Frau Merkel und das „Deutsche Volk“

Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel definierte am 25. Februar 2017 auf einer Parteiveranstaltung in Stralsund:

„Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“

Wenn ich solchen Unsinn höre oder lese, greife ich immer zu meinem Lieblingsbuch, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (GG). In Artikel 146 GG steht geschrieben:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Wer darf also demnächst die versprochene Verfassung für Deutschland beschließen?

Ganz bestimmt nicht „jeder, der in diesem Lande lebt“.

Das Grundgesetz spricht aber nicht nur in seinem letzten Artikel „von dem deutschen Volke“, sondern schon in Artikel 1 Abs. 2 GG („Das Deutsche Volk bekennt sich […]“). In Artikel 116 GG wird der Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen definiert. Das ist alles nicht unwichtig, denn das Recht zum Widerstand gemäß Artikel 20 Abs. 4 GG haben nur „alle Deutschen“. Frau Merkels „Volksverständnis“ ist also genauso verfassungswidrig und verfassungsfeindlich wie ihre gesamte Anti-Deutschland- und Pro-„Flüchtlinge“-Politik.

Quelle: Institut für Asylrecht

Anbei noch ihr dummes Geschwätze. Sie sagt, was SIE sich wünscht. Was die Mehrheit will, interessiert dieser Frau herzlich wenig. Mehr als zweidrittel der Deutschen z.B. lehnt Auslandseinsätze der Bundeswehr ab. Mehr als die Hälfte ist gegen Russlandsanktionen. Gegen Frau Merkel liegen hunderte von Anzeigen vor. Und was macht die Staatsanwaltschaft un der BGH? Genau das Gleiche wie Frau Merkel. Sie halten sich nicht an die Gesetze.

Willkommen in der Merkel…tur.

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Während Angela Merkel es sich gut gehen lässt …

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