GEZ: keine Angst vor der Vollstreckungsmaßnahme

GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft

von Klaus Lohfing Blanke (netzwerkvolksentscheid)

Der Beitrag richtet sich an alle jene, welche dieser Massenverblödung der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr folgen wollen und aktiv und selbstbestimmt boykottieren. Sie sind, wenn man die Zwangsmaßnahme gegen Sie durchführen will nicht mehr den Willkürakten schutzlos ausgeliefert, daß man Ihnen einfach das Konto sperren kann und sie so mit Gewaltanwendung und Bruch jeglichen staatlichen Rechts auszutrocknen versucht.

Ich erzähle Ihnen als selbst praktizierender Boykotteur dieser Zwangsbesteuerung sicherlich nichts Neues, wenn man in diesen Zwangsmaßnahmen bereits im Vorgriff auf die bargeldlose Zeit heute schon einen Vorgeschmack davon bekommen kann, wie man Ihnen in der nächsten bargeldlosen Bankendiktatur den Hahn einfach abdrehen, daß heißt den Chip mit Ihrem “Guthaben” einfach sperren wird, so Sie nicht mehr im Sinne des Systems funktionieren/wollen. Einem “Guthaben”, welches nur in der virtuellen Welt der kriminellen Bankenmafia existiert. Wir können hier also bereits heute die Testläufe für uns am eigenen Leibe verspüren, was im Übrigen mal eine interessante Erfahrung ist. Dabei ist der Mafia völlig egal wie Ihre Argumentation ausfällt, welche Sie gegenüber dem Beitragsservices oder der Sender aufbauen. Es wird mittlerweile alles einfach vollstreckt und dabei agiert man sogar an der eigenen BRD Gesetzgebung der Treuhandverwaltung des “Vereinigten Wirtschaftsgebietes” vorbei. Ein Vorgeschmack darauf, wie privatisierter Staat, Behörden und Justiz funktioniert, obwohl diese durch Lissabonurteil 2009 eigentlich verboten und ausgeschlossen sind. Was in der Realität jedoch mittlerweile schleichend und fast unmerklich durch die Hintertür installiert worden ist, in den Strukturen steht und nur noch scharf geschalten werden muß.

Ein öffentlich Bediensteter höheren Dienstes (selbst Jurist) kontaktierte mich kürzlich und erklärte mir, daß meine eigene Argumentation in Teilen von ihm geprüft worden ist.

Was also war passiert, als meine eigenen Kontopfändungen aufgehoben worden sind?

Ich selbst erwehrte mich nach Erhalt eines Mahnschreibens an den MDR, daß mir erstens kein Bescheid zugegangen sei, daß ich freiwillig kein “Konto” eröffnete (Verstoß gegen BGB – Bekundung meines ausdrücklichen Willens, immerhin sind die Sender Firmen) sachlich die Berichterstattung kritisiere, für Kriegstreiberei, Propaganda und Parteiengülle nichts bezahlen werde und daß ich als selbst Betroffener unterdrückter Pressemitteilungen zu den Klagen gegen ESM meine Zahlungen für so eine tendenzielle und auslassende Berichterstattung nicht zahlen werde. Zudem befinde ich mich in einem anderen Personenstand, nach RuStAG 1913 bin ich Staatsangehöriger per Abstammung in einem der Bundesstaaten des 2. Deutschen Reichs. Dieses wurde von der Behörde mit einem Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt und ich bin im Bundesverwaltungsamt (BVA) im EStA-Register als solcher registriert. Das heißt also, daß die Treuhandverwaltung BRD für mich nicht mehr zuständig ist und Artikel 5.1, Artikel 6 und Artikel 50 BGBEG greift. Ich bin kein “BRD-Zugehöriger” mehr (siehe GG Artikel 116)

Aber Letzteres ist jetzt für Sie im Rechtsstand als sogenannter “Bundesbürger” und Personalausweisträger (zwangsbegründete Personengesellschaft) nicht weiter interessant. Die BRD hat keine Staatsangehörigen, sie ist also auch kein Staat (ich ging in den Artikeln Staat Staatsangehörigkeit – Fiktion) bereits darauf ein. Hier in www.gelberschein.info wurde das alles noch einmal von uns zusammengefaßt, wen das konkret interessiert.

