GEZ: Kennen die Richter des BGH die Gesetze nicht?

Am 10. Juni 2015 gab es vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Beschluss zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, in dem der Beschluss des AG Nagold vom 6 März 2014 (4 M 193/14) und der Beschluss des LG Tübingen vom 19. Mai 2014 (5 T 81/14) aufgehoben wurde.

Befassen wir uns aber etwas näher mit folgenden Aussagen des Beschlusses des BGH:

„Es war nicht erforderlich, dass der Südwestrundfunk in dem Ersuchen ausdrücklich als Gläubiger oder Vollstreckungsbehörde bezeichnet war und Angaben zur Anschrift, Rechtsform und zu den Vertretungsverhältnissen gemacht wurden.“

Der Begriff Vollstreckungsbehörde ist irreführend und nicht eindeutig definiert. Was meint der BGH mit Behörde? Nicht einmal der BGH ist eine Behörde.

UPIK® Datensatz – L

L Eingetragener Firmenname Bundesgerichthof
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil
L D-U-N-S® Nummer 507171135
L Geschäftssitz Brauerstr. 30
L Postleitzahl 76135
L Postalische Stadt Karlsruhe
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt
L Telefon Nummer 072181910
Fax Nummer
Name Hauptverantwortlicher
W Tätigkeit (SIC) 9211

Soweit zum Begriff „Vollstreckungsbehörde“. Weiter geht es hiermit:

„Das Vollstreckungsersuchen bedurfte zudem weder einer Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten noch eines Dienstsiegels, weil es zweifelsfrei mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden war, bei denen diese Angaben entbehrlich sind. In dem Vollstreckungsersuchen waren schließlich die zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheide angegeben. Dagegen bedurfte es keines die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners feststellenden Verwaltungsakts. Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich.“

Wie bitte, … Hilfe automatischer Einrichtungen? Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig? Kennen die Richter des BGH das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 44 nicht, in dem es heißt:

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.

Außerdem verstoßen die Zwangsgebühren gegen Art. 2 Abs. 1 GG, da sie ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit darstellt. Zudem besteht ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht MRK § 20 (2), wonach niemand gezwungen werden darf, einer Vereinigung anzugehören. Allein dieser § entzieht den Rundfunkanstalten, sowie deren Inkassostelle, dem rechtsunfähigen Beitragsservice jegliche gesetzliche Grundlage.

Frank Fahsel, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart, hatte wohl nicht ganz unrecht, als er sich im April 2008 in einem Leserbrief folgendermaßen äußerte:

„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen….. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation.“

In diesem Sinne sollte sich das betrogene Volk an die Worte von Bertolt Brecht erinnern:

„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

Die Masse aber läßt sich lieber betrügen als sich gegen staatlich legitimierte Kriminelle zu wehren – zumindest so lange Brot und Spiele noch geboten werden. Mit dem Brot bzw. ohne könnte sich das aber bald ändern.

Hätte z.B. Tsipras die „Nein“-Wähler nicht an die Troika verraten, indem er ein weiteres Austeritätsprogramm zustimmte und mit einem griechischen Staatsbankrott der EU-Diktatur die rote Karte gezeigt hätte, wäre möglicherweise der Deutschen Bank, die auf einem Derivatemüll von ca. 60 Billionen Euro sitzt, die Luft ausgegangen – und somit auch allen anderen europäischen Banken. Bei reihenweise Bankenpleiten gäbe es auch keine Garantie mehr für das tägliche Brot. Und dann? Das aber ist ein anderes Thema. Somit wurde der globale Tsunami erneut in die Zukunft verschoben, aber nicht verhindert!

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