Genozid rechtlich sauber im IfSG verankert?

Genozid rechtlich sauber im IfSG verankert?von WiKa (qpress)

BRDigung: Angesichts der Pandemie oder vielleicht doch einer Plandemie, sehen sich die dem Grundgesetz unterworfenen Menschen einer nahezu vollständigen Entrechtung gegenüber. Von den Grundrechten ist eigentlich nichts mehr übrig geblieben, soweit man sie nicht als Gnadenakt für Wohlverhalten zurückgewährt bekommt. Das alles wird mit der großen Not gerechtfertigt, die sich zunehmend als Mega-Luftnummer und in Teilen bereits als offener Betrug entpuppt. Letzteres wird durch den Intensivbetten-Skandal … [LOCUS] untermauert, der nahezu folgenlos im unendlichen Sommerloch versinkt oder aber am EM-Fieber verstirbt. Leider sprechen all diese Ereignisse keinesfalls für Qualität und noch weniger für die Ehrlichkeit von Politik und Regierung.

Und so wird manch fragwürdiges Handeln mal eben ganz nebenher legalisiert, ohne dass der Sachverhalt einer tiefergehenden öffentlichen (wissenschaftlichen) Prüfung unterzogen wird. Aufgrund der “epischen Lage tragischer Weite” … oder so ähnlich, ist bis zum Ablauf dieser Situation das IfSG scheinbar das höchste Rechtsgut in dieser Bananenrepublik. Kein anderes Gesetz hat jemals das Grundgesetz während dessen Existenz derart außer Kraft setzen können. Warum drängt sich in diesem Zusammenhang nur so ein böser Verdacht auf? Diese Vermutung hat reichlich Futter bekommen durch eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz.

Infektionsschutzgesetz – § 21 Impfstoffe

Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Vielleicht gibt es ja Fachleute aus dem Bereich der Rechtskunde oder der Medizin, die den vorstehenden Gesetzestext, im Original hier zu finden … [Gesetze im Internet], sach- und fachgerecht verharmlosen können? Formal betrachtet, durch die Brille eines juristischen (Halb)Laien, eröffnet das Gesetz ungeahnte Möglichkeiten, bis hin zu einem scheinbar legalen Genozid. Besagte Mikroorganismen sind nicht einmal näher bestimmt, was immer uns dies zu bedeuten hat. Es kann sich demnach um natürliche als auch um synthetisch erschaffene Formen handeln. Das macht einen überaus experimentellen Eindruck. Sicher, “niemand hat die Absicht die Erde zu entvölkern”, das ist alles nur Verschwörungstheorie.

Aber hätte man sich dann bei der Formulierung dieses Paragraphen nicht ein wenig mehr Mühe geben müssen, um genau eine solche Interpretation oder auch die nun mögliche praktische Umsetzung zu verunmöglichen? So lautet die konkrete Frage, warum verliere ich meinen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, wenn Menschen, ob freiwillig oder gedungen, sich an solchen Experimenten beteiligen? Immerhin bietet das Netz bereits genügend Anhaltspunkte dafür, dass die Geimpften womöglich völlig neuartige Virenfabriken oder vergleichbar darstellen. Wenn sich die Faktenchecker dazu an die Front genötigt sehen, wie hier, muss man aufhorchen und Ausschau nach seriöseren Quellen halten. Was die Faktenchecker geflissentlich auslassen, ist der Umstand, warum es dann einer gesetzlichen Regelung dazu bedarf, wenn doch an dieser These rein gar nichts dran ist?

Praktische Auswirkungen auf Impf-Unnwillige

Genozid rechtlich sauber im IfSG verankert?Zumindest deutet der letzte Satz unstreitig darauf hin, dass für normal gesunde Menschen die körperliche Unversehrtheit, das schließt eine mögliche Todesfolge mit ein, vorsorglich per Gesetz ausgeschlossen wurde. Hier kommt also der Staat nicht nur seiner Schutzfunktion nicht mehr nach, sondern eröffnet geradezu erst die Möglichkeit kollektiver Gesundheitsgefahren und körperlicher Beschädigungen. Bei genauer Lesart wird die körperliche Unversehrtheit der freiwilligen Studien-Teilnehmer (Impfung) als auch der unbeteiligten Dritten (Ungeimpfte) per Gesetz ausgeschlossen. Ein Unding.

Flankierend dazu melden sich gerade die Grünen lautstark zu Wort. Sie wollen Nahrungsergänzungsmittel breitflächig verbieten: Die Grünen möchten wirksame Nahrungsergänzungsmittel verbieten … [Zentrum der Gesundheit]. Immerhin sind solche Präparate teilweise geeignet das Immunsystem der Menschen in Zeiten falscher oder unzureichender Ernährung noch etwas zu stabilisieren. Offenbar ein unerwünschter Effekt, wenn man plant das menschliche Immunsystem in Gänze dem Wohlwollen und dem Profitintersse der Pharmaindustrie zum Geschenk zu machen. Natürlich auch nur ein böser wie zusammenhangloser Verdacht.