Nun, wir leben in einer Diktatur, unter Besatzungsrecht und man gibt nicht freiwillig seine Kolonialsklaven, welche man aussaugen und umerziehen will auf. Insofern traf auch mich die Zwangsvollstreckung, man ignorierte meinen Personenstand (Artikel 5.1, Artikel 6 und Artikel 50 BGBEG; StGB §169)  und eines Tages waren alle meine Konten zu.  Nix ging mehr.

Ich verfaßte eine dreiseitige Abhandlung an die Vollstreckungsbehörde und ging mit zwei Zeugen ins “Amt”. Dort trug ich meine Bedenken zur Unrechtmäßigkeit in aller Höflichkeit vor und hinterließ das Schreiben mit der Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises. Im Schreiben machte ich die Behörde darauf aufmerksam, daß für alle Schäden, welche mir entstünden die Behörde mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert werden wird. Man signalisierte mir vor Zeugen, daß man nicht gewillt sei, daß man die Kontopfändungen aufheben, allenfalls jedoch aussetzen wird. Ich sagte, man möge sich das Schreiben erst anschauen und dann entscheiden, da ich ansonsten den Landrat selbst in die Verantwortung ziehe. Selbst auf dem Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbediensteten keine korrekte Verantwortlichkeit vermerkt.

Konkret wurde die Behörde tätig auf ein “Amtshilfeersuchen” des MDR ohne jegliche Unterschrift und ohne, daß überhaupt ein Verantwortlicher für das Schreiben auszumachen war. Unterschrieben war das “Dokument” mit den Worten “mit freundlichen Grüßen, Ihr mdr”. Ja, kein Witz, es stand noch nicht einmal drauf, wer dafür Verantwortung trägt und als ob man uns verarschen will der Satz: “Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültg.” Ja, ob Sie es nun glauben oder nicht, so war’s und ich wollte mich damit nicht zufrieden geben, daß man sich in einer Behörde wagt meine Konten auf so ein Witzblatt hin sperren zu wollen. Ich sagte spontan, ich werde das jetzt umkopieren und mit Ihrem Namen versehen und stecke das dann nächsten Montag in Ihren Briefkasten hinein. “Urkundenfälschung” so gleich der Einwand der Bediensteten, als ob sie nicht wüßte, wie eine “Urkunde” in meinem Rechtskreis auszusehen hat. Aber, zumindest ab diesen Zeitpunkt hatte ich sie bei Ohr. Vorher war ich offensichtlich nur ein “Penner” von der Straße für sie. Es ist einfach unglaublich, wie borniert man den Souveränen gegenüber tritt. Aber später sogar von ihr das Statement auf meine Frage, ob sie denn gern GEZ zahlt für eine solche Leistung, welche man den Leuten offeriert. Da guckte auf einmal ein bißchen Mensch heraus und sagte mir: “Ich selbst bezahle auch nicht gerne GEZ, aber mir ist das zu streßig, aber ich bewundere jeden der diesen Weg wie Sie gehen will…” Ich dachte, ich habe mich verhört, aber auch die Zeugen waren total verduzt. Wie kann man so eine Maßnahme gegen seine eigene Überzeugung eigentlich verantworten, zumal wir auf Ihre Remonstrationsverpflichtung hingewiesen haben? Es gibt nur eine Erklärung, man muß schon so Zomby sein, daß einem das damit erbrachte Leid der Leute und im eigenen Interesse seines Joberhalts schon egal sein muß…

Es dauerte in der Folge auch keine 4 Stunden, dann erhielt ich einen kleinlauten Anruf, man hätte jetzt die Anweisung an die Bank gegeben mein Konto zu entsperren. Ich fragte nach, ob nun die Kontopfändung damit aufgehoben wurde oder nur ausgesetzt? Man hatte die Kontopfändungen aufgehoben.

Es war Rätselraten angesagt.

Ich erhielt das in einem 2-Zeiler dann noch per Brief, es wurde mir aber nicht der Grund mitgeteilt, warum man die Sperrung aufgehoben hat.

