Franken-Befreiung: Unumgänglicher Entscheid

Nachträgliche Genugtuung für Befürworter der Gold-Initiative

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat anfangs dieser Woche die letzte Hürde beseitigt: Ab sofort darf die Europäische Zentralbank (EZB) in unbeschränktem Ausmass sog. «Staatspapiere» bankrottbedrohter Euro-Mitgliedländer aufkaufen.

Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 16. Januar 2015,
von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

Im Klartext: Die EZB darf mit Milliarden Euro, welche ihre Notenpresse täglich auszuspucken hat, in unbegrenzter Höhe Schulden kaufen – wertlose Staatsanleihen faktisch bankrotter Staaten. Also von Griechenland, von Italien, von Frankreich, von Spanien und andern. Diesen Pleite-Staaten werden wertlose, im offenen Handel höchstens zu Bruchteilen ihres Nennwerts handelbare Staatspapiere zum aufgedruckten Nennwert «abgekauft», womit der Bankrott dieser Staaten aufgeschoben werden kann. Als unumschränkte Herrin über die Euro-Druckpresse kann die EZB diese «Käufe» nahezu wertloser Papiere vornehmen. In Tat und Wahrheit überschwemmt sie einmal mehr die Finanzplätze mit neugedruckten Euros, für welche sie als «Gegenwert» in ihren Kellern immer mehr wertlose Staatspapiere faktisch bankrotter Euro-Staaten stapelt.

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