Gerichtlich bestätigt: RA Dr. Fuellmich darf sich Vorstand der Basis nennen

Die massnahmenkritische Partei dieBasis hat im Zeitraum 4.-6. Dezember 2021 ihren neuen Vorstand gewählt. Rechtsanwältin Viviane Fischer und Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich wurden mit jeweils absoluter Mehrheit zur neuen Doppelspitze gewählt. Die weiteren neuen Vorstandsmitglieder sind Alkje Fontes und Thomas Heckmann (Stellvertreter), Dr. Wolfgang Wodarg (Säule der Freiheit), Margaretha Griesz-Brisson (Säule der Achtsamkeit), Holger Fischer (Säule der Machtbegrenzung), Wilfried von Aswegen (Säule der Schwarmintellligenz), Doris Lenz und Andrea Henning (Schatzmeisterinnen), Nicole Frederiken (Querdenkerin).

Quelle: 2020news

Der alte Vorstand unter der Doppelspitze Diana Osterhage und Dr. Andreas Baum war zum Zeitpunkt der Neuwahl mit über der Hälfte seiner Mitglieder zurückgetreten, so dass satzungsgemäss der gesamte Bundesvorstand neu gewählt werden sollte. Der Bundesparteitag war geplant und elektronisch durchgeführt worden unter der Leitung des alten Vorstandsmitglieds Dr. Andreas Baum. Es war den circa 34.000 Parteimitgliedern bei der Einladung zu Bundesparteitag mitgeteilt worden, dass die Teilnehmer des Bundesparteitags die Wahl noch einmal schriftlich bestätigen sollten.

Nach der Wahl hatte die alte Doppelspitze Diana Osterhage und Dr. Andreas Baum die Rechtmässigkeit der Wahl in Frage gestellt und – im Namen der Partei – einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Dr. Reiner Fuellmich, Viviane Fischer und Alkje Fontes gestellt, es diesen zu untersagen, sich als Vorstände zu bezeichnen und die Amtsgeschäfte vorzunehmen.

Der gegen Dr. Fuellmich gerichtete Antrag ist am 18. Januar 2022 vom Landgericht Göttingen als unbegründet zurückgewiesen worden. Das Gericht schreibt:

„Gleichwohl ist die Verfügungsklägerin (= dieBasis) zur Duldung des Verhaltens des Verfügungsbeklagten (= Dr. Reiner Fuellmich) verpflichtet. Das streitgegenständliche Wahlverfahren ist durch sie selbst in der von ihr nunmehr monierten Art und Weise geplant, organisiert und umgesetzt worden…. Die Verfügungsklägerin (= dieBasis) muss es daher dulden, dass der Verfügungsbeklagte ( = Dr. Reiner Fuellmich) als gewählter Vorstand auftritt, weil er darauf vertrauen darf, dass das von der Verfügungsklägerin (= dieBasis) geplante, organisierte und umgesetzte Wahlverfahren auch den satzungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben entspricht…“

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der postalischen Wahlbestätigung vor: der neu gewählte Vorstand ist im Amt bestätigt worden.

„Nun kann es endlich losgehen, wir haben anderthalb wertvolle Monate verloren, in denen sich dieBasis entschieden gegen die Massnahmen hätte positionieren können. Dies ist angesichts der Not vieler Menschen durch 2G etc. und mit Blick auf die anstehende Wahl im Saarland höchst bedauerlich. Wir sind aber fest entschlossen, entschieden daran mitzuwirken, dass in Deutschland Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wieder Einzug halten. Wir werden die verlorene Zeit wieder gutmachen“, so Dr. Reiner Fuellmich.

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