab ich auch schon alles in einem Schreiben erwähnt. Darum sagte ich ja, dass ich mich wahrscheinlich eh nur wiederholen würde.

        Ich hab auch schon gemerkt,dass denen viele Sachen egal sind bzw. einfach von denen überlesen werden. Ich werde dann erstmal abwarten.

        Falls ein GV-Schreiben kommen sollte, wie legt man am Besten Widerspruch ein und was (Paragraphen etc.) sollte man sich beziehen und/oder als rechtliche Grundlage nutzen?

        Danke unhd Grüße Sebastian

        • Hi Sebastian,

          also wenn ein schreiben von dem GV kommt dann ist das erste was du machst zum Amtsgericht deiner Stadt gehen. Dort nach Fragen ob ein Gerichtsbeschluss gegen dich vorliegt (sollte an sich nicht sein weil kein Gericht bzw. Richter würde das aushändigen und/oder Unterschreiben). Wenn nichts gegen dich vorliegt dann kannst du einen Wiederspruch gegen den GV einlegen (GANZ WICHTIG WIEDERSPRUCH. Eine Ablehnung oder zurückweisung Funktioniert beim GV nicht.) Besser ist es dem GV vor dem erscheinen anzuschreiben.

          —————————————————————–

          § 766 Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung

          (1) Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.

          (2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß auszuführen, oder wenn wegen der von dem Gerichtsvollzieher in Ansatz gebrachten Kosten Erinnerungen erhoben werden.

          —————————————————————–

          Die ZPO § 766 besagt, das nur ein Vollstreckungsgericht einen Gerichtsvollzieher beauftragen darf, damit er Handlungsspielraum hat und seine Arbeit überhaupt beginnen kann. Sollte das Gericht diesen Auftrag NICHT erteilt haben, ist die Vollstreckung unwirksam. Man kann beim zuständigen Amtsgericht Beschwerde einlegen, bzw unter Angabe des Aktenzeichen und Angabe der ZPO § 766 Einstellung beantragen.

          Auf ZPO § 766 darfst du dich beziehen wie es hier steht und das sollte auch ausreichen und eine Beschwerde würde Ich im nach hinein einreichen eventuell sogar den GV verklagen je nach dem wie er sich bei mir anstellt. Verklagen würde Ich ihn wegen Amtsanmaßung weil er über das Amsgericht/Vollstreckungsgericht stellt. Lass dich nicht verarschen und belügen. Du kannst dich wehren du musst es nur wollen und Ich bin mir sicher das du es willst. Ich werde unten paar Links von Youtube teilen damit du siehst wie man mit GV umgehen kann und auch mit den Reden darf. Keine scheu zu denen frech zu werden. Die sind skrupel und gehen über leichen.

          https://www.youtube.com/watch?v=ZJnFOpdRkj8
          https://www.youtube.com/watch?v=hUXG4myY-Ao
          https://www.youtube.com/watch?v=NI225loqp0Y

          In den drei Videos ist gut zusehen wie man es gekonnt den Vollstreckungsbescheid abweist.

          GANZ WICHTIG frag nach dem Beamtenausweis bzw. schau ob der Dienstausweiss von einem Beamten unterschrieben ist und DOPPELT SO WICHTIG ist nach zu schauen ob die Vollstreckung von einem Richter unterschrieben ist aber wenn du wie oben genannt dem GV im vorfeld schreibst das er die nötigen sachen braucht wie einen unterschriebenen Gerichtsbeschluss dann kommt es garnicht dazu das der GV dich besucht.

          Also viel glück und halt mich auf dem laufenden.

          Gruß Artur

          • Die machen sich wohl die Arbeit mit den GV’s nicht mehr oder es wird weniger.
            Erfolgsversprechender für die sind die Kontopfändungen.

            Darauf sollte man sich vorbereiten. Denn wenn das Geld einmal weg ist dann kannste noch soviel Widersprüche, Erinnerungen, Beschwerden etc. schreiben wie du willst. Den Ärger hast erstmal du.

          • Danke für die Tipps und die Videos. Wenn dann einer vor Tür stehen sollte wird er wahrscheinlich eh etwas angst kriegen 😉

            Wie sieht das mit den Kontopfändungen aus, dass ist doch ohne Vorankündigung bzw. Schreiben nicht möglich!? SO weit ich weiß, wird dazu auch ein richterlicher Beschluss oder Beschluss vom Amtsgericht benötigt und da der so genannte Vollziehungsbeamter sowas auch nicht verweisen kann, wird es in dem Fall nict anders sein…

          • zu § 766 ZPO:

            ein Staatsanwalt bügelt eine Strafanzeige u. a. wegen Rechtsbeugung gegen eine Amtsrichterin ab mit dem Verweis auf §§ 758 a Abs. 1 ZPO nach 14 VbVG NRW.

            Die Vollstreckungsanordnung der Amtsrichterin ist nicht rechtskräftig unterschrieben, dennoch findet der Staatsanwalt, alles sei rechtens.

            mein Verdacht der Strafvereitelung im Amt nach § 258 StGB erhärtet sich.

            an welche Staatsanwaltschaft wendet man sich, wenn auch gegen Ermittlungsbeamte wegen des Anfangverdachts der Rechtsbeugung und wie erwähnt wegen Strafvereitelung im Amt eine Überprüfung notwendig wird?

          • wie genau ist die zustellung den mit dem gelben brief ?? zb man ist nicht da oder man wiederspricht nicht inerhalb von 14 tagen.
            normaler weise sollte man da ja unterschreiben.

        • Hi,

          ja das mit den Kontopfändungen ist so eine Sache. Wenn wir wirklich nach dem Gesetz gehen gilt auch da ohne einen Richterlichen Beschluss kann nicht gepfändet werden bzw. von der Bank das Konto gesperrt werden.

          Es gab aber schon einige Fälle wo die Bank trotzdem das konto Sperrt womit die sich voll strafbar machen. Du kannst die Banke auf höchste verklagen aber habe auch da öfters gelesen das die Bank Antwortet das die dass darf und auch da sind keine Namen noch ne Ansprechsperson und auch keine Unterschrift von ner Person. Also höchster Betrug überhaupt und spätestens da geht der Schuldner in die Knie aber auch da kannst du dich wehren aber lassen wir es erstmal nicht drauf an kommen.

          Hier ist noch ein link wo eine Junge Frau nach fragt wie es mit einer Pfändung aussieht und da bekommst du genau die Antwort wer es darf und mit welcher begründung man es darf.

          https://www.youtube.com/watch?v=0JZ2NMmB4nk

          • Es gibt wohl 2 verschiedene Arten von Kontopfändungen:
            1. Pfändungs-und Überweisungsbeschluss
            2. Pfändungs-und Einziehungsverfügung

            Beim 1. wird ein definitiv ein richterlicher Beschluss von Nöten. Beim 2. bin ich mir nicht sicher. Meistens greifen die Stadtkassen auf Nr. 2 zurück, natürlich ohne alles, da ja alles so rechtens ist.

            Und meistens bemerkt man eine Kontopfändung erst wenn man mit EC-Karte bezahlen will oder Bargeld abheben will und die Karte wird eingezogen.

            Eine vorherige Ankündigung ist glaube ich nicht nötig von denen.

      • ## Entgegen Ihrer Auffassung lässt der Festsetzungsbescheid die zuständige Rundfunkanstalt sowohl im Briefkopf als auch in der Namensangabe nach der Grußformel deutlich als erlassene Behörde erkennen. ##

        das ist nicht nur Anmassung, sondern zudem schwerer Betrug, zwischen ÖR und Behoerde gibt es Unterschiede. Eine echte Behoerde nimmt nicht am Wettbewerb teil und ist dafür auch nicht vorgesehen.

        Finanzämter, sowie Stadtkassen dürfen keine Rundfunkbeiträge im Auftrag des Plagiats WDR/Beitragsservice eintreiben, da diese echten Behoerden/Verwaltungen auschliesslich für Steuer – bzw kommunale Abgaben zuständig sind.

        was diesbezüglich von der öffentlich-rechtlichen Hand beschlossen wurde ist per se Rechtsbeugung und eine Abkopplung aus der rechtsverbindlichen bundesdeutschen Gesetzgebung.

        • Du sagst es!
          Finanzämter und Stadtkassen dürfen nur Sachen pfänden, die in ihrem eigenen Interesse sind und das sind Steuern.

          Die Stadtkassen berufen sich doch selbst in ihren Drohbriefen auf die Abgabenordnung. Und diese AO ist Steuern zuständig – siehe §1 Anwendungsbereich

    • Hallo Sebastian,

      den gleichen Brief habe ich heute auch im Briefkasten gefunden, als ich nach drei Wochen Urlaub nach Hause kam.
      Interessant ist, dass die ersten Abschnitte in dem Brief des Beitragsservice, den sie dir geschickt haben, wortwörtlich die gleichen sind, wie in dem Brief, den ich bekommen habe. Die gesamte Seite 1 (von „Entgegen Ihrer Auffassung…“ bis „Mit der Formulierung ‚umgehend‘ im Bescheid wird deutlich gemacht..“) ist identisch. Erst danach wird scheinbar ein wenig auf den individuellen Widerspruch eingegangen. Der ist bei mir aber auch nur halbgewalkt.
      Bei mir stammt der Brief vom Beitragsservice. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht dabei.
      Zudem hatte ich heute zum zweiten Mal einen Festsetzungsbescheid der zuständigen Landesrundfunkanstalt im Briefkasten (bei mir der SWR), auf den ich schon vor einem Monat mit einem Widerspruch reagiert habe.
      Ich finde es interessant, zu wissen, dass die Briefe des Beitragsservice erstmal aus vorgefertigten Textbausteinen bestehen, die scheinbar jedem im Moment erstmal zugeschickt werden. Ich weiß grad auch nicht, wie ich darauf reagieren soll, denn es handelt sich dabei nicht um einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Auf meinen Widerspruch von vor einem Monat habe ich noch keine wirkliche Reaktion erhalten. Nur einen erneuten Festsetzungsbescheid des SWR und eben den auf vier Tage später datierten Brief des Beitragsservice. (wie gesagt bin ich heute nach längerer Abwesenheit erst nach Hause gekommen).

      Gruß, Katja

      • Hey Katja,

        das mit den vorgefertigten Antwortschreiben ist mir auch schon öfters aufgefallen und ich habe auch eine Woche nach dem Antwortschreiben auf meinen Widerspruch einen erneuten Festsetzungsbescheid bekommen (vom Norddeutschen Rundfunk aus Hamburg…das Antwortschreiben kam vom Beitragsservice aus Köln). Ich werd jetzt erstmal abwarten, denn auf Widerspruchschreiben reagieren die, aus eigener Erfahrung, erst nach nem halben Jahr.

        Ich werde jetzt erstmal das Schreiben vom „Herrn Vollstreckungsbeamter“ abwarten und dann weitere Schritte einleiten. Ich habe ja die Hoffnung,dass die evtl. sogar versuchen meine Haustür gewaltsam zu öffnen (ohne richterlichen Beschluss),wenn ich den Schein erweckte nicht zu Hause zu sein. Dann gibst ne schönen Anruf bei der Polizei + Anzeige oder ich verteidige einfach mein Hab und Gut direkt in der Türangel 😉 .

    • Ich habe den gleichen Brief wie Sebastian bekommen. Da ich vorher noch keine Löschung meiner Daten gefordert habe (Der Widerspruch hier war meine erste Reaktion auf diesen illegalen Geldeintreibeverein), möchte ich das jetzt nachholen.

      Bitte gebt mir Feedback, ob das so okay ist?

      Den Text füge ich hier ein:

      Betreff: Ihr Schreiben vom 26.08.2015, bei mir eingegangen am 29.08.2015

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Für eine nicht genutzte / nicht erbrachte Leistung ist keine Gegenleistung notwendig. Ich widerspreche Ihrer Forderung weiterhin mit den schon im Widerspruch vom … aufgeführten Gründen.
      Der „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ ist lediglich eine Information, kein Gesetz, welches mich zu Abgaben verpflichten würde. Auch wenn er mit den Ländern geschlossen wurde, bin ich als dritte Person nicht an ihn gebunden.
      Die Einrichtung des sogenannten Beitragskontos mit der Nummer 497 234 515 ist gegen meinen ausdrücklichen Willen und unverzüglich zu unterlassen. Die Zuweisung dessen zu meinem Namen ist ebenfalls widerrechtlich und wird von mir, ebenso wie ihre Beitragsbescheide, als gegenstandslos betrachtet.
      Des weiteren ist der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ nicht die Institution, die im § 10 Abs. 7 des RBStV vorgesehen ist*. Sofern Sie also keine Rechtsgrundlage nachweisen können, die Sie zu der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten berechtigt, fordere ich die sofortige Löschung meiner Daten aus Ihrem System, da ich zu keiner Zeit einen rechtsgültigen Vertrag mit dem ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice abgeschlossen und der Speicherung und Verarbeitung zugestimmt habe.
      Solange der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ keine Befugnis hat, Rundfunkbeiträge zu erheben, wünsche ich, dass Sie davon absehen, mich weiterhin mit rechtsunwirksamen Schreiben zu belästigen.

      Mit freundlichen Grüßen,

    • Hallo,

      auch mir ist dieses Schreiben zugegangen mit Datum 31.08.15 sowie gleich ein zweiter Brief mit Datum 01.09.15 in dem bis 15.09. die Zahlung der ausstehenden Beiträge unter Androhung von GV, Pfändung blabla erzwungen werden soll.

      Witziger weise bin ich schon etwas länger umgezogen. Habe die Briefe nur erhalten da mein Bruder die Wohnung bezogen hat und den gleiche Namen hat. Frage was nun? Gemeldet bin ich seit 01.09.15 unter der neuen Anschrift (nicht mehr gleiche Stadt wie vorher). Die beiden Briefe kann ich nie erhalten haben da Namensverwechslung.

      Weitere Briefe ungeöffnet zurück gehen lassen? Müsste eine Schreiben von GV nicht persönlich zugestellt werden (Einschreiben)? Also mit meiner Unterschrift? Dieser Brief kann an der alten Adresse nicht mehr zugestellt werden da ich dort ja nicht mehr wohne.

      Durch die Ummeldung werden die Abzocker sicher irgendwann aufmerksam, kann man mir das nun zur Last legen, dass ich nicht reagiert habe? Schliesslich habe ich nach dem Widerspruch keine Post mehr erhalten bis zu meinem Umzug. Woher soll ich es also wissen?

      • wenn du umgezogen bist dich ab und umgemeldet hast ist alles ok. aber die gez sagt wenn du ne wohnung inne hast egal ob du da wohnst oder nicht musste blechen auch rückwirkend bis zu 3 jahren. es wird die bereitschaft berechnet selbst dann wenn du nix empfangen kannst oder keinen fernseher hast oder auch kein deutsch kannst. infos über wer wo eine wohnung inne hat bekommen die übers einwohnemeldeamt automatisch auch wenn du es gar nicht willst.

  103. Hallo

    ich hab im Februar auch diesen Widerspruch weggesendet. Nun kam heute eine Antwort das 1 1/2 Seiten gewafel das dies nicht stimmt und blabla ohne Rechtsmittelbelehrung und ohne Text das der Widerspruch abgelehnt wurde.
    Ich kann diesen Brief zu den Akten heften und erstmal weiter abwarten oder?

    Gruß Chris

    • Hi,

      Ich gehe mal davon aus das es das bessere wäre nicht mehr zu Antworten bis ein bescheid vom GV kommt und dann wie oft hier schon beschrieben dem GV zu Antworten bevor er vorbei kommt. Weise Ihn hin das er Privat dafür haftet usw.

      Oder du Antwortest und schreibst der GEZ das es dann für dich geklärt ist weil die rechtlich nicht nachweisen können das du zahlen musst. Letzten endes kommst du mit beiden schritten zum GV.

      !!!WICHTIG!!!
      GEZ –> ablehnen/zurückweisen
      GV –> Wiederspruch einlegen

      Wenn du den GV zurückweist dann ist das eine Einladung in deine Wohnung und auf die Kontopfändung deswegen drauf achten!

      Gruß Artur

  104. Hallo Uwe
    ich wollte einmal fragen was nach deinem schreiben vom 30. Juli 2015 um 15:25 vom Beitragsservice noch kam? Weil ich denke ich werde ein ähnliches oder das gleiche schreiben bekommen und will wissen wie ich darauf reagieren soll.

    • Guten Morgen, du meinst sicherlich meine Erwiderung mit der Rechnung….bis dato nix. Die Herren Damen der öffentlichen Bedürfnisanstalten hatten sich ja so geäußert, das die mir nicht mehr antworten. Sobald sich etwas in dieser Richtung tut, setzte ich es hier rein.

      • Ja das stimmt aber hätte ja sein können und ein Gerichtsvollzieher oder sonstiges hat sich auch noch nicht angekündigt nehme ich einmal an. Vielen Dank Uwe ich bin schon auf weiter Erkenntnisse die du mit uns teilst gespannt. Da ich ja in Erwartung bin das gleiche schreiben zu bekommen, hab ich den Spieß umgedreht. Das sie doch bitte Verständnis haben das solange für mich nicht alles geklärt ist auch in Zukunft auf meine schreiben Antworten. Am Anfang haben sie sich bei dem schreiben auf den rundfunkbeitragsstaatsvertrag berufen. Da habe ich auch schon mal reingeschrieben das ich den nicht verlange da dieser nur eine Information ist. Habe meine schreiben per Einschreiben mit rückschein an den Geschäftsführer des Br in München und an den geschäftsführer des beitragsservice gerichtet. An wenn hattest du dein(e) schreiben gerichtet?
        Weis eigentlich irgend jemand ob das Tübinger Urteil komplett aufgehoben wurde oder nur teilweise und wenn ja welche Teile? Habe das beim durchlesen des neuen Beschlusses nicht so richtig verstanden.
        Habt ihr auch das mit der kontopfändung der Sparkasse von inbini (auf youtube)mitbekommen? Was würdet ihr in so einem Fall machen?
        So und die letzte Frage noch aber für mich auch sehr wichtig, gibt es in der Nähe von Nürnberg einen Arbeitskreis oder ähnliches von Leuten die schon mit einem Gerichtsvollzieher oder ähnlichem zu tun hatten?

        • fange mal hinten an…keine ahnung, komme aus brandenburg. bei der sparkasse gibt es ein so genanntes „P“ konto. d.h. die pfändungsfreigrenze wird dir garantiert. Das tübinger urteil ist meines wissens komplett hinfällig und meine schreiben gehen direkt an die gez.

          ARD ZDF Deutschlandradio
          z.Hd. Dr. Stefan Wolf
          Beitragsservice
          Freimersdorfer Weg 6
          50829 Köln

          steht aber alles im briefkopf weiter unten. da ist auch das antwortschreiben von der gez von mir drin. kleiner tip, du solltest alles sorgfältig lesen… auch wenn es zeit kostet.

          • An das „P“ Konto habe ich auch schon gedacht. Das will ich aber nicht, weil hier dann ein Eintrag bei der Schufa erfolgt. Ok danke dann weis ich beim Tübinger Urteil schon einmal bescheid. Hatte alles gelesen hab nur die letzten Tage so viel darüber gelesen das ich das wohl wieder vergessen hatte. Falls doch noch jemand in der nähe von Nürnberg auftauchen sollte der schon Erfahrungen hat einfach melden.

          • mir ist gerade aufgefallen das der Beschluss gar nicht unterschrieben ist das bedeutet doch das dass vorherige Tübinger Urteil auch noch gültig ist zumindest bis es unterschrieben worden ist oder?

        • @Domi und Uwe:

          Nicht nur bei der Sparkasse gibt es P-Konten, bei JEDER Bank gibt es das :))
          Und das P-Konto steht zwar in der Schufe drin, dass dein Konto als P-Konto geführt wird, aber es fließt nicht ins sogenannte Scoring rein.

          Und wenn bei dir ne Kontopfändung anliegt, stehste eh in der Schufa. Nur mit dem Unterschied, wenn du keine P-Konto hast, dass deine Kohle wech ist.

    • hallo,

      ja, pinky das ist sehr wichtig.

      zu der GEZ kann ich sagen das zauberwort, heißt ZURÜCKWEISUNG,

      die nummer würde ich gar nicht angeben, den ihr seit MENSCHEN und keine NUMMER. das habe ich der GEZ auch geschrieben, und dem GVZ, und er hat darauf geanwortet

  105. Meine Erfahrung:

    Also, ich habe immer die Briefe ignoriert(jahrelang) und gleich im Müll geschmissen. Mittlerweile hat sich €500 an *Beiträgen* angehäuft, weiterhin ignoriert.

    Jetzt kam Post von der Gemeinde… eine „Vollstreckungsankündigung“ mit den üblichen
    Drohungen: „Kontopfändung, Lohnpfändung, Hausdurchsuchung“ etc. etc.

    Ich also schnell an den Computer und den Gerichtsvollzieher per Einschreiben eine
    „Erinnerung nach §766 ZPO“ geschrieben.. (Zusammengefasst: Der Vollzieher haftet, persönlich, für die Rechtsmäßigkeit der Forderng) Zweck erfüllt… die Vollstreckung ist aufgehoben und die GEZ hat Ihren Brief von der Gemeinde wieder zurückgeschickt bekommen.

    4 Wochen Ruhe gehabt.. dann kamen die nächsten Festsetzungsbescheide, diesmal allerdings an meine Frau gerichtet. Die üblichen Drohungen, nur diesmal mit Hysterie verbunden :0 .. gleiche Brief geschrieben, abgeschickt. Ruhe.

    Jetzt gehe ich systematisch alle neuen *Bescheide* durch und werde jede einzelne Widersprechen, mir reicht’s jetzt auch wirklich. Bisher hat’s eher etwas von Mosquitos im Schwimmbad gehabt, aber so langsam nervt mich dieser Verein aber wirklich. Kieke mittlerweile fleißig youtube-videos von Strafanzeigen und Klagen auf Nötigung etc. jetzt fängt es an Spaß zu machen.

    Kopf hoch!

  106. Hab am WE nen Widerspruch per Einschreiben abgeschickt, vor allem in der Hoffnung auf einen Ansprechpartner. Bei mir auf der Arbeit will der Postbote immer das ein voller Name eingetragen wird. Was macht die „GEZ“? Einfach Stempel drauf, gut ist. Nix Name.

    Das Geld hätte ich mir echt sparen können.

    • so jetzt wirds ungemütlich. habe aufforderung von beitragsservice + festsetzungbescheid und als bonus habe ich noch einen gelben brief förmliche zustellung.

      die förmliche zustellung ist von einem gerichtsvollzieher, darin steht zwangsvollstreckungssache…soll innerhalb von 2 wochen 400eu bezahlen und zwar auf das dienstkonto des gerichtsvollziehers.

      weiterhin soll eine vermögensauskunft zu der ich zu einem termin geladen wurde kommen.

      dann steht da wenn ich nicht mitwirke wird haftbefehl erlassen.

      weiterhin steht wenn der außenstand mehr als 500eu beträgt könnte er bei der rentenversicheung oder bundeszentralamt oder sonstwo infos einholen.

      und jetzt ??? was auch noch war jemand aus köln hat versucht auf dem rechner meiner bekannten wo ich meine mails schreibe zuzugreifen – komisch….

      • vermögensauskunft beim gerichtsvollzieher ist eigentlich dem nach unumgänglich wenn man liest was da so drinn steht.
        https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensauskunft
        das heißt wenn ich nicht erscheine muß ich in den bau ???
        ich könnte mich abmelden und evtl auf eine andere adresse. aber wenn erst mal 500eu überschritten sind kann der informationen über mich einholen und so finden.
        zudem ist es ja so das ich 17eu gez + kabelgebühren + mietereciver zahlen müßte wollte ich fernsehen.macht dann 40eu.
        also so wie ich das sehe komme ich aus der nummer nicht mehr raus.

          • hallo peter, es steht immer köln keine ahnung wiso. ich habe noch ein schreiben
            darin steht man muß zahlen wenn man eine wohnung inne hat also dort gemeldet ist egal ob diese bewohnt wird. das schreiben ist ohne unterschrift gültig und der rundfungsstaatsvertag sei rechtens und verbindlich.

            kann mir einer sagen ob ich jetzt in den knast muß 500 eu sind jetzt schon überschritten.

          • Ob du in Knast musst, kann ich dir nicht sagen. Ich hab gestern einen Festsetzungsbescheid erhalten, welcher angeblich ein Titel sein soll. Ausgestellt an dem Tag, als mein Widerspruch laut Rückschein angenommen wurde.

            Hier werde ich jetzt mal 2 Wochen warten und dann den nächsten Widerspruch schreiben, sofern bis dahin nix kommt.

            Bei mir stehen auch über 500,- € drin aber der Kontoauszug weist einen Betrag von 160 € inkl. Säumniszuschläge, welche ich per se schon nicht bezahlen werde.

            Ich überlege sogar ob ich für den Scheiß nicht in den Bau gehe, wenn es soweit ist.

            Ich sehe es so gar nicht ein, für diesen Rotz zu bezahlen.

    • willkommen im leben, würde mich wundern, wenn da einer seinen namen preis geben würde….sonst könnte man den ja persönlich haftbar machen….

      • also ich komme gar nicht mehr hinterher mit so vielen schrieben von köln und stuttgart ist da die rede. namen oder sachearbeiter unterschrift gibts da nicht.
        fakt der gelbe stöt mich am meißten und werde dagegen vorgehen nur wem soll ich da schreien köln stuttgart oder gerichtsvollzieher…..

        • ist ja voll der knaller…. erlassende Behörde!!!! Also eine öffentliche nicht rechtsfähige BEHÖRDE…. was ist das für ein scheiß, was die uns da verkaufen wollen.

          • ach Hans, das liest sich schlimmer als es ist. Die hätten auch Polizeiliche zuführung schreiben können. Verhaftung klingt aber abschreckender. trotzdem den gv an §766 zpo erinnern…wenn dein nachbar dann alles unterschreiben soll, dann entweder uz (unter zwang) oder seinen namen so schreiben wie in seinem brd ausweis gedruckt ist….alles
            in großbuchstaben.ansonsten zum thema auto ect. eigentums nachweise ( eltern, freunde usw.) schreiben und zurückdatieren. schau mal hier nach, da sind auch ganz lustige sachen zu finden, die man sich zurecht basteln kann.

            http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/p/mustertexte.html

          • Hans, da muss man aber Rückrat haben und wissen ob und wann man klein bei gibt. Zb.

            Familienname, Vorname
            Straße, Hausnr.
            PLZ Ort

            Amtsgericht XXX
            XXXstr. XX
            PLZ Ort

            per Fax: XXX – XXX XX Ort, Datum

            Hier: Schadensersatzforderung, Konkludenter Vertrag
            Unser Geschäftszeichen: (hier die Vorgangsnummer z.Bsp. Datum des Vorfalles eintragen)

            Sehr geehrte Damen und Herren,

            die Bediensteten (Empfänger) des AG XXX Frau XXX XXX, Herr XXX XXX sowie Frau XXX als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft XXX (je nach Tatbeteiligten abändern) verursachten durch nichtige Verwaltungsakte Schaden bei den Fordernden durch Eingriff in die Grundrechte. Auf Grundlage von Scheinbeschlüssen, welche den gesetzlichen Forderungen ermangeln, wurden die Fordernden durch beauftragte Polizeibedienstete am XX. XX. 2013 (Tag des Vorfalles) überfallen und des Eigentums beraubt.

            Infolge dessen ergibt sich daraus rückwirkend zum XX. XX. 2013 folgender Vertrag:

            Vertrag
            über Schadensersatz und Beratungshonorar

            zwischen

            Familienname, Vorname
            Straße, Hausnr.
            PLZ Ort

            nachfolgend Leistender genannt.

            und

            Amtsgericht XXX
            Straße, Hausnr.
            PLZ Ort

            sowie sämtliche Damen und Herren Sachbearbeiter/Beamte/Angestellte handelnden Unternehmen sowie den dort oder im Auftrag handelnden Privatpersonen (Erfüllungsgehilfen)
            nachfolgend Empfänger und Erfüllungsgehilfen genannt,
            kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag zustande:

            § 1 Vertragszweck

            (1) Alle Vertragsleistungen nach § 2 dieses Vertrages seitens des Leistenden erfolgen unter Vorbehalt und in der Regel unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Empfänger bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen.

            (2) Der Vorbehalt des Leistenden basiert auf der Tatsache, daß der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen vorgeben, zu hoheitlichem Handeln berechtigt zu sein, ohne dies belegt oder auch nur bestätigt, geschweige denn sich legitimiert zu haben. Eine Autorisierung durch Besatzungsrecht (z.B. Tagesbefehl) wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Daraus folgt, daß

            a. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen entweder tatsächlich nicht zu hoheitlichem Handeln berechtigt sind, oder

            b. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zu hoheitlichem Handeln berechtigt oder ermächtigt sind, den Nachweis bzw. schon die Bestätigung hierzu aber unter Verletzung der Ausweispflicht (§37 VwVfG ) vorsätzlich verweigern.

            (3) Dieser Vertrag regelt ausschließlich Sachverhalte nach Abs. 2a . In den Fällen nach Abs. 2b richten sich die Ansprüche des Leistenden nach den geltenden, gesetzlichen Regelungen des völkerrechtlich existierenden Staates Deutschland.

            § 2 Vertragsleistungen

            Vertragsleistungen im Sinne dieses Vertrages sind alle Leistungen wie z.B. Handlungen oder Zahlungen, die der Leistende an den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen erbringt. Dazu gehören insbesondere Zahlungen (auch Teilzahlungen), aber auch andere durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen abgeforderte Leistungen, wie z.B. Erklärungen, Berichte oder andere Anfragen.

            § 3 Inkrafttreten des Vertrages durch Annahme

            (1) Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden durch den Empfänger oder seine Erfüllungsgehilfen tritt der Vertrag in Kraft.

            (2) Der Annahme einer Vertragsleistung kommt der Erhalt von Geldern im Rahmen einer Zwangsbeitreibung gleich (z.B. Barzahlung, Kontopfändung).

            (3) Eine Vertragsleistung im Sinne dieses Vertrages gilt auch als angenommen, wenn der Empfänger selbst oder mittels seiner Erfüllungsgehilfen sonstige Zwangsmaßnahmen (z.B. Haftbefehl) umsetzt, oder Schreiben versendet, die Forderungen gegen den Leistenden erheben (z.B. „Bescheide“).

            § 4 Inkrafttreten durch Androhung

            Der Vertrag tritt außerdem in Kraft, wenn dem Leistenden durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen eine Zwangsmaßnahme angedroht wird.

            § 5 Schadenersatz

            Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz nach § 6. Der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt und unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen.

            § 6 Höhe des Schadenersatzes

            (1) Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen. Der Schadenersatz ist für jede einzelne, beteiligte Person fällig:

            Vertragsleistung nach
            Erfüllungsgehilfe
            Empfänger
            § 4 (Androhung von Zwangsmaßnahmen)
            30.000 € pauschal
            100.000 € pauschal
            § 3 Abs. 1 (Annahme von Leistungen)
            100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 50.000 € pauschal
            250.000 € pauschal
            § 3 Abs. 2 und 3 (Umsetzung Zwangsmaßnahme)
            100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 100.000 € pauschal
            500.000 € pauschal
            Personenstandfälschung
            100.000 € pauschal
            200.000 € pauschal
            Unwirksame „Inlandszustellung“
            30.000 € pauschal
            100.000 € pauschal
            Fehlende Unterschriften u.ä,
            30.000 € pauschal
            200.000 € pauschal
            Verweigerte Rechtssicherheit und Rechtsbeugung im Amt
            30.000 € pauschal
            250.000 € pauschal
            Durchsetzung von nichtigen Verwaltungsakten
            30.000 € pauschal
            250.000 € pauschal

            (2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden, von Anwälten, von rechtlichen Vertretern oder Rechtkonsulenten mit 400 € zu vergüten. (Honorar)

            (3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz oder Honorar vorsieht oder zuläßt, tritt diese Regelung automatisch in Kraft.

            (4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung der Eurowährung beziehen sich die Summen nach Abs. 1 auf nicht weniger als die Kaufkraft am 01.01 des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist.

            § 7 Fälligkeit des Schadenersatzes und Honorars

            (1) Der Schadenersatz/Honorar wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses nach § 3 oder § 4 sofort fällig, ohne daß es hierzu einer Aufforderung bedarf.

            (2) Der Schadenersatz/Honorar ist dem Leistenden bis zum folgenden Monatsersten nach dessen Wahl per Überweisung, in bar oder in physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers trägt der Empfänger bzw. der Erfüllungsgehilfe.
            (3) Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, tritt automatisch Verzug ein, der mit 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.

            § 8 Salvatorische Klausel

            Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.

            (handschriftliche Unterschrift)
            Familienname, Vorname

            Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und enthält die gesetzlich geforderte Unterschrift

            Schadensersatzforderung infolge Annahme des konkludenten Vertrages

            Unser Geschäftszeichen: XXX
            (Bitte geben Sie bei Zahlung oder Rückfragen stets dieses Geschäftszeichen an)

            Hiermit stellen wir den Empfängern sowie den Erfüllungsgehilfen folgende Schadensersatzansprüche in Rechnung: (hier jeweils das Zutreffende aus konkludentem Vertrag eintragen)

            Vertragsleistung nach
            Erfüllungsgehilfe
            Empfänger

            § 3 Abs. 2 und 3 (Umsetzung Zwangsmaßnahme)
            100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 100.000 € pauschal
            500.000 € pauschal
            Personenstandfälschung
            100.000 € pauschal
            200.000 € pauschal
            Unwirksame „Inlandszustellung“
            30.000 € pauschal
            100.000 € pauschal
            Fehlende Unterschriften u.ä,
            30.000 € pauschal
            200.000 € pauschal
            Verweigerte Rechtssicherheit und Rechtsbeugung im Amt
            30.000 € pauschal
            250.000 € pauschal
            Durchsetzung von nichtigen Verwaltungsakten
            30.000 € pauschal
            250.000 € pauschal

            Die nachfolgende Aufstellung zeigt Ihre fälligen Beträge. Bitte geben Sie bei der Zahlung unser Geschäftszeichen an. (jeweilige Forderungen und Summen entsprechend Vorgang u. konkludentem Vertrag eintragen)

            Bezeichnung Betrag Euro Stundensatz Euro Fälligkeit Zinssatz Gesamtbetrag Euro
            (pro Geschädigtem) (bei Zahlungsverzug) (Stand XX.XX.2013)

            Summe Empfänger 1.600.000,00 XX.XX.2013 6% über XXX.000,00
            Basiszins EZB

            Summe Erfüllungsgehilfen 320.000,00 XX.XX.2013 6% über XXX.000,00
            Basiszins EZB

            XX geleistete Arbeitsstunden 400 XX.XX.2013 6% über X.X00,00
            durch rechtliche Vertretung Basiszins EZB

            XX geleistete Arbeitsstunden 400 XX.XX.2013 6% über X.X00,00
            durch den Leistenden Basiszins EZB

            Kosten f. Taxifahrt am XX,XX XX.XX.2013 6% über XX,XX
            XX.XX.2013 vom Polizeirevier Basiszins EZB
            XXX nach XXX

            Kosten f. Nutzungsausfall XX,XX XX.XX.2013 6% über XXX,XX
            von XXX pro Monat/30 Tage Basiszins EZB
            seit XX. XX. 2013

            Kosten f. Nutzungsausfall XXX,00 XX.XX.2013 6% über XXX,XX
            von XXX pro Monat/30 Tage Basiszins EZB
            seit XX.XX.2013
            ________________________________________________________________________________________________
            Gesamtbetrag: X.XXX.XXX,XX

            Die Zahlung hat entsprechend § 7 (2) Konkludenter Vertrag vom XX. XX. 2013 zu erfolgen.

            unterschreiben und weg damit… was man davon nimmt oder abändert, muss jeder für sich selbst entscheiden.

          • hallo uwa danke…..hammeranschreiben. besteht mal die möglichkeit mit dir zu telefonieren ???
            ich bin kein jurist aber mit dem antwortschreiben von dem beitragsservice ist mir klar das was nicht stimmt.
            den einzigen zweifel den ich habe ist rossmann und sixt haben auch geklagt und man hört nichts mehr davon. solche firmen haben bestimmt eigene rechtsabteilungen
            die einen in grund und boden verklagen….
            soll ich jetzt was gegen den gelben brief unternehmen ?? und wenn an wen gerichtsvollzieher oder gez

        • @ Hans….vlt. gibt es die Möglichkeit…. mit den links die ich hier rein gesetzt habe, findet man etwas für fast alle Lebenslagen. Da kann jeder für sich was individuell zusammen basteln. Ich bin auch kein Jurist, hab nicht mal ein Abitur…bin so ein ganz kleiner Sicherheitsmitarbeiter einer Firma, die ich nicht nennen möchte. Mein tip: such im Internet und du wirst finden. Sei auf der hut vor falschen angaben, suche dir das passende raus und überprüfe es auf seine Richtigkeit und ob du es für deine Zwecke verwenden kannst. Unter dem Stichwort GEZ bin ich hier gelandet….schau mal auf you tube nach, das hast du tagelang zu tun. Sicher ist es Zeitraubend und nervig aber ohne Fleiß kein Preis. Anders tue ich das auch nicht. Du wirst sehr schnell merken, je tiefer du gräbst, je mehr fragen wirst du haben…ich bin auch über 50 und muss mich dieser Herausforderung stellen. Glaub mir, das gibt öfters Kopfschmerzen, wenn man die Zusammenhänge erfassen will….meine Frau tut das ihrige um dazu bei zu tragen. Ich kann mir auch was besseres vorstellen als ständig am PC zu sitzen und mich in diversen Foren zu belesen…aber ich habe mir geschworen, DAS DING ZIEHE ICH BIS ZUM ENDE DURCH!!!!!

  107. Hallo liebe GEZ Verweigerer,
    ich selber habe vor kurzen meine Einzugsermächtigung den Geldhaien entzogen. Jetzt habe ich Zeit bis ab Oktober 2015 ein Bescheid ins Haus flattert. Leider habe ich mich auf vielen Seiten erkundigt, und es hat bis jetzt keiner eine richtige Erfolgsmeldung, das die GEZ KLeinbei gegeben hat. Wir reden meist vom herauszögern der GEZ Beiträge. Die Video über einen Besuch der Geldeintreiber habe ich zur Genüge angeschaut. Sehr interessant. Was ist aber später herausgekommen außer eine Verzögerung oder ein nächster Brief der GEZ. Bis jetzt hat es auch kein Rechtsanwalt geschafft dagegen vorzugehen. Sogar große Konzerne, und die haben wohl genug Anwälte schafften es nicht. Mein Bedenken ist, wenn ich nicht zahle, das am Ende eine Meldung an das Ordnungsamt geht und ich für diese nicht mehr zuversichtlich bin. Das heißt für mich ich muss all meine registrierten Sportwaffen abgeben, wenn Ihr versteht was ich meine. Die Methode der Barzahlung machte ja auch die Runde, bis jetzt las ich auch nichts darüber, das es hier zu einer ordentlichen Lösung gekommen ist. Ich selber habe es satt für etwas zu zahlen, was ich nicht sehen möchte. Es ist wie früher eine Zwangsabgabe wie im Königreich, wo sich wenn sich einer zur Wehr setzte bestraft wurde. Abschließend würde ich mir wünschen, welchen Erfolg außer eine Herauszögerung der Beitragszahlung der einzelne hatte.

    • das ding macht aber sinn. in der antwort bei mir stand mitten in der drei monatsfrist habe ich zu zahlen….546 euro. das war letzte woche, heute ist der nächste gekommen….645 euro ?!?! da fragt man sich schon was da los ist und was das soll. fackt ist, ich soll für eine leistung zahlen die ich nicht will und auch nicht nutze. dann sollen die penner den scheiß verschlüssen wie bei sky. wer will kann ja dann gegen ein entgeld sich belullern lassen.