Genozid rechtlich sauber im IfSG verankert?Das Thema Haftungsfreistellung ist ja hinreichend bekannt und in unserer Zeit ohnehi®n etwas verquer. Die Hersteller der experimentellen Impfstoffe, locker auch als Gen-Therapie zu bezeichnen, sind von der Gemeinschaft (vertreten durch ihre korrupten Volksvertreter) bereits von jeglicher Haftung befreit. Die Schäden haben demnach die Geschädigten selbst zu tragen … selbstverständlich solidarisch, damit es allen leichter fällt. Allein diese Herangehensweise hat wenig mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu tun. Vielmehr scheinen bei diesem Ablauf Interessen und Schutz der Pharma als auch der korrupten Politiker den Weg vorzugeben.

Aus Illegalität Legalität machen

Da muss die weitergehende Frage erlaubt sein, ob unsere politische Kaste hier jetzt in krimineller Weitsicht oder grenzenloser Dummheit handelt? Wenn es also nicht darum geht die Pforten für einen Genozid zu öffnen, kann es sich nur um einen weiteren HaftungsfreistellungStrick handeln. Vielleicht lassen sich in Zukunft, mit Verweis auf diese eindeutige gesetzliche Regelung, alle Entschädigungsersuchen ganz schnell abbügeln. Immerhin schließt dieses Gesetz bereits sehr großzügig die körperliche Unversehrtheit selbst Unbeteiligter aus. Auch das natürlich nur wieder ein böser Verdacht. Solange noch irgendwo Kohle ist, wird den Überlebenden garantiert Recht widerfahren.

An sich ist die oben zitierte Regelung gerade nicht kompatibel mit dem Grundgesetz Artikel 2 … [Gesetze im Internet], hier zur Auffrischung der Erinnerung kurzerhand Satz 2 zitiert:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Genozid rechtlich sauber im IfSG verankert?Ja schon gut, das Gesetz zum Eingriff wurde ja gerade geschaffen. Und genau das verursacht ja das “Gschmäckle”. Normalerweise (es ist aber nichts mehr normal) wären die Akteure wegen Hochverrat längst aus dem Rennen geschossen, rote Karte. Nun, in Deutschland sind wir da seit Adolf sehr viel duldsamer mit solchen Umtrieben. Also kein Grund zur Sorge, gelle. Dennoch kommt man nicht umhin hier das Lieblingsprojekt der Allzeit-Kanzlerin Angela Merkel herauszuhören. Aus Illegalität Legalität zu machen[YouTube]. Diesmal in seiner “ganzheitlichen” Betrachtung, nicht nur auf die Ersatzdeutschen bezogen. Und da sich in Deutschland nun wirklich jeder verwirklichen kann wie er möchte, schauen wir womöglich gerade nur zu, wie sich das Murksel ihren Lebenstraum auf Kosten der schon länger hier Lebenden erfüllt … wer kann das schon so genau wissen?

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1 Kommentar

  1. Ein Bekannter von mir war Heilpraktiker und überzeugt davon, dass systematisch Obst und Gemüse bestrahlt wird, um es länger haltbar zu machen und nebenbei gesundheitliche Problem zu verursachen. Zwar nicht in Deutschland aber bei häufig bei Importen.

    Was den Genozid angeht:

    In US Code50 ist irgendwo festgelegt, dass die Regierung keine biologischen, chemischen oder atomaren Substanzen gegen die Bevölkerung freisetzen darf…

    (und jetzt kommt der Clou)

    es sei denn zu Forschungszwecken, zur Aufstandsbekämpfung und ich meine da war noch ein Dritter Punkt.

    Alles was die Regierung tun muss, um das zu legalisieren ist, im Register des Kongresses einen Eintrag vornehmen, dass es sich um einen entsprechenden Grund handelt. Und dann kann man Orte radioaktiv verseuchen, Genetische Materialien Freisetzen, an den Bürgern Chemiewaffen testen oder den Himmel mit Giftstoffen verdunkeln.

    Alles völlig rechtlich legal und kein Wähler darf sich in den USA darüber beschweren, denn seine Gesundheit wird ja einem legitimen (gesetzmäßigen) Ziel geopftert.

    Da wir mit der eingeschränkten Souveränität und den Sonderrechten für die Besatzer hier zu tun haben, ist es ihnen auch möglich das bei uns zu tun, denn sie können nicht rechtlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

     

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