Die Satire-Plattform qpress prangert den Rundfunkstaatsvertrag als massive Grundrechtsverletzung an und bezieht sich dabei auf die Artikel 3 und 14 GG. Satire darf alles, aber nicht alles ist Satire. Mag sein, aber darf die Politik alles? Nein, aber die Volkszertreter tun es einfach. Wenn es um deren Interessen und Propaganda geht, belügen und beuten sie das Volk aus. Gesetze spielen dabei keine Rolle. Um diese zu umgehen, haben sie ja ihr selbstgestricktes Rechtssystem und die dazugehörigen, gekauften Richter. Eine Demokratie oder Diktatur macht da keinen Unterschied!
von WiKa (qpress)
Schöne neue Welt: Schon der Altmeister der Propaganda, Joseph Goebbels, hätte seine wahre Freude an der heutigen Konfiguration der Volks(des)information und Staatspropaganda gehabt, hätte er damals nur so leistungsstarke Sender wie ARD, ZDF und Deutschland-Radio gehabt. Das Ganze würdevoll kombiniert, mit einer Gelddruckmaschine wie die GEZ heute eine ist (harmloser klingend als „Beitragsservice“ unterwegs), hätte uns Goebbels längst das 1.000-jährige „Euro-Reich“ beschert. Wir wissen nur zu gut, wie wenig ernst man in den höllischen Zeiten unter Adolf die Grundrechte nahm. Ok, Adolf ist inzwischen weg vom Fenster, aber die Geschichte mit den Grundrechen könnte sich vielleicht heute unter abweichenden Vorzeichen doch noch wiederholen.
Anders als im Dritten Reich geht es aktuell nicht so sehr um Leben und Tod, aber was sind schon Menschenleben, wenn es ums richtig große Geld geht, da ist kein Preis zu heiß? Wir reden über einen rund acht Milliarden Euro schweren Selbstbedienungsladen, der sich kraft seiner eigenen Propaganda und der Verstrickung von Politik und Parteien in diesen Filz, offensichtlich übers Recht erheben kann. Kurzum, die Parteien beaufsichtigen die Propagandamaschine und dafür gestehen die Volksvertreter den Programmmachern die Milliarden zu. So ganz nebenher hat man das Gefühl, allzeit von wohlwollender Staatspropaganda umgeben zu sein. Immerhin kommt manchmal noch echte Information durch, wenn die Kabarettisten spät am Abend freigelassen werden, so als Feigenblättchen dieser Institutionen.
Mit der legendären Unabhängigkeit, der mittels Zwangsabgabe gefütterten Propagandaanstalten ist es allerdings auch nicht mehr weit her. Früher mag dies noch gegolten haben, als es noch echten Journalismus gab. Der ist aber selbst hier längst der Rationalisierung zum Opfer gefallen. Die meisten nachrichtlichen Inhalte und Berichte zu aktuellen Ereignissen werden längst zum Spottpreis von den ganz wenigen großen privaten Meinungskonzernen (Presseagenturen) zugekauft … das war’s dann auch schon, der Rest ist Kommerz, sprich Brot und Spiele für den Pöbel. Aber auch den Spaß lässt man sich ordentlich was Kosten, um das Fußvolk ruhig zu halten. Siehe hierzu die Gagen von Leuten wie Gottschalk und Jauch oder auch die überteuerten Rechte für Sportveranstaltungen. Dank der bestehenden Konstruktion kommt es einfach nicht mehr aufs Geld an, es sprudelt jederzeit reichlich und wenn es nicht mehr reicht, dann wird erhöht.
Jetzt haben sich die Länder und die Anstalten bei der letzten Abzockwelle Gebührennovelle ganz was feines ausgedacht, um den Abzockaufwand zu minimieren. Jeder der ein Dach über dem Kopf hat soll zahlen, basta, wenigstens eben derjenige, dem offiziell das Dach über dem Kopf zuzurechnen ist, per Mietvertrag oder Grundbuch. Die ganze Staffage darf dann großzügigst kostenfrei mit dabei sein.
Ob man will oder nicht, auch wenn man keinerlei Gerät hat, den Propaganda- und Unterhaltungsmüll zu empfangen, die Pflicht zum Zahlen ist seit der besagten Novelle obligat. Und genau da wird es gefühlt ziemlich kritisch, wenngleich die „Parteibuchrichter“ schon genügend anderes „Gesetzes-BlaBla“ (er)finden, um die Gelddruckmaschine ja nicht zum Erliegen zu bringen. Die Höchstrichter werden sich daran nicht vergreifen, wie man hier nachlesen kann: Bundesgerichtshof zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen … [krisenfrei]. Die noch plattere Weisheit dazu ist die von den Krähen, die sich gegenseitig ebenfalls nicht die Augen aushacken. Aber sehen wir mal nach warum das alles gefühlt gegen gängiges Grundrecht verstoßen könnte.
Enteignung durch den Beitragsservice
Da gibt es eine Passage im Grundgesetz, in der geht es ums Eigentum, es handelt sich um den Artikel 14, den wollen wir gerade mal im Original zitieren, alle Strophen:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Jetzt könnten böse Zungen natürlich behaupten, dass allein schon Verträge zu Lasten Dritter nicht zulässig sind. Wenn aber die Länder und die Anstalten Verträge miteinander schließen, mit denen sie ganz nach Lust und Laune die Masse Mensch ausplündern, dann muss das ja wohl rechtens sein, oder? Im normalen Leben sind Verträge zu Lasten Dritter schlicht kriminell … es sei denn, man kann sie „Staatsvertrag” nennen, da scheint man die Richterschaft schon wieder auf der richtigen Seite zu wissen. Und von der Privatautonomie nach Artikel 2 des Grundgesetzes reden wir besser erst gar nicht.