    • und schon hat das Gesindel wieder Einem so richtig Angst gemacht und er wird mit schlotternder Hose seine Taschen ausleeren und ihnen die gewünschte Knete reichen. Damit ist der Auftrag des Angstmachens erfüllt. Egal in welcher Lebenslage, sie machen uns immer wieder Angst und damit kommen Sie sehr oft an ihr Ziel.
      Sie wollen ja immer nur unser Bestes, unser Geld ist für diese Hinterfotzigen das beste.
      Grüße von Paulchen

  108. Hallo leute habe heute diese erwiederung fertig gemacht. für vorschläge wäre ich dankbar.

    XXXXXX, Uwe XXXXXX,15537 Erkner

    ARD ZDF Deutschlandradio
    z.Hd. Dr. Stefan Wolf
    Beitragsservice
    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Geschäftszeichen: GZ05/2015 E Erkner, den xx.08.2015

    Mein Geschäftszeichen (bei Antwort angeben): GZ05/2015 E

    Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.07.2015. Da es hier wohl offensichtlich noch offene Fragen gibt, bzw. meine nicht vollständig beantwortet wurden, wende ich mich wieder an Sie persönlich.

    Die Rede ist hier von einem ( Rundfunk) – Staatsvertrag den die Länder mit den Rundfunkanstalten geschlossen haben. Somit stehen die Vertragspartner fest. Derart Verträge bedürfen einer Unterschrift zu ihrer Gültigkeit. Trotz Recherchen ist es mir nicht gelungen, die Unterzeichner dieses Vertrages zu ermitteln. Sie erbringen aber nicht den Beweis, dass der Rundfunkstaatsvertrag auch ohne Unterschrift gültig ist.

    Einseitige Rechtsgeschäfte zu Ungunsten Dritter sind unzulässig (§§ 180 und 328 BGB).

    Sie verweisen wegen der fehlenden Unterschriften auf §37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz, dem kann ich leider nicht folgen. Wenn sie dann mal schauen möchten, §37 Abs.3 Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform  angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Auf welches VwVfG berufen Sie sich da eigentlich. Da hier wohl auch noch jedes Bundesland Unterschiede macht : (BayVwVfG)
    Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
    (1) 1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgemeinschaften und der weltanschaulichen Gemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. 2 Das Gesetz gilt auch nicht für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerischer Rundfunk“.
    Das VwVfG Brandenburg :§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen.
    (2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für:
    1. Verwaltungsverfahren, in denen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind.( …… )

    1/4
    Demzufolge geben Sie sich (ob rechtsfähig oder nicht) als Behörde aus. Wenn dem so ist, ist der Meldedatenabgleich völlig legitim, es fehlen nur die Unterschriften.

    Da Sie aber lt. meinen Recherchen keine Behörde sind ,sondern nichts weiter als Erfüllungsgehilfen (Inkassounternehmen) der Rundfunkanstalten , lässt sich die strafrechtliche Relevanz wohl kaum noch von der Hand weisen. Dieser Vorgang stellt somit eine klare Amtsanmaßung nach §132 Strafgesetzbuch dar!

    Es handelt sich deshalb um eine Firma, weil laut des Impressums auf der Firmenwebseite ein Geschäftsführer existiert und eine Umsatzsteuernummer vergeben wurde.

    Weitere Informationen auf http://www.upik.de belegen folgendes:

    UPIK® Datensatz
    Eingetragener Firmenname ARD & ZDF Fernsehwerbung GmbH
    Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil ARD & ZDF Fernsehwerbung
    D-U-N-S® Nummer 341315558, Geschäftssitz Bertramstr. 8
    Postleitzahl 60320,Postalische Stadt Frankfurt am Main,Land Germany
    Länder-Code 276,Postfach Stadt, Telefon Nummer 069154240
    Fax Nummer 069154247262,Name Hauptverantwortlicher Uwe Esser

    UPIK® Datensatz
    Eingetragener Firmenname ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil ARD ZDF Beitragsservice,
    D-U-N-S® Nummer 344474861, Geschäftssitz Freimersdorfer Weg 6,
    Postleitzahl 50829, Postalische Stadt Köln, Land Germany
    Länder-Code 276, Postfach Stadt Köln, Telefon Nummer 022150610
    Name Hauptverantwortlicher Hans W. Färber

    UPIK® Datensatz
    Eingetragener Firmenname IVZ Informations Verarbeitungs-Zentrum Gemeinschaftseinrichtung des Deutschlandradio, MDR-NDR-RB-RB
    Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil IVZ im rbb
    D-U-N-S® Nummer 498694819,Geschäftssitz Masurenallee 8-14
    Postleitzahl 14057,Postalische Stadt Berlin, Land Germany
    Länder-Code 276, Telefon Nummer 0309799386001
    Fax Nummer 0309799386009, Name Hauptverantwortlicher Georg Greten

    UPIK® Datensatz
    Eingetragener Firmenname Landtag Brandenburg
    Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil
    D-U-N-S® Nummer 330151614, Geschäftssitz Alter Markt 1
    Postleitzahl 14467, Postalische Stadt Potsdam, Land Germany
    Länder-Code 276,Postfachnummer 601064,Postfach Stadt Potsdam
    Telefon Nummer 01716082985,Fax Nummer 03319661210
    Name Hauptverantwortlicher Gunter Fritsch

    Des weiteren verweise ich auf die Punkte 1,3,7,12,14,15,16 und 17 meines voran gegangenem Schreibens.

    Hiermit ich Ihnen letztmalig die Gelegenheit für die lückenlose Aufklärung zum oben genannten innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden zzgl. 3 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

    2/4

    Jede weitere Korrespondenz wird „Unter Eid und unbeschränkter Haftung“
    überprüfbar mit vollständigem Namen eigenhändig unterschrieben. Ich weise darauf
    hin, dass Schriftstücke ohne eigenhändige Unterschrift und ohne vollständigen Namen
    (Vorname, Familienname) wegen Formmangels (§ 125 BGB) ungültig sind und zu
    keinerlei rechtlichen Konsequenzen führen. Das gilt im Übrigen auch für Rechnungen /
    Beitragsbescheide. Ich akzeptiere auch elektronische Signierungen, die die Identität
    der verantwortlichen Mitarbeiter einwandfrei feststellen lassen.

    Sollte die geforderte Aufklärung nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass nicht nur Sie selbst privat und vertragsrechtlich handeln, sondern auch Ihre und / oder mit Ihnen in Verbindung stehende
    und / oder zusammenarbeitende Behörde nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da Sie und / oder übergeordnete und / oder mit Ihnen in Verbindung stehende Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind. Ich bitte Sie in dem Fall sämtliche Daten und Forderungen zu der von Ihnen genannten Person zu löschen und mir die Löschung schriftlich zu bestätigen.

    Bei Zuwiderhandlung werde ich Ihr rechtswidriges Verhalten weiterhin wie folgt berechnen:

    • Jeder weitere von Ihnen an mich gerichtete Brief wird mit einer Pauschalarbeitsgebühr
    i.H.v. 20,00 EUR berechnet.

    • Jede rechtswidrige Datensammlung wird von mir werktäglich mit einer Pauschalgebühr
    i.H.v. 100,00 EUR berechnet.

    • Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsgrundlage oder ohne Aufklärung der genannten Punkte werden als Nötigung angesehen, mit einer
    Pauschalgebühr i.H.v. 1000,00 EUR berechnet und bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

    Vorerst sehe ich noch Rechtlichen Schritten ab.

    Des weiteren erlaube ich mir bei dieser Gelegenheit Ihnen eine Kostennote (Seite 4/4) aus voran gegangenem Schreiben mit zu senden.

    Mit gebührendem Respekt

    Uwe XXXXXX
    Without Prejudice 1-308 UCC

    3/4

    Berechnung der Schuld durch Konkludentes Handeln nach § 116 BGB

    Vom 14.07.2015.bis 31.08.2015

    Nach Ablauf der Frist und Postlaufzeit ergeben sich folgende Summen:

    Pauschalarbeitsgebühr für Briefverkehr nebst Auslagen = 20,00 EURO

    Pauschalgebühr für rechtswidrige Datensammlung bis 31.08. 2015

    9 Werktage zu je 100 Euro = 900,00 EURO

    Pauschalgebühr Zahlungsaufforderungen o Rechtsgrundlage = 1000,00 EURO

    Gesamtsumme = 1920,00 EURO

    Die Summe von 1920,00 EURO versteht sich incl. Der Gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Es gelten die Handels gesetzlichen Fristen für den Zahlungsverkehr.

    Sollten Sie die Summe als ganzes nicht aufbringen können, biete ich Ihnen wahlweise eine Ratenzahlung an. 3 Raten zu je 640,00 EURO bzw. 2 Raten zu je 960,00 EURO.

    • Achja, noch was vergessen…..

      Sollten Sie dieser Zahlungsforderung nicht nachkommen, nicht Form und Fristgerecht Wiedersprechen oder gar nicht reagieren, sehe ich mich gezwungen, Sie in ein Internationales Schuldnerverzeichnis eintragen zu lassen.

      • Hallo Uwe,
        gut zusammen gebracht. Ist Dir die erste Antwort , die du anführst, vom Herrn Dr. Wolf oder von einem seiner Büttel zugesandt worden. Ich glaube er hat sich nicht die Mühe gemacht deine Zeilen zu lesen, auch die weiteren wird er nicht zu Gesicht bekommen, er muß ja das Geld der braven Zahler unter die Leute oder auf sei Konto bringen.
        Ich habe kürzlich gelesen, das die da oben nur vor den Alliierten Angst haben. Ich halte mich daran und sende Strafanzeigen und Strafanträge zu den Alliierten, kommt drauf an in welcher Besatzungszone du lebst. Ein Versuch ist es allemal wert.
        Die Schmarotzer von den ÖR wollen keine Belehrungen von Uns, weil die genau wissen was Sie tun und Sie werden es weiter tun.
        Ich meinerseits hoffe mal auf einen Generalstreik, damit dieser Spuck einmal so schnell vorbeigeht, wie der Braune.
        Grüße von Paulchen

  109. He Matze, da hast du dich aber ins Zeug gelegt. Theo hat recht….nen bissel langatmig das ganze. Du hättest die Gesetze nicht schreiben brauchen…das sind doch alles sture Bürotypen, die kennen sich damit aus. Aber ansonsten gut geschrieben. Theo, sehe es doch mal von der Seite… wer von uns hat schon so oft mit Gesetzen zu tun. Nur so lernt man aber. Juristisch werden wir langsam immer besser…. man muss den Feind mit seinen eigenen Waffen schlagen. JA es werden immer mehr…wo kann man ein Volksbegehren beantragen? ^^ 🙂

    • Naja ok dann nehm ich die Gesetzesauszüge wieder raus. Theo hat glaub ich recht ist mir eben aufgefallen. Hört sich ein wenig nach Erpressung an.

        • wieso eigentlich Staatsvertrag? Wenn ein Bundesland mit einer öffentlich rechtlichen Bedürfnisanstalt einen Vertrag abschließt, kann es kein Staatsvertrag sein. Selbst wenn…
          einseitige Rechtsgeschäfte zu Ungunsten Dritter sind unzulässig (§§ 180 und 328 BGB).

          Also wieder einmal Rechtsbeugung im Amt würde ich behauten. Auch wenn das Statthaft sein sollte, stellt sich immer noch die frage welchen Staat die eigentlich meinen?

          Ich bin mal gespannt, denn alle Macht geht vom Volke aus…und da wird langsam sauer.

    • anruf beim einwohnermeldeamt. in deutschland ist meldepflicht – klar. habe überlegt mich abzumelden. würde aber ärger bekommen wenn ich in eine polizeikontrolle komme.
      der meldeabgleich sei rechtens und kann nicht beeinflußt werden.

  110. Das war meine Version.
    XXXXX, Uwe – Mensch – XXXXXXXXX,15537 Erkner

    ARD ZDF Deutschlandradio XXXXXX, Uwe – Mensch –
    z.Hd. Dr. Stefan Wolf XXXXXX
    Beitragsservice 15537 Erkner
    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Geschäftszeichen: GZ04/2015 E Erkner, den 11.07.2015

    A K Z E P T A N Z

    Mein Geschäftszeichen (bei Antwort angeben): GZ04/2015 E

    Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.07.2015. Da meine anderen Briefe offensichtlich nicht angekommen bzw. beantwortet wurden, wende ich mich heute an Sie persönlich.

    Ich habe nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes das Schreiben als Angebot
    erkannt und nehme dieses hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:

    1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter
    Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher
    Handlungen übertragen bekommen haben.

    2. Sie erbringen den Beweis, dass Sie Menschenrechte aushebeln dürfen. Menschen dürfen
    gemäß dem Art. 20 AEM nicht gezwungen werden, einer (politischen) Vereinigung
    anzugehören. Eine solche stellen die Rundfunkanstalten aber dar. So werden die
    Intendanten, also die Programmgestalter einer Anstalt, von einem politischen Gremium
    gewählt. Einen übermäßig großen staatlichen Einfluss hat in seinem Urteil auch jüngst das
    Bundesverfassungsgericht festgestellt (1 BvF 1/11; 1 BvF 4/11). Es fordert allerdings nur eine
    Begrenzung der staatlichen Kontrolle. Politisch unabhängig wird der öffentlich rechtliche
    Rundfunk deshalb nie sein können.

    3. Sie erbringen den Beweis, dass eine bloße Zahlungsaufforderung des Beitragsservice einen
    Verwaltungsakt darstellt (siehe auch Verwaltungsgericht München (M 6a S 04.4066).

    4.Sie erbringen den Beweis, dass ich in einer Wohnung lebe.

    5.Sie erbringen den Beweis, dass ich der Inhaber einer Wohnung bin.

    6. Sie erbringen den Beweis, dass ich nicht aufgrund des Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August
    1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
    (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genieße.

    1/3
    7. Sie erbringen den Beweis für die Beitragspflicht des Menschen „Uwe XXXXXX”.
    Offensichtlich richten Sie sich in Ihrem Schreiben an die juristische Person
    „Uwe XXXXXX”. Mit diesem Glauben an ein juristisches Gerüst habe ich nichts zu tun.
    Sie verletzen mich damit zutiefst in meinem Glauben und in meiner Menschenwürde. Ich bin
    keine juristische Person, sondern ein Mensch. Bitte richten Sie zukünftige Schreiben an mich,
    den Menschen „Uwe XXXXXX”.

    8. Sie erbringen einen Nachweis für den für Sie zulässigen und gültigen räumlichen
    Geltungsbereich. „Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so
    ungenügend bestimmt, dass ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt
    den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“ (BVerwG,
    28.11.1963 – I C 74.61). Der ehemalige Artikel 23 GG über jenen Geltungsbereich wurde
    übrigens am 29.09.1990 aufgehoben.

    9. Sie erbringen einen Nachweis, dass der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung) überhaupt Beiträge
    einfordern darf. Laut § 10 (7) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist nur die
    nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der
    öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten dazu berechtigt.

    10. Sie erbringen einen Nachweis über den Verantwortlichen und Inhalt der Datenübertragung
    des von Ihnen angegebenen Verwaltungsaktes von der Meldebehörde. Auf Grund von
    Datenschutzbestimmungen und Rechtsgültigkeit von Verwaltungsakten sind nur Beamte
    berechtigt hoheitlich legitimierte Aufgaben dieser Art in Auftrag zu geben. Um die
    Personendaten des verantwortlichen Beamten einwandfrei festzustellen, hat dieser sich
    gemäß Artikel 1 GG, §§ 125 und 126 BGB mit entsprechend gültigen Schriftstücken zu
    identifizieren. „Zur Schriftform gehört jedoch grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift”
    (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 – BVerwG 9 C 40.87 – BVerwGE 81, 32 ; Beschluss
    vom 27. Januar 2003 – BVerwG 1 B 92.02 – NJW 2003, 1544)”. „Eine eigenhändige Unterschrift
    liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die
    Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“
    (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß
    des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67,. Da Ihr Schreiben leider keinerlei Aufschlüsse über die Gültigkeit des Verwaltungsaktes zulässt, besteht Verdacht auf Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (§ 44 VwVfG) sowie weiterer Straftatbestände. Ich fordere daher ebenfalls eine „Eidesstattliche Versicherung und Nachweis der Verantwortlichkeit” der verantwortlichen Sachbearbeiter ein.

    11.Sie erbringen eine rechtliche Widerlegung folgender Tatsachen: Der Bundestag (D-U-N-S® Nummer: 332620814) und die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg (D-U-N-S® Nummer: 333289663)> handeln laut http://www.upik.de als private Firmen, die den Rundfunkstaatsvertrag abgeschlossen haben. Ich habe diesen Vertrag nicht abgeschlossen. Es liegt daher nicht nur ein Verstoß gegen mein Grundrecht auf „freie Entfaltung meiner Persönlichkeit” Art. 2 GG vor, einseitige Rechtsgeschäfte zu Ungunsten Dritter sind vor allem unzulässig (§§ 180 und 328 BGB). Ich bin daher zu keinen Zahlungen verpflichtet.
    12. Sie erbringen den Beweis, dass der Rundfunkstaatsvertrag auch ohne Unterschrift gültig ist.

    13. Sie erbringen eine Begründung über die Rechtmäßigkeit der Aushebelung des in Art. 5 (1)
    GG garantierten Grundrechts „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
    unterrichten”. Dieses Grundrecht kann ich auf Grund meiner durch eine Beitragszahlung an Sie nicht mehr in Anspruch nehmen. Es liegt daher auch noch ein grober Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip vor. Erbringen Sie daher auch eine Begründung über die Rechtmäßigkeit der Aushebelung der Art. 20 (1) und 28 (1) GG zum Sozialstaatsprinzip.

    2/3
    14. Sie erbringen sämtliche zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio (sowie deren
    Tochterfirmen) abgeschlossenen Verträge zwischen (internen und externen) Produktionsfirmen in einer transparenten Weise, dass sämtlich Verträge und der Fluss von Beiträgen offen gelegt werden und ich als Beitragszahler das Sozialstaatsprinzip rechtlich würdigen kann.

    15. Sie erbringen eine komplette Übersicht von der Bilanz, damit überprüfbar bewiesen wird,
    dass es diese von Ihnen angegebene Schuld de jure und de facto gibt, eigenhändig und mit
    vollständigem Namen der verantwortlichen Sachbearbeiter unterzeichnet.

    16. Sie erbringen eine schriftliche und mit Ihrem vollständigen Namen eigenhändig
    unterschriebene überprüfbare Bestätigung, dass Sie von der Rundfunkanstalt
    Berlin-Brandenburg (D-U-N-S® Nummer: 333289663) beauftragt worden sind, in dieser
    Angelegenheit tätig zu werden.

    17. Jede weitere Korrespondenz wird „Unter Eid und unbeschränkter Haftung“
    überprüfbar mit vollständigem Namen eigenhändig unterschrieben. Ich weise darauf
    hin, dass Schriftstücke ohne eigenhändige Unterschrift und ohne vollständigen Namen
    (Vorname, Familienname) wegen Formmangels (§ 125 BGB) ungültig sind und zu
    keinerlei rechtlichen Konsequenzen führen. Das gilt im Übrigen auch für Rechnungen /
    Beitragsbescheide. Ich akzeptiere auch elektronische Signierungen, die die Identität
    der verantwortlichen Mitarbeiter einwandfrei feststellen lassen.

    Ich bin bereit Beiträge zu zahlen und gebe Ihnen hiermit Gelegenheit für die lückenlose
    Aufklärung zum oben genannten innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden zzgl. 3 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen. Im Falle einer positiven Aufklärung Ihrerseits werde ich den Beitrag fortan in bar an Sie zahlen!

    Sollte die geforderte Aufklärung nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass nicht nur Sie selbst privat und vertragsrechtlich handeln, sondern auch Ihr(e) und / oder mit Ihnen in Verbindung stehende(s)
    und / oder zusammenarbeitende(s) Amt / Behörde nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da Sie und / oder übergeordnete und / oder mit Ihnen in Verbindung stehende Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind. Ich bitte Sie in dem Fall sämtliche Daten und Forderungen zu der von Ihnen genannten juristischen Person zu löschen und mir die Löschung schriftlich zu bestätigen.

    Bei Zuwiderhandlung werde ich Ihr rechtswidriges Verhalten in Zukunft wie folgt berechnen:

    • Jeder weitere von Ihnen an mich gerichtete Brief wird mit einer Pauschalarbeitsgebühr
    i.H.v. 20,00 EUR berechnet.

    • Jede rechtswidrige Datensammlung wird von mir werktäglich mit einer Pauschalgebühr
    i.H.v. 100,00 EUR berechnet.

    • Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsgrundlage und / oder ohne Aufklärung der oben
    genannten Punkte werden als Ehrverletzung und Nötigung angesehen, mit einer
    Pauschalgebühr i.H.v. 1000,00 EUR berechnet
    und zusätzlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe, Mensch aus der Familie XXXXXX
    Without Prejudice 1-308 UCC
    3/3

      • kommt heute noch, die Antwort ist gestern gekommen, erst mal einscannen. werde mir noch gedanken machen müssen zwecks der erwiederung.

        • Bin gespannt. Bei mir kam jetzt die Anmeldung ins Haus geflattert. Entweder muss ich nun auch mal was schreiben oder ich lasse es drauf ankommen.

          • sooooo hier die Antwort….

            Ihr Rundfunkbeitrag

            Sehr geehrter Herr XXXXXX
            Ihr an Dr. Wolf gerichtetes Schreiben liegt uns vor.
            Vorab entschuldigen wir uns für die verspätete Antwort

            Sie gehen davon aus, dass es sich bei unserem Festsetzungsbescheid um ein Angebot handelt.Gerne erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen für den Rundfunkbeitragseinzug.Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist Art. 4 (Rundfunkbeitragsstaatsvertag) des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 ,zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. – 21.12.2010.Weder ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) oder eine andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, noch der nicht rechtsfähige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder die Bundesrepublik Deutschland Vertragspartner des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.Dieser wird allein durch die Landtage der Bundesländer ratifiziert.
            Der RBB ist eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat das Recht der Selbstverwaltung. Er ist eine von neun Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der ARD. Bei der ARD (Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Anstalten des öffentlichen Rechts. Der RBB finanziert sich überwiegend durch durch Rundfunkbeiträge.
            Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft aller Landesrundfunkanstalten. Als solche führt er namens und im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt den Einzug der Rundfunkbeiträge durch.
            Die Legitimation der Landesrundfunkanstalten, ihre Aufgaben ganz oder teilweise durch eine gemeinsame Verwaltungseinrichtung selbst wahrzunehmen, ergibt sich aus § 10 Abs. 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Da der Beitragsservice der Rundfunkeigenen Beitragseinzug betreibt, werden entsprechende Festsetzungsbescheide ausdrücklich im Namen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erstellt.
            Sie kritisieren, dass eine Unterschrift auf unserem Schriftstücken fehlt. Zu Ihrer Information: Beim Rundfunkbeitragseinzug handelt es sich um ein Massenverfahren, bei dem der Einsatz von elektronischer Datenverarbeitungsanlagen erforderlich ist. Unsere Briefe werden in einem automatisierten Druck- und Versandverfahren erstellt. Einen besonderen Hinweis auf dem Schrieben bedarf es nicht.
            Auch bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann die Unterschrift fehlen (§ 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz).Abschließend bitten wir zu beachten, dass die Verpflichtung zur Anmeldung und Zahlung des Rundfunkbeitrags entsteht, sobald Sie eine Wohnung innehaben.Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die eine Wohnung inne hat, also z.B. dort wohnt nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter der Wohnung genannt ist.
            Nach § 14 Absatz 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden von jeder Meldebehörde einmalig zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung automatisiert in standardisierter Form die genannten Daten aller volljährigen Personen an die zuständige Rundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice übermittelt.
            Die Rechtmäßigkeit des Meldedatenabgleichs ist durch zahlreiche Entscheidungen bestätigt worden (Bayrischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014 – Vf. 8 V-VII-12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2013 – OVG 11 S23.13; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2013 – 4ME204/13: Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 15.07.2013 – 1L34/13).
            Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2015 einen offenen Betrag von 545,96 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer 170 599 588 an. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite.
            Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantwortet werden.

            Mit freundlichen Grüßen
            Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

            habe mal alles abgetippt. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten 🙂

          • Das ist schon ein Witz, haben einfach die hälfte ignoriert…..
            Ich habe die letzten Tage ein Schreiben aufgesetzt, welches an die Angestellte der Stadt gehen wird (habe auch ihren vollständigen Vor- und Nachmanen sowie den ihres Vorgesetzten).
            Ich habe mir erlaubt ein paar deiner Punkte zu klauen wenn du damit einverstanden bist.

          • Hehe lustiges Schreiben!
            Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist … eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft aller Landesrundfunkanstalten.
            Der RBB ist eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat das Recht der Selbstverwaltung.

            Auch bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann die Unterschrift fehlen (§ 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz)
            (5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

            Kann man aber nicht eindeutig erkennen!
            Ach ist das jetzt auf einmal eine Behörde?

            Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
            (BayVwVfG)
            Art. 2
            Ausnahmen vom Anwendungsbereich

            (1) 1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgemeinschaften und der weltanschaulichen Gemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. 2 Das Gesetz gilt auch nicht für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerischer Rundfunk“.

            Genau das findet man in fast jedem anderen Bundesland auch
            Also S-H nicht weil HH zuständig zb.

            Tja und was machst du jetzt?
            Stellst du eine Rechnung?

            Warte einfach den Geldvollstrecker ab und schick den wieder nach Hause fertig!

            Einfach die Festsetzungsbescheide (was ist das überhaupt?) zurückweisen
            Damit man beweisen kann das die Forderung bestritten ist, fertig.

    • Mit diesen Akzeptanzschreiben habe ich mich auch schon auseinandergesetzt.
      Vom Prinzip her eine tolle Sache, jedoch gibt es für mich mehrere Probleme.
      Wenn, wie du schreibst, das UCC gilt, wer soll das durchsetzen?
      Die deutschen „Behörden“? Vielleicht andere „Behörden“ aus Amerika? (Wir wissen ja alles sind Firmen)
      Desweiteren, Schreiben die nur eine Unterschrift tragen, bitte, wir wissen doch das Verträge ohne Unterschrift nicht gültig sind BGB §126
      Jeder Richter in Deutschland würde sich vor lachen kaum halten können, wenn du ein Forderung hast wo nur deine Unterschrift drauf ist.
      Also ich denke OPPT mag seine Richtigkeit haben, jedoch wer soll diese Forderungen eintreiben?
      Welches Gericht (sind ja alles Firmen) dieser Welt?

      Also selbst wenn du recht hast, wer soll deine Forderungen eintreiben?

      • Das steht erst mal auf einem anderen Blatt. Eine Rechnung erstellen, zu senden, bei Nichtzahlung in Verzug setzen usw. interessant ist auch, wenn du darüber in Deutschland versucht einen Mahnbescheid zu erwirken und / oder den Gv in die Spur zu schicken. wenn alles nichts hilft, in ein internationales Schuldnerverzeichnis eintragen lassen oder über ein nicht deutsches, europäisches oder internationales Handelsgericht.

        eins jedoch sollten alle wissen, die dagegen angehen…. es ist mit massiven wiederstand der firmen zu rechnen. wie weit jeder diesen weg geht und ob er dem druck stand hält, muss jeder für sich entscheiden.

        • Kann mir mal jemand bitte mit verständlichen Worten erklären, wie ich hier eine Pdf Datei rein editieren kann? Will nicht hier 3 Seiten abtippen.

          • So, ich stelle das hier doch mal rein bevor ichs wegschicke, bin mir nicht sicher ob ich das so wirklich schreiben kann. Was denkt ihr?
            Also wie gesagt, dieses Schreiben geht nicht an den Beitragsservice, sondern direkt an die Stadt. In der Hoffnung dass die das einsehen und das „Verfahren“ erstmal einstellen. Vor- und Nachnamen der Verantwortlichen der Stadt sind bekannt. Falls jemand noch Rechtschreibfehler findet oder sowas, gerne bescheid sagen 🙂

            Das Schreiben

            Betreff: Zurückweisung ihrer Vollstreckungsvorankündigung Aktenzeichen XXXXXXX in Gänze.

            Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
            sehr geehrter Herr XXXXXXX,

            mit diesem Schreiben nehme ich Bezug auf ihre Vollstreckungsvorankündigung vom 07.07.2015 – Aktenzeichen XXXXXXX.
            In ihrem Schreiben teilten sie mir mit, dass die Firma „Beitragsservice“ sie beauftragt hat, eine Forderung von 357,26€ (Beitragsnummer XXXXXXX / 02.07.15) zu vollstrecken.
            Als ich Widerspruch gegen diese Vollstreckungsvorankündigung einlegte, teilte mir Frau XXXXXXX XXXXXX mit ihrem Schreiben vom 16.07.2015 mit, dass ein Widerspruch nicht möglich sei, somit weise ich ihre Vollstreckungsvorankündigung in Gänze zurück.
            Ich möchte Sie hiermit zuerst ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keinesfalls Zahlungsunwillig bin, und ich die Forderung umgehend begleichen werde, sobald die rechtliche Grundlage für diese Forderung zugunsten der Firma „Beitragsservice“ nachgewiesen wurde.

            Zum Sachverhalt:
            Die Firma Beitragsservice beruft sich in ihren Schreiben auf den RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Nach einer kurzen Recherche fiel jedoch auf, dass es sich bei diesem „Vertrag“ um ein Informationsschreiben von ARD, ZDF, Deutschlandradio handelt. Auf diesem sogenannten Vertrag fehlen außerdem die Unterschriften der Vertragspartner, womit gegen §126 BGB verstoßen wird. Da der RBStV in keinem offiziellen Gesetz auftaucht, ist ebenfalls davon auszugehen, dass es sich nicht um ein Gesetz handelt.

            §126 BGB:
            (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
            Wäre dies ein gültiger Vertrag, so wäre er aufgrund der Privatautonomie sittenwidrig da er zu Lasten dritter geht:
            Ein Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt. Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.(Quelle: Wikipedia)
            Somit tritt §138 BGB in Kraft:
            (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
            (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

            Zusätzlich habe ich mich im BGB über die gesetzlich festgelegten Vertragsarten erkundig, hier wird ein „Staatsvertrag“ an keiner Stelle und mit keinem Wort erwähnt.
            Ich habe niemals einen Vertrag mit der Firma Beitragsservice abgeschlossen und kann somit nicht nachvollziehen auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderung entstanden sein soll. Es handelt sich deshalb um eine Firma, weil laut des Impressums auf der Firmenwebseite: http://www.rundfunkbeitrag.de/ ein Geschäftsführer existiert und eine Umsatzsteuernummer vergeben wurde.
            Obendrein beinhaltet der Name „Beitragsservice“ das Wort „Service“ welches als Dienstleistung zu deuten ist. Erkundigt man sich über die Definition des Wortes so bekommt man folgendes Ergebnis: (http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/13466/service-v9.html)
            1. Begriff: Service hat in den Wirtschaftswissenschaften mehrere Bedeutungen.
            (1) Aus dem Englischen übersetzt steht „Service“ für einen Dienst, den jemand freiwillig leistet. (entfällt)
            (2) Service kennzeichnet darüber hinaus die nicht-produktualisierte (Wirtschafts-)Leistung, die
            (2a) entweder die Kernleistung eines Unternehmens darstellt (Dienstleistungsunternehmen) oder
            (2b) die erstellten Produkte als Zusatzleistung unterstützt wie z.B. der Pre- und Aftersalesservice als Dienstleistung für Produkte vor und nach dem Gütererwerb. Hinzu kommt der Kundendienst, mit Services für erworbene Produkte wie etwa die Wartung oder Pflege. Volkswirtschaftlich ist mit diesem Service-Begriff die Dienstleistungsgesellschaft angelegt, der hierzulande den Wandel des Standorts mit der Tertiarisierung kennzeichnet.
            (3) Eine weitere Service-Kennzeichnung meint die von Kunden erlebte Serviceleistung als Momente der besonderen Aufmerksamkeit eines Unternehmens.
            Zusätzlich wäre es mir neu, dass Behörden „Service“ gegen Bezahlung anbieten.

            Die Firma „Beitragsservice“ stellte mir, trotz dass sie keine Behörde ist, einen „Festsetzungsbescheid“ als normalen Brief zu. Wenn man sich über die Definition des Wortes „Bescheid“ genauer erkundigt, so findet man heraus dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt der ausschließlich Behörden vorbehalten ist. Da es sich bei dem Beitragsservice jedoch um eine Firma handelt, sind diese Schreiben als Informationsschreiben bzw. Werbung zu behandeln. Dieser Vorgang stellt somit eine klare Amtsanmaßung nach §132 Strafgesetzbuch dar:
            Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
            Falls sich wider erwarten herausstellen sollte dass der „Beitragsservice“ eine Behörde ist, so fordere ich sie hiermit auf mir den vollen Vor- und Nachnamen des Ansprechspartners bzw. des Beamten zu nennen, der diese Vollstreckung in Auftrag gegeben hat. In keinem der Schreiben des Beitragsservice konnte man erkennen, wer in diesem Fall der Ansprechpartner (menschliche Person) ist.
            Desweiteren ist für mich nicht nachvollziehbar, wie der Beitragsservice den regulären Rechtsweg umgehen kann. Hier wird ein Verwaltungsakt durch eine Firma vollzogen, wofür ebenfalls keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist und somit ebenfalls als illegal zu werten ist.
            Sobald folgende Vorraussetzungen erfüllt sind, nehme ich die von mir als Angebot erkannten Schreiben der Firma Beitragsservice an und Begleiche die Forderung umgehend als Barzahlung:
            1. Nachweis einer amtlichen Legitimation des Verantwortlichen bei der Firma Beitragsservice. Hier soll in notariell beglaubigter Form nachgewiesen werden, warum die verantworliche Person und/oder die Firma Beitragsservice hoheitliche Handlungen durchführen kann.
            2. Erbringung eines Beweises darüber, dass es sich bei einem Festsetzungsbescheid der Firma Beitragsservice um einen Verwaltungsakt handelt. Nach meiner Auffassung sollte ein Verwaltungsakt über ein Verwaltungsgericht legitimiert werden. Laut dem Verwaltungsgericht Darmstadt, welches ich zur Aufklärung am 28.07.2015 persönlich aufsuchte, liegt hier nichts gegen mich vor.
            3. Es muss ein Beweis erbracht werden, dass durch die Firma Beitragsservice Menschenrechte ausgehebelt werden dürfen. Denn laut Art. 20 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ergibt sich folgendes:
            Artikel 20
            1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen
            zusammenzuschließen.
            2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
            Dass die Rundfunkanstalten als politische Vereinigung anzuerkennen sind hat folgende Gründe:
            – Die Programmgestalter werden von einem politischen Gremium gewählt
            – Einen übermäßig großen staatlichen Einfluss wurde auch im März 2014 durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt
            (Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html)
            – Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt die Annahme, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht politisch unabhängig sein kann
            Durch die Forderung eines Zwangsbeitrags und die Durchführung einer Zwangsanmeldung werden diese Rechte missachtet.
            4. Ebenfalls soll ein Beweis erbracht werden, dass ich in einer Wohnung lebe, und/oder Inhaber einer Wohnung bin.
            5. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Beitragsservice (eine laut Webseite „öffentlich rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“) überhaupt Beiträge einfordern darf. Laut §10 RBStV muss der Beitrag (dem ich ausdrücklich in keiner Form zugestimmt habe) an die zuständige Landesrunkfunkanstalt entrichtet werden. Von einem Beitragsservice ist hier keine Rede. Ebenfalls ist hier in Punkt (3) festgelegt, dass im Falle eines „ohne rechtlichen Grund entrichteten Rundfunkbeitrags die Darlegungs und Beweislast trägt“.
            6. Der Inhalt der Datenübertragung sowie der Verantwortliche der Meldebehörde die meine persönlichen Daten weitergegeben hat. Auf Grund von Datenschutzbestimmungen und der Rechtsgültigkeit von Verwaltungsakten sind nur Beamte berechtigt hoheitlich legitimierte Aufgaben dieser Art in Auftrag geben. Um die Personendaten des Verantwortlichen einwandfrei feststellen zu können, hat dieser sich gemäß Artikel 1GG, §§125 und 126 BGB mit entsprechend gültigen Schriftstücken zu identifizieren. „Zur Schriftfortm gehört jedoch grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift“. (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9C 40.87, BVerwGE 81,32; Beschluss vom 27. Januar 2003 – BVerwG 1B 92.02 – NJW 2003, 1544)
            „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung eines Namens – sogenannte Paraphe- anstelle der Unterschrift genügt nicht.
            BFH-Beschluss vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBI II 1972, 427; Beschluss des BGH vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67. Da die Schreiben des Beitragsservice leider keinerlei Aufschlüsse des Verwaltungsaktes zulässt, besteht Verdacht auf Nichtigkeit dessen. (§ 44 VwVfG) sowie weiterer Straftatbestände. Somit fordere ich daher ebenfalls eine „Eidesstattliche Versicherung und Nachweis der Verantwortlichkeit“ der verantwortlichen Sachbearbeiter ein.
            7. Desweiteren muss ein Beweis erbracht werden, dass folgende Tatsachen rechtlich widerlegt werden können. Der Bundestag (D-U-N-S Nummer: 333289663) handeln laut http://www.upik.de als private Firmen, die den Rundunkstaatsvertrag abgeschlossen haben. Ich habe diesen Vertrag nicht abgeschlossen, somit liegt nicht nur ein Verstoß gegen mein Grundrecht auf „freie Entfaltung meiner Persönlichkeit“ Art. 2GG vor, einseitge Rechtsgeschäfte zu Ungunsten Dritter sind wie bereits erwähnt laut den §§ 180 und 328 BGB unzulässig. Ich bin daher zu keinen Zahlungen verpflichtet
            8. Die Firma „Beitragsservice“ beweist, dass der RBStV auch ohne Unterschriften gültig ist.
            9. Die Firma Beitragsservice erbringt eine Begründung über die Rechtmäßigkeit der Aushebelung des in Art. 5 (1) GG garantierten Grundrechts „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”. Dieses Grundrecht kann ich auf Grund meiner durch eine Beitragszahlung an Sie nicht mehr in Anspruch nehmen. Es liegt daher auch noch ein grober Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip vor. Erbringen Sie daher auch eine Begründung über die Rechtmäßigkeit der Aushebelung der Art. 20 (1) und 28 (1) GG zum Sozialstaatsprinzip.
            10. Der Beitragsservice erbringt eine komplette Übersicht von der Bilanz, damit überprüfbar bewiesen wird, dass es diese von Ihnen angegebene Schuld de jure und de facto gibt, eigenhändig und mit vollständigem Namen der verantwortlichen Sachbearbeiter unterzeichnet.
            11. Jede weitere Korrespondenz wird „Unter Eid und unbeschränkter Haftung“ überprüfbar mit vollständigem Namen eigenhändig unterschrieben. Ich weise darauf hin, dass Schriftstücke ohne eigenhändige Unterschrift und ohne vollständigen Namen (Vorname, Familienname) wegen Formmangels (§ 125 BGB) ungültig sind und zu keinerlei rechtlichen Konsequenzen führen. Das gilt im Übrigen auch für Rechnungen / Beitragsbescheide. Ich akzeptiere auch elektronische Signaturen, die die Identität der verantwortlichen Mitarbeiter einwandfrei feststellen lassen.

            Sollte dieses Schreiben nicht dazu führen, dass sie die Zurückweisung der Vollstreckungsvorankündigung in Gänze akzeptieren, so sehe ich mich gezwungen einen Strafantrag gegen Frau XXXXXXX XXXXXXX, so auch gegen ihren Vorgesetzten Herrn XXXXXXX XXXXXXX zu stellen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus folgenden Gesetzen:
            Strafgesetzbuch (StGB)
            § 339 Rechtsbeugung
            Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
            Definition Amtsträger nach §11 2 StGB:
            wer nach deutschem Recht
            a) Beamter oder Richter ist,
            b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
            c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen

            Bundesbeamtengesetz (BBG)
            § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
            (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
            (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
            (3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.
            Sollte durch eine Pfändung oder einer anderen Vollstreckungsmaßnahme ein Nachteil für mich entstehen so mache ich Sie für diesen ebenfalls persönlich haftbar und werde nach §823 BGB Schadensersatz einfordern.
            § 823 Schadensersatzpflicht
            (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
            (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
            Bei Zuwiderhandlung werde ich das rechtswidrige Verhalten der Firma Beitragsservice in Zukunft wie folgt berechnen:
            • Jeder weitere des Beitragsservice an mich gerichtete Brief wird mit einer Pauschalbearbeitungsgebühr
            i.H.v. 20,00 EUR berechnet.