Wir hatten noch die Gegenprobe mit einem anderen Fall gemacht, da blieben die Konten zu. Man ging nicht auf den geänderten Personenstand der Betroffenen ein. Da ich selbst bei dieser Willkürmaßnahme als Zeuge anwesend war, werde ich dazu noch einen Bericht verfassen. Momentan jedoch liegt die Sache auf Eis. Man geht von Behördenseite auf Tauchstation und versucht die Willkür einfach aussitzen zu wollen. Als Journalist werde ich dem betreffenden Landrat Gelegenheit dazu geben sich zum Fall und dem unmöglichen Benehmen seiner Behördenmitarbeiter vor mitgebrachten Zeugen äußern zu dürfen. Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Gegendarstellung der Betroffenen ist ihm zugegangen. Bis heute nach 3 Wochen keinerlei Reaktion von ihm, die Pressereferentin äußerte auf Nachfrage am Telefon, daß man die Sache in die Rechtsabteilung zurück gegeben hat. Das Konto ist immer noch zu. Wir kommen demnächst auf den Fall zurück, weil er auf Grund der Schwere der Verstöße in einem besonderem öffentlichem Interesse liegt und zumal man in der dortigen Pfändungsverfügung auf die AO berief, welche für Steuern zuständig ist. Das ist willkürliche Umformatierung privater Forderungen in Steuerrecht.

Lange Rede kurzer Sinn, am Staatsangehörigkeitsausweis lag’s offenbar nicht, denn nun kommt die Insiderinformation. Oben schon besagter Behördenmitarbeiter des höheren Dienstes bekam einen ähnlichen Fall auf den Tisch, war durch mich sensibilisiert und prüfte von Verwaltungsseite nun den Fall auf Herz und Nieren. Aber nur, was die Haftbarkeit der Behörde selbst und nach BRD Recht betrifft. Fehlende Unterschriften und Verantwortlichkeit des Ausstellers wurde dabei nicht geprüft. Wir befinden uns also lediglich auf Stufe 1 des Prüfungsverfahrens… Da kam nun folgendes dabei heraus.

Zitat:
Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:

„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“

Ich möchte Ihnen als LeserIn das in ein paar Worte übersetzen, wenn das zu juristisch klingt.

Wenn die Behörde als “Vollstreckungsorgan” die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung nicht vorgenommen hat, hier in diesem Falle war die Zustellung des Bescheides / Mahnung nicht geklärt (wie bei mir ja auch) dann ist die Behörde schadenersatzplichtig, so man die Prüfung unterlassen hat. Im Klartext heißt das, ich mache meinerseits ein Verfahren auf einstweilige Verfügung zur Entsperrung meines Kontos/Konten auf und dann war’s das. In einem Verfahren muß die Behörde nachweisen, daß das Schreiben per Zustellungsurkunde (gelber Brief) zugegangen ist. Die Mahnung betrifft das ebenfalls und eine Schonfrist von mindestens 7 Tagen bis zur Vollstreckung muß ebenfalls gewährleistet sein. Ist der Beweis nicht zu erbringen, verliert die Behörde das Gerichtsverfahren, das Konto bleibt auf. Punkt.

So, und wenn das nun endlich mal die willigen Vollstrecker in den Behörden auch massenhaft von uns zelebriert bekommen, dann wird man sich scheuen auf solche vagen und unbegründeten Forderungen eines Beitragsservices (nicht rechtsfähige Organisation) reinzufallen. Wie mir die Quelle berichtete gibt es lediglich pro Fall 20 € Vergütung, der Verwaltungsaufwand wäre aber viel zu hoch und lohne sich für die Behörde nicht. Die eigenen Behördenmitarbeiter in der Vollstreckungsstelle äußerten selbst, “…man hätte doch immer darauf vollstreckt…”, die Antwort des Vorgesetzten darauf war richtig und genau so wie es eben gehandhabt werden muß, “…dann habt Ihr das bisher schon immer falsch gemacht!”

Das ist Konsequenz, wie man sie wohl momentan noch mit der Lupe suchen muß! Dabei hätten sogar die Städte und Gemeinden gem. Artikel 28.2 GG selbst die Möglichkeit im Subsidiaritätsprinzip (geschützt durch Lissabonurteil 2009) per eigener Gesetzgebung und Gemeinderatsbeschluß zu bestimmen, daß ab Inkrafttreten, kein Betrieb, keine Behörde und kein Mensch auf eigenem Gemeindegebiet mehr GEZ oder diese Beitragssteuer bezahlen muß! Dann wären auch die raus aus diesem Schlamassel. Diese Propaganda und Deutungshoheit dieser Lügenbarone in Berlin und parteigesteuerten Medien wäre von Heute auf morgen ausgetrocknet.

