3 Kommentare

  1. Es gibt auch eine Möglichkeit der Datenweitergabe der Meldeämter zu widersprechen. Hier der Eintrag bei selbstauskunft.net. Scheinbar soll es Gemeinden geben die dann an die GEZ die Daten nicht mehr weiter geben, ich lese das allerdings anders:
    Datenweitergabe durch Meldebehörden widersprechen!
    Bereits 8631 Widersprüche!
    Meldebehörden dürfen in Deutschland nach dem Bundesmeldegesetz Daten über gemeldete Personen an verschiedene Interessenten übermitteln und verkaufen. Für die meisten dieser Fälle schützt Sie nur ein Widerspruch, den Sie über unseren Dienst einfach und kostenfrei erteilen können. Ohne Widerspruch dürfen Ihre Daten übermittelt werden an:

    das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§36 Abs. 2)
    öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften; von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§42 Abs. 2)
    Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§50 Abs. 1)
    Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Alters- oder Ehejubiläen (§50 Abs. 2)
    Adressbuchverlage (§50 Abs. 3)

  2. Das geht aber m.M.n. nur, wenn man sich auch auf dem Einwohnermeldeamt abmeldet, weil man angeblich ins Ausland geht. Da es aber nach Haushalt geht, sprich Adresse Haus oder Wohnung, wird wohl zumindest das nächste Familienmitglied, was noch gemeldet ist, zur Zahlung aufgefordert. Und beim Einwohnermeldeamt einfach nur abmelden geht wohl nicht. Sie verlangen immer die Nachfolgeadresse wie bei einem Umzug. Ich glaube nicht, dass diese Idee funktioniert. Ist die GEZ nicht mit den Meldeämtern irgendwie verbandelt? Am Ende fällt das unter Betrug und man bekommt eine saftige Nachzahlung und eine Strafe obendrauf. Ich bin bei solchen Tipps sehr skeptisch geworden.

    • Die GEZ hat Zugriff auf alle Daten der Einwohnermeldeämter… Deswegen erfahren Sie von An- und Abmeldungen.

      Ich habe mich auch schon abgemeldet. Aber ehrlich wegen der Tatsache, dass es keine Person mit dem Namen gibt und ich ausschließlich Mensch bin. Ich habe auch beim Einwohnermeldeamt um die Löschung der Person nachgesucht.

      Das haben sie aber nicht akzeptiert, weder bei der GEZ noch beim EMA.

      Das ändert aber nichts, dass ich meine einseitige Willenserklärungen zur Kündigung und die Aufforderung zur Löschung unterbreitet habe. Es gibt einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte. Bei den einseitigen reicht die eigene Willenserklärung. Z.B. bei einer Kündigung.

      Dauerhafter Umzug ins Ausland mag vielleicht programmtechnisch funktionieren, so wie das System programmiert ist. Aber im Zweifel wird da eben rauskommen, dass der Kündigungsgrund nicht gegeben ist und somit die Kündigung unwirksam ist.

      Wahrscheinlich wird dann das Vertragskonto mit einem Mausklick wiederhergestellt und dann die Gebühren nachgefordert.

      Ob es Betrug ist, weiß ich nicht. Im Zivilrecht wird zumeist gelogen, dass sich die Balken biegen, ohne dass das Konsequenzen hat. Nur wenn man Tatsachen behauptet und nicht belegen kann, dann verliert man halt den Prozess (sofern man der freiwilligen und nicht Staatlichen und nicht fairen und unabhängigen Gerichtsbarkeit von Firmen zustimmt.).

      Ich würde Verträge immer anfechten wegen arglistiger Täuschung – hilfweise wegen Irrtums. Damit wird der Vertrag rückwirkend nichtig. Allerdings muss man das unverzüglich tun, wenn einem der Grund für die Anfechtung klar geworden ist. Und bei Irrtum muss man ggfs. den Vertrauensschaden ersetzen. Man hat ja ggfs. kostenpflichtige Leistungen bezogen.

      Da es aber keine Instanz in der BRD gibt, die einen nach so einer Anfechtung frei spricht, läuft trotzdem das Mahnverfahren an.

      Raus kommt man wahrscheinlich, wenn man keine Person mehr darstellt und entsprechend auch nicht mehr als solche unter einer Adresse gemeldet ist. Aber das ist eben für die Allermeisten nicht der Weg, weil sie zu viele Vorteile haben, die sie nicht aufgeben wollen.

      Es macht irgendwie wenig Sinn, z.B. durch Wahlen immer wieder die Geschäftsführung ohne Auftrag zu legitimieren und sich dann gleichzeitig gegen die ohne explizite Geschäftsführung geschlossenen Verträge zu eigenen Lasten wie der GEZ zu beschweren. Denn dazu hat man kein Recht, wenn man konkludent immer wieder ja gesagt hat und weiter ja sagt.

Schreibe einen Kommentar zu Angsthase Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*