            • Jede rechtswidrige Datensammlung wird von mir werktäglich mit einer Pauschalgebühr
            i.H.v. 100,00 EUR berechnet.

            • Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsgrundlage und / oder ohne Aufklärung der oben
            genannten Punkte werden als Ehrverletzung und Nötigung angesehen, mit einer
            Pauschalgebühr i.H.v. 1000,00 EUR berechnet und zusätzlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
            Ich bitte sie hiermit, dieses Schreiben an den Verantwortlichen bei der Firma Beitragsservice weiterzuleiten da mir bisher kein Ansprechpartner zugeordnet wurde.

            Vielen Dank.

            Mit freundlichem Gruß

            XXXXXXX XXXXXXX

          • 4-5 Seiten! Wer soll das alles lesen?
            Ihr habt immer Ideen!
            Die Gesetze muss man nicht ausführen, die können die auch selber nachschlagen. Dem Geldvollstrecker sind die Sachverhalte, die du mit der GEZ hast, (scheiß-)egal.
            Der Typ/Frau muss nur Prüfen ob das Ding rechtlich bestand hat, ob die gesetzlich geforderten Inhalte gegeben sind!
            Und das wäre mein Ansatzpunkt.
            Man kann darauf hinweisen das man sich rechtliche Schritte vorbehält aber gleich 2 Seiten lang „kopfschüttel“ (Mir kommt da so ein Gedanke „Ist das nicht auch drohen?“ gedanken aus)
            Mir fällt dazu immer nichts ein wenn man die Menschen so erschlägt!

            Naja meine Meinung

          • Ich gehe davon aus dass die Dame die Gesetze nicht nachschlagen wird. Vlt ist ihr so eher der ernst der Lage bewusst . Naja drohen ist das ja nicht, ist eher eine Art Hinweis.

      • ich denke ich werde erst mal drüber schlafen. am we auf der arbeit hab ich zeit diverse sachen zu googlen. ich werde auf dieses schreiben antworten incl. der (D-U-N-S®) zur stellungnahme, da es ja wohl doch 100% firmen sind. werde dann bestimmt noch auf die ungeklärten punkte zurück kommen. bei der gelegenheit werde ich eine kostennote anhängen mit der gesetzlichen zahlungsfrist. (sollten firmen mit ca. 9 milliarden umsatz pa eigendlich wissen) denn bei solchen geschäftsgebaren lässt sich die strafrechtliche relevanz wohl kaum noch von der hand weisen. mal sehen, hauptsache die lochen mich nicht ein bzw.stecken mich nicht in die klapper. soll ja auch schon vorgekommen sein. ich halte euch auf dem laufenden. lg uwe

        • Mir ist es inzwischen egal, ich weise den kram nur noch zurück, forder eine Unterschrift und deren Legitimation.
          Eigentlich warte ich nur noch noch auf den Geldvollstrecker.
          Alles andere regt mich nur auf. Ich habe auch unendlich viele Ideen,
          Vielleicht fragst du mal wie sie auf die Idee kommen als „Nicht-Behörde“ das verwaltungsverfahrensgesetz zu nutzen obwohl es ihnen ausdrücklich untersagt ist.
          Wie gesagt die schreiben mir nur Müll(infopost) und eigentlich ist es nicht mal die 62cent wert für die Briefmarke.Deswegen beschränke ich mich nur auf das wichtigste.

          • ich schicke einschreiben mit rückschein….konkludente annahme….heißt das zauberwort.

            werde deine frage gerne weiterleiten 🙂 ich schreibe noch ein mal, natürlich mit kostennote und warte ich auf den vollstrecker^^

          • Theo,…
            genau so ist es richtig. Habe der „GEZ“ damals einen Einspruch und Begründung geschickt. Antwort gelesen. Das wars dann. Alle weiteren Schreiben gehen „Zurück an Absender“ und einmal im jahr bekommen die 65.- für Radio, das ich schon immer habe und auch schon immer zahle.. obwohl es der gleiche Lügendreck ist wie TV.

        • cool, aber nicht dein anschreiben vergessen….und dann die antwort. das kann allerdings ein wenig dauern, da die poststelle der gez zur zeit alle hände voll zu tun hat^^

          in diesem sinne gute nacht 🙂

    • Ist alles Quatsch in meinen Augen.
      Mal Hand aufs Herz, gibt es denn wirklich bekannte und glaubhaft belegte Tatsachen dass jemals einer von diesen ganzen Versuchen die GEZ-Gebühren zu umgehen erfolgreich war? Das wäre mal interessant zu wissen. Denn hätte es jemand geschafft, dann wüsste man doch sicher davon und jeder würde es diesem jemand gleich machen.

      • Ja gibt es und ich kenne mehrere davon.
        Nur um einen zu nennen Marco Fredrich. Desweiteren habe ich Belege aus meiner Verwandtschaft.
        Ja man weiß davon, nur findet man sowas nicht in der Tagespresse.

          • Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, die Gesetze sich zu Gemüte führt, findet man sowas heraus.
            Es hilft nichts wenn ich dir alles vorkaue, der Typ an der DEINER Tür steht und du stotterst!
            Dann wird er mit deiner Kohle von dannen ziehen!

  111. Nachdem ich den Brief von dieser Seite etwas abgeändert hatte und abgeschickt hatte, erreichte mich letzte Woche folgender Brief:

    Bitte entschuldigen sie, dass wir uns erst heute bei ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen haben kommt es leider zu verzögerungen.
    Sie reklamieren, dass sie bisher keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten haben.
    Gerne geben wir ihnen einige Informationen:
    Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeiztrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde durch die Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltenden Landesrecht.

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    .
    Dann folgen irgendwielche § – Rückstände, Säumniszuschlag

    Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltenden Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 1.1.2013 für Wohnungen, Betriebsstätte, Hotel…. (usw, keine Lust alles abzutippen) Rundfunkbeiträge zu entrichten. Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.

    Beachten sie bitte den akt. Kontostand. Dieser weist einen Rückstand… blablabla

    Um die Zahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen Ratenzahlung an.
    Für Ihre Unterlagen haben wir alle Daten Ihres Kontos zusammengestellt, bitte teilen sie uns Änderungen mit. Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen…

  112. Hallo,

    nun habe ich auch einen Festsetzungsbescheid bekommen.
    Mich würde interessieren, was im *Worst Case* auf mich zukommen könnte?
    Jetzt hätte ich 8€ Mahngebühr oder was das ist zu entrichten.
    Was würde es schlimmstenfalls kosten wenn ich vor Gericht müsste?
    Bei mir ist es nicht der Fall, dass ich zu wenig Geld habe, ich möchte den Zwang
    nicht mehr bedienen. Den GV loszuwerden ist das eine, aber da entstehen im Laufe der Zeit doch sicher weitere Kosten.
    Kann mich jemand von euch aufklären?
    Ich frag mich nämlich allen Ernstes warum ich mich weiter in den Boykott begeben sollte wenn ich am Ende die Rechnung zahlen muss.

  113. Hallo zusammen,

    ich habe kürzlich auch einen Festsetzungsbescheid bekommen und wollte nun einen Widerspruch schreiben.
    Die Musterbriefe sind wirklich klasse, jedoch ist es bei meinem Fall bisschen anders.
    Ich wohne seit 6 Monaten bei meiner Oma (die von d. Rundfunkservice befreit ist) Vorher habe ich keine Gebühren bezahlt, da ich bei meinen Eltern gewohnt habe.
    Ich hatte dort angerufen und die Dame meinte von der RFservice, dass ggf. meine Oma auch zahlen muss (lächerlich einfach).
    Meine Frage ist (Brexy 🙂 soll ich direkt in meinem Schreiben /Widerspruch speziell darauf hinweisen wegen meiner Oma Befreiung etc. oder den Musterbrief einfach so übernehmen und nichts dazu hinfügen?
    Wäre euch sehr dankbar für eine Rückantwort.
    LG

    • Du sollst es verstehen!!!
      Was machst du denn wenn der Geldvollstrecker bei dir vor der Tür steht?
      Vogel-Strauss-Politik wird da nicht funktionieren.
      Wenn du es nicht verstehst, wirst du spätens in 6Monaten auf Youtube ein Video machen „gegen die GEZ verloren“
      Google doch mal „Festsetzungsbescheid“, oder du schaust in ein Duden.
      Wenn du mir erklären kannst was das ist, dann geht es weiter.
      http://www.osirisbuch.de/epages/61075500.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61075500/Products/0809
      Leg dir das Buch zu, wenn du es verstehen willst und nicht zahlen möchtest.

      • Was haltet Ihr davon?

        Ich habe ein paar Beiträge hier zusammengewurstet und habe am Ende auch noch was in den Anhang getan. Gebe ich denen durch den Satz „Diese Bescheinigungen hatte ich dem Beitragsservice bereits zugesandt, leider sind meine Briefe jedoch bisher ignoriert worden.“ versehentlich Recht? Es handelt sich übrigens um die Bescheinigungen vom BaföG Amt, die man bekommt, damit man damit einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen kann. Ich habe diesen Antrag tatsächlich einmal ausgefüllt und abgeschickt, habe jedoch keinen Nachweis mehr darüber.

        Hier kommt mein Brief:

        ARD ZDF Deutschlandradio
        Beitragsservice
        50656 Köln

        20.07.2015

        Widerspruch/ Zurückweisung gegen Festsetzungsbescheid (die mir gegebene Beitragsnummer xxxx-x-x-x)

        Sehr geehrte(r) Frau/Herr ARD, ZDF und Deutschlandradio?,
        oder sehr geehrte(r) Frau/Herr Beitragsservice?,
        oder sehr geehrte(r) Frau/Herr Westdeutscher Rundfunk Köln?,
        oder wem schicke ich eigentlich dieses Schreiben???,

        laut des Festsetzungsbescheids (datiert auf den 02.07.2015, hier eingegangen am 16.07.2015) fordert mich jemand auf, einen Betrag an ein mir unbekanntes Konto zu überweisen. Ich weise diese Forderung vollumfänglich zurück und erkläre mich mit dieser Aufforderung nicht einverstanden. Außerdem gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
        Zur Begründung:
        1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links der Westdeutsche Rundfunk Köln mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es sind im übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.
        2. Ich bin mit diesem Unternehmen keinen Vertrag eingegangen. §138 BGB
        3. Der Rundfunkstaatsvertrag ist lediglich eine Information und hat keinerlei Rechtskraft.
        Ich bitte daher von weiteren Schreiben abzusehen. Nach § 138 BGB sind diese sittenwidrig. Laut § 263 StGb sogar betrügerisch.
        4. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend“ zu zahlen.
        5. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.
        6. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in hellgrau und damit fast nicht lesbar gedruckt. Ein solches Vorgehen kenne ich nur von unseriösen Firmen, die ihre Kunden davon abhalten wollen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Es stellt sich natürlich die Frage, was den Beitragsservice dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen. Was hält den Beitragsservice davon ab, die Rechtsbehelfsbelehrung genauso lesbar wie den Bescheid selbst zu drucken? Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen.
        7. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
        Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.
        8. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen.
        9. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene Verdummung auch noch selbst bezahlen.

        Des Weiteren füge ich im Anhang an dieses Schreiben Bescheinigungen über Leistungsbezüge hinzu, nach denen ich für den genannten Zeitraum ohnehin, von der fälschlicherweise angedrohten „Beitragspflicht“ befreit werden sollte. Diese Bescheinigungen hatte ich dem Beitragsservice bereits zugesandt, leider sind meine Briefe jedoch bisher ignoriert worden.

        Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.

        Mit freundlichen Grüßen

        (Vorname Nachname)

        ——————–
        * Anmerkung:
        Durch Zahlen von Rundfunkbeiträgen würde ich die Kriegshetzepropaganda der Gehirnwäsche-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die ohne Zweifel das friedliche Zusammenleben der Völker stören, mitfinanzieren und damit gegen Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und mich strafbar machen. Und selbstverständlich ist Kriegshetze als entscheidender Teil einer Kriegsvorbereitung anzusehen.
        Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

        • hallo element,tolles schreiben.
          so wie ich begriffen habe soll man für die bereitstellung bezahlen. angenommen man will fernsehen dann brauchst du eine fernseher + eine schüssel oder kabel dann einen decoder oder ingendwelche anderes zeugs dass mans empfangen kann oder internet das wiederum auch geld kostet.
          damit will will ich sagen wer rundfungsgebühren blecht muß ja auch kabelgebühren zahlen der reciver und nach det umstellung gehn alte fernseher schon nicht mehr.
          außerdem habe ich noch nie sowas unglaubliches erlebt ohne handhabe – soll man jetzt jura studieren ?? ich habe jetzt mehrere briefe von den affen bekommen nach 3 monaten haben sie geantwortet, war seit fast 10 monaten arbeitslos und habe jetzt eine arbeitsstelle leider nur befristet bekommen. bei mir reichts hinten und vorne nicht muß aber wenn ich ins harz 4 komme trotzdem zahlen, auch wenn ich mich befreien lasse. momentan weiß ich nicht was da drinn steht – habe nicht den nerv das zu lesen.argumente gegen das fernsehprogramm gäbe es viele – aber es geht um die bereitstellung die pro haushalt gilt.
          einwohneramt arbeitet mit pc wer sich um oder abmeldet ist fällig – ich melde mich mal ab und schaumal ob ich mich zur freundin oder garnicht melde – pflicht oder nicht mir wirds zu bunt einen gewissen zeitraum ist es eh legal.
          vielfach habe ich gelesen das man eine gewisse zahlungsbereitschaft vortäuschen soll denn ein direkter einspruch kann folgen haben wenn er abgewiesen wird.

          • Hallo ich brauche bitte dringend Hilfe,

            ich habe noch nie auf ein Schreiben des „Beitragsservice“ geantwortet. Vor kurzem kam jedoch eine „Vollstreckungsvorankündigung“ der Stadt. Ich habe Widerspruch beim Beitragsservice eingelegt und eine Kopie davon auch an die Stadt geschickt. Zurück kam nur die Antwort dass ein Einspruch gegen die Vollstreckung nicht möglich ist und ich zahlen muss, da ansonsten Kontopfändung/Gerichtsvollzieher usw. drohen.
            Das kann doch alles nicht rechtens sein, was ist denn wenn ich nie einen Brief bekommen hätte? Nichts kam per Enschreiben, weder GEZ noch der Brief von der Stadt.
            Kann ich jetzt noch irgendwas machen oder muss ich einfach zahlen?

            Gruß

          • http://www.osirisbuch.de/epages/61075500.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61075500/Products/0809
            Leg dir das Buch zu, wenn du es verstehen willst und nicht zahlen möchtest.

            Was glaubt ihr eigentlich? Das wird immer passieren bzw. darauf läuft es IMMER hinaus.

            https://www.youtube.com/watch?v=zuBNBQGaPt4
            https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw
            https://www.youtube.com/watch?v=CWp1PdIHTvg

            du MUßT dich damit beschäftigen und ja ich denke du wirst jetzt bezahlen müssen, wenn du das nicht bis dahin verstehst!

          • Vielen Dank Theo,

            ich habe mich auch schon öfters mit der ganzen Sache beschäftigt. Leider findet man auch viel Widersprüchliches im Internet. Ich kannte das erste Video, das zweite war mir aber bis eben unbekannt und hilft mir schon sehr weiter.

          • Ich hätte jedoch noch eine Frage auf die ich irgendwie bisher so keine richtige Antwort gefunden habe.
            Die Stadt hat mir ja praktisch nicht gestattet, Widerspruch einzulegen. Jetzt ist die Frage warum?
            Auf dem Schreiben der Stadt steht:
            bei PRIVATRECHTLICHEN FORDERUNGEN besteht nach §67 Abs. 1 HessVwVG die Möglichkeit, schriftlich oder zu Protokoll, Einwendungen gegen die Forderung geltend zu machen. Die Vollstreckung wird sodann eingestellt.

            Bedeutet das jetzt, dass die Beitragsservice Sache nach öffentlichem Recht behandelt wird oder wie? Ist das überhaupt möglich bei einer Firma?
            Ich bin gerade dabei das Schreiben für diese Dame der Stadt und ihren Vorgesetzten aufzusetzen und bin mir in dem Punkt nicht wirklich sicher.

            Kann dazu noch jemand was sagen, oder mir einen Tipp geben wo ich das am besten nachschlagen kann?

            Danke

          • Die GEZ ist eine Firma, da sie ja keine Behörde (ich weiß Behörde gleich Firma) ist.
            Wenn man jetzt vom Geldvollstrecker den Brief bekommt das man ein säumige Zahlung zu begleichen hat steht dort sowas wie Widerspruch/Teilwiderspruch/Akzeptieren.
            Wenn man hier Widerspricht braucht man keine Begründung sondern der Gläubiger muss beweisen warum er von dir Geld bekommt.
            Hier bei der GEZ ist das aber anders, warum auch immer.
            Also geh zum Gericht erfrage ob gegen dich etwas vorliegt, NEIN!?
            Dann erzähle den Geldvollstrecker das du gerne eine Kopie der Ausfertigung haben möchtes mit Unterschrift des Richters. Wie? Hast du nicht? na dann besorgt sie dir….
            ALTER kauf dir das Buch da steht das drin.
            http://www.osirisbuch.de/epages/61075500.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61075500/Products/0809
            Der Typ kommt an deine Tür, du must dich schlau machen, ich kann dir hier doch ein vom Pferd erzählen.
            Wenn ihr das nicht versteht werdet ihr bezahlen!

          • Buch ist vorhin mit der Post gekommen.
            Ich hatte nur vor, der Frau von der Stadt schon mal zu schreiben dass sie gesetzeswidrig handelt wenn sie Geld ohne rechtliche Grundlage eintreiben will.

            Aber werde erstmal das Buch lesen.

    • Dieses Urteil bestätigt meine Einschätzung, dass deutsche Gerichte oft eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, die ich vor einem Jahr in meinem Widerspruchsschreiben geäußert hatte:
      https://krisenfrei.com/gez-widerspruch-gegen-beitragsbescheid-jetzt/
      Dies gilt insbesondere für die oberen Gerichte. Man denke nur an die fortgesetzte Rechtsbeugung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des hochgradig verfassungswidrigen ESM und allgemein hinsichtlich der permanenten Abtretung demokratischer Rechte an die nicht demokratisch gewählte, mit diktatorischen Vollmachten ausgestattete EU-Kommission.
      Es ist auch kein Geheimnis, dass auch für die fragwürdigste Gerichtsentscheidung eine passende Urteilsbegründung konstruiert werden kann.

  114. hallo, nach kurzen übersicht des geschriebene hier, möchte ich auf was aufmerksam machen. es muss nicht „einspruch“ lauten ,sondern „ZURÜCKWEISUNG“ . und dies ist sehr wichtig. seit den 18.juli 1990 wurde das brd-grundgesetz(vereinssatung der alliierten für die brd-firma aufgehoben.
    gruß
    aspo

  115. Hier ein lesenswerter Beitrag zum Thema. Die Ausführungen in diesem Artikel decken sich weitgehend mit meiner Einschätzung:
    http://norberthaering.de/de/27-german/news/416-gez-mythen#weiterlesen
    Ob der Autor in allen Punkten Recht hat, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Die Landesrundfunkanstalten sind aber keine Behörden, sondern Körperschaften des Öffentlichen Rechts, das heißt mit den gleichen Rechten wie Behörden ausgestattet.
    Der Autor ist als Initiator der Barzahlungsinitiative bekannt geworden. Er wurde heftig kritisiert und beschuldigt, er sei ein verkappter Systemling, der den Beitragsboykott unterlaufen wolle und die Zahlungsverweigerer hintenherum dazu verleiten wolle, doch noch zu bezahlen.
    Ich distanziere mich von der Barzahlungsinitiative.
    Wenn ich Barzahlung anbiete, dann erkenne ich damit die Forderung der Gegenseite als berechtigt an. Ich kann mich dann nicht mehr auf die Position zurückziehen, dass ich die Forderung für rechtswidrig halte und daher den Zwangsbeitrag in dieser Form grundsätzlich ablehne.
    Zudem ist damit zu rechnen, dass die Landesrundfunkanstalten, wenn eine größere Anzahl von Personen Barzahlung verlangt, eine Möglichkeit dazu anbieten werden.

  116. Hallo Leute,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ich habe bis zum 31.03.2015 diesenn Jahres bei meinen Eltern gewohnt. Jeztt bin ich in eine eigene Wohnung gezogen und habe bei der Stadt den neuen Wohnsitz angegeben. Keine 2 Wochen später bekomme ich Post von der GEZ (oder wie auch immer die jetzt heißen). Ich bin fast aus allen Wolken gefallen, weil es mir ein Rätsel war woher die meine Daten haben. Heute habe ich, durch nachfragen beim Einwohnermeldeamt, dass 1x monatlich Daten von Bürgern die sich ummelden automatisch an die GEZ übermittelt werden. Ist das allein nicht schon ein großer Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen?

    Ok, weiter im Text. Den ersten Brief hab ich ignoriert, aber aufgehoben. Da steht nur die üblich Leier drin. Ihre Wohnung ist nicht angemeldet, bla bla bla.
    Keine 2 Wochen später kam der nächste Brief. Hier heißt es unter Anderem:

    „Sollten wir innerhalb von 4 Wochen keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus das Ihre Wohnung einer Anmeldung bedarf und nehmen diese dann automatisch vor“

    Das heißt für mich nicht reagieren wäre nicht so ganz richtig, weil ich auf keinen Fall angemeldet werde möchte. Meine Frage ist nun: Was kann ich denen Antworten?
    Man hört immer wieder von den verschiedensten Gründen aus denen man nicht zahlen will. Der eine will Bar zahlen, dann haben ein paar Professoren so eine Analyse gemacht und und und. Nichts davon ist rechtlich belegt, nirgends gibt es Urteile von von Gerichtsverhandlungen die negativ für die GEZ ausgegangen sind. Also, was kann man wirklich tun um denen zu entgehen?

    Wäre cool wenn da jemand mal etwas aus der rechtlichen Ecke beitragen kann.

    Sicher werde ich sowas schreiben wie „Vielen Dank, ich bin an ihrem Angebot nicht interessiert“.
    Bringen wird das nix, aber ich wäre damit erstmal der automatischen Anmeldung entgangen.

    Freue mich auf eure Posts.
    Gruß Maik

    • Hallo Maik,
      wie ich mir denken kann hast du dich mit dem Thema noch nie beschäftigt. Erst wenn es ans eigene Geld geht wird man munter. Hättest ja schon mal deinen Eltern sagen können,das man so etwas nicht bezahlen muß. Wenn Du auch noch glaubst, wir wohnen hier in einem Rechtsstaat, dann ist es mit deinem Interesse für ein Leben in Freiheit bei Recht und Ordnung nicht gerade weit her.
      Du solltest mal etwas weiter nach unten scrollen und dir schon die Mühe machen etwas selbst heraus zu finden, denn hier wurde schon sehr viel Gutes zu diesem Thema geschrieben. Du glaubst doch nicht, das Dir in dieser Wirtschaftsgemeinschaft gebratene Tauben in den Mund fliegen. Du mußt schon da selber etwas mit tun. Grundlegende Erkenntnisse muß man sich schon selber erarbeiten, bei speziellen Dingen ist Dir hier schon Hilfe sicher.
      Es gibt eine alte Weisheit, ohne Fleiß kein Preis. Dein erspartes Geld gegenüber den Falschspielern vom Beitragsservice wird dein Preis sein. Wenn Du dich noch weiter mit der Materie beschäftigst, wirst du bald merken, das dein Preis noch größer ausfallen wird, denn es gibt noch weitaus mehr Falschspieler hier in der Firma.
      Grüße von Paul

      • Ok… also ich beschäftige mich schon sehr sehr viele Jahre mit der GEZ bzw. hatte ich schon des Öfteren Probleme mit denen und das wir hier einen Rechtsstaat haben daran glaube ich schon längst nicht mehr. Da hab ich noch ganz andere Dinge mit denen ich mich rum ärgere die nicht die GEZ betreffen.
        Das mal zu meiner Rechtfertigung.
        Mir ist sehr wohl bewusst dass ich mich selbst auch kümmern muss. Das habe ich aber schon getan, ich dachte das geht aus meinen Post hervor. In meinen Augen gibt es keine Antwort an die GEZ nach der die einen Brief schreiben mit dem Inhalt: „Ok, sie brauchen nichts mehr zahlen“. Dass es nicht rechtes ist, und das es niemanden gefällt ist ja wohl völlig klar. Anderrerseits gibt es nichts mir bekanntes was man denen schreiben kann. Im sinne von „…lt §xxx ist es nicht rechtes dass sie von mir Gebühren verlangen“ Oder gibt es sowas doch?

        • Hallo,
          nach längerer Zeit wieder mal am Rechner. Maik, dich kann ich nicht verstehen. Wie soll etwas, was nicht einmal einen Namen hat und auch kein Recht vorweisen kann etwas von dir zu verlangen, dir sagen, daß Du ihm nichts mehr schuldig bist?
          Da kein Gesetz zur Entrichtung dieser Steuer vorhanden ist, kann Dir auch keiner einen Persilschein ausstellen, der Dich von dieser Abgabe befreit.
          Brauchs du vom Räuberhauptmann eine Erklärung, hinter der du dich verschanzen kannst, wenn seine Kumpane kommen und dich bedrohen? Die ziehen auch wieder ab, wenn du mit Ihnen nur das richtige Frage- und Antwortspiel durchgehst. Da kommt auch keiner wieder, denn Sie wissen genau was Sie tun.
          Wenn nur einer in der Justiz mal ein Paar Eier in der Hose hätte und sei Amt so ausführen würde wie es vorgezeichnet ist und Er oder Sie dem Eid getreu arbeiten würde, hätten wir halb so viele Probleme. Die Herrschaften hängen an ihrem gutbezahltem Job, vergessen aber sicher, daß es nach einer Erneuerung des Rechtssystems auch gute Leute braucht.
          Gorbi hat dazu einen schönen Satz geprägt.
          Grüße von Paulchen

    • „Heute habe ich, durch nachfragen beim Einwohnermeldeamt [erfahren], dass 1x monatlich Daten von Bürgern die sich ummelden automatisch an die GEZ übermittelt werden. Ist das allein nicht schon ein großer Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen?“

      Eine berechtigte Frage. Dies müsste durch eine Anfrage beim zuständigen Datenschutzbeauftragten geklärt werden.

      • Schade, erst so spät gelesen. Die Frage ist habe ich direkt an das Amt gestellt. Mit der bitte dass sich der zuständige Datenschutzbeauftragte darum kümmert.

  117. Für die Leute die den kanal auf youtube noch nicht kennen dürfte das eine große hilfe und erleichterung sein: INIBINI heist die gute Dame und sie beantwortet eigentlich fast alle fragen darin die ihr hier stellt

  118. Hallo zusammen,
    gezwungener Maßen habe ich (bis Dez.’14) Beiträge gezahlt.
    Gezwungener Maßen deshalb, weil ich nach dem Abi mit meinem Freund zusammen gezogen bin. Wir beide haben uns jedoch nur mit Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen. Unser Hauptwohnsitz blieb jeweils die elterliche Wohnung. Wir haben GEZ Briefe ignoriert. Als wir uns jedoch ein Auto gekauft haben, Zahlung über mein Konto, Zulassung auf meine Mutter, flatterten erneut Briefe ein. Wieder haben wir diese ignoriert, bis frecherweise meine Eltern angeschrieben wurde. Die zahlen natürlich vorbildlich für Ihre Whng.. Jedenfalls aus ‚Angst‘ vor weiteren Schreiben und Konsequenzen meldeten wir dann das Autoradio an, damals geringster Beitragssatz (Grund: um meine Eltern zu beruhigen). Seither, der Umstellung Zwangsabgabe je Haushalt, habe ich je Quartal ein Beitragsschreiben mit Überweisungsträger erhalten. Ich habe die Beiträge immer manuell überwiesen (kein Dauerauftrag). Eine Einzugsermächtigung habe ich der GEZ nie erteilt. Jedenfalls im letzten Beitragsschreiben 1. Quartal ’15 (inkl. Überweisungsträger), teilte man mir im Schlusssatz mit, dass diese Beitragsschreiben nun eingestellt werden – Schluss aus, nix weiter. Bisher habe ich keinerlei GEZ Briefe mehr erhalten. Sorgen mache ich mir keine, aber ist dies jmd. bekannt (Freunde, Familie etc.)? Folgt bald eine Mahnung oder oder oder? Wovon ich zwar ausgehe, aber auch zugleich verwundert bin, dass dies noch nicht geschehen ist (die sind ja fix damit) Kann man den Kundenkontostand einsehen (dürften 2x Quartalsbeiträge sein)? Was ich ungern tun würde, um keine schlafenden Hunde zu wecken – wach werden die eh irgendwann von selbst.

  119. Hallo zusammen….

    Also ich habe bisher auch jegliche ,,Info/Werbeschreiben,, der nicht rechtsfähigen Firma ,,Beitragsservice,, in den Papiercontainer gejagt. Etliche Mahnungen kamen von dem ,,Service,, und ständig der Hinweis ,,dies ist die letzte Mahnung,,. Klasse habe ich gedacht,letzte Mahnung,danach ist Ruhe 😉 Nun kam ein Schreiben von der Stadt,in der ich wohne,in dem ich aufgefordert werde,die Summe zu zahlen. Sehr interessant finde ich hier,daß in dem Schreiben steht,ich schulde der Stadt XY den gewissen Betrag. Drohungen von Eides. Versicherung, Pfändungen etc. werden geschrieben,wenn ich binnen 14 Tage nicht zahle. Was hat denn die Stadt mit der Firma zu tun ? Als Gläubiger ist der WDR lediglich mit Kassennummer angegeben,nicht wie vorgeschrieben mit Adresse etc. Wer von der Stadt das Schreiben unterzeichnet hat,ist mir auch ein Rätsel. Lediglich ein Hausname,kein Herr/Frau oder irgendeine Angabe zur Tätigkeit Vollstrecker o.ä. Ich werde morgen mal persönlich zu diesem Menschen,dessen Geschlecht mir unbekannt ist,hingehen und auf das Tübinger Urteil hinweisen und mir erklären lassen,welche Funktion dieser Mensch überhaupt hat mit dem Hinweis,daß ich gerne die Dokumente sehen möchte,daß mir alles offiziell zugestellt wurde und rechtlich korrekt ist,da der ,,Service,, dies ja nicht darf. Ist ja schließlich die Aufgabe,das zu prüfen,ob es alles korrekt ist,bevor der Mensch von Pfändung überbaut reden darf,da er/sie ja privat mit dem Handeln haftet. Ob ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche,überlege ich mir noch. Ein Hausverbot werde ich aussprechen und erklären,daß es eine Anzeige wegen Nötigung und Erpressung geben wird,sobald ich nochmals in irgendeiner Form ohne richterlichen und durch den Richter leserlich unterschriebenen Beschluss kontaktiert werde ! Ich liebe dieses Land,aber ich hasse diesen Staat !

    • Die Briefe von der GEZ wegzuschmeissen ist IMMER SEHR GUT!
      Da kann man dann am Ende sehr genau nachverfolgen was sie genau geschrieben haben und man kann es auch sehr gut Beweisen was man für Briefe bekommen hat. Weiter so!
      Zurückschicken ist auch immer gut.
      Und das Ding mit deiner Anzeige, gut das man Ideen haben darf!
      Darfst gerne berichten wie es bei dir ausgeht.

          • Also Eule,
            wenn du sagst
            „Ich will bar bezahlen“ stimmst du diesen Bedingungen (der Gez bzw dem RBStV) zu. Wenn sie dir eine Möglichkeit schaffen, MUST du bezahlen und dann?
            So einfach ist das

            „Auf keinen Fall“ bedeutet: nicht von dieser Barzahlungsmethode gebrauch machen.
            Ihr müßt euch auch mal den Text von Norbert Häring durchlesen
            er schreibt
            Zitat:
            „Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache“
            Also er will ja bezahlen und das bar.
            Wer dem ganzen aber NICHT zustimmt, sollte diese Möglichkeit (Barzahlung) NICHT in Erwägung ziehen

            Bitte informiert euch selber
            „PRÜFT ALLES, das gute behaltet“ (zitat aus der Bibel)

          • Hallo Matthäus,

            Ok ich wollte nur noch mal sicher gehen das ich es auch richtig verstanden habe!
            Danke für die rasche Antwort.
            Ich finde es auch Quatsch das dieser Typ jetzt so gefeiert wird…
            Nun ja, wie geht es denn derzeit bei euch so weiter?
            Ich habe mit meiner Bank gesprochen und mit dem zuständigen Gericht vor Ort um mir die wegen erklären zu lassen und wer was darf etc.
            mein Problem ist jetzt dass ich in den nächsten Tagen wohl mit einem schrieb von der Stadt rechnen darf… Wie muss ich mich hier Verhalten?
            Was mit dem GV zu tun ist weiß ich bereits. Leider schreibt Caro nicht mehr wie es ihr ergeht….

          • Irgendwo hier habe ich ja schon ein Musterschreiben reinkopiert.
            Nimm das, VERSTEHE es, LIES dir das GESETZ durch (vielleicht lüge ich ja oder habe was falsch gemacht).
            Wenn dir GV schreibt bist du vorbereitet! Das ist wichtig.

            Inzwischen würde ich das Schreiben anders schreiben, bzw mehr hinzufügen, weil ich noch andere Gesetze gefunden habe.
            zB. BayVwVfG Art.2 1 Satz 2 (ist in jedem Bundesland anders must du dir selbst raussuchen)
            Hochinteressant
            Praktisch steht da – die dürfen keine Bescheide verschicken!
            Und wenn dann der GV vor der TÜR steht dann rufe ich SOFORT die Polizei.
            Das mit der GEZ dauert immer alles ein wenig, mein letzter Brief von denen ist jetzt auch 5Wochen her.

  120. Sitze gerade an meinem Widerspruch mithilfe des tollen Musterbriefes und mir ist aufgefallen, dass so etwas wie Amtsanmaßung gar nicht als Grund dabei ist … im Briefende steht „Mit freundlichen Grüßen Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (wohne halt nahe Berlin XP), was der BS doch gar nicht darf, wenn er den Bescheid selbst erstellt und verschickt hat, oder irre ich mich da?

  121. Hey Leute also mir ist jetz auch so eine „Zahlungsaufforderung und Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft“ ins Haus geflattert. und zwar VON DER STADT und immer steht da drunter „stadt zossen Die Bürgermeisterin“ meine eigentliche Frage ist, da ihr ja alle vom obergerichtsvollzieher schreibt und bei mir aber nur die netten Leute von der Kämmerei vorbeigeschneit sind, wo da jetz der Unterschied is? also logisch der GV kommt vom Gericht. und der Vollstrecker von der Stadt. soll ich jetz wenn ich klagen oder Strafanzeige oder sows stellen will die Bürgermeisterin anprangern?

    LG Caro

    • Ich nenne diesen Typen jetzt Geldvollstrecker. Es ist egal wo der Typ herkommt. GV ist es ja auch nicht, bzw. es gibt ja keine GV mehr.
      Schreibe einen Brief
      Kassenzeichen

      Widerspruch

      Sehr geehrte….

      hiermit weise ich die obige Forderung allumfänglich oder vollumfänglich zurück.

      Sicherlich ist Ihnen der aktuelle Beschluss vom LG Tübingen zum
      Aktenzeichen: 5 T 296/14 vom 08.01.2015 bekannt.
      Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) erweckt beim Bürger den Eindruck, die Rundfunkgebühren gemäß des Rundfunkbeitragstaatsvertrages (RBStV) als staatliche Organ einzuziehen.
      Tatsächlich handelt es sich lediglich um eine Information der AZD zum RBStV.
      Somit besteht keine gesetzliche Grundlage sowohl zur Erhebung als auch zur zwangsweisen Durchsetzung der geforderten Gebühren.

      Aus diesem Grund weise ich nochmals die Forderung allumfänglich zurück zund bitte unter Berücksichtigung des aktuellen Beschlusses des LG Tübingen die von Ihnen erhobene Zahlungsaufforderung zurückzunehmen

      • Danke.er wird sicher abkotzen wenn ich mit dem tübinger beschluss wieder ankomme da ich ihn den letztes ma schon unter die nase gehalten habe.ma schauen wie ichs mache.

      • Hallo Matthäus,

        bitte nicht auf ein Kassenzeichen oder sonst eine Nummer von den Geldvollstreckern berufen. Ein Datum des Schreibens auf das man sich bezieht sollte ausreichend sein. Die haben eine ordentliche Buchführung wie die Deutschen halt so sind und finden damit schon was gemeint ist.

        Grüße von Paulchen

      • Offensichtlich ist einigen nicht bekannt, dass das LG Mannheim im März ebenfalls einen Beschluss gefasst hat welches den gleichen Tenor hat wie den Beschluss des LG Tübingen. Aktenzeichen : 10 T 133/14 vom 27.03.2015 LG Mannheim

    • Hallo Caro,

      Gibt es was Neues?
      Kannst du mir bitte weiter helfen?! Äund zwar habe ich jetzt auch einen festsetzungsbescheid erhalten mit der Androhung das es ein Titel ist der vollstreckt werden kann.

      Womit muss ich rechnen? Das ein GV demnächst hier steht?
      Was sage ich diesem Herrn?
      Was muss ich tun?
      Bitte helft mir!

  122. Liebe GEZ-Verweigerer,

    zunächst einmal vielen, vielen Dank für Euer Engagement und Eure wertvollen Tipps hier!
    Die Dreistigkeit der ÖR-Staatspropagandasender ist kaum noch zu überbieten. Wie diese staatlich organisierte, kriminelle Bande die Zwangsgebühren aus dem Fenster wirft und den Millionären in den Hintern bläst, ist schon sehr beeindruckend.

    Habt Ihr das hier schon gelesen?

    Gottschalk-Vertrag der ARD: 2,7 Millionen Euro für nichts und wieder nichts?
    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/gottschalks-ard-vertrag-2-7-millionen-fuer-nichts-13608497.html

    Dafür müsste man diese Frau Monika Piel für Veruntreuung eigentlich verklagen.
    So gehen diese ÖR-Verbrecher mit fremdem Geld um.

    Jeden Monat werden ca. 60.000 Vollstreckungsbescheide vom „nicht rechtsfähigen“ Beitragsservice (BS) ohne jegliche Rechtsgrundlage erwirkt. Viele davon werden leider aus Angst GEZahlt. Was man dabei wissen sollte:
    Der BS kann Euch nicht verklagen und schickt die Forderungen an die Vollstreckungsbehörde der jeweiligen Städte, die überhaupt keine richterliche Vollmacht zur Vollstreckung haben.

    Am 30. Mai 2015 finden bundesweite, friedliche Demonstrationen gegen den „Rundfunkbeitrag“ in Berlin, Köln, Leipzig und Regensburg statt. Infos hier:
    http://parteidervernunft.de/518/bundesweiter-gez-protest-schluss-mit-der-tv-steuer/

    M.M.n. sollten solche Veranstaltungen min. einmal im Monat in über 100 Städten stattfinden. Macht Euch bitte dafür stark, denn dann hat diese Abzockerei und die Geschenke an Millionäre wie Gottschalk, Jauch … u.a. Volksverblöder von der Lügenschau (täglich um 20:15 in der ARD und um 21:45 im ZDF) endlich ein Ende.

    Akzeptiert die Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen,
    (z.B.: https://krisenfrei.com/gez-antwort-auf-akzeptanz/)
    die der BS und die ÖR nicht liefern können und lasst Euch nicht von angsteinflößenden Vollstreckungsankündigungen einschüchtern.

    Und wenn Ihr weitere Infos zu meinem Lieblingsthema habt, stellt sie bitte hier rein oder direkt per Mail an mich.

