Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Snowden hatte Recht

Andreas Peter (sputniknews)

Der höchste Gerichtshof der Europäischen Union hat Großbritannien für die massenhafte, anlasslose Bespitzelung unschuldiger Privatbürger gerügt. Die vom britischen Geheimdienst benutzte Spionagesoftware verletze die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Whistleblower Edward Snowden hatte vor fünf Jahren diese Schnüffelpraktiken aufgedeckt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist nicht nur für die britische Regierung eine Blamage. Verzweifelt hatte sich Großbritannien gegen den Vorwurf gewehrt, einer Schnüffelpraxis zu huldigen, die von der britischen und anderen westlichen Regierungen gerne anderen Staaten unterstellt wird. Der ehemalige US-amerikanische NSA-Mitarbeiter Edward Snowden hatte vor fünf Jahren aufgedeckt, dass auch der britische Geheimdienst GCHQ mit Schnüffelsoftware wie beispielsweise „PRISM“ massenhaft und anlasslos im Privatleben von Millionen unbescholtenen Bürgern herumspioniert.

Snowden wurde als Verräter beschimpft und rücksichtslos verfolgt. Wie wichtig und richtig seine Enthüllungen waren, zeigte allein schon die Tatsache, dass die USA sich nicht scheuten, selbst das Flugzeug des bolivianischen Präsidenten Evo Morales in Wien zur Landung zu zwingen, weil sie Snowden an Bord vermuteten. Dieses Verhalten, das an selbstherrliche imperiale Diktatoren erinnerte, schockierte selbst Verbündete der Vereinigten Staaten. Die britische Zeitung „Guardian“, die Snowdens Enthüllungen exklusiv veröffentlicht hatte, wurde in einem selten harschen Akt staatlicher Gewalt gezwungen, die Datenträger zu zerstören.

Dauer-Alibi: „Terrorabwehr“

Die für solche Maßnahmen hinlänglich bekannte Standard-Begründung lautet: „Terrorabwehr“. Die britische Regierung hatte schon Ende Juli 2000, also lange vor den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York, ein Gesetz namens „Regulation of Investigatory Powers Act“, kurz RIPA erlassen, zu Deutsch: Gesetz über die Ermittlungsbefugnisse. Dieses Gesetz ist mehr oder weniger ein Freibrief für britische Sicherheitsbehörden, nach Belieben das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger auszuspionieren.

Der EGMR urteilte nun vergangene Woche, dass die britische Regierung mit dem Gesetz nicht dafür gesorgt habe, dass nur die Bürger beobachtet werden, die tatsächlich sicherheitsrelevant sind. Überdies sei nicht sichergestellt, dass die ermittelten Daten vor Missbrauch geschützt sind. Der EGMR wörtlich:

„Darüber hinaus gab es keine echten Schutzmaßnahmen für die Auswahl der zugehörigen Kommunikationsdaten für die Untersuchung, obwohl diese Daten viel über die Gewohnheiten und Kontakte einer Person preisgeben könnten.“

Schnüffelei lange vor Snowdens Enthüllungen

Schon lange vor Snowden war das RIPA-Gesetz ins Visier von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen in Großbritannien geraten. Beispielsweise stellte sich heraus, dass britische Kommunalbehörden unter dem Schutz des Gesetzes eine Familie ausspioniert hatten. 2014 wurde dann auch die Überwachung von britischen Journalisten auf Basis dieses Gesetzes bekannt.

Edward Snowden, der inzwischen in Moskau Asyl gefunden hat, meldete sich nach dem Urteil auf seinem Twitter-Konto mit den Worten:

„Fünf lange Jahre haben Regierungen geleugnet, dass globale Massenüberwachung unsere Rechte verletzt. Und fünf lange Jahre haben wir sie durch die Türen jedes Gerichtes getrieben. Heute haben wir gewonnen. Dankt nicht mir: Dankt all jenen, die nie aufgehört haben zu kämpfen.“

Zu diesen Kämpfern, die die britische Regierung durch alle Instanzen verklagt hatten, gehört auch die Organisation „Big Brother Watch“. Deren Vorsitzende, Silkie Carlo, erklärte nach dem Urteil von Straßburg:

„Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung hat das Vereinigte Königreich das autoritärste Überwachungsregime aller westlichen Staaten eingeführt. Dieses hat der Demokratie selbst und den Rechten der britischen Bürger geschadet.“

Weißhelme erhalten Asyl – Snowden nicht

Dennoch weigert sich zum Beispiel auch die deutsche Bundesregierung beharrlich, Edward Snowden für seine unbestrittenen Verdienste um die Verteidigung eines demokratischen Instrumentes wie der informationellen Selbstbestimmung von Bürgern Asyl vor der Rache der US-Behörden zu gewähren.

„Die Frage von Edward Snowden ist durch die Bundesregierung beantwortet worden; die Voraussetzungen für Asyl liegen nicht vor.“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel, „Sommerpressekonferenz“, 18. Juli 2014)

Stattdessen echauffiert sich diese Bundesregierung in der Öffentlichkeit nach wie vor lieber über den Überwachungsapparat der ehemaligen Stasi, der geradezu lächerlich wirkt im Vergleich zu den Orwellschen Ausmaßen, mit denen NSA und GCHQ Millionen von Menschen rund um den Globus wahrscheinlich immer noch ausspionieren.

Auch postuliert diese Bundesregierung in der Öffentlichkeit nach wie vor lieber mit salbungsvollen Worten, wie wichtig angeblich Whistleblower für die Verteidigung von Demokratie und Freiheit sind – aber natürlich nur in anderen Staaten.

Und nicht zuletzt gewährt diese Bundesregierung auch lieber fragwürdigen Organisationen wie den „Weißhelmen“ politisches Asyl.

Die Frage bleibt: Warum werden politische Flüchtlinge derart verschieden behandelt?

*******

Und die Konsequenzen dieser Rüge? Keine!
Es wird sich nichts ändern. Es läuft alles nach Plan.

(Visited 32 times, 1 visits today)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Snowden hatte Recht
11 Stimmen, 5.00 durchschnittliche Bewertung (99% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*