Vermutlich wäre das alles sogar viel besser gelungen, hätte man die Sache korrekt als Propaganda-Steuer ins Leben gerufen, denn bei Steuern gelten wieder ganz andere rechtliche Normen. Aber genau das wollte man offensichtlich auch vermeiden, weil sich doch Propaganda-Steuer echt übel anhört. Wer prägte doch noch gleich den schönen Begriff Demokratie-Abgabe?
Wenn also das Recht auf Eigentum so einen Stellenwert hat, wie es uns der Artikel 14 des Grundgesetzes weismachen möchte, dazu gehört nun auch mal das Geld, sprich das Vermögen, dann kann doch eine Einschränkung und Enteignung nicht einfach per Staatsvertrag passieren, oder doch? Im normalen Leben gilt für die Einschränkung von Grundrechten das sogenannte Zitiergebot … [Wikipedia].
Da muss dann bei dem Gesetz genau gesagt werden, welches Grundrecht eingeschränkt wird und wieso, aber dann ist das schon rechtens. Aber unsere Länder sind eben doch cleverer, sie enteignen lieber sang- und klanglos per Staatsvertrag, der Schachzug ist genial, das sollte man sich merken, zumal außer einem Dach über dem Kopf nichts weiter als Voraussetzung für diese Enteignung vonnöten ist.
Ungleichbehandlung
Nach den zuvor definierten Enteignungskriterien (Dach über dem Kopf), ergibt sich sogleich die nächste grobe Missachtung des Grundgesetzes, dazu schielen wir mal in den Artikel 3 und zitieren der Einfachheit halber erneut:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wir stellen fest, es sind lange nicht alle Menschen in Deutschland gleich. Ohne auch nur einem einzigen Obdachlosen zu nahe treten zu wollen, muss konstatiert werden, dass die jetzt eindeutig bevorzugt und Menschen mit Dach über dem Kopf offensichtlich krass benachteiligt werden. Hätten die Länder nicht wenigstens auch Anträge auf Freistellung für Obdachlose mit vorsehen können? Die gibt es bislang nur für mittellose Hartzer und andere soziale Härtefälle mit „noch Dach über’m Kopf”. Nein, allein dadurch, dass sie kein Dach über dem Kopf haben, werden sie gnadenlos bevorzugt. Die Obdachlosen können sich soviel Empfangsgeräte hinstellen wie sie wollen und sich allen TV- und Rundfunkmüll gleichzeitig reinziehen, ohne gemäß Rundfunkstaatsvertrag befürchten zu müssen, jemals dafür zu Kasse gebeten zu werden? Na GEZ noch? Dagegen muss ein alte Oma mit Dach über dem Kopf, die weder Handy, noch Computer, kein Telefon und schon gar kein Radio oder Fernseher hat, jetzt voll blechen. Das gilt natürlich auch für Leute, die wissentlich auf die GEZahlt-Propaganda verzichten möchten und aus Prinzip auf Distanz zu diesen Zwangs-Angeboten gehen. Wo war da jetzt die Gleichheit?
Weder die Verletzung des Rechts auf Eigentum und auch nicht die Ausschaltung der Gleichbehandlung wurden in dem Staatsvertrag (der kein Gesetz ist) erwähnt, also alles fein sauber am Zitiergebot vorbei. Daraus lernen wir, wenn man schon Grundrechte einschränken oder aushebeln will, dann macht man so etwas heute besser an allen möglichen Rechtsnormen vorbei, mit einem Vertrag zu Lasten Dritter, den man einfach Staatsvertrag nennt, dann kann man auch acht Milliarden Kasse damit machen. Man muss nur Parteien, Politiker, Richter und Intendanten in seiner elitären Clique wissen, dann geht das in einer „Bananenrepublik“ wie’s Katzen machen. Nur gut, dass die Deutschen keine Verfassung haben, sonst würden wir den Herrschaften schon mal gehörig auf die Finger klopfen, aber auch den Artikel 146 Grundgesetz … [dejuere] verweigern uns unsere Vertreter ja nicht grundlos seit über 25 Jahren recht beharrlich.
Und was ist eigentlich mit unseren europäische Nachbarn? Den Holländern, den Franzosen, Österreichern, Schweizern, Tschechen, Polen? Die können sich den ganzen Müll aus deutschen Landen auch noch kostenfrei reinziehen, nur weil sie gerade eben auf der anderen Seite einer imaginären Linie im ach so gleichen Europa wohnen? Der EUGH wird die GEZ auch nicht kippen, denn die EU träumt selber schon von einer ähnlichen tollen Finanzquelle für eine eigenständige Propaganda-Abteilung.
Wer jetzt noch Spaß an der Kunst hat, zum Beispiel der Rettung des Bargeldes … bis es auf Betreiben der GEZ alsbald auch noch verboten wird, der kann ja hier solange noch mitmachen: Bürger, Kunst & GEZ für den Erhalt des Bargeldes … [StaatsZeugEn.de]. Und um einmal ein Fahrgefühl dafür zu bekommen, wie viele Leser klaglos mit dem Rundfunkbeitrag leben können, gibt es am Ende noch eine kleine Volksabstimmung dazu.
Abgesehen davon ist dieser Artikel natürlich nicht wirklich juristisch gehalten, allein nur einem gesunden Rechtsempfinden folgend. Aber wer soviel Gesetze hat wie der Deutsche, der braucht natürlich kein gesundes Empfinden mehr, der hat ja die Gesetzbücher. Und der Weisheit allerletzter Schluss aus dieser üblen Geschichte ist einmal wieder:
„Recht bekommt, wer es bezahlen kann!”
Hinterlasse jetzt einen Kommentar