    Angenehme Pfingsttage
    dieter

    • Hallo Dieter

      ich habe etwas ganz neues für dich, (Zitat „…bei seiner zuständigen Staats-anwaltschaft in Landshut Strafantrag wegen Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und versuchter Nötigung. Ebenso wurde der Gerichtsvollzieher wegen Beihilfe angezeigt.Die Staatsanwaltschaft Landshut eröffnete daraufhin unter dem Akten-/Geschäftszeichen 71 AR 84/15 103 am 04.März 2015 ein Vorermittlungsverfahren.“)
      zwar gibt den Strafantrag seit dem 5.2.15
      die Presse http://www.kraftzeitung.net/news/vermischtes/strafantrag-gegen-beitragsservice.html
      hat das mal so nebenbei am 26 März gedruckt bzw online gestellt
      und erst seit heute ist es bekannt Youtube-Facebook
      Das Ding läuft und hier werden Köpfe rollen ich bin gespannt wie das weitergeht
      http://www.kraftzeitung.net/images/KZ/upload3/2015/150326/150205_01o8_StAW-LA.pdf
      direkt zum PDF des Strafantrages

      • also ich hab auch so ein schreiben vom gerichtsvollzieher bekommen. wie kann man das mit der kraftzeitung im facebook verbreiten ???
        ich denke wenn die breite masse solche post vom gerichtvollzieher oder inkasso bekommen gehen die meißten in die knie und zahlen je öfters ich darüber nachdenke desto größer ist bei mir die wut und unverständnis und ungeduldig bin ich obendrein.
        die eidestattliche dingensda kostet übrigens so ca. 60eu zusätzlich.

        • Es gibt bei facebook eine Anti GEZ Seite da ist das zu finden
          Ich selber habe keine Facebook account
          Das mit der eidessta. Erklärung lass mal schön bleiben
          Schick den Typen einfach nach Hause bzw schick ihm den Hinweis mit demTübinger beschluss

      • Das ist wirklich eine super Info, lieber Matthäus. Danke!

        „Ebenso wurde der Gerichtsvollzieher wegen Beihilfe angezeigt.“

        Ich habe aber so meine Zweifel, ob diese Anzeige vor bayerischen Gerichten durchkommt.
        Das PDF sollten jedenfalls alle, die noch auf einen Vollstreckungsbeamten warten, ausdrucken und ihm vor die Nase halten.
        Bin auch gespannt, wie es weitergeht. Halte mich dbzgl. bitte auf dem Laufenden.

        • Das ding wird ganz hohe Wellen schlagen.
          Mein Vater ist bei der Polizei und der mir das erklärt. Da müssen Köpfe rollen, sonst ist das Strafvereitlung im Amt. mein Vater freut sich schon richtig

          • Hallo ihr Lieben,

            Ich habe mir soeben den Strafantrag inkl der anhänge angeschaut und muss sagen ich bin schockiert! Mir fehlen einfach die Worte wie weit diese ***** Behörde geht nur um Menschen in die knie zu zwingen und Angst zu verbreiten! Dennoch muss ich sagen dass mich solche Beiträge nur noch wütender machen und die Wut die Angst bald übersteigt! Leider kann ich bei den geplanten Demos nicht dabei sein was ich gerne würde…. Ich bin gespannt wann bei mir der nächste Brief eintrudelt und wie es dann weiter geht. Ich werde euch auf dem laufenden halten und hoffe auf eure Hilfe wenn ich was höre von denen. Weiterhin besten Dank für alle die so fleißig recherchieren und die Links hierfür bereit stellen!
            Ich hoffe für alle das es sehr hohe Wellen schlägt und nun endlich was passiert! Diese Korruption untereinander muss endlich ein Ende haben!!!

    • Hallo Dieter,

      ich habe für knapp 8 Wochen (15.11.-5.1.) in einer WG gewohnt. Dort hatte sich keiner außer mir bei der Stadt gemeldet. Jetzt will die GEZ für 3 Monate Geld von mir und mich für die Wohnung dort anmelden (oder jemanden nennen der für dieae Wohnung Beitrag bezahlt) und somit mein Benutzerkonto nicht ausgeglichen ist. Kannst du mir sagen was ich dagegen machen kann?
      Danke im Voraus Nina

  123. Guten Morgen,

    auch mir sind regelmäßig die netten Briefe der GEZ ins Haus geflattert, welche ich bislang immer ignoriert habe – auch den Festsetzungsbescheid, vielmehr 2 davon. Dies hatte zur Folge, dass ich nun ein Schreiben einer Obergerichtsvollzieherin im Briefkasten hatte (wohl persönlich von ihr eingeworfen).

    „In der Zwangsvollstreckungssache Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, 50656 Köln gegen Sie liegt mir ein Zwangsvollstreckungsauftrag des o.g. Gläubigers gegen Sie vor.
    Danach beansprucht der Gläubiger von Ihnen mit Nebenforderungen einen Betrag in Höhe von 278,28 Euro. Sie haben die Möglichkeit, diesen Betrag inkl. Kosten bis zum 28.05.2015 an mich zu zahlen. Sollten Sie die Forderung nicht vollständig zahlen, bestimme ich hiermit einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft auf 29.05.2015 (..Uhrzeit/Ort..)Hierzu sind die aus der Anlage ersichtlichen Unterlagen mitzubringen. Sie haben bei der Vermögensauskunft alle Ihnen gehörenden Vermögensgegenstände anzugeben.
    Ihre Angaben müssen Sie dann zu Protokoll an Eides Statt versichern. Alle Angaben müssen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, unvollständige oder falsche Angaben können mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.
    Kommen Sie nicht zum Termin oder verweigern Ihre Auskunftspflicht, kann der Gläubiger gegen Sie einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft erwirken. Auch kann der Gläubiger Auskünfte über etwaige Arbeitgeber, über Konten und Wertpapierdepots sowie Halter- und Fahrzeugdaten einholen lassen, wenn Sie die Vermögensauskunft verweigern oder eine vollständige Befriedigung nach dem abgegebenen Vermögensverzeichnis nicht zu erwarten ist und die zu vollstreckenden titulierten Ansprüche mindestens 500 Euro druchführen, wenn Sie die Vermögensauskunft verweigern, eine vollständige Befriedigung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht möglich ist oder Sie, falls pfändbare Gegenstände vorhanden sind, nicht die Befriedigung des Gläubigers binnen eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft nachweisen.“

    —> HIILFEEE! Es ist eine Unterschrift drauf (zumindest soll das wohl die Unterschrift dieser Frau Müller sein, ist aber mehr ein Kreis) sowie in einiger Entfernung davon ein Stempel.

    Was mache ich denn jetzt? In mir sträubt sich echt alles, hier etwas zu bezahlen, aber so langsam bekomme ich doch etwas Panik…

    Kann mir jemand weiterhelfen? Danke!!

    • In den Kommentaren steht genug darüber geschrieben

      Aber für dich
      https://www.youtube.com/watch?v=-uFyxRJJsOU
      und ihr Channel

      dann noch
      http://heimatundrecht.de/

      informiere dich hier genau
      vom Prinzip her steht dir eine Durchschrift des „Zwangsvollstreckungsauftrag“ zu

      Melde dich bei dem GV und frage danach, aber erst nachdem du das alles verstanden hast!
      Habe keine Angst sei mutig.

      Ach ruf doch einfach mal Gericht an und frage ob was gegen dich vorliegt und ob du es schriftlich haben kannst.
      Damit gehst du dann zum GV
      Wenn beim Gericht NICHTS liegt, kann GV auch nichts gegen dich haben!

        • Vom Prinzip her denke ich ist das eine gute Idee.
          Was ist wenn Sie dafür eine Möglichkeit schaffen?
          Dann darfst wieder bezahlen!

          Es gibt viele Wege an ein Ziel zu kommen und jeder muss für sich selber rausfinden welcher sein Weg ist. Man trägt ja auch immer selber die Konsequenzen!

          Ich trage diesen Gedanken auch schon mit mir rum. Und auch noch andere. Habe da auch schon ein paar Briefe geschrieben. Sollte darauf vom Gericht etwas kommen, werde ich es auch veröffentlichen. Es gibt viele Möglichkeiten und jeder negativ beantworterter Brief ist auch ein Hinweis darauf wie man es besser machen kann.
          Z.B. ist mir inzwischen klar, das die Richter davon ausgehen, das die GEZ eine Behörde ist.
          Wenn man das Gegenteil beweisen kann, (das kann ich) kann man auch wieder neue Briefe schreiben. Immer natürlich an die Gerichte. Der GEZ kann man schreiben was man will, solange es keine Anmeldung ist wirst du keine Logische Antwort bekommen.

    • ist das DIREKT eine Richterin? und zudem darf die runfunkanstalt dich nicht festnehmen. in einigen fällen wurde damit auch gedroht und es ist nichts passiert. zudem darf die GEZ keine konten pfänden dazu muss ein richterlicher Beschluss vorliegen.

      gib mal in Youtube „Inibini“ ein und schau dir ihre videos an vllt machen sie dir hoffnung. setze dich auf jeden fall mit den gesetzen auseinander. bei mir war gestern auch der vollstrecker und hielt mir ein vollstreckungsauftrag unterschrieben von der Kämmerei der Stadt vor und meinte das würde reichen. aber ohne richterliche klar erkennbare unterschrift mit vor und zuname darf er mir garnix. schau dir den Tübinger Beschluss vom 8.01.15 an der is auf alle fälle übertragbar. im impressum der rundfunkanstalt steht ja sogar dass sie eine „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ sind. also garnix. wiegesagt schau dir die videos an und schreibe dir das wichtigste raus.

      LG caro keine angst haben das is eben genau das was bei den meisten opfern funktioniert

      • Hallo Caro

        hast du ihn gefragt was jetzt passiert bzw hat er gesagt was er jetzt macht?
        Man hört leider viel zu wenig wie es ausgeht und es ist wichtig zu erfahren wie sowas endet

        • als ich sagte dass ich diese kriegspropaganda die die leute in die irre führen soll nicht unterstützen werde meinte er „ja genau das wollte ich von ihnen wissen, ist gut ich werde mich perönlich oder per post melden“ also heist es: weiter abwarten. ich rufe nächste woche beim amtsgericht an und frage mal ob ein wollstreckungsverfahren gegen mich vorliegt. weil wenn nicht dann brauch ich mir keine sorgen machen dass er es weiter versucht

          • Wenn du da mal keine Fehler gemacht hast.
            Man darf NIE sagen das man nicht zahlen will – natürlich will man zahlen aber nur wenn die rechtlichen Bedingungen stimmen.
            An deiner stelle würde ich dem Typen mal schnellsten einen Brief schreiben!
            Darin würde ich nicht auf das Gespräch eingehen sondern ihm über den Tübinger Beschluss aufklären.
            Grüße

  124. also ist das schreiben der kämmerei wirklich nichtig? ich überlege auch gerade hin undhe ob ich ihm nich infach erst nen mündlichen einspruch gebe und dann nen schriftlichen. ich sehe hier nurnoch mit fachanwalt durch womöglich. oder soll ich abwarten bis was von ihm kommt?

    • Du kannst unter den Antworten auf „antworten“ klicken dann bleibt das übersichtlicher und man sieht was zusammengehört

    • Wie du ja schon selbst weißt (die er laut zpo §754 vorlegen muss und zwar unterschrieben vom Richter)
      Was willst du denn noch mehr

      https://www.youtube.com/watch?v=-uFyxRJJsOU
      schau dir das an

      http://heimatundrecht.de/
      und hier sind auch sind auch sehr gute Infos

      Er hat ja nichts in der Hand, also versucht er es mit Gewalt bzw Einschüchterung so einfach ist es!
      Es ist ganz einfach er hat NICHTS in der Hand als seine Lügen die aus dem Mund kommen fertig!

      • jaa dit knn ich ja alles schon hab mir ja daraus die fakten gezogen usw…

        ich denke ich frag bald mal beim amtsgericht nach ob gegen mich eein vollstreckungsauftrag vorliegt…

        • Beste Caro,

          du hast es verstanden. Lass dich nicht verunsichern. Da er PRIVAT unterwegs ist haftet er auch Privat. Eigentlich hat er mehr Angst als du, weil er NICHTS in der Hand hat. Durch Lautstärke, Angst und Verunsicherung versucht er an das Geld zu kommen und leider klappt das oft genug. Wenn er wirklich was hätte kann er es doch zeigen bzw. rausrücken wo ist SEIN Problem.

      • Hallo an Alle,ich habe jetzt den Fall bei einem Bekannten,das am 07.10.2015 eine Pfändung bei seiner Bank vorlag und das Konto wurde gesperrt und die Pfändung vollzogen.Den ersten Vollstreckungsbescheid konnte ich mit einem Schreiben abwehren und es ging an dem Beitragsservice zurück!.Den jetzigen Pfändungsbescheid wurde ihm aber erst am 09.10.2015 zugestellt,das Geld ist bereits schon am 07.10 .ohne Wissen gepfändet worden.Ich habe darraufhin 2 Schreiben gefertigt „Beschwerdebrief an die Stadt“ und nochmals die Aufforderung mit sofortiger Wirkung die Pfändung zu erstatten bzw. zurückzunehmen.Jetzt bin ich gerade dabei einen vorgefertigten Strafantrag zu verfassen und eine Haftung des Vollstreckungsbeamten.Aber das Geldist erstmal weg!!!! Das ist schon kriminell!!!Hat jemand vielleicht noch einen besseren Tip???????

  125. hallo ich hatte heute den netten vollstrecker der stadt bei mir und trotz dass ich ihm das tübinger urteil und andere gesetze unter die nase hielt, ja sogar nach dem vollstreckungsauftrag und der vollstreckbaren ausfertigung (die er laut zpo §754 vorlegen muss und zwar unterschrieben vom Richter und nicht von der kämmerei soweit ich weis) hat der typ mich mega verunsichert. er meinte ich solle mir die gesetze nochmal anschauen und bla bla bla und kam damit dass er sich persönlich oder per post bei mir meldet. er war auch der meinung dass der Gläubiger der da angegeben ist ( ARD/ZDF Deutschlandradio) reicht usw.er hat überhaupt keine gesetzliche grundlage vom sogenannten gläubiger und kann mir eigentlich garnix. werde mir trotzdem nen anwalt zu seite holen und dagegen klagen

    • Ob ein Anwalt was bringt? Ich glaube nicht, die sind ja auch in diesem System und die leben gut davon.
      Du scheinst dich ja ein wenig auszukennen. Lass dich nicht einschüchtern—> das ist seine Taktik
      Ruf einfach mal beim Gericht und frag ob was gegen dich vorliegt. Dann warte doch einfach ab oder ruf doch mal die Polizei wenn er bei dir an Tür steht.
      Angst ist seine Masche
      Bezahle NIE aus Angst und frage nach der Richterlichen Unterschrift, wenn er die nicht hat lass ihn gehen ich würde gar nicht Diskutieren

      Haben Sie die Unterschrift vom Richter? Nein !? denn gehen Sie bitte ich rufe sonst die Polzei und zeige sie an wegen Nötigung Erpressung Hausfriedensbruch
      und bitte betreten SIE NIE WIEDER MEIN GRUNDSTÜCK OHNE eine Unterschrift vom Richter
      Tschüss („auf Wiedersehen“ würde ich nicht sagen)

  126. Ersteinmal danke für das super Schreiben!

    Habe jetzt auch von den Gaunern einen Festsetzungsbescheid bekommen.

    Aber ich bin etwas iritiert, weil ich schon öfters gelesen hab, dass man KEINEN Widerspruch einlegen soll sondern eine Zurückweisung! (Wobei man Zahlungswillig ist sofern die Rechtsgrundlage erläutert wird).

    Was meint Ihr dazu?

    • Widerspruch muss/kann man bei einer Behörde (Gericht/Polizei etc) einlegen
      Wenn du zu schnell gefahren bist oder ähnliches.
      Geh mal auf die GEZ-Seite ins Impressen und was steht da. Es ist eine Firma.
      Du kannst jetzt vom Prinzip her Antworten, bringt aber nur das sie dann wissen das es dich gibt und du bestätigst das du deren Briefe erhälst.
      Warum etwas zurückweisen das gar nicht Unterschrieben ist bzw wo man nicht mal weiß wo es herkommt. Vom Prinzip her hat dir doch niemand geschrieben!
      https://www.youtube.com/watch?v=-uFyxRJJsOU
      http://heimatundrecht.de/

        • Wie bin ich mit dem Festsetzungbescheid umgegangen.
          Ich habe einen Brief geschrieben:

          Sehr geehrter Herr/Frau Bayerischer Rundfunk?,
          oder Frau/Herr ARD, ZDF und Deutschlandradio?,
          oder Herr/Frau Beitragsservice?,

          in Ihrem schreiben vom xxx (im Briefkasten am xxx) forden sich mich auf, Ihnen einen Betrag zu Überweisen. Ich widerspreche hiermit vollumfänglich ihrem schreiben im Gänze und weise es zurück.

          1. Sie sind eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und keine Behörde, haben daher keine Hoheitsreche und somit auch keine Berechtigung mich zur Zahlung oder Anmeldung zu verpflichten.

          2. Ich bin mit ihrem Unternehmen keinen Vertrag eingegangen. §138 BGB

          3. Der Rundfunkstaatsvertrag ist lediglich eine Information und hat keinerlei Rechtskraft

          Ich bitte Sie daher von weiteren Schreiben abzusehen. Nach § 138 BGB sind diese Sittenwittrig.
          § 263 StGb sogar betrügerisch

          Sicherlich ist Ihnen der Beschluß vom LG Tübingen zum Aktzenzeichen 5 T 296/14
          vom 8.1.15 bekannt, auf den ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich hinweise.

          Mit freundlichen Grüßen

          Das war mein schrieb.
          Nach München und einen nach Köln!

          Die Antwort darauf—> ein weiter Festsetzungbescheid!
          Da habe ich nur noch gelacht und das mache ich bei jedem weiteren schreiben von denen, ich freue mich schon fast auf deren Post ernsthaft!
          Also mir ist klar das mir keiner schreibt also antworte ich denen einfach nicht mehr, was solls ist ja eh alles nichtig!

          Aber das komische ist das der Festsetzungsbescheid anders ist als die schreiben zuvor, also der „Absender“ ist noch undurchsichtiger.
          Ich weiß ernsthaft nicht wer mir da schreibt
          Am Anfang war es „Unterschrieben“ mit Ihr Beitragsservice von…
          und jetzt auf einmal Bayerische Rundfunk
          die möchte ich gerne mal sprechen!!!
          Und die Breifköpfe sind auch anders.
          Achtet auf sowas WER schreibt euch eigentlich

          Und bitte NIEMALS per Einschreiben warum soviel Geld ausgeben????
          Also normal frankieren reicht voll aus, am besten ist als Kriegsgefangenpost versenden!

          • Danke Matthäus!

            Im endeffekt spulen die Ihr Programm sowieso ab bis zum GV.
            Egal was man schreibt es kommen jedesmal die gleichen Textbausteine von den Gaunern.

            Aber ich denke es ist trotzdem wichtig, dass man Anfangs Antwortet.

            Ich werde Deinen Text als Anreiz nehmen wenn es okay ist 😉

            Grüße, Louke

          • Hallo, ich habe mir den Rundfunkstaatsvertrag mal angesehen. Wo(ran) kann ich erkennen, dass er nur eine Information ist und keine Rechtsgültigkeit besitzt. Erschließt sich mir irgendwie nicht, sorry bin kein Jurist. Ansonsten habe ich heute die zwei Schreiben (an MDR und nach Köln abgeschickt – mal sehen, was passiert)
            LG Heike

          • Jurist bin ich auch nicht. Ich schaffe noch Dinge mit den Händen deswegen Handwerk 😎

            Ganz oben 2te Zeile

            Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
            Eine —>Information<— von ARD, ZDF und Deutschlandradio

            Also mehr als eine Information ist es einfach nicht.

            Es ist weder ein Gesetz noch ein Vertrag

          • Hallo zusammen,

            ich möchte ein Kommentar zu dem obigen Brief abgeben, und zwar habe ich es etwas abgeändert und werde es heute an die hiesige Behörde schicken. Hier mein Text (Begründung warum abgeändert unten)

            Zurückweisung gegen Rundfunkbeitrag/Zahlungserinnerung/Beitragsbescheide/Aufforderung zur Zahlung/ (die mir gegebene Beitragsnummer 679 434 38)

            Sehr geehrte(r) Frau/Herr ARD, ZDF und Deutschlandradio?,
            oder sehr geehrte(r) Frau/Herr Beitragsservice?,
            oder wem schicke ich eigentlich dieses Schreiben???,
            laut der Zahlungserinnerung (datiert auf den 01.04.2015, hier eingegangen am 16.04.2015) fordert mich jemand auf, einen Betrag an ein mir unbekanntes Konto zu überweisen. Ich weise diese Forderung vollumfänglich zurück und erkläre mich mit dieser Aufforderung nicht einverstanden.
            Meine Gründe hierfür:
            1. Laut Impressum ist der Beitragsservice eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und keine Behörde, daher hat der Service keine Hoheitsrechte und somit auch keine Berechtigung mich zur Zahlung oder gar Anmeldung zu verpflichten.
            2. Ich bin mit diesem Unternehmen keinen Vertrag eingegangen. §138 BGB
            3. Der Rundfunkstaatsvertrag ist lediglich eine Information und hat keinerlei Rechtskraft.
            Ich bitte daher von weiteren Schreiben abzusehen. Nach § 138 BGB sind diese sittenwidrig. Laut § 263 StGb sogar betrügerisch.
            Sicherlich ist demjenigen der dieses Schreiben gerade liest der Beschluss vom LG Tübingen zum Aktenzeichen 5 T 296/14 vom 8.1.15 bekannt, auf den ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich hinweise.

            Zum letzten Mal fordere ich den netten Sachbearbeiter meines Schreibens auf meine Daten aus dem System zu löschen und mich nicht mehr anzuschreiben.
            Keine Unterschrift von mir auf einem Vertrag – keine Forderung durch wen auch immer.

            ich habe sämtliche persönliche Anreden (Sie, Ihre etc.) weg gelassen da wir ja nicht wissen mit wem wir es zu tun haben. Weiterhin habe ich bisher noch keine Beitragsfestsetzung bekommen sondern eine Zahlungserinnerung. Wobei ich vermute das das nächste Schreiben eine Festsetzung sein wird.
            Ich habe mir dennoch fest vorgenommen zu kämpfen und nicht einzuknicken.
            Ich denke auch das es mein letztes Schreiben an die gewesen sein wird und ich abwarte bis der GV vor der Tür steht den ich dann natürlich weg schicken werde. Anschließend bin ich gespannt was dann passiert.
            Vllt kommt ja noch ein Kommentar von Caro wie es bei ihr weitergegangen ist. Letzter Stand war doch sie wollte beim Gericht anrufen ob etwas gegen sie vorliegt?! Wäre schön wenn ich mehr erfahren würde. Die Thematik ist für mich sehr schwer zu durchblicken und sehr verwirrend daher bin ich über jeden hilfreichen Tipp mehr als dankbar! Falls es wirklich klappen sollte und die mich in Ruhe lassen werden – zahle ich lieber jedem von euch ca 18,00 Euro 🙂
            Ich drücke allen die Daumen und freue mich auf weitere Infos….

            LG

          • Hallo Eule,

            klasse was du geschrieben hast bzgl auch das du es als Sache behandelst,
            meine Antwort auf das schreiben war ein 2ter Festsetzungbescheid.
            Interessant ist das der Festsetzungbescheid anders ist, achte mal drauf Kopf und „Unterschrift“.
            Ich warte ja auch auf den GV, jedoch werde ICH ihn aufsuchen(wenn ich vom dem Brief bekomme,) dann bin ich der Fragesteller das macht den Unterschied! Mal sehen was er dann vorhat und wenn er nicht will gibt es sofort Post an Vorgesetze und Bürgermeister. Ich will nicht reagieren, sonderen ich will agieren und er muss reagieren das verschafft mir ein Vorteil.

  127. Hallo an die fleißigen Schreiber,
    hab hier viel gelesen und mir schwirrt der Kopf. Mein Fall ist etwas anders: habe im Aug./Sept. 2014 auch Post vom Beitragsservice erhalten. Hatte bis dahin der GEZ immer geantwortet „ich habe keine Rundfunkgeräte“. Im Sept. 2014 stellte ich den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, da ich nur Witwenrente bekomme (514 Euro) und dieser Betrag unterhalb der Grundsicherung liegt. Weitere Einkommen habe ich nicht. Jetzt, nach 8 Monaten kam Post: einmal vom Beitragsservice, mit dem Hinweis, dass die Entscheidung über die Befreiung gesondert mitgeteilt wird. Zeitgleich kam Post vom MDR, ebenfalls Beitragsservice. Darin wurde mir die Ablehnung mitgeteilt und alle möglichen Personenkreise aufgezählt, für die eine Befreiung möglich ist. Ich zählte nach deren Meinung natürlich nicht dazu.
    Zitat: Sie legen einen Bescheid über Bezug von Rente….vor. Der Bezug dieser Leistung entspricht keiner der genannten Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. … Dann erfolgt die Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich,…. einzulegen beim MDR unter der Anschrift des für ihn tätigen Beitragsservice von ARD, ZDF … Adresse von Köln oder beim MDR (Adresse Leipzig)
    Mein Beitragskonto weist einschl. 06.2015 einen offenen Betrag von 537,96 Euro auf.
    Es wird geschrieben, dass mein Einwohnermeldeamt (dessen Weitergabe von Daten ich mit einem Formular bei der Ausstellung eines neuen Personalausweiseses widersprochen habe) dem Beitragsservice mitteilte, dass ich bereits im Januar 2013 unter der jetzigen Adresse gemeldet war.
    Ich frage mich, wozu ich dann so ein Widerspruch gegen Datenweitergabe unterschrieben habe – toller Datenschutz! Wie soll ich mich verhalten? Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße Heike

    • Das bringt das Fass mal wieder zum Überlaufen und mir fällt dazu leider auch nichts gutes ein also sage ich einfach zu dieser Firma weiter nichts.

      Hallo Heike,

      ich finde es toll wie du auf ehrlichen Wege versuchst aus der Sache rauszukommen und wie man sieht ist es denen (Der Firma Beitragsservice) scheißegal.

      Ein kleiner Grundcrashkurs
      Der Beitragsservice ist eine Firma nicht mehr nicht weniger. Umsatzsteuernummer:
      DE 122790216
      Sie schicken dir immer Angebote.
      Diese Angebote sind NIE Unterschrieben.-Bitte schaue dir deine Schreiben mal genauer an.
      Keine Unterschrift keine Rechtsgültigkeit
      so einfach ist das
      ———————–
      BGB § 126 Schriftform
      (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
      —————-
      BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
      Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
      ——————–
      Sie sind keine Behörde obwohl sie es vorgeben
      Auf deren Seite im Impressum steht es sogar was Sie sind (ein Kindergarten)

      Impressum

      ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

      Ich greife mal raus „eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ NICHT rechtsfähige also ein Kindergarten ist sowas.
      „RundfunkbeitragsstaatsVERTRAG“ ich habe den nicht Unterschrieben (Niemand hat den Unterschrieben)und dieser Vertrag, wenn man den mal in den Händen hat, dort steht drauf „Informationsblatt“ und mehr ist das auch nicht
      Also für die Mülltonne.
      Leider sind sie etwas ungehobelt geworden und versuchen das Geld über den Gerichtsvollzieher(eigentlich ist der Typ/in der kommt nicht mal Beamter sondern handelt auf eigene Rechnung) oder was auch immer einzuziehen. Genau hier ist der Punkt wo man ansetzt. Und den GV mal fragt ob er das rechtlich geprüft hat und ihm klar ist das es rechtliche folgen für ihn hat. Bzw ihn einfach mal fragen wo die Unterschrift des Richters ist wenn er die hat darf er gerne wiederkommen!

      Gerne kannst du dich mal bei mir melden gez_bayern@yahoo.de

      • Bei der Schriftform muss ich Matthäus leider widersprechen. Geschäftsabschlüsse wie diese schreiben nunmal keine bestimmte Form der Willenserklärung vor (Siehe jeweils erster Satz in Deinen zitierten Gesetzestexten). Formvorschriften gibt es nur so bei Grundstückserwerb etc. Das Argument kann man also getrost in die Rundablage geben. Es wird nicht standhalten. Alles andere sehe ich genauso, ist ein untragbarer Zustand.

    • Hallo Heike,

      jetzt nach dem ich nochmal eine Nacht drüber geschlafen habe sind mir noch ein paar Dinge eingefallen.
      Leider kenne ich deine Schreiben (die du bekommen/geschrieben hast) nicht.
      Daher ist sowas nicht sehr leicht
      Deine Anträge sind abgelehnt worden –> sind diese Unterschrieben? Mit Tinte? Wenn nicht, kann dir diese Briefe ja jeder geschrieben haben. Das schreibst du denen das du UNSERIÖSE Breife bekommst und das eine Unterschrift fehlt (BGB § 125/126)
      Du hast deinen Antrag ja auch Unterschrieben!
      Wobei das am Ende auch auf das selbe hinausläuft.

      Oder vielleicht gehst du mal in Bürgerbüro und fragst mal nach der GEZ-Befreiung.

      • Hallo Matthäus,
        vielen Dank für die Antworten. Soll ich die Schreiben scannen und an die o.g. E-Mail-Adresse mailen?
        Viele Grüße
        Heike

          • Hallo,

            bevor ihr euch weiter die Köpfe zerbrecht, schaut unbedingt dieses Video an. Damit dürften alle Zweifel beseitigt sein und man die einzelnen Rundfunkanstalten wegen Betruges anzeigen kann. Ich meine damit hat man gute Karten.

            Link : https://youtu.be/-uFyxRJJsOU

            Grüße von Paulchen

          • Hallo Paulchen,
            das Video ist mir bekannt. Der Beschluss ist mir schon lange bekannt und genau deswegen wird es immer wieder auf einen Gerichtsvollzieher hinauslaufen es wird (noch) nichts ändern. Die machen weiter und man muss es verstehen ansonsten werden die Leute am ende immer wieder bezahlen (Angst)

          • Hallo Matthäus,

            ich meinte das Video auch nicht speziell für dich, war falsch ausgedrückt, sondern für Leute die sich noch nicht so mit der Sache an sich befaßt haben, da es sehr einfach und verständlich gemacht ist.
            Aber durch die einfache Erklärung wird es hoffentlich vielen eine Hilfe sein, den GV davon zu überzeugen, das er sich strafbar macht. Da komme ich wieder zur Akzeptanz und den AGB´s die ihm auf die Sprünge helfen wenn er es partu nicht begreifen will.

            Grüße von Paulchen

          • Da gebe ich dir vollkommen recht Paulchen.
            Das Video von Ihr ist echt gut.
            —————————–
            Das mit dem Akzeptanz schreiben – ich habe da so meine Schwierigkeiten, da die 2te Partei nicht Unterschrieben hat(BGB §125/126)…. Wie willst du das Geld eintreiben?
            Wenn die Person sich nicht mehr meldet bzw die Sache im Sande verläuft–> ok, aber wenn es drauf ankommt? Die GEZ versucht ja auch Geld OHNE Unterschrift zu bekommen.
            Und das Geld wirst du nur übers Gericht eintreiben können! Warum sollte er/sie also zahlen?
            Wenn du jemand kennst wo es geklappt hat mit den Geld eintreiben, nur her mit den Infos!

          • Guten Morgen,
            das ist doch nicht so schwer. Die Akzeptanz und meine AGB´s gehen an den oder die Verantwortlichen von dem nicht unterschriebenen Angebot. Wenn eine Unterschrift vorhanden ist, dann an diese Person. Die Leute findest du im Internet auf den Seiten derjenigen im Impressum oder bei der sich einmischenden Gemeinde ist es halt der Bürgermeister.
            Wenn aufgegeben wird ist eigentlich mein Ziel erreicht und ich habe mein Geld behalten. Wenn nicht, gehen Rechnungen an die betreffenden Personen. Sollten die nicht zahlen kommen sie in ein internationales Schuldnerverzeichnis, das ermöglicht jedem auf diesem Planeten sich dieses Geld zu hohlen, wenn sein Anteil daran stimmt. Es geht ja immer nur ums Geld.
            Im Moment geht es aber darum vor den Halsabschneidern Ruhe zu haben, ihnen aufzuzeigen wie Sie sich zu ihrem eigenen Schutz aus der Sache raus halten können. Dies soll die Akzeptanz bewirken. Ich will meine Ruhe haben und mein Geld behalten. Ich bin nicht scharf auf deren Schuldgeld.

            Grüße von Paulchen

  128. Hallo,

    man kann nur Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen.
    Bescheide werden NUR von Behörden verschickt bzw. dürfen nur von Behörden verschickt werden.
    Die GEZ (oder der was auch immer)ist ja keine Behörde, also auch keine Bescheide, also auch kein Widerspruch. Man kann ein „zurückweisung“ schicken.
    Aber selbst das macht auch kein Sinn, da die Freunde ihr Programm abspulen werden.
    Also auf den „Gerichtsvollzieher“ warten, den mit der seiner Kernaufgabe vertraut machen laut Tübingen Beschluß vom 8.1.2015, 5 T 296/14
    erster Satz gleich

    Zitat „Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den KERNBEREICH der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz.“

    Ihn damit nach Hause schicken und das ganze geht zurück an die GEZ. Fertig

    • Bei uns tanzt wahrscheinlich auch bald einer an. Kann man mir einen genauen wortlaut nennen mit dem ich den Vollstrecker nachhause schicken kann? natuerlich ohne zu bezahlen.

      • Hallo!
        Es geht nicht um den Wortlaut. Es geht darum es zu verstehen.
        Bitte lest den Beschluss (Urteile gibt es ja nicht mehr).
        Als erstes sollte man die initiative ergreifen und die Person mal aufsuchen die Pfänden möchte.
        Was steht im Beschluss? Erster Abschnitt
        „Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz.“
        Damit fordert man die Person mal auf das sie das machen soll, also der Gläubiger ist nicht klar erkennbar, keine Unterschrift usw.und ihn dann auf seine persönliche Haftung hinweisen.
        Ein Vollstreckungsersuchen bzw. Titel, oder wie auch immer die es nennen, muss einem ausgehändigt werden. zb Baden-W. §5 LvwVG
        Kann man ja mal anfordern.

    • Hei,

      das heißt, sollte der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen, sage ich einfach nur den von dir zitierten Satz zu ihm?

      • Hallo Antje,

        so einfach ist das nicht, dem GV nur irgend einen Satz aufsagen. Der ist sicher dümmer als Scheffel seine Sau.
        Du mußt ihm anders kommen.
        Du bist gewillt zu bezahlen, kannst das aber nicht so richtig nachvollziehen, warum diese Leute für einen Zeitraum Geld von dir wollen, für den kein Anspruch besteht. Er möge den Vorgang zurück geben und deine Einwende sollten geklärt werden (die Zeit vom 01.02.15 bis zum 22.04.15). Auf keinen Fall sagst du, daß Du nicht zahlen willst.
        Halt uns auf dem Laufenden.
        Grüße von Paulchen

      • Hallo Antje,

        Paulchen hat recht was er sagt, jedoch ist es wichtig es zu verstehen. Jeder GV ist anders, der eine ist brutal, der andere ist nett etc..
        Also deswegen würde ich nicht warten bis er bei mir an der Tür steht sondern ich gehe zu ihm hin und erkläre IHM sein Aufgabenbereich (natürlich durch die Blume).
        Also man studiere den Beschluss und sage ihm ob er das Gesuch vom Beitragsservice auf die Punkte geklärt habe, ansonsten ist er in der persönlichen Haftung.
        Bitte setze dich damit auseinander und schaue dir auch die Gesetze an. Denn vielleicht passiert bei dir mal ungewöhnliches und dann???
        Wenn man zu dem GV hingeht hat man immer den Vorteil das man der FRAGESTELLER ist und nicht andersrum, das macht es sehr viel einfacher.
        Desweitern steht einem immer ne Durchschrift oder ein Original zu je nach dem und das will/muss man haben bzw. muss einen auch ausgehändigt werden.

  129. hei,

    ich habe nun eine automatische Anmeldung zu den Rundfunkbeiträgen erhalten, da ich zurückgeschrieben hatte, dass ich nach dem Studium einen Antrag auf Hartz 4 Stellen musste (allerdings sind es noch 1,5 Monate, die ich selber zahlen muss). Nunja, nun habe ich das Schreiben erhalten, dass sie mich ab dem 1.2.15 anmelden. Das stimmt aber nicht mal, da ich erst zum 22.4. den entscheidenden Wohnortwechsel hatte!

    Kann ich denn das oben aufgeführte Schreiben verwenden, komme ich damit wirklich weiter und komme ich damit um die Beiträge herum, die ich noch hätte selber zahlen müssen?

    Herzlichen Dank!
    Antje

  130. Moin Moin …ich habe das Problem GEZ etwas sehr merkwürdig kennen gelernt… bei Mir und meinen Mann haben Sie uns beide angeschrieben mit gleicher Forderung!Dann ein kurzer Anruf um 20 Uhr Abends des netten Vereins, denn ich höfflich bat doch zu anderen Zeiten an zu rufen, es folgte kein neuer Anruf… nun hab ich aber von der Gemeindekasse nee Forderung am Hals, so wie einen neuen Gelbenbrief, aber nur für mich…finde es etwas sehr merkwürdig warum mein Mann dieses nicht auch bekommt, wie zuvor die Beitragsforderungen diesen Vereins GEZ…. aber wie kann ich jetzt mich noch wehren.. habt ihr da Vordrucke in petto? Ach der guten Frau bei der Gemeinde bat ich es doch mal zuprüfen, ob es eine Beitrittserklärung mit meiner Unterschrift gibt, da ich dort nie Beigetreten bin, bisher gab es keine Antwort…ich hoffe ihr habt Hilfe für mich

    • Tübingen Beschluß vom 8.1.2015, 5 T 296/14
      hier steht alles geschrieben.
      Ihn einfach nach eine Unterschrift des Richters fragen, sollte er die nicht haben
      ihn darum bitten das er eine mitbringt.

      • Wer soll hier was rechtsgültig unterschreiben können?

        Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.
        Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.
        Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unter schreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.
        Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!
        DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!

        ( Ein Beitrag aus: frankgerloff.wordpress.com )

        Grüße von Paulchen

    • lieselotte bei euch muß nur einer zahlen wenn ihr es denn bezahlen wollt.immer pro haushalt auch wenn da 6 leute oder mehr wohnen.
      seit dem ich den film feuchtgebiete gesehen habe ist mir die lust endgültig vergangen.

