„Euro-Rettung“ und Grundgesetz
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 2013
Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Zur „Euro-Rettung“ hat die Politik „Rettungsschirme“ mit einem Volumen von über einer Billion Euro aufgespannt, und die EZB kauft Staatsanleihen von Problemstaaten in unbegrenztem Umfang. Ist das alles mit dem Grundgesetz vereinbar?
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Nochmal zur Erinnerung.
Grundgesetz
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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