Also, liebe Vollstreckungsbehördenmitarbeiter, Bürgermeister, Ordnungsämter ect. Warum macht Ihr so eine Verblödung und Abzocke Eurer eigenen Bürger und Menschen überhaupt mit? Warum setzt Ihr so etwas gegen Eure eigenen Schutzbefohlenen und Finanziers durch?

Wir haben ein Anschreiben für die Vollstreckungsbehörde vorformuliert, welche man für sich so oder in abgewandelter Form nutzen kann.

Vorlage – Vollstreckungsgegendarstellung-Rundfunkbeitrag (rtf Datei 15 kb)

Vorlage – Vollstreckungsgegendarstellung-Rundfunkbeitrag (pdf Datei 62 kb)

Zum Schluß noch ein wichtiger Tipp:

Bitte lassen Sie sich das sogenannte “Amtshilfeersuchen” des Senders oder des “nicht rechtsfähigen Organisation” Beitragsserrvices mindestens in Kopie aushändigen!

Lassen Sie sich den Vollstreckungsauftrag vom Vollstreckungsbediensteten ebenfalls in Kopie aushändigen und bewahren Sie diese Schreiben auf!

Irgendwann kann es in einem richtigem Rechtsstaat zur “Restitution” solcher Ansprüche kommen, dann haben Sie selbst die Nachweise wie und mit welchen Mitteln man Ihnen Unrecht angetan hat und wer genau dafür in der Verantwortung ist. verlangen Sie von den Verantwortlichen eine Unterschrift! Nicht “Paraphe” (Kürzel) und nicht “i.A.” (im Auftrag), sondern mindestens i.V. (in Verantwortung). Alles andere ist m.A.n. nur reinste Makulatur!

Es wird zum Thema GEZ – Nein Danke ein weiterer Beitrag wie angekündigt folgen, also zu einem ganz speziellem Fall und es wird ein weiterer viel viel umfangreicherer Beitrag kommen, in welchem eine Unmenge an Beweisen für die Beukotteure aufgearbeitet worden ist, welche die sachliche Frage der Propaganda, Zensur, Auslassung, Massenmanipulation, Parteilichkeit und Falschdarstellungen der Sender untermauern wird… Es wird eine Abstimmung mit den Füßen sein.

Hier zum Schluß noch ein Zitat für Sie, Dank an Volker vom Kulturstudio für die Zuarbeit:

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
[(„Potsdamer Abkommen“) vom 2. August 1945]

 
16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.”   Zitat Ende

Damit hat man schon im Potsdamer Abkommen das Versagen bereits eingebaut und in der Schlußfolgerung kann auch aus der Besatzung und Unmündigkeit heraus keine Neugestaltung kommen. Es MUSS also erst status quo ante (2 Schritte zurück) bemüht werden, bevor man souverän handelnd tätig werden kann. Dieses als letzten Gruß an die Montagsmahnwachen, deren Intension gut, aber deren Ausblendung dieser wichtigsten Themen überhaupt in die Unmündigkeit mit nur anderem Vorzeichen führen wird.  …Ja, und wie schon so oft gesagt gibt es auch doch noch kleine Lichtblicke am Horizont, in all dem Propagandamüll versteckt:

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=uBcFJS-Lf8Y?rel=0&w=560&h=315]

Rechtsbehelf:

Beitrag darf übernommen, weiter verteilt und kopiert werden. Packen sie ihn in Ihre Mailverteiler hinein. Gehen sie gern in den Montagsmahnwachen darauf ein ect. Er stellt natürlich keine Rechtsberatung dar und richtet sich an Menschen, welche selbstbestimmt und mit wachem Kopf für ihre eigenen universellen Rechte einstehen wollen, denen Entmündigung und Zwangsbetreuung leid geworden sind.

Für den Artikel ist der Autor selbst verantwortlich.

Kommentarfunktion wird freigeschalten. Kommen Sie in Kontakt. Stellen Sie selbst Ihre eigenen Erfahrungen dar und lassen Sie sich diese Abzocke und Willkür nicht mehr länger gefallen.

Quelle: Netzwerk Volksentscheid http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

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