      • Dachte ich auch …..die wissen aber nicht wer zahlen soll^^ ich habe Diesen Verein vorletzte Woche via Fax angeschrieben + einfaches Einschreiben(hab Zitate von Bernd Höcker verwendet)……prompt bekommt mein Mann wieder ein Schreiben, welches ich wieder mit geschwärzten Briefkopf zuruck an den Postkasten gebe…aber die GEmeinde hat sich noch nicht blicken lassen und Antwort von dem Verein braucht ehhh, wenn ich mir so einige Beiträge anschaue

  131. Hallo Ihr lieben,
    nun habe ich eine Frage. Ich habe ca. 3 1/2 Jahre mit 2.Wohnsitz in Berlin gelebt. Habe es wie viele andere nicht eingesehen den Beitrag zu zahlen. Briefe ungeoeffnet zurueck geschickt… Letztes Jahr bin ich nach Amerika ausgewandert. Mein Erstwohnsitz ist bei meiner Mama und die Wohnung in Berlin existiert nicht mehr. Nun hat mir meine Mama mitgeteilt das ich einen Brief mit Mahnung zum Vollstreckungsbescheid erhalten habe. Ich befinde mich derzeit noch im Einwanderungsprozess und habe noch meine ganzen Konten in Deutschland laufen. Macht es fuer mich ueberhaupt noch Sinn dagegen vorzugehen? 1. Kann ich nicht zu Terminen vorstelling werden. 2. Waere es ziemlich unguenstig wenn mein Konto eingefroren wird. 3. Koennte es nicht negativ auf mich auwirken wenn ich einen Eintrag erhalte. 4. Moechte ich nicht bei der Einreise nach Deutschland zur Seite genommen werden.
    Soll ich vll einfach eine Ratenzahlung unter Vorbehalt vornehmen. In der Hoffnung das sich vll noch etwas aendert und ich somit nicht zuviel Geld bezahlt habe? Um im Nachgang dann wieder Endlos viel Zeit zu investieren um mein Geld wieder zu bekommen?
    Vielen Dank fuer eure Hilfe

    • Hallo Sina,
      geh die Sache einfach mal locker an. Schreib den Leuten von GEZ oder Beitreibungsfirma einen netten Brief. Wenn diese nicht ganz dumm sind werden sie ja sehen das über den großen Deich zu ihnen gekommen ist und das du gewillt bist alles zu regeln wenn du wieder in Germany bist.
      Da du zur Zeit auf Bildungsreise durch die USA seist, dir daher die Möglichkeiten eines Ausgleichs deines Kontos bei Ihnen nicht gegeben ist, bittest du um einen Aufschub der Angelegenheit bis zu deiner baldigen Rückkehr. Du möchtest auch nicht, bedingt durch den gesundheitlichen Zustand deiner Eltern, das diese mit der Angelegenheit belästigt werden.
      Wenn du dann mal AMI bist können Sie dir gar nix mehr.
      Durch deine guten Beziehungen die in old England aufbaust, kannst du ihnen ja mal später mit einem Einmarsch in Köln drohen, wen Sie keine Ruhe geben.
      Halt die Schreiberlinge nur ein wenig hin und erbitte eine Antwort nach USA zur momentanen Anschrift.
      Ich glaube nicht einmal das die diese Kosten ausgeben werden.
      Grüße in englisch darunter und fertig.
      Unser kurzes Dasein auf der schönen Erde soll doch auch ein wenig Spaß, für alle Beteiligten, bereiten.
      Grüße von Paulchen

    • sina wenn du dein wohnsitz bei der mutter hast reichts wenn einer zahlt. wenn du aber ein 2 wohnsitzt hast wollen die kohle sehen. würde aber trotzdem nicht zahlen.

      • Hallo Hans,

        ich hatte von Juni 2011 bis September 2014 meinen 2. Wohnsitz in Berlin.. Deswegen wollen sie ja unbedingt mein Geld sehen.

  132. sagt mal, bitte, wie geht ihr damit um/würdet ihr damit umgehen?
    – hier ist jetzt der nächste (2.) festsetzungsbescheid/kontoauszug eingetrudelt. schickt ihr da einfach den ersten widerspruch noch mal hin? was anderes? ignoriert ihr das? ist das abhängig von dem, was ihr im ersten widerspruch geschrieben habt?
    mein erster widerspruch lautete „widerspruch und zurückweisung oder akzeptanz unter folgenden bedingungen“.
    ich würde mich sehr über eure meinungen freuen!
    schöne grüße
    jO

    • Hallo,
      ich glaub es nicht, ihr wollt es einfach nicht begreifen. Mit dem Widerspruch haben die euch so weit, das sie euch vor ihre Gerichte zerren können. Schaut euch mal die Videos von Andreas Clauss an, da wird doch ganz genau die Vorgehensweise dieser sogenannten „Behörden“ beschrieben.
      Die aufgeführte Akzeptanz zeigt den Möchtegernen dieser Verwaltung, daß ihr zahlungswillig seid aber nur unter einigen Voraussetzungen.
      Die werden in der Akzeptanz aufgeführt und sollten euch beantwortet werden. Wenn nicht, ist die Zahlung hinfällig.
      Zum Ansehen und anhören und auch danach handeln: https://youtu.be/wbvW44cUFp0?t=1h8m
      Es ist wichtig zu begreifen das hier alles unterm Handelsrecht abläuft.
      Grüße von Paulchen

        • Worauf stützt ihr eure Meinung dass es sich um Handelsrecht und nicht um Verwaltungsrecht handelt?
          Videos im Netz gibt es viele und nur weil diese Personen noch nichts weiter von denen gehört haben heißt das nicht automatisch das genau DIESE Methode Erfolg hat.

          Und warum haben damals die Topanwälte von Rossmann etc. sich nicht aufs Handelsrecht, BGB bezogen?
          Weil sie Laien sind?

          • Hallo nieGEZahlt,
            das sind zwei Paar Schuhe von denen man nicht jeweils einen anziehen kann.

            Verwaltungsrecht = Wikipedia dazu:
            Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern……
            Wo bitte gibt es hier einen Staat?
            Bürger (Personalausweisträger) gibt es zwar zu Hauf, aber eben keinen Staat sondern ein Wirtschaftsgebiet, von den Siegermächten so verordnet und immer noch in Kraft.
            (Nachschlagen bei Shaef-Gesetzen und Kontrollratsgesetzen)

            Handelsrecht = Wikipedia dazu:
            Kaufleute unterliegen in Deutschland und weltweit einem Sonderrecht, das Teilgebiete ihrer Geschäftstätigkeit regelt.
            Im Mai 1861 wurde das ADHGB der Staaten des Deutschen Bundes durch Erlass als Reichsgesetz zur Kodifikation des Handelsrechts aller Länder im neu entstandenen Deutschen Reich. Das neue HGB trat gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft.
            Man hält sich hier im Wirtschaftsgebiet immer noch an das BGB und Du findest immer wieder Hinweise zum BGB, in dem aber lustig geändert wird, daß einer Firma gar nicht zusteht.

            Das mit den Gerichten ist so eine Sache. Du wirst keinen Richter finden, der sich gegen die Wirtschaftsgemeinschaft stelle wird. Er will ja nicht plötzlich ohne Job dastehen.

            Ich vertraue auf das Handelsrecht und wenn Du es richtig anstellst und die Schreiberlinge in private Haftung nach UCC und HGB bringst, denke ich Sie werden sich kümmern und versuchen aus der Sache schadlos heraus zu kommen.

            Grüße von Paulchen

          • Weil es sich um einen kaufmännischen Vertrag handelt, und nicht um Verwaltungsangelegenheiten.

            Das Verwaltungsrecht kommt nur zum tragen, wenn der Beitragsservice ohne Nachweis einer öffentlichen Zustellung, Säumniszuschläge auf Feststellungsbeiträge verlangt.

            Die Top Anwälte von Rossman haben die Unverhältnismässigkeit der Verteilung bemängelt und nicht das Beiträge gezahlt werden mussten.

          • @Kenan Killiad

            Hallo,

            mein Fall bezieht sich auf eine Zwangsvollstreckung die durch die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde für Forderungen des Beitragsservice durchgeführt werden sollte.

            Sobald die örtliche zuständige Behörde, bei mir die Stadt, im Zuge der Amtshilfe eine Zwangsvollstreckung für die Forderung des Beitragsservice durchführen will, wird es Verwaltungsrecht. Und die Stadt ist an dieses gebunden.

            Es wundert doch sehr das bisher keine gerichtlichen Mahnverfahren vom Beitragsservice angestrengt wurden!!!

            Das auch hier zulesende allumfassende Geklage ist mir nicht konkret genug.
            Das Verwaltungsrecht schon. Da muss angesetzt werden. Dafür sind in den Gemeinden direkt Verantwortliche zubenennen und zu verklagen. Die Drohnung alleine wirkt.

            Ich zahle nicht!!!

            Gruß
            David

          • @David, na ich hab eben keinen Vertrag mit dem BS, deshalb gilt Handelsrecht, wenn BS, aber behauptet eine gültige Beitragsforderung zu besitzen, muss sie nach dem VwzG beweisen das mir diese Forderung zugetellt wurde.

            Stell doch mal bitte den genauen Wortlaut deiner Antwort für den Amtschimmel in den post, danke.

            Gruß KK

        • @David,
          es handelt sich sowohl um Handelsrecht als auch Verwaltungsrecht, aus dem Handelsrecht ergeben sich die Vertragsrechte, kommt jetzt der Vollstrecker hier in Form einer Behörde, muss diese sich an das VwzG (Verwaltungszustellungsgesetz) halten, und belegen (Beweisführung) können, das Beitragsforderungen dem Adressaten zugestellt worden sind, kann/wird der Beweis nicht vom Beitragsservice erbracht, gilt das Widerspruchsrecht.

          Es gibt ein Urteil, das eine von der Behörde (Verwaltungsträger) vermutete Zustellung, nur dann als Zugestellt gilt, wenn der Beweis erbracht werden kann.

          Und wir wissen das der Beitragsservice seine Forderungen nicht mit Beleg zustellen lässt, denn dann würde zusätzlich Bundesgesetz (BuPostG) wirksam und somit eine direkte Klage vor dem EUGH möglich.

          Gruß KK

          • @Kenan Killiad

            Okay, wenn es hilft. Nur welchen Vertrag haben Sie denn mit dem Beitragsservice? Ich habe keinen mit dem BS.

            Ich habe den unmittelbaren Rechtsverstoss der Stadt als Vollstreckungsbehörde, die rechtswidrig für eine Firma Amtshilfe leisten wollte, aufgezeigt, mit Klage gedroht und die Stadt hat die Vollstreckung eingestellt. Was will ich mehr?

            Am Ende muss es funktionieren.

            Bin mal gespannt, ob die jetzt Ruhe geben.

            Gruß

            David

  133. ich habe mal eine ganz einfache frage an die kommentarschreiber.
    wie will der einzelne mensch, gerichtlich, nach recht und gesetz, gegen ein unrechtssystem, Gerechtigkeit einklagen?
    es geht überhaupt nicht, weil alle die damit zu tun haben nicht im sinne des volkes handeln. auch unser justizsystem ist doch nur noch Erfüllungsgehilfe. es wird in Deutschland kein recht mehr gesprochen.
    dieses System ist nur noch durch gewalt zu ändern, was auch immer danach kommen mag.

    • bin ganz deiner Meinung. Vor Gericht, mit solchen angeblichen Richtern wird keiner einen Sieg gegen die Machthaber erringen. Mit dem Handelsrecht sieht das da schon günstiger aus. Du wirst hier zu Lande auch kaum einen finden, der die von dir geforderten Gelder im Rahmen des Handelsrechtes eintreibt ( eine Krähe und so weiter ).
      Sollte es wieder Erwarten doch einige Mutige unter den Advokaten geben, sollten Sie sich schon mal hier melden, es gibt genug Kohle zu verdienen.
      Grüße von Paulchen

    • Versuche, das System mit Gewalt zu ändern, dürften wahrscheinlich zu einem Blutbad führen und zur Errichtung einer offenen Diktatur. Es gibt aber auch die Möglichkeit des friedlichen Protests. So wie Gandhi Tausende von Indern dazu motivierte, die Salzsteuer nicht zu bezahlen, und so schließlich die indische Unabhängigkeitsbewegung zum Erfolg führen konnte, so können hier sich Hunderttausende weigern, den ungerechten und illegalen Rundfunk-Zwangsbeitrag zu zahlen, und damit schließlich diese Regelung zu Fall bringen. Der Protest ist inzwischen so groß, dass die Rufe nach einer Neuregelung immer lauter werden, die derzeitige Gebührenregelung wird sich nicht mehr lange halten lassen.

    • Hallo,
      Auf die Frage die hier gestellt wurde ob IRGEND JEMAND schon Erfolg damit hatte mit seinem Wiedersprch finde ICH hier keine Antwort?
      Ebenso finde ich hier keine Antwort auf die Frage, was ist wenn der „Gerichtsvollzieher “ mit der Polizei vor der Tür steht und diese ihm den Eintritt in meine Wohnung ermöglicht?
      Lg

      • Hallo Sanja,
        mit einem Widerspruch wirst du hier in der Wirtschaftsgemeinschaft auch nie einen Erfolg zu verzeichnen haben.
        Ich hatte auch mal einen OGV vor der Türe. Nachdem er einiges mitbekommen hatte, ist er mit den Worten “ mit solchen Leuten wie ihnen will ich nix zu tun haben “ wieder gegangen. Er hat den Vorfall (GEZ Eintreibung) wieder abgegeben und ich habe seither nix mehr von ihm gehört. Nach meiner Meinung hat er sich korrekt und nicht zu seinem Schaden verhalten. Geht er mit einer Akzeptanz und den dazugehörigen AGB´s nach Hause und liest sich diese aufmerksam durch und er muß wissen (sollte jeder Angestellte der Firma auch wissen), daß er in privater Haftung nach UCC und HGB (Handelsgesetzbuch) steht, wird er sich zwei mal überlegen wieder zu dir zu kommen. Sollte er es doch tun, stehen in deinen AGB´s ja die zu erwartenden Kosten für ihn aufgeführt und er bekommt eine Rechnung. Das beste also ist für Ihn, den Fall a´wieder los zu werden und dafür einen wenig beleseneren GV dafür zu gewinnen, der dann seinen Kopf in die Schlinge des Handelsrechtes steckt.
        Grüße von Paulchen

    • Neues vom Anwalt!
      1. Wiederspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen.
      2. nach einigem hin und her: Zahlen mit einem Zusatzschreiben in dem folgendes vermerkt wird: ich zahle die Zwangsgebühren nur ohne Anerkennung ihrer Richtigkeit und unter Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung.

      somit ist bei einer tatsächlichen Rechtslagenänderung eine Rückerstattung möglich!!!
      (auch Jahre später. Somit kann man es als Risiko-Kapitalanlage ohne Rendite betrachten)

      LG gusto

      • sollte besser lauten, unter jede Zahlung ( Abgaben und Steuern inbegriffen ) : “ unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht „. Schreibe ich schon Jahre auf alle Überweisungen die einen fadenscheinigen Hintergrund haben und die Rechtslage unklar ist, man kann ja nie wissen.
        Grüße von Paulchen

    • Das Justizsystem war schon immer nur der Erfüllungsgehilfe der Staatsgewalt, Recht ist und bekommt damit jeder, der es versteht die einzelnen Auslegungen der jeweils zuständigen Gesetzlichen Paragrafen miteinander zu verbinden.

      Und nicht wer schreit, ich will recht haben, weil das nun mal meine Auffassung von Ge“recht“igkeit ist.

  134. Hallo zusammen,

    Person A,B und C haben kürzlich einen auf 01.04.2015 datierten Festsetzungsbescheid bekommen. Die „neuen Gebührenbescheide“ wie ich las. Inwiefern müsste man den hier darlegeten Wiederspruch anpassen? Kommen ja paar Sachen dazu zb. Antrag auf Aussetzung des Vollzugs& das mit dem Säumnisszuschlag…

    • Hallo zusammen,

      ich habe letztes Jahr noch unverheiratet, also mit meinem „alten“ Nachnamen in einer anderen Wohnung den Jahresbeitrag gezahlt.
      Seit Dezember wohnen wir in einer anderen Stadt, also neue Wohnung inkl. neuem Nachnamen durch Heirat.
      Im Januar (14.01. datiert, angekommen am 17.01.) erhielt ich ein Schreiben mit dem Betreff/Überschrift: Ihr Rundfunkbeitrag

      Sehr geehrte Frau….
      das Einwohnermeldeamt bzw. die Deutsche Post AG teilte uns Ihren geänderten Namen und die aktuelle Anschrift mit. (….)

      Diese Daten haben wir für Sie auf dem Antwortbogen vermerkt, bitte prüfen Sie ggf. korrigieren…

      MfG Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

      Antwortbogen

      Ich habe nicht reagiert.

      Am 16.04. erhielt ich ein Schreiben (datiert allerdings auf den 01.04.!!!)
      mit dem Betreff: Zahlungserinnerung!

      Bitte zahlen Sie binnen zwei Wochen (die ja schon abgelaufen sind) 53,94 Euro. dadurch vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
      Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem Säumniszuschlag erhoben wird.

      Meine Frage jetzt: WAS TUN????

      Hatte denn überhaupt jemals jemand Erfolg mit sich zu Wehr setzen???
      alle schreiben nur widerspruch einlegen, nicht öffnen, nichts machen, nicht einknicken etc. Aber kommt man damit tatsächlich durch? Mir reicht nur eine Person die damit Erfolg hatte…
      Freue mich auf Antworten…

      LG J.

      • Ich warte noch immer auf irgend eine Antwort von irgend jemanden der immer so fleißig Kommentare schreibt?! Zugegebener Maßen müsst ihr doch irgendwann feststellen, dass es nichts bringt Kommentare zu schreiben oder Widersprüche zu verfassen, denn noch mal: BISHER HATTE NOCH NIE JEMAND VON EUCH ERFOLG DAMIT; ODER?! Habt ihr ein Antwort Schreiben der GEZ erhalten wo drin steht alles klar wir lassen Sie in Ruhe oder ähnliches?! Eigentlich habt ihr doch nur die Zeit geschunden, oder?! Links, Videos, Kommentare soooo viele, aber nichts hilft einem tatsächlich weiter! Keiner postet mal ein Schreiben das es als erledigt angesehen wird, keiner schreibt ich habe schon seit zig Jahren nix mehr gehört nach meinem Widerspruch… Also wem macht ihr hier was vor????

        • Eule dir kann ich nicht folgen,
          die von der sagen wir weiter GEZ werden dir nie ein Schreiben mit deinen Wünschen zukommen lassen. Das sind ja eh nur Mitarbeiter die ihre Vorlagen haben und diese abarbeiten um dich in Angst und Schrecken zu versetzen, damit du irgendwann einknickst und doch bezahlst.
          Ich kann zwar nicht so gut rechnen, warte aber seid August auf Post. Es kam nix mehr. Sollte trotzdem einmal wieder ein Brief kommen, habe ich vorsorglich meinen AGB´s den Herrschaften zukommen lassen, das steht es klipp und klar drin was auf die erneute Post folgt.
          Ich kann immer nur Andreas Clauss empfehlen. Anschauen, lesen und danach handeln.
          Du und andere werden auch einmal begreifen, man legt keinen Widerspruch ein, da dies gewollt ist um euch vor Gericht zu bringen. Hört endlich auf von Widersprüchen zu faseln, das bringt euch nicht weiter.
          Grüße von Paulchen

        • Mein zweiter Widerspruch vom Juli 2014 enthielt diesen Schlussabsatz:

          “Ferner beantrage ich, auf die Festsetzung von Säumniszuschlägen und den Einzug von Beiträgen solange zu verzichten, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind. Sofern ich innerhalb von vier Wochen keine ablehnende Antwort von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben wurde.”

          Seit nunmehr über neun Monaten habe ich nichts mehr von denen gehört.

          Ich halte es für unrealistisch, zu erwarten, dass die ein Schreiben schicken würden, die Angelegenheit sei erledigt. Die reagieren einfach nicht mehr und lassen mich in Ruhe.

  135. Hallo zusammen,

    Ich have schon viele Beitrâge gesehen.

    Aber was mache ich jetzt wenn ich von den Finanzamt eine Zahlungsaufforderung bekommen habe .

    wäre super wenn mir da jemand ein Tipp geben kann.

    Danke

    • Dass die Zahlungsaufforderung vom Finanzamt kommt, ist kaum möglich. Das Finanzamt ist für den Einzug von Steuern zuständig, aber nicht für den Rundfunk-Zwangsbeitrag. Wenn tatsächlich das Finanzamt diese Beiträge einziehen wollte, wäre das eine Sensation. Die Verantwortlichen hatten immer betont, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei und daher nicht verfassungswidrig.

      • Kann ich bestätigen habe nen Kumpel der hat auch ne Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommen. Die haben ihm mit Pfändung in der Wohnung gedroht und der Vollzieher stand wohl sogar schon vor der Tür. Aus angst hat er nun die offene Forderung bezahlt…

        • Also wat nun ? Hat man da als kleiner Bürger überhaupt noch ne möglichkeit sich zu wehren? Wenn die jetzt schon solche Geschütze auffahren…

      • Wenn die Zahlungsaufforderung tatsächlich vom Finanzamt gekommen ist, dann schlage ich vor, diese einzuscannen und an den Betreiber dieser Seite zu schicken (info@krisenfrei.de), damit dies an die Öffentlichkeit gebracht werden kann. Das wäre tatsächlich eine neue Qualität, wenn unwirksame, nichtige Beitragsbescheide des nicht rechtsfähigen Beitragsservice jetzt sogar mit Hilfe des Finanzamts eingetrieben werden sollten. Das wäre ein unglaublicher Skandal.

          • In dem verlinkten Focus-Artikel wird es so dargestellt, als stehe es vollkommen außer Frage, dass der Zwangsbeitrag rechtmäßig sei. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass dieser Zwangsbeitrag juristisch sehr umstritten ist und dass Hunderttausende ihn für rechtswidrig halten und sich weigern, ihn zu bezahlen. Typische Desinformation, wie man es von Mainstream-Medien nicht anders erwarten kann.

            Und dann heißt es auch noch: „Rechtsanwalt Jakob Heinrich Tschuschke, Experte für Klagen gegen Rundfunkgebühren bestätigte der Zeitung die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen.“ Toll, was für „Experten“ der Focus da heranzieht!

            „Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung und sogar Erzwingungshaft“ – wenn der Staat solche Maßnahmen ergreift, um einen ungerechten und rechtlich höchst fragwürdigen Zwangsbeitrag einzutreiben, dann beweist das, dass wir nicht in einem Rechstsstaat leben.

        • Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt ( 09.07.2015) bekommen, wo steht, dass die Vollzugsbeamtin da gewesen ist und keinen Zutritt zu meinen Räumen erlangen konnte. Die kommt dann nochmal, am 10.08.2015 und ich solle das Geld bereit halten (auf deutsch gesagt). Fett gedruckt steht darunter: BEI NICHTZAHLUNG ERFOLGEN WEITERE ZWANGSMAßNAHMEN (ggf. KFZ-PFÄNDUNG; ANWENDUNG EINER PARKKRALLE BEIM KFZ; TÜÖFFNUNG;KONTOPFÄNDUNG u.a.)

          Wie muss ich mich denn jetzt verhalten? da das Schreiben vom FA ist, macht mich das etwas kirre.

          Danke für eure Antworten.

          • Das wäre jetzt etwas kurzfristig, um dieses zu bestellen und noch zu studieren (fahre in den Urlaub)…ich würde mich erstmal über Antworten oder Tipps freuen.

            Danke

          • Danke für deine Antwort, Theo.
            Jedoch habe ich nichts gelesen, wie man sich speziell gegen die Vollstreckung seitens des Finanzamts wehren kann. Die wollen mein Kfz pfänden und da frag ich mich natürlich, was der Beitragsservice mit STEUERN zu tun hat.

          • Ich kenne das schreiben nicht was du in den Händen hälst.
            Wenn die von der GEZ pfänden wollen brauchen die eine Unterschrift vom Richter, ist egal wer da kommt.
            Deswegen NOCHMAL lies die Gesetze.
            Lass dir bestätigen das die Person die kommt auch ein/e Beamter/in ist!
            Frag nach der Vollstreckbaren Ausfertigung mit Unterschrift vom Richter.
            Natürlich drohen die, was erwartest du?
            Wo kommen wir dahin wenn man für was zahlen soll wo keiner mehr Unterschreibt?
            Such nach „Inibini“ und „GEZ twin“ bei youtube
            und heimatundrecht.de
            DU mußt es verstehen.

            Mehr kann und werde ich dazu nicht sagen!
            Wie gesagt DIE klingeln bei DIR an der Tür. Wenn du nur nachplapperst und es nicht verstehst wirst du zahlen so einfach ist das.

  136. Hallo ihr lieben,
    habe soeben den Briefkasten geöffnet und musste feststellen, das nach nun mehr als 6 Monaten auch ich wieder ein mal nen Gez- Brief erhalten habe. Dabei handelt es sich um einen stink normalen Anmeldebogen.
    Da ich im Internet öfter schon davon gehoert habe das es nicht rechtens ist, was die gez abzieht wollte ich nun wissen, wie ich jetzt fortzufahren habe. Ich bin halt nicht bereit für son schrott zu bezahlen. Freu mich über Hilfe , gern auch via email.
    Liebe Grüße Sarah

    • Erst auf sogenannte „Festsetzungsbescheide“, sprich auf alles, was eine „Rechtsbehelfserklärung“ angefügt hat, sollte mit Widerspruch reagiert werden. Alles andere kann als „Infoschreiben“ gewertet werden.

  137. Hallo
    Nun komme auch ich :D… Ich habe mir nun mehere Schreiben über einen Widerruf durchgelesen aber keiner scheint mir passend auf meine aktuelle Situation, zudem bin ich durch die ganzen Förmlichkeiten und § sehr verwirrt und erhoffe mir hier Hilfe 🙁

    Zu meiner Situatuion:
    Im Juli 2008 bin ich von Zuhause ausgezogen. Direkt empfang ich einen Brief mich bei der GEZ anzumelden…Ich ignorierte ihn (und jeden weiteren). Mein Verhalten wurde letztendlich Bestätigt, denn ich zog nach ca 1 Jahr um und einen erneutes Schreiben lag in meinem Briefkasten, mit der erneuten Aufforderung mich anzumelden. Wieder ignorierte ich ihn. Dann bin ich nochmal umgezogen und ich habe NIE einen Brief von denen erhalten. So…und nun zog ich 2012 letztendlich in meine jetzige Wohnung – wieder keine Anmeldeanforderung. Bis halt 2013 dieses neue „Gesetz“ eingeführt wurde. Naja ich dachte halt „pah die können mir gar nix – schließlich bin ich 4 1/2 Jahre ohne Beitrag davon gekommen.“ Ich war halt der Meinung, wenn ich was nicht bezahlt habe was ich aber hätte bezahlen müssen, dann hätten die schon längst andere Wege eingeleitet (schließlich wartet KEIN Gläubiger so lang – zumindest erfuhr ich dies noch nie). Naja es trudelten als Brief um Brief bei mir ein und irgendwann habe ich die nur noch weggeschmissen *verschämt guck*… Naja heute erhielt ich eben einen „Festsetzungsbescheid“ und ich möchte mich nun endlich offiziell dagegen wehren (ich weiß ja viele knicken unter diesen Androhungen ein – ich will aber hart bleiben).

    Wie könnte ich nun einen schreiben formulieren? Oder kann ich einen der aufgeführten Vordrucke verwenden?

    Ich hoffe es nervt nicht, dass ich hier auch die tausendste Frage dazu stelle und bedanke mich hiermit schonmal für eure Hilfe und Antworten 🙂

    MfG

    • Hallo Walter,
      man muß seinem Widersacher mit seinen eigenen Waffen entgegentreten. Du darfst ihn nicht vor den Kopf stoßen und dich stur stellen. Zeige dich gewillt zu zahlen, aber nur unter Auflagen. Am besten geht das mit einer Akzeptanz und deinen eigenen Geschäftsbedingungen. Sind ja doch alles Firmen die etwas von dir wollen und die spielen mit dir nach dem Handelsrecht.
      Lasse nie solche Briefe, egal von wem, unbeantwortet liegen. Daraus dreht man dir einen Strick, den man konkludentes Handel nennt. Wenn du ein Schreiben nicht beantwortest ist man der Meinung du hast es akzeptiert. 2 hilfreiche Vorlagen findest du hier: http://schaebel.de/was-mich-aergert/die-gez/akzeptanzschreiben-mit-agb-fuer-die-gez/00679/
      Mir denke ich hat diese Vorgehensweise bis dato am besten geholfen.
      Man kann es bei allen unrechtmäßigen Forderungen einsetzen. Es hilft aber nur wenn du eine Person dabei benennen kannst, den halt der sich als Verfasser des Schreibens ausgibt. Eine Firma kann man nicht in persönliche Haftung nehmen.
      Der Verfasser wird sich überlegen, wenn er nicht auf den Kopf gefallen ist, ob er bis in die 3. Generation haftbar gemacht werden will. Hier läuft alles nach dem UCC und dem HGB.
      Grüße von Paulchen

      • @ Paulchen

        Wenn es Firmen sind, haben sie überhaupt keine rechtliche Grundlage für die Öffentlich rechtlichen Sendeanstalten etwas einzufordern. Somit ist die Aussage völliger Unsinn, das dort nach Handelsrecht verfahren wird.
        es besteht nach BGB nicht einmal ein rechtsgültiger vertrag, der nämlich alleine muß schon Kriterien erfüllen, die sowohl vom Beitragsservice wie auch von den Sendeanstalten der Länder ignoriert werden.
        Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn es Willenserklärungen seitens des Vertragsgebers und des Vertragsnehmers gibt. Verträge zum Nachteil Dritter sind ungültig.
        Zudem sollte man beachten, das ein privates Unternehmen – hier der Beitragsservice – einen Beitrag haben will; in dem Fall kann man aber die „Leistung“ abbestellen – so als wenn man den Vertrag mit dem Sportverein kündigt.
        Im weiteren sind Aufforderungen zur Zahlung nicht dazu geeignet, Forderungen über rechtliche Mittel einzufordern. Schließlich kann jeder einem x-beliebigen eine Forderung zuschicken, die auch nicht geleistet werden muß. das hat man z.B. bei den unterschiedlichsten Spam-Mails, in denen teils zur Zahlung aufgefordert wird. Ist etwas nicht rechtsgültig, muß es auch nicht beachtet werden!

        Dazu etwas aus 2014 vom BGH -wobei die Aufzählung das entscheidende ist:

        Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund der mündlichen
        Verhandlung vom 5.11.2013 durch Urteil u.a. für Recht erkannt, dass die
        Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu
        dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom
        31.8.1991 mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG)
        unvereinbar sind. Soweit die vorgenannten Gesetze – siehe dort Ziffer 1
        – 4 – mit dem GG unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet bis
        spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu
        treffen, Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit
        weiter angewendet werden. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes
        nach einem staatsfernen Rundfunks und Fernsehens blieb auch nach der 14.
        Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
        unerfüllt. Daraus folgt zwingend, dass Regelungen darüber zu treffen
        sind – seitens des Gläubigers – in welcher Art und Weise die Forderungen
        in Einklang mit den Entscheidungen des
        Bundesverfassungsgerichtes zu bringen sind, dies gilt insbesondere für
        die Zeit nach dem 30. Juni 2015. 2. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
        (RBStV)

        a) Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie
        grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert,
        dass der einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse
        selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen –
        insbesondere die Zwangsanmeldung – ohne Mitwirkung des Dritten sind
        somit regelmässig nicht möglich.
        b) Öffentlich rechtliche Verträge können nur unter den
        Voraussetzungen der §§ 54 ff Verwaltungsverfahrensgesetz geschlossen
        werden, danach wird ein solcher Vertrag erst wirksam, wenn der
        Dritte schriftlich zustimmt.
        c) Im Bund und in den Ländern existiert Staatsgewalt als
        Merkmal eines Staates, die Staatsgewalt ist also aufgeteilt in
        Zentralstaat und Gliedstaat. Bei dem RBStV handelt es sich um einen
        Vertrag des Staates mit sich selbst. § 181 BGB kennt den Begriff des
        Insichgeschäftes, das Staatsorganisationsrecht hingegen nicht,
        insbesondere findet sich unter dem Begriff Staatsvertrag nur das
        Stichwort Staatsvertrag(Länder). Auf Seite 610ff sind nur die Fälle
        genannt in denen Länder untereinander “streiten”. Christoph Degenhart
        Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht 20. Auflage. Seite
        3
        d) Nach Artikel 19 GG muss bei einer Einschränkung von
        Grundrechen, diese Einschränkung von Grundrechten , diese Einschränkung
        in ihren Konsequenzen benannt werden.
        e) Nach dem Rechtsstaatsprinzip – Artikel 20 Absatz 3/28
        Absatz 1 GG muss jedes staatliche Handeln auf ein vom Bundestag
        erlassenes Gesetz zurückzuführen sein. Nach Artikel 79 Absatz 3 GG
        ist eine Änderung dieses Kernbereiches unzulässig. Bei dem RBStV handelt
        es sich nicht um ein solches Gesetz. Es ist nicht in den einschlägigen
        Verzeichnissen zum Bundesrecht zu finden. Ein
        Landesgesetz in diesem Sinne ist es auch nicht. Artikel 66 der
        Verfassung für das Land Nordrhein Westfalen unterscheidet zwischen
        Gesetzen und Staatsverträgen, Staatsverträge bedürfen der Zustimmung
        des Landtags. Deshalb ist es unerheblich, dass durch ein Gesetz die
        Zustimmung erfolgt.
        f) Der Erlass eines Verwaltungsaktes, der sich auf den RBStV
        bezieht ist gesetzlos, weil er nicht auf ein gültiges Gesetz bezogen
        werden kann. Ein solch belastender Verwaltungsakt ist
        fehlerhaft und in der Folge nichtig. Franz Joseph Peine Allgemeines
        Verwaltungsrecht 5. Auflage, Seite 147 ff
        g) Wenn von dem z.b. Südwestrundfunk als Gläubiger gemäß § 10
        RBStV Forderungen unter Berufung auf den RBStV erhoben werden, sind die
        Grundsätze des LG Tübingen Beschluss vom 19.5.2014 Az
        5 T 81/14 zu beachten. Soweit eine andere Person bei dem
        Vollstreckungsersuchen beteiligt ist, muss diese wiederum über
        hoheitliche Rechte verfügen und die Bestimmungen der ZPO beachten, dies
        insbesondere in Hinblick darauf, dass die §§ 899 – 915h aufgehoben
        worden sind. In diesen Bestimmungen war zuvor geregelt das Verfahren in
        Bezug auf Eidesstattliche Versicherung und Haft. Im Rahmen
        des § 836 Absatz 2 ZPO – also der Beachtung des Überweisungsbeschlusses
        der von dem Gläubiger z.b. “Südwestrundfunk” betrieben worden ist –
        müssen alle Zweifel an der Rechtmässigkeit vom LBV geprüft
        werden, solang und soweit dies nicht zuvor durch die dafür zuständigen
        Gerichte geschehen ist.

        Also bitte keine Tipps geben, die mehr der Spekulation entsprechen als der Wirklichkeit. es reicht zudem, wenn man einmal einen Widerspruch zur Sache schreibt. Jedes Schreiben beantworten zu müssen ist Unfug.

        • @ Michael,
          deine Argumentente in Ehren. Bedenke: War die Macht hat der hat auch das Recht. Was hat Mutti zum BGH Urteil zwecks der Wahlen gesagt: „Das ist so wie das ist“. Wer hat dagegen etwas unternommen? Keiner! Sie hat die Macht hinter sich, wenn nicht dreht sie sich um und alle stehen wieder hinter ihr.
          Haben Sie oder Du mal gelesen was die Geldeintreiber zu solchen Argumenten schreiben, wie sie weiter oben von Ihnen aufgeführt werden? Ich glaube nicht, denn die scheren sich nicht um das Recht. Wenn wir gerade von Recht reden oder schreiben; hier geht es doch nur nach geltendem Recht und nicht nach gültigem Recht!
          Da können Sie oder Du aufführen was dir in den Sinn kommt, daran hält sich doch keiner der an die Kohle seiner Bürger will. Ich habe noch nichts von einem Richter gelesen, der sich auf die Seite der Kläger stellt um sie vor diesen Halsabschneidern zu beschützen oder ihnen zu ihrem Recht verhelfen.
          Jeder auf seine Weise, sie mit dem Aufzählen von Verordnungen und Artikeln oder Paragrafen und der Hoffnung darauf das sich dadurch etwas ändert, ich mit einer Akzeptanz und meinen AGB´s. Mal sehen wer mehr davon hat.
          Grüße von Paulchen

  138. Das Schreiben habe ich mir gerade einmal angesehen und habe einen Fehler entdeckt, denn die Rechtsbehelfsbelehrung gibt es überhaupt nicht auf den Schreiben. Es gibt lediglich Hinweise, die jedoch mit einem Rechtsbehelf nichts zu tun haben.
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung – also eine die auch tatsächlich den formalen Forderungen gerecht wird – nennt eine Frist, bis wann Rechtsmittel eingelegt werden können und vor allem, bei welchem Gericht.
    Ist das nicht der Fall, ist dieses Schreiben gegenstandslos.
    Natürlich gibt man in Köln beim Beitragsservice nicht auf und gibt es irgendwann an die Landesrundfunkanstalten ab, die ihrerseits mit Vollstreckung drohen. Dem jedoch kann man schnell entgegentreten, indem gegen die Mahnung und Androhung der Vollstreckung Widerspruch eingelegt wird. Im weiteren – so habe ich es bereits gemacht – habe ich einen Strafantrag wegen Nötigung und den Verdachts des Betruges angedroht. Scheitert die Ermittlung des Täters, hat man den Beleg dafür, das niemand verantwortlich ist und mit seinem Namen und Unterschrift dafür steht.
    Nun kommt die Frage auf, wer denn jetzt die Forderungen in welchem Namen stellt?!

  139. Liebe Brexy, es gibt nun so viele Anmerkungen zu deinem, wie ich finde , gelungenem Schreiben, keiner enhält jedoch wirklich ein gutes Update.Wäre es dir möglich dein Schreiben zu aktualisieren? Insbesondere, weil eins der Kommentare besagt, es wäre aus versehen nicht die aktuellste Version veröffentlicht? ich würde es gerne verwenden 🙂 LG und vielen Dank!

  140. Danke an die Betreiber dieser unterstützenden Seite!

    Ich habe letzte Woche ebenfalls eine „Bestätigung der Anmeldung“ inkl Zahlforderung über 500€ erhalten und würde gerne Widerspruch einlegen. Ich denke es ist besser schon jetzt zu reagieren und das Verfahren somit zu „unterbrechen“, anstatt auf einen Vollstreckungsbescheid zu warten? Ich habe mir hier bereits sehr viel durchgelesen, es ist bisher aber echt schwierig für mich da durchzublicken. Danke im Vorraus!

  141. hallo miteinander,
    mir sind da gedanken gekommen, die ich gern mal mit euch rücksprechen würde:

    – deutschlandradio ist im gegensatz zu den anderen von der gemeinschaftseinrichtung beitragsservice versorgten organisationen eine KÖRPERSCHAFT öffentlichen rechts, KEINE anstalt. frage an euch: was ist der unterschied bzw. was bedeutet er und vor allem was bedeutet das für uns?? bedeutet es überhaupt etwas?? (habe keine ahnung)
    – im impressum wie auch auf dem festsetzungsbescheid ist keine rechtsform für den (in meinem fall) ndr angegeben. somit bleibt unklar, auf welcher rechtsgrundlage dieser bescheid wirkung haben soll – oder??

    kann mir jemand sagen, inwiefern ich diese sachen für meinen widerspruch verwenden kann?
    und mir schwirrt immer noch durch´n kopf, was genau ein „festsetzungs“bescheid ist und ob dem nicht ein „gebühren-/beitrags“bescheid vorangehen muss, nicht bloß eine „zahlungsaufforderung“ (oder ist das das gleiche?). – kann mir das jemand beantworten?

    besten dank im vorraus!
    jO

    • Das Ganze Sytem ist Korrupt, das spielt aber hier keine Rolle, genauso wenig das sich viele in ihren Schreiben auf Kriegsunterstützung, Propaganda oder BRD GmbH beziehen, eine Rolle spielt dagegen auf welcher rechtlichen Grundlage eine GmbH, Forderungen der Landesregierungen eintreiben will.

  142. Hallo Brexy und Kollegen,

    Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin vor knapp zwei Jahren nach „Stadt“ gezogen und habe mich ordentlich angemeldet. Dann kamen bald auch schon die ersten Bettelbriefe. Alle ignoriert und weggeschmissen (war ein Fehler, ich weiss). Dann bin ich ein Jahr später ins Nachbarhaus gezogen, also von der 34a in die 34, und hab mich dafür auch beim Einwohnermeldeamt ordentlich umgemeldet. Der Beitragsservice hat das nicht geschnallt und schickt weiterhin Briefe an die 34a, die der Postbote aber netterweise, weil ER den Umzug geschnallt hat, bei mir in die 34 einwirft. Jetzt kam dann auch nach ebendiesen 2 Jahren ein Festsetzungsbescheid für die 34a, in der ich ja nicht mehr wohne. Ohne die Nettigkeit dieses Postboten hätte ich den ja nie bekommen. Kann ich mich also darauf berufen, diesen Festsetzungsbescheid, der ja kein Einschreiben und nix ist, nie bekommen zu haben, oder habe ich die Pflicht, einen Umzug dem Beitragsservice zu melden?

    Vielen Dank!

      • Wenn Du das machst, bekommst Du gar keine Post mehr.
        Richtig ist also, den Brief der Raubritter in einen anderen Umschlag zu stecken und an den „Service“ zu schicken; mit dem Vermerk, das der Empfänger unbekannt verzogen ist.

