GEZ: Vorsätzliche Bandenkriminalität

Michael von Bentivegni (ef-magazin)

Baggerführer fahren mit dem Zweiten schlechter

Freiheit und vor allem Gleichheit, wie sie der Staat versteht, erweisen sich an der Propaganda-Steuer für die Staatsglotze, auch öffentlich rechtlicher Rundfunk oder kurz ARD und ZDF genannt. Aus erfindlichen Gründen soll von Steuer nicht gesprochen werden. Unterstellt man irrigerweise keine vorsätzliche Bandenkriminalität, so haben geisteskranke Einheitsparteiblock-Politiker und ebensolche Verfassungsrichter fern jeder Logik folgende, um eine fortschrittliche 68er Ausdrucksweise zu konzentrieren, scheißlegalen Prämissen ihres Banditentums erfunden, beschlossen, angewendet und bestätigt: Mögen die Leute verschlüsselte Privatsender auch einzeln kaufen wie Zeitschriften, und mögen auch schlimmstenfalls verarmte jugendliche Hacker auf einem Computer fernsehen, so sind doch alle Computer ihrer Staatsnatur nach Fernseher und Radios, und wenn der Staat die verschlüsseln müsste um seinen Schafswähler-Unterricht ordnungsgemäß an Entschlüsselungswillige zu verkaufen, dann würde ja keiner ihn haben wollen – und wo kämen wir dann hin?

Weil folglich niemand mehr informiert und kultiviert wäre, wie es sich in einer Demokratur gehört, muss eine von allen zu bezahlende Steuer eingeführt werden weil dieses Gesetz ja auch von jedem, der lesen kann, ausgenommen also nur Einheitsparteipolitiker und Verfassungsrichter, gelesen werden könnte. Die Drogerie-Kette Rossmann musste vor Einführung der Staats-Glotzen-Steuer 39.000 Euro und muss jetzt 280.000 Euro zahlen, weil sie ihre Angestellten zum Fernsehen angestellt hat, und weil auch die Kunden zu diesem Zweck in ihre Läden kommen. Das Straßenbauunternehmen Volkmann und Rossbach muss ebenfalls für seine Bagger Glotzensteuer bezahlen, allerdings würden deren Fahrer sich durch den Konsum von ARD und ZDF wegen gemeingefährlicher Verhaltens strafbar machen. – Auswege aus dem freien deutschen Empfang von Daseinsvorsorge des Staates sind Auswandern, obdachlos werden oder in den Wald gehen, abgemeldet versteht sich. Obwohl diese Zeilen gefährdet sind, von der Staatsglotze als Raubzitat weiter verbreitet zu werden, sind sie eigentümlich frei, ergo bezahlt.

 

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