    • Ich vergaß: am UNGEÖFFNETEN Brief diesen Aufkleber drauf.

      Wenn du den jetzigen Brief doch schon geöffnet hast würde ich nichtmal nen Widerspruch hinschicken.
      Erstmal abwarten und wenn dann evtl. doch nen Vollstreckungsersuchen an deiner richtigen Adresse kommt (was aber komisch wäre) dann leugnen diesen Festsetzungsbescheid je erhalten zu haben.
      Denn DIE, also BS bzw. LRA sind in der Beweispflicht diesen Bescheid überhaupt verschickt zu haben.

    • Du kannst die Beitragsbehörde mal freundlich bitten, dir einen Nachweis nach dem VwvG zu belegen, ohne diesen ist jede Androhung von Zwangsvollstreckungen hinfällig.

    • Den Gebühreneintreibern wurde nur das Recht auf EINMALIGEN Datenabgleich mit den Meldeämtern zugestanden. Wer später umzieht, ist für den Beitragsservice nicht mehr erreichbar.

      Wenn der Postbote einen Brief zurückschickt mit dem Vermerk (Stempel) „Unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“, dann wird der Beitragsservice keine weiteren Briefe mehr an diese Adresse schicken.

      Eine Umzugs-Meldepflicht gegenüber dem Beitragsservie ist mir nicht bekannt.

      • hallo brexy,
        das scheint so nicht zu stimmen: ich bin grad erst umgezogen und die haben mir prompt an die neue meldeadresse geschrieben – erstmal diese vermeintliche rechnung über die beiträge der alten und der neuen wohnung, jetzt den festsetzungsbescheid.

        dabei würd ich gern noch wissen, vielleicht kannst du/kann mir jemand damit helfen: „festsetzungsbescheid“ – muss dem nicht ein „beitrags-“ oder „gebührenbescheid“ vorrausgehen? und muss einem „bescheid“ nicht überhaupt erstmal eine „rechnung“ und dann mindestens eine „mahnung“ vorrausgehen?? müssen die schreiben nicht jeweils so benannt sein, um als verwaltungsakt wirksam zu sein? müssen „bescheide“ nicht per einschreiben kommen?
        ich hab bislang nirgends etwas als „rechnung“ oder „mahnung“ erkennen können, das waren „bettelbriefe“, wie sie hier wohl viele kennen.
        würde mich sehr über aufklärung freuen, da ich hoffe, mit diesen und weiteren formfehlern meinen widerspruch zu begründen. mir ist allerdings schleierhaft, wieso die das so rausschicken, denn das müssen die doch auch wissen, sind ja nicht erst seit gestern im geschäft. selbst wenn´s nur zur tarnung wäre.
        schöne grüße
        jO

        • Hallo Alice,

          meines Wissens war den Beitragsforderern nur ein einmaliger Datenabgleich mit den Meldeamtsdaten erlaubt. Wenn die dennoch jetzt sofort die neue Anschrift ermitteln, dann ist das wohl ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.

          Ich selbst habe nur einen Beitragsbescheid erhalten. Grundsätzlich besteht keine Zahlungsverpflichtung, solange kein Bescheid zugestellt wurde. Bescheide werden üblicherweise nicht per Einschreiben verschickt, allerdings muss die den Bescheid versendende Institution im Streitfalle nachweisen, dass der Empfänger den Bescheid erhalten hat, was bei einem normalen Brief kaum möglich ist.

          Ein Bescheid enthält eine Aufstellung der geforderten Gebühren und ersetzt eine Rechnung. Unter Privatpersonen werden Rechnungen erstellt, Behörden erstellen Bescheide. Werden die geforderten Gebühren nicht gezahlt, dann können diese ohne Gerichtsverfahren vollstreckt werden. Dies gilt aber nicht für den Beitragsservice, da dieser nicht rechtsfähig ist und folglich nicht befugt, Bescheide zu erstellen. Es kommt also darauf an, ob der Bescheid vom Beitragsservice oder von der zuständigen Landesrundfunkanstalt erstellt wurde. Das Landgericht Tübingen hat einen Bescheid für unwirksam erklärt, da aus diesem nicht eindeutig die zuständige Rundfunkanstalt als Absender hervorging.

          Die verschickten Bescheide geben Anlass zu der Vermutung, dass die Verantwortlichen des Beitragsservice juristisch nicht sehr versiert sind.

          Ich vermute, dass diese selbst wissen, dass ihre Forderungen juristisch unhaltbar sind und sie nur drohen und einschüchtern können und darauf spekulieren, dass viele Leute sich einschüchtern lassen und freiwillig zahlen.

          • hallo brexy,
            vielen dank für deine antwort.
            wo hast du denn die info her, daß die das nur einmal abrufen durften?
            ich hab letztens mal beim meldeamt nachgefragt, an wen die eigentlich meine daten (zum teil automatisch) weitergeben – selbst wenn man eine datenübermittlungssperre eingerichtet hat: da war der beitragsservice mit drin – und noch viele viele andere, so daß man sich fragt, wofür man eigentlich so´ne sperre einrichtet!!! meine krankenkasse z.b. hatte die neue adresse auch sofort….
            wenn ich ´n kopf frei krieg, schreib ich mal an meinen datenschutzbeauftragten in hannover und frag ihn. allerdings scheint es mir aus deren sicht auch sinn zu ergeben, daß der beitragsservice das regelmäßig abrufen darf, da es ja um lebenslängliche, umzüge überdauernde abgaben geht.

            da der bs nicht rechtsfähig und keine behörde ist – muss ich dann überhaupt schon reagieren?? (irgendwie ist das alles (natürlich beabsichtigt) sehr verwirrend.) wenn ich das jetzt ignoriere, könnte ich behaupten, den bescheid nie bekommen zu haben, und die müssten nachweisen, daß doch. außerdem hab ich das richtig verstanden: es müssen erst noch mahnungen kommen, bevor überhaupt ein „festsetzungsbescheid“ kommen dürfte?
            hier gab es keine „gebühren-/beitragsbescheide“ und auch nichts, wo „mahnung“ drauf stand, nur jetzt den „festsetzungsbescheid“.

            hinzu kommt, daß der bescheid ziemlich eindeutig vom bs und nicht von der rundfunkanstalt kommt: briefstempel und all die detailiert aufgeführten daten zeigen ihn in köln an. allerdings steht unten „mit freundlichen grüßen norddeutscher rundfunk“. – ??

            daß die verantwortlichen beim bs juristisch nichts drauf haben sollen, erscheint mir irgendwie unwahrscheinlich. immerhin kriegen sie ´s ja hin, diesen druck aufzubauen und die angst zu verbreiten, ohne sich reinzureiten. bis jetzt.
            soweit erstmal. vielen dank für den austausch!
            jO

          • Zu eurer Info: Im Gesetz steht etwas wie „an bestimmten Stichtagen“ (weiß es nicht mehr im Wortlaut). I.d.R. erhalten die Kollegen allerdings die Adresse direkt nach der Anmeldung beim Meldeamt. Ich bin selbst schon 2 mal umgezogen und hatte spätestens nach 3 Wochen den freundlichen Brief im Postkasten.
            Übrigens: Zurückschicken bringt auch nix. Die Briefe kommen einfach wieder, sobald sie einmal den Weg in den Briefkasten gefunden haben…

      • „Den Gebühreneintreibern wurde nur das Recht auf EINMALIGEN Datenabgleich mit den Meldeämtern zugestanden.“

        Das ist falsch – die Datenabgleiche werden regelmäßig alle 5 Jahre durchgeführt; mit ALLEN Daten des jeweiligen Meldeamtes.
        Zudem ist man erst über den Datenabgleich zu den ganzen „Säumigen Zahlern“ gekommen.

    • Der Bescheid hat sicher keine rechtsgültige Unterschrift, deshalb ist er unwirksam. Alles was darauf folgt ebenso.
      Merke:
      Kein Bescheid ohne gültige Unterschrift und eine klare Aussage über den Ersteller, und das fehlt zu 98% der Fälle.

      BGB § 126 Schriftform

      Wer was anderes behauptet begeht eine rechtliche Täuschung, und das wird recht oft versucht. Also nicht einschüchtern lassen, die haben keine Chance. Das ganze GEZ-System basiert nur auf der Unwissenheit und Faulheit!

        • Hallo Ihr alle im Kampf gegen den Beitragsservice,

          hab ein ganz ähnliches Problem. Weder STempel noch Unterschrift auf dem Schreiben der GEZ. Oben links ist die Adresse des Bayerischen Rundfunks. Der Brief kommt aber vom Beitragsservice. Wurde ja schon einige Male aufgefordert zu zahlen, dann angemeldet, obwohl ich nichts zurückgeschickt hab. Jetzt das Schreiben mit „Festsetzungsbescheid“. War von Anfang an mit über 300 Euro dabei. Wird natürlich immer mehr.
          Soll ich jetzt schon einen Widerspruch schreiben, oder einfach abwarten. Alle Schreiben sind noch da. Kann also alles nachvollziehen.
          Hab den Widerspruch auch schon fertig, sicherheitshalber
          Schon mal vielen Dank für die Antworten

          • hallo sylphe,
            ja, ich befinde mich in genau der selben situation: keine „gebühren-/beitragsbescheide“, nur jetzt der „festsetzungsbescheid“. bin grad dabei meinen widerspruch zu verfassen und frage mich auch, ob vor der „festsetzung“ nicht ein „gebühr/beitrag“ eingegangen sein muss. „zahlungserrinnerung“ soll genügen, sagte eine anwältin, bin mir da aber nicht so sicher.
            ich werde mich auf das urteil des landesgerichts tübingen berufen: http://openjur.de/u/708173.html
            das scheint mir sehr schlüssig und bringt auf den punkt, was ich selbst erkennen kann. auch aus brexys widerspruch werde ich einiges übernehmen. vor allem das selber bestätigungen gewisser umstände fordern und fristen setzen werde ich übernehmen.
            würdest du deinen widerspruch mit mir teilen? ich würde mich sehr freuen, so viele anregungen wie möglich zu erhalten!
            schöne grüße
            jO

          • Hallo alicine
            Klar mach ich gern. Ich hab viele Textpassagen einfach übernommen. Manche Sachen kann man nicht anders schreiben, da diese drinstehen müssen.
            Kann nur empfehlen, einfach nicht nachgeben und nicht einknicken.
            Das schaffen wir schon, da auszukommen.
            Habe auch noch den Artikel aus der Bams mit übernommen, den find ich sehr interessant. Stelle meine „Version“ extra danach ein, dann ist es übersichtlicher

          • Hallo Sylphe,

            dieses Schreiben habe ich der GEZ zukommen lassen, doch das haben die einfach abgeschmettert mit den Worten, dass sie meiner Forderung nach Rückzahlung der Gebühren nicht nachkommen werden und, dass sie auf keine weiteren Schreiben von mir zum selben Thema mehr antworten werden.
            Ich glaube, dass auch nicht so viele Menschen bei dem Boykott mitgemacht haben. Die wenigen die ich aus anderen Foren kenne, hatten nicht mehr die Kraft den Wiederspruch aufrecht zu halten und wollten nicht noch weitere Unannehmlichkeiten. Sie haben schlussendlich doch gezahlt. Auch ich schreibe hier weil ich für mich schaue wie die nächsten Schritte aussehen können.

            VG Astrid

          • Hallo Astrid.

            Mag schon sein, dass nicht viele mitgemacht haben, da es die meisten gar nicht wissen! Ich stehe auch allein auf weiter Flur und versuche es trotzdem.
            Mein Schreiben ist jetzt seit einigen Wochen schon weg und ich habe noch nicht mal eine Antwort bekommen. Weder vom Beitragsservice, noch vom Bayerischen Rundfunk (mit Fax). Ich gebe die Hoffnung nicht auf!! Es wird immer Leute geben, die hier mitmachen und sich wehren.

            Lg Sylphe

      • Absolut richtig, denn eine Unterzeichnende Person muß Namentlich benannt und zudem handschriftlich unterzeichnet sein. Dazu ein Stempel der ausstellenden Stelle – Freundliche Grüße Ihr Beitragsservice – reicht da ganz sicher nicht aus. Zudem fehlt die klare und eindeutige Absenderadresse; es reicht nicht wenn oben links etwas vom NDR steht und recht in der Adresszeilengruppe steht als Kontaktadresse ausgewiesen, der Beitragsservice. Der Gläubiger muß klar und ohne jeden Zweifel erkennbar sein.
        Und es fehlt der tatsächliche Rechtsbehelf mit einer Frist, die eingehalten werden muß wenn ein Rechtsmittel eingelegt werden soll; dazu bedarf es auch der Nennung des zuständigen Gerichts, bei dem die Klage eingereicht werden kann.

        Fehlt auch nur eines dieser formal vorgeschriebenen Teile, ist das Schreiben ungültig und jede daraus ergehende Forderung ist unrechtmäßig.

    • hallo habe alle schreiben immer ordnungsgemäß beantwortet. jetzt habe ich einen brief
      bekommen von gerichtsvollzieher bei dem amtsgericht. von hand mit kuli unterschrieben.

      da heißts zwangsvollsterckungssache südwestrundfunk ard zdf deutschlandradio köln….usw

      der betrag soll bis 3.3.15 was ja schon vorbei ist überwiesen werden – hab aber aufschub bekommen.

      und jetzt ??? am liebste würde ich die schreiben mal hochladen das ihr diese sehen könnt.

      ich bin derzeit mittellos hatte einen schweren unfall und komme gerade aus der reha……und dann noch so ein scheißdreck. grüßle

      • Was der Gerichtsvollzieher dir schreibt, ist belanglos.
        Bitte den Gerichtsvollzieher doch einmal, ob die Forderungen vom Beitragsservice überhaupt rechtlich in Ordnung sind; ich meine damit die Anschreiben, die formal falsch sind und trotzdem weiter Forderungen gestellt werden. Ich habe bislang nirgendwo lesen können, das auch nur ein einziger betroffener ein Schreiben von der zuständigen Landesrundfunkanstalt bekommen hat, die ihrerseits die Beiträge einfordern. Immerhin ist der Beitragsservice eine völlig normale Firma, die nur im Auftrag der Landesrundfunkanstalten tätig werden.

        Lass dir doch bitte vom Gerichtsvollzieher den erteilten Auftrag im Original zeigen; nicht das man ihm nicht glaubt, das es den Auftrag nicht gäbe, doch scheint man recht häufig in den Forderungen eingefügt zu haben, das eine Ratenzahlung auch eingeräumt werden kann. Ist dem so, ist der Vollstreckungsbescheid vom Vollstreckungsgericht zurück zuweisen, denn entweder es soll vollstreckt werden oder es wird Ratenzahlung angeboten. Hier liegt dann ein Mißbrauch des Gerichtsvollziehers bzw. des Vollstreckungsgerichts vor.

        Zudem kannst Du dich auf die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2013 berufen – hier der vollständige Text dazu:

        Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund der mündlichen
        Verhandlung vom 5.11.2013 durch Urteil u.a. für Recht erkannt, dass die
        Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu
        dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom
        31.8.1991 mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG)
        unvereinbar sind. Soweit die vorgenannten Gesetze – siehe dort Ziffer 1
        – 4 – mit dem GG unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet bis
        spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu
        treffen, Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit
        weiter angewendet werden. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes
        nach einem staatsfernen Rundfunks und Fernsehens blieb auch nach der 14.
        Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
        unerfüllt. Daraus folgt zwingend, dass Regelungen darüber zu treffen
        sind – seitens des Gläubigers – in welcher Art und Weise die Forderungen
        in Einklang mit den Entscheidungen des
        Bundesverfassungsgerichtes zu bringen sind, dies gilt insbesondere für
        die Zeit nach dem 30. Juni 2015. 2. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
        (RBStV)
        a) Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie
        grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert,
        dass der einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse
        selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen –
        insbesondere die Zwangsanmeldung – ohne Mitwirkung des Dritten sind
        somit regelmässig nicht möglich.
        b) Öffentlich rechtliche Verträge können nur unter den
        Voraussetzungen der §§ 54 ff Verwaltungsverfahrensgesetz geschlossen
        werden, danach wird ein solcher Vertrag erst wirksam, wenn der
        Dritte schriftlich zustimmt.
        c) Im Bund und in den Ländern existiert Staatsgewalt als
        Merkmal eines Staates, die Staatsgewalt ist also aufgeteilt in
        Zentralstaat und Gliedstaat. Bei dem RBStV handelt es sich um einen
        Vertrag des Staates mit sich selbst. § 181 BGB kennt den Begriff des
        Insichgeschäftes, das Staatsorganisationsrecht hingegen nicht,
        insbesondere findet sich unter dem Begriff Staatsvertrag nur das
        Stichwort Staatsvertrag(Länder). Auf Seite 610ff sind nur die Fälle
        genannt in denen Länder untereinander “streiten”. Christoph Degenhart
        Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht 20. Auflage. Seite
        3
        d) Nach Artikel 19 GG muss bei einer Einschränkung von
        Grundrechen, diese Einschränkung von Grundrechten , diese Einschränkung
        in ihren Konsequenzen benannt werden.
        e) Nach dem Rechtsstaatsprinzip – Artikel 20 Absatz 3/28
        Absatz 1 GG muss jedes staatliche Handeln auf ein vom Bundestag
        erlassenes Gesetz zurückzuführen sein. Nach Artikel 79 Absatz 3 GG
        ist eine Änderung dieses Kernbereiches unzulässig. Bei dem RBStV handelt
        es sich nicht um ein solches Gesetz. Es ist nicht in den einschlägigen
        Verzeichnissen zum Bundesrecht zu finden. Ein
        Landesgesetz in diesem Sinne ist es auch nicht. Artikel 66 der
        Verfassung für das Land Nordrhein Westfalen unterscheidet zwischen
        Gesetzen und Staatsverträgen, Staatsverträge bedürfen der Zustimmung
        des Landtags. Deshalb ist es unerheblich, dass durch ein Gesetz die
        Zustimmung erfolgt.
        f) Der Erlass eines Verwaltungsaktes, der sich auf den RBStV
        bezieht ist gesetzlos, weil er nicht auf ein gültiges Gesetz bezogen
        werden kann. Ein solch belastender Verwaltungsakt ist
        fehlerhaft und in der Folge nichtig. Franz Joseph Peine Allgemeines
        Verwaltungsrecht 5. Auflage, Seite 147 ff
        g) Wenn von dem z.b. Südwestrundfunk als Gläubiger gemäß § 10
        RBStV Forderungen unter Berufung auf den RBStV erhoben werden, sind die
        Grundsätze des LG Tübingen Beschluss vom 19.5.2014 Az
        5 T 81/14 zu beachten. Soweit eine andere Person bei dem
        Vollstreckungsersuchen beteiligt ist, muss diese wiederum über
        hoheitliche Rechte verfügen und die Bestimmungen der ZPO beachten, dies
        insbesondere in Hinblick darauf, dass die §§ 899 – 915h aufgehoben
        worden sind. In diesen Bestimmungen war zuvor geregelt das Verfahren in
        Bezug auf Eidesstattliche Versicherung und Haft. Im Rahmen
        des § 836 Absatz 2 ZPO – also der Beachtung des Überweisungsbeschlusses
        der von dem Gläubiger z.b. “Südwestrundfunk” betrieben worden ist –
        müssen alle Zweifel an der Rechtmässigkeit vom LBV geprüft
        werden, solang und soweit dies nicht zuvor durch die dafür zuständigen
        Gerichte geschehen ist.

        Ergo: Die Zwangsanmeldungen des Beitragsservice sind nicht rechtmäßig, somit besteht auch kein Schuldverhältnis.
        Da kannst deinem Gerichtsvollzieher diesen Text doch einmal vorlegen; der kann schnell selbst prüfen.

    • Das man dir nichts an die neue Adresse geschickt hat ist einfach zu erklären: Der Beitragsservice macht alle 5 Jahre mit den Einwohnermeldeämtern einen Datenabgleich. Man würde dich also erst wieder nach Ablauf der 5 Jahre bei der neuen Adresse entdecken.

  143. OVG Münster urteilt: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

    https://krisenfrei.com/rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/

    Das OVG Münster ist für staatstragende Urteile dieser Art berüchtigt und wird daher von vielen Leuten als reaktionär angesehen. Ob der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag verfassungswidrig ist, sei dahingestellt. Der entscheidende Punkt ist aber: Im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist nur vereinbart, dass sich die Regierungen und Parlamente der Bundesländer auf einheitliche Regeln für die Erhebung der Beiträge geeinigt haben. Es gibt aber kein Gesetz, das den Bürger verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu zahlen. Die Forderung ist ohne Rechtsgrundlage. Wenn Gerichte dennoch die Forderungen des Beitragsservice (der im Übrigen nicht rechtsfähig ist) bejahen, dann beweist das, dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben.

    • Hallo Brexy,
      nachdem ich nun auch vor 1 Woche den Festsetzungsbescheid erhalten habe und mir schon dutzende Widersprüche als Anregung angeschaut habe würde ich deinen gerne, in einigen Punkten zumindest, übernehmen.
      Allerdings ist mir aufgefallen, dass du auf den „Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung“ verzichtest hast. Wieso?

      Und der Satz von deinem Kommentar „Im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist nur vereinbart, dass sich die Regierungen und Parlamente der Bundesländer auf einheitliche Regeln für die Erhebung der Beiträge geeinigt haben. Es gibt aber kein Gesetz, das den Bürger verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu zahlen. Die Forderung ist ohne Rechtsgrundlage“
      würde ich auch in meinem Widerspruch mit einfließen lassen.

      Noch eine Frage:
      Wäre es sinnvoller den Widerspruch so zu schreiben: 1. Zurückweisung wegen Formfehler und
      2. hilfsweise Widerspruch zu erheben mit Begründungen von Grundrechtsverstößen etc.?
      Zumindest kam dieser Vorschlag aus einem sehr informativen Forum.

      Vielen Dank im voraus

      • Hallo nieGEZahlt,

        Ich stimme Deinen Ausführungen voll zu. Selbstverständlich kannst Du meinen Widerspruch oder Teile daraus übernehmen. Zurückweisung wegen Formfehlern und fehlender Rechtsfähigkeit des Beitragsservice und hilfsweise Widerspruch ist okay, das ist die exakte juristische Formulierung.

        Mein Widerspruch enthält keinen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, da eine Vollstreckung mir im Bescheid nicht angedroht wurde. Im Widerspruch gegen den nachfolgenden Bescheid für das nächste Quartal hatte ich dann beantragt, den Einzug der Rundfunkbeiträge solange auszusetzen, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunkbeitrag in dieser Form verfassungsgemäß ist und der Bescheid in dieser Form rechtlich wirksam ist. Ich hatte hinzugefügt, dass ich davon ausgehe, dass diesem Antrag stattgegeben wurde, sofern ich nicht innerhalb von 4 Wochen eine gegenteilige Antwort bekomme. Seitdem habe ich vom Beitragsservice nichts mehr gehört.

        Der Absatz, dass es kein Gesetz gibt, das die Bürger verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu zahlen, gehört selbstverständlich auch in den Widerspruch. Das ist in meinem Widerspruch noch nicht enthalten, da mir das erst später bekannt wurde (mein Widerspruch ist mittlerweile schon 9 Monate her).

        • Danke Brexy für deine qualifizierte Antwort auf meinem Kommentar.

          Mit dem „Einzug der Rundfunkbeiträge aussetzen“ im deinem 2. Widerspruch meinst du die Festsetzung, also quasi die Aussetzung dieser Bescheide oder?

          Und nochmals vielen Dank für ALLES!!!!

          • Ich meinte, dass die Einziehung der geforderten Beiträge solange ruhen soll, bis höchstrichterlich über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden ist. Dazu hatte ich folgenden Schlußabsatz angefügt:

            „Ferner beantrage ich, auf die Festsetzung von Säumniszuschlägen und den Einzug von Beiträgen solange zu verzichten, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind. Sofern ich innerhalb von vier Wochen keine ablehnende Antwort von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben wurde.“

    • ***Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß***

      Das Ober­verwaltungs­gericht Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten.
      Lesen Sie mehr

    • Es ist völlig belanglos, ob der Staatsvertrag gültig ist; wer Zahlungen einfordern will, muß sich an formale Regeln halten. Macht er dies nicht, ist ein Anspruch hinfällig. Selbst wenn es dabei bleibe und der Staatsvertrag nicht abgeändert werden würde (was nicht der Fall ist, weil es ab 2016 geändert werden muß wie man schon nachlesen konnte) – die Form muß in allem richtig und somit rechtsgültig sein. Ist es das nicht, gibt es keinen Anspruch.

  144. Guten Abend ich brauch dringend Hilfe!
    Ich habe einige Rechnungen 2 Rechnungen nicht bezahlt weil ich gelesen habe das ich das nicht mehr tun muss. Jetzt habe ich eine Rechnung erhalten von fast 1 Jahr obwohl ich auch seid über einem halben Jahr wohne. Das Ding is das schreiben kam von meiner Seite Stadt (Behörde) als Vollstreckungsvorankündigung was kann ich dagegen tun?
    Und 2 Tage später hat meine Frau vom beitragsservice eine Rechnung in Höhe von 500€ bekommen ohne Nachweise wofür in welchem Zeitraum un ohne sonnst irgend etwas angeblich wäre ihr Konto damit belastet, aber die war da noch nie angemeldet?
    Bitte um Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen ketrac

    • Hallo,

      ich habe der GEZ zum Ende des Jahres per Einschreiben/Rückschein ein Schreiben aus dem Internet zukommen lassen, dass beinhaltete, dass der Rundfunkbeitragsstaatenvertrag ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter sei.
      Auch, dass ich meine bisher gezahlten Beiträge zurück haben will und, dass ich will, dass meine Daten gelöscht werden.

      Diese Woche erhielt ich vom Beitragsservice ein Schreiben in dem man mir mitteilt, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein privatrechtlicher Vertrag sei. Durch die Zustimmung der Länderparlamente sei er unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Dadruch würde für mich eine Beitragspflicht als Inhaberin einer Wohnung entstehen.
      Meiner geforderten Rückerstattung könne man nicht entsprechen.
      Ebenso wenig könne man meiner Forderung nach Datenlöschung nachkommen.
      Weitere Schreiben meinerseits zum gleichen Sachverhalt würden nicht erneut beantwortet.

      Zwei Tage später kommt ein förmliches Schreiben: Zahlung der Rundfunkbeiträge, man bittet mich die Beiträge von 1-4 2015 zu zahlen.

      In der Zwischenzeit habe ich per Mail Menschen kontaktiert die Websiten haben und Bücher schreiben, die Informationen verbreiten, die dem Ausstieg aus der GEZ bestärken.
      Seiten von denen ich mein Schreiben habe mit dem ich bei der GEZ in Aktion gegangen bin.
      Ich habe kurz den Sachverhalt geschildert und um einen Rat gebeten.
      Ein Mensch schreibt mir er sei weder Experte noch Berater, ich solle selbst im Internet schauen und hat mir drei Links eingefügt – diese Seite ist einer davon.
      Ich dachte wenn er über seine Interviews den Ausstieg bei der GEZ propagiert, er diesen selbst vollzogen hat und mir etwas über seine eigenen Erfahrungen mitteilen kann. Aber dazu kommt kein Wort.
      Ein anderer Mensch der die selben Infos (Ausstieg aus der GEZ) in seinen monatlich erscheinenden News gesetzt hat schreibt, dass er einfach keinen Brief von denen mehr aufmacht und, dass er im Zweifelsfall eben in den Knast geht. Auch schreibt er, dass ich wissen müsse warum ich aussteigen will und dafür dann zu gehen hätte. Letzteres ist der einzige brauchbare Hinweis für mich.
      Ansonsten merke ich gerade, dass ich mich ziemlich allein gelassen fühle.
      Hier im Internet wird erzählt, dass Tausende der GEZ den Rücken gekehrt hätten.
      Nun ich bin in meinem Bekannten/Freundeskreis die Einzige, drum suche ich hier im Internet nach Informationen die mir weiter helfen können.
      Irgendwie, auch wenn es vielleicht Tausende sind, scheinen wir doch Pioniere der ersten Stunde zu sein?!
      Ich hörte Jüngst und las es auch heute irgendwo, dass die Behauptung Deutschland sei kein Land/Staat nicht und somit nicht rechtskräftig, gar nicht stimmen würde?

      Jedenfalls weis ich gerade nicht wie mein nächster Schritt aussehen kann.
      Spüre, dass mein Wissen bez. deutscher Rechtsprechung mager ist und ich mir im Moment noch Unterstützung von Menschen wünsche die entweder Ahnung oder konkrete eigene Erfahrungen gemacht haben. In diesem Fall: BITTE MELDET EUCH!

      LG
      Astrid

      • hallo astrid,
        mir geht´s genauso. seit tagen durchforste ich´s netz nach überzeugender hilfestellung für meinen widerspruch und steig kaum durch. daß die widerständigen massen sich so bedeckt halten, macht auch nicht grade mut. in meinem unmittelbaren bekanntenkreis gibt es ebenfalls keine andere person, die diesen weg geht. die meisten bezahlen einfach.
        keine ahnung. viel helfen kann ich dir nicht. nur diese zeilen schreiben 🙂
        noch bin ich entschlossen weiterzumachen. doch die zeit läuft. und derweil bin ich offen für beinahe alles. ich bin sehr gespannt, wie es weitergeht. derweil will ich noch auf zeit setzen, bevor die geld von mir kriegen, in der hoffnung, daß bitte bald ein klares gerichtsurteil über die ganze geschichte gefällt wird, welches mich und alle von dem blödsinn befreit. denn so allein auf weiter flur fühl ich mich nicht grade kampffähig. hab ich auch gar keine lust zu.
        ich hoff, das hilft dir ein klein wenig, mich als gleichgesinnte zu wissen.
        schöne grüße
        jO

        • Hallo jo,

          gestern sprach ich noch mit einer Frau die dasselbe Schreiben wie ich von der GEZ bekommen hat. Sie sagt, dass sie einen guten Anwalt kennt der womöglich sogar auf Spendenbasis arbeiten würde und meint, dass das für sie evtl. in Frage käme. Sie erzählt auch, dass in einer vergleichbaren Angelegenheit wo ein großes Wirtschaftsunternehmen von einen Einzelnen Menschen angeklagt wurde und dieser Mensch und sein Anwalt exakt belegen konnten, dass das Unternehmen gegen das Gesetz verstößt, eben dieser Anwalt eines abends zu Hause einen dumpfen Schlag auf dem Kopf bekam… was wohl als Warnung verstanden werden sollte.
          Wir leben in einer Welt in der ein Herr Edaty mal eben 5000€ hin blättert und allen klar ist, dass Otto Normalverbraucher dafür gänzlich andere Strafe bekommen hätte.
          Sagt wer was? Kümmert sich wer drum? Till Schweiger, der positioniert sich in der Öffentlichkeit, Hut ab! Aber wir brauchen viel mehr mutige Bürger.
          Du schreibst, du willst nicht kämpfen. Nun das will ich auch nicht.
          Aber wer NEIN zu etwas sagt tritt nicht gleich in den Kampf. Warum werden einige Menschen in Ruhe gelassen und anderen schicken sie den GVZ? Ist es womöglich eine Sache der Resonanz? Wenn es in mir noch Anteile gibt die die GEZ als Feind ansehen den ich zu bekämpfen habe, dann bin ich innerlich noch verstrickt mit denen. Alles was ich nicht will, was ich ablehne – daran binde ich mich. Will ich mein gutes Geld für mich behalten? Wenn das mein Beweggrund ist werde ich sicher in den alten Kreisläufen bleiben und nicht raus kommen. Ich sehe die GEZ nun als Entwicklungshelfer an und danke dafür, dass ich nun meinen Weg in die Freiheit gehen kann, mit/durch deren Hilfe in Form von Zwangsgebühren.
          Ich bin kein Opfer und die sind für mich keine Täter. Neutralität UND ein NEIN.
          Da stehe ich jetzt gerade und finde es im Moment einfach spannend 🙂

          Liebe Grüße
          Astrid

          • hi astrid,
            „Warum werden einige Menschen in Ruhe gelassen und anderen schicken sie den GVZ? “ – seh ich genauso: resonanz! freut mich und tut gut, in dir auch damit eine gleichdenkende zu haben, besonders weil es sich beim beitragsservice um einen so spezielles gegenüber handelt 🙂
            ja, spannend ist das schon. wau! ich find´s zuweilen aber auch gruselig: wer weiß, was für lektionen/prüfungen/… ich noch brauche, um mich weiterzuentwickeln. es läuft halt alles über´s gefühl, würd ich sagen. und wenn da noch blinde flecken in mir schlummern, kriegt man die halt erst zu sehen, wenn´s so weit ist 😉 (liegt ja in der natur der sache)
            während ich mich damit beschäftige, wie ich am besten nein sage, achte ich jedenfalls sehr genau auf meine gefühle! und daß neinsagen noch nicht gleich kampf bedeutet, darf ich mir gut merken. irgendwie war das bei mir verrutscht. -danke!!
            jO

          • Hallo Astrid, hallo Alice,
            nur kein Streß und ja nicht unterkriegen lassen. Mir geht es genauso wie Euch. Ich hab letztes Jahr den ersten Brief des Beitragsservices bekommen. Sollte da bis Anfang 2013 nachzahlen. bin jetzt bei über 400 Euro. Was solls. Es wurde schon mit Zwangsvollstreckung und sonstigem gedroht. Ist zwar nervig, da ich viele kenne die noch nicht mal ein Schreiben bekommen haben, aber zahlen werd ich sicher nicht. Versuche grade herauszufinden, ob ich jetzt schon den Widerspruch schicken soll. Auf dem letzten Schreiben steht nämlich Festsetzungsbescheid, habe bisher jedoch nicht mal nen Bescheid an sich bekommen. Mal sehen. Werde den Widerspruch fast eins zu eins von Brexy übernehmen. Der ist klasse.
            Schönen Abend
            Sylphe

      • Unzulässig ist gegenüber des Beitragsservice, der Einwand das der Staatsvertrag ein Vertrag zu lasten Dritter sei. Der Beitragsservice ist weder Behörde noch beteiligter des erwähnten Staatsvertrages, der Beitragsservice ist ausführendes (eintreibendes) Organ der jeweiligen Landesregierung, dazu muss er weder hoheitliche Befugnisse noch sonstige Befugnisse haben. Es reicht, wenn er nach nicht erfüllten Aufforderungen zur Beitragszahlungen, vor dem jeweiligen Amtsgerich ein Mahnverfahren anstrebt. Das ist ein Grundrecht jedes Gläubiger. Der Beitragsservice ist nur der Handlanger, nicht der Verursacher.

      • Das man dir gesagt hat, das man kein Berater sei, ist zum einen richtig und zum anderen könntest Du denjenigen – der nun die Bücher dazu schreibt und Tipps gibt – rechtlich belangen, wenn Du einen Nachteil daraus bekommst, weil du dich an den „Rat“ gehalten hast. Also ist diese vorsichtige Haltung zum einen verständlich, zum anderen kreuzen auch Mitarbeiter des Beitragsservice, um sich hier umzusehen, welche Informationen bereits im Umlauf sind. Es kann auch schon vorkommen, das falsche Informationen verbreitet werden, um Unsicherheit zu verbreiten.
        Also nicht den Kopf hängen lassen, man muß die Leute verstehen wenn sie sich nicht zu verbindlichen Aussagen hinreißen lassen. Allerdings habe ich auch schon mit zweien Kontakt gehabt und auch nur das erfahren, was schon auf den Seiten steht – einer davon ist ein ehemaliger Mitarbeiter des WDR und sicher bekannt.

        Und noch eines: Schon 2013 haben 14 Millionen Haushalte den Beitrag verweigert!
        Von allein sein kann also ganz und gar nicht die Rede sein.
        Der verbleibende Rest ist nur zu feige, sich dagegen zu wehren; wie eben auch Unternehmen die plötzlich zahlen sollen, obgleich doch schon jeder für seine Wohnung zahlt – es wird also doppelt und dreifach kassiert.
        Dass das rechtlich in Ordnung sein soll, kann ich nicht wirklich glauben.

        • Moin Michael,

          „Schon 2013 haben 14 Millionen Haushalte den Beitrag verweigert!“

          Woher haben Sie diese Info?
          Wäre bei so hohen Ausfällen von Zwangsgebühren der Laden nicht schon längst pleite? Ausfälle von ca. fünf Mrd. jährlich könnten die niemals verkraften!

          • Das stand in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung aus 2014.
            Muß mal schauen ob ich den Artikel wiederfinde; habe den erst vor wenigen Wochen entdeckt.

            Wüssten sie eigentlich, das von den gezahlten gebühren 170 Milliarden Euro nur für Personalkosten gezahlt werden? Die gehen nicht pleite, da müssen sie keine Sorgen haben. Andere Sender sind auch nicht pleite, finanzieren sich aber voll durch Werbeeinnahmen – nur bei den ÖR gehts nicht?

  145. Hallo.

    Ich bin seit Jahren bei der GEZ angemeldet.
    Hatte früher nur Radio angemeldet und dann wurde es ja für alle gleich.
    Nun ziehe ich zu meinem Freund, dieser möchte sich aber nicht anmelden und wir bereiten alles vor auch die GEZ Schreiben nun zurückzuweisen,
    die ihm geschickt werden. Ich habe schon viel recherchiert – sehe ganz gute Chancen dafür.

    – Beitragsservice hat keine Hoheitsrechte, kann keine Zwangsabgaben erwirken.
    – Eine Vertrag ist eine Willenserklärung die von beiden Parteien unterschrieben sein muss.
    – ARD, ZDF Beitragsservice ist keine Behörde sondern ein Firma, damit nicht rechtsfähig.
    – Der Beitragsservice kann keine Willenserklärung abgeben, da er nicht rechtsfähig ist.
    – Ein Bescheid kann nur von einer Behörde ausgestellt werden und er muss unterschrieben sein- daher unwirksam.
    – Heisst jedes Schreiben, jedes Mahnverfahren ist daher nichtig.
    – Beiträge sind freiwillig Bsp. Vereinsbeitrag.
    – Aus Vereinen kann man austreten und ist damit nicht mehr beitragspflichtig.
    – Daher sind deren Beiträge nicht gesetzliche Pflicht.
    – Ein Vollstreckungsbescheid ist oft ohne Gericht, daher eine Täuschung.
    – GEZ Beamte dessen Ausweis zeigen lassen, welche ohne Unterschrift sein wird zudem macht er sich strafbar (Täuschung eines amtlichen Schreibens), wenn er einen Vollstreckungsbescheid ohne Gericht überbringt. Verdacht auf § 263 StGB.
    – Polizei ist kein GEZ- Ermittlungshelfer
    – Mahnlauf: Rechnung -> Zahlungserinnerung -> 3 Mahnungen -> Drohung gerichtliches Mahnverfahren -> Inkasso -> Pfändung etc.
    – § 286 BGB Abs. 3BGB kommt der Schuldner einer Geldforderung grundsätzlich spätestens (!) „30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung“ in Verzug. (Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistung, aus der sich die Geldforderung ergibt, unstrittig und vollständig erbracht ist.)
    – max. Verzugzinsen § 288 BGB erlaubte Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem genannten Basiszinssatz (im Moment also bei 4,27 %)
    – sobald Verzug eingetreten, kann Mahnverfahren eingeleitet werden:
    Das gerichtliche Mahnverfahren selbst ist ziemlich einfach:
    • Sie besorgen sich den erforderlichen Vordruck im Schreibwarenhandel und füllen einige wenige Felder aus.
    • Sie reichen den Antrag bei dem für Ihren Standort zuständigen zentralen Mahngericht ein. Welches das ist, erfahren Sie unter mahngerichte.de.
    • Das Gericht prüft Ihr Anliegen lediglich formal auf Plausibilität hin und erlässt daraufhin den Mahnbescheid an Ihren Schuldner.
    • Nach der Zustellung hat Ihr man 14 Tage Zeit, vor Gericht Widerspruch einzulegen. Widerspricht man, wissen Sie zumindest, woran Sie sind, und können überlegen, ob Sie mit einer Zivilklage vor Gericht zu Ihrem Recht kommen wollen.
    Widerspricht man nicht, können Sie unmittelbar anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirken und Ihre Forderung durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen.

    http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Netzwerk-Nichtrecherche/Tips-fuer-den-GEZ-Boykott/posting-2172159/show/

    Interessant ist auch, dass der Beitragsservice seit November 2014 im Briefe schreibt
    (erst er soll sich anmelden, dann Bestätigung der Anmeldung, dann Zahlungsaufstellungen..) natürlich hatte er noch nicht geantwortet darauf bis ich mir das jetzt vornehmen wollte. Sie schicken nicht mal Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen raus.. Ich weiss, ich hatte damals irgendwann mal bissl getrödelt und zu spät gezahlt, da kam gleich Erinnerung/Mahnung.

    Jedoch was soll ich machen, wenn ich mich von meiner Wohnung abmelde ? Was soll ich wie angeben ?
    Haushaltsauflösung ohne neue Adresse (wohne auf der Strasse/Obdachlos ?!) und mache keinen Postnachsendeauftrag.
    Wenn ich seine Anschrift angebe, muss ich dann zahlen, wenn er nicht zahlt ?
    Klar, bekomme ich wahrscheinlich wieder Post, wenn ich mich beim Amt ummelde, weil die Dreckschw**** ja einfach meine Daten weiterreichen..
    Vielleicht habe ich da doch wieder Chancen ?
    Weil ich mich dann da neu registriere ?

    Wir schauen TV nur über amazon prime, DVD’s und unser Internet ist Telekom.
    Radio haben wir keines. Wir unterstützen niemanden welche nur Fußball übertragen,
    welche Stadien bauen und „Bürgerkriege“ anzetteln (WM Brasilien) oder irgendwelche Staaten unterstützen mit Waffen etc.

    Ich finde es Wahnsinn, dass der Staat sich gegen diese Unruhe im Volk und Ungerechtigkeit nicht kümmert bzw.
    bin ich der Meinung, wenn alle mal sich erheben, dann wird etwas passieren.
    Wenn keiner mehr zahlt… Soviele Mitarbeiter haben die gar nicht um soviele „Möchtegernbeamten“ raus zusenden.
    Aber die Leute haben immer Angst. Ja so hält auch jeder Staat seine Schäfchen zusammen. Angst. Damit beugt sich jeder jedem.
    Dies könnte ich jetzt auch ausweiten, aber gehört nicht hierher.

    Was ist eigentlich mit den Menschen die dort arbeiten ? Ist das eine Sekte ? Sekten sind in Deutschland verboten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese noch Freunde haben, die nicht bei der GEZ arbeiten.

    Ich freue mich, wenn ihr uns Hilfe zukommen lassen könnt.

    Liebe Grüße

    • Grundsätzlich ist jeder Zahlungsaufforderung zu widersprechen, sonst wird sie per Gesetz gültig.

      Ihr könnt sie erst einmal mit meinem Wortlaut auffordern, damit unterbrichst Ihr erst einmal das laufende Verfahren.

      Sobald sie Antworten sehen wir weiter, aber mit den Floskeln, kein Hoheitsrecht, also keine Machtbefugnis kommt man derzeit nicht weiter (selbst Juristen scheitern vor dem VfG, mit diesen Einwänden „kein Hoheitsrecht“ sind die Kläger die Dummen.

      Ich warte erst mal die Antwort des Beitragsservice ab, danach mache ich mich mal mit dem vom Verfassungsgericht hervorgehobenen „Grundrecht des Bildungsauftrag“ vertraut, denn zum iKonsumzwang gibt es kein Grundrecht, und auch die Zwangsabgabe, auf PC,s weil diese Fersehbilder empfangen können ist so nicht haltbar, da es immer noch umstritten ist ob ein Stream Strafbar ist, und der Empfang von öffentlich rechtlichen Sendern nur über einen Steam ermöglicht werden kann.

      Bis bald KK.

    • Leider werden in der Diskussion um den Rundfunk-Zwangsbeitrag immer wieder Argumente verbreitet, die unhaltbar sind.

      Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Die Landesrundfunkanstalten sind dagegen Körperschaften des Öffentlichen Rechts (KdÖR). Eine KdÖR hat die gleichen Rechte wie eine Behörde, kann z.B. Bescheide erlassen und sofort ohne den Weg über eine Klage vor einem Gericht vollstrecken lassen. Ein Bescheid einer KdÖR muss auch nicht unterschrieben und abgestempelt sein, sondern ist wie ein Behördenbescheid ohne Unterschrift und Stempel gültig. Beispielsweise sind die Beitragsbescheide der Gesetzlichen Krankenkassen (KdÖR) für freiwillig versicherte Mitglieder ohne Stempel und Unterschrift gültig.

      Das Argument „Vertrag zu Lasten Dritter ist ungültig“ ist ebenfalls unhaltbar.

      Beiträge sind auch nicht immer freiwillig. Z.B. ist jeder praktizierende Arzt Zwangsmitglied in der Ärztekammer und kann sich der Beitragspflicht nicht entziehen, außer wenn er seine Berufstätigkeit aufgibt.

      Dass ARD und ZDF nur Firmen seien, wird kein deutsches Gericht akzeptieren. Es müsste jemand nachweisen, dass die Landesrundfunkanstalten keine Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass er damit vor einem deutschen Gericht durchkommen würde, das wäre eine Sensation.

      Was aber wohl zutrifft, ist dies: Im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist nur vereinbart, dass die Regierungen und Parlamente der Bundesländer sich auf einheitliche Regeln für die Erhebung der Beiträge geeinigt haben. Es gibt aber kein Gesetz, das den Bürger verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu zahlen. Die Forderung ist ohne Rechtsgrundlage.

      • Falsch–nicht der Bürger muss beweisen das die Landesrundfunkanstalten Anstalten des öffentlichen Rechts sind,sondern die Landesrundfunkanstalten müssen beweisen das sie es sind

        Das Argument „Vertrag zu Lasten Dritter ist üngültig“ ist ebenfalls falsch, denn der Dritte war bei der Vertragsgestaltung nicht anwesend,wird also er vor vollendete Tatsachen gestellt.Und da er zahlen soll, geht es ausschließlich zu seinen Lasten und dadurch begründet sich die Rechtswidrigkeit aus dem BGB

        Regierungen deren privater Charakter als gelistetes Unternehmen nachweisbar ist,fehlen sämtliche Staatsfragmente um hoheitliche Akte produzieren zu können,denn Unternehmen agieren immer gewinnorientiert.Ohne Staatsfragmente keine hoheitlichen Rechte, daß alle Bürger die gleichen Rechte besitzen ergibt sich aus dem Umstand der Verfassung,der sogenannten selbstgegebenen Rechtsordnung die für dieses Land gelten soll.Eine privatrechtliche Organisation kann diese Rechtsordnung nicht zu ihren Bedingungen aushebeln und zu Recht erklären.Das ist auch verständlich weil niemand mehr Rechte verteilen kann als er selber hat.

        Um einen Bescheid auszustellen muss die Behörde zunächst erklären ob sie privat-rechtlich oder öffentlich-rechtlich unterwegs ist,ein Halbschwanger gibts nicht.

        Seit 2012 sind die Arbeitsbereiche der GV aufgehoben-der GV ist also in jedem Fall privat unterwegs und kann höchstens als Inkasso auftreten,also auch ohne hoheitliche Rechte– damit ist er verpflichtet auf euer verlangen hin einen rechtsgültigen und von beiden Seiten durch Willensbekundung unterschriebenen Vertrag seines Auftraggebers vorzuweisen der seinen Auftritt rechtswirksam werden lässt–das wird er nicht können

        und zum Schluss——für privat-rechtliche Forderungen sind für den Bürger ausschließlich die AG zuständig

      • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
        § 58 Zustimmung von Dritten und Behörden

        (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
        (2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.

    • unbedingt zum Einwohnermeldeamt und der Weitergabe deiner persönlichen Daten an Dritte widersprechen…die haben so ein Formular,dann dürfen die keine Auskünfte über dich geben.Muss man jedes Jahr neu dort kundtum:-)habe ich auch gerade gemacht!

    • „Ein Vollstreckungsbescheid ist oft ohne Gericht, daher eine Täuschung.“

      Das ist definitiv falsch, denn der Gerichtsvollzieher wird durch ein Gericht eingesetzt. Man geht ja nicht dabei und bringt jeden Nichtzahler vor Gericht um eine Verhandlung zu führen.

      „Daher sind deren Beiträge nicht gesetzliche Pflicht.“

      Solange die Verwaltungsgerichte die Unrechtmäßigkeit nicht per Urteil verkünden, bleibt es beim alten und die Verträge gültig.

      „GEZ Beamte dessen Ausweis zeigen lassen, welche ohne Unterschrift sein wird zudem macht er sich strafbar (Täuschung eines amtlichen Schreibens), wenn er einen Vollstreckungsbescheid ohne Gericht überbringt. Verdacht auf § 263 StGB.“

      Es gibt weder die GEZ noch deren Beamte, denn Beamte gibt es in einer Behörde – die GEZ war nie eine Behörde, der Beitragsservice ist auch keiner, sondern ein privates Unternehmen.

      „Mahnlauf: Rechnung -> Zahlungserinnerung -> 3 Mahnungen -> Drohung gerichtliches Mahnverfahren -> Inkasso -> Pfändung etc.“

      Falsch; es ist nur eine Mahnung erforderlich.

      „Das gerichtliche Mahnverfahren selbst ist ziemlich einfach:
      • Sie besorgen sich den erforderlichen Vordruck im Schreibwarenhandel und füllen einige wenige Felder aus.
      • Sie reichen den Antrag bei dem für Ihren Standort zuständigen zentralen Mahngericht ein. Welches das ist, erfahren Sie unter Mahngerichte.de […]“

      Was soll das? Sollen säumige Zahler nun gegen den Beitragsservice Mahnungen schreiben?

  146. Hallo,
    @Kenan Killiad sagte am 8. März 2015 um 02:57 :

    der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid klingt ja gut aber dass du ihn erhalten hast, beweist ja schon, dass du einen Widerspruch schreibst.

    Warum sollte die GEZ dann in der Beweislast liegen, dass du ihn erhalten hast? Das widerspricht sich doch oder??

    lg lonny2405

  147. Kenan Killiad sagte am 8. März 2015 um 02:57 :

    der Widerspruchstext gefällt mir – top, das hilft auf jeden Fall weiter – vielen Dank.
    Ich stelle aber fest, dass ich jetzt als Absender von der GEZ verlange, dass Sie (genau, wie sie es von uns verlangen) den mir zugestellten Feststellungsbescheid beweisen müssen.
    ABER – wenn ich jetzt einen Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom … schreibe, dann ist das ja bereits der Beweis, dass ich den erhalten habe. Sonst könnte ich ja im Nachhinein den Beweis nicht anfordern – oder wie siehts du das?

    LG lonny2405

    • Hallo Lonny 2405, Ich habe zwar einen Feststellungsbescheid erhalten, aber der Beitragsservice muss belegen das er mir (a). einen Beitrittsantrag und (b). einen Beitragsbescheid hat zukommen lassen. Wenn ich z.B. blind oder von den Beiträgen durch Gesetz befreit wäre, wäre das ganze Mahn-Verfahren rechtsmissbräuchlich.

      Und da es widersprüchliche Aussagen/Ansichten darüber gibt, als was der Beitragsservice betrachtet werden muss (GmbH oder Verwaltungsorgan) sollen sie das erst einmal selber klar stellen.

      Und das geht am besten über die Beweisführung des Verwaltungszustellungsgesetz, ich muss erst einmal von ihnen wissen als was sie sich selber bezeichnen. Und vor allem unterbreche ich zumindestens das angestrebte Mahnverfahren, wer gar nicht reagiert hat irgendwann nen Schufa Eintrag weil der Beitragsservice seine Beiträge einfach vor Gericht geltend macht, selbst wenn sie es nicht sofort versuchen einzutreiben.

      Juristen muss man mit Jura beschäftigen, erst wenn sie antworten kann ich weitere Vorkehrungen treffen.

      MbG KK

      Aber mit Verfassungswidrig,

  148. Nachtrag: Ich habe gerade bemerkt das ich die unkorrigierte Fassung veröffentlich habe, Soor.

    Anmerkung: Das Gesetz urteilt ausschließlich unter Beachtung der Gesetzeslage bzw. seiner §§§, emotionale Einwände egal ob berechtigt oder nicht, sind vor dem Gesetz und damit von den Vorsitzenden, aussen vor zu lassen. Anwälte sind nicht umsonst vom Gesetzgeber, dazu angehalten einem Mandanten immer zu einem Vergleich zu bewegen. Der Juristische Vertreter bekommt immer die gleichen Gebühren, egal ob er obsiegt, verliert oder vergleicht.

    Korrektur des Widerspruch;

    Widerspruch gegen den Beitrags- Festellungsbescheid (Beitragsnummer xxxxxxxx) vom ??.??.???? eingegangen am ??.??.????

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beitragspflicht sind die §§ 2 & 3 RBStV i. V. m. § 8 des RBStV, jeweils in der für den benannten Zeitraum gültigen Fassung.

    Da sie als Beitragsservice (§ 10 RBeitrStV ) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen unterliegen sie dem Verwaltungszustellungsrecht.

    Eine etwaige rechtsfähige Feststellung zu einer Beitrags-Forderung und somit einen rechtsmittelfähigen Vollstreckungs-Bescheid zu erlangen setzt nach den Vorschriften des VwZG voraus, dass diese/s Beitragsforderungs-Schreiben dem richtigen Adressaten beweisbar zugegangen ist/sind, wofür Sie beweisbelastet sind.

    In Anbetracht dessen erwarte ich eine entsprechende Beweisführung, bevor ich überhaupt einer „vorbehaltlichen„ Zahlung unter § 4 Absatz 1, Abs. 2 oder Abs. 6 RBStV. zustimme respektive nachkomme.

    Bis dahin verbleibe ich in freudiger Erwartung und mit freundlichen Grüßen.

    Absender

    • Hi Kenan, du hat einen Nachtrag eingestellt, zu dem ich eine Frage habe: an welche stelle sollte er im obigen Schreiben hin? Oder ist er unabhängig davon zu sehen? Ich habe kürzlich einen Festsetzungsbescheid erhalten und möchte nun widersprechen, um zu sehen was passiert. Das merkwürdige ist, dass der genannte Zeitraum ungefähr dem entspricht, in dem mein freund bei mir eingezogen ist – er zahlt GEZ..Was meint ihr – soll ich widersprechen oder dem Westdeutschem Rundfunk mitteilen, dass für den haushalt bereits bezahlt wird? (Dies habe ich bis jetzt nicht getan, da ich die Befürchtung habe, dass ich die Zeit, die ich davor dort gewohnt abe, nACHZHALEN MUSS::9

  149. Hallo..
    Ich bekam gestern Post von der GEZ bzw vom ARD/ZDF Beitragservice und solle im beigefügtem Formular alles ausfüllen und zurück senden. Sollte ich innerhalb 4 Wochen nichts zurückgeschickt haben, wird in meinem Namen eine Anmeldung durchgeführt, also eine sogenannte Zwangsanmeldung.
    Ich werde nun die 4 Wochen abwarten was passiert, sollte ich tatsächlich eine Zwangsanmeldung bekommen , werde ich diesen Widerspruch an den Beitragsservice richten (Einschreiben-Rückschein).
    Wäre das so in Ordnung oder sollte ich innerhalb der 4 Wochen das Formular ausfüllen und einschicken, nur dann , so denke ich, würde ich ja freiwillig zustimmenda ich zudem eine Unterschrift abgeben würde… bitte um eure Meinung.

    • Das Würde mich auch Interessieren, habe genau wie du vor 3 tagen zum 1x Post von denen bekommen… Also Abwarten oder direkt diesen Wiederspruch hier hinschicken ??

    • Hallo,

      ich habe heute auch Festsetzungsbescheid erhalten. Ich finde die Begründung mit Kriegshetzepropoganda als Richtig. Heute ist es ein aktuelles Thema in den Medien und die Berichtserstattung ist schlecht. Warum soll ich dafür Geld bezahlen und das noch unterstützen.

      Bei mir ist der Fall anders. Ich habe in eine Wohnung fast 10 Monate gewohnt und dann umgezogen. Rundfunk möchte für die 10 Monate Geld sehen, weil ich mich vergessen habe abzumelden. Ich habe Widerspruch geschrieben, dass ich nur zwei Monate dort gewohnt habe. Mit meinem Vermieter habe ich darüber gesprochen. Er wird das Bestätigen. Somit ist dieser Bescheid nicht wirksam.

      Was meint ihr?

    • Servus also alle die einen suchen der ruhe vor der gez hat bin ich. ich habe seit 3 jahren nichts mehr gehört von den pfosten. Und das ist mir wie folgt gelungen alles ignoriert und 1 schreiben aufgesetzt(folgt sinngemäß). Ich habe sie darauf hingewiesen das sie gegen mehre gesetze verstoßen (nachweislich! ich sage nur zwangsteuern sind in der brd verboten usw.), dass ich sowie ich den nächste auffordung zur zahlung oder ähnliches erhalte zur Polizei gehe eine Anzeige gegen belästing stelle & vor gericht gehe schadensersatz klage. Und ich muss ja dazu sagen wenn sich ein schuldner 3 jahre nicht meldet verfallen automatisch sämtliche schulden. Leider kann ic euch keinen beweiß geben aber eun wenig sicherheit. Die quatschen und drohen viel aber machen können sie nicht viel. Ich kann euch nur sagen gemeinsam sind wir stark. ein einzelner bürger hat angst und die muss man ihm nehmen. GEZ ist betrug. Ich helfe in meiner stadt einigen gegen die gez verteile den o.g. wiederspruch und stehe ihnen bei! keine angst euch kann nicht passieren bevor die irgendwas pfänden können oder ähnliches brauchen sie einen Mahnbescheid (den sie kaum bekommen werden!) so gut erstmal genug geschrieben maximal erfolge

      • Der Satz „Die quatschen und drohen viel aber machen können sie nicht viel. “ kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir wurde die ganze Mahnsache nach Bad Schwalbach verlagert und nach einigem hin und her wurden meine Konten gesperrt. Und dann ist die ganze Sache gar nicht mehr witzig ! Viele Schreiben hier alles easy und da passiert nichts, ich weiß aus Erfahrung das es ganz schnell gehen kann das alle deine Bankkonten gesperrt werden und dann fängt der Ärger an. Dann habe auch ich nach über 2 Jahren klein bei gegeben und auf Ratenzahlung die Sache max. hinausgezögert. Habe aber weiterhin keine Einzugsermächtigung erteilt und bekomme nun hin und wieder einen Bescheid den ich dann auch brav bezahle, Mahngebühren aber nicht, da ich nur zahle wenn ich auch einen Bescheid bekomme. Dies habe ich auch so kommuniziert, seitdem habe ich erst einmal nichts mehr bekommen. Der ganze Verein scheint vollkommen planlos zu sein und die rechte Hand weiß nicht was die Linke macht !

      • Irrtum die Verjährungsfrist von drei Jahren greift nur wenn du zwischen 01.2013 und dem 31.12.2015 keine Aufforderung zur Zahlung erhalten würdest, die Vollpfosten haben also noch bis Sylvester 2015 zeit um die nicht gezahlten Beiträge geltend zu machen, erst danach würde die Forderung für 2013 verjährt sein, nicht aber die Forderung für die Beiträge aus 2014. Das spielchen der dreijährigen Verjährung, geht für jedes neue Beitragsjahr von vorne los. Die Beiträge für 2014 sind erst zum 31.12.2018 verjährt, vorausgesetzt es erfolgt keine nachweisbare Aufforderung des Beitragsservice zur Zahlungsaufforderung.

  150. Ich muss mal das fragen, was schon viele gefragt haben:
    Wie kann man sicher sein, dass man nicht in nem halben Jahr oder nach dem nächsten Umzug einen Bescheid kommt und die einem die Kosten von anno 20xx in Rechnung stellen?? O.o

    Eine andere Frage ist, dass es ein Urteil (weis nicht genau, ob das das richtige Wort ist) gibt, nachdem man ab 01.01.2013 zur Zahlung verpflichtet ist?

    Ich möchte es mit dem Schreiben gern versuchen, habe aber Angst, dass es da gaaanz schön Ärger gibt?! O.o

    Kann vielleicht jemand dazu Stellung nehmen, ob man erfolgreich auf lange Sicht diesen Unsinn nicht zahlen muss???

    Ich bin nämlich auch der Meinung, dass das alles nur Geldmacherei ist.
    Hab ja nicht mal Fernsehen zurzeit und für mein Internet zahle ich beireits bei nem Anbieter (den ich mir sogar ausgesucht habe xD )

    • Das wird wohl von den einzelnen Landesrundfunkanstalten unterschiedlich gehandhabt. Ich habe auf die Schreiben nie reagiert, bis ein Beitragsbescheid kam. Dann habe ich den obigen Widerspruch eingelegt. Seit mehreren Monaten habe ich jetzt nichts mehr gehört.
      Ich vermute, dass die Verantwortlichen des Beitragsservice selbst wissen, dass ihr Vorgehen illegal ist, und vermeiden wollen, dass dies durch Gerichtsurteile öffentlich bekannt wird.

      • Ich muss mal das fragen, was schon viele gefragt haben:
        Wie kann man sicher sein, dass man nicht in nem halben Jahr oder nach dem nächsten Umzug einen Bescheid kommt und die einem die Kosten von anno 20xx in Rechnung stellen?? O.o

        Eine andere Frage ist, dass es ein Urteil (weis nicht genau, ob das das richtige Wort ist) gibt, nachdem man ab 01.01.2013 zur Zahlung verpflichtet ist.

        Ich möchte es mit dem Schreiben gern versuchen, habe aber Angst, dass es da gaaanz schön Ärger gibt?! O.o

      • Dein Widerspruch ist aus 2014, damit wurde die Verjährung für die Beiträge aus 2013 gehemmt, zusätzlich hat der Beitragsservice Zeit bis 31.12.2015 Zeit seine Forderung für 2013 noch innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen.

        Der Unsinn, seit Monaten nichts gehört, ist also Kindergartenkram.

      • Hallo Brexy,

        ist dein obiger Widerspruch auch bei einem Festsetzungsbescheid verwendbar?
        Vielleicht ist es eine blöde Frage, ich möchte mir aber einfach nur sicher sein.

        Danke im vorraus für deine Antwort.

        • Gerade beim Festsetzungsbescheid muß der Widerspruch erfolgen; die nachfolgenden Schreiben sind lediglich „Kontoauszüge“, gegen die nicht noch einmal Widerspruch eingelegt werden muß – kann man, müßte man aber nicht.
          Ich habe es trotzdem immer wieder gemacht, denn in Antwortschreiben heißt es dann bei neuen Schreiben “ Vielen Dank für ihre Information“; und das, wo ich doch einen rechtsverbindlichen Widerspruch eingelegt habe.

  151. hey zusammen,

    ich bin Student bekommen kein BaföG mehr und bin dementsprechend nicht mehr befreit und soll zahlen. Das Geld habe ich nicht und nun suche ich nach möglichkeiten wie man den scheis am besten los wird. In den Foren und Kommentaren lese ich unterschiedliche Möglichkeiten aber nie höre oder lese ich von jemanden der davon befreit wurde und das bestätigen kann…Gibt es niemanden der nach einem Widerspruch befreit wurde oder haben die meisten doch aufgeggeben und zahlen fleissig weiter??? bitte um Rückmeldung. LG

    • Hallo zusammen, schön gemachter Beitrag. Ich mache es anders, alle Verwaltungen sind in der BRiD Firmen, eingesetzt durch unsere US Militär- Kommandaturen in Stuttgart.
      Ich zahle niemals etwas irgendwo hin, ohne Vertrag mit unbekannten Firmen. Es gilt in Deutschland konkludentes Handeln: d.h. Verträge von 2 Vertragsparteien dürfen nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen werden. Auch ein sogenannter Gerichtsvollzieher braucht einen Vertrag mit DIR.
      Wer das Handelsrecht versteht weiß, daß alle Behörden in Germanien gründlich am Arsch sind, solange wir keinen Deutschen Staat wiederbelebt haben, z.B. den Deutschen Bund, Deutsches Reich, wir sind nicht “ deutsch “ sondern Reichs- und Staatsangehörige nach RuStaG 1913. Zu diesem Zweck habe ich mich mit einem RPA bestückt und allen Behörden dieses auch über die Adresse US EUCOM Patch Barracks 70569 Stuttgart mitteilen lassen. Somit aktiviere ich in meiner Heimat automatisch mein Recht auf Heimat, den Staat Mecklenburg Schwerin. Alles andere ist Verschwendung von Energie, wir müssen nichts beweisen, nur die Staatszugehörigkeit zu unserem Volk, es ist mir eine Ehre. Mein Vater war Heimat Vertriebener aus Schlesien, gerne hätte ich ihm diese wiedergegeben, die Zeit wird kommen, Polen wartet auf Gerechtigkeit, auch diese Menschen dort wurden ihrer Heimat beraubt und in unsere Territorien zwangseingesiedelt.
      vlG von Mario, Staatsbürger von Preussen und Mecklenburg Schwerin

      • Seit wann hat man einen Vertrag mit einem Gerichtsvollzieher?
        Der wird vom Vollstreckungsgericht als Beauftragter eingesetzt und nichts anderes.
        Einen solchen Unsinn sollte man nicht verbreiten, ehrlich nicht.
        Auch der Rest den Du da geschrieben hast, ist ausgesprochener Unfug.

    • Hey Mango
      meine Tochter macht eine Ausbildung zum Erzieher, bekam das erste Jahr noch Bafög und erhielt tatsächlich eine Befreiung. Irrwitziger Weise nur für ein halbes Jahr. Wir legten Widerspruch ein und gütlicher Weise wurde dem entsprochen. Im nächsten Jahr wurde ihr das Bafög gestrichen, jetzt reicht kein Schülerausweis und sonstiges aus um eine Befreiung zu bekommen. Fakt ist, sie hat jetzt weniger Geld zur Verfügung als mit Bafög, aber da keine Behörde ihre finanzielle Situation bestätigen kann, ist sie nicht befreit. Der Schriftverkehr mit dieser Rundfunkanstalt ist nervenaufreibend und dämlich, da egal was man für tolle Widersprüche verfasst es einfach ignoriert wird. Zudem weiss ich aus Erfahrung in meiner Familie, das wenn man vergisst einen weiterführenden Antrag zu stellen oder einen Umzug zu melden, die lieben Rundfunkanstalten nicht gewillt sind rückwirkend aufgelaufenden Gebühren zu stornieren. Allerdings weiss ich von einem Fall wo die Rundfunkgebühren mit in eine Privatinsolvenz aufgenommen wurden. Da haben sich die Rundfunkanstalten nicht als Gläubiger gemeldet. UNFASSBAR. Daraus kann man schliessen, das diese Organisation sich darauf verlässt das genug DUMME zahlen.

      • „Daraus kann man schliessen, das diese Organisation sich darauf verlässt das genug DUMME zahlen.“

        Genau so ist es. Der Beitragsservice hat nur den Status eines Inkassobüros, kann nur drohen und einschüchtern (z.B. die völlig absurde Drohung, Mietkautionen zu pfänden), hat aber ebensowenig wie ein Inkassobüro eine rechtliche Möglichkeit, die Forderungen einzutreiben. Wer zahlt, zahlt freiwillig.

        Der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag beinhaltet nur, dass die Regierungen und Parlamente der Bundesländer sich auf einheitliche Standards für die Erhebung der Gebühren geeinigt haben. Es gibt aber kein Gesetz, das den einzelnen Bürger verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.

  152. Hallo ich habe nach mehreren Mahnungen der GEZ am 18.11.14 einen Brief von meiner Stadt zur Zwangsvollstreckung bekommen. Daraufhin habe ich der GEZ eine E-Mail zugeschickt auf die bis heute keine Antwort kam. Daraufhin konnte ich telefonisch bei der Stadt den Termin verschieben zur Zwangsvollstreckung (davon abgesehn stand eh kein Termin drauf wann die vor meiner Tür stehen wollen). somit schickte ich am 10.12.14 der Gez ein Widerspruch und bat sie darauf innerhalb 7 Tage zu antworten- und wieder kam bis heute nichts. Und die von der Stadt raten mir nur dort telefonisch anzurufen was ich aber ablehne denn dann würde ich sie ja unterstützen. Meine frage ist jetz ob es sinnvoll wäre mir einen Anwalt zu holen, oder nochmal einen klaren widerspruch der Gez zuschicken soll?

    • Hallo
      Mit einer E-Mail wirst Du auf keinen Fall Glück haben, wenn Du schon ein schreiben hin schicken willst dann hast Du mit einen Einschreiben mit Rückantwort die gösseren Schankssen.
      Um genau zu sein sollte es ein Qualifiziertes elektronische Signatur haben.
      Was deine Zwangsvollstreckung betrifft Rat ich Dir in Internet dich zu informieren auch die haben Regeln.
      Und was die Manugen betrifft ich hab bis jetzt ca. 35 davon und das sind nur die, die ich aufgehoben habe. Da lass ich ein fetten farz drauf

      • Eine Email hat eine unverwechselbare Signatur! Da muß niemand Geld für ein Einschreiben ausgeben – zumal zwei mal der identische Brief, normal frankiert, einen ähnlichen Effekt hat; kein Richter wird glauben, das ein Empfänger zwei Briefe gleichen Inhalts nicht bekommen haben will 😉 Man muß das Absenden nur um einen Tag versetzen und gut.

    • Hallo Caro, das gleiche habe ich auch letzten Freitag erhalten! Eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung über unseren Landkreis! Bei mir geh es um 935€ die falsch berechnet sind! Da ich in genannten Zeiträumen befreit durch AlgII war, was nicht berücksichtigt würde! Ich habe mehrfach GEZ angeschrieben unter anderen per E-post und nie eine Antwort erhalten! Letztes schreiben ging per Einschreiben vor 2 Wochen an die raus und nun erhalte ich sowas!! Wie ist dein stand momentan? Was hast du unternommen? Ich bin verzweifelt! Habe angst vor Kontoppfändung! Kann schon nicht mehr schlafen und an nichts anderes denken!

  153. Schade dass die Diskussion hier im Sept.14 schon aufhört.
    Habe die Infos dazu aus News-aktuell.
    Die haben auch Musterschreiben reingestellt das man sich rauskopieren und abschicken kann. Dazu noch einen Aufruf von Anonymus,samt Musterbrief, Vom Rechtsanwalt ausgearbeitet mit sämtlichen Verweisen auf unsere „Gesetzesvorlagen“ Mit Paragraphen.
    Ich stell euch den Link mal rein und unter Archiv ab Oktober 2014 kommen die ganzen Themen sehr gut aufgedröselt zur FINANZ GmbH Bundesrepublik,sauber belegt mit allen Umsatzsteuernummern usw… Wer noch hier liest ,reinklicken! Man kann nie genug Infos und Querverweise bekommen!!!

    http://newstopaktuell.wordpress.com/category/aufruf-zum-deutschlandweiten-gezbeitragsservice-boykott/

    https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/10/30/staatsvortauschung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-luge/

    Viel Glück

    • Der im Kommentar von „Gehirneinschalter“ empfohlene Gebührenboykott-Musterbrief ist in mehreren Punkten juristisch unhaltbar. Sollte dieser tatsächlich von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet worden sein, dann zweifle ich an dessen Qualifikation.

  154. Hallo ich habe den gleichen Ärger.
    Das alles hier hilft mir hoffentlich bis zu Schluss durchzuhalten.
    Ich habe einen neuen weg eingeschlagen mich bemerkbar zu machen.
    Ich habe ARD/ZDF und Deutschlandradio meine Emfangsgeäte in Rechnung gestellt.
    Da ich der Ansicht binn das die Rundfunkanstalt meine Geräte benutzt um Ihren Vertag zu erfüllen
    den Sie von der BRD erhalten hatt. (BRD Finanz-GmbH ,,eingetragen im Handelsregister in Frankfurt,,)

    • Hey, denke das es wohl ganz gut läuft oder bisher keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, sonst würden hier wohl weitere Nachfragen kommen wie es weitergeht wenn… kA.
      Ich werde jedenfalls auch erst einmal auf den Beitragsbescheid warten, um dann dagegen Einspruch (natürlich per Einschreiben) einzulegen. Wie andere schon geschrieben haben sinds für mich bisher irgendwelche Infoschreiben/Angebote wie auch bei Sky oder Angebote von Kreditunternehmen oder sonstwas wo nen Überweisungsträger drin liegt.

      • Hab jetzt den zweiten festsetzungsbescheid innerhalb von 2 Monaten.
        Bei dem ersten Einspruch eingelegt mit einschreiben aber keine antwort…werd jetzt noch ne Woche warten und beim zweiten auch Einspruch einlegen ☺

  155. Hallo,

    ich habe heute einen Brief der GEZ geöffnet wo drin steht das sie mich Zwangsanmeldend und ich rückwirkend zum 1.1.2013 449,90€ zahlen soll und dann eben monatlich den Beitrag zur GEZ.
    Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.

    Ich muss dazu sagen das ich vorher 2 weitere Briefe erhalten habe wo sie die Zwangsanmeldung angekündigt haben.

    Bitte um Antwort!!!!

    • Ich habe solche Briefe schon mitte des Jahres bekommen. Irgendwann kam dann mal der Beitragsbescheid auf welchen ich diesen Widerspruch geschrieben habe. Hatte denen eine Frist zur Bestätigung von 14 Tagen (zum 20.9.14) gesetzt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

      • Wie ist das wenn man nie eine Beitragsbescheid bekommt? habe nur Briefe mit der Summe und dass ich dass zahlen soll von 2013 bis heute, bis jetzt habe ich nicht reagiert bzw mal eine Ratenzahlung vereinbart diese aber wieder gekanzelt da die sich nicht an die Rate halten wollten. Rechtsbelehrung habe ich bis heute nicht eine bekommen, wann also Widerspruch schreiben? :O

    • Mein Lebendsgefährte der mit in meinem Haushalt lebt,hat im Dezember 2014 einen Vollstreckungsbescheid bekommen von 376.42 Euro ,den er jetzt mit Ratentzahlung an den Gerichtsvollzieher abzahlen muß.Auch meine beiden Kinder die 2013 und 2014 ausgezogen sind ,sollen über 400,00 Euro nachzahlen.sie haben Widerspruch eingelegt und bis jetzt noch keine Antwort erhalten.Wir haben jetzt am 02.02 2015 wieder Post vom Mitteldeutschen Rundfunk bekommen ,wo wir aufgefordert werden vom 1.1o 2014-31.12 2014 noch mal 61,94 Euro zu zahlen.es steht auch drin das es ein vollstreckbarer Titel ist und die Rückstände aus der Zwangsvollstreckung noch nicht beglichen sind,wir sollen die Rückstände umgehend begleichen.

  156. Hallo alle zusammen…
    Ich habe bisher fleißig meine Beiträge gezahlt. Allerdings nie eine Einzugsermächtigung unterschriebe, sondern alle drei Monate selbst überwiesen. Jedes mal hätte ich brechen können. Den Beitrag für die letzen drei Monate habe ich nicht überwiesen und zack nen Brief im Postkasten. Aufgelistet die Beiträge plus acht Euro Säumniszuschlag. Es brodelte förmlich in mir. Also setzte ich mich an den Laptop und stieß auf diese Seite. Als ich das hier alles gelesen habe, hätte ich am liebsten sofort diesen Wiederspruch abgeschickt aber irgendwie ist das auch mit Angst verbunden, irgendwann nen Riesenbetrag zahlen zu müssen oder sich gerichtlich vertreten zu müssen. Wahrscheinlich ist genau das der Punkt, warum viele Menschen diese Beiträge dann einfach zahlen und wovon dieser Verein lebt 🙁 was mach ich nun!?
    Außerdem stellte ich mir die Frage, auf welchem Wissen das alles hier beruht!? Gibt es hier unter euch Fachleute??
    Liebe Grüße Kristin

  157. Hallo,
    eine Frage!
    Ihr schreibt:“Möchten SIE auch dazugehören? Wenn nicht, widerrufen Sie sofort ihre Einzugsermächtigung und fordern einen Beitragsbescheid an.
    Nach Eingang des Beitragsbescheids können Sie den folgenden Widerspruch von Brexy übernehmen.“
    Ich habe meine Einzugsermächtigung am 1.10.2014 widerrufen,trotzdem wurde der Betrag von 53,94 Euro am 15.11.2014 eingezogen.
    Auf meine Rücklastschrift vom 18.11.2014 wurde mir ein Zahlungsformular über den Betrag zuzüglich 5 Euro Rücklastschriftkosten zugeschickt.
    Nun frage ich mich ob es wirklich sinnvoll ist einen Beitragsbescheid anzufordern?
    Meine fachlichen sowie juristischen Kenntnisse sind nicht besonders,aber ich hatte den Eindruck dass man gerade einen Beitragsbescheid vermeiden sollte?
    Ich bin mir unklar über meine weitere Vorgehensweise und würde mich sehr über Ratschläge freuen!

    • Hallo Elke,

      wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt, dürfen diese Banditen auch kein Geld einziehen. Die fünf Euro Rücklastschriftskosten dürfen die nicht erheben.
      Sie benötigen unbedingt einen Beitragsbescheid, um dagegen innerhalb vier Wochen Widerspruch einzulegen.
      Die Schreiben dieser Banditen sind alle gleich – sie wollen nur einschüchtern und Ängste schüren.

      Noch ein Hinweis:
      Lesen Sie sich bitte den Beschluss des LG Tübingen durch.
      http://openjur.de/u/708173.html

      Soweit mir bekannt, sind es mittlerweile über eine Mio., die die Zwangsgebühren verweigern.

  158. Hat jemand nen Tipp was man als Student machen kann, der Bafög bekommt? Eine weitere Zahlungsaufforderung wurde bereits versendet (nach 3 Monaten des Ignorierens). Den Zeitraum, den ich zahlen müsste, bekam ich aber Bafög. Der Befreiungsantrag ging aber zu spät ein, somit müsste ich den Beitrag zahlen und zwar der vorangegangenen Monate. Auf was könnte ich mich in einem möglichen Widerspruch beziehen? Eine Befreiung gilt momentan, aber nicht für den Rückstand. Danke schonmal, guter Artikel!

    • Hallo,

      als Bafögempfänger musst du nicht zahlen. Ich weiß es weil ich selber studiere und Bafög bekomme. Einfach der GEZ oder wie die auch heißen eine email schreiben, dass es so und so ist. Wichtig ist, das du dich klar ausdrückst. Wenn die von dir Verlangen, dass du trotz Bafög zahlen musst, ist das eindeutig rechtswidrig und das wissen die Leute. Muss mich auch regelmäßig beschweren, aber das Recht ist auf deiner Seite.

  159. Das klingt ja alles ganz schön mit den Widersprüchen aber was mir hier ein wenig fehlt ist bestätigung! Hat den einer von euch tatsächlich erfolge nachzuweisen? Werde auch Widerspruch einlegen wenn ich weiß das der Schuss nicht nach hinten losgeht. Habe die Briefe derzeit alle komplett ignoriert und die Tage nun ein Schreiben mit dem Titel „Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 01.08.2014 – 31.10.2014 bekommen“. Vorher habe ich nie gezahlt mich angemeldet oder sonstiges. Keine Ahnung wie die jetzt plötzlich dazu kommen :/ Ich freue mich wenn ihr mir ein Antwortschreiben empfiehlt. LG Gapryel

    • dann stand in irgend einen schreiben vorher wenn du nicht darauf reagierst sehen die das als deine zustimmung an das du nicht angemeldet bist und ein beitragskonto möchtest. haben die bei mir auch gemacht und haben meine kündigung/einspruch gegen dieses konto ignoriert. mitlerweile drohen die mir schon mit gericht etc darauf warte ich eigentlich nur dann stampf ich die in grund und boden ^-^

  160. Danke Brexy! Ich werde diesen auch mal kopieren und verschicken. Am liebsten würde ich ja die Zentrale wegbomben… aber is ja leider strafbar. Unfassbar, dass die Merkel da nicht einschreitet und das mit dem Volk machen lässt!!! Die muss genauso weg!

  161. Hallo,

    Mein Anwalt (Thorsten Bölck) hat mir folgendes geschrieben, und empfolen Wiederpruch einzulegen:

    1. Die Bezeichnung des Bescheides als vollstreckbarer Titel ist rechtlich falsch. Nach § 2 LVwVG handelt es sich um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt. Der Begriff des Titels gibt es im VwR nicht, er stammt aus dem VollstrR der ZPO.

    Ihr wird aber mitlereweile auch einen Brief and die Vollstrekungsbehörde schreiben müssen. Mein Brief wid der Awalt schreiben.

    Wenn Ihr selbst ein Brief schreibt folgendes sollte erwähnt werden:
    Es liegt ein Verstoß gegen das LVwVG vor.
    Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Vw-Vollstreckung liegen nicht vor:
    1.Zu diesen Voraussetzungen gehört das Vorliegen eines Verwaltungsaktes,
    mit dem eine Geldzahlung gefordert wird.
    2. Gläubiger einer Geldforderung kann nur sein, wer rechtsfähig ist.

    Viel Glück
    Nanu

    • Hallo Nanu,

      gerne würde ich den Widerspruch von einem Anwalt schreiben lassen. Hat dein Anwalt ein Musterschreiben das ich verwenden kann?

      LG
      Nadja

  162. Hallo,

    ich brauche dringend Hilfe. Vielleicht könnt ihr mir helfen 🙂

    Zu meinem Fall: Ich habe bis Oktober 2013 in einer eigenen Wohnung gelebt und auch bis zu diesem Zeitpunkt die Gebühren bezahlt. Zum 01.11.2013 bin ich zu meinen Eltern gezogen. Im Dezember habe ich dann eine 3-Monatsrechnung (Nov, Dez, Jan)auf meine alte Adresse bekommen, auf die ich nicht reagiert und auch nicht bezahlt habe. Im Februar kam die erste Zahlungserinnerung (auf die neue Adresse). Auf diese habe ich ebenfalls nicht reagiert. Weitere Mahnungen folgten. Im Mai 2014 schickte ich diesem … Verein eine Abmeldung meiner alten Wohnung, die Beitragsnummer meiner Eltern und meine Meldebescheinigung. Es folgte im September ein Festsetzungsbescheid, in dem für Nov.-Mai ein Betrag von 149,86 EUR gefordert wurde und eine Abmeldung meines Kontos zum Juni vermerkt wurde. Darauf habe ich auch nicht reagiert, da ich es einfach nicht einsehe das ich für etwas bezahlen soll, wofür meine Eltern schon gezahlt haben und für eine Wohnung in der ich zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung schon gar nicht mehr gewohnt habe. Laut Mitarbeitern der GEZ kann eine rückwirkende Stornierung des offenen Betrages nicht vorgenommen werden, das finde ich ehrlich gesagt lachhaft. Bei jeder Firma ist das möglich! Am 10.11. kam dann die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung. Darin habe ich die Möglichkeit bekommen innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen. Das ist wieder lachhaft da der Brief auf den 01.11. vordatiert wurde und diese Frist schon abgelaufen war noch bevor der Brief bei mir eingegangen ist. Am 13.11. bekam ich eine weitere Mahnung mit Datum vom 01.11. und die Zahlungsfrist ist morgen der 15.11. Ist das nicht super? 😀

    Indirekt wurde uns von einer Mitarbeiterin der GEZ bestätigt das es eine Abzocke ist was da getan wird.

    Leider weiß ich nicht wie ich nun am besten gegen diese Abzocker vorgehen soll. Vielleicht könnt ihr mir da ein paar Tips geben.

    VG
    Nadja

    • Habe exakt das gleiche Problem, allerdings habe ich direkt Widerspruch eingelegt auf den überhaupt nicht eingegangen wurde. Wie bist du weiter verfahren bzw. wie ist bei dir der aktuelle Stand der Dinge?

  163. so meine Lieben,nun muss ich mich auch rühren.
    Heute hats mich echt umgehauen. das bisher ignorierte wurde heute beantwortet mit: einem Vollstreckungsvorankündigung vom Landkreis!!!!!!!!!!!
    Was kann ich jetzt tun?
    jetzt widersprechen und???

  164. Ein ergänzender Punkt, der in meinem Widerspruchsschreiben noch nicht enthalten ist:

    Im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag haben sich die Regierungen und Parlamente der Bundesländer nur auf einheitliche Regeln für die Erhebung der Zwangsbeiträge geeinigt. Es gibt aber kein Gesetz, das die Bürger verpflichtet, überhaupt Rundfunkbeiträge zu zahlen. Die Erhebung von Rundfunk-Zwangsbeiträgen hat keine Rechtsgrundlage.

    Wer zahlt, zahlt freiwillig.

  165. Hi
    Ich lebe seit anfang des jahres in einer eigenen wohnung und habe kurz nach dem einzug bzw nach meiner ummeldung auf dem amt einen brief des ard zdf deutschlandradio beitragsservices bekommen.
    man forderte auskunft von mir usw ich habe dieses schreiben wie nachfolgende igrnoriert bis vor kurzem wieder ein schreiben unter dem titel „Zahlungserinnerung“ kam.
    darin werde ich aufgefordert die ausstehende summe zu begleichen oder es enstehen weitere kosten.
    weiter heisst es in dem schreiben das ich keine weitere zahlungsaufforderung erhalte sondern das weitere rundfunkbeiträge über gebühren/Beitragsbescheid festgelegt werden und das ich in diesem fall säumnisszuschlag zahlen muss.daher meine frage was passiert wenn ich dieses schreiben und künftige einfach weiter ignoriere?
    bzw was wäre das beste was ich hier machen kann, wiederspruch einlegen?
    ich habe bis jetzt auf vielen verschiedenen seiten die unterschiedlichsten dinge gelesen und bin absolut ratlos was ich jetzt machen soll kann mir hier jemand sagen was das beste vorgehen wäre?
    mfg

  166. Hallo. Also in meinem Fall war es so, dass ich seit Ende 2012 keinen Beitrag mehr gezahlt habe. Ende 2013 kam dann ein Schreiben ich solle doch bitte den Betrag von ca. 400 € bezahlen. Auf meinen darauffolgenden Widerspruch habe ich keine Antwort bekommen, jedoch kam vor ca. 2 Monaten ein weiteres Schreiben. In diesem Schreiben war dann plötzlich nicht mehr die Rede von 400€ sondern nur noch ca 54 €. Ein erenuter Widerspruch wurde bisher nicht beantwortet.

  167. gez verweigerung ist naives wunschdenken.
    die lesen keine widersprueche. die wollen
    nur euer geld. mit denen koennt ihr nicht diskuttieren.
    die muss man zum teufel jagen!

  168. Hey Leute,

    ich habe mir alle Beiträge durchgelesen und bräuchte da mal ein wenig Hilfe.
    Ich habe mitte diesen Monats ein Brief von der Rundfunkanstalt erhalten.
    Da steht drin, dass die meine Daten von dem zuständigen Bürgerbüro erhalten haben und mich dazu auffordern mich bei denen anzumelden… Anmeldeformular liegt natürlich bei… ich habe eine Frist bis zum 05.10 (habe nicht vor mich da zu melden). Sollte ich das bis Fristende nicht erledigt haben, nehmen die sich das recht raus, mich selbst anzumelden…

    Wie genau soll ich da jetzt idealierweise vorgehen?

    Erstmal nichts machen?
    Oder jetzt schon ein Ablehnungsschreiben aufsetzen und per Einschreiben rausschicken?

    LG

    • Bloß nicht selbst anmelden.
      Wenn eine Anmeldung von den Abzockern kommt, Widerspruch mit Einschreiben per Rückschein einlegen und dann SChritt für Schritt verfahren.
      Damit kann man viel Zeit gewinnen.
      Wer weiß ob es dieses System noch in 2 Jahren gibt.

  169. Hallo ,

    ich hatte nun gegen den „Gebühren-/Beitragsbescheid“ von Anfang August innerhalb der Frist vor ein paar Tagen Widerspruch eingelegt.
    Daraufhin kam noch keine Atwort, nun aber ein „Festsetzungsbescheid“ für die Zeit vom 1.4.2014 – 30.06.2014 mit den selben von Brexy bereits erwähnten Formfehlern und Säumniszuschlag ( EUR 8,00 ).
    Muß ich jetzt gegen jeden weiteren „Festsetzungsbescheid“ erneut Widerspruch einlegen oder ist der erste Widerspruch ausreichend ??

    Schönen Gruß
    Trombotine

  170. Hallo,

    habe das selbe problem wie die Drei anderen vor mir die schon sich fragend an diese Forum gewendet haben.
    Habe da mal einen Text genommen der die Frager aller eischlisslich meiner Person das problem mit der GEZ beschreibt.

    LEIDER MUSSTE ICH FESTSTELLEN DAS KEINE DIESER FRAGEN AN DAS FORUM BEANTWORTET WURDEN ABER ANDERE FRAGEN VON GEPLAGTEN MITBÜRGERN BEACHTUNG GEWÜRDIGT WURDE.

    Hätte jemand die Kraft uns BITTE eine Antwort zukommen zu lassen damit wir den auch weiterhin den Kampf gegen die GEZ führen können.
    Um auch anderen zu helfen die das gleiche schicksal mit uns teilen bzw.bald teilen werden,einen gemeinsammen Weg aus diesem mit paragrafen zugebomten Thema herr der Lage zu werden.

    Tsära sagte am 4. August 2014 um 19:35 :

    Hey ihr, ich hab mich jetzt zuerst durch die Höcker Seite und jetzt hier durchgewurschtelt. Ich habe noch nicht widersprochen und ehrlichgesagt flattern auh erst seit etwa 4 Monaten (insgesamt 3) Briefe mit nun etwa 350 € “Gebühr” ins Haus. Ich finde die Ideen hier alle toll. Weiß nur ehrlichgesagt nicht, welchen Brief hiervon ich schreiben soll und an wen. Außerdem hab ich ein wenig Bammel, dass die GEZ es drauf ankommen lässt, denn ich habe keine Mittel um mich vor Gericht mit ihnen zu streiten. Vielleicht hat ja jemand einen netten Ratschlag für mich?! 🙂

    Bianca sagte am 18. August 2014 um 12:02

    Daniela sagte am 13. August 2014 um 00:21

  171. Hallo zusammen,
    ich hab eine Frage am Rande. Ich hab auf den ersten Brief der GEZ geantwortet, also mich bei denen angemeldet, bis ein Freund meinte, man könne sich zur Wehr setzen. Jetzt bin ich auf dieses Forum gestossen und vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe den ersten Brief der GEZ weg geworfen. Ich kann somit nicht sagen, ob es sich um einen Bescheid gehandelt hat. Falls es eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen gegeben hat, sind diese auch verstrichen. Ich frage mich nun, ob die mir am Telefon ehrlich Antwort stehen, wenn ich die Frage ob sie mir einen Bescheid gesendet haben. Wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen? Und wenn es sich um einen Bescheid gehandelt hat? ist dann nun alles verloren?

    Gruesse

  172. Hallo Bianca ich kann dir dazu jetzt nix sinnvolles raten, aber frag mal bei
    gez-boykott.de nach. Dort wird dir in jedem Fall hilfreich geantwortet.

    Ich persönlich habe alles ignoriert, was bis jetzt von denen kam, *auch den Beitragsbescheid*. Dieser Brief wurde nicht als Einschreiben versendet und
    der Bescheid erhielt gravierende formale Mängel.
    Deren Drohungen und Einschüchterungen sind mir egal – habe aber Bedenken, dass die einem das Konto unangekündigt unter dem Hintern wegpfänden. Ein Pfändungsschutzkonto werde ich aber auf keinen Fall einrichten, dann zahl ich „lieber“!

  173. Wenn ich das alles richtig verstehe ist es am Besten das „Betroffene“ gar nicht auf den „Gebühren-/Beitragsbescheid“ reagieren und abwarten sollten, richtig?

  174. Hallo

    bin mittlerweile recht ratlos.
    Bekomme schon seit einiger Zeit entsprechende Briefe, die ich dann auch mit der entsprechenden Argumentation (gegebene Beispiele) beantworte.
    Leider habe ich das Gefühl das diese Briefe ignoriert, bzw absichtlich fehlinterpretiert werden.
    Ich scheibe z.B. eine Ablehnung zum Bescheid und bekomme als Antwort ein Dankesschreiben dass ich der Ratenzahlung zugestimmt hätte. häää.
    Ich weiß langsam nicht mehr was ich noch machen soll.
    Kann mir jmd bei der weiteren Vorgehensweise weiterhelfen?

    Vielen Dank schon mal im voraus

    • hi
      also wegen der ratenzahlung kann ich dir einen lacher erzählen, meine bekannten sind seit ungefähr 6-7 jahren für immer in die heimat(Türkei) zurück gekährt und haben bei mir nur einen briefkasten namen wegen briefverkehr von der Krankenkasse und der Bank und nach einpaar zahlungs aufforderung für die kam dann der dankes brief wo angeblich sie sich für ratenzahlung entschieden haben sollen..also hinterfotziger gehts nicht mehr, was ist aus deiner sache jetzt geworden eigentlich?

  175. Briefe dieser Art sind nicht nur sinnlos und überflüssig, sondern auch schädigend für den Versender und zwar aus folgenden Gründen:

    Wenn ein Beitragsbescheid Formfehler aufweist, zudem noch solche groben wie oben beschrieben, dann ist es gar kein Bescheid, sondern ein Schriftstück ohne jegliche Rechtswirksamkeit.

    Warum sollte man auf so etwas erstens überhaupt reagieren?

    Warum sollte man zweitens deren Urhebern auch noch bei der korrekten Erstellung und Formulierung eines gegen einen selbst gerichteten Beitragsbescheides behilflich sein, den man ohnehin ablehnt?

    Vielmehr sollte man abwarten, ob eine Vollstreckung angekündigt wird und – falls diese denn eine rechtliche Würdigung wert ist – sie mit der Begründung zurückweisen, dass kein rechtswirksamer Beitragsbescheid vorliegt.

    Das Mikado-Prinzip lautet: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren.

    • Ich hab jetzt auch einiges an Beiträgen gelesen , hab mal ein Wirtschaftsgymnasium besucht und durch meine Tätigkeit oft mit Anwälten zu tun, daher kann ich nur die Funktionalität des oben angeführten Mikado-Prinzips bestätigen, man sollte den Gegner im festen Glauben des Sieges lassen bevor man Ihn auf der Zielgeraden Waidmannsgerecht zur Strecke bringt!

  176. Morgen Krisenfrei ,

    ich würde gerne den Brief von Brexy kopieren und gleichlautend an die GEZ senden. Ich bin leider nicht juristisch gebildet finde aber in diesem Schreiben alle meine grundsätzlichen Einwände gegen die Bezahlung der Zwangsverblödung wieder.
    Darf ich den Brief einfach so kopieren ??
    Ich habe meinen Bescheid gestern , also am 14.08.2014 ( natürlich rückdatiert zum 1.8.2014 ) bekommen.
    Ich gehe davon aus , daß der Bescheid gleichlautend ( mit Brevys ) ist.
    Ich könnte den Bescheid ja gerne mal zusenden
    Gruß
    Trombotine

    • „Darf ich den Brief einfach so kopieren ??“

      Selbstverständlich! Nur zu.
      Je mehr sich gegen diesen AbGEZockten Verein wehren, desto besser.

      • Gut , vielen Dank !

        ich habe noch etwas hinzugefügt , was mir wichtig ist :
        zu 7
        „Bereits vor vielen Jahren habe ich mich bewußt gegen den Konsum von Massenmedien entschieden,
        da ich meinen Meinungsbildungsprozeß nicht durch selbige beeinflussen lassen möchte.
        Zudem befinden sich in meinem Privatbesitz auch keine Geräte (Fernsehgerät, Radiogerät,
        Personalkomputergerät, Telefongerät oder andere ), welche zum Empfang geeignet sind.“

        zu 8
        „Auch das sonst ständig sinkende Niveau der Programme Ihrer Rundfunk- und Fernsehanstalten
        – hervorgerufen durch deren Beeinflussung durch Lobbyisten jeglicher Art und Ihre Quotenpolitik** –
        kann beim Konsum Schmerzen bereiten, die einer Körperverletzung gleichkommen.
        Im Gegensatz zum vorhandenen Bildungsauftrag verblöden Sie – bewußt oder fahrlässig – die
        Nutzer Ihrer Programme. Wenn mal Bildung erfolgt, dann nur auf Randplätzen.“

        „Anmerkung **
        „Die Quote ist der Widerspruch schlechthin zur Gebührenfinanzierung. Die Quote heißt Markt, die
        Gebühr heißt Unabhängigkeit vom Markt. Mit anderen Worten: Wenn das öffentlich-rechtliche
        System seine Legitimationskrise lösen will, dann muss es sich zwischen Quote und Gebühr
        entscheiden.“
        Zitat aus „Die Zeit“ 31/2010 Artikel „Vom Volk bezahlte Verblödung“ von Jens Jessen“
        Dazu der Link :
        http://www.zeit.de/2010/31/Oeffentliche-Anstalten
        Gruß
        Trombotine

  177. Hallo ihr Lieben
    Ich habe vor kurzem den dritten Brief bekommen mit der Aufforderung 350€ und ein paar gequätschte innerhalb von 4 Wochen zu zahlen und das die GEZ mich von sich aus abmeldet.Was mache ich jetzt am besten?

  178. Hey ihr, ich hab mich jetzt zuerst durch die Höcker Seite und jetzt hier durchgewurschtelt. Ich habe noch nicht widersprochen und ehrlichgesagt flattern auh erst seit etwa 4 Monaten (insgesamt 3) Briefe mit nun etwa 350 € “Gebühr” ins Haus. Ich finde die Ideen hier alle toll. Weiß nur ehrlichgesagt nicht, welchen Brief hiervon ich schreiben soll und an wen. Außerdem hab ich ein wenig Bammel, dass die GEZ es drauf ankommen lässt, denn ich habe keine Mittel um mich vor Gericht mit ihnen zu streiten. Vielleicht hat ja jemand einen netten Ratschlag für mich?! 🙂

  179. Dieses Musterschreiben hat ein Freund von mir verfaßt, nachdem er den Beitragsbeschiß erhalten hatte. Ich stelle es hiermit als Vorlage für zukünftig hoffentlich möglichst viele ähnliche Schreiben zur Verfügung:

    Absenderadresse

    An
    ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice
    50439 Köln

    Ort, Datum

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich gegen den Zahlungsbescheid vom xx.xx. d.J. Widerspruch ein. (Beitragsnr. XXXXXX)

    Begründung:

    Seit Jahrzehnten besitze ich weder Radio, noch Fernseher, noch PC oder Internetanschluß und gedenke dies auch fürderhin so zu halten. Ihre Forderung stellt demnach eine grobe Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar (cf. GG Art. 3 Absatz 1 und 2), da Ungleiches gleich behandelt wird. So wenig ich Mitgliedsbeiträge an den SC Freiburg zahle, den Fußballclub meines Wohnortes, weil ich nun einmal kein Vereinsmitglied des SC Freiburg bin, so wenig gedenke ich daher Ihrer Forderung nachzukommen, da sie Leistungen gilt, die ich bewußt nicht in Anspruch nehme.
    Verschonen Sie mich bitte mit dem bürokratischen Formalismus, mein Widerspruch sei „zulässig, aber unbegründet“, und schicken Sie mir statt dessen einen klagefähigen Widerspruchsbescheid. Verschonen Sie mich auch von Gerichtsurteilen jener Art, daß der „Gesetzgeber zur Vereinfachung befugt“ sei, weil „jede gesetzliche Regelung verallgemeinern muß“ (Verwaltungsgericht Potsdam, AZ 11K1090/13). „Muß“ sie das wirklich, die arme, von „Sachzwängen“ genotzüchtigte Justiz, indem sie Ungleiches gleich behandelt? Überlassen Sie doch bitte die coincidentia oppositorum besser den  Mystikern des Mittelalters. Statt von „Vereinfachung“ sollte also besser von Willkür gesprochen werden, und statt von einer „nichtsteuerlichen Abgabe“ (nebenbei: was ist eine Steuer denn anderes als eine vom Staat festgelegte „Abgabe“?!) von einer empfindlichen Geldstrafe für Radio- und Fernsehverweigerer. Erzählen Sie mir schließlich keine Märchen vom angeblich nichtstaatlichen „privatrechtlichen“ Charakter der Rundfunk- und Fernsehanstalten und deren ach so wertvollen „öffentlichen Auftrag“. Es sind substaatliche Unternehmen – wie der eiserne Parteienproporz in den Führungsetagen zeigt – mit Propagandaauftrag (sonst würden die christlichen Großkirchen des [Seite/Begriff nicht erwünscht]-Konkordats nicht reindrängen wie Schlechtwetter). Und verschonen Sie mich bitte, dies zum Schluß, mit der zynischen Paradoxie, erst ab einer Quote von 10% Nichtbenutzern der Propagandageräte (gemessen an der Zahl aller Haushalte) könne der Gleichheitsgrundsatz greifen. Es gilt nach deutscher Verfassung (Art. 1 GG, einfach mal lesen!) immer, für jeden einzelnen Staatsbürger; belassen Sie also die Prozente beim Sommerschlußverkauf und die Promille sonstwo.
    Solange nicht höchstrichterlich die Rechtmäßigkeit der Zwangsabgabe für nicht in Anspruch genommene Leistungen festgestellt ist, stelle ich den

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

    gem. § 80 Abs. 2 Nr.1 VoGO.
    In Erwartung der geschätzten Antwort verbleibe ich

    Ihr

    Max Mustermann

    P.S. Sie haben es nicht einmal für nötig befunden, den von Ihnen geforderten Rechnungsbetrag aufzuschlüsseln und nachvollziehbar zu machen. Woher soll ich wissen, daß hier nicht ordinärer Betrug vorliegt – es wäre nicht das erste Mal – statt „ordentlichem“ staatlichen Raub?

  180. Über die Rundfunkgebühren gibt es viele Beiträge und schlaue Vorlagen für einen Widerspruch. Was in allen fehlt ist ein entscheidendes Argument. Beiträge zahlt man wenn man Mitglied in einem Verrein ist. Dazu muß man sich bei dem Verein ammelden und eben durch Unterschrift bestätigen das man den Mitgliederbeitrag zahlt. Wer natürlich schon einmal so ein Rundfunkanmeldeformular ausgefüllt hat der muß auch zahlen. Ich habe noch nie so einen Wisch ausgefüllt. Zum rechtlichen. Wer hat den Rundfunkstaatsvertrag unterschrieben? 16 Ministerpräsidenten. Also gilt für diese der Rundfunkstaatsgebührenvertrag. Wenn in so einem Vertrag ein Dritter erwähnt wird dann muß dieser sein Einverständnis dazu erklären. Wenn er das nicht gemacht hat, dann braucht er auch nichts zahlen. Kann man im BGB nachlesen. Diese GEZ ist auch keine Behörde und kann somit auch keine Bescheide ausstellen. Ein Bescheid der nicht unterschrieben ist, ist nicht wirksam. Wenn er nicht unterschrieben ist muß er eine elektronische Signatur enthalten und muß auch auf elekronischen Weg versandt werden, incl dieser Signatur. Dazu gibt es unzählige Urteile von allen möglichen Gerichten.

  181. Jetzt bin ich verwirrt. Die ganzen drei Tage habe ich mich mit dem Widerspruch auf den Beitragsbescheid beschäftigt. Eine Zurückweisung erscheint mir jetzt nach dem Lesen der oben aufgeführten Argumente logischer. Auf dem Beitragsbescheid ist links oben die Anschrift von der Landesrundfunkanstalt und rechts vom Beitragsservice. Wohin soll die Zurückweisung adressiert werden?

  182. Hallo mal eben,
    …das oben abgedruckte Schreiben ist zwar nett, aber leider auch rechtlich nutzlos…
    Ihr müßt dieses Vorgehen als das betrachten, was es ist – ein geschäftliches Angebot – nicht mehr aber auch nicht weniger. Wenn ich dieses Angebot einfach dem natürlichen Zerfall übergebe, habe ich mir selbst ein Problem geschaffen, denn:
    Mit welchem Gesetz ist es einem Dritten erlaubt, meine Privatautonomie im Vertragswesen außer Kraft zu setzen?
    Richtig, – dieses Gesetz gibt es nicht (!) Aber wo liegt der Trick bei dieser Art Verträgen…? In der Kenntnis dessen…! Man kann einem Vertrag nur dann zustimmen, wenn man davon überhaupt Kenntnis erlangt hat und genau das geschied mit dem Bescheid, doch wer darauf nicht reagiert stimmt dem Vertrag – unwissendlich – zu (§ 362 HGB – Zustimmung durch stillschweigen).

    Und jetzt kommt das aber…:
    Dein derzeitiger Status (juristische Person/Sache) nimmt dir die Möglichkeit als Mensch Verträge zu schließen, doch genau dieses Status (Mensch) bräuchtest Du um der Begünstigte der CQV -Trust (Treuhand) MAX MUSTERMANN zu werden. Erst dann könntest Du eine bedingte Akzeptanz eingehen, wobei die rechtliche Grundlage dann das UCC (Welthandelsrecht) wäre.

    Über deine Geburtsurkunde (Wertpapier) wurde ein Trust mit dem Namen MAX MUSTERMANN erstellt. Als Mensch mit allen Rechten geboren (BGB § 1), wurdest Du durch die Geburtsurkunde in ein „Register“ übereignet, denn der Eigentümer dieses Geburtenregisters ist die Stadt, bzw. das Land (§ 10 EGBGB). So wurde aus dem beseelten Mensch mit allen Rechten, eine juristische Person/Sache ohne Rechte.
    Da der Mensch jetzt – juristisch betrachtet – nicht mehr existiert, wird er gemäß Admiralty Law (Seerecht) nach 7 Jahren für Tod erklärt. Diesen Status gilt es zu ändern, nämlich durch eine Lebenderklärung unter Eid.
    Erst der Mensch,- als Begünstigter der Treuhand, kann als Gläubiger seine eigenen Vertragsregeln aufstellen, oder anders ausgedrückt – der Gläubiger macht die Regeln und der Schuldner argumentiert, aber zahlt letztendlich doch, denn als Bürger bürgst Du dein Leben lang.
    Soll heißen: …so lange Du auf der Seite des Schuldners (des Bürgen) stehst, zahlt Du – egal wie und was Du denen schreibst.
    Gruß Doc

  183. Leserkommentar zur GEZ am 8.07.14 auf http://www.hartgeld.com (Rubrik Deutschland, 8:45):

    Zur Ungleichbehandlung: Der „Beitragsservice“ hat im vergangenen Jahr den bekanntesten und hartnäckigsten GEZ-Gegner, Bernd Höcker, von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit.

    Michel, schreie laut „Ungleichbehandlung“ und verlange das Gleiche für dich selbst!

  184. Ich hatte vor 3 Wochen die Zwangsvollstreckung meiner Stadt im Briefkasten mit Zahlungsaufforderung innerhalb 14 Tage.

    Habe ein Schreiben aufgesetzt und passendes Material hinzugefügt und beim Sachbearbeiter persönlich abgegeben.

    Nach 3 Tagen kam ein Brief von der Stadt in dem mitgeteilt wurde das mein Schreiben an den Beitragsservice weitergeleitet wurde und man nicht mehr zuständig sei.

    Von Zwangsvollstreckung keine Rede Mehr.

    Bezahlt habe ich seit Ende 2012 nichts mehr.

    • ohne zuvor einen Widerspruch oder eine Zurückweisung einzureichen?
      was haben sie als Antwort geschrieben? Und was für Material haben sie dem schreiben hinzugefügt?

    • Hi

      Kannst Du sagen was für einen Brief Du aufgesetzt hast und welches „Material“ die beigefügt hast?
      Wir haben ebenfalls vor 3 Tagen eine Androhung der Zwangsvollstreckung bekommen von unserer Stadt. Mfg

  185. Als Folge auf das erste Schreiben an gez/ard/zdf folgen nicht aussagefähige Belehrungen bis zur Drohungen. Darauf sollte mit nachfolgendem Schreiben an die bekannten Adressen/Geschäftsführer geantwortet werden.

    An
    Adresse der gez, wie bekannt
    Geshäftsführer Herr Hans W. Färber

    Sehr geehrter Herr Färber,
    Ich beziehe mich auf das oben genannte Schreiben und informiere Sie hiermit persönlich, dass es zu Ihrer Forderung keine gesetzliche Grundlage gibt und ich bitte Sie höflich, das Folgende zu beachten:
    Unser Schöpfers hat uns alle gleichwertig als eigenverantwortliche, souveräne Wesen mit einem freien Willen erschaffen. Kein Mensch hat von unserem Schöpfer das Recht bekommen, einen anderen ohne seine Zustimmung zu beherrschen. Wir sind jeweils der alleinige gesetzliche Eigentümer unseres Seins. Das ist unser aller Geburtsrecht und wir stehen unserem Schöpfer gegenüber in der Pflicht, dieses Geburtsrecht jedem anderen zuzugestehen.
    Ich habe zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, uns ungesetzlichen Organisationen oder ungesetzlichen Forderungen zu unterwerfen. Dies galt in der Vergangenheit, dies gilt in der Gegenwart und dies gilt auch in Zukunft.
    Ihre oben genannte Forderungen basieren letztlich auf dem Grundgesetz (GG). Weder meine Vorfahren noch ich haben das Grundgesetz (GG) und die darauf basierenden Gesetze legitimiert, noch haben wir uns jemals bewußt Organisationen unterworfen, die darauf basieren. Forderungen jeder Art abgeleitet aus dem GG sind ohne einen expliziten Vertrag zwischen uns und den jeweils Fordernden, somit willkürlich, ungesetzlich und gegenstandslos. Wir lehnen jeden daraus abgeleiteten Anspruch ab.
    Darüber hinaus ist das GG gemäss seinen eigenen Bestimmungen offenkundig sowieso ungesetzlich und die darauf basierenden Gesetze etc. sind nichtig: Das Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt:
    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
    Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gemäss seinem Art. 145 in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
    http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
    GG Art. 146 hatte damals den folgenden Wortlaut:
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Dieser Wortlaut enthält keine Einschränkungen darüber, wo und wie die betreffende Verfassung in Kraft treten muss.
    Das Deutsche Volk hat sich nach Ende des 2. Weltkriegs in freier Selbstbestimmung seine Verfassung gegeben. Diese wurde vom Deutschen Volksrat unter Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erarbeitet, am 19. März 1949 beschlossen und vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigt. Durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7. Oktober 1949 wurde diese Verfassung verkündet und in der sowjetischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
    (http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm )

    Gemäss GG Art. 146 verlor damit das GG am 7. Oktober 1949 seine Gültigkeit. Es ist also die öffentlich dokumentierte Willenserklärung der Siegermächte des 2. Weltkriegs und des Deutschen Volks, dass das GG gesetzlich nicht anzuwenden ist. Gegenteilige gültige Willenserklärungen der Beteiligten liegen nicht vor.
    Auf der Basis des GGs gibt es heute somit keine staatlich und gesetzlich legitimierten Einrichtungen oder „Ämter“ und die jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ agieren mit voller persönlicher Haftung. Für die Mitarbeiter solcher „Ämter“ gibt es keine Amtshaftung, ebenso keine sogenannte Amtshilfe.
    Das sog. BVG. Hat am 25.Juli 2012 festgestellt, dass es seit 1956 keine gültige Regierung gibt.
    Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik in Deutschland.
    Es gibt keine Staatsangehörigen einer Bundesrepublik Deutschland. Insofern können Sie auch keine Legitimation nachweisen.
    Sollten Sie diese vermeintlich dennoch haben oder Sie mir eine Staatsangehörigkeit einer Bundesrepublik in Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung der Dokumente incl. einer notariell beglaubigten Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes.
    Dieser Nachweis konnte von Ihnen bisher nicht erbracht werden. Sie zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern, Behörden, Firmen“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ und uns.
    Um diese Lücke zu schließen, legen wir für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese AGS automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt.
    Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Akten- und Geschäftszeichen, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.
    AGBs:
    1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
    a. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
    b. Sie schliessen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
    c. Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
    d. Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
    e. Der Vertrag gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.
    2. Rechte und Pflichten des Fordernden
    a. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. handeln als Privatpersonen.
    b. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschliesslich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind. Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
    c. Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragen von Beauftragten bekannt gegeben werden.
    d. Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach § 823 BGB.
    e. Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäss Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    f. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
    g. Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
    3. Rechte und Pflichten des Eigentümers
    a. Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.
    b. Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäss Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch Ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.
    c. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.
    4. Gebühren
    Die Gebühren sind in Gold- oder Silbermünzen zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Kurs der jeweiligen Münze am Tag des Vertragsbeginns.
    Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 5.000.- €
    Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer: 5.000.- €
    Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 10.000.- e
    Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Betreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
    Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
    Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung für eine ungesetzliche Forderung: 30.000.- € zzgl. Pfändungsbetrag
    In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag zzgl.10% Zinsen
    5. Beendigung des Vertragsverhältnisses
    a. Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
    b. Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäss Punkt 4 Pos. 7. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.
    c. Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.
    d. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.
    6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Hochachtungsvoll

  186. Ein Widerspruch setzt einen Anspruch voraus.Es gibt aber eine weitere Vorgehensweise, nähmlich die Akzeptanz, diese verhindert alle ohnehin rechtswidrigen Folgen. Das Nachfolgende Schreiben sollte gleichzeitig an die Geschäftsführer der privaten Rundfunkanstalten ARD/ZDF gesandt werden.

    An
    Adresse der gez, wie bekannt
    Geshäftsführer Herr Hans W. Färber

    Betreff: Akzeptanz,
    Ihr Schreiben, vom …………, Eingang hier am …………… Geschäftszeichen………………….. Mein Geschäftszeichen: ……………………

    Sehr geehrter Herr Färber,
    ich habe Ihr oben benanntes Schreiben, dass ohne Unterschrift und mit nasser Tinte ungültig ist, erhalten, und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.

    Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:

    1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen, einschl.Steuerhoheit, übertragen bekommen haben, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als „Rundfunkbeitrag“ segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder hier nicht über allgemeine Steuern beschließen dürfen.
    Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

    2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik in Deutschland.

    3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Berlin.
    Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

    Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

    Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,

    sowie als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000.- € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Firma gegenüber in Höhe von 1.000.000.- €,

    sowie als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis, als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel.
    Hochachtungsvoll

  187. Interessant ist auch, daß man sich nicht entscheiden will, ob es eine Gebühr oder ein Beitrag ist. Beides wäre rechtlich angreifbar, ein Beitrag ist freiwillig (Verein etc., man kann austreten) und eine Gebühr setzt eine Leistung voraus, alle Nichtgucker müssten diese nicht bezahlen.
    Es Abgabenbescheid zu nennen, haben sie sich garnicht erst getraut, denn eine Abgabe darf weder die GEZ, noch eine Rundfunkanstalt einfordern, das darf nur der Staat.

    Im Widerspruch ist übrigens gar keine Begründung erforderlich! Nur der Satz „Gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom Datum lege ich hiermit Widerspruch ein“ ist nötig.

    Die Begründung braucht man erst, wenn es vor Gericht gehen sollte, und dafür habe ich diese gute Zusammenfassung abgespeichert. Ich glaube aber nicht, daß das passiert, wir zahlen seit Anfang 2013 nicht mehr, und nach drei widersprochenen Bescheiden, also seit Quartal 3/2013, haben wir garnichts mehr gehört.

    Wir haben die Widersprüche nicht an die GEZ geschickt, sondern an unsere Rundfunkanstalt (BR), und wir haben das Aktenzeichen der GEZ nicht angegeben, unsere Anschrift ist schließlich eindeutig.

  188. Man kann etwas, was rechtsungültig ist, nicht widersprechen, sondern weist zurück!
    Auch entstehen keinerlei Fristbindung, weil die nicht unterschriebene Zahlungsaufforderung ohnehin nichtig ist und deshalb keine Fristbindung entwickeln kann.

    Mit der Widerspruchseinlegung statt Zurückweisung, erkennt man ein Handelsangebot als solches bereits bedingt an.
    Eine Rückweisung indes zeigt klar die Nichtigkeit des Handelsangebotes von Anbeginn auf.

    Sonst inhaltlich guter Brief.

    • ganz genau!
      grundsätzlich ist das ganze nix weiter als werbung, nur halt in typisch faschistischen gewand wie in unserer simulation üblich.
      das ganze könnte ja auch in mail form daher kommen und würde wohl neben den anderen dutzenden tagtäglich, im spam ordner landen.
      alles was sich da drin ansammelt löscht man doch einfach nur….
      insofern denke ich dass selbst eine zurückweisung schon zuviel ist, denn die konkludenz kann ja eh nicht greifen.

  189. Das Schreiben ist wirklich sehr gut. Zumal ich bereits vor 3 Monaten meinen Rundfunkbeitrag gekündigt habe. Ich warte eigentlich jeden Tag, daß da eine Reaktion kommt. Aber nun bin ich hoffentlich vorbereitet. Allerdings habe ich eine Frage. Ist es nicht besser anstatt eines Widerspruches, eine Zurückweisung auszuschreiben?

  190. Wo ist Art. 1 und 4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte? Jeder Mensch ist frei an unveräusserlichen Rechten, und „niemand darf Zwangsmitglied von irgendwas sein?“

    Ich konnte bereits eine Zwangsvollstrechkung abwehren.

      • Jurist zu werden ist leicht,ein guter Anwalt zu sein dagegen schwer. „KK“

        Jura ist eine Sprache der Wissenschaft. „Th. Fischer, Bundesrichter“

        Widerspruch gegen den Beitragsbescheid (Beitragsnummer xxxxxxxx)vom (??????)

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beitragspflicht sind die §§ 2 & 3 RBStV von Wohnungen (§ 3 RBStV. – i. V. m. § 8 des RBStV jeweils in der für den benannten Zeitraum gültigen Fassung.

        Da sie als Beitragsservice (§ 10 RBeitrStV ) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen unterliegen sie dem Verwaltungszustellungsrecht.

        Eine etwaige rechtsfähige Feststellung zu einer Beitrags-Forderung und somit einen rechtsmittelfähigen Vollstreckungs-Bescheid zu erlangen setzt nach den Vorschriften des VwZG voraus, dass diese/s Beitragsforderungs-Schreiben dem richtigen Adressaten beweisbar zugegangen ist/sind, wofür Sie beweisbelastet sind.

        In Anbetracht dessen erwarte ich eine entsprechende Beweisführung, bevor ich überhaupt einer „vorbehaltlichen„ Zahlung unter § 4 Absatz 1, Abs. 2 oder Abs. 6 RBStV. zustimme respektive nachkomme.

        Bis dahin verbleibe ich in freudiger Erwartung und mit freundlichen Grüßen.

        Kenan Killiad

        • Das gleiche kann für den Feststellungsbescheid angewendet werden.

          Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (Beitragsnummer xxxxxxxx) vom ??.??.??? eingegangen am ??.??.????

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beitragspflicht sind die §§ 2 & 3 RBStV von Wohnungen (§ 3 RBStV. – i. V. m. § 8 des RBStV jeweils in der für den benannten Zeitraum gültigen Fassung.

          Da sie als Beitragsservice (§ 10 RBeitrStV ) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen unterliegen sie dem Verwaltungszustellungsrecht.

          Eine etwaige rechtsfähige Feststellung zu einer Beitrags-Forderung und somit einen rechtsmittelfähigen Vollstreckungs-Bescheid zu erlangen setzt nach den Vorschriften des VwZG voraus, dass diese/s Beitragsforderungs-Schreiben dem richtigen Adressaten beweisbar zugegangen ist/sind, wofür Sie beweisbelastet sind.

          In Anbetracht dessen erwarte ich eine entsprechende Beweisführung, bevor ich überhaupt einer „vorbehaltlichen„ Zahlung unter § 4 Absatz 1, Abs. 2 oder Abs. 6 RBStV. zustimme respektive nachkomme.

          Bis dahin verbleibe ich in freudiger Erwartung und mit freundlichen Grüßen.

          Kenan Killiad (Facebook)

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